DE10056358A1 - Vorrichtung zur Nassbehandlung von Wäsche und Dichtung für eine derartige Vorrichtung - Google Patents
Vorrichtung zur Nassbehandlung von Wäsche und Dichtung für eine derartige VorrichtungInfo
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Abstract
Gewerbliche Durchlaufwaschmaschinen (10) verfügen über eine umlaufende antreibbare Innentrommel (11) und eine diese teilweise umgebende Außentrommel (22). Die Außentrommel (22) ist aus Außentrommelabschnitten (24) gebildet, die gegenüber der Innentrommel (11) abzudichten sind. Bei bekannten Durchlaufwaschmaschinen (10) erfolgt die Abdichtung mit verhältnismäßig aufwendigen und schwer einstellbaren Dichtungen. DOLLAR A Die Erfindung sieht vor, den Stirnseiten (25) der zylindrisch ausgebildeten Außentrommelabschnitte (24) Dichtungen (33, 34) zuzuordnen, die durch Spannbänder (45) außen auf stirnseitigen Bereichen des Mantels der Außentrommelabschnitte (24) befestigt sind. Dadurch brauchen in den stirnseitigen Bereich die Außentrommelabschnitte (24) nicht in besonderer Weise gestaltet zu sein. Die Dichtungen (33, 34) sind durch einfaches Verschieben auf den zylindrischen Endbereichen der Außentrommelabschnitte (24) einstellbar.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Nassbehandlung von
Wäsche gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. 2 sowie eine
Dichtung für eine solche Vorrichtung, insbesondere eine Wasch
maschine, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 15.
Vorrichtungen der hier angesprochenen Art verfügen üblicher
weise über eine drehend antreibbare Innentrommel, in der in
Längsrichtung der Trommel aufeinanderfolgende Behandlungs
kammern gebildet sind. Die Innentrommel ist mindestens im
Bereich einiger Behandlungskammern ganz oder auch nur teilweise
flüssigkeitsdurchlässig ausgebildet. Manchen Behandlungskammern
der Innentrommel ist eine flüssigkeitsdichte Außentrommel zuge
ordnet. Zwischen der Innentrommeln und der Außentrommel
befindet sich Flüssigkeit zur Behandlung der Wäsche. Damit
diese Flüssigkeit nicht unkontrolliert von einer Behandlungskammer
zur anderen gelangen kann, sind zwischen den
Behandlungskammern Dichtungen angeordnet.
Bei bekannten Waschmaschinen ist eine genaue Fertigung
einzelner Abschnitte der Außentrommel (Außentrommelabschnitte)
erforderlich, damit die Dichtungen eine zuverlässige Abdichtung
an Trennwänden zwischen benachbarten Behandlungskammern der
Innentrommel gewährleistet. Temperaturbedingte Verschiebungen
der Außentrommelabschnitte gegenüber der Innentrommel können
beim Betrieb der Waschmaschine dazu führen, dass die Dichtungen
ihre Wirksamkeit verlieren.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zur Nassbehandlung von Wäsche (Waschmaschine) und eine Dichtung
zu schaffen, die eine dauerhafte zuverlässige Abdichtung
gewährleisten, preiswert herstellbar und einfach montierbar
sind.
Eine Vorrichtung zur Lösung dieser Aufgabe weist die Merkmale
des Anspruchs 1 auf. Aufgrund der Befestigung der Dichtungen an
den Stirnseiten der Außentrommelabschnitte durch Spannmittel
brauchen die Dichtungen nur über einen sehr einfachen Aufbau zu
verfügen, weil sie selbst keine Mittel aufweisen müssen, mit
denen sie an den Außentrommelabschnitten befestigbar sind. Die
separaten Spannmittel können sehr einfacher Art sein. Im ein
fachsten Falle kann es sich hierbei um handelsübliche Spann
bänder handeln. Des weiteren lassen die separaten Spannmittel
eine einfache Relativverschiebung der Dichtungen zu den hiermit
in Kontakt kommenden Teilen der Waschmaschine zu. Außerdem
können die Dichtungen nach dem Zusammenbau der Innen- und der
Außentrommel montiert werden. Die Dichtungen sind dabei an die
örtlichen Gegebenheiten der Waschmaschine anpassbar und berück
sichtigen automatisch Fertigungstoleranzen, insbesondere der
Außentrommel, aber auch der Innentrommel. Schließlich ist es
möglich, bei teilweise verschlissenen Dichtungen durch Drehen
der ganzen Dichtung in den unteren Bereich der Außentrommel zu
bringen, wo nur eine Dichtungwirkung erforderlich ist, weil
sich nur dort Flüssigkeit sammelt. Verschlissene Dichtungen
sind leicht von außen zugänglich und können problemlos durch
neue ersetzt werden.
