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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Nassbehandlung von Wäschestücken gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 bzw. dem Oberbegriff des Anspruchs 7.
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Die
Nassbehandlung von Wäsche
erfolgt in mehreren Stufen, und zwar durch Waschen, Spülen und
Entwässern.
Das Waschen erfolgt durch eine Vorwäsche und eine anschließende Klarwäsche. Die Behandlungsflüssigkeit
wird zwischen wenigstens einigen Behandlungsstufen ausgewechselt.
Zum Spülen
wird mindestens größtenteils
Frischwasser verwendet.
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Es
ist üblich,
die mindestens nach einigen Behandlungsstufen anfallende Behandlungsflüssigkeit
wieder zu verwenden. Vielfach steht wieder zu verwendende Behandlungsflüssigkeit
nicht zum richtigen Zeitpunkt in ausreichender Menge zur Verfügung. Dann
muss mehr Frischwasser als nötig
zugeführt
werden. Das verursacht unnötige
Kosten.
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Ausgehend
vom Vorstehenden liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zur Nassbehandlung von Wäsche
zu schaffen, das wirtschaftlicher arbeitet als herkömmliche
Verfahren.
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Ein
Verfahren zur Lösung
dieser Aufgabe weist die Maßnahmen
des Anspruchs 1 auf. Dadurch, dass vor dem Spülen der Wäschestücke in der mindestens einen
Entwässerungseinrichtung
mindestens ein Großteil
der in den Wäschestücken gebundenen Behandlungsflüssigkeit,
nämlich
sogenannte gebundene Flotte, entfernt wird, befindet sich nur noch
ein kleiner Rest gebundener Flotte in den Wäschestücken. Bei der gebundenen Flotte
handelt es sich bevorzugt um Klarwaschflüssigkeit. Dadurch wird der
in den Wäschestücken gebundene
Rest an Klarwaschflüssigkeit
minimiert. Es steht so ein Großteil
abgetrennter gebundener Flotte zur Wiederverwendung im Waschprozess
zur Verfügung.
Dadurch wird die erforderliche Menge von Frischwasser reduziert.
Da die Wäschestücke vor
dem Spülen
nur noch ein Minimum an gebundener Behandlungsflüssigkeit aufweisen, braucht
nur noch sehr wenig Behandlungsflüssigkeit aus der Klarwäsche (Klarwaschflüssigkeit)
aus den Wäschestücken ausgespült zu werden.
Auch dadurch wird die Frischwassermenge zum Spülen reduziert.
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Es
ist weiterhin vorgesehen, vor dem in der mindestens einen Entwässerungseinrichtung
erfolgenden Abtrennen eines Großteils
der gebundenen Flotte aus den Wäschestücken ebenfalls
in der Entwässerungseinrichtung
die freie Flotte von den Wäschestücken zu
trennen. Es wird so vor dem Spülen fast
die gesamte Klarwaschflüssigkeit,
und zwar sowohl in den Wäschestücken gebundene
als auch ungebundene Klarwaschflüssigkeit,
von den Wäschestücken getrennt.
Dieser Großteil
der Klarwaschflüssigkeit
steht vor Beginn des Spülvorgangs
wieder zum Waschen eines nachfolgenden Wäschepostens zur Verfügung und
es braucht nur ein geringer Rest der Klarwaschflüssigkeit im Spülvorgang
aus der Wäsche
ausgespült
zu werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung des Verfahrens ist vorgesehen, die von
der mindestens einen Entwässerungseinrichtung
bzw. in derselben von den Wäschestücken abgetrennte
freie Flotte und einen Großteil
der gebundenen Flotte zwischenzuspeichern. Dieses Zwischenspeichern
führt dazu, dass
stets ein ausreichend großer
Vorrat an wieder einzusetzender Behandlungsflüssigkeit zur Verfügung steht
und die Behandlungsflüssigkeit
nicht so gleich nach dem Abtrennen von der gewaschenen Wäsche der
Wascheinrichtung wieder zugeführt
werden muss.
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Gemäß einer
besonders vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist vorgesehen, die im Bereich der Entwässerungseinrichtung anfallende
Spülflüssigkeit
auch zwischenzuspeichern. Vorzugsweise wird die Spülflüssigkeit
getrennt von der vor dem Spülen
von den Wäschestücken abgetrennten
Flüssigkeit
aus dem Waschvorgang, insbesondere Klarwaschflüssigkeit, abgespeichert. Weil üblicherweise
die Klarwaschflüssigkeit eine
höhere
Temperatur aufweist als die Spülflüssigkeit,
die relativ kalt ist, stehen in den unterschiedlichen Speicherbehältern wärmere Klarwaschflüssigkeit
und kältere
Spülflüssigkeit
zur Verfügung.
