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DE102007004161A1 - Kennzeichnungsplakette, Verfahren zu deren Herstellung und Verwendung der Kennzeichnungsplakette - Google Patents

Kennzeichnungsplakette, Verfahren zu deren Herstellung und Verwendung der Kennzeichnungsplakette Download PDF

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DE102007004161A1
DE102007004161A1 DE200710004161 DE102007004161A DE102007004161A1 DE 102007004161 A1 DE102007004161 A1 DE 102007004161A1 DE 200710004161 DE200710004161 DE 200710004161 DE 102007004161 A DE102007004161 A DE 102007004161A DE 102007004161 A1 DE102007004161 A1 DE 102007004161A1
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DE200710004161
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Inventor
Otmar-Jürgen Kunz
Matthias Museler
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SECURASTA GmbH
Original Assignee
SECURASTA GmbH
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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/08Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself
    • G09F3/10Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself by an adhesive layer

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Kennzeichnungsplakette (1) zur Anbringung an einer durchsichtigen Anbringungsfläche, besteht aus einer ober- und/oder unterseitig bedruckten Folienlage (2) und einem oberseitigen, beschriftbaren Beschriftungsfeld (3) sowie einer Abdecklage (4). Zur verbesserten Handhabung und vereinfachten Herstellung der Kennzeichnungsplakette (1) ist diese erfindungsgemäß derart ausgebildet, dass eine Klebstoffschicht (5) unter Aussparung des Beschriftungsfelds (3) zwischen Folienlage (2) und Abdecklage (4) vorgesehen ist. Des Weiteren werden ein entsprechendes Herstellungsverfahren und eine bevorzugte Verwendung der Kennzeichnungsplakette (1) angegeben.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kennzeichnungsplakette zur Anbringung an einer durchsichtigen Anbringungsfläche, mit einer ober- und/oder unterseitig bedruckten Folienlage und einem oberseitigen beschriftbaren Beschriftungsfeld und mit einer Abdecklage. Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung der Kennzeichnungsplakette sowie eine Verwendung der Kennzeichnungsplakette.
  • Aus der EP 0 358 850 B1 ist eine Kennzeichnungsplakette zur Festlegung an einer Rückseite lichtdurchlässiger Scheiben aus Glas oder Kunststoff mit einer unteren abziehbaren Schutzplatte, einer von der Schutzplatte getragenen, die Kennzeichnung tragenden Folie, einer auf der Sichtseite der Folie angeordneten Kleberschicht mit UV-Lichtbeständigkeit und einer die Kleberschicht nach außen abdeckenden, abziehbaren Schutzfolie bekannt, wobei eine in der Schutzfolie durch Sollbruchlinien gebildete, aufklappbare Klappe, die an ihrer Rückseite eine die Kleberschicht gegenüber der Folie abdeckende, abziehbare Schutzfolie trägt. Die Klappe ist dabei durch drei Stanzschnitte und eine Gelenklinie gebildet.
  • Unter der aufklappbaren Klappe kann eine individuelle Be schriftung angebracht werden. Danach kann die abziehbare Schutzfolie von der Klappe abgezogen und mit der so freigelegten Kleberschicht die Klappe zum Schutz der angebrachten Beschriftung mit der übrigen Kennzeichnungsplakette verklebt werden. Diese Kennzeichnungsplakette erfordert jedoch einen hohen Herstellungsaufwand.
  • Weiterhin ist in der älteren, nicht vorveröffentlichten Patentanmeldung DE 10 2006 058 777.4 der Anmelderin eine Kennzeichnungsplakette beschrieben, die wesentlich wirtschaftlicher herstellbar ist. Hierzu ist für das individuell beschriftbare Beschriftungsfeld ein Abdeckblatt vorgesehen, das wiederum von einer vollflächigen Kleberlage und einer Abdecklage überdeckt ist. Zur Beschriftung kann das Abdeckblatt zusammen mit der Kleberlage und der Abdecklage aufgeklappt werden, wobei das Abdeckblatt an einer seiner Kanten durch eine gerade Linie begrenzt ist, die an zwei Stellen eine Außenkontur der Folienlage der Kennzeichnungsplakette schneidet, das Abdeckblatt in seinem übrigen Kantenbereich deckungsgleich mit der Außenkontur der Folienlage der Kennzeichnungsplakette ist und entlang der geraden Linie eine Klapplinie der Kleberlage und der Abdecklage verläuft. Somit kann das Beschriftungsfeld beschriftet, die Abdeckklappe wieder zugeklappt und die Kennzeichnungsplakette beispielsweise von einer Behörde an einen Nutzer ausgegeben werden.
