DE4238358A1 - Waschmaschine - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Waschmaschine mit mindestens einer
um eine Drehachse drehbar angeordneten Trommel, die endseitig
jeweils eine Lagervorrichtung aufweist, die gemeinsam für die
Aufnahme der axial und radial wirkenden Kräfte vorgesehen
sind.
Dahingehende Waschmaschinen sind beispielsweise als Posten
waschmaschinen auf dem Markt seit langem erhältlich und werden
im sogenannten Einzel-, Doppel- oder Tandem-Posten-Modus
betrieben. Diese bekannten Waschmaschinen, die insbesondere in
Großwäschereien und im Krankenhaus zur Bewältigung großer
Wäschemengen benutzt werden, weisen mehrere, in Reihe hinter
einander angeordnete, drehbare Trommeln auf, die in einzelne
Sektionen aufgeteilt dem Einweichen, dem Vorwaschen, dem
Hauptwaschen und dem Spülen der Wäsche dienen. Für den Durch
lauf der Wäscheposten durch die angesprochenen einzelnen
Sektionen ist eine Drehung der Trommel um 360° notwendig,
wobei der Wäscheposten über Rutschen in die jeweils nächste
Trommel verbracht wird; ansonsten sind die Trommeln entweder
im Stillstand oder werden hin- und hergeschwenkt. Um die
Verweildauer eines Wäschepostens innerhalb einer Sektion zu
verlängern, können mehrere Trommeln eine Sektion bilden.
Alle Trommeln sind miteinander fest verbunden und um eine
gemeinsame Drehachse schwenk- oder drehbar. An den Enden der
Waschmaschinen sowie zwischen den einzelnen Sektionen, die aus
den Trommeln gebildet sind, sind Lagervorrichtungen vorhanden,
die gemeinsam die axial und radial wirkenden Kräfte aufnehmen.
Darüber hinaus weisen die einzelnen Trommeln stirnseitig und
zur Beladeseite hin zugewandt elastische Wände in Form soge
nannter Membranwände auf, die dazu dienen, die Belastungen
aufzunehmen, die dadurch entstehen, daß die einzelnen Trommel
achsen durch Ungenauigkeiten beim Zusammenbau der Maschine
nicht mit der tatsächlichen Drehachse zusammenfallen. Trotz
dieser zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen kommt es beim Bewegen
der Trommeln dennoch zu Taumelvorgängen derselben, die auch
begünstigt sind durch die beim Bewegen der Wäscheposten inner
halb der Trommeln entstehende Unwucht, so daß durch die hier
durch entstehenden Kräfte die üblichen Lagervorrichtungen
versagen. Hieran ändert sich auch nichts, selbst wenn an sich
wartungsarme Rollenlager aus hochverschleißfestem Spezial
kunststoff verwendet werden und die Laufflächen der Trommella
gerringe aus extra stark dimensioniertem Edelstahl bestehen.
Aufgrund des Versagens der Lagervorrichtungen bei den bekann
ten Waschmaschinen kommt es zu Stillstandszeiten der gesamten
Waschanlage und zu kosten- und zeitintensiven Wartungsarbei
ten.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, eine Waschmaschine zu schaffen, bei der die
oben beschriebenen Nachteile nicht auftreten. Eine dahingehen
de Aufgabe löst eine Waschmaschine mit den Merkmalen des
Anspruches 1.
Dadurch, daß gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruches 1
bei einer Waschmaschine mindestens eine weitere Lagervorrich
tung vorgesehen ist, die dazu dient, die beim Bewegen der
jeweiligen Trommel auftretenden zusätzlichen Kräfte, die durch
einen Taumelvorgang der Trommel bedingt sind, aufzunehmen,
müssen die auch hier noch zum Einsatz kommenden üblichen
Lagervorrichtungen, insbesondere zum Aufnehmen der radial
wirkenden Kräfte, die durch den Taumelvorgang bedingten zu
sätzlichen Kräfte nicht aufnehmen, so daß diese hiervon ent
lastet auch nicht mehr versagen.
