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DE102009030123A1 - Münzpfandschloss, insbesondere für Einkaufskörbe - Google Patents

Münzpfandschloss, insbesondere für Einkaufskörbe Download PDF

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DE102009030123A1
DE102009030123A1 DE200910030123 DE102009030123A DE102009030123A1 DE 102009030123 A1 DE102009030123 A1 DE 102009030123A1 DE 200910030123 DE200910030123 DE 200910030123 DE 102009030123 A DE102009030123 A DE 102009030123A DE 102009030123 A1 DE102009030123 A1 DE 102009030123A1
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DE
Germany
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coin
münzpfandschloss
connecting element
housing
receiving device
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Application number
DE200910030123
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English (en)
Inventor
Olaf Zahl
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Original Assignee
Individual
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    • G07F7/00Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Münzpfandschloss M1 zur Verwendung bei vertikal oder horizontal stapelbaren Transportbehältnissen, insbesondere bei Einkaufskörben, das bei Einschub einer als Pfand bestimmten Münze 3 oder eines gleichwirkenden Münzersatzes in eine Münzkammer 1 ein durch eine Verriegelung 5 arretierbares Verbindungselement (Steckzapfen) 2 freigibt, welches die Verbindung eines Transportbehältnisses T1 zu einem anderen Transportbehältnis T2 herstellt, wobei die Münze 3 nach Einführung in die Münzkammer 1 mittels einer Münzhalteeinrichtung 4 arretiert wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Münzkammer 1 zur Aufnahme des Verbindungselements 2 eines weiteren Münzpfandschlosses M2 gleicher Bauart derart ausgebildet ist, dass bei Einführung des Verbindungselements 2' des Münzpfandschlosses M2 in die Münzkammer 1 die Verriegelung 5 betätigt wird sowie eine Freigabe der Münzkammer 1' des Münzpfandschlosses M2 durch die Münzhalteeinrichtung 4' des Münzpfandschlosses M2 erfolgt und dass ferner bei Einführung der Münze 3 in die Münzkammer 1' des Münzpfandschlosses M2 die Verriegelung 5 wieder entriegelt wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein neuartiges Münzpfandschloss zur Verwendung bei vertikal oder horizontal stapelbaren Transportbehältnissen, insbesondere bei Einkaufskörben.
  • Münzpfandschlösser werden zur Sicherung und ordnungsgemäßen Verwahrung von Transportbehältnissen – in der Regel von Einkaufswagen – eingesetzt und sind aus dem Stand der Technik (siehe u. a. DE000010122195A1 , DE000019932287A1 , EP000000930587A2 , DE000019905558C1 , DE000004034641A1 , DE000019843802B4 , DE 10 2006 020 289 A1 , DE000003714115C2 , DE000029913771U1 , DE000019804110A1 , DE000019750058B4 , DE 10 2006 020 289 A1 ) unlängst bekannt. Diese Pfandschlösser finden insbesondere an Transportwagen Anwendung und sind über ein (in der Regel an einer Kette angeordnetes) Verbindungselement, welches in eine Verriegelungseinrichtung eines weiteren Pfandschlosses ragt, miteinander verbunden. Sämtliche Münzpfandschlösser sind derart ausgestaltet, dass bei Einschub einer als Pfand bestimmten Münze oder eines gleichwirkenden Münzersatzes in eine Münzkammer die Verriegelungseinrichtung freigegeben wird. Dabei wird die Münze nach Einführung in die Münzkammer mittels einer Münzhalteeinrichtung arretiert, derart, dass die Münze bei Einführung eines Verbindungselements eines weiteren Pfandschlosses in die Verriegelungseinrichtung des Münzpfandschlosses wieder freigegeben wird.
