DE10010487A1 - Verfahren zur Herstellung eines Etiketts, nach dem Verfahren hergestellte Etiketten und Vorrichtung zum Herstellen der Etiketten - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines Etiketts, nach dem Verfahren hergestellte Etiketten und Vorrichtung zum Herstellen der EtikettenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Etikett (1), sowie dessen Herstellung, zur Kennzeichnung von Gegenständen. Das Etikett (1) beinhaltet Informationen zur Kennzeichnung eines Gegenstandes, welche einerseits in visueller Form zum Beispiel in Form von Seriennummern, Barcodes oder dergleichen vorgesehen sind (2a, 2b). Des weiteren sind die Informationen kodiert in Form eines in das Etikett (1) hineingeschnittenen Musters (2d) eingearbeitet. Durch Überlackieren des auf einen Gegenstand aufgespendeten Etiketts (1) mit einer Markersubstanz einerseits oder durch Vorsehen einer die Oberfläche des Gegenstandes verändernden oder dort haftenden Markierungssubstanz können die Informationen (2a, 2b, 2c) selbst im Falle des Entfernens des Etiketts (1) durch den auf dem Gegenstand hinterlassenen Abdruck zurückgewonnen werden. Mittels des zugehörigen Verfahrens wird auf einfache Weise die Herstellung der genannten Etiketten mit individuell gestalteten Informationen ermöglicht.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Etiketts zum Kennzeichnen
von Gegenständen. Die Erfindung bezieht sich dabei insbesondere auf die Herstellung
von Etiketten, die auf den Gegenständen Spuren hinterlassen, die auch nach Entfernen
der Etiketten nachweisbar sind.
In der folgenden Beschreibung und in den Patentansprüchen ist unter "Beschriften"
jeder Vorgang zu verstehen, bei dem das Etikett mit grafischen Symbolen,
Schriftzeichen oder Bildern versehen wird, sei es durch Drucken, Prägen,
Beschichten, Gravieren, Lasern, Bestrahlen oder äquivalente Verfahren.
Gegenstände aller Art, zum Beispiel Waren, Ersatzteile und dergleichen, werden zu
deren Kennzeichnung mit Etiketten versehen. Dies geschieht oftmals zu dem Zweck, die
Herkunft oder die Zugehörigkeit eines Gegenstandes anzuzeigen sowie dessen
Eigenschaften und weitere gegenstandsspezifische Informationen an dem Gegenstand
anzubringen. Informationen der genannten Art verbleiben zumeist nur solange an dem
betreffenden Gegenstand, wie das die Informationen tragende Etikett auf dem Gegenstand
aufgebracht ist. Wird das Etikett entfernt, so werden die Informationen ebenfalls
entfernt und stehen unter Umständen nicht mehr zur Verfügung. Dies ist insbesondere
in dem Fall höchst unerwünscht, in welchem das auf dem Gegenstand aufgebrachte
Etikett die Funktion eines Originalitätsmerkmals hat. Es ist daher wünschenswert, die
auf dem Etikett vorhandenen Informationen mit dem Gegenstand zu verbinden, so daß
selbst beim Entfernen des Etiketts von seiner Unterlage die betreffenden
Informationen noch auf dem Gegenstand verbleiben.
Aus DE 197 54 404 ist ein Etikett bekannt, welches zum Diebstahlschutz von
Betriebsmitteln dient. Hierbei wird ein Etikett auf den zu kennzeichnenden Gegenstand
geklebt. Das Etikett besteht aus einem Firmenlogo und weist Ausstanzungen auf. Nach
dem Aufkleben des Etiketts auf dem Bestimmungsort wird das Etikett mit einem UV-
Lack übermalt. Hierbei kommt der UV-Lack im Bereich der Ausstanzungen des Etiketts
mit dem darunter liegenden Gegenstand in Kontakt. Die Ausstanzungen sind so gehalten,
daß sie der Form des Firmenlogos entsprechen. Durch das Auftragen des UV-Lacks
wird dadurch das Firmenlogo für das menschliche Auge unsichtbar auf der Unterlage
abgebildet. Wird das Etikett entfernt, so verbleibt ein UV-Abbild des Logos auf der
Unterlage und kann unter UV-Licht sichtbar gemacht werden. Firmeninventar kann als
solches somit auch noch nach Entfernen des Logos identifiziert werden.