Mit der erfindungsgemäßen Lösung, die auch bei Ein-Trommel-
Waschmaschinen Anwendung finden könnte, kann auf die angespro
chene Membran oder elastisch nachgiebige Wand bei einer
Trommel verzichtet werden, denn selbst das bei starren Trom
melwänden verstärkt auftretende Taumeln wird durch die jeweils
zusätzliche Lagervorrichtung sicher aufgenommen. Mit der
erfindungsgemäßen Lösung ist gewährleistet, daß es nicht mehr
zu einem Versagen der Lagervorrichtungen bei einer Waschma
schine unabhängig von deren Beladezustand kommen kann. Die
erfindungsgemäße Waschmaschine ist mithin sicher im Betrieb
und zeit- und kostenintensive Wartungsarbeiten entfallen
entweder vollständig oder sind nur in größeren Zeitabständen
notwendig.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Waschmaschine weist die weitere Lagervorrichtung mindestens
einen schwenkbaren Lenkschemel auf, der an mindestens einem
seiner freien Enden eine Umlaufrolle aufweist, die mit Teilen
der jeweiligen Trommel oder mit der Trommel bei ihrer Bewegung
unmittelbar zusammenwirkt. Auf diese Art und Weise läßt sich
eine Lagervorrichtung zur Aufnahme der radial und axial wir
kenden Lagerkräfte platzsparend mit der Lagervorrichtung für
die Aufnahme der Kräfte beim Taumeln der Trommel in einer
Einheit, nämlich dem schwenkbaren Lenkschemel, kombinieren.
Bei einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform ist
der Lenkschemel mittig von einem Drehzapfen durchgriffen,
dessen freies Ende zumindest teilweise einen geringeren
Durchmesser als der einer zugeordneten Hülse des Lenkschemels
aufweist, wobei der Drehzapfen geneigte, insbesondere ballig
ausgebildete Anlageflächen aufweist, die für eine Kippbewegung
des Lenkschemels quer zu seiner Schwenkachse vorgesehen sind.
Hierbei kommt es nur dann zu einem Kippen des Lenkschemels,
wenn dieser durch den Taumelvorgang bedingt von Seiten der
Trommel aus entsprechend mit einer Kraft beaufschlagt wird.
Gleiches gilt, wenn bei einer bevorzugten weiteren oder ande
ren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Waschmaschine der
Lenkschemel mittig eine weitere Umlaufrolle aufweist, deren
Drehachse senkrecht zu der Drehachse der jeweils anderen
Umlaufrolle des Lenkschemels verläuft und in Anlage mit einer
stirnseitig an der Trommel angeordneten Abrollfläche bringbar
ist.
Eine optimale Last- und Kraftaufnahme ergibt sich, wenn zwi
schen jeder Trommel die weitere Lagervorrichtung vorhanden
ist, die aus zwei Lenkschemeln gebildet ist.
Bei einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Waschmaschine ist jede Lagervorrichtung mit
einem Zentralrahmen verbunden, der die jeweilige Trommel
zumindest teilweise umfaßt und der beidseitig zwei durchgehen
de Längsholme aufweist, an denen die zwischen den einzelnen
Trommeln eingreifenden Lagervorrichtungen als Teil mindestens
einer Schwinge angelenkt sind. Hierdurch ist eine genaue
Zentrierung jeder einzelnen Lagervorrichtung in bezug auf den
Zentralrahmen gewährleistet und jede Lagervorrichtung, die
Teil einer Schwinge ist, richtet sich selbständig gegenüber
der jeweiligen Trommel aus.
Vorzugsweise sind hierbei auch die auf der Be- und Entladesei
te angeordneten Lagervorrichtungen mit den beiden Längsholmen
des Zentralrahmens sowie alle Lagervorrichtungen über elasti
sche Verbindungsmittel mit dem Zentralrahmen verbunden. Letz
teres erlaubt eine mechanische Entkopplung der metallischen
Bauteile von Lagervorrichtungen mit Zentralrahmen, was gute
Dämpfungseigenschaften mit sich bringt, die zum einen den
Geräuschpegel beim Betrieb der Waschmaschine senken und im
übrigen den Verschleiß der zueinander bewegbaren Teile gering
halten.
Bei einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Waschmaschine rollt auf ihrer Be- und Entla
deseite die jeweils endseitig am Lenkschemel angeordnete
Umlaufrolle längs eines Zahnkranzes ab, der für das Drehen der
jeweiligen Trommel mit einem Antrieb zusammenwirkt. Auf diese
Art und Weise läßt sich in einer im wesentlichen vertikal
verlaufenden Ebene das Antriebsmoment über die Lenkschemel
abstützen, so daß die Lagervorrichtungen belastende Biegemo
mente, wie dies der Fall ist, wenn die Antriebskrafteinleitung
außerhalb dieser Ebene erfolgt, vermieden sind.
