DE10027662A1 - Dichtmittel und Niederhalter für ein Brennstoffeinspritzventil - Google Patents
Dichtmittel und Niederhalter für ein BrennstoffeinspritzventilInfo
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Abstract
Ein Dichtmittel (2) für ein in eine Aufnahmebohrung (3) eines Zylinderkopfes (4) einer Brennkraftmaschine einsetzbares Brennstoffeinspritzventil (1) zur direkten Einspritzung von Brennstoff in einen Brennraum (7) der Brennkraftmaschine weist ein Dichtelement (17) auf, das einen Düsenkörper (5) des Brennstoffeinspritzventils (1) umfänglich umschließt. Dabei umfaßt das Dichtmittel (2) einen Grundkörper (15), der eine axiale Ausnehmung (16) aufweist, durch die sich der Düsenkörper (5) erstreckt. Der Grundkörper (15) weist ferner eine mit der Ausnehmung (16) verbundene ringförmige Aussparung (18) auf, in die das Dichtelement (17) eingebracht ist. Der Grundkörper (15) liegt mit einer ersten Anlagefläche (51) zumindest mittelbar an einer Stirnfläche (58) des Brennstoffeinspritzventils (1) an und mit einer zweiten, der ersten Anlagefläche (51) gegenüberliegenden Anlagefläche (57) zumindest mittelbar an einer Stufe (11) der Aufnahmebohrung (3) an.
Description
Die Erfindung geht aus von einem Dichtmittel nach der
Gattung des Anspruchs 1 bzw. von einem Niederhalter nach der
Gattung des Anspruchs 19.
Aus der DE 197 35 665 A1 ist ein Dichtmittel nach der
Gattung des Anspruchs 1 bekannt. Das Dichtmittel ist durch
eine radial umlaufende Nut, die an einem Düsenkörper eines
in eine Aufnahmebohrung eingesetzten
Brennstoffeinspritzventils ausgebildet ist, und einen in die
Nut eingesetzten Dichtring gebildet. Dabei ist der Dichtring
in radialer Richtung vorgespannt, wobei er sich einerseits
in der Nut des Düsenkörpers und andererseits an der Wandung
der Aufnahmebohrung abstützt.
Nachteilig bei dem aus der DE 197 35 665 A1 bekannten
Dichtmittel ist, daß die Vorspannung des Dichtelementes von
der Geometrie und insbesondere von dem Durchmesser der
Aufnahmebohrung abhängt. Daher kann das bekannte Dichtmittel
nicht universell zur Anwendung kommen, sondern ist für jede
Aufnahmebohrung speziell anzupassen. Außerdem läßt sich die
Vorspannung des Dichtelementes nicht einstellen, so daß
alterungsbedingt oder aufgrund von produktionstechnischen
Schwankungen die Vorspannung unterschiedlich vorgegeben ist,
wodurch die Abdichtung ungenügend sein kann. Außerdem ist
die Dichtung unmittelbar den heißen Abgasen ausgesetzt,
wodurch eine beschleunigte Alterung des Dichtrings eintritt.
Außerdem kommt es bei dem bekannten Dichtmittel,
insbesondere wegen dem nahezu kreisförmigem Querschnitt des
Dichtelementes, zu einer Penetration des Dichtmittels.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß aufgrund der
radialen Vorspannung des Dichtelementes eine Reibungskraft
auftritt, die einem axialen Verschieben des Dichtmittels
entgegenwirkt. Dadurch werden sowohl der Ein- und Ausbau als
auch die Justierung des Brennstoffeinspritzventils erheblich
erschwert. Aufgrund von Verschmutzungen, die sich an dem
Dichtelement ablagern, und einer Alterung des Dichtelementes
kann sogar der Fall auftreten, daß der Ausbau des
Brennstoffeinspritzventils nicht mehr möglich ist oder daß
beim Ausbau des Brennstoffeinspritzventils das Dichtelement
zerstört wird.
Aus der DE 197 43 103 A1 ist ein Dichtmittel bekannt, das
als Wärmeschutzhülse ausgebildet ist. Die Wärmeschutzhülse
ist in eine abgestufte Aufnahmebohrung eines Zylinderkopfes
einer Brennkraftmaschine eingesetzt, und sie umschließt
einen abspritzseitigen Düsenkörper eines in die
Aufnahmebohrung eingesetzten Brennstoffeinspritzventils
umfänglich. Die rohrförmige Wärmeschutzhülse ist am
abspritzseitigen Ende umgebogen, um eine doppelte Lage der
Hülse zu erreichen. Die doppelte Lage der Hülse ist zum
Abdichten eines zwischen dem Düsenkörper und der
Aufnahmebohrung ausgebildeten ringförmigen Spaltes radial
gegen die Wandung der Aufnahmebohrung vorgespannt. Um die
Vorspannung zu erzeugen, weist der Düsenkörper des
Brennstoffeinspritzventils einen konischen Abschnitt auf,
der in die Hülse eingeschoben wird und im Bereich der
umgebogenen Hülse in der Hülse verklemmt wird. Das
Brennstoffeinspritzventil liegt außerdem an einer
Schrägstufe an, um die Lage des Brennstoffeinspritzventils
in der Aufnahmebohrung zu fixieren.
Nachteilig bei dem aus der DE 197 43 103 A1 bekannten
Brennstoffeinspritzventil ist, daß die Wärmeschutzhülse im
Bereich der doppelten Lage der Hülse zwischen dem
Düsenkörper und der Aufnahmebohrung vorgespannt ist. Dabei
ergeben sich die oben bereits behandelten Probleme beim Ein-
oder Ausbau des Brennstoffeinspritzventils. Ein weiterer
Nachteil ist, daß die Lage des Brennstoffeinspritzventils in
der Aufnahmebohrung fest vorgegeben ist. Aufgrund von
produktionstechnischen Schwankungen stimmt die Achse des in
die Aufnahmebohrung eingebrachten Brennstoffeinspritzventils
im allgemeinen nicht mit der Achse eines Verbindungsstutzens
einer Brennstoffhochdruckleitung exakt überein. Zum
Anschließen des Brennstoffeinspritzventils an die
Brennstoffhochdruckleitung ist daher ein zusätzliches
Zwischenstück erforderlich.
Aus der JP-OS 08-312503 A ist ein Niederhalter nach der
Gattung des Anspruches 17 bekannt. Der Niederhalter hält ein
Brennstoffeinspritzventil gegen einen in dem Brennraum der
Brennkraftmaschine herrschenden relativ hohen
Verbrennungsdruck nieder. Der Niederhalter greift dabei an
zwei umfänglich gegenüberliegenden Stellen an einem Bund des
Brennstoffeinspritzventils an, wobei der Bund mit seiner
Unterseite an der Oberseite des Zylinderkopfes anliegt, so
daß das Brennstoffeinspritzventil festgehalten ist.
