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DE10010487A1 - Verfahren zur Herstellung eines Etiketts, nach dem Verfahren hergestellte Etiketten und Vorrichtung zum Herstellen der Etiketten - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Etiketts, nach dem Verfahren hergestellte Etiketten und Vorrichtung zum Herstellen der Etiketten

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DE10010487A1
DE10010487A1 DE2000110487 DE10010487A DE10010487A1 DE 10010487 A1 DE10010487 A1 DE 10010487A1 DE 2000110487 DE2000110487 DE 2000110487 DE 10010487 A DE10010487 A DE 10010487A DE 10010487 A1 DE10010487 A1 DE 10010487A1
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label
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laser
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Helmut Schreiner
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Schreiner Group GmbH and Co KG
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Schreiner Group GmbH and Co KG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Etikett (1), sowie dessen Herstellung, zur Kennzeichnung von Gegenständen. Das Etikett (1) beinhaltet Informationen zur Kennzeichnung eines Gegenstandes, welche einerseits in visueller Form zum Beispiel in Form von Seriennummern, Barcodes oder dergleichen vorgesehen sind (2a, 2b). Des weiteren sind die Informationen kodiert in Form eines in das Etikett (1) hineingeschnittenen Musters (2d) eingearbeitet. Durch Überlackieren des auf einen Gegenstand aufgespendeten Etiketts (1) mit einer Markersubstanz einerseits oder durch Vorsehen einer die Oberfläche des Gegenstandes verändernden oder dort haftenden Markierungssubstanz können die Informationen (2a, 2b, 2c) selbst im Falle des Entfernens des Etiketts (1) durch den auf dem Gegenstand hinterlassenen Abdruck zurückgewonnen werden. Mittels des zugehörigen Verfahrens wird auf einfache Weise die Herstellung der genannten Etiketten mit individuell gestalteten Informationen ermöglicht.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Etiketts zum Kennzeichnen von Gegenständen. Die Erfindung bezieht sich dabei insbesondere auf die Herstellung von Etiketten, die auf den Gegenständen Spuren hinterlassen, die auch nach Entfernen der Etiketten nachweisbar sind.
In der folgenden Beschreibung und in den Patentansprüchen ist unter "Beschriften" jeder Vorgang zu verstehen, bei dem das Etikett mit grafischen Symbolen, Schriftzeichen oder Bildern versehen wird, sei es durch Drucken, Prägen, Beschichten, Gravieren, Lasern, Bestrahlen oder äquivalente Verfahren.
Gegenstände aller Art, zum Beispiel Waren, Ersatzteile und dergleichen, werden zu deren Kennzeichnung mit Etiketten versehen. Dies geschieht oftmals zu dem Zweck, die Herkunft oder die Zugehörigkeit eines Gegenstandes anzuzeigen sowie dessen Eigenschaften und weitere gegenstandsspezifische Informationen an dem Gegenstand anzubringen. Informationen der genannten Art verbleiben zumeist nur solange an dem betreffenden Gegenstand, wie das die Informationen tragende Etikett auf dem Gegenstand aufgebracht ist. Wird das Etikett entfernt, so werden die Informationen ebenfalls entfernt und stehen unter Umständen nicht mehr zur Verfügung. Dies ist insbesondere in dem Fall höchst unerwünscht, in welchem das auf dem Gegenstand aufgebrachte Etikett die Funktion eines Originalitätsmerkmals hat. Es ist daher wünschenswert, die auf dem Etikett vorhandenen Informationen mit dem Gegenstand zu verbinden, so daß selbst beim Entfernen des Etiketts von seiner Unterlage die betreffenden Informationen noch auf dem Gegenstand verbleiben.
Aus DE 197 54 404 ist ein Etikett bekannt, welches zum Diebstahlschutz von Betriebsmitteln dient. Hierbei wird ein Etikett auf den zu kennzeichnenden Gegenstand geklebt. Das Etikett besteht aus einem Firmenlogo und weist Ausstanzungen auf. Nach dem Aufkleben des Etiketts auf dem Bestimmungsort wird das Etikett mit einem UV- Lack übermalt. Hierbei kommt der UV-Lack im Bereich der Ausstanzungen des Etiketts mit dem darunter liegenden Gegenstand in Kontakt. Die Ausstanzungen sind so gehalten, daß sie der Form des Firmenlogos entsprechen. Durch das Auftragen des UV-Lacks wird dadurch das Firmenlogo für das menschliche Auge unsichtbar auf der Unterlage abgebildet. Wird das Etikett entfernt, so verbleibt ein UV-Abbild des Logos auf der Unterlage und kann unter UV-Licht sichtbar gemacht werden. Firmeninventar kann als solches somit auch noch nach Entfernen des Logos identifiziert werden.
