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Die
Erfindung betrifft einen Sicherungslasttrennschalter mit einem Gehäuse und
einem gegenüber
dem Gehäuse
schwenkbaren Deckel, wobei in den Deckel Sicherungen mit Hammerköpfen einschiebbar
sind. Die Erfindung betrifft auch eine Verriegelungseinrichtung
zur Verwendung in einem solchen Sicherungslasttrennschalter.
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Eine
typische Sicherung, wie sie bei einem Sicherungslasttrennschalter
verwendet wird, ist in den
1 und
2 gezeigt.
Es handelt sich hierbei um den NH-Sicherungseinsatz gemäß DIN 43620. Von
dem eigentlichen Gehäuse
10 der
Sicherung stehen auf zwei Seiten Kontaktmesser
12 weg.
Ist die Sicherung in einem Deckel eines Sicherungslasttrennschalters
gehalten, werden die Kontaktmesser
12 in in dem Gehäuse des
Sicherungslasttrennschalters befindliche Kontakte gedrückt, so
dass die Sicherung geschaltet ist. Um die Sicherung in dem Deckel
halten zu können,
umfasst dieser oben und unten jeweils einen Hammerkopf
14.
Der in
2 in Draufsicht zu erkennende Hammerkopf heißt so, weil er
einen schmalen Hals
16 umfasst, an dem als verbreitertes
Stück der
eigentliche Kopf
18 angestückt ist. Üblicherweise wird in dem Deckel
ein Schlitz vorgesehen, der breiter als der Hals
16 aber
weniger breit als der Kopf
18 ist, so dass die Sicherung
mit dem Hals
16 längs
des Schlitzes geschoben werden kann, wobei der Kopf
18 dann
den Halt an dem Schlitz gewährleistet.
Während
somit die Kopfform sicherstellt, dass die Sicherung nicht seitlich
beweglich ist, muss zusätzlich
eine Maßnahme
dafür getroffen werden,
dass die Sicherung nicht wieder entlang dem Schlitz herausrutscht. Üblicherweise
werden hierzu die Sicherungen, wenn sie das Ende des Schlitzes erreichen,
in Haltefedern eingedrückt.
Beim Entnehmen müssen
sie dann durch Krafteinwirkung auf den Sicherungseinsatz wieder
herausgedrückt
werden. Dies ist umständlich.
Aus der
EP 0 802 551
A2 ist die Verwendung eines Verriegelungsschiebers bekannt, der
die Sicherungen festhält.
Der Verriegelungsschieber ist von außerhalb des Deckels betätigbar, was
ebenfalls umständlich
ist. Wird er betätigt,
fallen die Sicherungen teilweise sofort heraus, so dass es zu unsicheren
Situationen kommen kann.
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Es
ist somit Aufgabe der Erfindung, einen Sicherungslasttrennschalter
der eingangs genannten Art mit einer leicht handhabbaren und die
Sicherheit des Bedieners gewährleistenden
Verrieglungseinrichtung auszustatten.
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Die
Aufgabe wird durch einen Sicherungslasttrennschalter nach Patentanspruch
1 und das Bereitstellen einer Verriegelungseinrichtung nach Patentanspruch
10 gelöst.
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Der
erfindungsgemäße Sicherungslasttrennschalter
ist somit durch ein an einer Welle angeordnetes Blockadeelement
gekennzeichnet. Das Blockadeelement ist in eine Aufnahmestellung
kippbar, in der es ein Einschieben der Sicherung nicht behindert.
In einer Blockierstellung hingegen blockiert das Blockadeelement
den Hammerkopf einer so eingeschobenen Sicherung in seiner Beweglichkeit
und verhindert so, dass die eingeschobene Sicherung wieder (aus
Versehen) herausgeschoben wird. Durch das Verwenden einer Welle,
beispielsweise auch im Vergleich zu einem Schieber, ist die Verriegelungseinrichtung
unaufwendig einbaubar, und es genügt eine nur leichte Drehung
der Welle, um von der Blockierstellung in die Aufnahmestellung überzugehen.
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Das
Blockadeelement muss im Grunde nur gewährleisten, dass der Hammerkopf
(bei typischem Einbau eines Sicherungslasttrennschalters) in seiner Beweglichkeit
nach oben behindert und damit verriegelt wird. Das Blockadeelement
klappt hin und her und muss zum eigentlichen Behindern des Hammerkopfes
ein Hindernis irgendeiner Art aufweisen. Zwei Ausführungsformen
des Blockadeelements haben sich als besonders vorteilhaft erwiesen.