Vorzugsweise weist hierbei der Antrieb zwei Antriebsachsen
auf, die parallel sowie jeweils seitlich zu der Drehachse der
jeweiligen Trommel angeordnet sind und in einer horizontalen
Ebene mit derselben verlaufen.
Eine gute Krafteinleitung seitens des Antriebes ergibt sich
auch dadurch, daß jeder Antrieb nur einen Antriebsriemen
aufweist, der zwischen den Antriebsachsen in Eingriff mit dem
Zahnkranz der zugeordneten Trommel ist.
Mittels mindestens einer Spannvorrichtung, die eine Dämpfung
aufweist, sowie eines Kraftspeichers, der über ein Hebelge
stänge schwenkbar angeordnete Anlageräder in Anlage mit dem
Antriebsriemen hält, ist die Standzeit für den jeweiligen An
triebsriemen erhöht.
Im folgenden ist die erfindungsgemäße Waschmaschine anhand der
Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 in vereinfachter, prinzipieller Darstellung eine
Seitenansicht auf die erfindungsgemäße Waschma
schine;
Fig. 2 die Stirnansicht auf die Waschmaschine gemäß der
Fig. 1 von der Be- oder Entladeseite her gesehen;
Fig. 3a, 3b einen Längsschnitt bzw. eine Draufsicht auf
einen Lenkschemel, wie er in der Fig. 2 gesehen
rechts oben dargestellt ist;
Fig. 4a, 4b einen Längsschnitt bzw. eine Draufsicht auf
einen Lenkschemel, wie er in Fig. 2 gesehen
rechts unten dargestellt ist;
Fig. 5 eine Stirnansicht auf eine Trommel, und zwar wie
sie sich zwischen den einzelnen Trommeln der
Waschmaschine ergibt;
Fig. 6 die Draufsicht auf einen Lenkschemel, wie er in
der Fig. 5 gesehen rechts unten dargestellt ist;
Fig. 7 die elastische Lagerung der Schwinge gemäß Fig. 5
an dem Zentralrahmen der Waschmaschine;
Fig. 8 eine über ein Hebelgestänge schwenkbar angeord
nete Spannvorrichtung.
Die Waschmaschine gemäß der Fig. 1 weist drei hintereinander
angeordnete Trommeln 10 auf. Diese können zur Bildung unter
schiedlich langer Sektionen unterschiedlich breit ausgebildet
sein und insbesondere können zwei oder mehrere in der Fig. 1
gezeigte Trommeln 10 unmittelbar miteinander verbunden eine
Trommel ergeben. Alle Trommeln 10 sind um eine Drehachse 12
gemeinsam und gleichzeitig sowie in gleicher Drehrichtung
bewegbar. Die Trommeln 10 sind untereinander mittels zylindri
scher Verbindungsstücke 14 miteinander verbunden sowie zur
Umgebung hin geöffnet. Für einen Weitertransport des jeweiligen
Wäschepostens in die nächste Trommel 10 sind Rutschen 16 vor
handen, die bei einer Vollumdrehung der Trommeln 10 den Weiter
transport ermöglichen. Die Trommeln 10 sind von einem festste
henden Gehäuse 18 umgeben, das einen ungewollten Austritt von
Waschmittel und/oder Wasser in die Umgebung verhindert. Zum
Aufständern der Waschmaschine ist diese in einem Zentralrahmen
20 gelagert, der in Fig. 1 nur in prinzipieller Darstellung
wiedergegeben ist.
Die Trommeln 10 der Waschmaschine sind über die Verbindungs
stücke 14 mittels Lagervorrichtungen 22 drehbar gelagert, wobei
die Lagervorrichtungen 22 endseitig auf der Beladeseite 24 und
der Entladeseite 26 sowie zwischen den einzelnen Trommeln 10
angeordnet sind. Die Trommeln 10 können ferner beladeseitig mit
einer flexiblen und entladeseitig mit einer starren Stirnwand
28 bzw. 30 versehen sein. Bei einer dahingehenden Ausbildung
wird auf der Beladeseite 24 die Lagervorrichtung 22 als Festla
gerung und auf der Entladeseite 26 als Loslagerung ausgebildet.