Bei der Herstellung der bekannten Etiketten hat es sich als nachteilig erwiesen, daß die Informationen durch Ausstanzungen auf den Etiketten erzeugt werden. Diese Technik eignet sich zwar für Firmenlogos und dergleichen, sollen jedoch große Stückzahlen von Etiketten mit individuell verschiedenen Informationen, etwa fortlaufenden Produktionsnummern oder dergleichen, gefertigt werden, so ist dies nach der herkömmlichen Fertigungstechnik mit sehr hohem produktionstechnischen und vor allem finanziellen Aufwand verbunden. Eine Individualisierung der Etiketten, insbesondere das Aufbringen von fortlaufenden Seriennummern, Artikelbezeichnungen, Fahrgestellnummern und dergleichen, ist praktisch unmöglich. Größere Serien solcher individualisierten Etiketten können in gewöhnlichen Stanzanlagen mit den bekannten Maßnahmen nicht hergestellt werden.
Ziel der Erfindung ist es daher ein Verfahren der eingangs genannten Art zu schaffen, welches es erlaubt, große Stückzahlen von Etiketten mit variierenden, auf den Zielgegenstand bezogenen Informationen herzustellen.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zum Herstellen von Etiketten und zum Kennzeichnen von Gegenständen, bei dem die Etiketten jeweils mindestens eine für ein individuelles Etikett charakteristische Information aufweisen. Erfindungsgemäß weist das Verfahren dazu folgende Schritte auf: Beschriften einer vorzugsweise selbstklebenden Materialbahn mit der Information und Gestalten einer geometrischen Form eines individuellen Etiketts derart, daß die Information kodiert in der geometrischen Form des Etiketts enthalten ist. Die charakteristischen Informationen können einerseits etwa durch ein Seriendruckverfahren auf die Etiketten aufgedruckt werden. Zum anderen wird die Information zusätzlich in geometrischer Form an den Etiketten vorgesehen.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung erfolgt das Gestalten der geometrischen Form mittels eines Laserstrahls. Durch diese Maßnahme können bei großen Stückzahlen von individualisierten Etiketten die Informationen (zum Beispiel Seriennummern) in kodierter Form durch Ausschneiden bestimmter Bereiche des Etiketts in besonders präziser Weise in die einzelnen Etiketten eingearbeitet werden, was mit herkömmlichen Techniken, beispielsweise durch Stanzen und dergleichen, nicht möglich ist.
Die kodierte Information kann verschieden ausgestaltet sein. Vorteilhafterweise wird die Information an einem Rand des Etiketts in Form von Aussparungen eingeschnitten. Die Aussparungen können zackenartig, rechteckig, dreieckförmig sein oder ähnlich wie der Perforationsrand einer Briefmarke ausgebildet sein. Die Information kann dabei in auch in einen beliebigen Rand des Etiketts eingeschnitten sein, beispielsweise kann der innere Rand einer am Etikett vorgesehenen Ausnehmung, Ausstanzung oder eines Ausschnitts auch in Form eines solchen Musters zur Kodierung der Information verwendet werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, einen die Information tragenden Code in die Fläche des Etiketts einzuschneiden. Unter einem Code ist hier ebenso wie im folgenden eine Folge von unterschiedlichen Symbolen zu verstehen, wie beispielsweise geometrische Formen, wie Punkte, Kreise, Polygone, Striche mit unterschiedlicher Breiten (Balkencode) etc.
Nach einer besonders vorteilhaften Variante der Erfindung werden die Etiketten mit einem Material dotiert, das nach dem Anbringen des Etiketts auf einen Gegenstand die Oberfläche des Gegenstands nachweisbar verändert. Die Informationen auf dem Etikett bleiben somit noch verfügbar, wenn das Etikett selbst von dem Gegenstand wieder entfernt wird. Ein Überstreichen oder Übersprühen des Etiketts ist dabei entbehrlich.
