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DE10056358A1 - Vorrichtung zur Nassbehandlung von Wäsche und Dichtung für eine derartige Vorrichtung - Google Patents

Vorrichtung zur Nassbehandlung von Wäsche und Dichtung für eine derartige Vorrichtung

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Publication number
DE10056358A1
DE10056358A1 DE10056358A DE10056358A DE10056358A1 DE 10056358 A1 DE10056358 A1 DE 10056358A1 DE 10056358 A DE10056358 A DE 10056358A DE 10056358 A DE10056358 A DE 10056358A DE 10056358 A1 DE10056358 A1 DE 10056358A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sealing
outer drum
section
sections
drum
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10056358A
Other languages
English (en)
Inventor
Wilhelm Bringewatt
Falk F Mehrmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kannegiesser Hoya GmbH
Original Assignee
Pharmagg Systemtechnik GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Pharmagg Systemtechnik GmbH filed Critical Pharmagg Systemtechnik GmbH
Priority to DE10056358A priority Critical patent/DE10056358A1/de
Priority to DK01125021T priority patent/DK1205590T3/da
Priority to EP01125021A priority patent/EP1205590B1/de
Priority to DE50108528T priority patent/DE50108528D1/de
Priority to AT01125021T priority patent/ATE314517T1/de
Priority to US10/010,513 priority patent/US6796150B2/en
Publication of DE10056358A1 publication Critical patent/DE10056358A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F31/00Washing installations comprising an assembly of several washing machines or washing units, e.g. continuous flow assemblies
    • D06F31/005Washing installations comprising an assembly of several washing machines or washing units, e.g. continuous flow assemblies consisting of one or more rotating drums through which the laundry passes in a continuous flow

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Detail Structures Of Washing Machines And Dryers (AREA)
  • Treatment Of Fiber Materials (AREA)
  • Main Body Construction Of Washing Machines And Laundry Dryers (AREA)

Abstract

Gewerbliche Durchlaufwaschmaschinen (10) verfügen über eine umlaufende antreibbare Innentrommel (11) und eine diese teilweise umgebende Außentrommel (22). Die Außentrommel (22) ist aus Außentrommelabschnitten (24) gebildet, die gegenüber der Innentrommel (11) abzudichten sind. Bei bekannten Durchlaufwaschmaschinen (10) erfolgt die Abdichtung mit verhältnismäßig aufwendigen und schwer einstellbaren Dichtungen. DOLLAR A Die Erfindung sieht vor, den Stirnseiten (25) der zylindrisch ausgebildeten Außentrommelabschnitte (24) Dichtungen (33, 34) zuzuordnen, die durch Spannbänder (45) außen auf stirnseitigen Bereichen des Mantels der Außentrommelabschnitte (24) befestigt sind. Dadurch brauchen in den stirnseitigen Bereich die Außentrommelabschnitte (24) nicht in besonderer Weise gestaltet zu sein. Die Dichtungen (33, 34) sind durch einfaches Verschieben auf den zylindrischen Endbereichen der Außentrommelabschnitte (24) einstellbar.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Nassbehandlung von Wäsche gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. 2 sowie eine Dichtung für eine solche Vorrichtung, insbesondere eine Wasch­ maschine, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 15.
Vorrichtungen der hier angesprochenen Art verfügen üblicher­ weise über eine drehend antreibbare Innentrommel, in der in Längsrichtung der Trommel aufeinanderfolgende Behandlungs­ kammern gebildet sind. Die Innentrommel ist mindestens im Bereich einiger Behandlungskammern ganz oder auch nur teilweise flüssigkeitsdurchlässig ausgebildet. Manchen Behandlungskammern der Innentrommel ist eine flüssigkeitsdichte Außentrommel zuge­ ordnet. Zwischen der Innentrommeln und der Außentrommel befindet sich Flüssigkeit zur Behandlung der Wäsche. Damit diese Flüssigkeit nicht unkontrolliert von einer Behandlungskammer zur anderen gelangen kann, sind zwischen den Behandlungskammern Dichtungen angeordnet.
Bei bekannten Waschmaschinen ist eine genaue Fertigung einzelner Abschnitte der Außentrommel (Außentrommelabschnitte) erforderlich, damit die Dichtungen eine zuverlässige Abdichtung an Trennwänden zwischen benachbarten Behandlungskammern der Innentrommel gewährleistet. Temperaturbedingte Verschiebungen der Außentrommelabschnitte gegenüber der Innentrommel können beim Betrieb der Waschmaschine dazu führen, dass die Dichtungen ihre Wirksamkeit verlieren.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Nassbehandlung von Wäsche (Waschmaschine) und eine Dichtung zu schaffen, die eine dauerhafte zuverlässige Abdichtung gewährleisten, preiswert herstellbar und einfach montierbar sind.