  • Nachteilig ist allen bekannten Münzpfandschlössern, dass Verriegelungseinrichtung und Münzkammer unterschiedliche Aufnahmebauteile betreffen, die am Münzschloss versetzt und zum Beispiel parallel oder rechtwinklig zueinander angeordnet sind. Die Anordnung mehrerer Aufnahmebauteile (nämlich Münz- und Schlüsselkammer; vgl. EP000000930587A2 ) ist jedoch insbesondere bei der Verwendung von Münzschlössern bei Einkaufskörben ungeeignet, da sie einerseits einen unnötig großen Platz, ein hohes Gewicht und hohe Herstellungskosten beanspruchen und andererseits auch unhandlich in ihrer Bedienung sind. Hier muss zunächst das Verbindungselement in korrekter Weise in das Aufnahmebauteil (Schlüsselkammer) des weiteren Transportbehältnisses eingeführt und anschließend die Münze aus der Münzkammer entnommen werden. In einer weiteren insbesondere für den Anwender umständlichen Ausführung, die u. a. aus DE000004034641A1 bekannt ist, wird eine Münze zunächst in eine Münzschiebetaste eingeführt und anschließend die komplette Münzschiebetaste in eine Vertiefung geschoben.
  • Einen weiteren Nachteil der bereits bekannten Münzschlösser betrifft ferner der Umstand, dass diese sehr kompliziert gebaut sind, da eine Vielzahl von Drehachsen, Lagerstollen und ähnlichem vorgesehen sind, um die beschriebene Funktion zu erreichen.
  • An die Konstruktion von Münzpfandschlössern sind jedoch besonders hohe Anforderungen in Bezug auf die mechanische Stabilität der konstruktiven Auslegung zu legen, da die Münzpfandsysteme durch den häufigen Gebrauch einer hohen Beanspruchung ausgesetzt sind und mit einem schonenden Gebrauch durch den Anwender nicht gerechnet werden kann. Außerdem sollten die Reparatur- und Ersatzaufwendungen durch eine entsprechend einfache und robuste Konstruktion soweit wie möglich reduziert werden.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Münzpfandschloss zu schaffen, dass diesen Anforderungen Stand hält, die bestehenden Nachteile ausräumt, einfach gebaut, leicht in der Handhabung ist und sich insbesondere für den Einsatz an Einkaufskörben eignet.
  • Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Danach ist ein Münzpfandschloss M1 der eingangs genannten Art dadurch gekennzeichnet, dass es eine Münzkammer aufweist, die zur Aufnahme des Verbindungselements eines weiteren Münzpfandschlosses M2 gleicher Bauart ausgebildet ist, so dass bei Einführung des Verbindungselements M2 in die Münzkammer M1 eine Verriegelung betätigt wird sowie eine Freigabe der Münzkammer M2 durch eine Münzhalteeinrichtung M2 erfolgt. Ferner wird bei Einführung der Münze in die Münzkammer M2 die Verriegelung wieder entriegelt.
  • Der wesentliche und entscheidende Vorteil des vorgeschlagenen Münzpfandschlosses besteht somit darin, dass es zur Aufnahme von Münze und Verbindungselement nicht mehrere und keine unterschiedlichen Aufnahmebauteile (nämlich Münz- und Schlüsselkammer) vorsieht, sondern dass Münzkammer und Aufnahmeeinrichtung für das Verbindungselement eines weiteren Münzpfandschlosses in einem Bauteil vereint sind.
  • Einen weiteren Vorteil betrifft die einfache Bauart der vorgeschlagenen Konstruktion gemäß den Unteransprüchen, da das Münzpfandschloss aus nur sehr wenigen einfachen und robusten Bauteilen besteht, die einer hohen und dauerhaften Beanspruchung über einen langen Zeitraum Stand halten können.