Eine weitere Vorrichtung zur Lösung der eingangs genannten
Aufgabe ergibt sich aus dem Anspruch 2. Demnach weisen die
Außentrommelabschnitte zylindrische Mantelflächen auf. Den
Stirnseiten dieser zylindrischen Mantelflächen sind die Dich
tungen unmittelbar zugeordnet. Es erübrigen sich dadurch
besonders gestaltete Stirnseitenbereiche der Außentrommel
abschnitte zur Aufnahme der Dichtungen. Die Dichtungen können
vielmehr unmittelbar den von den Stirnseiten ausgehenden
zylindrischen Randabschnitten der Außentrommelabschnitte zuge
ordnet und an diesen befestigt werden.
Bei einer bevorzugten Vorrichtung verfügen die Dichtungen über
mindestens einen zylindrischen Dichtabschnitt und ein dazu
quergerichtetes Dichtmittel, das beispielsweise als eine
umlaufende Dichtlippe ausgebildet ist. Der zylindrische Dicht
abschnitt der jeweiligen Dichtung ermöglicht es, diese einfach
auf den ebenfalls zylindrischen Randabschnitt einer ent
sprechenden Stirnseite des Außentrommelabschnitts vorzugsweise
von außen aufzuschieben. Lageabweichungen der Außentrommel
abschnitte, insbesondere der Stirnseiten derselben, können
dabei einfach dadurch kompensiert werden, dass der zylindrische
Dichtabschnitt der jeweiligen Dichtung entsprechend weit auf
den zylindrischen Randabschnitt des Außentrommelabschnitts auf
geschoben wird. Durch das äußere Aufschieben der Dichtung mit
dem Dichtabschnitt auf den Außentrommelabschnitt wird die
Dichtung auf diesen in der vorgesehenen Position auch dann
gehalten, wenn das Spannmittel noch nicht montiert ist.
Zwei benachbarte Außentrommelabschnitte mit voneinander
beabstandeten Stirnseiten werden durch die Dichtung flüssig
keitsdicht verbunden, indem die Dichtung einen zylindrischen
Abschnitt aufweist, der an gegenüberliegenden Enden jeweils
einen Dichtabschnitt aufweist, der von außen einen Wand
abschnitt jeder der beiden durch die Dichtung zu verbindenden
Außentrommelabschnitte überdeckt. Die Dichtung sorgt hierbei
für eine elastische Verbindung benachbarter Außentrommelabschnitte,
die Lageabweichungen benachbarter Außentrommel
abschnitte ausgleicht und während des Betriebs der Wasch
maschine hervorgerufene Lageveränderungen der Außentrommel
abschnitte elastisch ausgleicht.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung sind die Außentrommelabschnitte mit Abstand von
jeder gegenüberliegenden Stirnseite mit einem äußeren Flansch
versehen. Die Flansche liegen vorzugsweise mit geringem Abstand
neben dem zylindrischen Dichtabschnitt jeder Dichtung und sind
mechanisch miteinander verbunden, vorzugsweise lösbar. Die Ver
bindung benachbarter Außentrommelabschnitte erfolgt vorzugs
weise mit Abstandshaltern zwischen zueinander gerichteten
Flanschen aufeinanderfolgender Außentrommelabschnitte. Auf
diese Weise erfolgt eine definierte, formschlüssige Festlegung
der Außentrommelabschnitte zueinander. Die Außentrommel
abschnitte bilden dadurch eine mechanisch verbundene Einheit,
die Kräfte zwischen benachbarten Außentrommelabschnitten auf
nimmt und insoweit die Dichtungen zwischen benachbarten Außen
trommelabschnitten entlastet.
Eine Dichtung zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe
zeichnet sich durch mindestens einen Dichtabschnitt zur Anlage
an der Außenseite eines zylindrischen Mantels eines Außen
trommelabschnitts der Waschmaschine und ein elastisch verform
bares Dichtmittel zur vorzugsweise einseitigen Abdichtung
benachbarter Behandlungskammern der Innentrommel aus. Eine
solche Dichtung verfügt über einen sehr einfachen Aufbau und
lässt sich mit dem zylindrischen Dichtabschnitt leicht auf den
Randabschnitt eines Außentrommelabschnitts aufsetzen, dem die
Dichtung zugeordnet werden soll.