Außerdem
ist die Spülflüssigkeit
weniger verun reinigt als die Klarwaschflüssigkeit, weil mit der Spülflüssigkeit ein
verhältnismäßig geringer
Restanteil der Klarwaschflüssigkeit
aus den Wäschestücken ausgespült wird
und als Spülflüssigkeit
Frischwasser dient, so dass der in der Spülflüssigkeit vorhandene Rest an Klarwaschflüssigkeit
verhältnismäßig stark
verdünnt ist.
Das getrennte Zwischenspeichern der Spülflüssigkeit einerseits und der
Klarwaschflüssigkeit
andererseits ermöglicht
es, die Klarwaschflüssigkeit
jedenfalls zum Teil an einer anderen Stelle einzusetzen als die
Spülflüssigkeit.
Vor allem aber ist es möglich, je
nach Bedarf die Spülflüssigkeit
und die getrennt zwischengespeicherte Klarwaschflüssigkeit
zu mischen, und zwar insbesondere derart, dass das Gemisch aus einer
entsprechenden Menge Spülflüssigkeit
und Klarwaschflüssigkeit
eine Temperatur aufweist, die zur beabsichtigten Wiederverwendung
des Gemischs der Klarwaschflüssigkeit
und der Spülflüssigkeit
geeignet ist.
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Es
ist vorgesehen, dass ein Teil der zwischengespeicherten Klarwaschflüssigkeit,
und auch nur diese, der Klarwaschzone der Wascheinrichtung wieder
zugeführt
wird. Vorzugsweise wird die Klarwaschflüssigkeit dem Anfang der Klarwaschzone
zugeführt.
Da die Klarwaschflüssigkeit
eine höhere Temperatur
aufweist als die Spülflüssigkeit
und die Klarwäsche
im Vergleich zur Vorwäsche
mit einer höheren
Temperatur der Behandlungsflüssigkeit
durchgeführt
wird, eignet sich die zwischengespeicherte Klarwaschflüssigkeit
besonders zur Wiederverwendung in der Klarwaschzone. Die eine verhältnismäßig hohe
Temperatur aufweisende Klarwaschflüssigkeit braucht deshalb zur
Wiederverwendung in der Klarwaschzone nicht oder gegebenenfalls
nur in geringem Maße
wieder aufgeheizt zu werden.
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Die
Menge der der Klarwaschzone wieder zugeführten zwischengespeicherten
Klarwaschflüssigkeit
entspricht etwa der Menge der vor der Klarwäsche von den Wäschestücken abgetrennten
Vorwaschflüssigkeit.
Auf diese Weise wird die vor der Klarwäsche abgetrennte Klarwaschflüssigkeit
wieder ersetzt durch wiederzuverwendende Klarwaschflüssigkeit
aus dem vorangegangenen Waschvorgang.
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Ein
weiteres Verfahren zur Lösung
der eingangs genannten Aufgabe weist die Maßnahmen des Anspruchs 7 auf.
Hierbei kann es sich auch um eine bevorzugte Weiterbildung des zuvor
beschriebenen Verfahrens handeln. Nach diesem gegebenenfalls eine
eigenständige
Erfindung darstellenden Verfahren gemäß Anspruch 7 ist vorgesehen,
die in der Entwässerungseinrichtung
anfallende Klarwaschflüssigkeit
und Spülflüssigkeit
mindestens zum Teil zu mischen. Bevorzugt ist vorgesehen, in den
unterschiedlichen Speicherbehältern
zwischengespeicherte Klarwaschflüssigkeit
einerseits und Spülflüssig keit
andererseits bedarfsgerecht zu mischen, und zwar insbesondere im
Hinblick auf die benötigte
Menge und/oder Temperatur. Dabei erfolgt auch ein Vermischen der
vor dem Spülen
in der Entwässerungseinrichtung
von den Wäschestücken größtenteils
abgetrennten gebundenen Flotte, also gebundener Klarwaschflüssigkeit.
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Weiterhin
ist vorgesehen, die gesamte vor dem Spülen im Bereich der Entwässerungseinrichtung
von der Wäsche
abgetrennte Klarwaschflüssigkeit,
insbesondere dem größten Teil
der gebundenen Klarwaschflüssigkeit,
zum Teil der Vorwaschzone und zum anderen Teil der Klarwaschzone
der Wascheinrichtung wieder zuzuführen. Bevorzugt wird der Klarwaschzone
nur wärmere
Klarwaschflüssigkeit, einschließlich des
größten Teils
der in der Entwässerungseinrichtung
von den Wäschestücken abgetrennten
gebundenen Klarwaschflüssigkeit
zugeführt,
also keine Spülflüssigkeit.