Eine Vorrichtung zur Lösung dieser Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Aufgrund der Befestigung der Dichtungen an den Stirnseiten der Außentrommelabschnitte durch Spannmittel brauchen die Dichtungen nur über einen sehr einfachen Aufbau zu verfügen, weil sie selbst keine Mittel aufweisen müssen, mit denen sie an den Außentrommelabschnitten befestigbar sind. Die separaten Spannmittel können sehr einfacher Art sein. Im ein­ fachsten Falle kann es sich hierbei um handelsübliche Spann­ bänder handeln. Des weiteren lassen die separaten Spannmittel eine einfache Relativverschiebung der Dichtungen zu den hiermit in Kontakt kommenden Teilen der Waschmaschine zu. Außerdem können die Dichtungen nach dem Zusammenbau der Innen- und der Außentrommel montiert werden. Die Dichtungen sind dabei an die örtlichen Gegebenheiten der Waschmaschine anpassbar und berück­ sichtigen automatisch Fertigungstoleranzen, insbesondere der Außentrommel, aber auch der Innentrommel. Schließlich ist es möglich, bei teilweise verschlissenen Dichtungen durch Drehen der ganzen Dichtung in den unteren Bereich der Außentrommel zu bringen, wo nur eine Dichtungwirkung erforderlich ist, weil sich nur dort Flüssigkeit sammelt. Verschlissene Dichtungen sind leicht von außen zugänglich und können problemlos durch neue ersetzt werden.
Eine weitere Vorrichtung zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe ergibt sich aus dem Anspruch 2. Demnach weisen die Außentrommelabschnitte zylindrische Mantelflächen auf. Den Stirnseiten dieser zylindrischen Mantelflächen sind die Dich­ tungen unmittelbar zugeordnet. Es erübrigen sich dadurch besonders gestaltete Stirnseitenbereiche der Außentrommel­ abschnitte zur Aufnahme der Dichtungen. Die Dichtungen können vielmehr unmittelbar den von den Stirnseiten ausgehenden zylindrischen Randabschnitten der Außentrommelabschnitte zuge­ ordnet und an diesen befestigt werden.
Bei einer bevorzugten Vorrichtung verfügen die Dichtungen über mindestens einen zylindrischen Dichtabschnitt und ein dazu quergerichtetes Dichtmittel, das beispielsweise als eine umlaufende Dichtlippe ausgebildet ist. Der zylindrische Dicht­ abschnitt der jeweiligen Dichtung ermöglicht es, diese einfach auf den ebenfalls zylindrischen Randabschnitt einer ent­ sprechenden Stirnseite des Außentrommelabschnitts vorzugsweise von außen aufzuschieben. Lageabweichungen der Außentrommel­ abschnitte, insbesondere der Stirnseiten derselben, können dabei einfach dadurch kompensiert werden, dass der zylindrische Dichtabschnitt der jeweiligen Dichtung entsprechend weit auf den zylindrischen Randabschnitt des Außentrommelabschnitts auf­ geschoben wird. Durch das äußere Aufschieben der Dichtung mit dem Dichtabschnitt auf den Außentrommelabschnitt wird die Dichtung auf diesen in der vorgesehenen Position auch dann gehalten, wenn das Spannmittel noch nicht montiert ist.
Zwei benachbarte Außentrommelabschnitte mit voneinander beabstandeten Stirnseiten werden durch die Dichtung flüssig­ keitsdicht verbunden, indem die Dichtung einen zylindrischen Abschnitt aufweist, der an gegenüberliegenden Enden jeweils einen Dichtabschnitt aufweist, der von außen einen Wand­ abschnitt jeder der beiden durch die Dichtung zu verbindenden Außentrommelabschnitte überdeckt. Die Dichtung sorgt hierbei für eine elastische Verbindung benachbarter Außentrommelabschnitte, die Lageabweichungen benachbarter Außentrommel­ abschnitte ausgleicht und während des Betriebs der Wasch­ maschine hervorgerufene Lageveränderungen der Außentrommel­ abschnitte elastisch ausgleicht.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind die Außentrommelabschnitte mit Abstand von jeder gegenüberliegenden Stirnseite mit einem äußeren Flansch versehen. Die Flansche liegen vorzugsweise mit geringem Abstand neben dem zylindrischen Dichtabschnitt jeder Dichtung und sind mechanisch miteinander verbunden, vorzugsweise lösbar. Die Ver­ bindung benachbarter Außentrommelabschnitte erfolgt vorzugs­ weise mit Abstandshaltern zwischen zueinander gerichteten Flanschen aufeinanderfolgender Außentrommelabschnitte. Auf diese Weise erfolgt eine definierte, formschlüssige Festlegung der Außentrommelabschnitte zueinander. Die Außentrommel­ abschnitte bilden dadurch eine mechanisch verbundene Einheit, die Kräfte zwischen benachbarten Außentrommelabschnitten auf­ nimmt und insoweit die Dichtungen zwischen benachbarten Außen­ trommelabschnitten entlastet.