Bei der Herstellung der bekannten Etiketten hat es sich als nachteilig erwiesen, daß
die Informationen durch Ausstanzungen auf den Etiketten erzeugt werden. Diese
Technik eignet sich zwar für Firmenlogos und dergleichen, sollen jedoch große
Stückzahlen von Etiketten mit individuell verschiedenen Informationen, etwa
fortlaufenden Produktionsnummern oder dergleichen, gefertigt werden, so ist dies
nach der herkömmlichen Fertigungstechnik mit sehr hohem produktionstechnischen
und vor allem finanziellen Aufwand verbunden. Eine Individualisierung der Etiketten,
insbesondere das Aufbringen von fortlaufenden Seriennummern,
Artikelbezeichnungen, Fahrgestellnummern und dergleichen, ist praktisch unmöglich.
Größere Serien solcher individualisierten Etiketten können in gewöhnlichen
Stanzanlagen mit den bekannten Maßnahmen nicht hergestellt werden.
Ziel der Erfindung ist es daher ein Verfahren der eingangs genannten Art zu schaffen,
welches es erlaubt, große Stückzahlen von Etiketten mit variierenden, auf den
Zielgegenstand bezogenen Informationen herzustellen.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zum
Herstellen von Etiketten und zum Kennzeichnen von Gegenständen, bei dem die
Etiketten jeweils mindestens eine für ein individuelles Etikett charakteristische
Information aufweisen. Erfindungsgemäß weist das Verfahren dazu folgende Schritte
auf: Beschriften einer vorzugsweise selbstklebenden Materialbahn mit der
Information und Gestalten einer geometrischen Form eines individuellen Etiketts
derart, daß die Information kodiert in der geometrischen Form des Etiketts enthalten
ist. Die charakteristischen Informationen können einerseits etwa durch ein
Seriendruckverfahren auf die Etiketten aufgedruckt werden. Zum anderen wird die
Information zusätzlich in geometrischer Form an den Etiketten vorgesehen.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung erfolgt das Gestalten der
geometrischen Form mittels eines Laserstrahls. Durch diese Maßnahme können bei
großen Stückzahlen von individualisierten Etiketten die Informationen (zum Beispiel
Seriennummern) in kodierter Form durch Ausschneiden bestimmter Bereiche des
Etiketts in besonders präziser Weise in die einzelnen Etiketten eingearbeitet werden,
was mit herkömmlichen Techniken, beispielsweise durch Stanzen und dergleichen,
nicht möglich ist.
Die kodierte Information kann verschieden ausgestaltet sein. Vorteilhafterweise wird
die Information an einem Rand des Etiketts in Form von Aussparungen eingeschnitten.
Die Aussparungen können zackenartig, rechteckig, dreieckförmig sein oder ähnlich wie
der Perforationsrand einer Briefmarke ausgebildet sein. Die Information kann dabei in
auch in einen beliebigen Rand des Etiketts eingeschnitten sein, beispielsweise kann der
innere Rand einer am Etikett vorgesehenen Ausnehmung, Ausstanzung oder eines
Ausschnitts auch in Form eines solchen Musters zur Kodierung der Information
verwendet werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, einen die Information tragenden Code in die Fläche
des Etiketts einzuschneiden. Unter einem Code ist hier ebenso wie im folgenden eine
Folge von unterschiedlichen Symbolen zu verstehen, wie beispielsweise geometrische
Formen, wie Punkte, Kreise, Polygone, Striche mit unterschiedlicher Breiten
(Balkencode) etc.
Nach einer besonders vorteilhaften Variante der Erfindung werden die Etiketten mit
einem Material dotiert, das nach dem Anbringen des Etiketts auf einen Gegenstand die
Oberfläche des Gegenstands nachweisbar verändert. Die Informationen auf dem Etikett
bleiben somit noch verfügbar, wenn das Etikett selbst von dem Gegenstand wieder
entfernt wird. Ein Überstreichen oder Übersprühen des Etiketts ist dabei entbehrlich.
Alternativ oder ergänzend hierzu kann nach dem Anbringen des Etiketts auf einem
Gegenstand auf das Etikett und/oder auf dessen Umgebung ein Markierungsmittel
aufgetragen werden. Als Markierungsmittel können vorteilhafterweise
Fluoreszenzstoffe, zum Beispiel UV-Lacke oder dergleichen, Biomarker,
Mikropartikel oder dergleichen verwendet werden. Derartige Markierungsmittel
gelangen dort, wo die Informationen in kodierter Form in die Etiketten eingeschnitten
sind, auf den Gegenstand und erzeugen somit dort einen Negativabdruck der kodierten
Information. Dieser Negativabdruck verbleibt auf dem Gegenstand selbst dann, wenn
das Etikett wieder entfernt wird. Die Präsenz der Markierungsmittel kann bei
normaler Betrachtung nicht erkannt, jedoch mit Nachweismitteln, UV-Licht,
Nachweisstoffen oder dergleichen, nachgewiesen werden.