  • Weitere Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten des Münzpfandschlosses ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von der Zusammenfassung in einzelnen Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
  • In den Zeichnungen zeigen
  • 1 eine vorteilhafte Ausführungsform des Münzpfandschlosses M1, wobei oberhalb des Münzpfandschlosses M1 ein weiteres Münzpfandschloss M2 identischer Bauart angeordnet ist, teilweise aufgebrochen,
  • 2 das Formteil 20 des Münzpfandschlosses in einer Ausführungsform nach 1,
  • 2a das Formteil 20 in der Seitenansicht,
  • 3 das Formteil 21 des Münzpfandschlosses in einer Ausführungsform nach 1,
  • 3a das Formteil 21 in der Seitenansicht,
  • 4 die Aufnahmeeinrichtung 8,
  • 4a die Aufnahmeeinrichtung 8 in der Seitenansicht,
  • 5 das Schiebeelement 12,
  • 5a das Schiebeelement 12 in der Seitenansicht,
  • 6 ein Anwendungsbeispiel des Münzpfandschlosses an Einkaufskörben.
  • Wie aus 1 ersichtlich, ist als Verriegelung 5 an der Münzkammer 1 ein Arretierungselement 6 vorgesehen, welches nach Einführung des Verbindungselements 2' in die Münzkammer 1 in eine Einbuchtung/Vertiefung 7' des Verbindungselements 2' greift und dort arretiert wird. Das Arretierungselement 6 ist in dieser Ausführung federbeaufschlagt und elastisch ausgestaltet. In 1 ist zur Veranschaulichung eine in das Münzpfandschloss M2 eingeführte Münze 3 dargestellt. Das Arretierungselement 6 wird deshalb aus der Einbuchtung/Vertiefung 7' geschoben und das Münzpfandschloss M2 freigegeben. Das Münzpfandschloss M2 kann somit in der Darstellung in 1 aus der Münzkammer 1 gezogen werden.
  • Erfindungsgemäß wird beim Entriegelungsvorgang, nämlich dem Einführen der Münze 3 eine federunterstützte Aufnahmeeinrichtung 8 in Richtung des Verbindungselements 2 verschoben, an der ein Entriegelungsschieber 9 angeordnet ist. Durch das Verschieben der Aufnahmeeinrichtung 8' löst der Entriegelungsschieber 9 das Arretierungselement 6 aus seiner Arretierung innerhalb der Einbuchtung/Vertiefung 7' und gibt das Verbindungselement 2' frei.
  • Wesentlich bei der vorliegenden Konstruktion ist, dass das Verbindungselement 2' in seiner Größe so ausgestaltet ist, dass es bei Einschub in die Münzkammer 1 nur so weit in die Münzkammer 1 hineinragt, dass die Aufnahmeeinrichtung 8 nicht nach unten verschoben wird. Es erfolgt somit durch Einschieben des Verbindungselements 2' in die Münzkammer 1 keine Entriegelung durch den Entriegelungsschieber 9, da dieser in seiner Ausgangsposition (wie in 1 M1) verharrt. Ebenso kann natürlich auch eine Ausgestaltung des Gehäuses 11 in der Weise vorgenommen werden, beispielsweise durch Verwendung entsprechend angeordneter Begrenzungselemente am Gehäuse 11, welche gewährleistet, dass das Verbindungselement 2' nicht weiter als vorgesehen in die Münzkammer hineinreicht, so dass in jedem Fall eine Entriegelung des Münzpfandschlosses M2 ausgeschlossen ist.
  • Zumindest ein bestimmter Teil der Aufnahmeeinrichtung 8' sollte bei Einschub einer Münze 3 vorzugsweise in einer Einbuchtung 10' bzw. unterhalb einer Ausbuchtung 10' des Gehäuses 11' arretiert werden. Auch hier sind jegliche Ausführungen zur reversiblen Arretie rung der Aufnahmeeinrichtung 8' innerhalb des Gehäuses, zum Beispiel mittels Magnetismus denkbar.