Diese Trennung von Spülflüssigkeit
und Klarwaschflüssigkeit
ist aufgrund der getrennten Abspeicherung der Klarwaschflüssigkeit
und der Spülflüssigkeit
möglich.
Hingegen wird der Vorwaschzone ein Gemisch aus getrennt zwischengespeicherter
Spülflüssigkeit
und einem an der Klarwaschzone nicht benötigten Teil der Klarwaschflüssigkeit,
einschließlich
der gebundenen Klarwaschflüssigkeit
aus dem vorangegangenen Waschvorgang wieder zugeführt. Durch
die Mischung von Klarwaschflüssigkeit
und Spülflüssigkeit
erhält
das Flüssigkeitsgemisch
eine Temperatur, die niedriger ist als die Temperatur der Klarwaschflüssigkeit,
so dass die Temperatur des der Vorwaschzone zugeführten Gemisches
aus Klarwaschflüssigkeit
und Spülflüssigkeit
des vorangegangenen Wäschepostens
verhältnismäßig gering
ist, nämlich
die maximal zulässige
Temperatur nicht überschreitet.
Insbesondere lässt
sich durch das Mischen der verschiedenen Behandlungsflüssigkeiten
aus der Klarwaschzone und dem Spülvorgang
eine Temperatur einstellen, die zu keinen Eiweißflecken in den Wäschestücken führen.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In
dieser zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer Vorrichtung zur Durchführung der erfindungsgemäßen Verfahren,
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2 eine
schematische Seitenansicht der Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens mit Verbräuchen
an Behandlungsflüssigkeit
und Frischwasser am Beispiel von Baumwolle,
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3 eine
Ansicht analog zur 2 am Beispiel von Frottee, und
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4 eine
Darstellung analog zur 2 am Beispiel von Berufsbekleidung.
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Die
hier gezeigte Vorrichtung stellt ein Beispiel für eine Waschstraße zum Nassbehandeln
von Wäschestücken gemäß den erfindungsgemäßen Verfahren
dar. Bei den Wäschestücken kann
es sich um jegliche Art von Wäsche
handeln, beispielsweise Bettwäsche,
Tischwäsche,
Bekleidungsstücke,
Berufsbekleidungsstücke,
Fußmatten
oder dergleichen. Die Wäschestücke werden
in der Vorrichtung gewaschen, gespült und entwässert. Die Vorrichtung weist eine
Durchlaufwaschmaschine 10 und mindestens eine nachgeordnete
Entwässerungseinrichtung
auf. Bei der Entwässerungseinrichtung
handelt es sich im gezeigten Ausführungsbeispiel um eine Wäscheschleuder 11 bzw.
Wäschezentrifuge,
wobei gegebenenfalls die Entwässerungseinrichtung
auch aus mehreren Wäscheschleudern 11 bzw.
Wäschezentrifugen
gebildet sein kann. Die Entwässerungseinrichtung
kann alternativ aber auch von mindestens einer Entwässerungspresse
gebildet sein.
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Die
Durchlaufwaschmaschine 10 verfügt über eine um eine vorzugsweise
horizontale Drehachse drehend antreibbare Trommel 12. In
der Trommel 12 sind durch quergerichtete Trennwände 13 mehrere
in Durchlaufrichtung 14 der nicht gezeigten Wäschestücke durch
die Trommel 12 aufeinanderfolgende Kammern 15 gebildet.
Die Kammern 15 können
gleich groß,
aber auch unterschiedlich groß sein. Die
hier gezeigte Durchlaufwaschmaschine 10 verfügt über vier
aufeinanderfolgende Kammern 15, wobei eine erste Kammer 15 die
Vorwaschzone bildet, während
die drei nachfolgenden Kammern 15 eine Klarwaschzone 17 zu
bilden. Die Durchlaufwaschmaschine 10 verfügt über keine
Spülkammer.
Das Spülen
der Wäschestücke erfolgt
bei der hier gezeigten Vorrichtung in der mindestens einen hinter
der Durchlaufwaschmaschine 10 angeordneten Wäscheschleuder 11 (Wäschezentrifuge)
oder alternativ mindestens einer Entwässerungspresse.
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Die
Durchlaufwaschmaschine 10 ermöglicht einen Badwechsel in
der ersten Kammer 15 der Klarwaschzone 17, wozu
der in Durchlaufrichtung 14 gesehen zweiten Kammer 15 eine
Außentrommel 18 zugeordnet
ist, die dazu dient, Vorwaschflüssigkeit abzulassen.