  • Allerdings erfordert die Positionierung des Abdeckblatts am Ort des Beschriftungsfeldes nach wie vor einen erheblichen steuerungstechnischen Aufwand bei der Herstellung einer Kennzeichnungsplakette.
  • Für die vorliegende Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, eine Kennzeichnungsplakette der eingangs genannten Art zu schaffen, die einen erheblich vereinfachten Aufbau aufweist, sowie ein einfach ausführbares Verfahren zur Herstellung der Kennzeichnungsplakette anzugeben.
  • Die Lösung der Aufgabe bezüglich der Kennzeichnungsplakette gelingt erfindungsgemäß durch eine Kennzeichnungsplakette der eingangs genannten Art, die dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Klebstoffschicht unter Aussparung des Beschriftungsfelds zwischen Folienlage und Abdecklage vorgesehen ist.
  • Mit der Erfindung wird ein erheblich vereinfachter, im wesentlich nur noch dreilagiger Aufbau der Kennzeichnungsplakette erzielt, wobei diese nach wie vor über ein individuell beschriftbares Beschriftungsfeld verfügt. In an sich bekannter Weise verfügt die Kennzeichnungsplakette über eine oberseitig bedruckte Folienlage, auf der an sich beliebige Informationen, Kennzeichnungen oder dergleichen aufgedruckt sein können. Auf dieser Oberseite der Folienlage ist weiterhin ein Beschriftungsfeld vorgesehen, das mit einer individuellen Beschriftung oder Markierung versehen werden kann, die beispielsweise einem Kraftfahrzeugkennzeichen entspricht. Zur Abdeckung der Kennzeichnungsplakette ist weiterhin eine Abdecklage vorgesehen, deren Grundfläche praktisch der Fläche der Folienlage entspricht. Zur Anbringung der Kennzeichnungsplakette insbesondere an einer Innenseite einer Frontscheibe eines Kraftfahrzeugs wird die Abdecklage von einem Nutzer von der Folienlage abgezogen, sodass eine Klebstoffschicht beziehungsweise eine Kleberlage, die zwischen Folienlage und Abdecklage vorhanden ist, freigelegt wird. Mit dieser Kleberlage kann die Kennzeichnungsplakette nunmehr an der Scheibe angeklebt werden, sodass die auf die Folienlage aufgedruckten Informationen sowie gegebenenfalls die individuellen Beschriftungen des Beschriftungsfelds beispielsweise durch eine Kontrollperson durch die Scheibe hindurch gelesen und überprüft werden können. Dabei ist erfindungsgemäß die Kleberlage bzw. die Beschichtung der Folienlage mit einem Klebstoff derart ausgebildet, dass das Beschriftungsfeld von der Klebstoffschicht ausgespart ist. Somit kann das Beschriftungsfeld nach wie vor in einfacher Weise mit einer Beschriftung versehen werden, um anschließend die Kennzeichnungsplakette an einer Anbringungsfläche aufzukleben.
  • Nach einer ersten Weiterbildung ist in der Abdecklage eine aufklappbare Klappe ausgebildet, um das Beschriftungsfeld auch bei noch nicht abgezogener Abdecklage zugänglich zu machen. Die Klappe kann dementsprechend von einer befugten Person geöffnet und das Beschriftungsfeld unter anderem z. B. mit einem Kraftfahrzeugkennzeichen beschriftet werden. Nachfolgend kann die Klappe wieder geschlossen werden, um die Kennzeichnungsplakette an den Kraftfahrzeughalter auszugeben.
