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Stand der Technik
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Die
Erfindung geht aus von einem Entkopplungselement für eine
Brennstoffeinspritzvorrichtung nach der Gattung des Hauptanspruchs.
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In
der 1 ist beispielhaft eine aus dem Stand der Technik
bekannte Brennstoffeinspritzvorrichtung gezeigt, bei der an einem
in einer Aufnahmebohrung eines Zylinderkopfes einer Brennkraftmaschine
eingebauten Brennstoffeinspritzventil ein flaches Zwischenelement
vorgesehen ist. In bekannter Weise werden solche Zwischenelemente
als Abstützelemente in Form einer Unterlegscheibe auf einer Schulter
der Aufnahmebohrung des Zylinderkopfes abgelegt. Mit Hilfe solcher
Zwischenelemente werden Fertigungs- und Montagetoleranzen ausgeglichen
und eine querkraftfreie Lagerung auch bei leichter Schiefstellung
des Brennstoffeinspritzventils sichergestellt. Die Brennstoffeinspritzvorrichtung
eignet sich besonders für den Einsatz in Brennstoffeinspritzanlagen
von gemischverdichtenden fremdgezündeten Brennkraftmaschinen.
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Eine
andere Art eines einfachen Zwischenelements für eine Brennstoffeinspritzvorrichtung
ist bereits aus der
DE
101 08 466 A1 bekannt. Bei dem Zwischenelement handelt
es ich um einen Unterlegring mit einem kreisförmigen Querschnitt,
der in einem Bereich, in dem sowohl das Brennstoffeinspritzventil
als auch die Wandung der Aufnahmebohrung im Zylinderkopf kegelstumpfförmig verlaufen,
angeordnet ist und als Ausgleichselement zur Lagerung und Stützung
des Brennstoffeinspritzventils dient.
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Kompliziertere
und in der Herstellung deutlich aufwändigere Zwischenelemente
für Brennstoffeinspritzvorrichtungen sind u. a. auch aus
den
DE 100 27 662
A1 ,
DE 100
38 763 A1 und
EP
1 223 337 A1 bekannt. Diese Zwischenelemente zeichnen sich dadurch
aus, dass sie allesamt mehrteilig bzw. mehrlagig aufgebaut sind
und z. T. Dicht- und Dämpfungsfunktionen übernehmen
sollen. Das aus der
DE
100 27 662 A1 bekannte Zwischenelement umfasst einen Grund-
und Trägerkörper, in dem ein Dichtmittel eingesetzt
ist, das von einem Düsenkörper des Brennstoffeinspritzventils
durchgriffen wird. Aus der
DE 100
38 763 A1 ist ein mehrlagiges Ausgleichselement bekannt,
das sich aus zwei starren Ringen und einem sandwichartig dazwischen
angeordneten elastischen Zwischenring zusammensetzt. Dieses Ausgleichselement
ermöglicht sowohl ein Verkippen des Brennstoffeinspritzventils
zur Achse der Aufnahmebohrung über einen relativ großen
Winkelbereich als auch ein radiales Verschieben des Brennstoffeinspritzventils
aus der Mittelachse der Aufnahmebohrung.
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Ein
ebenfalls mehrlagiges Zwischenelement ist auch aus der
EP 1 223 337 A1 bekannt,
wobei dieses Zwischenelement aus mehreren Unterlegscheiben zusammengesetzt
ist, die aus einem Dämpfungsmaterial bestehen. Das Dämpfungsmaterial aus
Metall, Gummi oder PTFE ist dabei so gewählt und ausgelegt,
dass eine Geräuschdämpfung der durch den Betrieb
des Brennstoffeinspritzventils erzeugten Vibrationen und Geräusche
ermöglicht wird. Das Zwischenelement muss dazu jedoch vier
bis sechs Lagen umfassen, um einen gewünschten Dämpfungseffekt
zu erzielen.
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Zur
Reduzierung von Geräuschemissionen schlägt die
US 6,009,856 A zudem
vor, das Brennstoffeinspritzventil mit einer Hülse zu umgeben
und den entstehenden Zwischenraum mit einer elastischen, geräuschdämpfenden
Masse auszufüllen. Diese Art der Geräuschdämpfung
ist allerdings sehr aufwändig, montageunfreundlich und
kostspielig.
