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DE202017006817U1 - Vorrichtung zum Markieren von Objekten und Trägerkörper mit einer Mehrzahl von Kennzeichnungskörpern - Google Patents

Vorrichtung zum Markieren von Objekten und Trägerkörper mit einer Mehrzahl von Kennzeichnungskörpern Download PDF

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DE202017006817U1
DE202017006817U1 DE202017006817.6U DE202017006817U DE202017006817U1 DE 202017006817 U1 DE202017006817 U1 DE 202017006817U1 DE 202017006817 U DE202017006817 U DE 202017006817U DE 202017006817 U1 DE202017006817 U1 DE 202017006817U1
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Abstract

Vorrichtung zum Markieren von Objekten (02), wobei die Vorrichtung zumindest eine Applikationseinrichtung (18) zum Aufbringen zumindest eines Kennzeichnungskörpers (03) auf ein jeweiliges Objekt (02) aufweist, wobei die Applikationseinrichtung (18) zumindest eine Aufnahmeeinrichtung für einen Vorrat von Kennzeichnungskörpern (03) aufweist und wobei die Applikationseinrichtung (18) zumindest einen Presskörper (06) mit zumindest einer beheizbaren Anpressfläche (08) aufweist und wobei die Vorrichtung zumindest eine Laserquelle (19) aufweist und wobei die zumindest eine Laserquelle (19) zumindest eine Umlenkeinrichtung zum gerichteten Aussenden von Laserstrahlung aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Markieren von Objekten und einen Trägerkörper mit einer Mehrzahl von Kennzeichnungskörpern.
  • Es sind unterschiedliche Verfahren bekannt, mittels denen Objekte gekennzeichnet werden können. Solche Objekte sind beispielsweise aus Gummi gefertigt und/oder sind beispielsweise Reifen, insbesondere Gummireifen oder Fahrzeugreifen. Bei Reifen kann es sich dabei um Vollgummireifen oder luftgefüllte Reifen handeln.
  • Beispielsweise werden Objekte zur Kennzeichnung mit Aufklebern versehen, die zuvor bedruckt wurden. Es ist auch bekannt, Gummireifen durch Applikation von farbigen Punkten zu kennzeichnen. Auf diese Weise können bestimmte Eigenschaften der Reifen für Personen oder automatische Erkennungssysteme einfach und schnell identifizierbar sein. Die jeweilige Kennzeichnung kann dabei unterschiedliche Informationen enthalten, beispielsweise einfach nur eine bestimmte Farbe oder einen zweidimensionalen Code, der eine Vielzahl von Informationen enthält.
  • Durch die WO 2015/118155 A1 ist es bekannt, Teile von Gummireifen mittels Laserstrahlung abzutragen, um eine sichtbare Kennzeichnung zu erstellen. Die Struktur des Reifens wird dadurch verändert.
  • Durch die WO 2005/000714 A1 ist eine Vorrichtung bekannt, mittels der Teile von Gummireifen mittels Laserstrahlung abgetragen werden können, um eine sichtbare Kennzeichnung zu erstellen.
  • Durch die DE 20 2015 009 105 U1 ist es bekannt, eine Oberfläche eines Reifens so zu strukturieren, dass allein durch die entstehende Geometrie ein zweidimensionaler Code aus unterschiedlich hell erscheinenden Elementen des selben Materials entsteht.
  • Durch die US 5 603 796 A ist ein Verfahren bekannt, bei dem Kennzeichnungskörper mittels Laserstrahlung mit einer Kennzeichnung versehen werden und danach auf Autoreifen aufgebracht werden. Der Laserstrahl trifft dabei auf eine Oberfläche, die einer Klebefläche abgewandt ist, mit der der Kennzeichnungskörper dann am Reifen befestigt wird.
  • Durch die US 5 047 110 A ist ein Verfahren, eine Vorrichtung und ein Trägerkörper zum Ausführen eines Thermotransferdrucks auf Reifen offenbart. Dabei wird von einem Trägerkörper Beschichtungsmaterial unter Hitzeeinwirkung eines Stempels auf den Reifen übertragen. Das übertragene Druckbild ergibt sich aus der Form des Stempels oder der Form der Beschichtung auf dem Trägerkörper.
  • Durch die US 2003 / 0 201 202 A1 ist ein Verfahren bekannt, bei dem Kennzeichnungskörper einzeln mittels Laserstrahlung bearbeitet und danach auf einem Trägerkörper angeordnet, aufgewickelt, abgewickelt, gereinigt und erneut aufgewickelt werden. Dabei werden die Kennzeichnungskörper mit derjenigen Seite an den Trägerkörper geheftet, mit der sie später auch an das zu kennzeichnende Objekt angebracht werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Markieren von Objekten und einen Trägerkörper mit einer Mehrzahl von Kennzeichnungskörpern zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 und die Merkmale des Anspruches 4 gelöst.