Gegebenenfalls kann die Vorwaschflüssigkeit auch schon am Ende
der Vorwaschzone 16, also in der Kammer 15 zur
Bildung der Vorwaschzone 16, abgelassen sein. Dann ist
dieser (ersten) Kammer 15 eine Außentrommel 18 zugeordnet. Denkbar
ist es auch, einer oder jeder weiteren Kammer 15 der Klarwaschzone 17 eine
Außentrommel zuzuordnen, insbesondere
wenn die Durchlaufwaschmaschine 10 nach dem Gegenstromprinzip
arbeitet.
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Die
Waschschleuder 11 verfügt über einen Sammeltank 19,
der beispielsweise vom Sockel der Wäscheschleuder 11 gebildet
sein kann. Des Weiteren sind zwei getrennte Speichertanks 20, 21 vorgesehen.
Jeder Speichertank 20, 21 ist über eine Zuleitung 22 mit
dem Sammeltank 19 der Wäscheschleuder 11 verbunden.
Die Zuleitung 22 ist vor jedem Speichertank 20, 21 durch
ein eigenes Ventil 23 absperrbar.
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Vom
Speichertank 20 führt
eine Abflussleitung 24 zur ersten Kammer 15 der
Durchlaufwaschmaschine 10, also zur einzigen Kammer 15 der
Vorwaschzone 16. Im gezeigten Ausführungsbeispiel führt die
Abflussleitung 24 zu einem Zuführtrichter 26 der
Durchlaufwaschmaschine 10. Vom Zuführtrichter 26 gelangen
die zu waschenden Wäschestücke in die
die Vorwaschzone 16 bildende erste Kammer 15. Eine
zweite Abflussleitung 27 führt vom Speichertank 20 zur
ersten Kammer 15 der Klarwaschzone 17, also zur
zweiten Kammer 15 der hier gezeigten Durchlaufwaschmaschine 10.
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Vom
zweiten Speichertank 21 führt nur eine Abflussleitung 28 zum
Zuführtrichter 26 vor
der ersten Kammer 15 der Vorwaschzone 16. Den
Abflussleitungen 24, 27 und 28 ist jeweils
ein Ventil 29 zugeordnet.
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Anhand
der 2 bis 4 werden nachfolgend verschiedene
Ausführungsbeispiele
der erfindungsgemäßen Verfahren
näher erläutert:
Gemäß der Erfindung
ist vorgesehen, dass vor dem Spülen
von der mindestens einen Wäscheschleuder 11 oder
einer anderen Entwässerungseinrichtung, beispielsweise
eine Entwässerungspresse,
nicht nur die freie Klarwaschflotte, sondern auch mindestens ein
Großteil
der gebundenen Klarwaschflotte von den Wäschestücken getrennt wird. Mit einem
Großteil
der gebundenen Klarwaschflotte, die vor dem Spülen aus den Wäschestücken entfernt
wird, ist gemeint, dass die Wäschestücke von
einem so großen
Teil der freien Flotte getrennt sind, der auch nach dem Spülen von
der mindestens einen Wäscheschleuder 11 oder
einer Wäschepresse
aus den Wäschestücken entfernt
wird, bevor diese im Trockner getrocknet werden. Die Wäschestücke sind
also "trockner-trocken", wenn gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
vor dem Spülen
ein Großteil
der gebundenen Flotte, also ein Großteil der gebundenen Klarwaschflüssigkeit,
aus den Wäschestücken von
der mindestens einen Wäscheschleuder 11 oder
einer anderen Entwässerungseinrichtung
entfernt worden ist.
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Die
von der mindestens einen Wäscheschleuder 11 oder
einer anderen Entwässerungseinrichtung
von den Wäschestücken abgetrennte
Behandlungsflüssigkeit,
und zwar sowohl Klarwaschflotte als auch die beim Spülen anfallende
Spülflotte, einschließlich eines
Großteils
der gebundenen Klarwaschflotte bzw. Spülflotte, wird in den Speichertanks 20, 21 getrennt
zwischengespeichert. Der Speichertank 20 ist für die vor
dem Spülen
von der jeweiligen Entwässerungseinrichtung
von den Wäschestücken abgetrennten
Klarwaschflüssigkeit,
einschließlich
eines Großteils
der gebundenen Flotte, vorgesehen. Die Spülflüssigkeit, einschließlich der gebundenen
Flotte, wird im zweiten Speichertank 21 separat zwischengespeichert.