Eine Dichtung zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe zeichnet sich durch mindestens einen Dichtabschnitt zur Anlage an der Außenseite eines zylindrischen Mantels eines Außen­ trommelabschnitts der Waschmaschine und ein elastisch verform­ bares Dichtmittel zur vorzugsweise einseitigen Abdichtung benachbarter Behandlungskammern der Innentrommel aus. Eine solche Dichtung verfügt über einen sehr einfachen Aufbau und lässt sich mit dem zylindrischen Dichtabschnitt leicht auf den Randabschnitt eines Außentrommelabschnitts aufsetzen, dem die Dichtung zugeordnet werden soll.
Dichtungen zwischen zwei benachbarten Außentrommelabschnitten, deren zueinanderweisende Stirnseiten einen geringen Abstand zueinander aufweisen, verfügen über einen zylindrischen Abschnitt, der auf entgegengesetzten Seiten jeweils einen Dichtabschnitt aufweist und über einen Mittelabschnitt zwischen benachbarten Stirnseiten der Außentrommelabschnitte verfügt, dem das Dichtmittel zugeordnet ist. Die beiden Dichtabschnitte lassen sich auf einfache Weise durch den zylindrischen Abschnitt bilden. Der zylindrische Abschnitt der Dichtung bildet dadurch eine elastische Verbindung zwischen den beiden benachbarten Außentrommelabschnitten. Der Mittelabschnitt zwischen den benachbarten Dichtabschnitten ermöglicht die einstückige Verbindung des Dichtmittels, insbesondere einer Dichtlippe, mit dem Mittelabschnitt der Dichtung.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nach­ folgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht der Vorrichtung, nämlich einer Durchlaufwaschmaschine, und
Fig. 2 eine vergrößert dargestellte Einzelheit II aus der Fig. 1.
Bei der hier gezeigten Vorrichtung handelt es sich um eine überwiegend in gewerblichen Wäschereien eingesetzte Durchlauf­ waschmaschine 10. In der Durchlaufwaschmaschine 10 werden in den Figuren nicht dargestellte Wäschestücke postenweise gewaschen, gespült und gegebenenfalls nachbehandelt.
Die Durchlaufwaschmaschine 10 verfügt über eine längliche Innentrommel 11, die um eine horizontale Längsmittelachse 12 drehend antreibbar ist. Die Innentrommel 11 der Durchlaufwasch­ maschine 10 ist unterteilt in verschiedene Behandlungskammern 13, die verschiedene Zonen zur Behandlung der Wäschestücke definiert. Beispielsweise handelt es sich um eine Vorwaschzone, eine Klarwaschzone, eine Spülzone und gegebenenfalls eine Nach­ behandlungszone. Die einzelnen Behandlungskammern 13 sind in Behandlungsrichtung 14, die in Richtung der Längsmittelachse 12 der Innentrommel 11 verläuft, aufeinanderfolgend in der Innen­ trommel 11 der Durchlaufwaschmaschine 10 angeordnet. Die Anzahl der aufeinanderfolgenden Behandlungskammern 13 pro Zone kann nach Größe und Leistungsfähigkeit der Durchlaufwaschmaschine 10 variieren.
Vor einem in der Fig. 1 linken Eingabeende 15 der Durchlauf­ waschmaschine 10 ist ein Eingabetrichter 16 angeordnet. Dem in der Fig. 1 rechten Ausgabeende 17 der Innentrommel 11 ist eine Ausgaberutsche 18 zugeordnet.
Die einstückige Innentrommel 11 ist unter anderem gebildet aus zylindrischen Trommelabschnitten 19. Jeder Trommelabschnitt 19 dient zur Bildung einer Behandlungskammer 13. Die Wandungen der Trommelabschnitte 19 können ganz oder teilweise flüssigkeits­ durchlässig ausgebildet sein, nämlich entsprechende Perfora­ tionslöcher aufweisen. Zwischen den einzelnen Trommel­ abschnitten 19 zur Bildung der Behandlungskammern 13 sind in einer senkrecht zur Längsmittelachse 12 verlaufenden, ver­ tikalen Ebene liegende kreisringförmige Ronden 20 angeordnet. Die Ronden 20 sind mit Stirnseiten der zylindrischen Trommel­ abschnitte 19 verbunden, und zwar vorzugsweise flüssigkeits­ dicht verschweißt. Die Ronden 20 weisen einen Außendurchmesser auf, der größer als der Außendurchmesser der zylindrischen Mäntel der Trommelabschnitte 19 ist, so dass zwischen zwei auf­ einanderfolgenden Behandlungskammern 13 ein Kreisringabschnitt 21 jeder Ronde 20 nach außen gegenüber der zylindrischen Mantelfläche der Innentrommel 11 vorsteht. Im Bereich einiger Behandlungskammern 13 ist die Innentrommel 11 umgeben von einer feststehenden, flüssigkeitsdichten Außentrommel 22. Die Außen­ trommel 22 ist der Innentrommel 11 stillstehend zugeordnet. Wie die Fig. 1 zeigt, ist die Außentrommel 22 nur Teilen der Innentrommel 11 zugeordnet, nämlich nur bestimmten Behandlungs­ kammern 13 der Innentrommel 11. Zwischen der im Durchmesser größeren Außentrommel 22 und der Innentrommel 11 sind Aufnahme­ räume 23 für Flüssigkeit aus der mindestens in den Bereichen der Außentrommel 22 ganz oder teilweise flüssigkeitsdurch­ lässigen Innentrommel 11 vorgesehen.