Der aus der JP-OS 08-312503 A bekannte Niederhalter hat den
Nachteil, daß er nur in axialer Richtung auf das
Brennstoffeinspritzventil einwirkt. Bei einer mechanischen
Belastung des Brennstoffeinspritzventils kann das
Brennstoffeinspritzventil daher verdreht, verkippt oder
radial verschoben werden. Dadurch kann sich das
Brennstoffeinspritzventil an der Anschlußstelle lösen und
die Brennstoffhochdruckleitung kann verschoben werden.
Außerdem kann eine unerwünschte Belastung des Dichtmittels
auftreten. Bei einem als Dichtring ausgebildeten
Dichtmittel, das sowohl an dem Brennstoffeinspritzventil als
auch an der Wandung der Aufnahmebohrung anliegt, werden bei
einer Drehung des Brennstoffeinspritzventils in dem
Dichtring umfänglich Scherspannungen aufgebaut, wodurch die
Dichteigenschaften des Dichtrings verschlechtert werden.
Aus der DE 197 35 665 A1 ist außerdem eine als Spannpratze
ausgebildete Niederhaltevorrichtung, ähnlich des aus der JP-OS 08-312503 A
bekannten Niederhalters, bekannt. Bei der DE 197 35 665 A1
weist der Zylinderkopf eine Aussparung auf, in
der der Bund des Brennstoffeinspritzventils angeordnet ist,
wodurch der Bund des Brennstoffeinspritzventils, auf den die
Niederhaltevorrichtung einwirkt, in den Zylinderkopf versenkt
ist. Bei diesem Niederhalter ergeben sich ebenfalls die
bereits behandelten Nachteile.
Das erfindungsgemäße Dichtmittel mit den Merkmalen des
Anspruches 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß das
Brennstoffeinspritzventil problemlos in den Zylinderkopf
ein- und ausgebaut werden kann, da das Dichtmittel nicht in
radialer Richtung gegen die Wandung der Aufnahmebohrung des
Zylinderkopfes vorgespannt ist, so daß das Dichtmittel dem
Ein- und Ausbau nicht entgegenwirkt. Insbesondere werden
dadurch spezielle Werkzeuge zum Ein- und Ausbau des
Brennstoffeinspritzventils nicht mehr benötigt.
Ein weiterer Vorteil ist, daß die Vorspannung des
Dichtelementes vorbestimmt werden kann, so daß die
Anforderungen an die Produktionsgenauigkeit sinken. Außerdem
kann ein Brennstoffeinspritzventil mit dem erfindungsgemäßen
Dichtmittel universell zum Einsatz kommen.
Vorteilhaft ist es ferner, daß die Dichteigenschaften des
Dichtmittels unabhängig von der Lage des
Brennstoffeinspritzventils in der Aufnahmebohrung sind, so
daß zum Beispiel ein Achsversatz problemlos ausgeglichen
werden kann.
Der erfindungsgemäße Niederhalter mit den Merkmalen des
Anspruches 19 hat gegenüber dem oben beschriebenen Stand der
Technik den Vorteil, daß die Position des
Brennstoffeinspritzventils und insbesondere die Drehstellung
des Brennstoffeinspritzventils fixiert ist. Außerdem wirkt
der Niederhalter umfänglich zumindest annähernd gleichmäßig
verteilt auf das Brennstoffeinspritzventil ein, so daß ein
Verkippen des Brennstoffeinspritzventils verhindert wird.
Durch die in den Ansprüchen 2 bis 18 aufgeführten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen des im Anspruch 1
angegebenen Dichtmittels möglich.
Vorteilhaft ist es, daß die axiale Höhe der Aussparung
zumindest im wesentlichen gleich der halben axialen Höhe des
Grundkörpers des Dichtmittels ist. Dadurch ergibt sich
sowohl eine gute Dichtwirkung als auch eine große Stabilität
des Dichtmittels. Außerdem kann eine radiale Vorspannung des
Dichtelementes über eine große Fläche auf den Düsenkörper
einwirken.
Vorteilhaft ist es, daß die radiale Breite der Aussparung
zumindest im wesentlichen gleich der halben radialen Breite
des Querschnittes des Grundkörpers im Bereich der Aussparung
ist. Dadurch kann eine große Elastizität des Dichtmittels,
die durch das Dichtelement gegeben ist, bei einer hohen
Stabilität des Dichtmittels, die im wesentlichen durch den
Grundkörper gegeben ist, erreicht werden.
Vorteilhaft ist es, daß der Grundkörper als ein Metallblock
ausgebildet ist. Dadurch ist das Dichtmittel hitzebeständig
und formstabil ausgebildet. Außerdem ist dadurch eine große
mechanische Belastbarkeit des Dichtmittels gegeben.
Vorteilhaft ist es alternativ auch, daß der Grundkörper als
ein Federblech ausgebildet ist. Dadurch kann das Dichtmittel
einfach und kostengünstig gefertigt werden. Außerdem kann
bei einer geeigneten Gestaltung des Dichtmittels der als
Federblech ausgebildete Grundkörper vorgespannt werden.
In vorteilhafter Weise weist der Grundkörper eine Hülse auf,
an deren Enden jeweils ein Kragen ausgebildet ist. Dadurch
ist eine vorteilhafte Abstützung des Grundkörpers über die
Kragen an dem Brennstoffeinspritzventil und an einer Stufe
der Aufnahmebohrung gegeben.
In vorteilhafter Weise liegt das Dichtelement teilweise an
der zweiten Anlagefläche des Grundkörpers an. Dadurch kann
das Dichtelement des Dichtmittels sowohl die Funktion des
axialen als auch die Funktion der radialen Abdichtung
übernehmen.
Vorteilhaft ist es, daß das Dichtelement aus einem
wärmebeständigen Kunststoff, vorzugsweise aus einem
Fluorelastomer, und insbesondere aus einem Fluorelastomer
auf der Basis von Vinylidenfluorid-Hexafluorpropylen-
Copolymerisaten, besteht. Dabei ist es besonders
vorteilhaft, daß das Dichtelement mit dem Grundkörper durch
Vulkanisation verbunden ist. Das Dichtmittel kann dabei zum
Beispiel wie folgt hergestellt werden. Zuerst wird auf den
Grundkörper das Kunststoffausgangsmaterial, zum Beispiel in
Form eines Pulvers oder eines Granulats, aufgebracht und
dann wird das Kunststoffausgangsmaterial vulkanisiert,
wodurch ein wärmebeständiger Kunststoff entsteht, der an dem
Grundkörper haftet. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die
Oberfläche des Grundkörpers entsprechend vorbearbeitet, zum
Beispiel aufgerauht ist.