Beiden ist gemeinsam, dass das Blockadeelement für jede Sicherung zwei von der
Welle (senkrecht) wegstehende Stäbe
umfasst, deren Abstand größer als
die Breite eines Hammerkopfes einer Sicherung ist. Die Stäbe können somit
um den Hammerkopf herumschwenken und tragen an ihrem Ende dann diejenigen
Bauteile, die den Hammerkopf verriegeln. Bei der ersten Ausführungsform
stehen von den Enden der Stäbe
jeweils Blockadestücke
senkrecht weg, die aufeinander zu ausgerichtet sind, wobei die Enden der
Blockadestücke
um einen Abstand beabstandet sind, der kleiner als die Breite eines
Hammerkopfes einer Sicherung ist. Der Hammerkopf kann sich dann zwar
zwischen den Stäben
bewegen, aber nicht zwischen den Blockadestücken hindurch. Sind die Stäbe mit den
Blockadestücken über den
Hammerkopf geklappt, verhindern die Blockadestücke, dass der Hammerkopf sich
nach oben bewegt und somit die Sicherung aus Versehen oder bewusst
entnommen werden kann. Bei der zweiten Ausführungsform sind die beiden
Enden der Stäbe
einfach über
einen Steg miteinander verbunden, anstelle der zwei kurzen Blockadestücken ist
somit ein langes einziges Blockadestück vorgesehen. Durch den Steg
kann der Hammerkopf erst recht nicht hindurch, so dass auch dieses
Blockadeelement eine zuverlässige
Verriegelung gewährleistet.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Welle mit Federkraft beaufschlagt, und zwar derart, dass
sie unter Federwirkung die Blockierstellung einnimmt, wodurch das
Blockadeelement gegebenenfalls von der Aufnahmestellung in die Blockierstellung
verbracht wird. Dadurch wird die Blockierstellung des Blockadeelements
zur eigentlichen Grundstellung, und die Aufnahmestellung stellt
eine Ausnahmesituation dar.
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Diese
Ausnahmesituation wird bevorzugt mit Hilfe des Hammerkopfes erzeugt.
Hierzu sei zu jeder Sicherung ein Schlitz in dem Deckel angeordnet,
an dem der Hammerkopf einschiebbar ist (in dem also der oben genannte
Hals 16 des Hammerkopfes 14 einschiebbar ist,
während
der eigentliche Kopf 18 jenseits des Schlitzes geführt wird).
Die Welle mit dem Blockadeelement wird dann relativ zu dem Schlitz
so angeordnet, dass beim Einschieben der Sicherung ein Hammerkopf
das Blockadeelement gegen die Federkraft in die Aufnahmestellung
drückt. Der
Hammerkopf sorgt somit selbst dafür, dass er weitergeschoben
werden kann. Ist der Hammerkopf weit genug geschoben, drückt er nicht
mehr gegen das Blockadeelement, und dieses schnappt hinter dem Hammerkopf
unter der Federkraft wieder zu und nimmt die Blockierstellung ein.
Bei dieser Ausführungsform
drückt
der Hammerkopf bei bevorzugter Ausbildung des Blockadeelements entweder
gegen die beiden oben genannten Blockadestücke und verkippt damit das
Blockadeelement und dreht die Welle, oder er drückt gegen den oben genannten
Steg.
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Die
Federkraft kann grundsätzlich
durch eine metallene Torsionsfeder bereitgestellt sein. Bevorzugt
wird sie durch ein an der Welle angestücktes Element bereitgestellt,
das in dem Deckel abgestützt ist.
Die Verriegelungseinrichtung kann dadurch als ein Bauteil bereitgestellt
und eingebaut werden, ohne dass auf die Federbeaufschlagung übermäßig viel geachtet
werden muss.
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Grundsätzlich könnte anstelle
der Bereitstellung der Federkraft auch ein Hebelelement bereitgestellt
sein, mit dem das Blockadeelement zum Einschieben der Sicherung
zunächst
in die Aufnahmestellung verkippt wird und dann wieder zurück in die Blockierstellung
bzw. umgekehrt zum Entnehmen der Sicherung in die Aufnahmestellung
verkippt wird und dann möglicherweise
wieder zurück
in die Blockierstellung als Grundstellung. Die Federkraft ist vorteilhaft
eingesetzt, um die Blockierstellung als Grundstellung zu definieren.
Wie oben erwähnt,
kann der Hammerkopf sich selbst seinen Weg beim Einschieben schaffen.