Die Außentrommel 22 ist gebildet aus einzelnen Außentrommel­ abschnitten 24. Jeder der vorzugsweise gleich ausgebildeten Außentrommelabschnitte 24 verfügt über einen zylindrischen Mantel. Der Durchmesser des zylindrischen Außentrommel­ abschnitts 24 ist etwas größer als der Außendurchmesser der Ronden 20 zwischen zwei Trommelabschnitten 19 der Innentrommel 11. Die Länge der zylindrischen Außentrommelabschnitte 24 ist etwas geringer als der Abstand zwischen zwei Ronden 20 an gegenüberliegenden Seiten der jeweiligen Behandlungskammer 13. Es entsteht dadurch zwischen jeweils zwei zueinanderweisenden, kreisrunden Stirnseiten 25 aufeinanderfolgender Außentrommel­ abschnitte 24 ein Zwischenraum 26. Die zylindrischen Außen­ trommelabschnitte 24 enden unmittelbar an den gegenüber­ liegenden, kreisrunden Stirnseiten 25. Die Stirnseiten 25 der Außentrommelabschnitte 24 sind demzufolge bei der Erfindung nicht in irgendeiner Weise besonders ausgestaltet, insbesondere nicht mit Endstücken oder Anschlussstücken versehen. Die Stirnseiten 25 gehen demzufolge absatzlos und glatt auf den zylindrischen Außentrommelabschnitt 24 über.
Der zylindrische Mantel jedes Außentrommelabschnitts 24 ist außen von zwei Ringflanschen 27 umgeben. Die beiden vorzugs­ weise gleich ausgebildeten Ringflansche 27 jedes Außentrommel­ abschnitts 24 sind mit Abstand von einem von der jeweiligen Stirnseite 25 ausgehenden Randabschnitt 28 des zylindrischen Mantels angeordnet. Die Abstände der Ringflansche 27 von den Stirnseiten 25 sind jeweils gleich groß. Die Ringflansche 27 sind mit der zylindrischen Mantelfläche des Außentrommel­ abschnitts 24 verbunden, und zwar vorzugsweise verschweißt, wobei diese Schweißung punkt- oder bereichsweise erfolgen kann, also nicht flüssigkeitsdicht sein muss.
Benachbarte Außentrommelabschnitte 24 sind an zueinander­ gerichteten Ringflanschen 27 miteinander verbunden. Dazu dienen mit vorzugsweise gleichmäßigen Abständen auf den Umfang der Ringflansche 27 verteilte Schraubverbindungen 29. Zwischen miteinander verbundenen Ringflanschen 27 sind Abstandshalter angeordnet. Im gezeigten Ausführungsbeispiel (Fig. 6) handelt es sich hierbei um Abstandshalterhülsen 30. Diese stützen sich an zueinandergerichteten Seitenflächen der Ringflansche der zu verbindenden Außentrommelabschnitte 24 ab und legen dadurch den Abstand zwischen den Außentrommelabschnitten 24, insbesondere den zueinanderweisenden Stirnseiten 25 derselben, und damit die Breite des Zwischenraums 26 fest. Durch die jeweilige Abstands­ halterhülse 30 erstreckt sich ein Schraubenbolzen 31 mit einer Mutter 32, womit die jeweilige Schraubverbindung 29 geschlossen ist und die beiden Ringflansche 27 von beiden Seiten gegen die jeweilige Abstandshalterhülse 30 drückt.
Die Außentrommel 22 ist gegen die Innentrommel 11 abgedichtet, und zwar flüssigkeitsdicht. Im gezeigten Ausführungsbeispiel erfolgt die Abdichtung derart, dass nicht nur die freiliegenden äußeren Stirnseiten 25 der Außentrommelabschnitte 24 abge­ dichtet sind, vielmehr auch zwischen aufeinanderfolgenden Außentrommelabschnitten 24 Dichtungen sich befinden, wodurch eine flüssigkeitsdichte Abdichtung nicht nur der Behandlungs­ kammern 13 nach außen hin, sondern auch zwischen den Behand­ lungskammern 13 erfolgt. Die Abdichtung der Behandlungskammern 13 der Innentrommel 11 gegenüber den Außentrommelabschnitten 24 erfolgt im gezeigten Ausführungsbeispiel durch zwei unter­ schiedliche Dichtungen 33 bzw. 34. Die Dichtungen 33 dienen zum Abdichten einer freien Stirnseite 25 an jeweils einem seit­ lichen Ende eines äußeren Außentrommelabschnitts 24 der Außen­ trommel 22 gegenüber der Innentrommel 11. Mit den Dichtungen 34 erfolgt eine Abdichtung zwischen zwei aufeinanderfolgenden Außentrommelabschnitten 24 der Außentrommel 22 einerseits und zwischen der Außentrommel 22 und der Innentrommel 11 anderer­ seits.