In vorteilhafter Weise besteht das Dichtelement aus
Polytetrafluorethylen (PTFE). Dadurch ist ein
wärmebeständiges Dichtelement geschaffen, das einfach
herzustellen ist und aufgrund seiner äußerst hohen
Chemikalienbeständigkeit gegenüber den Verbrennungsgasen
beständig ist.
Vorteilhaft ist es, daß das Dichtelement im montierten
Zustand des Brennstoffeinspritzventils mittels des
Grundkörpers in axialer Richtung vorgespannt ist. Dadurch
kann die Abdichtung mit dem Dichtelement, insbesondere in
radialer Richtung, weiter verbessert werden.
In vorteilhafter Weise liegt der Grundkörper über eine
Dichtplatte an der Stufe der Aufnahmebohrung an. Dabei ist
es besonders vorteilhaft, wenn die Dichtplatte aus einem
Weichmetall, insbesondere Kupfer, besteht. Dadurch kann die
Abdichtung weiter verbessert werden. Außerdem wird das
Dichtelement durch die Dichtplatte vor dem unmittelbaren
Kontakt mit den heißen Verbrennungsgasen und vor der
Temperatur der Verbrennungsgase geschützt.
Durch die in den Ansprüchen 20 bis 23 aufgeführten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen des im Anspruch 19
angegebenen Niederhalters möglich.
In vorteilhafter Weise ist das Gehäuseteil auf der von dem
Befestigungselement abgewandten Seite des
Brennstoffeinspritzventils angeordnet. Dadurch kann der
Befestigungsteilring das Brennstoffeinspritzventil von zwei
Seiten in vorteilhafter Weise umschließen, wobei eine gute
Kraftübertragung von dem Befestigungselement auf das
Brennstoffeinspritzventil gegeben ist.
Vorteilhaft ist es, daß der Befestigungsteilring einen
umlaufenden Innenbund aufweist, der mit einem umlaufenden
Absatz des Brennstoffeinspritzventils zusammenwirkt, um ein
Verkippen des Brennstoffeinspritzventils zu verhindern.
Dadurch wird die Kraft des Niederhalters umfänglich
zumindest nahezu gleichmäßig auf das
Brennstoffeinspritzventil übertragen.
Vorteilhaft ist es, daß der Befestigungsteilring eine
Innenfläche aufweist, an der das Brennstoffeinspritzventil
zumindest im wesentlichen flächig anliegt, um ein
Verschieben des Brennstoffeinspritzventils in einer radialen
Richtung zu verhindern. Durch das flächige Anliegen des
Brennstoffeinspritzventils an der Innenfläche des
Befestigungsteilrings wird außerdem ein Verkippen des
Brennstoffeinspritzventils verhindert.
Vorteilhaft ist es, daß der Grundkörper so ausgeführt ist,
daß das Dichtelement nahe der Ventilspitze liegt. Dadurch
kann eine Verkleinerung des Totvolumens bzw. der HC-Taschen
erreicht werden.
Ferner ist es vorteilhaft, daß der Grundkörper als
Wärmeableiter dient, um die Wärme von dem
Brennstoffeinspritzventil, insbesondere im Bereich des
Düsenkörpers, abzuleiten.
Außerdem ist es vorteilhaft, daß der Grundkörper mit Kontakt
zum Zylinderkopf montiert ist, um die Kühlung des
Ventilkörpers weiter zu verbessern.
In vorteilhafter Weise ist der Niederhalter zumindest
teilweise in der Aufnahmebohrung angeordnet, und die
Innenfläche des Niederhalters liegt im wesentlichen in einem
Bereich innerhalb der Aufnahmebohrung an dem
Brennstoffeinspritzventil an. Dadurch kann der Niederhalter
zumindest teilweise in der Aufnahmebohrung des
Zylinderkopfes versenkt werden, so daß das
Brennstoffeinspritzventil kompakter ausgebildet werden kann.
Außerdem wird dadurch die Montage erleichtert und der
Niederhalter besser geschützt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
vereinfacht dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen auszugsweisen axialen Schnitt durch ein
erstes Ausführungsbeispiel, bei dem ein
Brennstoffeinspritzventil mittels eines
erfindungsgemäßen Dichtmittels und eines
erfindungsgemäßen Niederhalters in einer
Aufnahmebohrung eines Zylinderkopfes befestigt
ist;
Fig. 2 den in Fig. 1 mit II bezeichneten Ausschnitt;
Fig. 3 den in Fig. 1 mit II bezeichneten Ausschnitt in
einer alternativen Ausgestaltung gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel;
Fig. 4 die Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen
Niederhalter;
Fig. 5 die Seitenansicht des in Fig. 4 dargestellten
Niederhalters in der mit V bezeichneten Richtung;
Fig. 6 den in Fig. 2 mit VI bezeichneten Ausschnitt in
einer alternativen Ausgestaltung gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel;
Fig. 7 den in Fig. 2 mit VI bezeichneten Ausschnitt in
einer alternativen Ausgestaltung gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel; und
Fig. 8 den in Fig. 2 mit VI bezeichneten Ausschnitt in
einer alternativen Ausgestaltung gemäß einem
fünften Ausführungsbeispiel.
Fig. 1 zeigt ein Brennstoffeinspritzventil 1, das mit einem
Dichtmittel 2 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel in eine
Aufnahmebohrung 3 eines Zylinderkopfes 4 eingesetzt ist. Das
Brennstoffeinspritzventil 1 weist einen Düsenkörper 5 auf,
der mit einem Mittelteil 6 des Brennstoffeinspritzventils 1
verbunden ist. Der Düsenkörper 5 weist eine Brennstoffdüse
zum Einspritzen von Brennstoff in einen Brennraum 7 der
Brennkraftmaschine auf, wobei der Brennstoff über eine
Abspritzöffnung 8 des Zylinderkopfes 4 in den Brennraum 7
gelangt. Das Dichtmittel 2 umschließt den Düsenkörper 5
umfänglich, wobei der Außendurchmesser des Dichtmittels 2
zumindest im wesentlichen mit dem Außendurchmesser des
Mittelteils 6 übereinstimmt, und der Innendurchmesser des
Dichtmittels 2 zumindest im wesentlichen mit dem
Außendurchmesser des Düsenkörpers 5 übereinstimmt. Außerdem
weist die Aufnahmebohrung 3 einen ersten Abschnitt 9
kleineren Durchmessers und einen zweiten Abschnitt 10
größeren Durchmessers auf. Dabei sind der erste Abschnitt 9
und der zweite Abschnitt 10 mittels einer Stufe 11 der
Aufnahmebohrung 3 miteinander verbunden. Der
Außendurchmesser des Mittelteils 6 des
Brennstoffeinspritzventils 1 und der Außendurchmesser des
Dichtmittels 2 entsprechen in diesem Ausführungsbeispiel
zumindest im wesentlichen dem Durchmesser des zweiten
Abschnitts 10 der Aufnahmebohrung 3. Die Achse des
Brennstoffeinspritzventils 1 stimmt in diesem
Ausführungsbeispiel mit der Achse 12 der Aufnahmebohrung 3
überein. Um ein Verschieben des Brennstoffeinspritzventils 1
in radialer Richtung zu ermöglichen, ist zwischen dem
Brennstoffeinspritzventil 1 und der Aufnahmebohrung 3 ein
gestufter, ringförmiger Spalt 13 ausgebildet, der einen
ringförmigen Spalt 14 umfaßt, der zwischen dem Mittelteil 6
des Brennstoffeinspritzventils 1 bzw. dem Dichtmittel 2 und
dem zweiten Abschnitt 10 der Aufnahmebohrung 3 ausgebildet
ist. Durch Verschieben des Brennstoffeinspritzventils 1 in
radialer Richtung kann ein Achsversatz zwischen der Achse
des Brennstoffeinspritzventils 1 und der Achse 12 der
Aufnahmebohrung 3 zum Ausgleichen eines Achsversatzes
zwischen einer Achse eines Verbindungsstutzens einer nicht
dargestellten Hochdruckbrennstoffleitung und der Achse 12
der Aufnahmebohrung 3 erreicht werden.