  • Durch die Verwendung eines zumindest teilweise biegeelastischen Schiebeelements 12', welches sich bis zum unteren Ende des Verbindungselements 2' erstreckt, wird durch Verschieben mittels eines am Gehäuse 11 vorgesehenen Entriegelungsteils 13 während des Einschubs des Münzpfandschlosses M2 bzw. dessen Verbindungselements 2' in die Münzkammer 1 die Aufnahmeeinrichtung 8' aus seiner Arretierung unterhalb der Einbuchtung/Ausbuchtung 10' gelöst. Das Schiebeelement 12' ist hierzu unten als Stift 12'' oder dergleichen ausgebildet, auf das das Entriegelungsteil 13 von unten drückt. Der Stift 12'' sollte dabei so ausgebildet und im Gehäuse 11' so angeordnet sein, dass er von Hand zumindest ohne spezielles Werkzeug nicht betätigt werden kann, da ansonsten die Münze 3 ohne weiteres aus dem Münzpfandschloss entfernt werden könnte. Das Gehäuse 11 weist vorteilhafterweise eine Wölbung 14' oder dergleichen auf, an der das Schiebeelement 12' umgelenkt und in Richtung der Rückseite 15' der Aufnahmeeinrichtung 8' oder eines bestimmten Bereichs der Aufnahmeeinrichtung 8' verschoben wird. Die Aufnahmeeinrichtung 8' wird damit zwangsweise bei Einschub des Verbindungselements 1' in die Münzkammer 1 von unten aus der Einbuchtung 10' geschoben und springt durch die Unterstützung der Feder 25 in seine Ausgangslage zurück.
  • Das Schiebeelement 12 ist in vorteilhafter Ausführung durch eine Feder 24 beaufschlagt. Diese Feder 24 sollte bei der Verwendung des Münzpfandschlosses bei Einkaufskörben bzw. bei allen Transportbehältnissen T1, T2, die vertikal gestapelt werden, so ausgelegt sein, dass das Schiebeelement 12' durch das Eigengewicht des Münzpfandschloss M2 umgebenden vertikal zu stapelnden Transportbehältnisses mittels T2 des Entriegelungsteils 13 nahezu vollständig nach oben gedrückt wird. Erst bei Entnahme des Münzpfandschlosses M2 wird die Feder 24 entlastet und das Schiebeelement 12' kehrt nach unten in seine Ausgangsposition zurück (siehe Ausgangslage in 1 M1). Bei Verwendung des Münzpfandschlosses bei Transportwagen kann die Feder 24 oder ein gleich wirkender Mechanismus hingegen auch so ausgelegt werden, dass ein leichtes Einfügen des Transportwagens in einen weiteren Transportwagen ohne großen Kraftaufwand gewährleistet ist.
  • Um einen optimalen Halt der Münze 3 und gleichzeitig eine Führung für den Einschub der Münze 3 und des Verbindungselements 2' zu gewährleisten, ist an der Aufnahmeeinrichtung 8' ein Führungselement 16' zur Aufnahme der Münze 3 und/oder eines Verbindungselements 2 vorgesehen. Wie aus 4a ersichtlich, ist das Führungselement 16 in vorteilhafter Ausführung elastisch und von oben zur Mitte hin konisch verjüngt ausgebildet, so dass Münze 3 und Verbindungselement 2' leichter eingeführt werden können.
  • Zur Arretierung der Münze 3 nach ihrem Einschub in die Münzkammer 1' ist an der Aufnahmeeinrichtung 8' eine Münzhalteeinrichtung 4' biegeelastisch angeordnet. Erfindungsgemäß weist die Münzhalteeinrichtung 4' an der Oberseite vorzugsweise jeweils links und rechts einen Vorsprung 18' auf. Die Vorsprünge greifen mittels am Gehäuse 11' vorgesehener den Einbuchtungen 17' gegenüberliegender Führungen 19' im gelösten Zustand der Aufnahmeeinrichtung 8' in Einbuchtungen 17' des Gehäuses 11' und geben somit die Münze 3 frei. Umgekehrt wird bei Einschub der Münze 3 in die Aufnahmeeinrichtung 8 die Münze 3 durch die Vorsprünge 18' arretiert. Die Ausgestaltung der Vorsprünge 18' kann vorteilhafterweise in der Form erfolgen, dass die Münzhalteeinrichtung 4' stellenweise jeweils links und rechts oberhalb der Einbuchtungen 17' oben um ca. 90 Grad gebogen sind.
