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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Kennzeichnungsplakette zur Anbringung
an einer durchsichtigen Anbringungsfläche, mit einer ober-
und/oder unterseitig bedruckten Folienlage und einem oberseitigen
beschriftbaren Beschriftungsfeld und mit einer Abdecklage. Außerdem
betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung der Kennzeichnungsplakette
sowie eine Verwendung der Kennzeichnungsplakette.
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Aus
der
EP 0 358 850 B1 ist
eine Kennzeichnungsplakette zur Festlegung an einer Rückseite
lichtdurchlässiger Scheiben aus Glas oder Kunststoff mit
einer unteren abziehbaren Schutzplatte, einer von der Schutzplatte
getragenen, die Kennzeichnung tragenden Folie, einer auf der Sichtseite
der Folie angeordneten Kleberschicht mit UV-Lichtbeständigkeit
und einer die Kleberschicht nach außen abdeckenden, abziehbaren Schutzfolie
bekannt, wobei eine in der Schutzfolie durch Sollbruchlinien gebildete,
aufklappbare Klappe, die an ihrer Rückseite eine die Kleberschicht
gegenüber der Folie abdeckende, abziehbare Schutzfolie
trägt. Die Klappe ist dabei durch drei Stanzschnitte und
eine Gelenklinie gebildet.
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Unter
der aufklappbaren Klappe kann eine individuelle Be schriftung angebracht
werden. Danach kann die abziehbare Schutzfolie von der Klappe abgezogen
und mit der so freigelegten Kleberschicht die Klappe zum Schutz
der angebrachten Beschriftung mit der übrigen Kennzeichnungsplakette
verklebt werden. Diese Kennzeichnungsplakette erfordert jedoch einen
hohen Herstellungsaufwand.
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Weiterhin
ist in der älteren, nicht vorveröffentlichten
Patentanmeldung
DE 10 2006
058 777.4 der Anmelderin eine Kennzeichnungsplakette beschrieben,
die wesentlich wirtschaftlicher herstellbar ist. Hierzu ist für
das individuell beschriftbare Beschriftungsfeld ein Abdeckblatt
vorgesehen, das wiederum von einer vollflächigen Kleberlage
und einer Abdecklage überdeckt ist. Zur Beschriftung kann
das Abdeckblatt zusammen mit der Kleberlage und der Abdecklage aufgeklappt
werden, wobei das Abdeckblatt an einer seiner Kanten durch eine
gerade Linie begrenzt ist, die an zwei Stellen eine Außenkontur
der Folienlage der Kennzeichnungsplakette schneidet, das Abdeckblatt
in seinem übrigen Kantenbereich deckungsgleich mit der
Außenkontur der Folienlage der Kennzeichnungsplakette ist
und entlang der geraden Linie eine Klapplinie der Kleberlage und der
Abdecklage verläuft. Somit kann das Beschriftungsfeld beschriftet,
die Abdeckklappe wieder zugeklappt und die Kennzeichnungsplakette
beispielsweise von einer Behörde an einen Nutzer ausgegeben
werden.
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Allerdings
erfordert die Positionierung des Abdeckblatts am Ort des Beschriftungsfeldes
nach wie vor einen erheblichen steuerungstechnischen Aufwand bei
der Herstellung einer Kennzeichnungsplakette.
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Für
die vorliegende Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, eine
Kennzeichnungsplakette der eingangs genannten Art zu schaffen, die
einen erheblich vereinfachten Aufbau aufweist, sowie ein einfach
ausführbares Verfahren zur Herstellung der Kennzeichnungsplakette
anzugeben.
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Die
Lösung der Aufgabe bezüglich der Kennzeichnungsplakette
gelingt erfindungsgemäß durch eine Kennzeichnungsplakette
der eingangs genannten Art, die dadurch gekennzeichnet ist, dass
eine Klebstoffschicht unter Aussparung des Beschriftungsfelds zwischen
Folienlage und Abdecklage vorgesehen ist.