  • Bevorzugt ist die Klappe durch eine Stanzung und/oder Perforation ausgebildet. Bei einem vorzugsweise rechteckig ausgebildeten Beschriftungsfeld wird die Klappe entlang einer der beiden langen Kanten durch eine Perforation gebildet, die bei der Herstellung der Kennzeichnungsplakette mit einem entsprechenden Werkzeug erzeugt wird. Die anderen drei Kanten der rechteckigen Klappe können dann durch eine Stanzung gebildet sein, sodass die Klappe entlang der Perforation auf- und zugeklappt werden kann. Die Stanzung der drei anderen Kanten wird ebenfalls bei der Herstellung der Kennzeichnungsplakette ausgeführt.
  • Zur Vereinfachung der Handhabung der Klappe in der Abdecklage der Kennzeichnungsplakette wird vorgeschlagen, dass an der Klappe eine Lasche ausgebildet ist. Bei einer rechteckigen Klappe ist diese Lasche vorzugsweise an derjenigen langen Kante angeordnet, die der langen Kante mit der Perforation gegenüberliegt. Die Lasche bildet einen Bestandteil der Klappe, wobei die Lasche über das nicht mit einer Klebstoffschicht versehene Beschriftungsfeld übersteht und somit an der Klebestoffschicht angeklebt ist. Die Lasche sorgt somit für ein Zuhalten der Klappe. Es versteht sich, dass die Klebstoffschicht derart ausgelegt ist, dass die Lasche ergriffen, geöffnet und wieder verschlossen und erneut angeklebt werden kann.
  • Weiterhin kann an dem Beschriftungsfeld ein Stempel aufgedruckt werden und/oder ein Klebesiegel angebracht werden. Dabei kann die Form des Klebesiegels beispielsweise auf die Formgebung der Lasche abgestimmt sein, sodass bei einer ungefähr halbrunden Lasche ein rundes Klebesiegel sowohl auf dem Beschriftungsfeld als auch auf der Klebstoffschicht aufgeklebt wird.
  • Bevorzugt besteht die Folienlage aus einer transparenten oder farbigen Folie. Bei Verwendung einer transparenten Folie kann die Kennzeichnungsplakette bei entsprechender Gestaltung auch von der Rückseite der Anbringungsfläche, also z. B. von einem Innenraum eines Kraftfahrzeugs her, abgelesen werden oder zum Zwecke einer Erkennbarkeit bei Dunkelheit von der Rückseite her durchleuchtet werden. Eine farbige Folie ermöglicht insbesondere eine einfache und augenfällige Kennzeichnung hinsichtlich eines bestimmten Merkmals, beispielsweise eines bestimmten Jahres, in dem eine Prüfung vorgenommen werden muss, oder einer bestimmten Schadstoffklasse eines zugehörigen Kraftfahrzeugs oder einer sonstigen, Schadstoffe erzeugenden Anlage.
  • In einfacher Weise besteht die Abdecklage ebenfalls aus einer Kunststofffolie oder aus einem silikonisierten Papier. Eine vorzugsweise durchsichtige Kunststofffolie erlaubt es, durch die Abdecklage hindurch die bereits auf der Folienlage vorhandenen Informationen sowie gegebenenfalls eine nachträglich angebrachte Beschriftung einzusehen. Ein silikonisiertes Papier bietet den Vorteil, dass es bei der Entsorgung einfacher handhabbar ist.
  • Zur Vermeidung einer Fälschung oder Nachahmung der Kennzeichnungsplakette wird vorgeschlagen, dass diese mit einem Sicherheitsmerkmal ausgestattet ist. Bevorzugt werden hierzu Void-Ausrüstungen und/oder Guillochen und/oder Farbkippeffekte und/oder Hologramme und/oder eine nur bei UV-Beleuchtung erkennbare Farbe verwendet.
  • Um das Abziehen der Abdecklage zu erleichtern, ist vorgesehen, dass in der Abdecklage ein insbesondere durchgehender Schlitz ausgebildet. Somit kann die Kennzeichnungsplakette leicht geknickt oder gebogen werden, um somit entlang des Schlitzes die Abdecklage zumindest geringfügig von der Klebstoffschicht abzuheben, sodass die beiden Teile der Abdecklage jeweils ergriffen und vorzugsweise nacheinander zum Aufkleben der Kennzeichnungsplakette abgezogen werden können.