Die Klarwaschflüssigkeit,
und zwar die freie Flotte und ein Großteil der gebundenen Flotte,
wird aus dem Speichertank 20 zum einen Teil der Klarwäsche zugeführt, und
zwar in die erste Kammer 15 der Klarwaschzone 17 und
zum anderen Teil zur Vorwaschzone 16 geleitet, vorzugsweise
in den Zuführtrichter 26 zum
Einschwemmen zu waschender Wäschestücke in die
Durchlaufwaschmaschine 10. Die Spülflotte, also die gesamte freie Spülflüssigkeit
und ein Großteil
der gebundenen Spülflüssigkeit,
aus der mindestens einen Wäscheschleuder 11 oder
einer anderen Entwässerungseinrichtung,
beispielsweise einer Entwässerungspresse, wird
nur zum Einschwemmen gewaschener Wäschestücke verwendet, also der Vorwaschzone 16 zugeführt, und
zwar erfindungsgemäß mit dem
restlichen Teil der auch von der mindestens einen Entwässerungseinrichtung
von den Wäschestücken getrennten
Klarwaschflüssigkeit.
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Die 2 zeigt
die Verbräuche
von Behandlungsflüssigkeit,
einschließlich
Frischwasser, am Beispiel von Wäschestücken aus
Baumwolle. Hier wird zur Vorwäsche
pro Kilogramm Wäschegewicht
4,9 kg Behandlungsflüssigkeit,
nämlich
Vorwaschflüssigkeit,
eingesetzt. Die Vorwaschflüssigkeit
wird gebildet aus einem Gemisch der von der mindestens einen Wäscheschleuder 11 stammenden
Spülflüssigkeit
und Klarwaschflüssigkeit
aus den Speichertanks 20 und 21. Konkret wird
die gesamte Spülflüssigkeit, nämlich 3,1
l pro Kilogramm Wäsche
und ein Teil der Klarwaschflüssigkeit,
nämlich
1,8 l pro Kilogramm Wäsche,
zur Bildung der Vorwaschflüssigkeit
vermischt.
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Nach
der Vorwäsche
in der ersten Kammer 15 werden in der zweiten Kammer 15,
das ist die erste Kammer 15 der Klarwaschzone 17,
2,4 l freie Vorwaschflüssigkeit
pro Kilogramm Wäsche über die
Außentrommel 18 abgelassen.
Zum Klarwaschen wird pro Kilogramm Wäsche 2 l Klarwaschflüssigkeit
aufgefüllt,
und zwar von der im Speichertank 20 zwischengespeicherten
Klarwaschflotte, womit der vorangegangene Wäscheposten behandelt worden
ist. Diese Klarwaschflotte, also freie Klarwaschflotte und ein Großteil der
gebundenen Klarwaschflotte aus der Entwässerungseinrichtung, weist
noch etwa die Temperatur auf, die zum Klarwaschen benötigt wird,
ist nämlich
wärmer
als die Temperatur der Behandlungsflüssigkeit in der Vorwaschzone 16.
Durch das Ablassen von 2,4 l Behandlungsflüssigkeit von der vorgewaschenen
Wäsche
und Zuführen
von nur 2 l Klarwaschflüssigkeit
pro Kilogramm Wäsche
findet in der Klarwaschzone 17 die Klarwäsche mit
4,5 kg Klarwaschflotte pro Kilogramm Wäsche statt.
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Nach
dem Klarwaschen verlassen die Wäschestücke die
Durchlaufwaschmaschine 10 über eine in Durchlaufrichtung 14 gesehen
hintere Entladerutsche 30. Von dieser gelangt die Wäsche mit
der gesamten Klarwaschflotte in die mindestens eine Wäscheschleuder 11 oder
eine andere Entwässerungseinrichtung.
Die freie Klarwaschflotte läuft
in der Zentrifuge sofort ab und wird im Sammeltank 19 der
Wäscheschleuder 11 gesammelt.
Die Wäschestücke werden
nun in die Wäscheschleuder 11 geschleudert
und dabei von einem Großteil
der in den Wäschestücken gebundenen
Flotte, nämlich
der gebundenen Klarwaschflotte, befreit. Danach verfügen die
Wäschestücke nur
noch über
eine Restfeuchte, die nahezu derjenigen entspricht, die in den Wäschestücken verbleibt,
nachdem diese die Wäscheschleuder 11 verlassen
haben, um in einem nachfolgenden Trockner getrocknet zu werden,
vorzugsweise um etwa 0,1 l pro Kilogramm Wäsche größer ist. Im Beispiel von Baumwolle
ist nach dem Entfernen des Großteils
der gebundenen Klarwaschflotte in den Wäschestücken nur etwa 0,7 kg Klarwaschflotte
pro Kilogramm Wäsche
enthalten. Im Sammeltank 19 haben sich dadurch 3,8 l pro
Kilogramm Wäsche
an Klarwaschflotte, und zwar freie Flotte und ein Großteil der
gebundenen Flotte, gesammelt, die dann insgesamt in den Speichertank 20 geleitet
wird.