Um die Entnahme zu erleichtern oder gar erst zu ermöglichen,
kann die Welle auch bei Federbeaufschlagung ein Betätigungselement
umfassen. Dieses sollte von der Vorderseite des Deckels her für einen
Bediener zugänglich
sein. Über
eine einfache Hebelwirkung kann mit Hilfe des Betätigungselements
die Welle gegen die Wirkung der Federkraft von Hand gedreht werden,
so dass von der Blockierstellung wieder in die Aufnahmestellung übergegangen
werden kann, die ja gleichzeitig eine Entnahmestellung ist, weil
auch das Entnehmen der Sicherung nicht behindert wird. Das Betätigungselement
kann ein einfacher Stab sein, der von der Welle in eine andere Richtung
als die Stäbe
des Blockadeelements wegsteht, und an dessen Ende gegebenenfalls
ein griffartiges Element ausgebildet ist.
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Übliche Sicherungslasttrennschalter
umfassen drei Sicherungen, so dass der Deckel zum Aufnehmen von
drei Sicherungen ausgelegt ist. Es ist nun möglich, dass für alle drei
Sicherungen eine einzige Verriegelungseinrichtung verwendet wird,
also eine einzige Welle bereitgestellt ist, an der für jede Sicherung
ein Blockadeelement angeordnet ist. Alternativ kann zu jeder Sicherung
eine eigene Welle mit daran angebrachten Blockadeelement bereitgestellt sein.
Grundsätzlich
kann die Ausführungsform
mit der einzigen Welle kompakter bauen, während die Ausführungsform,
bei der zu jeder Sicherung eine eigene Verriegelungseinrichtung
verwendet wird, möglicherweise
geeigneter ist, wenn der Sicherungslasttrennschalter etwas breiter
ausgelegt ist.
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Die
erfindungsgemäße Verriegelungseinrichtung
zur Verwendung in einem Sicherungslasttrennschalter umfasst eine
Welle und zumindest ein an der Welle angeordnetes Blockadeelement
für einen Hammerkopf
einer Sicherung. Auch hier umfasst das Blockadeelement bevorzugt
zwei von der Welle senkrecht wegstehende Stäbe, und es gibt die Alternative,
dass an den Enden jedes Stabes ein Blockierstück angeordnet ist, wobei die
Blockierstücke
beider Stäbe
aufeinander zuweisen, oder dass die Enden der Stäbe über einen Steg miteinander
verbunden sind.
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Es
kann direkt an der Welle ein Federelement angeordnet sein, insbesondere
ein angestückter
Federstab. Durch die Bereitstellung des Federelements direkt an
der Verriegelungseinrichtung kann die Verriegelungseinrichtung als
Ganzes in ei nen Sicherungslasttrennschalter eingebaut werden, wobei die
Federkraft dann nach dem Einbau direkt zur Verfügung steht.
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An
der Welle kann ein Betätigungshebel
als zusätzliches
Element zu dem Blockadeelement angeordnet sein. Unabhängig davon,
ob das Federelement vorgesehen ist, kann ein solcher Hebel von Nutzen
sein, um die Welle zu drehen.
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Die
Verriegelungseinrichtung kann ein einziges Blockadeelement umfassen,
so dass in einem Sicherungslasttrennschalter mit drei Sicherungen
drei derartige Verrieglungseinrichtungen vorzusehen sind, es kann
aber auch drei Blockadeelemente für Hammerköpfe von Sicherungen umfassen.
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Bevorzugt
ist die Verriegelungseinrichtung einstückig aus Kunststoff hergestellt,
z. B. spritzgegossen. Welle und Blockadeelement und gegebenenfalls
Federelement und Betätigungshebel
werden somit in einem Arbeitgang hergestellt, und die Verriegelungseinrichtung
steht als kompakt gebautes Element zur Verfügung.