Alternativ oder ergänzend hierzu kann nach dem Anbringen des Etiketts auf einem Gegenstand auf das Etikett und/oder auf dessen Umgebung ein Markierungsmittel aufgetragen werden. Als Markierungsmittel können vorteilhafterweise Fluoreszenzstoffe, zum Beispiel UV-Lacke oder dergleichen, Biomarker, Mikropartikel oder dergleichen verwendet werden. Derartige Markierungsmittel gelangen dort, wo die Informationen in kodierter Form in die Etiketten eingeschnitten sind, auf den Gegenstand und erzeugen somit dort einen Negativabdruck der kodierten Information. Dieser Negativabdruck verbleibt auf dem Gegenstand selbst dann, wenn das Etikett wieder entfernt wird. Die Präsenz der Markierungsmittel kann bei normaler Betrachtung nicht erkannt, jedoch mit Nachweismitteln, UV-Licht, Nachweisstoffen oder dergleichen, nachgewiesen werden.
Das Aufbringen der Markierungsmittel kann mit Dispensern erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, das Markierungsmittel aufzusprühen oder mittels Pinseln oder Schwämmen aufzutragen.
Die Erfindung betrifft auch ein nach dem oben beschriebenen Verfahren herstellbares Etikett. Das Etikett weist eine Materiallage auf, die mit einer das individuelle Etikett identifizierenden Information beschriftet ist, wobei die Information zusätzlich in der geometrischen Form der Materiallage einkodiert ist.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform des Etiketts weist die Materiallage eine zumindest stellenweise selbstklebende Schicht auf. Dies erlaubt die Ausbildung des Etiketts als Selbstklebeetikett, welches sich dadurch insbesondere zur maschinellen Verspendung eignet. Die selbstklebende Schicht kann nach einer vorteilhaften Ausführungsform dabei mit einem Mittel dotiert sein, das nach Applikation des Etiketts auf einen Gegenstand in die Oberfläche des Gegenstandes einwandert und dort nachweisbar ist. Bei dem genannten Mittel kann es sich dabei um eine nicht-gehärtete Druckfarbe mit einem nicht-flüchtigen Verdünnungsmittel, ein Ätzmittel oder eine Sublimationsfarbe handeln. Sublimationsfarben sind sogenannte Transferfarben, die überwiegend zum Bedrucken von Textilstoffen aus synthetischen Fasern verwendet werden. Meist handelt es sich um Siebdruckfarben auf Alkoholbasis mit Transferfarbstoffen. Als Transferfarbstoffe werden überwiegend leicht sublimierende Dispersionsfarbstoffe verwendet. Durch die Anwendung von Wärme gehen die Sublimationsfarbstoffe direkt in den gasförmigen Zustand über. Im gasförmigen (monomolekularen) Zustand sind die genannten Farbstoffe in der Lage, rasch in einen Gegenstand einzudiffundieren. Bei der Verspendung gelangen diese Mittel in den Kontakt mit der Oberfläche des Gegenstandes und verändern lokal die chemischen oder physikalischen Eigenschaften der Gegenstandsoberfläche und erzeugen so einen "Abdruck" der kodierten Informationen, die selbst nach dem Entfernen des Etiketts noch - wie oben geschildert - nachgewiesen werden können.
Vorteilhafterweise ist die Materiallage des Etiketts eine mit Laser beschriftbare Folie. So können die Informationen in besonders präziser Weise auf das Etikett aufgebracht werden. Zudem erlaubt die Laserbeschriftung einen hohen Individualisierungsgrad der aufzubringenden Informationen, die von Etikett zu Etikett innerhalb eines Produktionsschritts variieren können (jedoch nicht variieren müssen).
Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zur Herstellung des voranstehend beschriebenen Etiketts. Die Vorrichtung weist einen Rechner mit mindestens einem Programmspeicher und einen durch den Rechner gesteuerten Laser auf, wobei der Laser durch ein in dem Programmspeicher gespeichertes Programm so gesteuert wird, daß durch den Laser aus einer Materialbahn Etiketten ausgeschnitten werden und diesen eine geometrische Kontur verliehen wird, die einer für das individuelle Etikett charakteristischen Information entspricht. Zusätzlich kann nach einer vorteilhaften Ausgestaltungsform an der Vorrichtung eine Druckvorrichtung zur Beschriftung des Etiketts vorgesehen sein.