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Mit
der Erfindung wird ein erheblich vereinfachter, im wesentlich nur
noch dreilagiger Aufbau der Kennzeichnungsplakette erzielt, wobei
diese nach wie vor über ein individuell beschriftbares
Beschriftungsfeld verfügt. In an sich bekannter Weise verfügt
die Kennzeichnungsplakette über eine oberseitig bedruckte
Folienlage, auf der an sich beliebige Informationen, Kennzeichnungen
oder dergleichen aufgedruckt sein können. Auf dieser Oberseite
der Folienlage ist weiterhin ein Beschriftungsfeld vorgesehen, das
mit einer individuellen Beschriftung oder Markierung versehen werden
kann, die beispielsweise einem Kraftfahrzeugkennzeichen entspricht.
Zur Abdeckung der Kennzeichnungsplakette ist weiterhin eine Abdecklage
vorgesehen, deren Grundfläche praktisch der Fläche
der Folienlage entspricht. Zur Anbringung der Kennzeichnungsplakette
insbesondere an einer Innenseite einer Frontscheibe eines Kraftfahrzeugs
wird die Abdecklage von einem Nutzer von der Folienlage abgezogen,
sodass eine Klebstoffschicht beziehungsweise eine Kleberlage, die
zwischen Folienlage und Abdecklage vorhanden ist, freigelegt wird.
Mit dieser Kleberlage kann die Kennzeichnungsplakette nunmehr an
der Scheibe angeklebt werden, sodass die auf die Folienlage aufgedruckten
Informationen sowie gegebenenfalls die individuellen Beschriftungen
des Beschriftungsfelds beispielsweise durch eine Kontrollperson durch
die Scheibe hindurch gelesen und überprüft werden
können. Dabei ist erfindungsgemäß die
Kleberlage bzw. die Beschichtung der Folienlage mit einem Klebstoff
derart ausgebildet, dass das Beschriftungsfeld von der Klebstoffschicht
ausgespart ist. Somit kann das Beschriftungsfeld nach wie vor in
einfacher Weise mit einer Beschriftung versehen werden, um anschließend
die Kennzeichnungsplakette an einer Anbringungsfläche aufzukleben.
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Nach
einer ersten Weiterbildung ist in der Abdecklage eine aufklappbare
Klappe ausgebildet, um das Beschriftungsfeld auch bei noch nicht
abgezogener Abdecklage zugänglich zu machen. Die Klappe
kann dementsprechend von einer befugten Person geöffnet
und das Beschriftungsfeld unter anderem z. B. mit einem Kraftfahrzeugkennzeichen
beschriftet werden. Nachfolgend kann die Klappe wieder geschlossen
werden, um die Kennzeichnungsplakette an den Kraftfahrzeughalter
auszugeben.
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Bevorzugt
ist die Klappe durch eine Stanzung und/oder Perforation ausgebildet.
Bei einem vorzugsweise rechteckig ausgebildeten Beschriftungsfeld
wird die Klappe entlang einer der beiden langen Kanten durch eine
Perforation gebildet, die bei der Herstellung der Kennzeichnungsplakette
mit einem entsprechenden Werkzeug erzeugt wird. Die anderen drei
Kanten der rechteckigen Klappe können dann durch eine Stanzung
gebildet sein, sodass die Klappe entlang der Perforation auf- und
zugeklappt werden kann. Die Stanzung der drei anderen Kanten wird
ebenfalls bei der Herstellung der Kennzeichnungsplakette ausgeführt.
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Zur
Vereinfachung der Handhabung der Klappe in der Abdecklage der Kennzeichnungsplakette
wird vorgeschlagen, dass an der Klappe eine Lasche ausgebildet ist.
Bei einer rechteckigen Klappe ist diese Lasche vorzugsweise an derjenigen
langen Kante angeordnet, die der langen Kante mit der Perforation
gegenüberliegt. Die Lasche bildet einen Bestandteil der
Klappe, wobei die Lasche über das nicht mit einer Klebstoffschicht
versehene Beschriftungsfeld übersteht und somit an der
Klebestoffschicht angeklebt ist. Die Lasche sorgt somit für
ein Zuhalten der Klappe. Es versteht sich, dass die Klebstoffschicht
derart ausgelegt ist, dass die Lasche ergriffen, geöffnet
und wieder verschlossen und erneut angeklebt werden kann.