Das Aufbringen der Markierungsmittel kann mit Dispensern erfolgen. Es besteht auch
die Möglichkeit, das Markierungsmittel aufzusprühen oder mittels Pinseln oder
Schwämmen aufzutragen.
Die Erfindung betrifft auch ein nach dem oben beschriebenen Verfahren herstellbares
Etikett. Das Etikett weist eine Materiallage auf, die mit einer das individuelle Etikett
identifizierenden Information beschriftet ist, wobei die Information zusätzlich in der
geometrischen Form der Materiallage einkodiert ist.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform des Etiketts weist die Materiallage eine
zumindest stellenweise selbstklebende Schicht auf. Dies erlaubt die Ausbildung des
Etiketts als Selbstklebeetikett, welches sich dadurch insbesondere zur maschinellen
Verspendung eignet. Die selbstklebende Schicht kann nach einer vorteilhaften
Ausführungsform dabei mit einem Mittel dotiert sein, das nach Applikation des Etiketts
auf einen Gegenstand in die Oberfläche des Gegenstandes einwandert und dort
nachweisbar ist. Bei dem genannten Mittel kann es sich dabei um eine nicht-gehärtete
Druckfarbe mit einem nicht-flüchtigen Verdünnungsmittel, ein Ätzmittel oder eine
Sublimationsfarbe handeln. Sublimationsfarben sind sogenannte Transferfarben, die
überwiegend zum Bedrucken von Textilstoffen aus synthetischen Fasern verwendet
werden. Meist handelt es sich um Siebdruckfarben auf Alkoholbasis mit
Transferfarbstoffen. Als Transferfarbstoffe werden überwiegend leicht sublimierende
Dispersionsfarbstoffe verwendet. Durch die Anwendung von Wärme gehen die
Sublimationsfarbstoffe direkt in den gasförmigen Zustand über. Im gasförmigen
(monomolekularen) Zustand sind die genannten Farbstoffe in der Lage, rasch in einen
Gegenstand einzudiffundieren. Bei der Verspendung gelangen diese Mittel in den Kontakt
mit der Oberfläche des Gegenstandes und verändern lokal die chemischen oder
physikalischen Eigenschaften der Gegenstandsoberfläche und erzeugen so einen
"Abdruck" der kodierten Informationen, die selbst nach dem Entfernen des Etiketts
noch - wie oben geschildert - nachgewiesen werden können.
Vorteilhafterweise ist die Materiallage des Etiketts eine mit Laser beschriftbare Folie.
So können die Informationen in besonders präziser Weise auf das Etikett aufgebracht
werden. Zudem erlaubt die Laserbeschriftung einen hohen Individualisierungsgrad der
aufzubringenden Informationen, die von Etikett zu Etikett innerhalb eines
Produktionsschritts variieren können (jedoch nicht variieren müssen).
Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zur Herstellung des voranstehend
beschriebenen Etiketts. Die Vorrichtung weist einen Rechner mit mindestens einem
Programmspeicher und einen durch den Rechner gesteuerten Laser auf, wobei der
Laser durch ein in dem Programmspeicher gespeichertes Programm so gesteuert
wird, daß durch den Laser aus einer Materialbahn Etiketten ausgeschnitten werden und
diesen eine geometrische Kontur verliehen wird, die einer für das individuelle Etikett
charakteristischen Information entspricht. Zusätzlich kann nach einer vorteilhaften
Ausgestaltungsform an der Vorrichtung eine Druckvorrichtung zur Beschriftung des
Etiketts vorgesehen sein.
Nach einem besonders vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung erfolgt der
Druck mit dem selben Laser, mit dem die Materialbahn zu Etiketten geschnitten wird.
Dabei wird die Leistung des Lasers, beispielsweise durch Steuerung einer
Modenblende, gesteuert durch den Rechner zwischen den Betriebszuständen
"Schneiden" und "Beschriften" umgeschaltet. Eine gesonderte Druckvorrichtung ist
somit entbehrlich und die Vorrichtung zeichnet sich durch einen kompakten Aufbau
und vergleichsweise geringe Gestehungskosten aus.