Dichtungen zwischen zwei benachbarten Außentrommelabschnitten,
deren zueinanderweisende Stirnseiten einen geringen Abstand
zueinander aufweisen, verfügen über einen zylindrischen
Abschnitt, der auf entgegengesetzten Seiten jeweils einen
Dichtabschnitt aufweist und über einen Mittelabschnitt zwischen
benachbarten Stirnseiten der Außentrommelabschnitte verfügt,
dem das Dichtmittel zugeordnet ist. Die beiden Dichtabschnitte
lassen sich auf einfache Weise durch den zylindrischen
Abschnitt bilden. Der zylindrische Abschnitt der Dichtung
bildet dadurch eine elastische Verbindung zwischen den beiden
benachbarten Außentrommelabschnitten. Der Mittelabschnitt
zwischen den benachbarten Dichtabschnitten ermöglicht die
einstückige Verbindung des Dichtmittels, insbesondere einer
Dichtlippe, mit dem Mittelabschnitt der Dichtung.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nach
folgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht der Vorrichtung,
nämlich einer Durchlaufwaschmaschine, und
Fig. 2 eine vergrößert dargestellte Einzelheit II aus der
Fig. 1.
Bei der hier gezeigten Vorrichtung handelt es sich um eine
überwiegend in gewerblichen Wäschereien eingesetzte Durchlauf
waschmaschine 10. In der Durchlaufwaschmaschine 10 werden in
den Figuren nicht dargestellte Wäschestücke postenweise
gewaschen, gespült und gegebenenfalls nachbehandelt.
Die Durchlaufwaschmaschine 10 verfügt über eine längliche
Innentrommel 11, die um eine horizontale Längsmittelachse 12
drehend antreibbar ist. Die Innentrommel 11 der Durchlaufwasch
maschine 10 ist unterteilt in verschiedene Behandlungskammern
13, die verschiedene Zonen zur Behandlung der Wäschestücke
definiert. Beispielsweise handelt es sich um eine Vorwaschzone,
eine Klarwaschzone, eine Spülzone und gegebenenfalls eine Nach
behandlungszone. Die einzelnen Behandlungskammern 13 sind in
Behandlungsrichtung 14, die in Richtung der Längsmittelachse 12
der Innentrommel 11 verläuft, aufeinanderfolgend in der Innen
trommel 11 der Durchlaufwaschmaschine 10 angeordnet. Die Anzahl
der aufeinanderfolgenden Behandlungskammern 13 pro Zone kann
nach Größe und Leistungsfähigkeit der Durchlaufwaschmaschine 10
variieren.
Vor einem in der Fig. 1 linken Eingabeende 15 der Durchlauf
waschmaschine 10 ist ein Eingabetrichter 16 angeordnet. Dem in
der Fig. 1 rechten Ausgabeende 17 der Innentrommel 11 ist eine
Ausgaberutsche 18 zugeordnet.
Die einstückige Innentrommel 11 ist unter anderem gebildet aus
zylindrischen Trommelabschnitten 19. Jeder Trommelabschnitt 19
dient zur Bildung einer Behandlungskammer 13. Die Wandungen der
Trommelabschnitte 19 können ganz oder teilweise flüssigkeits
durchlässig ausgebildet sein, nämlich entsprechende Perfora
tionslöcher aufweisen. Zwischen den einzelnen Trommel
abschnitten 19 zur Bildung der Behandlungskammern 13 sind in
einer senkrecht zur Längsmittelachse 12 verlaufenden, ver
tikalen Ebene liegende kreisringförmige Ronden 20 angeordnet.
Die Ronden 20 sind mit Stirnseiten der zylindrischen Trommel
abschnitte 19 verbunden, und zwar vorzugsweise flüssigkeits
dicht verschweißt. Die Ronden 20 weisen einen Außendurchmesser
auf, der größer als der Außendurchmesser der zylindrischen
Mäntel der Trommelabschnitte 19 ist, so dass zwischen zwei auf
einanderfolgenden Behandlungskammern 13 ein Kreisringabschnitt
21 jeder Ronde 20 nach außen gegenüber der zylindrischen
Mantelfläche der Innentrommel 11 vorsteht. Im Bereich einiger
Behandlungskammern 13 ist die Innentrommel 11 umgeben von einer
feststehenden, flüssigkeitsdichten Außentrommel 22. Die Außen
trommel 22 ist der Innentrommel 11 stillstehend zugeordnet. Wie
die Fig. 1 zeigt, ist die Außentrommel 22 nur Teilen der
Innentrommel 11 zugeordnet, nämlich nur bestimmten Behandlungs
kammern 13 der Innentrommel 11. Zwischen der im Durchmesser
größeren Außentrommel 22 und der Innentrommel 11 sind Aufnahme
räume 23 für Flüssigkeit aus der mindestens in den Bereichen
der Außentrommel 22 ganz oder teilweise flüssigkeitsdurch
lässigen Innentrommel 11 vorgesehen.