  • Die Aufnahmeeinrichtung 8 ist vorzugsweise – wie in 4 und 4a dargestellt – so ausgeformt, dass Münzhalteeinrichtung 4 und Entriegelungsschieber 5 ein Formteil sind.
  • Das Gehäuse 11 besteht vorzugsweise aus zwei Formteilen 20, 21, wobei an dem Formteil 20 Aufnahmeeinrichtung 8 mit Münzhalteeinrichtung 4, Führungselement 16 und biegeelastischem Schiebeelement 12 flach angeordnet sind. An dem Formteil 20 sind ferner Entriegelungsteil 13 und Führungen 19 angeordnet, die gemäß obiger Ausführung fungieren.
  • Das Gehäuse 11 und entsprechend die Formteile 20, 21 weisen oberhalb der Münzkammer 1 eine konkave Vertiefung 22 auf, in die zur formschlüssigen Verbindung der Münzpfandschlösser M1 und M2 am Gehäuse 11 bzw. den Formteilen 20, 21 im oberen Bereich des Verbindungselements 2 entsprechend ausgeformte konvexe Ausbuchtungen 23 vorgesehen sind.
  • Vorteilhafterweise sind sämtliche Bauteile des Gehäuses 11 aus Kunststoff hergestellt. Dies ermöglicht eine einfache (zum Beispiel mittels Spritzguss) und kostengünstige Herstellung der Formteile 20, 21. Andere Materialien sind ebenfalls denkbar, sollten jedoch ein relativ niedriges Gewicht aufweisen. Zur Gewichts- und Platzreduzierung sollte das Gehäuse 11 ferner flach ausgebildet sein.
  • Das erfindungsgemäße Münzpfandschloss beschränkt sich in seiner Ausführung nicht auf die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsformen. Vielmehr sind eine Vielzahl von Ausgestaltungsvariationen denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteter Ausführung Gebrauch machen.
  • M1
    unteres Münzpfandschloss
    M2
    oberes (weiteres) Münzpfandschloss gleicher Bauart
    1
    Münzkammer M1
    1'
    Münzkammer M2
    2
    Verbindungselement M1
    2'
    Verbindungselement M2
    3
    Münze
    4
    Münzhalteeinrichtung M1
    4'
    Münzhalteeinrichtung M2
    5
    Verriegelung M1
    5'
    Verriegelung M2
    6
    Arretierungselement M1
    6'
    Arretierungselement M2
    7
    Einbuchtung/Vertiefung M1
    8
    Aufnahmeeinrichtung M1
    8'
    Aufnahmeeinrichtung M2
    9
    Entriegelungsschieber
    10
    Einbuchtung/Ausbuchtung M1
    10'
    Einbuchtung/Ausbuchtung M2
    11
    Gehäuse M1
    11'
    Gehäuse M2
    12
    Schiebeelement M1
    12'
    Schiebeelement M2
    12''
    Stift am Schiebeelement 12'
    12'''
    Stift am Schiebeelement 12''
    13
    Entriegelungsteil
    14
    Wölbung M1
    14'
    Wölbung M2
    15'
    Rückseite der Aufnahmeeinrichtung 6'
    16'
    Führungselement M2
    17
    Einbuchtungen am Gehäuse 11
    17'
    Einbuchtungen am Gehäuse 11'
    18'
    Vorsprünge M2
    19'
    Führungen M2
    20
    Formteil
    21
    Formteil 2
    22
    konkave Vertiefung M1
    22'
    konkave Vertiefung M2
    23
    konvexe Ausbuchtung M1
    23'
    konvexe Ausbuchtung M2
    24
    Feder am Schiebeelement 12
    24'
    Feder am Schiebeelement 12'
    25
    Feder an der Aufnahmeeinrichtung 8
    25'
    Feder an der Aufnahmeeinrichtung 8'
    T1
    unteres Transportbehältnis (Einkaufskorb)
    T2
    oberes (weiteres) Transportbehältnis (Einkaufskorb)
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 000010122195 A1 [0002]
    • - DE 000019932287 A1 [0002]