Die Dichtungen 33 und 34 sind aus einem elastischen Material, beispielsweise Gummi oder einem Elastomer, gebildet, wobei das Gummi oder Elastomer gegebenenfalls mit Verstärkungseinlagen versehen sein kann. Die Dichtungen 33 und 34 sind entweder endlos zylindrisch um den jeweiligen Außentrommelabschnitt 24 herumgeführt oder aus einem endlichen Strang gebildet, der ringförmig um die betreffende Stirnseite 25 des jeweiligen Außentrommelabschnitts 24 herumgelegt ist, wobei die Enden der Dichtungen 33, 34 miteinander dichtend verbunden und dadurch endlos gemacht sein können.
Die an den freien Enden der Außentrommel 22 angeordneten Dichtungen 33 verfügen über einen zylindrischen Dichtabschnitt 35 und ein daran einstückig angeformtes Dichtmittel, bei dem es sich im gezeigten Ausführungsbeispiel um eine Dichtlippe 36 handelt. Die Dichtlippe 36 ist mit einem zur ihr zugeordneten Ronde 20 der Innentrommel 11 weisenden Enden des Dicht­ abschnitts 35 verbunden. Die Dichtlippe 36 verfügt über einen flachen U-förmigen Querschnitt. Ein vom Dichtabschnitt 35 weg­ weisendes, umlaufendes freies Ende der Dichtlippe bildet eine Dichtkante 37, die an der in den Zwischenraum 26 weisenden, senkrechten Wandfläche 38 der Ronde 20 unter Vorspannung und somit dichtend anliegt. Die in der beschriebenen Weise aus­ gebildete und angeordnete Dichtlippe 36 liegt im mit Flüssig­ keit mindestens teilweise gefüllten Zwischenraum 26 zwischen der Innentrommel 11 und der Außentrommel 22 und wird demzufolge durch den Druck der Flüssigkeit im Zwischenraum 26 mit der Dichtkante 37 gegen die Wandfläche 38 gedrückt zur Verstärkung der Dichtwirkung.
Der Dichtabschnitt 35 der Dichtung ist zylindrisch ausgebildet und so bemessen, dass er vorzugsweise mit Vorspannung den Außentrommelabschnitt 24 im von der jeweiligen Stirnseite 25 ausgehenden Randabschnitt 28 von außen ränkförmig umgibt. Der Dichtabschnitt 35 ist in der Länge so bemessen, dass er mit Abstand vor dem Ringflansch 27 an der mit Dichtung 33 ver­ sehenen Seite des Außentrommelabschnitts 24 sich befindet. Dadurch ist es möglich, die Dichtung 33 mit dem Dichtabschnitt 35 in Richtung der Längsmittelachse 12 der Innentrommel 11 auf dem Randabschnitt 28 des Außentrommelabschnitts 24 zu ver­ schieben, und zwar derart, dass die Dichtkante 37 der Dicht­ lippe 36 mit ausreichender Vorspannung an der Wandfläche 38 der Ronde 20 anliegt.