Die Außentrommel 22 ist gebildet aus einzelnen Außentrommel
abschnitten 24. Jeder der vorzugsweise gleich ausgebildeten
Außentrommelabschnitte 24 verfügt über einen zylindrischen
Mantel. Der Durchmesser des zylindrischen Außentrommel
abschnitts 24 ist etwas größer als der Außendurchmesser der
Ronden 20 zwischen zwei Trommelabschnitten 19 der Innentrommel
11. Die Länge der zylindrischen Außentrommelabschnitte 24 ist
etwas geringer als der Abstand zwischen zwei Ronden 20 an
gegenüberliegenden Seiten der jeweiligen Behandlungskammer 13.
Es entsteht dadurch zwischen jeweils zwei zueinanderweisenden,
kreisrunden Stirnseiten 25 aufeinanderfolgender Außentrommel
abschnitte 24 ein Zwischenraum 26. Die zylindrischen Außen
trommelabschnitte 24 enden unmittelbar an den gegenüber
liegenden, kreisrunden Stirnseiten 25. Die Stirnseiten 25 der
Außentrommelabschnitte 24 sind demzufolge bei der Erfindung
nicht in irgendeiner Weise besonders ausgestaltet, insbesondere
nicht mit Endstücken oder Anschlussstücken versehen. Die
Stirnseiten 25 gehen demzufolge absatzlos und glatt auf den
zylindrischen Außentrommelabschnitt 24 über.
Der zylindrische Mantel jedes Außentrommelabschnitts 24 ist
außen von zwei Ringflanschen 27 umgeben. Die beiden vorzugs
weise gleich ausgebildeten Ringflansche 27 jedes Außentrommel
abschnitts 24 sind mit Abstand von einem von der jeweiligen
Stirnseite 25 ausgehenden Randabschnitt 28 des zylindrischen
Mantels angeordnet. Die Abstände der Ringflansche 27 von den
Stirnseiten 25 sind jeweils gleich groß. Die Ringflansche 27
sind mit der zylindrischen Mantelfläche des Außentrommel
abschnitts 24 verbunden, und zwar vorzugsweise verschweißt,
wobei diese Schweißung punkt- oder bereichsweise erfolgen kann,
also nicht flüssigkeitsdicht sein muss.
Benachbarte Außentrommelabschnitte 24 sind an zueinander
gerichteten Ringflanschen 27 miteinander verbunden. Dazu dienen
mit vorzugsweise gleichmäßigen Abständen auf den Umfang der
Ringflansche 27 verteilte Schraubverbindungen 29. Zwischen
miteinander verbundenen Ringflanschen 27 sind Abstandshalter
angeordnet. Im gezeigten Ausführungsbeispiel (Fig. 6) handelt
es sich hierbei um Abstandshalterhülsen 30. Diese stützen sich
an zueinandergerichteten Seitenflächen der Ringflansche der zu
verbindenden Außentrommelabschnitte 24 ab und legen dadurch den
Abstand zwischen den Außentrommelabschnitten 24, insbesondere
den zueinanderweisenden Stirnseiten 25 derselben, und damit die
Breite des Zwischenraums 26 fest. Durch die jeweilige Abstands
halterhülse 30 erstreckt sich ein Schraubenbolzen 31 mit einer
Mutter 32, womit die jeweilige Schraubverbindung 29 geschlossen
ist und die beiden Ringflansche 27 von beiden Seiten gegen die
jeweilige Abstandshalterhülse 30 drückt.
Die Außentrommel 22 ist gegen die Innentrommel 11 abgedichtet,
und zwar flüssigkeitsdicht. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
erfolgt die Abdichtung derart, dass nicht nur die freiliegenden
äußeren Stirnseiten 25 der Außentrommelabschnitte 24 abge
dichtet sind, vielmehr auch zwischen aufeinanderfolgenden
Außentrommelabschnitten 24 Dichtungen sich befinden, wodurch
eine flüssigkeitsdichte Abdichtung nicht nur der Behandlungs
kammern 13 nach außen hin, sondern auch zwischen den Behand
lungskammern 13 erfolgt. Die Abdichtung der Behandlungskammern
13 der Innentrommel 11 gegenüber den Außentrommelabschnitten 24
erfolgt im gezeigten Ausführungsbeispiel durch zwei unter
schiedliche Dichtungen 33 bzw. 34. Die Dichtungen 33 dienen zum
Abdichten einer freien Stirnseite 25 an jeweils einem seit
lichen Ende eines äußeren Außentrommelabschnitts 24 der Außen
trommel 22 gegenüber der Innentrommel 11. Mit den Dichtungen 34
erfolgt eine Abdichtung zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Außentrommelabschnitten 24 der Außentrommel 22 einerseits und
zwischen der Außentrommel 22 und der Innentrommel 11 anderer
seits.