Das Dichtmittel 2 umfaßt einen Grundkörper 15, der eine
Ausnehmung 16 aufweist, und ein Dichtelement 17, das in eine
Aussparung 18 des Grundkörpers 15 eingefügt ist. Die
Ausnehmung 16 des Grundkörpers 15 ist in diesem
Ausführungsbeispiel als mittige, axiale Bohrung durch den
Grundkörper 15 ausgeführt, wobei sich der Düsenkörper 5
durch die Ausnehmung 16 erstreckt. Die Aussparung 18 ist mit
der Ausnehmung 16 verbunden, so daß sich eine Stufenbohrung
19 ergibt.
Das Dichtmittel 2 stützt sich über eine Dichtplatte 20 an
der Stufe 11 der Aufnahmebohrung 3 ab. Außerdem stützt sich
das Dichtmittel 2 an dem Mittelteil 6 ab.
Das Brennstoffeinspritzventil 1 wird durch eine
Niederhaltevorrichtung 21 in der Aufnahmebohrung 3 gehalten.
Die Niederhaltevorrichtung 21 weist einen Niederhalter 22
und ein als Schraube 23 ausgebildetes Befestigungselement
auf. Die Schraube 23 durchdringt einen Hebelarm 24 des
Niederhalters 22 und ist in eine Gewindebohrung 25 des
Zylinderkopfes 4 eingeschraubt. In diesem
Ausführungsbeispiel ist die Schraube 23 vollständig in die
Gewindebohrung 25 eingeschraubt, so daß der Hebelarm 24 plan
auf der Oberseite 26 des Zylinderkopfes 4 anliegt.
Der Niederhalter 22 weist einen mit dem Hebelarm 24
verbundenen Befestigungsteilring 27 auf, der das
Brennstoffeinspritzventil 1 teilweise umschließt. Der
Befestigungsteilring 27 des Niederhalters 22 weist eine
Aussparung 28 (Fig. 4) auf, in die ein Gehäuseteil 29 des
Brennstoffeinspritzventils 1 eingefügt ist, um ein Verdrehen
des Brennstoffeinspritzventils zu verhindern. Denn durch das
Anliegen des Gehäuseteils 29 an Flächen 31, 32 (Fig. 4) wird
eine Drehung des Brennstoffeinspritzventils 1 um die Achse
des Brennstoffeinspritzventils 1, die in diesem
Ausführungsbeispiel mit der Achse 12 der Aufnahmebohrung 3
übereinstimmt, blockiert, wobei die Drehstellung des
Brennstoffeinspritzventils 1 zugleich vorgegeben ist. Das
Gehäuseteil 29 umfaßt einen elektrischen Anschlußstecker 33.
Das Brennstoffeinspritzventil 1 weist einen Absatz 37 auf,
an dem ein umlaufender Innenbund 38 des
Befestigungsteilrings 27 des Niederhalters 22 angreift. Über
den umlaufenden Innenbund 38 wird die von der Anzugskraft
der Schraube 23 erzeugte Vorspannkraft umfänglich
gleichmäßig auf den Absatz 37 des Brennstoffeinspritzventils
1 übertragen, so daß eine gleichmäßige Beaufschlagung des
Brennstoffeinspritzventils 1 erreicht wird, um ein Verkippen
des Brennstoffeinspritzventils 1 zu verhindern. Um dabei
gute Hebelverhältnisse zu erreichen, ist die Aussparung 28
(Fig. 4) auf der von dem Hebelarm 24 des Niederhalters 22
abgewandten Seite des Befestigungsteilrings 27 angeordnet.
Das Brennstoffeinspritzventil 1 hat daher in der
Aufnahmebohrung 3 des Zylinderkopfes 4 eine
Drehwinkelstellung bezüglich der Achse des
Brennstoffeinspritzventils 1, bei der die Winkelposition des
Gehäuseteils 29 um 180° bezüglich der Winkelposition der
Schraube 23 bzw. des Hebelarms 24 versetzt ist.
Das Brennstoffeinspritzventil 1 weist einen
Brennstoffeinlaßstutzen 39 auf, über den Brennstoff aus
einer Brennstoffhochdruckleitung in das
Brennstoffeinspritzventil 1 zum Düsenkörper 5 geleitet wird.
Der Brennstoffeinlaßstutzen 39 ist mit einem Gehäuseteil 40
verbunden, an dem der Absatz 37 ausgebildet ist. Das
Gehäuseteil 40 weist eine Außenfläche 41 auf. An der
Außenfläche 41 des Gehäuseteils 40 des
Brennstoffeinspritzventils 1 liegt eine Innenfläche 42 des
Befestigungsteilrings 27 des Niederhalters 22 an. Die
Innenfläche 42 liegt dabei zumindest im Wesentlichen flächig
an der Außenfläche 41 an, so daß ein Verschieben des
Brennstoffeinspritzventils 1 in einer radialen Richtung
verhindert ist und die Achslage des
Brennstoffeinspritzventils 1 fixiert wird. Der
Befestigungsteilring 27 ist dabei zumindest teilweise in
einer Ausnehmung 43, die Teil der Aufnahmebohrung 3 ist,
angeordnet, so daß der Befestigungsteilring 27 in dem
Zylinderkopf 4 teilweise versenkt ist.
Fig. 2 zeigt den in Fig. 1 mit II bezeichneten Ausschnitt.
Bereits beschriebene Elemente sind mit übereinstimmenden
Bezugszeichen versehen, wodurch sich eine wiederholende
Beschreibung erübrigt.