  • Der zweite Teil der oben gestellten Aufgabe, der ein Verfahren zur Herstellung einer Kennzeichnungsplakette betrifft, wird mit einem Verfahren gelöst, das dadurch gekennzeichnet ist, dass mindestens eine Plakettenreihe mit einer Vielzahl von Plaketten hintereinander in einer durchlaufenden Bahn erzeugt wird, wobei auf eine insbesondere bedruckte Folienlagenbahn eine Kleberlagenbahn aufgebracht wird, wobei jeweils ein Beschriftungsfeld in der Kleberlagenbahn ausgespart wird, und eine Abdeckla genbahn zugeführt wird und die einzelnen Kennzeichnungsplaketten ausgestanzt werden.
  • Ein solches Verfahren kann in relativ einfacher Weise vollautomatisch mit geringem technischen Aufwand ausgeführt werden. Dabei kann die Klebstoffschicht bzw. die Kleberlagenbahn vorzugsweise im kontinuierlichen Durchlauf durch ein Druckverfahren oder drucktechnisch aufgebracht werden, um die gewünschte Konturierung der Klebstoffschicht zu erzielen. Insbesondere wird die Klebstoffschicht nur auf den jeweiligen Flächen der Plaketten auf die Folienlagenbahn aufgebracht, sodass Bereiche der Folienlagenbahn, die nach dem Ausstanzen der Kennzeichnungsplaketten als Ausschuss zu entsorgen sind, nicht mit einer Klebstoffschicht versehen sind.
  • Gemäß einer Weiterbildung des Verfahrens wird in der Abdecklagenbahn jeweils am Ort des Beschriftungsfeldes einer Kennzeichnungsplakette jeweils durch eine Stanzung und/oder eine Perforierung, die mit Hilfe von geeigneten Werkzeugen vorgenommen werden können, die aufklappbare Klappe gebildet, wobei zusätzlich an der Klappe auch noch eine Lasche zum Handhaben der Klappe ausgebildet sein kann.
  • Selbstverständlich können in an sich bekannter Weise vorzugsweise die vorstehend beschriebenen Sicherheitsmerkmale gegen Fälschung und/oder Übertragung bei der Herstellung der Kennzeichnungsplakette ausgebildet bzw. aufgebracht werden.
  • In gleicher Weise kann ein insbesondere durchgehender Schlitz in der Abdecklagenbahn ausgebildet werden, sodass der Schlitz über die gesamte Oberfläche der Kennzeichnungsplakette verläuft, um zum späteren Gebrauch die Ab decklage einfacher abziehen zu können. Der Schlitz kann ebenfalls mit geeigneten Werkzeugen ausgebildet werden.
  • Schließlich ist gemäß der Erfindung für die Kennzeichnungsplakette der vorstehend beschriebenen Art bevorzugt vorgesehen, dass sie als Feinstaubplakette verwendet wird, die eine Einstufung eines Kraftfahrzeugs in eine von mehreren unterschiedlichen Schadstoffklassen sichtbar darstellt, deren Beschriftungsfeld von befugten Behörden oder Institutionen mit einer individuellen Beschriftung und/oder mit einem Siegel und/oder mit einem Stempel versehen und dann mit der Klappe verschlossen wird. Nachfolgend wird die Kennzeichnungsplakette an den Halter des betreffenden Kraftfahrzeugs zur innenseitigen Anbringung an einer Scheibe ausgegeben. Diese Kennzeichnungsplakette kann von außen abgelesen werden, wobei sie vorteilhaft sehr wirtschaftlich produziert werden kann und mit den bekannten Sicherheitsmerkmalen gegen Fälschung und Nachahmung geschützt werden kann.
  • Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Kennzeichnungsplakette anhand einer Zeichnung erläutert. Die Figuren der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine Kennzeichnungsplakette in Draufsicht und
  • 2 die Kennzeichnungsplakette in einer Querschnittsdarstellung.
  • Die 1 und 2 sind schematische Wiedergaben einer Kennzeichnungsplakette 1 und nicht maßstabsgetreu.