Die Dichtungen 33 und 34 sind aus einem elastischen Material,
beispielsweise Gummi oder einem Elastomer, gebildet, wobei das
Gummi oder Elastomer gegebenenfalls mit Verstärkungseinlagen
versehen sein kann. Die Dichtungen 33 und 34 sind entweder
endlos zylindrisch um den jeweiligen Außentrommelabschnitt 24
herumgeführt oder aus einem endlichen Strang gebildet, der
ringförmig um die betreffende Stirnseite 25 des jeweiligen
Außentrommelabschnitts 24 herumgelegt ist, wobei die Enden der
Dichtungen 33, 34 miteinander dichtend verbunden und dadurch
endlos gemacht sein können.
Die an den freien Enden der Außentrommel 22 angeordneten
Dichtungen 33 verfügen über einen zylindrischen Dichtabschnitt
35 und ein daran einstückig angeformtes Dichtmittel, bei dem es
sich im gezeigten Ausführungsbeispiel um eine Dichtlippe 36
handelt. Die Dichtlippe 36 ist mit einem zur ihr zugeordneten
Ronde 20 der Innentrommel 11 weisenden Enden des Dicht
abschnitts 35 verbunden. Die Dichtlippe 36 verfügt über einen
flachen U-förmigen Querschnitt. Ein vom Dichtabschnitt 35 weg
weisendes, umlaufendes freies Ende der Dichtlippe bildet eine
Dichtkante 37, die an der in den Zwischenraum 26 weisenden,
senkrechten Wandfläche 38 der Ronde 20 unter Vorspannung und
somit dichtend anliegt. Die in der beschriebenen Weise aus
gebildete und angeordnete Dichtlippe 36 liegt im mit Flüssig
keit mindestens teilweise gefüllten Zwischenraum 26 zwischen
der Innentrommel 11 und der Außentrommel 22 und wird demzufolge
durch den Druck der Flüssigkeit im Zwischenraum 26 mit der
Dichtkante 37 gegen die Wandfläche 38 gedrückt zur Verstärkung
der Dichtwirkung.
Der Dichtabschnitt 35 der Dichtung ist zylindrisch ausgebildet
und so bemessen, dass er vorzugsweise mit Vorspannung den
Außentrommelabschnitt 24 im von der jeweiligen Stirnseite 25
ausgehenden Randabschnitt 28 von außen ränkförmig umgibt. Der
Dichtabschnitt 35 ist in der Länge so bemessen, dass er mit
Abstand vor dem Ringflansch 27 an der mit Dichtung 33 ver
sehenen Seite des Außentrommelabschnitts 24 sich befindet.
Dadurch ist es möglich, die Dichtung 33 mit dem Dichtabschnitt
35 in Richtung der Längsmittelachse 12 der Innentrommel 11 auf
dem Randabschnitt 28 des Außentrommelabschnitts 24 zu ver
schieben, und zwar derart, dass die Dichtkante 37 der Dicht
lippe 36 mit ausreichender Vorspannung an der Wandfläche 38 der
Ronde 20 anliegt.
Die Dichtung 34 zwischen zwei aufeinanderfolgenden Außen
trommelabschnitten 24 verbindet zueinandergerichtete Stirn
seiten 25 zweier benachbarter Außentrommelabschnitte 24. Dazu
ist die Dichtung 34 mit einem im Vergleich zur Dichtung 33
längeren zylindrischen Abschnitt 39 versehen. Der zylindrische
Abschnitt 39 erstreckt sich vom Randabschnitt 28 eines Außen
trommelabschnitts 24 zum Randabschnitt 28 des benachbarten
Außentrommelabschnitts 24 (Fig. 2). Dazu verfügt der zylin
drische Abschnitt 39 der Dichtung 34 über an seinen gegenüber
liegenden Enden angeordnete Dichtabschnitte 40. Zwischen den
beiden Dichtabschnitten 40 weist der zylindrische Abschnitt 39
einen Mittelabschnitt 41 auf. Die beiden Dichtabschnitte 40
umgeben umlaufend die Außenseite jeweils eines Randabschnitts
benachbarter Außentrommelabschnitte 24. Der zwischen den Dicht
abschnitten 40 liegende Mittelabschnitt 41 befindet sich im
Bereich des Zwischenraums 26 zwischen zueinanderweisenden
Stirnseiten 25 benachbarter Außentrommelabschnitte 24. An den
Mittelabschnitt 41 des einstückigen Zylinderabschnitts 39 ist
ebenfalls einstückig angeformt eine Dichtlippe 42. Die Dicht
lippe 42 entspricht der Dichtlippe 36. Die Dichtlippe 42
erstreckt sich ringförmig durch den Zwischenraum 26 hindurch
und liegt mit einer Dichtkante 43 an einer Wandfläche 44 der
Ronde 20 zwischen benachbarten Behandlungskammern 13, die von
den durch die Dichtung 34 verbundenen Außentrommelabschnitten
24 umgeben sind, unter elastischer Vorspannung dichtend an. Die
nur einzige Dichtlippe 42 der Dichtung 34 reicht aus, um einen
Flüssigkeitsaustausch unter den Aufnahmeräumen 23 zwischen der
Innentrommel 11 und der Außentrommel 22 benachbarter Behand
lungskammern 13 ganz oder zumindest größtenteils zu vermeiden.