Nach einem besonders vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung erfolgt der Druck mit dem selben Laser, mit dem die Materialbahn zu Etiketten geschnitten wird. Dabei wird die Leistung des Lasers, beispielsweise durch Steuerung einer Modenblende, gesteuert durch den Rechner zwischen den Betriebszuständen "Schneiden" und "Beschriften" umgeschaltet. Eine gesonderte Druckvorrichtung ist somit entbehrlich und die Vorrichtung zeichnet sich durch einen kompakten Aufbau und vergleichsweise geringe Gestehungskosten aus.
Nachfolgend werden die Erfindung und vorteilhafte Ausführungsbeispiele schematisch anhand der Fig. 1 bis 4 näher erläutert. Es zeigen dabei:
Fig. 1 eine Draufsicht eines erfindungsgemäßen Etiketts nach einer ersten Ausführungsform;
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung der kodierten Information auf dem Etikett nach der ersten Ausführungsform;
Fig. 3 eine Draufsicht einer weiteren Ausführungsform des Etiketts;
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Gegenstand nach Entfernen eines erfindungsgemäßen Etiketts
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Herstellungs­ vorrichtung zu Erläuterung des Herstellungsverfahrens.
In Fig. 1 ist ein durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestelltes Etikett 1 dargestellt. Das Etikett 1 ist mit Informationen 2a, 2b bedruckt oder beschriftet. Bei den Informationen 2a, 2b kann es sich um jede Art von Informationen handeln, beispielsweise einen Balkencode 2b, eine Seriennummer 2a oder eine andere Information, die geeignet ist den Gegenstand, auf welchen das Etikett 1 aufgebracht werden soll zu kennzeichnen. Die für den zu kennzeichnenden Gegenstand relevante Information ist nicht nur in der geschilderten Form auf dem Etikett 1 aufgedruckt, sondern ist auch zusätzlich in einen Rand des Etiketts 1 "hineingeschnitten".
Dieser Einschnitt 2c ist in Fig. 2 in vergrößerter Form dargestellt. Im vorliegenden Fall ist die Information 2c ähnlich einem Balkencode 2b in einen äußeren Rand des Etiketts 1 hineingeschnitten. Das Einschneiden der Information 2c geschieht vorzugsweise mit einem Laser. So kann während der Fertigung einer Vielzahl von Etiketten für jedes Etikett 1 mittels Computersteuerung ein individuelles, der aufgedruckten Information 2a, 2b entsprechendes Kodierungsmuster 2c generiert und sogleich mit dem Laser aus dem Etikett 1 ausgeschnitten werden. Ferner ist eine zusätzliche Information - im Beispiel der Schriftzug "schreiner" in das Etikett 1 hineingeschnitten.
In Fig. 3 ist eine weitere Ausführungsform des Etiketts 1 dargestellt, in der das Kodierungsmuster 2d nicht am Rand des Etiketts 1, sondern aus der Etikettenmitte ausgeschnitten ist. Kombinationen beider Möglichkeiten sind natürlich ebenso möglich.
Zur bestimmungsgemäßen Anwendung des Etiketts 1, nämlich zum Kennzeichnen von Gegenständen, insbesondere zum Aufbringen von Informationen 2a, 2b auf die betreffenden Gegenstände derart, daß die Informationen auf dem Gegenstand selbst dann verbleiben, wenn das Etikett 1 von diesem wieder entfernt wird sind mehrere Möglichkeiten vorgesehen. Zunächst besteht die Möglichkeit, das mit einem Kodierungsmuster 2d versehene Etikett auf einen Gegenstand 8 aufzubringen und anschließend im Bereich des Kodierungsmusters 2d mit einer Markierungssubstanz zu überziehen. Dies kann zum Beispiel durch Aufdampfen mit Dispensern, Aufsprühen oder Auftragen mittels Pinseln oder Schwämmen geschehen und hinterläßt auf dem Zielgegenstand 8 einen Negativabdruck 2d der Markierungssubstanz. Als Markierungssubstanzen können zum Beispiel Fluoreszenzstoffe (UV-Lacke oder dergleichen), Biomarker oder Mikropartikel und - je nach Anwendungsfall - auch sichtbare Farben dienen. Nach Entfernen des Etiketts 1 vom Gegenstand 8 verbleibt ein, für das Auge in der Regel unsichtbarer Negativabdruck des Kodierungsmusters 2d, wie dies beispielhaft in Fig. 4 dargestellt ist. Damit ist die Information 2d noch zugänglich, wenn das kennzeichnende Etikett 1 entfernt wird. Je nach Beschaffenheit der Markierungssubstanz, kann die Information 2d anschließend durch Nachweisverfahren wie UV-Bestrahlung, chemischen Reaktionen oder dergleichen zugänglich gemacht werden.