    • - EP 000000930587 A2 [0002, 0003]
    • - DE 000019905558 C1 [0002]
    • - DE 000004034641 A1 [0002, 0003]
    • - DE 000019843802 B4 [0002]
    • - DE 102006020289 A1 [0002, 0002]
    • - DE 000003714115 C2 [0002]
    • - DE 000029913771 U1 [0002]
    • - DE 000019804110 A1 [0002]
    • - DE 000019750058 B4 [0002]

Claims (27)

  1. Münzpfandschloss (M1) zur Verwendung bei vertikal oder horizontal stapelbaren Transportbehältnissen, insbesondere bei Einkaufskörben, das bei Einschub einer als Pfand bestimmten Münze (3) oder eines gleichwirkenden Münzersatzes in eine Münzkammer (1) ein durch eine Verriegelung (5) arretierbares Verbindungselement (Steckzapfen) (2) freigibt, welches die Verbindung eines Transportbehältnisses T1 zu einem anderen Transportbehältnis T2 herstellt, wobei die Münze (3) nach Einführung in die Münzkammer (1) mittels einer Münzhalteeinrichtung (4) arretiert wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Münzkammer (1) zur Aufnahme des Verbindungselements (2) eines weiteren Münzpfandschlosses (M2) gleicher Bauart derart ausgebildet ist, dass bei Einführung des Verbindungselements (2') des Münzpfandschlosses (M2) in die Münzkammer (1) die Verriegelung (5) betätigt wird sowie eine Freigabe der Münzkammer (1') des Münzpfandschlosses (M2) durch die Münzhalteeinrichtung (4') des Münzpfandschlosses (M2) erfolgt und dass ferner bei Einführung der Münze (3) in die Münzkammer (1') des Münzpfandschlosses (M2) die Verriegelung (5) wieder entriegelt wird.
  2. Münzpfandschloss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Verriegelung (5) an der Münzkammer (1) ein Arretierungselement (6) vorgesehen ist, welches nach Einführung des Verbindungselements (2') in die Münzkammer (1) in eine Einbuchtung/Vertiefung (7') des Verbindungselements (2') greift und dort arretiert wird.
  3. Münzpfandschloss nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierungselement (6) federbeaufschlagt ist.
  4. Münzpfandschloss nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierungselement (6) elastisch ausgestaltet ist.
  5. Münzpfandschloss nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es eine federunterstützte und in Richtung des Verbindungselements (2) verschiebbare Aufnahmeeinrichtung (8) aufweist, an der ein Entriegelungsschieber (9) angeordnet ist, und dass durch Verschieben der Aufnahmeeinrichtung (8') der Entriegelungsschieber (9) das Arretierungselement (6) aus seiner Arretierung innerhalb der Einbuchtung/Vertiefung (7') löst und das Verbindungselement (2') freigibt.
  6. Münzpfandschloss nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch Einschub der Münze (3) die Aufnahmeeinrichtung (8') nach unten verschoben wird.
  7. Münzpfandschloss nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (2') so ausgestaltet ist, dass es bei Einschub in eine Münzkammer (1) nur so weit hineinragt, dass die Aufnahmeeinrichtung (8) nicht nach unten verschoben wird.
  8. Münzpfandschloss nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (8') oder zumindest ein bestimmter Teil der Aufnahmeeinrichtung (8') beim Einschieben der Münze (3) in eine Einbuchtung (10') oder unterhalb einer Ausbuchtung (10') arretiert wird, die innerhalb des Gehäuses (11') angeordnet ist.