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Vorteile der Erfindung
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Das
erfindungsgemäße Entkopplungselement für
eine Brennstoffeinspritzvorrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen
des Anspruchs 1 hat den Vorteil, dass in sehr einfacher Bauweise
eine verbesserte Geräuschminderung durch Isolation erreicht
wird. Erfindungsgemäß besitzt das Entkopplungselement
eine nicht-lineare, progressive Federkennlinie, durch die sich beim
Einbau des Entkopplungselements in einer Brennstoffeinspritzvorrichtung
mit Injektoren für eine Kraftstoffdirekteinspritzung mehrere
positive und vorteilhafte Aspekte ergeben. Die niedrige Steifigkeit
des Entkopplungselements im Leerlaufpunkt ermöglicht eine
effektive Entkopplung des Brennstoffeinspritzventils vom Zylinderkopf
und verringert dadurch im geräuschkritischen Leerlaufbetrieb
deutlich die in den Zylinderkopf eingeleitete Körperschallleistung
und damit das vom Zylinderkopf abgestrahlte Geräusch. Die
hohe Steifigkeit bei nominalem Systemdruck sorgt für eine während
des Fahrzeugbetriebs insgesamt niedrige Bewegung des Brennstoffeinspritzventils
und sichert dadurch zum einem die Haltbarkeit der Dichtringe, die
als Brennraumdichtung und als Abdichtung gegenüber dem
Fuel Rail dienen, und zum anderen einen stabilen Abspritzpunkt des
Kraftstoffsprays im Brennraum, was für die Stabilität
einiger Brennverfahren entscheidend ist.
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In
vorteilhafter Weise kann die Federkennlinie des erfindungsgemäßen
Entkopplungselements durch Anpassung der geometrischen Parameter
(Abrollradien R1 und R2,
Aufstandsdurchmesser im unverformten Zustand D1 und
D2, Bauteilhöhe H1)
gezielt progressiv ausgelegt werden. Das Entkopplungselement zeichnet
sich durch eine geringe Bauhöhe aus, wodurch es auch bei
kleinem Bauraum ähnlich einer Tellerfeder einsetzbar ist.
Das Entkopplungselement besitzt zudem eine große Dauerfestigkeit
auch bei hohen Temperaturen. Als rotationssymmetrisches Bauteil
sind für das Entkopplungselement sowohl die Auslegungsberechnung
als auch die Fertigung einfach möglich.
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Durch
die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Anspruch
1 angegebenen Brennstoffeinspritzvorrichtung möglich.
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Besonders
vorteilhaft ist es, das Entkopplungselement in zwei Einbaulagen
verwenden zu können. Einerseits ist der Einbau des Entkopplungselements
derart möglich, dass die obere Begrenzungsfläche
des Entkopplungselements im unverformten Zustand in einem durchmesserkleinen
Bereich mit einem Aufstandsdurchmesser D1 an
dem Ventilgehäuse des Brennstoffeinspritzventils anliegt, während
die untere Begrenzungsfläche des Entkopplungselements die
Aufnahmebohrung in einem durchmessergroßen Bereich mit
einem Aufstandsdurchmesser D2 berührt.
Andererseits kann dasselbe Entkopplungselement auch so verbaut werden,
dass die obere Begrenzungsfläche des Entkopplungselements
im unverformten Zustand in einem durchmessergroßen Bereich
mit einem Aufstandsdurchmesser D1 an dem
Ventilgehäuse des Brennstoffeinspritzventils anliegt, während
die untere Begrenzungsfläche des Entkopplungselements die
Aufnahmebohrung in einem durchmesserkleinen Bereich mit einem Aufstandsdurchmesser
D2 berührt.