Die Dichtung 34 zwischen zwei aufeinanderfolgenden Außen­ trommelabschnitten 24 verbindet zueinandergerichtete Stirn­ seiten 25 zweier benachbarter Außentrommelabschnitte 24. Dazu ist die Dichtung 34 mit einem im Vergleich zur Dichtung 33 längeren zylindrischen Abschnitt 39 versehen. Der zylindrische Abschnitt 39 erstreckt sich vom Randabschnitt 28 eines Außen­ trommelabschnitts 24 zum Randabschnitt 28 des benachbarten Außentrommelabschnitts 24 (Fig. 2). Dazu verfügt der zylin­ drische Abschnitt 39 der Dichtung 34 über an seinen gegenüber­ liegenden Enden angeordnete Dichtabschnitte 40. Zwischen den beiden Dichtabschnitten 40 weist der zylindrische Abschnitt 39 einen Mittelabschnitt 41 auf. Die beiden Dichtabschnitte 40 umgeben umlaufend die Außenseite jeweils eines Randabschnitts benachbarter Außentrommelabschnitte 24. Der zwischen den Dicht­ abschnitten 40 liegende Mittelabschnitt 41 befindet sich im Bereich des Zwischenraums 26 zwischen zueinanderweisenden Stirnseiten 25 benachbarter Außentrommelabschnitte 24. An den Mittelabschnitt 41 des einstückigen Zylinderabschnitts 39 ist ebenfalls einstückig angeformt eine Dichtlippe 42. Die Dicht­ lippe 42 entspricht der Dichtlippe 36. Die Dichtlippe 42 erstreckt sich ringförmig durch den Zwischenraum 26 hindurch und liegt mit einer Dichtkante 43 an einer Wandfläche 44 der Ronde 20 zwischen benachbarten Behandlungskammern 13, die von den durch die Dichtung 34 verbundenen Außentrommelabschnitten 24 umgeben sind, unter elastischer Vorspannung dichtend an. Die nur einzige Dichtlippe 42 der Dichtung 34 reicht aus, um einen Flüssigkeitsaustausch unter den Aufnahmeräumen 23 zwischen der Innentrommel 11 und der Außentrommel 22 benachbarter Behand­ lungskammern 13 ganz oder zumindest größtenteils zu vermeiden. Ist der Flüssigkeitsstand im Aufnahmeraum 23, in dem sich die Dichtlippe 42 der Dichtung 34 befindet (linke Aufnahmeraum 23 in der Fig. 2), höher als im benachbarten Aufnahmeraum 23 (rechter Aufnahmeraum 23 in der Fig. 2), wird durch das hydro­ statische Druckgefälle die Dichtlippe 42 mit der Dichtkante 43 gegen die Wandfläche 44 der Ronde 20 gedrückt und mithin die Dichtwirkung verstärkt. Nur wenn im Aufnahmeraum 23, dem die Dichtlippe 42 weggerichtet ist (rechter Aufnahmeraum 23 in der Fig. 2), ein höherer Flüssigkeitsstand vorhanden ist als im benachbarten Raum 23 mit der Dichtlippe 42 (linker Aufnahmeraum 23 in der Fig. 2), kann es sein, dass durch das hydrostatische Gefälle die Dichtwirkung der Dichtlippe 42 reduziert wird. Die Dichtwirkung ist aufgrund der elastischen Vorspannung der Dichtlippe 42 dann aber in der Regel noch so groß, dass kein oder nur ein minimaler Flüssigkeitsaustausch zwischen den Aufnahmeräumen 23 benachbarter, unterschiedlicher Behandlungs­ kammern 13 erfolgt. Ein solcher eventueller Flüssigkeitsaus­ tausch ist tolerierbar.
Der zylindrische Abschnitt 39 auf zueinanderweisenden Rand­ abschnitten 28 benachbarter Außentrommelabschnitten 24 dient dazu, den Zwischenraum 26 zwischen den benachbarten Außen­ trommelabschnitten 24 flüssigkeitsdicht abzudichten. Durch die elastischen Eigenschaften der Dichtung 34, insbesondere des zylindrischen Abschnitts 39 derselben, werden jedoch über den Zwischenraum 26 hinweg Lagerabweichungen der benachbarten Außentrommelabschnitte 24 oder Bewegungen derselben während des Betriebs der Durchlaufwaschmaschine 10 ausgeglichen. Eine Über­ beanspruchung der Dichtung 34 wird dabei durch die Schraubver­ bindungen 29 zwischen benachbarten Außentrommelabschnitten 24 verhindert. Diese Schraubverbindungen 29 übertragen mechanische Kräfte zwischen benachbarten Außentrommelabschnitten 24, so dass der zylindrische Abschnitt 39 der Dichtung 34 zur Ver­ bindung und zur Abdichtung benachbarter Außentrommelabschnitte 24 mechanisch im Wesentlichen unbelastet bleibt. Der zylin­ drische Abschnitt 39 der Dichtung 34 nimmt somit nur die ihm zugedachte Aufgabe der dichtenden Verbindung der Außentrommel­ abschnitte 24 wahr.