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Zum
anschließenden
Spülen
der Wäschestücke in der
mindestens einen Wäscheschleuder 11 oder
einer anderen Wäschebehandlungseinrichtung werden
der Wäscheschleuder 11 nun
3 l Frischwasser pro Kilogramm Wäsche
zugeführt.
Damit findet das Spülen
der Wäschestücke in der
Wäscheschleuder 11 statt.
Nach dem Spülen
wird die freie Spülflüssigkeit
und ein Großteil
der in den Wäschestücken gebundenen
Spülflüssigkeit
von der mindestens einen Wäscheschleuder 11 oder
einer anderen Entwässerungseinrichtung
aus den Wäschestücken entfernt.
Es wird so viel Spülflüssigkeit
aus den Wäschestücken in
der Wäscheschleuder 11 entfernt,
dass nur noch etwa 0,6 l Spülflüssigkeit
pro jedem Kilogramm Wäsche
enthalten sind. Die gesamte Spülflotte,
nämlich
die freie Spülflüssigkeit
und ein Großteil der
gebundenen Spülflüssigkeit,
wird zunächst
im Sammeltank 19 zusammengeführt und von dort zum Speichertank 21 geleitet,
wo die Spülflotte
getrennt von der Klarwaschflotte, die sich im Speichertank 20 befindet, zwischengespeichert
wird. In den Speichertank gelangt so 3,1 kg Spülflüssigkeit pro Kilogramm Wäsche.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
benötigt zum
Waschen eines jeweiligen Wäschepostens
nur 3 l Frischwasser pro Kilogramm gewaschener Wäsche. Diese 3 l pro Kilogramm
Wäsche
werden ausgetragen durch Ableitung von 2,4 l Vorwaschwasser pro Kilogramm
Wäsche
am Anfang der Klarwaschzone 17 und als restliche gebundene
Spülflotte
in den Wäschestücken, die
0,6 l Wasser pro Kilogramm Wäsche
beträgt.
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Im
Spültank 21 befindet
sich Spülflotte,
die im Vergleich zur Klarwaschflotte kälter ist. Beim Waschen von
Baumwolle weist die Spülflotte
eine Temperatur von um die 29°C
auf, während
die Klarwaschflotte über
eine höhere
Temperatur von etwa 68°C verfügt. Damit
die Temperatur der Vorwaschflüssigkeit
in der Vorwaschzone 16 nicht zu hoch wird, erfolgt erfindungsgemäß eine Mischung
von Klarwaschflotte und Spülflotte
aus der Entwässerung
zur Bildung der Vorwaschflüssigkeit,
die aus beiden Sammeltanks 20, 21 vor die Vorwaschzone 16 geleitet
wird. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
wird die gesamte Spülflotte
von 3,1 l Spülflüssigkeit
pro Kilogramm zum Einschwemmen eines neuen Wäschepostens vor die Vorwaschzone 16 geleitet,
und zwar zusammen mit einem Teil der im Sammeltank 20 enthaltenen
Klarwaschflotte. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind das zur
Erzielung eines ausgeglichenen Flüssigkeitshaushalts in der Durchlaufwaschmaschine 10 und
in der Wäscheschleuder 11 und
Herbeiführung
einer ausreichend niedrigeren Temperatur etwa 1,8 l Klarwaschflotte
pro Kilogramm Wäsche.
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Die 3 zeigt
die Behandlung, nämlich
das Waschen, Spülen
und Entwässern
von Frottee. Prinzipiell wird verfahrensmäßig genauso vorgegangen wie
zuvor im Zusammenhang mit Baumwollwäsche beschrieben. Es ändern sich
nur die Flüssigkeitsmengen
wegen der größeren Menge
gebundener Flotte in Frottee-Wäsche.
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Nach
dem Vorwaschen werden am Anfang der Klarwaschzone 17 ca.
3,3 l Vorwaschflüssigkeit pro
Kilogramm Wäsche
aus der in Durchlaufrichtung 14 gesehen zweiten Trommel 12 abgelassen,
und zwar unter Zuhilfenahme der Außentrommel 18 der zweiten
Kammer 15. Aus dem Sammeltank 20 der Klarwaschflotte
werden am Anfang der Klarwaschzone 17 2 l Klarwaschflotte
pro Kilogramm Wäsche
zugeführt,
so dass zum Klarwaschen 5,5 kg Klarwaschflüssigkeit pro Kilogramm Frottee-Wäsche zur
Verfügung
steht.