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Zeichnung
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung vereinfacht dargestellt und
in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen
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1 eine
teilweise dargestellte Brennstoffeinspritzvorrichtung in einer bekannten
Ausführung mit einem scheibenförmigen Zwischenelement,
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2 ein
mechanisches Ersatzschaltbild der Abstützung des Brennstoffeinspritzventils
im Zylinderkopf bei der Kraftstoffdirekteinspritzung, das ein gewöhnliches
Feder-Masse-Dämpfer-System wiedergibt,
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3 das Übertragungsverhalten
eines in 2 gezeigten Feder-Masse-Dämpfer-Systems
mit einer Verstärkung bei niedrigen Frequenzen im Bereich
der Resonanzfrequenz fR und einem Isolationsbereich
oberhalb der Entkoppelfrequenz fE,
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4 eine
nicht-lineare, progressive Federkennlinie zur Realisierung unterschiedlicher
Steifigkeiten in Abhängigkeit des Arbeitspunktes, mit einer geringen
Steifigkeit SNVH im Leerlaufbetrieb und
einer hohen Steifigkeit bei nominalem Systemdruck FSys,
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5 einen
teilweisen Querschnitt durch eine erste Ausführung eines
erfindungsgemäßen Entkopplungselements,
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6 einen
teilweisen Querschnitt durch eine zweite Ausführung eines
erfindungsgemäßen Entkopplungselements bzw. dessen
gegenüber 5 umgekehrter Einbaulage und
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7 eine
dritte Ausführung eines erfindungsgemäßen
Entkopplungselements in einer zweiteiligen Lösung zusammen
mit einem Abstützelement.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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Zum
Verständnis der Erfindung wird im Folgenden anhand der 1 eine
bekannte Ausführungsform einer Brennstoffeinspritzvorrichtung
näher beschrieben. In der 1 ist als
ein Ausführungsbeispiel ein Ventil in der Form eines Einspritzventils 1 für Brennstoffeinspritzanlagen
von gemischverdichtenden fremdgezündeten Brennkraftmaschinen
in einer Seitenansicht dargestellt. Das Brennstoffeinspritzventil 1 ist
Teil der Brennstoffeinspritzvorrichtung. Mit einem stromabwärtigen
Ende ist das Brennstoffeinspritzventil 1, das in Form eines
direkt einspritzenden Einspritzventils zum direkten Einspritzen
von Brennstoff in einen Brennraum 25 der Brennkraftmaschine ausgeführt
ist, in eine Aufnahmebohrung 20 eines Zylinderkopfes 9 eingebaut.
Ein Dichtring 2, insbesondere aus Teflon®,
sorgt für eine optimale Abdichtung des Brennstoffeinspritzventils 1 gegenüber
der Wandung der Aufnahmebohrung 20 des Zylinderkopfes 9.
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Zwischen
einem Absatz 21 eines Ventilgehäuses 22 (nicht
gezeigt) oder einer unteren Stirnseite 21 eines Abstützelements 19 (1)
und einer z. B. rechtwinklig zur Längserstreckung der Aufnahmebohrung 20 verlaufenden
Schulter 23 der Aufnahmebohrung 20 ist ein flaches
Zwischenelement 24 eingelegt, das in Form einer Unterlegscheibe
ausgeführt ist. Mit Hilfe eines solchen Zwischenelements 24 bzw.
zusammen mit einem steifen Abstützelement 19,
das z. B. zum Brennstoffeinspritzventil 1 hin nach innen
eine gewölbte Berührungsfläche besitzt, werden
Fertigungs- und Montagetoleranzen ausgeglichen und eine querkraftfreie
Lagerung auch bei leichter Schiefstellung des Brennstoffeinspritzventils 1 sichergestellt.
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Das
Brennstoffeinspritzventil 1 weist an seinem zulaufseitigen
Ende 3 eine Steckverbindung zu einer Brennstoffverteilerleitung
(Fuel Rail) 4 auf, die durch einen Dichtring 5 zwischen
einem Anschlussstutzen 6 der Brennstoffverteilerleitung 4,
der im Schnitt dargestellt ist, und einem Zulaufstutzen 7 des Brennstoffeinspritzventils 1 abgedichtet
ist. Das Brennstoffeinspritzventil 1 ist in eine Aufnahmeöffnung 12 des
Anschlussstutzens 6 der Brennstoffverteilerleitung 4 eingeschoben.