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Weiterhin
kann an dem Beschriftungsfeld ein Stempel aufgedruckt werden und/oder
ein Klebesiegel angebracht werden. Dabei kann die Form des Klebesiegels
beispielsweise auf die Formgebung der Lasche abgestimmt sein, sodass
bei einer ungefähr halbrunden Lasche ein rundes Klebesiegel
sowohl auf dem Beschriftungsfeld als auch auf der Klebstoffschicht
aufgeklebt wird.
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Bevorzugt
besteht die Folienlage aus einer transparenten oder farbigen Folie.
Bei Verwendung einer transparenten Folie kann die Kennzeichnungsplakette
bei entsprechender Gestaltung auch von der Rückseite der
Anbringungsfläche, also z. B. von einem Innenraum eines
Kraftfahrzeugs her, abgelesen werden oder zum Zwecke einer Erkennbarkeit
bei Dunkelheit von der Rückseite her durchleuchtet werden.
Eine farbige Folie ermöglicht insbesondere eine einfache
und augenfällige Kennzeichnung hinsichtlich eines bestimmten
Merkmals, beispielsweise eines bestimmten Jahres, in dem eine Prüfung
vorgenommen werden muss, oder einer bestimmten Schadstoffklasse
eines zugehörigen Kraftfahrzeugs oder einer sonstigen,
Schadstoffe erzeugenden Anlage.
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In
einfacher Weise besteht die Abdecklage ebenfalls aus einer Kunststofffolie
oder aus einem silikonisierten Papier. Eine vorzugsweise durchsichtige
Kunststofffolie erlaubt es, durch die Abdecklage hindurch die bereits
auf der Folienlage vorhandenen Informationen sowie gegebenenfalls
eine nachträglich angebrachte Beschriftung einzusehen.
Ein silikonisiertes Papier bietet den Vorteil, dass es bei der Entsorgung
einfacher handhabbar ist.
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Zur
Vermeidung einer Fälschung oder Nachahmung der Kennzeichnungsplakette
wird vorgeschlagen, dass diese mit einem Sicherheitsmerkmal ausgestattet
ist. Bevorzugt werden hierzu Void-Ausrüstungen und/oder
Guillochen und/oder Farbkippeffekte und/oder Hologramme und/oder
eine nur bei UV-Beleuchtung erkennbare Farbe verwendet.
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Um
das Abziehen der Abdecklage zu erleichtern, ist vorgesehen, dass
in der Abdecklage ein insbesondere durchgehender Schlitz ausgebildet.
Somit kann die Kennzeichnungsplakette leicht geknickt oder gebogen
werden, um somit entlang des Schlitzes die Abdecklage zumindest
geringfügig von der Klebstoffschicht abzuheben, sodass
die beiden Teile der Abdecklage jeweils ergriffen und vorzugsweise
nacheinander zum Aufkleben der Kennzeichnungsplakette abgezogen
werden können.
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Der
zweite Teil der oben gestellten Aufgabe, der ein Verfahren zur Herstellung
einer Kennzeichnungsplakette betrifft, wird mit einem Verfahren
gelöst, das dadurch gekennzeichnet ist, dass mindestens
eine Plakettenreihe mit einer Vielzahl von Plaketten hintereinander
in einer durchlaufenden Bahn erzeugt wird, wobei auf eine insbesondere
bedruckte Folienlagenbahn eine Kleberlagenbahn aufgebracht wird,
wobei jeweils ein Beschriftungsfeld in der Kleberlagenbahn ausgespart
wird, und eine Abdeckla genbahn zugeführt wird und die einzelnen
Kennzeichnungsplaketten ausgestanzt werden.
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Ein
solches Verfahren kann in relativ einfacher Weise vollautomatisch
mit geringem technischen Aufwand ausgeführt werden. Dabei
kann die Klebstoffschicht bzw. die Kleberlagenbahn vorzugsweise
im kontinuierlichen Durchlauf durch ein Druckverfahren oder drucktechnisch
aufgebracht werden, um die gewünschte Konturierung der
Klebstoffschicht zu erzielen. Insbesondere wird die Klebstoffschicht
nur auf den jeweiligen Flächen der Plaketten auf die Folienlagenbahn
aufgebracht, sodass Bereiche der Folienlagenbahn, die nach dem Ausstanzen
der Kennzeichnungsplaketten als Ausschuss zu entsorgen sind, nicht
mit einer Klebstoffschicht versehen sind.