Ist der Flüssigkeitsstand im Aufnahmeraum 23, in dem sich die
Dichtlippe 42 der Dichtung 34 befindet (linke Aufnahmeraum 23
in der Fig. 2), höher als im benachbarten Aufnahmeraum 23
(rechter Aufnahmeraum 23 in der Fig. 2), wird durch das hydro
statische Druckgefälle die Dichtlippe 42 mit der Dichtkante 43
gegen die Wandfläche 44 der Ronde 20 gedrückt und mithin die
Dichtwirkung verstärkt. Nur wenn im Aufnahmeraum 23, dem die
Dichtlippe 42 weggerichtet ist (rechter Aufnahmeraum 23 in der
Fig. 2), ein höherer Flüssigkeitsstand vorhanden ist als im
benachbarten Raum 23 mit der Dichtlippe 42 (linker Aufnahmeraum
23 in der Fig. 2), kann es sein, dass durch das hydrostatische
Gefälle die Dichtwirkung der Dichtlippe 42 reduziert wird. Die
Dichtwirkung ist aufgrund der elastischen Vorspannung der
Dichtlippe 42 dann aber in der Regel noch so groß, dass kein
oder nur ein minimaler Flüssigkeitsaustausch zwischen den
Aufnahmeräumen 23 benachbarter, unterschiedlicher Behandlungs
kammern 13 erfolgt. Ein solcher eventueller Flüssigkeitsaus
tausch ist tolerierbar.
Der zylindrische Abschnitt 39 auf zueinanderweisenden Rand
abschnitten 28 benachbarter Außentrommelabschnitten 24 dient
dazu, den Zwischenraum 26 zwischen den benachbarten Außen
trommelabschnitten 24 flüssigkeitsdicht abzudichten. Durch die
elastischen Eigenschaften der Dichtung 34, insbesondere des
zylindrischen Abschnitts 39 derselben, werden jedoch über den
Zwischenraum 26 hinweg Lagerabweichungen der benachbarten
Außentrommelabschnitte 24 oder Bewegungen derselben während des
Betriebs der Durchlaufwaschmaschine 10 ausgeglichen. Eine Über
beanspruchung der Dichtung 34 wird dabei durch die Schraubver
bindungen 29 zwischen benachbarten Außentrommelabschnitten 24
verhindert. Diese Schraubverbindungen 29 übertragen mechanische
Kräfte zwischen benachbarten Außentrommelabschnitten 24, so
dass der zylindrische Abschnitt 39 der Dichtung 34 zur Ver
bindung und zur Abdichtung benachbarter Außentrommelabschnitte
24 mechanisch im Wesentlichen unbelastet bleibt. Der zylin
drische Abschnitt 39 der Dichtung 34 nimmt somit nur die ihm
zugedachte Aufgabe der dichtenden Verbindung der Außentrommel
abschnitte 24 wahr.
Die Dichtungen 33 und 34 sind an den entsprechenden Stirnseiten
25 der Außentrommelabschnitte 24 fixiert und dichtend vorge
spannt durch Spannbänder 45. Solche Spannbänder 45 sind im
Aufbau und in der Funktion grundsätzlich bekannt. Die Spann
bänder 45 können einteilig sein. Zur leichteren Montage sind
die Spannbänder 45 aber vorzugsweise mehrteilig ausgebildet,
beispielsweise aus vier lösbar durch Spannschrauben miteinander
verbundenen Teilen, die sich jeweils über ein Viertel des
Umfangs der jeweiligen Dichtung 33, 34 bzw. des Außentrommel
abschnitts 24 erstrecken. Die Spannbänder 45 sind den Dicht
abschnitten 35 bzw. 40 der Dichtung 33, 34 zugeordnet. In der
Breite sind die Spannbänder 45 vorzugsweise so bemessen, dass
sie denjenigen Teil der Dichtabschnitt 35 bzw. 40 überdecken,
der außen am von der jeweiligen Stirnseite 25 ausgehenden Rand
abschnitt 28 des betreffenden Außentrommelabschnitts 24