  9. Münzpfandschloss nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass es ein zumindest teilweise biegeelastisches Schiebeelement (12') aufweist, welches sich bis zum unteren Ende des Verbindungselements (2') erstreckt und das durch Verschieben mittels eines am Gehäuse (11) vorgesehenen Entriegelungsteils (13) während des Einschubs des Münzpfandschlosses (M2) in die Münzkammer (1) die Aufnahmeeinrichtung (8') aus seiner Arretierung unterhalb der Ein- oder Ausbuchtung (10') löst, indem das Schiebeelement (12') an einer am Gehäuse (11') vorgesehenen Wölbung (14') oder dergleichen umgelenkt und in Richtung der Rückseite (15') der Aufnahmeeinrichtung (8') oder eines bestimmten Bereichs der Aufnahmeeinrichtung (8') verschoben wird.
  10. Münzpfandschloss nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Schiebeelement (12') unten als Stift (12'') oder dergleichen ausgebildet ist, auf das das Entriegelungsteil (13) von unten drückt.
  11. Münzpfandschloss nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Stift (12'') so ausgebildet und im Gehäuse (11') so angeordnet ist, dass er von Hand zumindest ohne spezielles Werkzeug nicht betätigt werden kann.
  12. Münzpfandschloss nach den Ansprüchen 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest teilweise biegeelastische Schiebeelement (12) durch eine Feder (24) beaufschlagt ist.
  13. Münzpfandschloss nach den Ansprüchen 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (24) so ausgelegt ist, dass das Schiebeelement (12') durch das Eigengewicht des Münzpfandschloss (M2) umgebenden Transportbehältnisses T2 mittels des Entriegelungsteils (13) nach oben gedrückt wird.
  14. Münzpfandschloss nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass erst bei der Entnahme des Münzpfandschlosses (M2) die Feder (24) entlastet und das Schiebeelement (12') nach unten in seine Ausgangsposition zurückkehrt.
  15. Münzpfandschloss nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Aufnahmeeinrichtung (8') ein Führungselement (16') zur Aufnahme der Münze (3) und/oder eines Verbindungselements (2) angeordnet ist.
  16. Münzpfandschloss nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (16') elastisch ausgestaltet ist.
  17. Münzpfandschloss nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Aufnahmeeinrichtung (8') die Münzhalteeinrichtung (4') biegeelastisch angeordnet ist und an der Oberseite der Münzhalteeinrichtung (4') ein oder mehrere Vorsprünge (18') vorgesehen sind, die im gelösten Zustand der Aufnahmeeinrichtung (8') in Einbuchtungen (17') des Gehäuses (11') mittels am Gehäuse (11') vorgesehener den Einbuchtungen (17') gegenüberliegender Führungen (19') greifen, und somit die Münze (3) freigeben und dass umgekehrt bei Einschub der Münze (3) in die Aufnahmeeinrichtung (8) ein oder mehrere Vorsprünge (18') die Münze (3) arretieren.
  18. Münzpfandschloss nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgestaltung der Vorsprünge (18') in der Weise erfolgt, dass die Münzhalteeinrichtung (4') stellenweise oben um ca. 90 Grad gebogen ist.
  19. Münzpfandschloss nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (8) so ausgeformt ist, dass Münzhalteeinrichtung (4) und Entriegelungsschieber (9) ein Formteil sind.
  20. Münzpfandschloss nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (11) aus zwei Formteilen (20, 21) besteht.
  21. Münzpfandschloss nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Formteil (20) Aufnahmeeinrichtung (8), Münzhalteeinrichtung (4), Führungselement (16) und biegeelastisches Schiebeelement (12) flach angeordnet sind.
  22. Münzpfandschloss nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Formteil (21) Entriegelungsteil (13) und Führungen (19) angeordnet sind.
  23. Münzpfandschloss nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (11) oberhalb der Münzkammer (1) eine konkave Vertiefung (22) aufweist.
  24. Münzpfandschloss nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (11) im oberen Bereich des Verbindungselements (2) eine konvexe Ausbuchtung (23) aufweist.
  25. Münzpfandschloss nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (11) T-förmig ausgebildet ist.
  26. Münzpfandschloss nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Bauteile des Gehäuses (11) Kunststofformteile sind.
  27. Münzpfandschloss nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (11) flach ausgebildet ist.
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