Nachfolgend werden die Erfindung und vorteilhafte Ausführungsbeispiele schematisch
anhand der Fig. 1 bis 4 näher erläutert. Es zeigen dabei:
Fig. 1 eine Draufsicht eines erfindungsgemäßen Etiketts nach einer ersten
Ausführungsform;
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung der kodierten Information auf dem Etikett
nach der ersten Ausführungsform;
Fig. 3 eine Draufsicht einer weiteren Ausführungsform des Etiketts;
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Gegenstand nach Entfernen eines
erfindungsgemäßen Etiketts
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Herstellungs
vorrichtung zu Erläuterung des Herstellungsverfahrens.
In Fig. 1 ist ein durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestelltes Etikett 1
dargestellt. Das Etikett 1 ist mit Informationen 2a, 2b bedruckt oder beschriftet. Bei
den Informationen 2a, 2b kann es sich um jede Art von Informationen handeln,
beispielsweise einen Balkencode 2b, eine Seriennummer 2a oder eine andere
Information, die geeignet ist den Gegenstand, auf welchen das Etikett 1 aufgebracht
werden soll zu kennzeichnen. Die für den zu kennzeichnenden Gegenstand relevante
Information ist nicht nur in der geschilderten Form auf dem Etikett 1 aufgedruckt,
sondern ist auch zusätzlich in einen Rand des Etiketts 1 "hineingeschnitten".
Dieser Einschnitt 2c ist in Fig. 2 in vergrößerter Form dargestellt. Im vorliegenden
Fall ist die Information 2c ähnlich einem Balkencode 2b in einen äußeren Rand des
Etiketts 1 hineingeschnitten. Das Einschneiden der Information 2c geschieht
vorzugsweise mit einem Laser. So kann während der Fertigung einer Vielzahl von
Etiketten für jedes Etikett 1 mittels Computersteuerung ein individuelles, der
aufgedruckten Information 2a, 2b entsprechendes Kodierungsmuster 2c generiert und
sogleich mit dem Laser aus dem Etikett 1 ausgeschnitten werden. Ferner ist eine
zusätzliche Information - im Beispiel der Schriftzug "schreiner" in das Etikett 1
hineingeschnitten.
In Fig. 3 ist eine weitere Ausführungsform des Etiketts 1 dargestellt, in der das
Kodierungsmuster 2d nicht am Rand des Etiketts 1, sondern aus der Etikettenmitte
ausgeschnitten ist. Kombinationen beider Möglichkeiten sind natürlich ebenso möglich.
Zur bestimmungsgemäßen Anwendung des Etiketts 1, nämlich zum Kennzeichnen von
Gegenständen, insbesondere zum Aufbringen von Informationen 2a, 2b auf die
betreffenden Gegenstände derart, daß die Informationen auf dem Gegenstand selbst dann
verbleiben, wenn das Etikett 1 von diesem wieder entfernt wird sind mehrere
Möglichkeiten vorgesehen. Zunächst besteht die Möglichkeit, das mit einem
Kodierungsmuster 2d versehene Etikett auf einen Gegenstand 8 aufzubringen und
anschließend im Bereich des Kodierungsmusters 2d mit einer Markierungssubstanz zu
überziehen. Dies kann zum Beispiel durch Aufdampfen mit Dispensern, Aufsprühen
oder Auftragen mittels Pinseln oder Schwämmen geschehen und hinterläßt auf dem
Zielgegenstand 8 einen Negativabdruck 2d der Markierungssubstanz. Als
Markierungssubstanzen können zum Beispiel Fluoreszenzstoffe (UV-Lacke oder
dergleichen), Biomarker oder Mikropartikel und - je nach Anwendungsfall - auch
sichtbare Farben dienen. Nach Entfernen des Etiketts 1 vom Gegenstand 8 verbleibt
ein, für das Auge in der Regel unsichtbarer Negativabdruck des Kodierungsmusters 2d,
wie dies beispielhaft in Fig. 4 dargestellt ist. Damit ist die Information 2d noch
zugänglich, wenn das kennzeichnende Etikett 1 entfernt wird. Je nach Beschaffenheit
der Markierungssubstanz, kann die Information 2d anschließend durch
Nachweisverfahren wie UV-Bestrahlung, chemischen Reaktionen oder dergleichen
zugänglich gemacht werden.