Der Anschlussstutzen 6 geht dabei z. B. einteilig aus der
eigentlichen Brennstoffverteilerleitung 4 hervor und besitzt
stromaufwärts der Aufnahmeöffnung 12 eine
durchmesserkleinere Strömungsöffnung 15, über
die die Anströmung des Brennstoffeinspritzventils 1 erfolgt.
Das Brennstoffeinspritzventil 1 verfügt über
einen elektrischen Anschlussstecker 8 für die
elektrische Kontaktierung zur Betätigung des Brennstoffeinspritzventils 1.
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Um
das Brennstoffeinspritzventil 1 und die Brennstoffverteilerleitung 4 weitgehend
radialkraftfrei voneinander zu beabstanden und das Brennstoffeinspritzventil 1 sicher
in der Aufnahmebohrung des Zylinderkopfes niederzuhalten, ist ein
Niederhalter 10 zwischen dem Brennstoffeinspritzventil 1 und
dem Anschlussstutzen 6 vorgesehen. Der Niederhalter 10 ist
als bügelförmiges Bauteil ausgeführt,
z. B. als Stanz-Biege-Teil. Der Niederhalter 10 weist ein
teilringförmiges Grundelement 11 auf, von dem
aus abgebogen ein Niederhaltebügel 13 verläuft,
der an einer stromabwärtigen Endfläche 14 des
Anschlussstutzens 6 an der Brennstoffverteilerleitung 4 im
eingebauten Zustand anliegt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, gegenüber den bekannten Zwischenelementelösungen
auf einfache Art und Weise eine verbesserte Geräuschminderung, vor
allen Dingen im geräuschkritischen Leerlaufbetrieb, durch
eine gezielte Auslegung und Geometrie des Zwischenelements 24 zu
erreichen. Die maßgebliche Geräuschquelle des
Brennstoffeinspritzventils 1 bei der direkten Hochdruckeinspritzung
sind die während des Ventilbetriebs in den Zylinderkopf 9 eingeleiteten
Kräfte (Körperschall), die zu einer strukturellen
Anregung des Zylinderkopfs 9 führen und von diesem
als Luftschall abgestrahlt werden. Um eine Geräuschverbesserung
zu erreichen, ist daher eine Minimierung der in den Zylinderkopf 9 eingeleiteten Kräfte
anzustreben. Neben der Verringerung der durch die Einspritzung verursachten
Kräfte kann dies durch eine Beeinflussung des Übertragungsverhaltens
zwischen dem Brennstoffeinspritzventil 1 und dem Zylinderkopf 9 erreicht
werden.
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Im
mechanischen Sinne kann die Lagerung des Brennstoffeinspritzventils 1 auf
dem passiven Zwischenelement 24 in der Aufnahmebohrung 20 des
Zylinderkopfes 9 als ein gewöhnliches Feder-Masse-Dämpfer-System
abgebildet werden, wie dies in 2 dargestellt
ist. Die Masse M des Zylinderkopfs 9 kann dabei gegenüber
der Masse m des Brennstoffeinspritzventils 1 in erster
Näherung als unendlich groß angenommen werden.
Das Übertragungsverhalten eines solchen Systems zeichnet
sich durch eine Verstärkung bei niedrigen Frequenzen im Bereich
der Resonanzfrequenz fR und einen Isolationsbereich
oberhalb der Entkoppelfrequenz fE aus (siehe 3).
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Ausgehend
von diesem sich aus dem Feder-Masse-Dämpfer-System ergebenden Übertragungsverhalten
ergeben sich zur Geräuschminderung mehrere Möglichkeiten:
- 1. Verschiebung der Eigenfrequenz zu kleineren Frequenzen,
so dass der Isolationsbereich einen möglichst großen
Teil des hörbaren Frequenzspektrums umfasst. Dies kann über
eine niedrigere Steifigkeit c des Zwischenelementes 24 erreicht
werden.
- 2. Erhöhung der Dämpfungseigenschaften (z.