  • 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Kennzeichnungsplakette 1, hier am Beispiel einer Feinstaubplaket te, die die Einordnung eines zu der Kennzeichnungsplakette gehörenden Kraftfahrzeugs in eine bestimmte Schadstoffklasse sichtbar anzeigt. Die Kennzeichnungsplakette 1 besteht, wie aus der schematischen Querschnittsdarstellung in 2 ersichtlich, im Wesentlichen aus einer Folienlage 2, einer Abdecklage 4 sowie einer dazwischen angeordneten Klebstoffschicht 5. Die Folienlage 2, z. B. eine durchsichtige oder gefärbte Kunststofffolie, ist auf ihrer dem Betrachter zugewandten Oberseite mit einer an sich beliebigen Bedruckung oder einem Symbol 7 versehen sein, hier mit einer "4" zur Verdeutlichung einer Schadstoffklasse. Die Abdecklage 4, z. B. ebenfalls eine Kunststofffolie oder ein silikonisiertes Papier, ist vorzugsweise durchsichtig ausgeführt, um durch die Abdecklage 4 hindurch die Information wahrnehmen zu können. Selbstverständlich kann auch eine Rückseite oder Unterseite der Folienlage 2 bedruckt sein, z. B. mit einer Gebrauchsanweisung.
  • Die Klebstoffschicht 5 ist derart ausgebildet, dass ein Beschriftungsfeld 3 auf der Folienlage 2 ausgespart ist, sodass beispielsweise nach Abziehen der Abdecklage 4 dieses Beschriftungsfeld 3 individuell beschriftet werden kann, vorzugsweise entsprechend einem Kraftfahrzeugkennzeichen, um derart weitere Informationen an der Kennzeichnungsplakette 1 anzubringen.
  • Das hier rechteckig ausgebildete Beschriftungsfeld 3 kann mit einer verschwenkbaren Klappe 9 zugänglich gemacht werden, wobei die Klappe 9 entlang einer Perforation 8, wie durch die Strichlierung angedeutet, auf- und zugeklappt werden kann. Die Perforation 8 ist beispielsweise entlang einer langen Kante der Klappe 9 ausgebildet. Die Stanzung 10 kann auch über die gesamte Fläche der Kennzeichnungsplakette 1 durchgehend verlaufend ausgebildet sein. An den drei anderen Kanten ist jeweils eine Stanzung 10, wie durch die durchgehenden Linien verdeutlicht, ausgebildet, wobei Stanzung 10 und/oder Perforation 8 vorzugsweise bei der Herstellung der Kennzeichnungsplakette 1 vorgenommen werden.
  • Zur Vereinfachung der Handhabung der Klappe 9 ist an derjenigen langen Kante, die der Perforation 8 gegenüberliegt, eine zusätzliche Lasche 6 ausgebildet, die über das Beschriftungsfeld 3 hinausreicht und somit an der Klebstoffschicht 5 anhaftet, sodass mit der Lasche 6 die Klappe 9 geschlossen halten wird.
  • Weiterhin verfügt die Kennzeichnungsplakette 1 über einen durchgehenden Schlitz 11, der beispielsweise bei der Herstellung der Kennzeichnungsplakette 1 eingeschnitten wird. Der Schlitz 11 teilt die Abdecklage 4, die die Folienlage 2 bzw. die Klebstoffschicht 5 im Wesentlichen vollflächig abdeckt, in zwei Teile, sodass die Folienlage 2 von einem Nutzer geknickt werden kann, um entlang des Schlitzes 11 die Abdecklage 4 zumindest teilweise von der Klebstoffschicht 5 abzuheben, sodass die beiden Teile der Abdecklage 4 einfacher von der Klebstoffschicht 5 bzw. der Folienlage 2 abgezogen werden können, um die Plakette 1 an ihrer Anbringungsfläche anzukleben.