Jede Lagervorrichtung 22 weist mindestens einen schwenkbaren
Lenkschemel 32 auf, der an mindestens einem seiner freien Enden
eine Umlaufrolle 34 aufweist, die mit Teilen der jeweiligen
Trommel 10 oder mit der Trommel 10 bei ihrer Bewegung unmittel
bar zusammenwirkt. Wie insbesondere die Fig. 2 zeigt, sind auf
der Beladeseite 24 und der Entladeseite 26 der Waschmaschine
jeweils vier Lenkschemel 32 diametral zu der Drehachse 12
angeordnet und zwischen den einzelnen Trommeln 10 jeweils zwei
Lenkschemel 32. Am Anfang und Ende der Waschmaschine, also auf
der Beladeseite 24 und der Entladeseite 26, sind die Lenksche
mel 32 schwenkbar an sogenannten Brennteilen 36 gelagert, die
in materialsparender Weise Platten ausbilden, die mit dem
Zentralrahmen 20 verbunden sind.
Das in der Fig. 2 in der oberen Bildhälfte dargestellte Paar an
Lenkschemeln 32 unterscheidet sich von dem darunter dargestell
ten Lenkschemelpaar 32, das für jeden Lenkschemel 32 zwei
Umlaufrollen 34 vorgesehen sind. Je nachdem, wie die Drehrich
tung der Trommel 10 sein wird, wird sich dann die eine oder die
andere Laufrolle 34 stärker an die bewegbaren Teile der Trommel
10 andrücken und damit verstärkt die auftretenden Radialkräfte
aufnehmen. Da die in Fig. 2 gesehen oberen beiden Lenkschemel 32
der Lagervorrichtung 22 die Hauptlast der ihnen zugeordneten
Trommel 10 tragen, können die beiden unteren Lenkschemel 32
vereinfacht ausgelegt sein. Diese vereinfachte Auslegung läßt
sich insbesondere den Fig. 4a und 4b entnehmen. Der dort darge
stellte untere Lenkschemel 32 weist eine Hülse 38 auf, in der
über eine oder mehrere Büchsen 40 ein Drehzapfen 42 geführt
ist, der über eine Schraubverbindung 44 mit der Platte 36 fest
verbunden ist. Am oberen Ende des Lenkschemels 32 ist drehbar
die Umlaufrolle 34 angeordnet, deren drehbar gelagerter Außen
ring 46 eine konkave Wölbung aufweist, die mit einem konvexen
Ring eines Zahnkranzes 48 in Anlage ist. Das andere freie Ende
des Lenkschemels 32 ist von einer Einstellschraube 50 durch
griffen, die über eine Abstandsbüchse 52 eine Lageeinstellung
des Lenkschemels 32 gegenüber der Platte 36 ermöglicht. Mittels
der Einstellvorrichtung 36, 50, 52 läßt sich das Spiel zwischen
der Hülse 38 gegebenenfalls über eine der Büchsen 40 mit einem
am freien Ende des Drehzapfens angeordneten Sprengring 54
vorgeben, wobei zur Verwirklichung der angesprochenen Festla
gerung das Spiel auf Null gebracht wird, so daß der Lenkschemel
32 gegenüber der feststehenden Platte 36 axial nicht mehr
verschiebbar, sondern nur noch um den Drehzapfen 42 schwenkbar
gehalten ist. Zur Unterstützung oder Herstellung dieser Spiel
freiheit kann zwischen der Büchse 49 und dem Sprengring 54 auch
ein Distanzring 56 vorgesehen sein, der in Wegfall gerät, wenn
man eine Loslagerung erreichen möchte, wie sie auf der Entlade
seite 26 der Waschmaschine vorgesehen ist.