Das Etikett 1 besteht vorzugsweise aus einer Materiallage 3 und ist mit einer
rückseitigen Klebeschicht 4 beschichtet und wird auf einem Träger 5 bereitgestellt,
der eine klebstoffabweisende Oberfläche aufweist, wie dies in Fig. 5 gezeigt ist.
Alternativ zum oben geschilderten Fall kann die Markierungssubstanz beispielsweise
auf der Etikettenrückseite angebracht sein. Als Markierungssubstanzen können hier
eine nicht-gehärtete Druckfarbe mit einem nicht-flüchtigen Verdünnungsmittel, ein
Ätzmittel oder eine Sublimationsfarbe sein. Diese Substanzen verändern die Oberfläche
des Zielgegenstandes 8 dort, wo das Etikett 1 aufgeklebt ist. Die Oberfläche bleibt dann
lediglich an den Stellen unverändert, an denen die Kodiermuster 2c, 2d in das Etikett
eingeschnitten sind. Hier wird gewissermaßen ein Positivabdruck der Kodiermuster
2c, 2d auf dem Gegenstand 8 erzeugt.
Es hängt vom konkreten Anwendungsfall ab, ob die Gegenstandsoberfläche sichtbar oder
unsichtbar verändert werden soll. So kann es zum Beispiel durchaus erwünscht sein,
das Etikett nach Verarbeiten oder Verkaufen des Zielgegenstands wieder zu entfernen.
Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Anwesenheit eines Etiketts etwa den
kosmetischen Gesamteindruck des betreffenden Gegenstandes 8 empfindlich stört
(Fensterscheibe).
In Fig. 5 ist ein erfindungsgemäßer Fertigungsgang der beschriebenen Etiketten
veranschaulicht. Die Etiketten werden aus einer Materialbahn 3, die üblicherweise
rückwärtig mit einer Haftklebeschicht 4 überzogen ist ausgeschnitten. Zur
Konfektionierung kann noch eine haftabweisende Trägerschicht 5 vorgesehen sein, auf
der die Etiketten bis zu ihrer Verwendung verwahrt werden können. Verfahrensgemäß
werden die Etiketten 1 mit individuellen Informationen 2a, 2b, insbesondere mit
fortlaufenden Seriennummern 2a oder dergleichen, versehen. Das Aufbringen der
Informationen erfolgt vorzugsweise durch Bedrucken mit einem Laser 7, kann aber
auch mit einem üblichen Druck- oder Beschriftungswerkzeug geschehen. Die
Informationen 2a, 2b werden, wie oben erwähnt, zusätzlich in Form eines
Kodierungsmusters 2c, 2d aus den Etiketten 1 ausgeschnitten. Hierzu wird ein Laser 7
verwendet. Der Laser 7 wird durch einen Computer 6 gesteuert, der in Abhängigkeit
der individuellen Information 2a, 2b für jedes Etikett 1 das Layout eines
entsprechenden Kodierungsmusters 2c, 2d berechnet. Vom Rechner 6 gesteuert wird
dann mittels des Lasers 7 das entsprechend der Informationen 2a, 2b berechnete
Kodierungsmuster 2c, 2d aus dem Etikett 1 ausgeschnitten. Derselbe Laser 7 kann
zusätzlich auch zur Beschriftung der Etiketten verwendet werden.
Durch das beschriebene Verfahren können Etiketten individuell beschriftet werden,
zudem kann die geometrische Form der Etiketten durch das Ausschneiden von
Kodierungsmustern oder dergleichen auch bei der Produktion sehr großer Stückzahlen
für jedes Etikett während des Produktionsablaufes individuell angepaßt werden.
Claims (26)
1. Verfahren zum Herstellen von Etiketten (1) und zum Kennzeichnen von
Gegenständen (8), bei dem die Etiketten (1) jeweils mindestens eine für ein
individuelles Etikett charakteristische Information (2a, 2b, 2c, 2d) aufweisen, mit
folgenden Schritten:
- a) Beschriften einer vorzugsweise selbstklebenden Materialbahn (3) mit der Information (2a, 2b) und
- b) Gestalten einer geometrischen Form eines individuellen Etiketts (1) derart, dass die Information (2c, 2d) codiert in der geometrischen Form des Etiketts (1) enthalten ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das Gestalten der geometrischen Form
mittels eines Laserstrahls erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem ein die Information tragender Code
(2c) in die Fläche des Etiketts (1) eingeschnitten wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Information
in Form von Aussparungen (2c) in einen Rand des Etiketts (1) eingeschnitten wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Etiketten
(1) mit einem Material dotiert werden, das nach dem Anbringen des Etiketts (1) auf
einem Gegenstand (8) die Oberfläche des Gegenstands nachweisbar verändert.
6. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem ein physikalisch chemischer Prozess
angewandt wird, durch den die Veränderung der Oberfläche aktiviert oder beschleunigt
wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, bei dem Wärme angewandt wird.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem nach dem
Anbringen des Etiketts (1) auf einen Gegenstand auf das Ettikett und/oder auf dessen
Umgebung ein Markierungsmittel aufgetragen wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, bei dem als Markierungsmittel ein
Fluoreszenzstoff verwendet wird.
10. Verfahren nach Anspruch 8, bei dem als Markierungsmittel Biomarker
verwendet werden.
11. Verfahren nach Anspruch 8, bei dem als Markierungsmittel Mikropartikel
verwendet werden.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 8-11, bei dem das Markierungsmittel
mit Dispensern aufgebracht wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 8-11, bei dem das Markierungsmittel
aufgesprüht wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 8-11, bei dem das Markierungsmittel
mittels Pinseln oder Schwämmen aufgetragen wird.
15. Etikett, herstellbar nach dem Verfahren gemäß einem der vorhergehenden
Ansprüche, mit einer Materiallage (3), die mit einer das individuelle Etikett
identifizierenden Information (2a, 2b) beschriftet ist und in die geometrische Form
der Materiallage (3) zusätzlich Information (2c, 2d) einkodiert ist.
16. Etikett nach Anspruch 15, bei dem die Materiallage (3) lasergeschnitten ist.
17. Etikett nach Anspruch 15 oder 16, bei dem die Materiallage (3)
laserbeschriftet ist.
18. Etikett nach einem der Ansprüche 15 bis 17, bei dem die Materiallage (3) eine
zumindest stellenweise selbstklebende Schicht (4) aufweist.
19. Etikett nach Anspruch 18, bei dem die selbstklebende Schicht (4) mit einem
Mittel dotiert ist, das nach Applikation des Etiketts (1) auf einen Gegenstand (8) in
die Oberfläche des Gegenstandes (8) einwandert und dort nachweisbar ist.
20. Etikett nach Anspruch 19, bei dem das Mittel eine nicht-gehärtete Druckfarbe
mit einem nicht-flüchtigen Verdünnungsmittel ist.
21. Etikett nach Anspruch 19, bei dem das Mittel ein Ätzmittel ist.
22. Etikett nach Anspruch 19, bei dem das Mittel eine Sublimationsfarbe ist.
23. Etikett nach einem der Ansprüche 15-22, bei dem die Materiallage (3) eine
mit Laser beschriftbare Folie ist.
24. Vorrichtung zur Herstellung eines Etiketts nach einem der Ansprüche 15-23,
die folgendes aufweist:
einen Rechner (6) mit mindestens einem Programmspeicher und
einen durch den Rechner (6) gesteuerten Laser (7),
wobei der Laser (7) durch ein in dem Programmspeicher gespeichertes Programm so gesteuert wird, dass durch den Laser (7) aus einer Materialbahn (3) Etiketten ausgeschnitten werden und diesen eine geometrische Kontur (2c, 2d) verliehen wird, die einer für das individuelle Etikett (1) charakteristischen Information entspricht.
einen Rechner (6) mit mindestens einem Programmspeicher und
einen durch den Rechner (6) gesteuerten Laser (7),
wobei der Laser (7) durch ein in dem Programmspeicher gespeichertes Programm so gesteuert wird, dass durch den Laser (7) aus einer Materialbahn (3) Etiketten ausgeschnitten werden und diesen eine geometrische Kontur (2c, 2d) verliehen wird, die einer für das individuelle Etikett (1) charakteristischen Information entspricht.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, bei der eine Druckvorrichtung zur
Beschriftung des Etiketts (1) vorgesehen ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 24, bei der die Beschriftung durch den Laser (7)
erfolgt.
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|---|---|---|---|
| DE2000110487 DE10010487A1 (de) | 2000-03-03 | 2000-03-03 | Verfahren zur Herstellung eines Etiketts, nach dem Verfahren hergestellte Etiketten und Vorrichtung zum Herstellen der Etiketten |
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| DE2000110487 Withdrawn DE10010487A1 (de) | 2000-03-03 | 2000-03-03 | Verfahren zur Herstellung eines Etiketts, nach dem Verfahren hergestellte Etiketten und Vorrichtung zum Herstellen der Etiketten |
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