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In
der Wäscheschleuder 11 werden
vor dem Spülen
der Wäschestücke 4,7
l Klarwaschflotte pro Kilogramm Wäsche getrennt und zum Speichertank 20 geleitet.
Die Klarwaschflotte im Speichertank 20 setzt sich zusammen
aus der freien Klarwaschflotte und einem Großteil der gebundenen Klarwaschflotte. Die
gebundene Klarwaschflotte wird von der Wäscheschleuder 11 in
solchem Umfang aus der Frottee-Wäsche
entfernt, dass nur ein verhältnismäßig geringer
Teil an gebundener Klarwaschflotte von 0,8 l pro Kilogramm Wäsche zum
Spülen
in der Frottee-Wäsche
verbleibt.
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Zum
Spülen
werden der Frottee-Wäsche 41 Frischwasser
pro Kilogramm Wäsche
zugeführt. Nach
dem Spülen
wird die Spülflüssigkeit,
und zwar die freie Spülflüssigkeit
und ein Großteil
der gebundenen Spülflüssigkeit
dem separaten Speichertank 21 für die Spülflotte zugeführt. Diese
Spülflotte
beträgt
4,1 l pro Kilogramm Frottee-Wäsche,
nämlich die
4 l pro Kilogramm Frischwasser und 0,1 l pro Kilogramm angebundene
Flotte, die nach dem Spülvorgang
mehr aus der Frottee-Wäsche
ausgepresst worden ist als vor dem Spülvorgang.
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Die
Spülflotte
im Speichertank 21 weist im gezeigten Ausführungsbeispiel
etwa 27°C
auf, während
die Klarwaschflotte im Speichertank 20 über eine Temperatur von etwa
68°C verfügt.
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Zum
Einschwemmen eines neuen Wäschepostens
in die erste Kammer 15 der Durchlaufwaschmaschine 10 wird
aus dem Speichertank 20 ein Gemisch von 2,7 l Klarwaschflotte
pro Kilogramm Wäsche
und 4,1 l Spülflotte
aus dem Speichertank 21 vor die erste Kammer 15 der
Durchlaufwaschmaschine 10 transportiert. Dabei handelt
es sich um die gesamte Spülflotte
aus dem Speichertank 21. Es werden also insgesamt 6,8 l
Klarwaschflotte und Spülflotte
pro Kilogramm Wäsche
aus den Speichertanks 20 und 21 der Vorwaschzone 16 zugeführt.
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Nach
dem Ablassen von 3,3 l Vorwaschwasser pro Kilogramm Frottee-Wäsche aus
der ersten Kammer 15 der Klarwaschzone 17 werden
aus dem Speichertank 20 für die Klarwaschflotte 2 l Klarwaschflotte
pro Kilogramm Frottee-Wäsche
der ersten Kammer 15 der Klarwaschzone 17 zugeführt, sodass
hier 5,5 kg Klarwaschflüssigkeit
pro Kilogramm Frottee-Wäsche
zur Verfügung
stehen.
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Die 4 zeigt
das erfindungsgemäße Verfahren
am Beispiel von Berufsbekleidung. Hier erfolgt die Vorwäsche mit
4,6 kg Vorwaschflüssigkeit
pro Kilogramm Berufsbekleidung. Die Vorwaschflüssigkeit weist eine Temperatur
von etwa 38°C
auf. Die gesamte Vorwaschflüssigkeit
wird den Speichertanks 20 und 21 für einerseits
Klarwaschflotte und andererseits Spülflotte entnommen. Es handelt
sich hierbei um die gesamte Spülflotte
im Speichertank 21, nämlich
3,1 l pro Kilogramm Wäsche
und einer Temperatur von etwa 26°C
sowie einen Teil der Klarwaschflotte aus dem Speichertank 20,
nämlich
1,5 l pro Kilogramm Berufswäsche.
Die Klarwaschflotte im Speichertank 20 verfügt über eine
Temperatur von etwa 70°C.
Insgesamt werden demnach der Vorwaschzone 16 ca. 4,6 l
pro Kilogramm Berufsbekleidung zugeführt, und zwar ein Gemisch aus
Klarwaschflotte und Spülflotte,
wodurch die wärmere
Klarwaschflotte auf eine Temperatur von etwa 38°C abgesenkt wird.
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Nach
dem Vorwaschen wird ein Teil der Vorwaschflüssigkeit am Anfang der Klarwaschzone 17 durch
die Außentrommel 18 abgeleitet.
Das sind im gezeigten Ausführungsbeispiel
2,6 l Vorwaschflüssigkeit
pro Kilogramm Berufswäsche.