  • Bevorzugt wird ein Verfahren zum Aufbringen einer insbesondere einen Matrixcode aufweisenden Kennzeichnung auf einem Objekt, das weiter bevorzugt aus Gummi gebildet und/oder als Reifen und/oder als Gummireifen ausgebildet ist. Bevorzugt wird ein Kennzeichnungskörper mittels eines Presskörpers zeitweise gegen das Objekt gepresst und wird der Kennzeichnungskörper dadurch mittels zumindest eines Haftvermittlers dauerhaft mit dem Objekt verbunden. Dabei wird bevorzugt zumindest eine Anpressfläche des Presskörpers vor und/oder während des Anpressens des Kennzeichnungskörpers gegen das Objekt insbesondere durch gesteuerte und/oder geregelte Energiezufuhr erhitzt, insbesondere auf eine Temperatur von zumindest 75°C, bevorzugt zumindest 100°C und weiter bevorzugt zumindest 125°C und/oder bevorzugt höchstens 200°C, weiter bevorzugt höchstens 175°C und noch weiter bevorzugt höchstens 150°C. Bevorzugt wird vor und/oder nach dem Anpressen des Kennzeichnungskörpers an das Objekt der Kennzeichnungskörper durch Eintrag von Energie mittels zumindest eines Laserstrahls teilweise stofflich verändert und dadurch mit einer Kennzeichnungsstruktur versehen. Dadurch kann eine individuelle Kennzeichnung des Objekts vorgenommen werden, ohne das Objekt selbst zu beschädigen. Ein Vorteil besteht insbesondere darin, dass das Objekt selbst nicht stofflich verändert werden muss und deshalb seine Eigenschaften weitgehend behält.
  • Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Kennzeichnung bei Bedarf entfernt werden kann. Insbesondere muss dann bei einer fehlerhaften Kennzeichnung nicht das gesamte Objekt verworfen werden, sondern die fehlerhafte Kennzeichnung kann entfernt und durch eine korrekte Kennzeichnung ersetzt werden. Ein weiterer Vorteil besteht bevorzugt darin, dass beliebige Objekte markiert werden können, sofern der Kennzeichnungskörper daran angebracht werden kann. Insbesondere für Reifen bietet sich der Vorteil, dass das Aufbringen von Kennzeichnungskörpern ein bewährtes Verfahren darstellt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass bevorzugt weniger Laserleistung notwendig ist, als wenn das Objekt selbst durch den Laserstrahl verändert werden müsste. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Kennzeichnung des Objekts vergleichsweise schnell erfolgen kann.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung zeichnet sich das Verfahren dadurch aus, dass der zumindest eine Laserstrahl durch elektromagnetische Strahlung mit einer Wellenlänge im Infrarotbereich gebildet ist. Insbesondere beträgt die Wellenlänge der elektromagnetischen Strahlung des Laserstrahls bevorzugt zumindest 5 µm (fünf Mikrometer), weiter bevorzugt zumindest 9 µm (neun Mikrometer) und/oder unabhängig davon höchstens 50 µm (fünfzig Mikrometer), weiter bevorzugt höchstens 11 µm (elf Mikrometer). Eine entsprechende Laserquelle ist beispielsweise ein Kohlenstoffdioxidlaser.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich das Verfahren bevorzugt dadurch aus, dass die Kennzeichnungsstruktur dadurch gebildet wird, dass zumindest eine Schicht des Kennzeichnungskörpers in zumindest einem begrenzten Raumbereich entfernt wird und dadurch zumindest eine durchgehende Öffnung dieser zumindest einen Schicht erzeugt wird, weiter bevorzugt eine Vielzahl solcher durchgehender Öffnungen.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich das Verfahren bevorzugt dadurch aus, dass der Kennzeichnungskörper vor dem Anpressen des Kennzeichnungskörpers an das Objekt und weiter bevorzugt vor jedem Kontakt mit dem Objekt mit der Kennzeichnungsstruktur versehen wird.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich das Verfahren bevorzugt dadurch aus, dass der Kennzeichnungskörper nach dem Anpressen des Kennzeichnungskörpers an das Objekt mit der Kennzeichnungsstruktur versehen wird und dass durch Erzeugen der Kennzeichnungsstruktur zumindest eine Schicht des Kennzeichnungskörpers sichtbar wird, die zuvor verdeckt war.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich das Verfahren bevorzugt dadurch aus, dass die Kennzeichnung zumindest einen Matrixcode aufweist und/oder dass die Kennzeichnungsstruktur zumindest einen Matrixcode aufweist.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich das Verfahren bevorzugt dadurch aus, dass das Objekt selbst durch den Eintrag der Energie mittels des zumindest einen Laserstrahls stofflich unverändert bleibt. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich das Verfahren bevorzugt dadurch aus, dass durch Erwärmung des zumindest einen Haftvermittler zumindest eine seiner physikalischen Eigenschaften verändert wird, beispielsweise seine Häret und/oder seine Viskosität und/oder seine Elastizität und/oder dass durch Erwärmung des zumindest einen Haftvermittler und einen ausgeübten Druck die Form des Haftvermittlers verändert wird.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich das Verfahren bevorzugt dadurch aus, dass die Kennzeichnungsstruktur durch eine räumlich begrenzte Veränderung von optischen Eigenschaften zumindest einer Schicht des Kennzeichnungskörpers erzeugt wird.