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Nachfolgend
werden bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung beschrieben, in der:
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1 eine
Seitenansicht einer Sicherung ist, wie sie in einem erfindungsgemäßen Sicherungslasttrennschalter
eingesetzt wird,
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2 eine
Draufsicht auf die Sicherung aus 1 ist,
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3 eine
perspektivische Ansicht eines bei dem erfindungsgemäßen Sicherungslasttrennschalter
verwendeten Deckels von der Seite eines Gehäuses des Sicherungslasttrennschalters
aus gesehen ist,
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4 eine
perspektivische Ansicht eines bei dem erfindungsgemäßen Sicherungslasttrennschalter
verwendeten Deckels aus 3 von vorne ist,
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5 eine
perspektivische Ansicht einer möglichen
Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Verrieglungseinrichtung
ist,
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6 eine
perspektivische Ansicht eines Deckels eines Sicherungslasttrennschalters
mit eingesetzten Sicherungen und einer erfindungsgemäßen Verrieglungseinrichtung,
die gegenüber
der Ausführungsform
aus 5 leicht abgewandelt ist,
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7 eine
Vorderansicht des Deckels aus 6 ist,
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8 eine
Schnittansicht gemäß dem Schnitt
VIII-VIII aus 7 ist,
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9 den
mit IX bezeichneten Ausschnitt aus 7 darstellt,
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10 den
mit X bezeichneten Ausschnitt aus 8 darstellt,
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11 eine
der 10 entsprechende Darstellung ist, wobei
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10 die
Verriegelungseinrichtung in der Blockierstellung und 11 in
der Aufnahmestellung zeigt,
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12 eine
den 10 und 11 entsprechende
Darstellung ist, die die Federung der Verrieglungseinrichtung genauer
veranschaulicht,
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13 eine
perspektivische Ansicht einer Verriegelungseinrichtung gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung veranschaulicht,
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14 eine
Vorderansicht eines Deckels eines Sicherungslasttrennschalters mit
einer Verriegelungseinrichtung nach Art von 13 mit
leichter Abwandlung dieser gegenüber
veranschaulicht,
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15 eine
Schnittansicht durch den Deckel aus 14 gemäß dem Schnitt
XV-XV ist,
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16 den
in 15 mit XVI bezeichneten Ausschnitt zeigt und
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17 einen
dem Ausschnitt von 16 entsprechenden Ausschnitt
zeigt, wobei 16 die Verriegelungseinrichtung
in der Blockierstellung und 17 in
der Aufnahmestellung veranschaulicht.
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Es
geht bei der vorliegenden Erfindung um die Aufnahme von Sicherungen
in einem Deckel eines Sicherungslasttrennschalters und insbesondere um
deren nicht aus Versehen lösbaren
Halt (Verriegelung) in dem Deckel. Die Sicherungen wurden bereits
eingangs unter Bezug auf 1 und 2 beschrieben. 3 und 4 zeigen
nun einen Deckel eines Sicherungslasttrennschalters ohne derartige Sicherungen.
Ein im Ganzen mit 20 bezeichneter solcher Deckel umfasst
drei Fächer 22,
die jeweils zur Aufnahme einer Sicherung dienen. Die Sicherungen werden
mit Hilfe ihrer Hammerköpfe 14 (vgl. 1) in
dem Deckel befestigt. Für
jeden der beiden Hammerköpfe 14 ist
ein Schlitzteil vorgesehen, nämlich ein
oberes Schlitzteil 24 und ein unteres Schlitzteil 26.
Beide Schlitzteile 24 und 26 weisen einen gradlinigen
Schlitzabschnitt auf, der breiter als der Hals 16 des Hammerkopfes 14 (vgl. 2)
ist, aber weniger breit als der Kopfteil 18 des Hammerkopfes 14.
Der Schlitzabschnitt geht in einen trichterförmigen Abschnitt über, der
die Breite des Hammerkopfteils 18 erreicht. Somit kann
das Hammerkopfteil 18 durch die Schlitzteile 24 und 26 von
der in 3 dem Betrachter zugewandten Seite aus zu der
in 4 dem Betrachter zugewandten Seite hindurch gesteckt werden,
und dann wird der Hammerkopf 14 nach unten geführt, so
dass der Hals 16 in den Schlitzteilen 24 und 26 gleitet,
während
der Kopf eines Hammerkopfes verhindert, dass der Hammerkopf 14 sich
in dem Sicherungsfach 22 wieder zurückbewegen kann. Eine Gefahr
des Herausgleitens der Sicherung aus dem Deckel 20 besteht
dann, wenn die Sicherungen von unten einen Stoß erhalten, so dass die Hammerköpfe 14 wieder
in dem Bereich der trichterförmigen
Verbreiterung der Schlitzteile 24 und 26 kommen und
so auf dem Weg, auf dem sie in die Schlitzteile 24 und 26 hineingelangt
sind, wieder herausfallen.
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Es
muss somit verhindert werden, dass sich die Sicherungen und damit
die Hammerköpfe 14 in den
Schlitzteilen 24 und 26 nach oben bewegen können. Hierzu
wird eine drehbare Verriegelungseinrichtung bereitgestellt, die
in einem Lager 28 drehbar gelagert ist.