  • Bei der Herstellung der Kennzeichnungsplakette 1, die vorzugsweise rund, sechs- oder achteckig oder rechteckig oder trapezförmig ausgebildet sein kann, werden mehrere Kennzeichnungsplaketten 1 in einer Reihe hintereinander hergestellt, wobei jeweils eine Folienlagenbahn obenseitig bedruckt werden kann, nachfolgend eine Klebstoffschicht aufgetragen werden kann und abschließend eine Abdecklagenbahn zugeführt wird. In der Abdecklagenbahn können Perforationen 8, Stanzungen 10, Schlitze 11 und der gleichen ausgebildet sein oder nach dem Zuführen angebracht werden. Weiterhin kann um die Kennzeichnungsplakette 1 herum ebenfalls eine Perforation ausgebildet sein, sodass die Kennzeichnungsplakette 1 nur noch über dünne Materialbrücken mit einem umgebenden Bahnabschnitt verbunden ist, um somit in einfacher Weise aus diesem Bahnabschnitt herausgebrochen werden zu können. Bezugszeichenliste:
    Zeichen Bezeichnung
    1 Kennzeichnungsplakette
    2 Folienlage
    3 Beschriftungsfeld
    4 Abdecklage
    5 Klebstoffschicht
    6 Lasche
    7 Warnsymbol
    8 Perforation
    9 Klappe
    10 Stanzung
    11 Schlitz
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0358850 B1 [0002]
    • - DE 102006058777 [0004]

Claims (14)

  1. Kennzeichnungsplakette (1) zu Anbringung an einer durchsichtigen Anbringungsfläche mit einer ober- und/oder unterseitig bedruckten Folienlage (2) und einem oberseitigen, beschriftbaren Beschriftungsfeld (3) und mit einer Abdecklage (4), dadurch gekennzeichnet, dass eine Klebstoffschicht (5) unter Aussparung des Beschriftungsfelds (3) zwischen Folienlage (2) und Abdecklage (4) vorgesehen ist.
  2. Kennzeichnungsplakette (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Abdecklage (4) eine aufklappbare Klappe (5) zur Zugänglichmachung des Beschriftungsfelds (3) ausgebildet ist.
  3. Kennzeichnungsplakette (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (5) durch eine Stanzung (10) und/oder eine Perforation (8) ausgebildet ist.
  4. Kennzeichnungsplakette (1) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass an der Klappe (5) eine Lasche (6) ausgebildet ist.
  5. Kennzeichnungsplakette (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Folienlage (2) eine Kunststofffolie ist.
  6. Kennzeichnungsplakette (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdecklage (4) eine Kunststofffolie oder ein silikonisiertes Papier ist.
  7. Kennzeichnungsplakette (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungsplakette (1) mindestens ein Sicherheitsmerkmal gegen Fälschung und/oder Übertragung aufweist.
  8. Kennzeichnungsplakette (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass in der Abdecklage (4) ein vorzugsweise über die gesamte Fläche der Kennzeichnungsplakette (1) durchgehender Schlitz (11) ausgebildet ist.
  9. Verfahren zur Herstellung einer Kennzeichnungsplakette (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Plakettenreihe mit einer Vielzahl von Kennzeichnungsplaketten (1) hintereinander in einer durchlaufenden Bahn erzeugt wird, wobei auf eine insbesondere bedruckte Folienlagenbahn eine Kleberlagenbahn aufgebracht wird, wobei für jede Kennzeichnungsplakette (1) jeweils ein Beschriftungsfeld (3) in der Kleberlagenbahn ausgespart wird, und eine Abdecklagenbahn zugeführt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass in der Abdecklagenbahn für jede Kennzeichnungsplakette (1) eine Klappe (9) ausgebildet wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass an der Klappe (9) eine Lasche (11) ausgebildet wird.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Sicherheitsmerkmal gegen Fälschung und/oder Übertragung an jeder Kennzeichnungsplakette (1) angebracht wird.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass in der Abdecklagenbahn ein Schlitz (11) ausgebildet wird, insbesondere sich dieser durchgehend über jede Kennzeichnungsplakette (1) erstreckt.
  14. Verwendung der Kennzeichnungsplakette nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungsplakette (1) als Feinstaubplakette verwendet wird, die eine Einstufung eines Kraftfahrzeugs in eine von mehreren unterschiedlichen Schadstoffklassen sichtbar darstellt, deren Beschriftungsfeld (3) von befugten Behörden oder Institutionen mit einer individuellen Beschriftung und gegebenenfalls mit einem Siegel und/oder einem Stempel versehen und dann verschlossen wird und die an den Halter des betreffenden Kraftfahrzeugs zur innenseitigen Anbringung an einer Scheibe ausgegeben wird.
DE200710004161 2007-01-22 2007-01-22 Kennzeichnungsplakette, Verfahren zu deren Herstellung und Verwendung der Kennzeichnungsplakette Withdrawn DE102007004161A1 (de)

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