anliegt. Auf diese Weise ist der vom Spannband 45 überdeckte
Bereich Teil des Dichtabschnitts 35 bzw. 40 zwischen dem
Spannband 45 und dem von der jeweiligen Stirnseite 25 des
betreffenden Außentrommelabschnitts 24 ausgehenden Randabschnitts
28 des Außentrommelabschnitts 24 angeordnet. Durch
entsprechendes Spannen des Spannbandes 45 erfolgt eine
Durchmesserreduzierung desselben und damit eine Anpressung der
Dichtabschnitte 35, 40 der Dichtungen 33, 34 gegen die
Außenseite des zylindrischen Außentrommelabschnitts 24, und
zwar unter elastischer Vorspannung mindestens von Teilen der
Dichtabschnitte 35, 40. Es kommt dadurch eine dauerhafte und
zuverlässige Abdichtung der jeweiligen Dichtung 33, 34 an den
stirnseitigen Randabschnitten 28 der Außentrommelabschnitte 24
zustande. Außerdem sind die Dichtabschnitte 35, 40 der
Dichtungen 33, 34 so gegen Verschieben auf den zylindrischen
Außentrommelabschnitten 24 gesichert. Soll eine verschlissene
Dichtung 33, 34 zur Vergrößerung der Vorspannung, mit der die
Dichtkanten 37 bzw. 43 der Dichtlippen 36 bzw. 42 an die
Wandflächen 38 bzw. 44 der Ronden 20 anliegen, vergrößert
werden, also eine Nachstellung der Dichtung 33, 34 erfolgen,
kann dies durch Lösen der Spannbänder 45 und entsprechendes
Verschieben der Dichtungen 33, 34 auf den Außentrommel
abschnitten 24 in Richtung der Längsmittelachse 12 der In
nentrommel 11 geschehen. Anschließend ist das jeweilige Spann
band 45 wieder zu Spannen zur Arretierung der eingestellten Po
sition der Dichtungen 33, 34 auf den Randabschnitten 28 der
Außentrommelabschnitte 24. In der vorstehend beschriebenen
Weise ist es auch möglich, die Dichtungen 33, 34 relativ zu den
Außentrommelabschnitten 24 zu verdrehen, wenn die Dichtkanten
37, 43 der Dichtlippen 36, 42 im Bereich der Aufnahmeräume 23
verschlissen sind.
10
Durchlaufwaschmaschine
11
Innentrommel
12
Längsmittelachse
13
Behandlungskammer
14
Behandlungsrichtung
15
Eingabeende
16
Eingabetrichter
17
Ausgabeende
18
Ausgaberutsche
19
Trommelabschnitt
20
Ronde
21
Kreisringabschnitt
22
Außentrommel
23
Aufnahmeraum
24
Außentrommelabschnitt
25
Stirnseite
26
Zwischenraum
27
Ringflansch
28
Randabschnitt
29
Schraubverbindung
30
Abstandshalterhülse
31
Schraubenbolzen
32
Mutter
33
Dichtung
34
Dichtung
35
Dichtabschnitt
36
Dichtlippe
37
Dichtkante
38
Wandfläche
39
zylindrischer Abschnitt
40
Dichtabschnitt
41
Mittelabschnitt
42
Dichtlippe
43
Dichtkante
44
Wandfläche
45
Spannband
Claims (17)
1. Vorrichtung zur Nassbehandlung von Wäsche, mit einer um
laufend antreibbaren, wenigstens teilweise flüssigkeitsdurch
lässigen Trommel (Innentrommel) in der aufeinanderfolgende Be
handlungskammern gebildet sind, durch die die Wäsche während
der Nassbehandlung hindurchleitbar ist, und mit einer die
Trommel mindestens bereichsweise umgebenden, flüssigkeits
dichten Außentrommel, die aus sich über jeweils eine Behand
lungskammer erstreckende Außentrommelabschnitte gebildet ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die Außentrommelabschnitte (24) an
ihren Stirnseiten (25) von Dichtungen (33, 34) umgeben sind,
die durch Spannmittel an den Außentrommelabschnitten (24)
befestigt sind.