B. Reibung) des Zwischenelementes 24, um eine Abschwächung
der Verstärkung bei niedrigen Frequenzen zu erreichen.
Mit höheren Dämpfungseigenschaften verringert
sich jedoch ebenso die Isolationswirkung in den höheren
Frequenzbereichen.
- 3. Eine Kombination der beiden vorgenannten Möglichkeiten.
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Ziel
der Erfindung ist die Auslegung eines Zwischenelementes 24 unter
der vorrangigen Verwendung der elastischen Isolation (Entkopplung)
zur Geräuschminderung, insbesondere im Leerlaufbetrieb
des Fahrzeuges. Die Erfindung umfasst dabei zum einen die Definition
und Auslegung einer geeigneten Federkennlinie unter Berücksichtigung
der typischen Anforderungen und Randbedingungen bei der Kraftstoffdirekteinspritzung
mit variablem Betriebsdruck und zum anderen die Auslegung eines Zwischenelementes 24,
welches in der Lage ist, die Charakteristik der so definierten Federkennlinie
abzubilden und über eine Wahl einfacher geometrischer Parameter
an die spezifischen Randbedingungen des Einspritzsystems angepasst
werden kann.
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Die
Entkopplung des Brennstoffeinspritzventils 1 vom Zylinderkopf 9 mit
Hilfe einer geringen Federsteifigkeit c des Zwischenelements 24,
das im Folgenden als Entkopplungselement 240 bezeichnet wird,
wird neben dem geringen Bauraum durch eine Einschränkung
der zulässigen Maximalbewegung des Brennstoffeinspritzventils 1 während
des Motorbetriebs erschwert. Wie 4 zu entnehmen
ist, treten im Fahrzeug typischerweise folgende quasi-statische
Lastzustände auf:
- 1. die nach der
Montage durch einen Niederhalter 10 aufgebrachte statische
Niederhaltekraft FNH,
- 2. die bei Leerlauf-Betriebsdruck vorliegende Kraft FL und
- 3. die bei nominalen Systemdruck vorliegende Kraft FSys.
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Die
funktionellen Anforderungen an die Federkennlinie des Entkopplungselements 240 sind:
- – eine möglichst geringe
Steifigkeit (SNVH) im Leerlaufbetrieb zur
Geräuschminderung durch Isolation,
- – die Einhaltung einer maximal zulässigen
Bewegung des Brennstoffeinspritzventils 1 Δx1,1 beim Motorstart,
- – die Einhaltung einer maximal zulässigen
Bewegung des Brennstoffeinspritzventils 1 Δx1,2 im Fahrzeugbetrieb zwischen Leerlauf-Betriebsdruck
und nominalen Systemdruck.
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Die
Einschränkung der Bewegung des Brennstoffeinspritzventils 1 in
den beiden letzten Punkten ist notwendig, um die Funktion des Dichtrings 2 und
der O-Ring-Dichtung mit dem Dichtring 5 über die
gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs zu ermöglichen. Kritisch
ist hierbei insbesondere die Einschränkung der Bewegung
des Brennstoffeinspritzventils 1 zwischen Leerlauf- und
Systemdruck, da hier aufgrund der relativ großen Kraftdifferenz
eine hohe Steifigkeit des Entkopplungselementes 240 benötigt
wird.
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Gewöhnliche
Abstützelemente als Zwischenelemente 24 besitzen
in dem angesprochenen Kraftbereich eine lineare Federkennlinie.
Dies hat zur Folge, dass sich die Steifigkeit des Zwischenelementes 24 im
angestrebten Entkoppelpunkt bei Leerlaufbetrieb an der oben definierten,
maximal zulässigen Bewegung des Brennstoffeinspritzventils 1 orientieren
muss und für eine wirkungsvolle Entkopplung zu groß ist.
Da die nominalen Betriebsdrücke in Zukunft vermutlich weiter
ansteigen werden, wird sich dieses Problem weiter verstärken.