Das Etikett 1 besteht vorzugsweise aus einer Materiallage 3 und ist mit einer rückseitigen Klebeschicht 4 beschichtet und wird auf einem Träger 5 bereitgestellt, der eine klebstoffabweisende Oberfläche aufweist, wie dies in Fig. 5 gezeigt ist. Alternativ zum oben geschilderten Fall kann die Markierungssubstanz beispielsweise auf der Etikettenrückseite angebracht sein. Als Markierungssubstanzen können hier eine nicht-gehärtete Druckfarbe mit einem nicht-flüchtigen Verdünnungsmittel, ein Ätzmittel oder eine Sublimationsfarbe sein. Diese Substanzen verändern die Oberfläche des Zielgegenstandes 8 dort, wo das Etikett 1 aufgeklebt ist. Die Oberfläche bleibt dann lediglich an den Stellen unverändert, an denen die Kodiermuster 2c, 2d in das Etikett eingeschnitten sind. Hier wird gewissermaßen ein Positivabdruck der Kodiermuster 2c, 2d auf dem Gegenstand 8 erzeugt.
Es hängt vom konkreten Anwendungsfall ab, ob die Gegenstandsoberfläche sichtbar oder unsichtbar verändert werden soll. So kann es zum Beispiel durchaus erwünscht sein, das Etikett nach Verarbeiten oder Verkaufen des Zielgegenstands wieder zu entfernen.
Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Anwesenheit eines Etiketts etwa den kosmetischen Gesamteindruck des betreffenden Gegenstandes 8 empfindlich stört (Fensterscheibe).
In Fig. 5 ist ein erfindungsgemäßer Fertigungsgang der beschriebenen Etiketten veranschaulicht. Die Etiketten werden aus einer Materialbahn 3, die üblicherweise rückwärtig mit einer Haftklebeschicht 4 überzogen ist ausgeschnitten. Zur Konfektionierung kann noch eine haftabweisende Trägerschicht 5 vorgesehen sein, auf der die Etiketten bis zu ihrer Verwendung verwahrt werden können. Verfahrensgemäß werden die Etiketten 1 mit individuellen Informationen 2a, 2b, insbesondere mit fortlaufenden Seriennummern 2a oder dergleichen, versehen. Das Aufbringen der Informationen erfolgt vorzugsweise durch Bedrucken mit einem Laser 7, kann aber auch mit einem üblichen Druck- oder Beschriftungswerkzeug geschehen. Die Informationen 2a, 2b werden, wie oben erwähnt, zusätzlich in Form eines Kodierungsmusters 2c, 2d aus den Etiketten 1 ausgeschnitten. Hierzu wird ein Laser 7 verwendet. Der Laser 7 wird durch einen Computer 6 gesteuert, der in Abhängigkeit der individuellen Information 2a, 2b für jedes Etikett 1 das Layout eines entsprechenden Kodierungsmusters 2c, 2d berechnet. Vom Rechner 6 gesteuert wird dann mittels des Lasers 7 das entsprechend der Informationen 2a, 2b berechnete Kodierungsmuster 2c, 2d aus dem Etikett 1 ausgeschnitten. Derselbe Laser 7 kann zusätzlich auch zur Beschriftung der Etiketten verwendet werden.
Durch das beschriebene Verfahren können Etiketten individuell beschriftet werden, zudem kann die geometrische Form der Etiketten durch das Ausschneiden von Kodierungsmustern oder dergleichen auch bei der Produktion sehr großer Stückzahlen für jedes Etikett während des Produktionsablaufes individuell angepaßt werden.