2. Vorrichtung zur Nassbehandlung von Wäsche mit einer um
laufend antreibbaren, wenigstens teilweise flüssigkeitsdurch
lässigen Trommel (Innentrommel) in der aufeinanderfolgende Be
handlungskammern gebildet sind, durch die die Wäsche während
der Nassbehandlung hindurchleitbar ist, und einer die Trommel
mindestens bereichsweise umgebenden, flüssigkeitsdichten Außen
trommel, die aus sich über jeweils eine Behandlungskammer er
streckende Außentrommelabschnitte gebildet ist, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Außentrommelabschnitte (24) zylindrische
Mantelflächen aufweisen und Stirnseiten (25) dieser zylindri
schen Mantelflächen unmittelbar Dichtungen (33, 34) zugeordnet
sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, dass die Dichtungen (33, 34) mindestens einen zylindri
schen Dichtabschnitt (35, 40) und vorzugsweise ein einziges
dazu quergerichtetes Dichtmittel (Dichtlippe 36, 42) aufweisen.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Dichtung (34) zwischen
zueinander beabstandeten, zueinander weisenden Stirnseiten (25)
benachbarter Außentrommelabschnitte (24) einen zylindrischen
Abschnitt (39) mit Dichtabschnitten (40) in gegenüberliegenden
Enden aufweist, wobei jeder beiden Dichtabschnitte (40) von
außen an einen von jeder Stirnseite (25) des Außentrommel
abschnitts (24) ausgehenden Randabschnitt (28) dichtend
anliegt.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Dichtabschnitten (40)
der Dichtungen (34) ein vorzugsweise zwischen den beabstandeten
Stirnseiten (25) zweier benachbarter Außentrommelabschnitte
(24) liegender Mittelabschnitt (41) angeordnet ist, wobei die
Dichtabschnitte (40) und der Mittelabschnitt (41) zusammenhän
gend den zylindrischen Abschnitt (39) bilden.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (Dichtlippe 42) am
Mittelabschnitt (41) einstückig angeordnet ist und gegenüber
dem zylindrischen Mittelabschnitt (41) radial nach innen
gerichtet ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel jeder Dichtung (33,
34) als eine vorzugsweise einzige Dichtlippe (36, 42) ausgebil
det ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass jede Dichtung (33, 34) an mindestens
einem Teil ihres Dichtabschnitts (35, 40) durch ein Spannmittel
mit dem entsprechenden Randabschnitt (28) des Außentrommelab
schnitts (24) dichtend verbunden ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass das Spannmittel als ein ein- oder
mehrteiliges Spannband (45) ausgebildet ist, das den jeweiligen
zylindrischen Dichtabschnitt vollständig umlaufend umgibt.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass das Spannband (45) den jeweiligen
zylindrischen Dichtabschnitt (35, 40) von außen umgibt und den
Dichtabschnitt (35, 40) dichtend gegen die Außenseite des zy
lindrischen Mantels des jeweiligen Außentrommelabschnitts (24)
festspannt.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die jeweilige Dichtung (33, 34) vor
dem Verspannen durch das jeweilige Spannband (45) in axialer
Richtung des Außentrommelabschnitts (24) derart verschiebbar
ist, dass die Dichtlippe (36, 42) unter elastischer Vorspannung
an einer Dichtfläche der Innentrommel (11), insbesondere einer
Wandfläche (38, 44) einer Ronde (20) der Innentrommel (11), an
liegt.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die Dichtung an einer freien Stirn
seite eines Außentrommelabschnitts (24), dem kein benachbarter
Außentrommelabschnitt (24) gegenüberliegt, eine Dichtlippe (36)
aufweist, die vorzugsweise durch die Flüssigkeit zwischen der
Innentrommel (11) und der Außentrommel (22) im verstärkten
Sinne gegen die korrespondierende Dichtfläche (Wandfläche 38,
44) der entsprechenden Ronde (20) der Innentrommel (11)
andrückbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die Außentrommelabschnitte (24) mit
Abstand von jeder Stirnseite (25) einen äußeren Ringflansch
(27) aufweisen, der vorzugsweise mit geringem Abstand neben dem
Dichtabschnitt (35, 40) der jeweiligen Dichtung (33, 34) liegt,
wobei benachbarte Ringflansche (27) jeweils zweier aufeinander
folgender Außentrommelabschnitte (24) miteinander verbunden
sind.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die Verbindung der Ringflansche (27)
benachbarter Außentrommelabschnitte (24) mit Abstandshaltern
erfolgt.
15. Dichtung für eine Waschmaschine, insbesondere zur Anord
nung zwischen Außentrommelabschnitten einer Außentrommel, die
benachbarten Behandlungskammern einer drehend antreibbaren
Innentrommel zugeordnet sind, gekennzeichnet durch mindestens
einen zylindrischen Dichtabschnitt (35, 40) zur Anlage an der
Außenseite eines zylindrischen Mantels eines entsprechenden
Außentrommelabschnitts (24) und ein elastisch verformbares
Dichtmittel zur einseitigen Abdichtung der jeweiligen Behand
lungskammer (13) der Innentrommel (11).
16. Dichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass
ein zylindrischer Abschnitt (39) vorgesehen ist, der auf entge
gengesetzten Enden jeweils einen Dichtabschnitt (40) und einen
Mittelabschnitt (41) zwischen den Dichtabschnitten (40) auf
weist.
17. Dichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass jeweils ein einziges verformbares Dicht
mittel vorgesehen ist, das als eine Dichtlippe (36, 42) ausgebildet
ist, die einstückig mit einem Dichtabschnitt (35) bzw.
einem Mittelabschnitt (41) verbunden ist.
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