Das Brennstoffeinspritzventil 1 weist eine Stufe 50 auf, die
das Mittelteil 6 mit dem Düsenkörper 5 verbindet. Der
Grundkörper 15 des Dichtmittels 2 liegt an einer
stirnseitigen ersten Auflagefläche 51 an dem Mittelteil 6
des Brennstoffeinspritzventils 1 an, wobei er eine
Aussparung 52 aufweist, die die Stufe 50 aufnimmt. Der
Grundkörper 15 weist eine Ausnehmung 16 auf, die als eine
Axialbohrung ausgebildet ist, durch die sich der Düsenkörper
5 erstreckt. Außerdem weist der Grundkörper 15 eine
Aussparung 18 auf, die mit der Ausnehmung 16 verbunden ist,
wodurch die Stufenbohrung 19 des Grundkörpers 15 gebildet
ist. Die Höhe der Aussparung 18 in axialer Richtung ist im
Ausführungsbeispiel ungefähr gleich der halben Höhe des
Grundkörpers 15 in axialer Richtung. Die Breite der
Aussparung 18 in radialer Richtung ist ungefähr im
Ausführungsbeispiel gleich der halben Breite des
Querschnitts des Grundkörpers 15 in radialer Richtung. Die
Aussparung 18 weist daher einen rechteckförmigen Querschnitt
auf.
In die Aussparung 18 des Grundkörpers 15 ist das
Dichtelement 17 eingebracht, wobei das Dichtelement 17 an
einer Axialfläche 53 des Grundkörpers 15 anliegt und
zwischen dem Dichtelement 17 und einer Radialfläche 59 des
Grundkörpers 15 ein ringförmiger Spalt 54 ausgebildet ist.
Der Innendurchmesser des Dichtelementes 17 ist im
entspannten Zustand kleiner als der Außendurchmesser des
Düsenkörpers 5, so daß das Dichtelement 17 mit einer
Vorspannung beaufschlagt ist. Die Vorspannung des
Dichtelementes 17 wirkt dabei an einer Dichtfläche 55 auf
den Düsenkörper 5 ein, wodurch ein Spalt 56, der zwischen
dem Grundkörper 15 und dem Düsenkörper 5 ausgebildet ist,
abgedichtet ist. Durch den ringförmigen Spalt 54 kann das
Dichtelement 17 besonders einfach in die Aussparung 18 des
Grundkörpers 15 eingebracht werden, da beim Einbringen keine
Reibung zwischen dem Grundkörper 15 und dem Dichtelement 17
auftritt.
Der Grundkörper 15 stützt sich über die Dichtplatte 20 an
der Stufe 11 der Aufnahmebohrung 3 des Zylinderkopfes 4 ab.
Im montierten Zustand des Brennstoffeinspritzventils 1 wird
der Grundkörper 15 mittels der Niederhaltevorrichtung 21
(Fig. 1) mit einer axialen Vorspannkraft beaufschlagt, so
daß der ringförmige Spalt 14 durch die Dichtplatte 20
abgedichtet ist. Die Dichtplatte 20 ist vorzugsweise aus
einem Weichmetall, insbesondere aus Kupfer, gefertigt, so
daß das Dichtelement 17 vor dem unmittelbaren Kontakt mit
den Verbrennungsgasen geschützt ist. Der Schutz erfolgt
dabei sowohl gegen die chemische als auch die thermische
Einwirkung der Verbrennungsgase auf das Dichtelement 17. In
diesem Ausführungsbeispiel liegt die Dichtplatte 20 sowohl
an dem Düsenkörper 5 als auch an einer umfänglichen Wandung
73 der Aufnahmebohrung 3 an. Dadurch ist die Position des
Düsenkörpers 5 im Bereich der Dichtplatte 20 vorgegeben. Der
Außen- und/oder der Innendurchmesser der Dichtplatte 20
können auch so gewählt werden, daß zwischen dem Düsenkörper
5 und der Dichtplatte 20 bzw. der Dichtplatte 20 und der
umfänglichen Wandung 73 der Aufnahmebohrung 3 ein
Zwischenraum ausgebildet ist, wodurch ein Verschieben des
Brennstoffeinspritzventils 1 in radialer Richtung ermöglicht
wird.
Das Dichtelement 17 kann vorteilhaft aus
Polytetrafluorethylen (PTFE) bestehen. Polytetrafluorethylen
hat den Vorteil, das es temperaturbeständig ist und eine
äußerst hohe Chemikalienbeständigkeit aufweist. Daher kann
bei einem Dichtelement 17 aus Polytetrafluorethylen oder
einem ähnlichem Werkstoff die Dichtplatte 20 auch entfallen.
Außerdem tritt bei Polytetrafluorethylen beim Erwärmen eine
reversible Volumenzunahme auf, so daß das Dichtelement 17
mit etwas Spiel auf den Düsenkörper 5 des
Brennstoffeinspritzventils 1 aufgebracht werden kann, wobei
im Betrieb das Dichtelement 17 erwärmt wird und aufgrund der
Volumenzunahme eine Abdichtung an der Dichtfläche 55
erfolgt. Dabei ist durch den Spalt 54 zwischen dem
Grundkörper 15 und dem Dichtelement 17 ein Ausgleichsraum
geschaffen, um bei einer Volumenzunahme eine Beschädigung
des Düsenkörpers 5 zu verhindern.
Das Dichtelement 17 kann auch aus einem anderen Material
hergestellt sein, das entsprechend temperatur- und
chemikalienbeständig ist.
Da der Grundkörper 15 mit der ersten Anlagefläche 51 an
einer Stirnfläche 58 der Stufe 50 des
Brennstoffeinspritzventils 1 anliegt und an einer zweiten
Anlagefläche 57, die der ersten Anlagefläche 51
gegenüberliegt, über die Dichtplatte 20 an der Stufe 11 der
Aufnahmebohrung 3 anliegt, ist der Abstand zwischen der
Stirnfläche 58 des Brennstoffeinspritzventils 1 und der
Stufe 11 durch die Höhe des Grundkörpers 15 und die Dicke
der Dichtplatte 20 bestimmt. Daher kann die Vorspannkraft
des Brennstoffeinspritzventils 1 auch durch die Höhe des
Grundkörpers 15 und/oder durch die Dicke der Dichtplatte 20
bestimmt werden. Da die erste Anlagefläche 51 parallel zu
der zweiten Anlagefläche 57 verläuft, ergibt sich eine
besonders günstige Kraftübertragung der Vorspannkraft des
Brennstoffeinspritzventils 1 auf die Dichtplatte 20.
Vorzugsweise ist der Grundkörper 15 als ein Metallblock
ausgebildet, um die Vorspannkraft ohne nennenswerte
Deformation auf die Dichtplatte 20 zu übertragen.