  • Bevorzugt wird eine Vorrichtung zum Markieren von Objekten, wobei die Vorrichtung zumindest eine Applikationseinrichtung zum Aufbringen zumindest eines Kennzeichnungskörpers auf ein jeweiliges Objekt aufweist und wobei die Applikationseinrichtung zumindest einen Presskörper mit zumindest einer beheizbaren Anpressfläche aufweist und wobei die Vorrichtung zumindest eine Laserquelle aufweist und wobei die zumindest eine Laserquelle zumindest eine Umlenkeinrichtung zum gerichteten Aussenden von Laserstrahlung aufweist. Damit lässt sich insbesondere das bevorzugte Verfahren durchführen.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung zeichnet sich die Vorrichtung dadurch aus, dass die Vorrichtung zumindest eine Positioniereinrichtung zum Positionieren der zumindest einen Applikationseinrichtung und/oder zum Positionieren von zumindest Teilen der zumindest einen Laserquelle aufweist und/oder dass die Vorrichtung zumindest eine Transporteinrichtung zum Transportieren des zumindest einen Objekts aufweist und/oder dass die Vorrichtung zumindest eine Ausrichteinrichtung zur Ausrichtung des zumindest einen Objekts aufweist und/oder dass die Vorrichtung zumindest eine Sensoreinrichtung zum Erfassen des zumindest einen Objekts und/oder des zumindest einen Kennzeichnungskörpers aufweist. Dadurch ist sichergestellt, dass in einfacher und effizienter Weise der jeweilige Kennzeichnungskörper korrekt am jeweiligen Objekt angeordnet und mit einer Strukturierung versehen werden kann.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Vorrichtung bevorzugt dadurch aus, dass die Applikationseinrichtung zumindest eine Aufnahmeeinrichtung für einen Vorrat von Kennzeichnungskörpern aufweist und/oder dass die Applikationseinrichtung zumindest einen Antrieb zum intermittierenden Transport von Kennzeichnungskörpern und/oder zum intermittierenden Transport zumindest eines Trägerkörpers mit daran angeordneten Kennzeichnungskörpern aufweist.
  • Bevorzugt wird ein Trägerkörper mit einer Mehrzahl von Kennzeichnungskörpern zum Markieren zumindest eines Objekts, wobei die Kennzeichnungskörper jeweils insbesondere einzeln über zumindest eine insbesondere eigene Schicht eines Hafthilfsmittels mit dem Trägerkörper verbunden sind. Bevorzugte Kennzeichnungskörper und insbesondere die an dem Trägerkörper angeordneten Kennzeichnungskörper weisen bevorzugt zumindest eine Deckschicht und zumindest eine Kontrastschicht und zumindest eine Haftschicht auf.