An der Stelle der Festlagerung auf der Beladeseite 24 sind die
oberen Lenkschemel 32, wie in den Fig. 3a und 3b gezeigt,
ausgebildet gelagert mit der Maßgabe, daß der Drehzapfen 42
axial spielfrei ebenso in Anlage ist mit der Hülse 38 wie bei
der beschriebenen Ausführungsform gemäß den Fig. 4a und 4b. Die
Darstellung in den Fig. 3a und 3b bezieht sich auf die für die
Entladeseite 26 vorgesehene Lagerung. Es besteht ein axiales
Spiel zwischen dem Sprengring 54 und der Hülse 38, so daß eine
axiale Verfahrbarkeit des zugeordneten Lenkschemels 32 gewähr
leistet ist. Ferner weist der den Lenkschemel 32 mittig durch
greifende Drehzapfen 42 an seinem freien Ende einen geringeren
Durchmesser auf als der Innendurchmesser der zugeordneten Hülse
38. Die Durchmesserverringerung des Drehzapfens 42 kann, wie
dies insbesondere die Fig. 3b zeigt, derart vorgenommen sein,
daß der quer zur Verfahrrichtung der Trommel 10 verlaufende
Durchmesserbereich in Anlage mit dem Innendurchmesser der Hülse
38 ist und im übrigen nicht. Hierdurch ergibt sich eine mögli
che Kippbewegung des Lenkschemels 32 gemäß der Darstellung nach
Fig. 3b aus der Zeichenebene heraus oder in die Zeichenebene
hinein, so daß die Kippachse quer zur Schwenkachse des Lenk
schemels 32 innerhalb der Zeichenebene verläuft. Auf diese Art
und Weise lassen sich auf der Seite der Loslagerung Taumelbewe
gungen der Trommelanordnung sicher auffangen und beherrschen.
Unterstützt wird die angesprochene Kippbewegung des Lenksche
mels 32 noch dadurch, daß der Drehzapfen 42 geneigte, insbeson
dere ballig ausgebildete Anlageflächen 58 aufweist.
Bei den Lagervorrichtungen 22 zwischen den einzelnen Trommeln
10 weisen die jeweiligen Lenkschemel 32 mittig eine weitere
Umlaufrolle 60 auf, deren Drehachse senkrecht zu der Drehachse
der jeweils anderen Umlaufrolle 34 des Lenkschemels 32 verläuft
und in Anlage mit einer stirnseitig an der Trommel 10 angeord
neten Abrollfläche 62 bringbar ist. Diese kann aus einer je
weils starren Stirnwand 30 gebildet sein. Vorzugsweise ist
jedoch die Abrollfläche 62, wie dies insbesondere die Fig. 1
zeigt, aus zwei Ringflächen gebildet, die mittig um das jewei
lige Verbindungsstück 14 herumlaufen und die in Anlage bringbar
sind mit der äußeren Umfangsfläche 64 der Umlaufrolle 60.
Wie insbesondere die Fig. 5 zeigt, stützen zwei in der unteren
Hälfte der Trommeln 10 angeordnete Lenkschemel 32 über das
Verbindungsstück 14, das an dieser Stelle fest mit den Stirn
seiten 28 bzw. 30 der Trommeln 10 verbunden ist, die Trommel 10
ab. Hierzu ist der jeweilige Lenkschemel um den zylindrischen
Drehzapfen 42 schwenkbar an einen Träger 66 angelenkt, der fest
mit einer Quertraverse 68 verbunden ist, die mit zwei schräg
nach oben verlaufenden Anlenkträgern 70 eine Art Schwinge
ausbildet. Die Schwinge 66, 68, 70 ist über ein elastisches
Verbindungsmittel in Form von Gummibuchsen 72 mit zwei Längs
holmen 74 des Zentralrahmens 20 verbunden. Hierdurch ist ein
vibrationsfreier Lauf der Umlaufrollen 34 und 60 gewährleistet.
Wie insbesondere die Fig. 8 zeigt, ist jede Gummibuchse 72, die
von dem Anlenkträger 70 der Schwinge umfaßt ist, mittels zweier
Augenschrauben 76 gehalten, die den U-profilartigen Längsholm
74 durchgreifen. Eine jede Gummibuchse 72 weist endseitig
Tellerfedern 78 auf und ist zum Einstellen der Steifigkeit des
Gesamtsystems von Gummibuchse 72 und Tellerfedern 78 von einer
Einstellschraube 80 durchgriffen, die wiederum endseitig von
Verlängerungen der beiden Augenschrauben 76 gehalten ist. Die
Einstellung erfolgt dabei derart, daß in axialer Richtung
gesehen die Hülsen relativ weich und radial gesehen relativ
steif in ihrer Elastizität gehalten sind.