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Eine
solche Verriegelungseinrichtung 30 ist in 5 dargestellt.
Entsprechend der Vorgabe der Drehbarkeit der Verrieglungseinrichtung 30 ist
Kern derselben eine Welle 32. Von der Welle 32 stehen drei
Blockadeelemente 34 weg. Die Blockadeelemente 34 bestehen
aus senkrecht von der Welle 32 wegstehenden Stäben 36 und
einem die Enden der Stäbe
verbindenden Steg 38. In anderer Richtung als die Blockadeelemente 34 stehen
von der Welle 32 zwei bügelförmige Federelemente
(Federbügel) 40 ab.
Ferner umfasst die Verriegelungseinrichtung 30 aus 5 zwei
Betätigungselemente 42,
die nach Art einer Platte an der Welle ausgebildet sind, die zum Angreifen
ein Griffelement 44 umfassen.
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Der
genaue Ort der Anbringung der Bügel 40 und
der Betätigungselemente 42 ist
nicht entscheidend. Abweichend von der in 5 gezeigten
Ausführungsform
können
die Federbügel 40 auch
etwas weiter außen
angeordnet sein, und die Betätigungselemente 42 sind
dann zwischen den Stäben 36 angeordnet.
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Eine
solche abgewandelte Ausführungsform einer
Verriegelungseinrichtung 30' ist
in den 6 bis 12 dargestellt. Die Verriegelungseinrichtung 30' unterscheidet
sich von der Verriegelungseinrichtung 30 aus 5 auch
darin, dass die Enden der Stäbe 36 nicht
durch einen vollständigen
Steg miteinander verbunden sind, sondern dass an jedem der Stäbe nur ein
Blockadestück 46 wegsteht.
Die 6 bis 12 zeigen den Deckel 20 aus 3 bzw. 4 mit
eingesetzten Sicherungen 48. Die 6 bis 10 zeigen
ferner die Verriegelungseinrichtung 30' jeweils in einer Blockierstellung.
Ein Hammerkopf 14 ist in das Schlitzteil 26 (vgl. 3 und 4)
eingeschoben gezeigt. Der eigentliche Kopfteil 18 ist,
wie oben erwähnt,
breiter als der untere Abschnitt des Schlitzteiles 26 und
muss daran gehindert werden, wieder in den trichterförmigen Teil
des Schlitzteiles 26 nach oben zurückzurutschen. Wie in 9 und 10 besonders
gut zu sehen, sind die Blockierstücke 46 genau oberhalb
des Hammerkopfes 14 angeordnet und hindern diesen daran,
nach oben zu rutschen. Die Stäbe 36 umgeben
hierbei den Hammerkopf (vgl. 9), was
dadurch möglich
ist, dass ihr Abstand größer als
die Breite des Hammerkopfes ist. (Die Breite des Abstandes zwischen
den Blockierstücken 46 ist
kleiner als die Breite des Hammerkopfes, wie in 9 gut
zu erkennen ist.)
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Die
Federbügel 40 sind,
wie in 12 dargestellt ist, in dem Deckel 20 abgestützt. Durch
die Federkraft wird die Welle 32 immer so gedreht, dass
das Blockadeelement mit den Stäben 36 und
den Blockierstücken 46 die
Blockierstellung einnimmt. Die Stellung entsprechend 11 kann
nur bei Krafteinwirkung gegen die Federkraft eingenommen werden. In
der Stellung gemäß 11 kann
sich der Hammerkopf 14 der Sicherung 48 nach oben
bewegen und somit aus dem Schlitzteil 26 heraus geführt werden.
Die Stellung gemäß 11,
in der sich das Blockadeelement in der Aufnahmestellung befindet
(welche gleichzeitig Entnahmestellung ist), wird beispielsweise
dadurch erlangt, dass über
das Griffelement 44 und somit das Betätigungselement 42 eine Kraft
auf die Welle 32 ausgeübt
wird. Wie in 9 gut zu erkennen, ist das
Griffelement 44 von der Vorderseite des Deckels 20 her
für einen
Benutzer zugänglich.
Beim Einbringen der Sicherung ist die Betätigung des Griffelements 44 nicht
erforderlich, denn wenn der Hammerkopf 14 in dem Schlitzteil 26 (vgl. nochmals 3 und 4)
von oben nach unten geführt
wird, drückt
er automatisch die Blockierstücke 46 (oder
bei der Ausführungsform
gemäß 5 den Steg 38)
weg, dreht die Welle 32, und eine weite Bewegung des Hammerkopfes 14 nach
unten ist möglich.