  • Die Haftschicht ist bevorzugt aus zumindest einem Haftvermittler gebildet. Die zumindest eine Kontrastschicht ist bevorzugt zwischen der Haftschicht und der Deckschicht angeordnet. Die Deckschicht ist bevorzugt über die zumindest eine Schicht des Hafthilfsmittels mit dem Trägerkörper verbunden. Bevorzugt unterscheiden sich die zumindest eine Deckschicht und die zumindest eine Kontrastschicht in ihren optischen Eigenschaften. Der Trägerkörper ist bevorzugt als ein Band, insbesondere Kunststoffband oder Papierband ausgebildet, an dem die Mehrzahl von Kennzeichnungskörpern angeordnet ist, insbesondere mittels des zumindest einen Hafthilfsmittels.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich der jeweilige Kennzeichnungskörper bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine Kontrastschicht Leuchtpigmente und/oder Leuchtstofffarbe und/oder zumindest einen fluoreszierenden Stoff und/oder zumindest einen phosphoreszierenden Stoff aufweist, den weiter bevorzugt die Deckschicht nicht oder zumindest in anderer Konzentration aufweist. Mit einer solchen Kontrastschicht können unauffällige und dennoch sichere Kennzeichnungen erstellt werden.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich der jeweilige Kennzeichnungskörper bevorzugt dadurch aus, dass die Deckschicht Leuchtpigmente und/oder Leuchtstofffarbe und/oder zumindest einen fluoreszierenden Stoff und/oder zumindest einen phosphoreszierenden Stoff aufweist, den weiter bevorzugt die zumindest eine Kontrastschicht nicht oder zumindest in anderer Konzentration aufweist. Mittels einer solchen Deckschicht können entsprechende Kennzeichnungskörper besonders einfach und sicher aufgefunden werden, auch wenn die Deckschicht ansonsten eine sehr ähnliche oder gar gleiche Farbe hat, wie die Oberfläche des Objekts, an der der Kennzeichnungskörper angebracht ist und/oder werden soll.
  • Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass durch Verwendung einer Kontrastschicht ein hoher optischer Kontrast erreicht werden kann und die Kennzeichnung damit besonders einfach uns sicher ablesbar ist. Dadurch können einfache Lesegeräte eingesetzt werden. Außerdem können durch die Wahl der Kontrastschicht die optischen Eigenschaften der Kennzeichnung beeinflusst werden. So sind unterschiedliche Farben wählbar, insbesondere auch fluoreszierende und/oder phosphoreszierende Farben, die unauffällig, aber gut lesbar eingesetzt werden können.
  • Die Farbe selbst kann bereits als Information eingesetzt werden, unabhängig von der aufgebrachten Kennzeichnungsstruktur.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
    • 1 eine schematische Darstellung eines Objekts mit einer Kennzeichnungsstruktur;
    • 2a eine schematische Darstellung eines Trägerkörpers mit Kennzeichnungskörpern für eine vorgelagerte Strukturierung;
    • 2b eine schematische Darstellung eines Trägerkörpers mit einem Kennzeichnungskörper, der Öffnungen in einer Kontrastschicht aufweist;
    • 2c eine schematische Darstellung eines Trägerkörpers mit einem Kennzeichnungskörper gemäß Fig. 2b, wobei der Trägerkörper mit einem Presskörper in Kontakt steht und der Kennzeichnungskörper mit einem Objekt in Kontakt steht;
    • 2d eine schematische Darstellung eines Objekts und eines daran angeordneten und mit Öffnungen versehenen Kennzeichnungskörpers;
    • 3a eine schematische Darstellung eines Trägerkörpers mit Kennzeichnungskörpern für eine nachgelagerte Strukturierung;
    • 3b eine schematische Darstellung eines Trägerkörpers mit einem Kennzeichnungskörper gemäß Fig. 3a, wobei der Trägerkörper mit einem Presskörper in Kontakt steht und der Kennzeichnungskörper mit einem Objekt in Kontakt steht;
    • 3c eine schematische Darstellung eines Objekts und eines daran angeordneten Kennzeichnungskörpers für eine nachgelagerte Strukturierung;
    • 3d eine schematische Darstellung eines Objekts und eines daran angeordneten Kennzeichnungskörpers, der Öffnungen in einer Deckschicht aufweist;
    • 3e eine schematische Darstellung gemäß Fig. 3c, wobei eine Deckschicht eine größere Ausdehnung hat als andere Schichten;
    • 4a eine schematische Darstellung einer Seitenansicht einer Vorrichtung zum Markieren von Objekten, wobei ein Erfassungsbereich einer Sensoreinrichtung schematisch dargestellt ist;
    • 4b eine schematische Darstellung einer Schrägansicht einer Vorrichtung zum Markieren von Objekten gemäß 4a;
    • 4c eine schematische Darstellung einer Ansicht von oben einer Vorrichtung zum Markieren von Objekten gemäß 4a und 4b.