Fig. 3 zeigt den in Fig. 1 mit II bezeichneten Ausschnitt in
einer alternativen Ausführungsform gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Dichtmittels 2.
Bereits beschriebene Elemente sind mit übereinstimmenden
Bezugszeichen versehen, wodurch sich eine wiederholende
Beschreibung erübrigt.
In diesem Ausführungsbeispiel weist der Grundkörper 15 eine
Hülse 65 auf, die an ihren Enden 66, 67 umgebogen ist, so
daß an dem Ende 66 ein radial nach außen stehender Kragen 68
und an dem Ende 67 ein radial nach außen stehender Kragen 69
ausgebildet ist. Der Kragen 68 am Ende 66 des Grundkörpers
15 weist eine erste Anlagefläche 51 auf, die an der Stufe 50
anliegt. Die Anlage erfolgt dabei an einer Stirnfläche 58
der Stufe 50 des Brennstoffeinspritzventils 1. Der Kragen 69
des Grundkörpers 15 weist eine zweite Anlagefläche 57 auf,
die mit dem Dichtelement 17 verbunden ist. Das Dichtelement
17 ist außerdem mit einer inneren Anlagefläche 70 verbunden,
die gegenüberliegend zu einer Mantelfläche 71 des
Düsenkörpers 5 an dem Grundkörper 15 ausgebildet ist. Das
Dichtelement 17 bildet daher sowohl mit dem Düsenkörper 5
die Dichtfläche 55 als auch mit der Stufe 11 eine
Dichtfläche 72. Daher kann die Dichtplatte 20 aus dem ersten
Ausführungsbeispiel der Fig. 1 und 2 entfallen.
Die Verbindung des Dichtelementes 17 mit dem Grundkörper 15
ergibt sich dadurch, daß eine Vulkanisation des
Dichtelementes 17 auf dem Grundkörper 15 erfolgt. Bei der
Herstellung des Dichtmittels 2 werden dazu auf den
Grundkörper 15 Vinylidenfluorid-Hexafluorpropylen-
Copolymerisate aufgebracht und anschließend vulkanisiert,
wodurch der entsprechende Fluorelastomer erzeugt wird. Nach
der Herstellung des Dichtelementes 17 durch die
Vulkanisation haftet der entstandene Fluorelastomer auf dem
metallischen Grundkörper 15. Das Dichtmittel 2 besteht daher
aus einem Stück, wodurch sich das Aufbringen auf den
Düsenkörper 5 und die Montage des Brennstoffeinspritzventils
1 vereinfacht.
Bei beiden Ausführungsbeispielen erfolgt die Abdichtung des
Dichtmittels 2 zum einen in radialer Richtung gegen den
Düsenkörper 5 und zum anderen in axialer Richtung gegen die
Stufe 11 der Aufnahmebohrung 3. Da keine Abdichtung in
radialer Richtung gegen die Wandung 73 der Aufnahmebohrung 3
erfolgt, wirkt beim Einbringen des Dichtmittels 2 in die
Aufnahmebohrung 3 auch keine Reibungskraft, die durch einen
Kontakt des Dichtmittels 2 mit der Wandung 73 entstehen
würde, so daß sich der Ein- und Ausbau des
Brennstoffeinspritzventils 1 wesentlich vereinfacht.
Außerdem dichtet das Dichtmittel 2 die Aufnahmebohrung 3
zuverlässig ab, so daß ein gestufter, ringförmiger Spalt 13
ausgebildet sein kann, der ein radiales Verschieben des
Brennstoffeinspritzventils 1 ermöglicht, wodurch ein Versatz
der Achse 12 der Aufnahmebohrung 3 und einer Achse eines
Verbindungsstutzens einer Brennstoffhochdruckleitung
ausgeglichen werden kann.
Hierzu ist der Grundkörper 15 vorteilhaft als Federblech
ausgebildet, wodurch er sich bei einer axialen Belastung
elastisch verformt.
Fig. 4 zeigt den in Fig. 1 dargestellten Niederhalter 22 in
einer Draufsicht. Der Niederhalter 22 weist einen Hebelarm
24 und einen Befestigungsteilring 27 auf, die miteinander
verbunden sind. Der Befestigungsteilring 27 ist durch eine
Aussparung 28 unterbrochen, wodurch ein erster
Teilkreisabschnitt 74 und ein zweiter Teilkreisabschnitt 75
gebildet sind. Der erste Teilkreisabschnitt 74 weist eine
Fläche 31 auf, der eine an dem zweiten Teilkreisabschnitt 75
ausgebildete Fläche 32 gegenüberliegt. Der
Befestigungsteilring 27 weist einen umlaufenden Innenbund 38
auf, der ebenfalls von der Aussparung 28 unterbrochen wird.
Die beiden Flächen 31, 32 sind parallel zueinander
angeordnet und die Symmetrieachse 76 des Niederhalters 22
ist parallel zu jeder der Flächen 31, 32.
Der Befestigungsteilring 27 dient zum Befestigen des
Brennstoffeinspritzventils 1 in der Aufnahmebohrung 3, wobei
die Flächen 31, 32 an einem Gehäuseteil 29 des
Brennstoffeinspritzventils 1 anliegen, um ein Verdrehen des
Brennstoffeinspritzventils 1 zu verhindern. Der umlaufende
Innenbund 38 wirkt mit dem Absatz 37 des
Brennstoffeinspritzventils 1 zusammen, um eine gleichmäßige
Übertragung einer Haltekraft des Niederhalters 22 auf das
Brennstoffeinspritzventil 1 zu erreichen.
Der Hebelarm 24 des Niederhalters 22 weist eine Bohrung 77
auf, um eine Befestigung des Niederhalters 22 in der
Gewindebohrung 25 des Zylinderkopfes 4 mittels der Schraube
23 (Fig. 1) zu ermöglichen.
Fig. 5 zeigt den in Fig. 4 dargestellten Niederhalter 22 aus
der in Fig. 4 mit V bezeichneten Richtung in der
Vorderansicht. Bereits beschriebene Element sind auch hier
mit übereinstimmenden Bezugszeichen versehen.
Der Befestigungsteilring 27 weist die Innenfläche 42 auf,
die im montierten Zustand an dem Gehäuse des
Brennstoffeinspritzventils 1 anliegt, um die Achslage des
Brennstoffeinspritzventils 1 weiter zu fixieren.