Die Dichtungen 33 und 34 sind an den entsprechenden Stirnseiten 25 der Außentrommelabschnitte 24 fixiert und dichtend vorge­ spannt durch Spannbänder 45. Solche Spannbänder 45 sind im Aufbau und in der Funktion grundsätzlich bekannt. Die Spann­ bänder 45 können einteilig sein. Zur leichteren Montage sind die Spannbänder 45 aber vorzugsweise mehrteilig ausgebildet, beispielsweise aus vier lösbar durch Spannschrauben miteinander verbundenen Teilen, die sich jeweils über ein Viertel des Umfangs der jeweiligen Dichtung 33, 34 bzw. des Außentrommel­ abschnitts 24 erstrecken. Die Spannbänder 45 sind den Dicht­ abschnitten 35 bzw. 40 der Dichtung 33, 34 zugeordnet. In der Breite sind die Spannbänder 45 vorzugsweise so bemessen, dass sie denjenigen Teil der Dichtabschnitt 35 bzw. 40 überdecken, der außen am von der jeweiligen Stirnseite 25 ausgehenden Rand­ abschnitt 28 des betreffenden Außentrommelabschnitts 24 anliegt. Auf diese Weise ist der vom Spannband 45 überdeckte Bereich Teil des Dichtabschnitts 35 bzw. 40 zwischen dem Spannband 45 und dem von der jeweiligen Stirnseite 25 des betreffenden Außentrommelabschnitts 24 ausgehenden Randabschnitts 28 des Außentrommelabschnitts 24 angeordnet. Durch entsprechendes Spannen des Spannbandes 45 erfolgt eine Durchmesserreduzierung desselben und damit eine Anpressung der Dichtabschnitte 35, 40 der Dichtungen 33, 34 gegen die Außenseite des zylindrischen Außentrommelabschnitts 24, und zwar unter elastischer Vorspannung mindestens von Teilen der Dichtabschnitte 35, 40. Es kommt dadurch eine dauerhafte und zuverlässige Abdichtung der jeweiligen Dichtung 33, 34 an den stirnseitigen Randabschnitten 28 der Außentrommelabschnitte 24 zustande. Außerdem sind die Dichtabschnitte 35, 40 der Dichtungen 33, 34 so gegen Verschieben auf den zylindrischen Außentrommelabschnitten 24 gesichert. Soll eine verschlissene Dichtung 33, 34 zur Vergrößerung der Vorspannung, mit der die Dichtkanten 37 bzw. 43 der Dichtlippen 36 bzw. 42 an die Wandflächen 38 bzw. 44 der Ronden 20 anliegen, vergrößert werden, also eine Nachstellung der Dichtung 33, 34 erfolgen, kann dies durch Lösen der Spannbänder 45 und entsprechendes Verschieben der Dichtungen 33, 34 auf den Außentrommel­ abschnitten 24 in Richtung der Längsmittelachse 12 der In­ nentrommel 11 geschehen. Anschließend ist das jeweilige Spann­ band 45 wieder zu Spannen zur Arretierung der eingestellten Po­ sition der Dichtungen 33, 34 auf den Randabschnitten 28 der Außentrommelabschnitte 24. In der vorstehend beschriebenen Weise ist es auch möglich, die Dichtungen 33, 34 relativ zu den Außentrommelabschnitten 24 zu verdrehen, wenn die Dichtkanten 37, 43 der Dichtlippen 36, 42 im Bereich der Aufnahmeräume 23 verschlissen sind.
Bezugszeichenliste
10
Durchlaufwaschmaschine
11
Innentrommel
12
Längsmittelachse
13
Behandlungskammer
14
Behandlungsrichtung
15
Eingabeende
16
Eingabetrichter
17
Ausgabeende
18
Ausgaberutsche
19
Trommelabschnitt
20
Ronde
21
Kreisringabschnitt
22
Außentrommel
23
Aufnahmeraum
24
Außentrommelabschnitt
25
Stirnseite
26
Zwischenraum
27
Ringflansch
28
Randabschnitt
29
Schraubverbindung
30
Abstandshalterhülse
31
Schraubenbolzen
32
Mutter
33
Dichtung
34
Dichtung
35
Dichtabschnitt
36
Dichtlippe
37
Dichtkante
38
Wandfläche
39
zylindrischer Abschnitt
40
Dichtabschnitt
41
Mittelabschnitt
42
Dichtlippe
43
Dichtkante
44
Wandfläche
45
Spannband

Claims (17)

1. Vorrichtung zur Nassbehandlung von Wäsche, mit einer um­ laufend antreibbaren, wenigstens teilweise flüssigkeitsdurch­ lässigen Trommel (Innentrommel) in der aufeinanderfolgende Be­ handlungskammern gebildet sind, durch die die Wäsche während der Nassbehandlung hindurchleitbar ist, und mit einer die Trommel mindestens bereichsweise umgebenden, flüssigkeits­ dichten Außentrommel, die aus sich über jeweils eine Behand­ lungskammer erstreckende Außentrommelabschnitte gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Außentrommelabschnitte (24) an ihren Stirnseiten (25) von Dichtungen (33, 34) umgeben sind, die durch Spannmittel an den Außentrommelabschnitten (24) befestigt sind.