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Um
diesen Konflikt zu lösen, wird erfindungsgemäß eine
nicht-lineare Federkennlinie mit einem progressiven Verlauf für
das Entkopplungselement 240 vorgeschlagen, wie sie in 4 skizziert
ist. Die Charakteristik dieser Federkennlinie ermöglicht
eine Geräuschentkopplung mit Hilfe einer geringen Federsteifigkeit
(SNVH) im Leerlaufbetrieb und ermöglicht durch
die schnell ansteigende Steifigkeit die Einhaltung der maximalen
Bewegung des Brennstoffeinspritzventils 1 zwischen Leerlauf-
und Systemdruck.
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Um
die nicht-lineare Federkennlinie bei typischen Randbedingungen der
Kraftstoffdirekteinspritzung (geringer Bauraum, große Kräfte,
geringe Gesamtbewegung des Brennstoffeinspritzventils 1)
auf einfache und kostengünstige Weise umsetzen zu können,
ist das Entkopplungselement 240 erfindungsgemäß ähnlich
einer Tellerfeder ausgebildet, die auf Grund der besonderen geometrischen
Auslegung ihrer Querschnittsgeometrie eine deutlich progressive
Federkennlinie erzeugt. Damit unterscheidet es sich deutlich von
herkömmlichen Tellerfedern, die grundsätzlich
zunächst nur einen linearen oder degressiven Kennlinienverlauf
aufweisen. Bei herkömmlichen Tellerfedern wird ein progressiver
Verlauf erst erreicht, wenn sie nahezu komplett auf „Block” belastet
werden.
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In
den 5 und 6 sind zwei Ausführungsbeispiele
von Entkopplungselementen 240 gezeigt, die sich durch eine
linsenförmige Querschnittsgeometrie auszeichnen und aufgrund
ihrer spezifischen Geometrie die gewünschte progressive Federkennlinie
hervorrufen. Die Progressivität des Entkopplungselements 240 kann über
eine Anpassung weniger geometrischer Parameter, wie sie in 5 mit
angegeben sind, auf einfache Weise ausgelegt werden. Die linsenförmige
Querschnittsgeometrie des Entkopplungselements 240 ist
dabei derart gewählt, dass eine obere Begrenzungsfläche 30 eine konvexe
Wölbung mit einem ersten Radius R1 und eine
gegenüberliegende untere Begrenzungsfläche 31 eine
konvexe Wölbung mit einem zweiten Radius R2 aufweisen.
Nach radial innen und außen ist das Entkopplungselement 240 jeweils
z. B. von senkrechten Stirnflächen 32, 33 begrenzt,
die damit den Innendurchmesser D3 und den
Außendurchmesser D4 des Entkopplungselements 240 im
unverformten Zustand festlegen. Die Stirnflächen 32, 33 sind
nicht funktionsrelevant und können insofern auch von einem
senkrechten Verlauf abweichen. Im unverformten Zustand weist das
Entkopplungselement 240 eine Bauteilhöhe H1 auf.
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Die
obere Begrenzungsfläche 30 des Entkopplungselements 240 mit
dem ersten Radius R1 liegt im eingebauten
unverformten Zustand in der Brennstoffeinspritzvorrichtung in einem
durchmesserkleinen Bereich D1 an dem Absatz 21 des
Ventilgehäuses 22 des Brennstoffeinspritzventils 1 an, während
die untere Begrenzungsfläche 31 des Entkopplungselements 240 mit
dem zweiten Radius R2 im eingebauten Zustand
die Schulter 23 der Aufnahmebohrung 20 im Zylinderkopf 9 in
einem durchmessergroßen Bereich D2 berührt.
D1 und D2 werden auch
als Aufstandsdurchmesser im unverformten Zustand bezeichnet.
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Die
nicht-lineare, progressive Federkennlinie des Entkopplungselements 240 wird über
eine Verkürzung des Hebelarms, der durch den radialen Abstand
des oberen und unteren Aufstandpunkts bei D1 und
D2 definiert ist, bei zunehmender Belastung
des Entkopplungselements 240 realisiert. Ein kleinerer Hebelarm
bewirkt dabei eine höhere Steifigkeit des Entkopplungselements 240.