Anschließend
schnappt unter der Wirkung des Federbügels 40 die Welle
wieder in die Ausgangsstellung (Blockierstellung) zurück, so dass
sich die in 10 dargestellte Situation ergibt,
in der der Hammerkopf 14 verriegelt ist.
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Bei
den bisher gezeigten Ausführungsformen
des Verriegelungselements, dem Verriegelungselement 30 und
dem Verriegelungselement 30',
dient ein Verriegelungselement zum Verriegeln der Hammerköpfe 14 von
drei Sicherungen 48. Bei einer abgewandelten Ausführungsform
wird zu jeder einzelnen Sicherung ein Verriegelungselement 50 bereitgestellt.
Die Bauteile der Verriegelungseinrichtung 50 sind grundsätzlich so
auslegbar wie die entsprechenden Bauteile der Verriegelungseinrichtung 30 oder 30', so dass einander
entsprechende Bauteile mit den selben Bezugszahlen wie die Bauteile
der Verrieglungseinrichtung 30 aus 5 versehen
sind. Mit der Verriegelungseinrichtung 50, welche für jede Sicherung
bereitgestellt sein muss, ist ein gegenüber dem Deckel 20 aus 3 und 4 leicht
abgewandelter Deckel 20' bereitzustellen,
der insbesondere für
jede der Wellen 32' der
Verriegelungselemente 50' ein
eigenes Lager in Abwandlung des Lagers 28 aus 4 bereitstellen
muss (nicht gezeigt). Im eingebauten Zustand sind drei derartige
Verriegelungseinrichtungen 50 in den 14 bis 17 in
analoger Darstellung zu den 7, 8, 10 und 11 gezeigt.
Die 14 bis 16 zeigen
das Verriegelungselement in der Blockierstellung, in der ein Plättchen 38', das die Stäbe 36' miteinander
verbindet, und welches den Steg 38 der Verriegelungseinrichtung 30 bei
dieser Ausführungsform
ersetzt, genau über
einem Hammerkopf 14 angeordnet ist und diesen somit verriegelt.
Die Federn drängen
die Welle auch hier in die Blockierstellung. Auch hier drückt der
Hammerkopf 14 beim Einschieben in den Deckel 20' das Plättchen 38' weg, dreht
die Welle 32' und
schafft sich somit selbst den Weg nach unten, bis der Hammerkopf 14 das
Plättchen 38' entlang gelaufen
ist und den Zwischenraum zwischen den Stäben 36' erreicht. Da der Hammerkopf weniger
breit als der Abstand der Stäbe 36' der Verriegelungseinrichtung 50 ist,
kann dann das Federelement 40' die Welle 32' wieder zurück in die
Stellung gemäß 16 verbringen.
Zum Herausnehmen des Hammerkopfes 14 wird entsprechend 17 das
Griffelement 44 von Hand betätigt. Wie in 14 gut
zu sehen ist, ist dieses Griffelement 14 von vorne leicht
zugänglich. Dann
kann die Sicherung 48 auch wieder herausgenommen werden.
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Den
Ausführungsformen
der Verriegelungseinrichtung 30 bzw. 30' und 50 ist
gemeinsam, dass die Welle zwischen der Aufnahmestellung (die gleich die
Entnahmestellung ist) und der Blockierstellung nur um einen kleinen
Winkel von ca. 15 bis 20 Grad gedreht werden muss. Der Verrieglungsmechanismus
ist daher relativ unaufwendig. Die Verriegelungseinrichtungen 30, 30' und 50 können in
einem Stück
aus Kunststoff spritzgegossen sein, wodurch sie zudem preisgünstig werden.
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- 14
- Hammerköpfe
- 16
- Hals
des Hammerkopfes 14
- 18
- Kopfteil
des Hammerkopfes 14
- 20,
20'
- Deckel
- 22
- Fächer
- 24
- oberes
Schlitzteil
- 26
- unteres
Schlitzteil
- 28
- Lager
- 30,
30', 50
- Verriegelungseinrichtungen
- 32,
32'
- Wellen
- 34,
34'
- Blockadeelemente
- 36,
36'
- Stäbe
- 38
- Steg
- 38'
- Plättchen
- 40,
40'
- Federelemente
(Federbügel,
Federstab)
- 42,
42'
- Betätigungselemente
- 44,
44'
- Griffelement
- 46
- Blockadestück
- 48
- Sicherungen