Aus dem Speichertank 20 der Klarwaschflotte werden zu Beginn des
Klarwaschvorgangs der ersten Kammer 15 der Klarwaschzone 17 etwa
2 l Klarwaschflotte pro Kilogramm Berufsbekleidung zugeführt. Es
sind so zum Klarwaschen in der Klarwaschzone 17 etwa 4
kg Flüssigkeit
pro Kilogramm Berufsbekleidung vorhanden.
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Nach
dem Klarspülen
verlassen die Wäschestücke mit
der gebundenen und ungebundenen Klarwaschflüssigkeit über die Entladerutsche 30 die Durchlaufwaschmaschine 10.
Die Wäschestücke mit der
freien und gebundenen Klarwaschflüssigkeit gelangt so in den
Bereich der Wäscheschleuder 11.
Vor dem Spülen
der Wäschestücke wird
im Bereich der Wäscheschleuder 11 die
gesamte freie Klarwaschflüssigkeit
in den Sammeltank 19 geleitet. Durch die Wäscheschleuder 11 wird
die Wäsche
außerdem
so sehr geschleudert, dass ein Großteil der gebundenen Klarwaschflüssigkeit
entfernt wird. Es gelangen dann insgesamt 3,5 l Klarwaschflüssigkeit
pro Kilogramm Berufswäsche
in den Sammeltank 19 der Wäscheschleuder 11.
Von hier aus wird die gesamte in der Wäscheschleuder 11 abgetrennte
Klarwaschflotte von 3,5 l pro Kilogramm Berufswäsche in den dafür vorgesehenen
Speichertank 20 geleitet und hier zwischengespeichert.
Die Berufsbekleidung weist dann vor dem Schleudern nur noch einen
geringen Anteil gebundener Klarwaschflotte auf, und zwar etwa 0,5
l pro Kilogramm Berufswäsche.
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Zum
Spülen
wird der Wäscheschleuder 10 etwa
3 l Frischwasser pro Kilogramm Berufsbekleidung zugeführt. Die
beim Spülen
anfallende Spülflotte,
nämlich
das gesamte zugeführte
Frischwasser und weiterhin 0,1 l Spülwasser pro Kilogramm Berufsbekleidung
aus der gebundenen Flotte, also insgesamt 3,1 l pro Kilogramm Berufsbekleidung
an Spülflotte,
werden im separaten Speichertank 21 getrennt von der Klarwaschflüssigkeit zwischengespeichert.
Es sind dann im Speichertank 20 etwa 3,5 l pro Kilogramm
Berufsbekleidung Klarwaschflotte bei einer Temperatur von etwa 70°C und im
zweiten Speichertank 21 3,1 l pro Kilogramm Berufsbekleidung Spülflotte
mit einer Temperatur von etwa 27°C
vorhanden. Die gesamte Spülflotte
aus dem Speichertank 21 wird für die Vorwäsche des nachfolgenden Wäschepostens
verwendet. Zusätzlich
werden für die
Vorwäsche
auch noch 1,5 l pro Kilogramm Wäsche
an Klarwaschflotte aus dem Speichertank 20 eingesetzt.
Dadurch wird die wärmere
Klarwaschflotte abgekühlt
von 67°C
auf etwa 38°C,
also eine Temperatur, die zur Vorwäsche ohne die Gefahr der Bildung
von Eiweißflecken
eingesetzt werden kann. Die restliche Klarwaschflotte aus dem Speichertank 20, nämlich 2
l pro Kilogramm Wäsche,
wird am Anfang der Klarwaschzone 17 eingesetzt.
-
Das
erfindungsgemäße Verfahren
ermöglicht
es, pro Waschzyklus mit einem Frischwasserbedarf von 3 l pro Kilogramm
Berufsbekleidung auszukommen. Diese ersetzen die pro Waschvorgang
abgeführten
2,6 l Vorwaschflüssigkeit
pro Kilogramm Berufsbekleidung und die von der gespülten Berufsbekleidung
ausgetragene, gebundene Flotte von 0,4 l Spülwasser pro Kilogramm Berufsbekleidung.
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- 10
- Durchlaufwaschmaschine
- 11
- Wäscheschleuder
- 12
- Trommel
- 13
- Trennwand
- 14
- Durchlaufrichtung
- 15
- Kammer
- 16
- Vorwaschzone
- 17
- Klarwaschzone
- 18
- Außentrommel
- 19
- Sammeltank
- 20
- Speichertank
- 21
- Speichertank
- 22
- Zuleitung
- 23
- Ventil
- 24
- Abflussleitung
- 26
- Zuführtrichter
- 27
- Abflussleitung
- 28
- Abflussleitung
- 29
- Ventil
- 30
- Entladerutsche