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Gemäß einer
Weiterbildung des Verfahrens wird in der Abdecklagenbahn jeweils
am Ort des Beschriftungsfeldes einer Kennzeichnungsplakette jeweils
durch eine Stanzung und/oder eine Perforierung, die mit Hilfe von
geeigneten Werkzeugen vorgenommen werden können, die aufklappbare
Klappe gebildet, wobei zusätzlich an der Klappe auch noch
eine Lasche zum Handhaben der Klappe ausgebildet sein kann.
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Selbstverständlich
können in an sich bekannter Weise vorzugsweise die vorstehend
beschriebenen Sicherheitsmerkmale gegen Fälschung und/oder Übertragung
bei der Herstellung der Kennzeichnungsplakette ausgebildet bzw.
aufgebracht werden.
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In
gleicher Weise kann ein insbesondere durchgehender Schlitz in der
Abdecklagenbahn ausgebildet werden, sodass der Schlitz über
die gesamte Oberfläche der Kennzeichnungsplakette verläuft,
um zum späteren Gebrauch die Ab decklage einfacher abziehen
zu können. Der Schlitz kann ebenfalls mit geeigneten Werkzeugen
ausgebildet werden.
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Schließlich
ist gemäß der Erfindung für die Kennzeichnungsplakette
der vorstehend beschriebenen Art bevorzugt vorgesehen, dass sie
als Feinstaubplakette verwendet wird, die eine Einstufung eines
Kraftfahrzeugs in eine von mehreren unterschiedlichen Schadstoffklassen
sichtbar darstellt, deren Beschriftungsfeld von befugten Behörden
oder Institutionen mit einer individuellen Beschriftung und/oder
mit einem Siegel und/oder mit einem Stempel versehen und dann mit
der Klappe verschlossen wird. Nachfolgend wird die Kennzeichnungsplakette
an den Halter des betreffenden Kraftfahrzeugs zur innenseitigen
Anbringung an einer Scheibe ausgegeben. Diese Kennzeichnungsplakette
kann von außen abgelesen werden, wobei sie vorteilhaft sehr
wirtschaftlich produziert werden kann und mit den bekannten Sicherheitsmerkmalen
gegen Fälschung und Nachahmung geschützt werden
kann.
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Im
Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Kennzeichnungsplakette anhand einer Zeichnung erläutert.
Die Figuren der Zeichnung zeigen:
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1 eine
Kennzeichnungsplakette in Draufsicht und
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2 die
Kennzeichnungsplakette in einer Querschnittsdarstellung.
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Die 1 und 2 sind
schematische Wiedergaben einer Kennzeichnungsplakette 1 und
nicht maßstabsgetreu.
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1 zeigt
ein Ausführungsbeispiel einer Kennzeichnungsplakette 1,
hier am Beispiel einer Feinstaubplaket te, die die Einordnung eines
zu der Kennzeichnungsplakette gehörenden Kraftfahrzeugs
in eine bestimmte Schadstoffklasse sichtbar anzeigt. Die Kennzeichnungsplakette 1 besteht,
wie aus der schematischen Querschnittsdarstellung in 2 ersichtlich,
im Wesentlichen aus einer Folienlage 2, einer Abdecklage 4 sowie
einer dazwischen angeordneten Klebstoffschicht 5. Die Folienlage 2,
z. B. eine durchsichtige oder gefärbte Kunststofffolie,
ist auf ihrer dem Betrachter zugewandten Oberseite mit einer an
sich beliebigen Bedruckung oder einem Symbol 7 versehen
sein, hier mit einer "4" zur Verdeutlichung einer Schadstoffklasse.
Die Abdecklage 4, z. B. ebenfalls eine Kunststofffolie
oder ein silikonisiertes Papier, ist vorzugsweise durchsichtig ausgeführt,
um durch die Abdecklage 4 hindurch die Information wahrnehmen
zu können. Selbstverständlich kann auch eine Rückseite
oder Unterseite der Folienlage 2 bedruckt sein, z. B. mit
einer Gebrauchsanweisung.