Durch den Niederhalter 22 kann daher auch bei einem
gestuften, ringförmigen Spalt 13 (Fig. 1), der ein
Verschieben und Verkippen der Achse des
Brennstoffeinspritzventils 1 gegen die Achse 12 der
Aufnahmebohrung 3 ermöglicht, die Achslage des
Brennstoffeinspritzventils 1 fixiert werden. Dies ist
insbesondere deshalb zweckmäßig, da das
Brennstoffeinspritzventil 1 durch das erfindungsgemäße
Dichtmittel 2 in der Aufnahmebohrung 3 in radialer Richtung
nicht starr fixiert ist. Es ist daher besonders vorteilhaft,
daß ein erfindungsgemäßes Dichtmittel 2 gemeinsam mit einem
erfindungsgemäßen Niederhalter 22 zur Befestigung eines
Brennstoffeinspritzventils 1 in einer Aufnahmebohrung 3
verwendet wird. Das erfindungsgemäße Dichtmittel 2 und der
erfindungsgemäße Niederhalter 22 können jedoch auch
unabhängig voneinander zum Einsatz kommen. Außerdem eignen
sich das erfindungsgemäße Dichtmittel 2 und der
erfindungsgemäße Niederhalter 22 auch für andere
Anwendungsfälle. Ferner kann die Dichtplatte 20 (Fig. 1)
auch durch einen anders ausgebildeten Dichtkörper ersetzt
werden.
Fig. 6 zeigt den in Fig. 2 mit VI bezeichneten Ausschnitt in
einer alternativen Ausführungsform gemäß einem dritten
Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Dichtmittels 2.
Bereits beschriebene Elemente sind in diesem und den
folgenden Ausführungsbeispielen mit übereinstimmenden
Bezugszeichen versehen, wodurch sich eine wiederholende
Beschreibung erübrigt.
In diesem Ausführungsbeispiel ist das Dichtelement 17, das
ringförmig um den Düsenkörper 5 angeordnet ist,
kraftschlüssig mit dem Grundkörper 15 mittels eines
nasenartigen Vorsprungs 80 des Grundkörpers 15 verbunden.
Das Dichtelement 17 weist hierfür eine Aussparung 81 auf, in
die der Vorsprung 80 des Grundkörpers 15 eingreift. Das
Dichtelement 2 gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel hat den
Vorteil, daß bei der Montage des Dichtelementes 2 die Lage
des Dichtelementes 17 des Dichtmittels 2 fixiert ist.
Außerdem wird verhindert, daß das Dichtelement 17, das z. B.
in Folge einer Erwärmung mit dem Düsenkörper 5 oder der
Dichtplatte 20 bzw. der Stufe 11, falls die Platte 20 nicht
vorgesehen ist, zumindest teilweise eine Verbindung
eingegangen ist, bei einer Demontage des Dichtmittels 2, die
z. B. aufgrund von Wartungsarbeiten erforderlich ist, von
dem Grundkörper 15 getrennt wird.
Fig. 7 zeigt den in Fig. 2 mit VI bezeichneten Ausschnitt in
einer alternativen Ausführungsform gemäß einem vierten
Ausführungsbeispiel.
In diesem Ausführungsbeispiel ist die Aussparung 18 des
Grundkörpers 15 derart ausgebildet, daß sie sich ab einer
Stelle, die zwischen der ersten Anlagefläche 51 und der
zweiten Anlagefläche 57 (Fig. 3) liegt, ausgehend von einem
Durchmesser, der durch die Ausnehmung 16 gegeben ist, bis zu
einem Durchmesser, der vorzugsweise kleiner als der
Außendurchmesser des Grundkörpers 15 ist, monoton
verbreitert, so daß die Aussparung 18 einen dreiecksförmigen
Querschnitt aufweist. In die Aussparung 18 ist ein
ringförmiges Dichtelement 17 eingebracht, das entsprechend
der Aussparung 18 einen dreiecksförmigen Querschnitt
aufweist. Durch das Dichtmittel 2 gemäß dem vierten
Ausführungsbeispiel kann in Folge der gegenüber der Achse 12
geneigten radialen Fläche 59 durch Beaufschlagung des
Dichtmittels 2 mit einer axialen Vorspannung die Dichtkraft,
mit der das Dichtelement 17 gegen den Düsenkörper 5 gepresst
wird, um den Spalt 56 abzudichten, erhöht werden. Durch den
Öffnungswinkel der Aussparung 18, der die Neigung der
Radialfläche 59 gegenüber der Achse 12 festlegt, kann dabei
die Größe der Dichtkräfte, mit der der Spalt 56 und der
Spalt 14 abgedichtet werden, eingestellt werden.
Gegebenenfalls kann die Aussparung 18 auch aus mehreren
geneigten Abschnitten, die zumindest zum Teil verschiedene
Öffnungswinkel aufweisen, bestehen.
Fig. 8 zeigt den in Fig. 2 mit VI bezeichneten Ausschnitt in
einer alternativen Ausführungsform gemäß einem fünften
Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Dichtmittels 2.
Die Aussparung 18 des Grundkörpers 15 gemäß dem fünften
Ausführungsbeispiel weist einen ersten Teil 82 und einen
zweiten Teil 83 auf. Der zweite Teil 83 ist ähnlich wie die
Aussparung 18 gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel (siehe
Fig. 7) ausgebildet, wobei sich der zweite Teil 83 der
Aussparung 18 in diesem Fall ab einem Durchmesser
vergrößert, der größer ist als der Durchmesser des
Düsenkörpers 5. Der erste Teil 82 der Aussparung 18 verengt
sich ausgehend von der Axialfläche 53 des Grundkörpers 15,
die einen Durchmesser aufweist, der größer ist als der
Durchmesser, ab dem sich der zweite Teil 83 der Aussparung 18
vergrößert, kontinuierlich bis zu diesem. Das Dichtelement
17 ist so geformt, daß es sich in die Aussparung 18 einfügt,
wobei sich aufgrund des an dem Grundkörper 15 ausgebildeten
Vorsprungs 80 eine kraftschlüssige Verbindung mit dem
Grundkörper 15 des Dichtmittels 2 ergibt, die ähnlich zu der
Verbindung gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel (siehe Fig. 6)
ist.
Die in den Ausführungsbeispielen beschriebenen
Ausgestaltungen des Dichtmittels 2 sind als exemplarische
Ausgestaltungen zu sehen, die sich durch einen einfachen
Aufbau auszeichnen. Durch Kombination und Abwandlung dieser
Ausführungsbeispiele können an verschiedene Randbedingungen
angepaßte Dichtmittel ausgebildet werden.