Die auf der Beladeseite 24 und der Entladeseite 26 angeordneten
Lagervorrichtungen 22 sind über die Platten 36 ebenfalls mit
den beiden Längsholmen 74 des Zentralrahmens 20 verbunden. Auch
in diesem Fall sind die Lagervorrichtungen 22 über elastische
Verbindungsmittel in Form von Gummibuchsen 72 mit dem Zentral
rahmen 20 verbunden. Zwischen den Platten 36 und dem jeweiligen
zugeordneten Längsholm 74 ist ein Plattenelement 82 vorhanden,
das mit dem Längsholm 74 fest verbunden ist und über die end
seitig angebrachten Gummibuchsen 72 elastisch federnd die
Platten 36 mit den beiden Paaren an Lenkschemeln 32 elastisch
abstützen.
Wie bereits angedeutet, rollen auf der Beladeseite 24 und der
Entladeseite 26 die jeweils endseitig an den Lenkschemeln 32
angeordneten Umlaufrollen 34 längs eines Zahnkranzes 48 ab, der
für das Drehen der jeweiligen Trommel 10 mit einem Antrieb 84
zusammenwirkt. Dieser Antrieb 84 weist zwei Antriebsachsen 86
auf, die parallel sowie jeweils seitlich zu der Drehachse 12
der jeweiligen Trommel 10 angeordnet sind und in einer horizon
talen Ebene 88 mit derselben verlaufen. In der Fig. 2 sind die
zu den Antriebsachsen 86 zugehörigen elektrischen Antriebsmoto
ren der Einfachheit halber und der besseren Darstellung wegen
weggelassen. In der Fig. 2 sind vielmehr die Antriebsritzel 90
dargestellt, die um die jeweilige Antriebsachse 86 drehbar
innerhalb der ihnen zugeordneten Platten 36 gelagert sind.
Jeder der beiden endseitig angeordneten Antriebe 84 weist einen
Antriebsriemen 92 auf, der zwischen den Antriebsachsen 86 in
Eingriff mit dem Zahnkranz 48 der zugeordneten Trommel 10 ist.
Der Antriebsriemen 92 ist um die beiden Antriebsritzel 90
herumgeführt und als Zahnriemen in Eingriff mit den Zähnen des
Zahnkranzes 48, der über eine Zwischenwand 94 fest mit dem
Verbindungsstück 14 und damit mit der ihm zugeordneten Trommel
10 verbunden ist. Für den Eingriff mit dem Zahnriemen 92 weist
der Zahnkranz 48 zwei nebeneinanderliegende Zahnreihen auf
(s. Fig. 3a). Der erfindungsgemäße Antrieb kann aber auch einen
Zahnkranz mit nur einer Zahnreihe aufweisen.
Für den Antriebs- oder Zahnriemen 92 ist beidseitig der Trommel
10 zwischen dem Zahnkranz 48 und dem jeweiligen Antriebsritzel
90 eine Spannvorrichtung 96 vorgesehen, die eine Dämpfung in
Form zweier Gummipuffer 98 aufweist, deren Dämpfungsgrad über
Einstellschrauben 100 verstellbar ist. Ferner weist jede Spann
vorrichtung 96, die in der Platte 36 gelagert ist, einen Kraft
speicher in Form einer einstellbaren Druckfeder 102 auf,
der über ein Hebelgestänge 104 schwenkbar angeordnete Anlagerä
der in Form von Doppelzahnrädern 106 in Anlage mit dem An
triebsriemen 92 hält (s. Fig. 8).
Das Hebelgestänge 104 weist zwei Hebel 108 auf, die an ihrem
einen Ende über eine Drehbuchse 110 schwenkbar in der Grund
platte 36 gelagert sind und die an ihrem anderen Ende die
Anlageräder 106 aufweisen. Die Anlageräder 106 sind ferner
drehbar in Stützgabeln 112 gelagert, wobei sich die in Fig. 8
gesehen untere Stützgabel 112 auf der Feder 102 abstützt, die
sich wiederum an einem gebogenen Plattenprofil 114 abstützt,
das seitlich beide einander gegenüberliegenden Anlageräder 106
umfaßt und über die Vorspannung der elastisch nachgiebigen
Feder 102 den Abstand der Anlageräder 106 zueinander mitbe
stimmt.