Claims (26)

1. Verfahren zum Herstellen von Etiketten (1) und zum Kennzeichnen von Gegenständen (8), bei dem die Etiketten (1) jeweils mindestens eine für ein individuelles Etikett charakteristische Information (2a, 2b, 2c, 2d) aufweisen, mit folgenden Schritten:
  • a) Beschriften einer vorzugsweise selbstklebenden Materialbahn (3) mit der Information (2a, 2b) und
  • b) Gestalten einer geometrischen Form eines individuellen Etiketts (1) derart, dass die Information (2c, 2d) codiert in der geometrischen Form des Etiketts (1) enthalten ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das Gestalten der geometrischen Form mittels eines Laserstrahls erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem ein die Information tragender Code (2c) in die Fläche des Etiketts (1) eingeschnitten wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Information in Form von Aussparungen (2c) in einen Rand des Etiketts (1) eingeschnitten wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Etiketten (1) mit einem Material dotiert werden, das nach dem Anbringen des Etiketts (1) auf einem Gegenstand (8) die Oberfläche des Gegenstands nachweisbar verändert.
6. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem ein physikalisch chemischer Prozess angewandt wird, durch den die Veränderung der Oberfläche aktiviert oder beschleunigt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, bei dem Wärme angewandt wird.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem nach dem Anbringen des Etiketts (1) auf einen Gegenstand auf das Ettikett und/oder auf dessen Umgebung ein Markierungsmittel aufgetragen wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, bei dem als Markierungsmittel ein Fluoreszenzstoff verwendet wird.
10. Verfahren nach Anspruch 8, bei dem als Markierungsmittel Biomarker verwendet werden.
11. Verfahren nach Anspruch 8, bei dem als Markierungsmittel Mikropartikel verwendet werden.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 8-11, bei dem das Markierungsmittel mit Dispensern aufgebracht wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 8-11, bei dem das Markierungsmittel aufgesprüht wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 8-11, bei dem das Markierungsmittel mittels Pinseln oder Schwämmen aufgetragen wird.
15. Etikett, herstellbar nach dem Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer Materiallage (3), die mit einer das individuelle Etikett identifizierenden Information (2a, 2b) beschriftet ist und in die geometrische Form der Materiallage (3) zusätzlich Information (2c, 2d) einkodiert ist.
16. Etikett nach Anspruch 15, bei dem die Materiallage (3) lasergeschnitten ist.
17. Etikett nach Anspruch 15 oder 16, bei dem die Materiallage (3) laserbeschriftet ist.
18. Etikett nach einem der Ansprüche 15 bis 17, bei dem die Materiallage (3) eine zumindest stellenweise selbstklebende Schicht (4) aufweist.
19. Etikett nach Anspruch 18, bei dem die selbstklebende Schicht (4) mit einem Mittel dotiert ist, das nach Applikation des Etiketts (1) auf einen Gegenstand (8) in die Oberfläche des Gegenstandes (8) einwandert und dort nachweisbar ist.
20. Etikett nach Anspruch 19, bei dem das Mittel eine nicht-gehärtete Druckfarbe mit einem nicht-flüchtigen Verdünnungsmittel ist.
21. Etikett nach Anspruch 19, bei dem das Mittel ein Ätzmittel ist.
22. Etikett nach Anspruch 19, bei dem das Mittel eine Sublimationsfarbe ist.
23. Etikett nach einem der Ansprüche 15-22, bei dem die Materiallage (3) eine mit Laser beschriftbare Folie ist.
24. Vorrichtung zur Herstellung eines Etiketts nach einem der Ansprüche 15-23, die folgendes aufweist:
einen Rechner (6) mit mindestens einem Programmspeicher und
einen durch den Rechner (6) gesteuerten Laser (7),
wobei der Laser (7) durch ein in dem Programmspeicher gespeichertes Programm so gesteuert wird, dass durch den Laser (7) aus einer Materialbahn (3) Etiketten ausgeschnitten werden und diesen eine geometrische Kontur (2c, 2d) verliehen wird, die einer für das individuelle Etikett (1) charakteristischen Information entspricht.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, bei der eine Druckvorrichtung zur Beschriftung des Etiketts (1) vorgesehen ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 24, bei der die Beschriftung durch den Laser (7) erfolgt.
DE2000110487 2000-03-03 2000-03-03 Verfahren zur Herstellung eines Etiketts, nach dem Verfahren hergestellte Etiketten und Vorrichtung zum Herstellen der Etiketten Withdrawn DE10010487A1 (de)

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