2. Vorrichtung zur Nassbehandlung von Wäsche mit einer um­ laufend antreibbaren, wenigstens teilweise flüssigkeitsdurch­ lässigen Trommel (Innentrommel) in der aufeinanderfolgende Be­ handlungskammern gebildet sind, durch die die Wäsche während der Nassbehandlung hindurchleitbar ist, und einer die Trommel mindestens bereichsweise umgebenden, flüssigkeitsdichten Außen­ trommel, die aus sich über jeweils eine Behandlungskammer er­ streckende Außentrommelabschnitte gebildet ist, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Außentrommelabschnitte (24) zylindrische Mantelflächen aufweisen und Stirnseiten (25) dieser zylindri­ schen Mantelflächen unmittelbar Dichtungen (33, 34) zugeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, dass die Dichtungen (33, 34) mindestens einen zylindri­ schen Dichtabschnitt (35, 40) und vorzugsweise ein einziges dazu quergerichtetes Dichtmittel (Dichtlippe 36, 42) aufweisen.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dichtung (34) zwischen zueinander beabstandeten, zueinander weisenden Stirnseiten (25) benachbarter Außentrommelabschnitte (24) einen zylindrischen Abschnitt (39) mit Dichtabschnitten (40) in gegenüberliegenden Enden aufweist, wobei jeder beiden Dichtabschnitte (40) von außen an einen von jeder Stirnseite (25) des Außentrommel­ abschnitts (24) ausgehenden Randabschnitt (28) dichtend anliegt.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Dichtabschnitten (40) der Dichtungen (34) ein vorzugsweise zwischen den beabstandeten Stirnseiten (25) zweier benachbarter Außentrommelabschnitte (24) liegender Mittelabschnitt (41) angeordnet ist, wobei die Dichtabschnitte (40) und der Mittelabschnitt (41) zusammenhän­ gend den zylindrischen Abschnitt (39) bilden.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (Dichtlippe 42) am Mittelabschnitt (41) einstückig angeordnet ist und gegenüber dem zylindrischen Mittelabschnitt (41) radial nach innen gerichtet ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel jeder Dichtung (33, 34) als eine vorzugsweise einzige Dichtlippe (36, 42) ausgebil­ det ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass jede Dichtung (33, 34) an mindestens einem Teil ihres Dichtabschnitts (35, 40) durch ein Spannmittel mit dem entsprechenden Randabschnitt (28) des Außentrommelab­ schnitts (24) dichtend verbunden ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass das Spannmittel als ein ein- oder mehrteiliges Spannband (45) ausgebildet ist, das den jeweiligen zylindrischen Dichtabschnitt vollständig umlaufend umgibt.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass das Spannband (45) den jeweiligen zylindrischen Dichtabschnitt (35, 40) von außen umgibt und den Dichtabschnitt (35, 40) dichtend gegen die Außenseite des zy­ lindrischen Mantels des jeweiligen Außentrommelabschnitts (24) festspannt.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass die jeweilige Dichtung (33, 34) vor dem Verspannen durch das jeweilige Spannband (45) in axialer Richtung des Außentrommelabschnitts (24) derart verschiebbar ist, dass die Dichtlippe (36, 42) unter elastischer Vorspannung an einer Dichtfläche der Innentrommel (11), insbesondere einer Wandfläche (38, 44) einer Ronde (20) der Innentrommel (11), an­ liegt.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass die Dichtung an einer freien Stirn­ seite eines Außentrommelabschnitts (24), dem kein benachbarter Außentrommelabschnitt (24) gegenüberliegt, eine Dichtlippe (36) aufweist, die vorzugsweise durch die Flüssigkeit zwischen der Innentrommel (11) und der Außentrommel (22) im verstärkten Sinne gegen die korrespondierende Dichtfläche (Wandfläche 38, 44) der entsprechenden Ronde (20) der Innentrommel (11) andrückbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass die Außentrommelabschnitte (24) mit Abstand von jeder Stirnseite (25) einen äußeren Ringflansch (27) aufweisen, der vorzugsweise mit geringem Abstand neben dem Dichtabschnitt (35, 40) der jeweiligen Dichtung (33, 34) liegt, wobei benachbarte Ringflansche (27) jeweils zweier aufeinander­ folgender Außentrommelabschnitte (24) miteinander verbunden sind.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass die Verbindung der Ringflansche (27) benachbarter Außentrommelabschnitte (24) mit Abstandshaltern erfolgt.
15. Dichtung für eine Waschmaschine, insbesondere zur Anord­ nung zwischen Außentrommelabschnitten einer Außentrommel, die benachbarten Behandlungskammern einer drehend antreibbaren Innentrommel zugeordnet sind, gekennzeichnet durch mindestens einen zylindrischen Dichtabschnitt (35, 40) zur Anlage an der Außenseite eines zylindrischen Mantels eines entsprechenden Außentrommelabschnitts (24) und ein elastisch verformbares Dichtmittel zur einseitigen Abdichtung der jeweiligen Behand­ lungskammer (13) der Innentrommel (11).
16. Dichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass ein zylindrischer Abschnitt (39) vorgesehen ist, der auf entge­ gengesetzten Enden jeweils einen Dichtabschnitt (40) und einen Mittelabschnitt (41) zwischen den Dichtabschnitten (40) auf­ weist.
17. Dichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils ein einziges verformbares Dicht­ mittel vorgesehen ist, das als eine Dichtlippe (36, 42) ausgebildet ist, die einstückig mit einem Dichtabschnitt (35) bzw. einem Mittelabschnitt (41) verbunden ist.
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