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Die
Klebstoffschicht 5 ist derart ausgebildet, dass ein Beschriftungsfeld 3 auf
der Folienlage 2 ausgespart ist, sodass beispielsweise
nach Abziehen der Abdecklage 4 dieses Beschriftungsfeld 3 individuell
beschriftet werden kann, vorzugsweise entsprechend einem Kraftfahrzeugkennzeichen,
um derart weitere Informationen an der Kennzeichnungsplakette 1 anzubringen.
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Das
hier rechteckig ausgebildete Beschriftungsfeld 3 kann mit
einer verschwenkbaren Klappe 9 zugänglich gemacht
werden, wobei die Klappe 9 entlang einer Perforation 8,
wie durch die Strichlierung angedeutet, auf- und zugeklappt werden
kann. Die Perforation 8 ist beispielsweise entlang einer
langen Kante der Klappe 9 ausgebildet. Die Stanzung 10 kann
auch über die gesamte Fläche der Kennzeichnungsplakette 1 durchgehend
verlaufend ausgebildet sein. An den drei anderen Kanten ist jeweils
eine Stanzung 10, wie durch die durchgehenden Linien verdeutlicht,
ausgebildet, wobei Stanzung 10 und/oder Perforation 8 vorzugsweise bei
der Herstellung der Kennzeichnungsplakette 1 vorgenommen
werden.
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Zur
Vereinfachung der Handhabung der Klappe 9 ist an derjenigen
langen Kante, die der Perforation 8 gegenüberliegt,
eine zusätzliche Lasche 6 ausgebildet, die über
das Beschriftungsfeld 3 hinausreicht und somit an der Klebstoffschicht 5 anhaftet,
sodass mit der Lasche 6 die Klappe 9 geschlossen
halten wird.
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Weiterhin
verfügt die Kennzeichnungsplakette 1 über
einen durchgehenden Schlitz 11, der beispielsweise bei
der Herstellung der Kennzeichnungsplakette 1 eingeschnitten
wird. Der Schlitz 11 teilt die Abdecklage 4, die
die Folienlage 2 bzw. die Klebstoffschicht 5 im
Wesentlichen vollflächig abdeckt, in zwei Teile, sodass
die Folienlage 2 von einem Nutzer geknickt werden kann,
um entlang des Schlitzes 11 die Abdecklage 4 zumindest
teilweise von der Klebstoffschicht 5 abzuheben, sodass
die beiden Teile der Abdecklage 4 einfacher von der Klebstoffschicht 5 bzw.
der Folienlage 2 abgezogen werden können, um die
Plakette 1 an ihrer Anbringungsfläche anzukleben.
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Bei
der Herstellung der Kennzeichnungsplakette
1, die vorzugsweise
rund, sechs- oder achteckig oder rechteckig oder trapezförmig
ausgebildet sein kann, werden mehrere Kennzeichnungsplaketten
1 in
einer Reihe hintereinander hergestellt, wobei jeweils eine Folienlagenbahn
obenseitig bedruckt werden kann, nachfolgend eine Klebstoffschicht
aufgetragen werden kann und abschließend eine Abdecklagenbahn
zugeführt wird. In der Abdecklagenbahn können
Perforationen
8, Stanzungen
10, Schlitze
11 und
der gleichen ausgebildet sein oder nach dem Zuführen angebracht
werden. Weiterhin kann um die Kennzeichnungsplakette
1 herum
ebenfalls eine Perforation ausgebildet sein, sodass die Kennzeichnungsplakette
1 nur
noch über dünne Materialbrücken mit einem
umgebenden Bahnabschnitt verbunden ist, um somit in einfacher Weise
aus diesem Bahnabschnitt herausgebrochen werden zu können. Bezugszeichenliste:
| Zeichen | Bezeichnung |
| 1 | Kennzeichnungsplakette |
| 2 | Folienlage |
| 3 | Beschriftungsfeld |
| 4 | Abdecklage |
| 5 | Klebstoffschicht |
| 6 | Lasche |
| 7 | Warnsymbol |
| 8 | Perforation |
| 9 | Klappe |
| 10 | Stanzung |
| 11 | Schlitz |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0358850
B1 [0002]
- - DE 102006058777 [0004]