Durch die erfindungsgemäße Lagervorrichtung kann auf die ela
stischen Stirnwände 28 auch verzichtet werden; vielmehr können
diese, ebenso wie die entladeseitig angeordneten Stirnwände 30,
aus einem unnachgiebigen Material bestehen. Die unter Umständen
nun vermehrt auftretenden Taumelbewegungen der einzelnen Trom
meln 10 lassen sich dann noch sicher mit den erfindungsgemäßen
Lagervorrichtungen aufnehmen.
Claims (12)
1. Waschmaschine mit mindestens einer um eine Drehachse (12)
drehbar angeordneten Trommel (10) , die endseitig jeweils
eine Lagervorrichtung (22) aufweist, die gemeinsam für die
Aufnahme der axial und radial wirkenden Kräfte vorgesehen
sind, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine weitere
Lagervorrichtung (22) vorgesehen ist, die dazu dient, die
beim Bewegen der jeweiligen Trommel (10) auftretenden
zusätzlichen Kräfte, die durch einen Taumelvorgang der
Trommel (10) bedingt sind, aufzunehmen.
2. Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die weitere Lagervorrichtung (22) mindestens einen
schwenkbaren Lenkschemel (32) aufweist, der an mindestens
einem seiner freien Enden eine Umlaufrolle (34) aufweist,
die mit Teilen der jeweiligen Trommel (10) oder mit der
Trommel (10) bei ihrer Bewegung unmittelbar zusammenwirkt.
3. Waschmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß der Lenkschemel (32) mittig von einem Drehzapfen
(42) durchgriffen ist, dessen freies Ende zumindest teil
weise einen geringeren Durchmesser als der einer zugeord
neten Hülse (38) des Lenkschemels (32) aufweist, und daß
der Drehzapfen (42) geneigte, insbesondere ballig ausge
bildete Anlageflächen (58) aufweist, die für eine Kippbe
wegung des Lenkschemels (32) quer zu seiner Schwenkachse
vorgesehen sind.
4. Waschmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß der Lenkschemel (32) mittig eine weitere Umlauf
rolle (60) aufweist, deren Drehachse senkrecht zu der
Drehachse der jeweils anderen Umlaufrolle (34) des Lenk
schemels (32) verläuft
und in Anlage mit einer stirnseitig an der Trommel (10)
angeordneten Abrollfläche (62) bringbar ist.
5. Waschmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen jeder Trommel (10) die weite
re Lagervorrichtung (22) vorhanden ist, die aus zwei
Lenkschemeln (32) gebildet ist.
6. Waschmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Lagervorrichtung (22) mit einem
Zentralrahmen (20) verbunden ist, der die jeweilige Trom
mel (10) zumindest teilweise umfaßt und der beidseitig
zwei durchgehende Längsholme (74) aufweist, an denen die
zwischen den einzelnen Trommeln (10) eingreifenden Lager
vorrichtungen (22) als Teil mindestens einer Schwinge
(66, 68, 70) angelenkt sind.
7. Waschmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die auf ihrer Be- (24) und Entladeseite (26) angeordneten
Lagervorrichtungen (22) ebenfalls mit den beiden Längshol
men (74) verbunden sind.
8. Waschmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
alle Lagervorrichtungen (22) über elastische Verbindungs
mittel (72) mit dem Zentralrahmen (20) verbunden sind.
9. Waschmaschine nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß auf ihrer Be- (24) und Entladeseite
(26) die jeweils endseitig am Lenkschemel (32) angeordnete
Umlaufrolle (34) längs eines Zahnkranzes (48) abrollt, der
für das Drehen der jeweiligen Trommel (10) mit einem
Antrieb (84) zusammenwirkt.
10. Waschmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Antrieb (84) zwei Antriebsachsen (86) aufweist, die
parallel sowie jeweils seitlich zu der Drehachse (12) der
jeweiligen Trommel (10) angeordnet sind und in einer
horizontalen Ebene (88) mit derselben verlaufen.
11. Waschmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Antrieb (84) einen Antriebsriemen (92) aufweist,
der zwischen den Antriebsachsen (86) in Eingriff mit dem
Zahnkranz (48) der zugeordneten Trommel (10) ist.
12. Waschmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß für den Antriebsriemen (92) mindestens eine Spannvor
richtung (96) vorgesehen ist, die eine Dämpfung aufweist
sowie einen Kraftspeicher (102), der über ein Hebelgestän
ge (104) schwenkbar angeordnete Anlageräder (106) in
Anlage mit dem Antriebsriemen (92) hält.
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