Die Hebelarmverkürzung wird durch das Abrollen des Entkopplungselements 240 mit
seinen beiden konvexen Begrenzungsflächen 30, 31 auf
den jeweiligen Kontaktpartnern, also Zylinderkopf 9 und
Ventilgehäuse 22 erreicht. Die beiden Begrenzungsflächen 30, 31 sind
im in 5 gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils
mit einem konstanten Radius R1 bzw. R2 versehen, wobei sowohl R1 =
R2 als auch R1/
= R2 gelten kann. Die nicht-lineare, progressive
Federkennlinie kann jedoch auch durch komplexere Abrollgeometrien
sehr spezifisch an die jeweilige Applikation angepasst werden, indem
unterschiedliche Radien an der oberen Begrenzungsfläche 30 und/oder
an der unteren Begrenzungsfläche 31 vorgesehen
sind, so dass Übergänge zwischen verschiedenen
Abrollradien entstehen.
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Eine
Hebelarmverkürzung durch das Abrollen des Entkopplungselements 240 im
belasteten Zustand mit vergleichbarem geräuschreduzierendem Effekt
ist auch dann möglich, wenn das Entkopplungselement 240 in
umgekehrter Lage in die Brennstoffeinspritzvorrichtung eingebaut
wird. Wie in 6 angedeutet, liegt in diesem
Falle die obere Begrenzungsfläche 30 des Entkopplungselements 240 mit dem
ersten Radius R1 im eingebauten unverformten Zustand
in der Brennstoffeinspritzvorrichtung in einem durchmessergroßen
Bereich D1 an dem Absatz 21 des
Ventilgehäuses 22 des Brennstoffeinspritzventils 1 an,
während die untere Begrenzungsfläche 31 des
Entkopplungselements 240 mit dem zweiten Radius R2 im eingebauten Zustand die Schulter 23 der
Aufnahmebohrung 20 im Zylinderkopf 9 in einem durchmesserkleinen
Bereich D2 berührt.
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Für
beide in 5 und 6 dargestellten Fälle
gilt, dass im unverformten Zustand des Entkopplungselements 240 der
innere Aufstandpunkt nahe dem Innendurchmesser D3 und
der äußere Aufstandpunkt nahe dem Außendurchmesser
D4 liegen und der innere radiale Abstand
zwischen den Aufstandpunkten bei D1 und
D2 (Hebelarmlänge) größer ist
als die jeweiligen äußeren radialen Abstände
von den Aufstandpunkten bei D1 bzw. D2 bis zum Innendurchmesser D3 bzw.
Außendurchmesser D4.
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Der
Effekt der Hebelarmverkürzung kann auch bei nicht parallelen
Auflageflächen (Absatz 21, Schulter 23)
realisiert werden, wenn z. B. das Brennstoffeinspritzventil 1 und/oder
die Aufnahmebohrung 20 im Zylinderkopf 9 in dem
Bereich des einzubringenden Entkopplungselements 240 kegelstumpfförmige
Wandungen aufweisen. Für eine solche Einbausituation ist
z. B. eine zweiteilige Lösung sinnvoll, wie sie in 7 dargestellt
ist. So kann z. B. ein Abstützelement 35 vorgesehen
sein, das zum Entkopplungselement 240 hin einen Absatz 21' ähnlich
dem Absatz 21 des Brennstoffeinspritzventils 1 aufweist, während
zum Brennstoffeinspritzventil 1 hin nach innen das Abstützelement 35 eine
gewölbte Berührungsfläche 36 besitzt,
an der sich das Brennstoffeinspritzventil 1 z. B. mit einem
kegelstumpfförmig verlaufenden Ventilgehäuse 22 abstützen
kann. Bei der Auslegung der Geometrieparameter des linsenförmigen
Entkopplungselements 240 muss dann jedoch die Steifigkeit
des zusätzlichen Abstützelements 35 auch
mit berücksichtigt werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10108466
A1 [0003]
- - DE 10027662 A1 [0004, 0004]
- - DE 10038763 A1 [0004, 0004]
- - EP 1223337 A1 [0004, 0005]
- - US 6009856 A [0006]