Claims (23)
1. Dichtmittel (2) für ein in eine Aufnahmebohrung (3) eines
Zylinderkopfes (4) einer Brennkraftmaschine einsetzbares
Brennstoffeinspritzventil (1) zur direkten Einspritzung von
Brennstoff in einen Brennraum (7) der Brennkraftmaschine mit
einem einen Düsenkörper (5) des Brennstoffeinspritzventils
(1) umfänglich umschließenden Dichtelement (17),
dadurch gekennzeichnet,
daß das Dichtmittel (2) einen Grundkörper (15) umfaßt, der eine axiale Ausnehmung (16) aufweist, durch die sich der Düsenkörper(5) erstreckt,
daß der Grundkörper (15) eine mit der Ausnehmung (16) verbundene ringförmige Aussparung (18) aufweist, in die das Dichtelement (17) eingebracht ist,
daß der Grundkörper (15) mit einer ersten Anlagefläche (51) zumindest mittelbar an einer Stirnfläche (58) des Brennstoffeinspritzventils (1) anliegt, und
daß der Grundkörper (15) mit einer der ersten Anlagefläche (51) gegenüberliegenden zweiten Anlagefläche (57) zumindest mittelbar an einer Stufe (11) der Aufnahmebohrung (3) anliegt.
daß das Dichtmittel (2) einen Grundkörper (15) umfaßt, der eine axiale Ausnehmung (16) aufweist, durch die sich der Düsenkörper(5) erstreckt,
daß der Grundkörper (15) eine mit der Ausnehmung (16) verbundene ringförmige Aussparung (18) aufweist, in die das Dichtelement (17) eingebracht ist,
daß der Grundkörper (15) mit einer ersten Anlagefläche (51) zumindest mittelbar an einer Stirnfläche (58) des Brennstoffeinspritzventils (1) anliegt, und
daß der Grundkörper (15) mit einer der ersten Anlagefläche (51) gegenüberliegenden zweiten Anlagefläche (57) zumindest mittelbar an einer Stufe (11) der Aufnahmebohrung (3) anliegt.
2. Dichtmittel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die axiale Höhe der Aussparung (18) zumindest im
wesentlichen gleich der halben axialen Höhe des Grundkörpers
(15) ist.
3. Dichtmittel nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die radiale Breite der Aussparung (18) zumindest im
wesentlichen gleich der halben radialen Breite des
Querschnittes des Grundkörpers (15) im Bereich der
Aussparung (18) ist.
4. Dichtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die ringförmige Aussparung (18) einen im wesentlichen
rechteckigen Querschnitt aufweist.
5. Dichtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die ringförmige Aussparung (18) zur zweiten
Anlagefläche (57) hin zunehmend verbreitert.
6. Dichtmittel nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Querschnitt der ringförmigen Aussparung (18) einen
im wesentlichen dreieckigen Querschnitt aufweist.
7. Dichtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (15) als ein Metallblock ausgebildet
ist.
8. Dichtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (15) als ein Federblech ausgebildet ist.
9. Dichtmittel nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (15) eine Hülse (65) aufweist, an deren
Enden (66, 67) jeweils ein Kragen (68, 69) ausgebildet ist.
10. Dichtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Dichtelement (17) ein Dichtring ist.
11. Dichtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 101
dadurch gekennzeichnet,
daß das Dichtelement (17) teilweise an der zweiten
Anlagefläche (57) des Grundkörpers (15) anliegt.
12. Dichtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Dichtelement (17) aus einem wärmebeständigem
Kunststoff, vorzugsweise aus einem Fluorelastomer, und
insbesondere aus einem Fluorelastomer auf der Basis von
Vinylidenfluorid-Hexafluorpropylen-Copolymerisaten, besteht.
13. Dichtmittel nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Dichtelement (17) mit dem Grundkörper (15) durch
Vulkanisation verbunden ist.
14. Dichtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Dichtelement (17) aus Polytetrafluorethylen (PTFE)
besteht.
15. Dichtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Dichtelement (17) in radialer Richtung vorgespannt
ist.
16. Dichtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Dichtelement (17) im montierten Zustand des
Brennstoffeinspritzventils (1) mittels des Grundkörpers (15)
in axialer Richtung vorgespannt ist.
17. Dichtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (15) über eine Dichtplatte (20) an der
Stufe (11) der Aufnahmebohrung (3) anliegt.
18. Dichtmittel nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichtplatte (20) aus einem Weichmetall, insbesondere
Kupfer besteht.
19. Niederhalter (22) für ein in eine Aufnahmebohrung (3)
eines Zylinderkopfes (4) einer Brennkraftmaschine
einsetzbares Brennstoffeinspritzventil (1) zur direkten
Einspritzung von Brennstoff in einen Brennraum (7) der
Brennkraftmaschine mit
einem Hebelarm (24), der mittels eines Befestigungselementes, insbesondere mittels einer Schraube (23), mit dem Zylinderkopf (4) der Brennkraftmaschine verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Niederhalter (22) einen mit dem Hebelarm (24) verbundenen Befestigungsteilring (27) aufweist, der das Brennstoffeinspritzventil (1) teilweise umschließt, wobei der Befestigungsteilring (27) eine Aussparung (28) aufweist, in die sich ein Gehäuseteil (29) des Brennstoffeinspritzventils (1) einfügt, um ein Verdrehen des Brennstoffeinspritzventils (1) zu verhindern.
einem Hebelarm (24), der mittels eines Befestigungselementes, insbesondere mittels einer Schraube (23), mit dem Zylinderkopf (4) der Brennkraftmaschine verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Niederhalter (22) einen mit dem Hebelarm (24) verbundenen Befestigungsteilring (27) aufweist, der das Brennstoffeinspritzventil (1) teilweise umschließt, wobei der Befestigungsteilring (27) eine Aussparung (28) aufweist, in die sich ein Gehäuseteil (29) des Brennstoffeinspritzventils (1) einfügt, um ein Verdrehen des Brennstoffeinspritzventils (1) zu verhindern.
20. Niederhalter nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuseteil (29) auf der von dem Befestigungselement
(23) abgewandten Seite des Brennstoffeinspritzventils (1)
angeordnet ist.
21. Niederhalter nach Anspruch 19 oder 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Befestigungsteilring (27) einen Innenbund (38)
aufweist, der mit einem Absatz (37) des
Brennstoffeinspritzventils (1) zusammenwirkt, um ein
Verkippen des Brennstoffeinspritzventils (1) zu verhindern.
22. Niederhalter nach einem der Ansprüche 19 bis 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Befestigungsteilring (27) eine Innenfläche (42)
aufweist, an der das Brennstoffeinspritzventil (1) zumindest
im wesentlichen flächig anliegt, um ein Verschieben des
Brennstoffeinspritzventils (1) in einer radialen Richtung zu
verhindern.
23. Niederhalter nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Niederhalter (22) zumindest teilweise in der Aufnahmebohrung (3) angeordnet ist, und
daß die Innenfläche (42) des Niederhalters (22) im wesentlichen in einem Bereich innerhalb der Aufnahmebohrung (3) an dem Brennstoffeinspritzventil (1) anliegt.
daß der Niederhalter (22) zumindest teilweise in der Aufnahmebohrung (3) angeordnet ist, und
daß die Innenfläche (42) des Niederhalters (22) im wesentlichen in einem Bereich innerhalb der Aufnahmebohrung (3) an dem Brennstoffeinspritzventil (1) anliegt.
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