  • Im Folgenden wird ein Verfahren zum Aufbringen einer Kennzeichnung 01 auf einem Objekt 02 beschrieben. Dieses Objekt 02 ist bevorzugt zumindest aus zumindest einem Gummi bzw. zumindest einem Elastomer gefertigt. Insbesondere ist eine Oberfläche, auf die die Kennzeichnung 01 aufgebracht werden soll, bevorzugt aus zumindest einem Gummi bzw. zumindest einem Elastomer gefertigt. Unter Gummi sind dabei insbesondere Vulkanisate von Naturkautschuk und/oder von Synthesekautschuk zu verstehen. Das Objekt 02 weist beispielsweise zusätzlich Bestandteile aus anderen Materialien auf. Das Objekt 02 ist bevorzugt als Reifen 02 ausgebildet, insbesondere als Gummireifen 02. Beispielsweise ist das Objekt 02 als Fahrzeugreifen 02 ausgebildet. Reifen sind beispielsweise als Vollreifen 02 oder Vollgummireifen 02 ausgebildet oder als luftgefüllte Reifen 02 ausgebildet. Reifen 02 weisen beispielsweise zusätzlich Bestandteile auf, die beispielsweise aus anderem Material gebildet sind, beispielsweise aus Metall. Die Kennzeichnung 01 wird beispielsweise auf eine Flanke des Reifens 02 aufgebracht.
  • Die Kennzeichnung 01 weist bevorzugt einen Matrixcode 04 auf. Bevorzugt wird ein Kennzeichnungskörper 03 insbesondere dauerhaft mit dem Objekt 02 verbunden. Der Kennzeichnungskörper 03 stellt bevorzugt selbst oder in Kombination mit dem Objekt 02 die Kennzeichnung 01 dar. Insbesondere weist der Kennzeichnungskörper 03 bevorzugt einen Matrixcode 04 auf, der beispielsweise zugleich der Matrixcode 04 der Kennzeichnung 01 ist. Die Kennzeichnung 01 weist insbesondere eine Kennzeichnungsstruktur auf. Diese Kennzeichnungsstruktur weist bevorzugt den zumindest einen Matrixcode 04 auf. Die Kennzeichnungsstruktur weist alternativ oder zusätzlich weitere Bestandteile auf. Die Kennzeichnungsstruktur weist alternativ oder zusätzlich zumindest einen Zierbestandteil auf, der einer Dekoration dient.
  • Der in dem Matrixcode 04 codierte Informationsgehalt ist bevorzugt mittels einer Leseeinrichtung, beispielsweise mittels eines externen Geräts auslesbar, insbesondere optisch auslesbar. Eine solche Leseeinrichtung weist zumindest einen Sensor auf, der beispielsweise als optischer Sensor ausgebildet ist. Beispielweise lassen sich Matrixcodes mittels einer Entsprechenden Kamera erfassen, wie sie in Mobiltelefonen oder tragbaren Computern oder als Zubehör für Computer erhältlich und/oder üblich sind. Dies bietet den Vorteil, dass die vorgesehenen Informationen besonders einfach übertragen werden können, insbesondere automatisiert und beispielsweise nicht von Hand eingegeben oder mittels Buchstabenerkennungssoftware in maschinenlesbare Daten umgewandelt werden müssen. Insbesondere wird damit eine Fehleranfälligkeit reduziert und Zeit gespart. Der Matrixcode 04 kann nämlich durch Fehlerkorrekturfunktionen trotz teilweise mangelnder Übertragung dennoch fehlerfrei genutzt werden. Zudem ist nur ein binäres Erkennen von einzelnen Elementen und keine Unterscheidung einer Vielzahl von Elementen notwendig.
  • Bevorzugt zeichnet sich das Verfahren und/oder der Trägerkörper 09 und/oder die Kennzeichnung 01 zusätzlich oder alternativ dadurch nach aus, dass der Matrixcode 04 als QR-Code 04 ausgebildet ist. Neben der Fehlerkorrektur ist dadurch insbesondere der Vorteil gegeben, dass dieser Matrixcode 04 mit einfach zugänglichen und weit verbreiteten Mitteln decodiert und verwendet werden kann.
  • Es gibt verschiedene Typen von Barcodes. Barcodes bilden beispielsweise stets eine Anordnung von Zeichen. Es lassen sich eindimensionale Barcodes (1-D-Codes), zweidimensionale Barcodes 04 (2-D-Codes) und dreidimensionale Barcodes 04 (3-D-Codes) unterscheiden. Üblicherweise sind Barcodes im Wesentlichen flächig, erstrecken sich also im Wesentlichen in nur zwei Raumrichtungen. Eine Ausdehnung in eine dritte Raumrichtung ist unschädlich, sofern der Barcode 04 aus entsprechenden Richtungen lesbar bleibt. Eindimensionale Barcodes oder Strichcodes weisen eine Aneinanderreihung von unterschiedlich breiten Balken auf, die üblicherweise jeweils in einer von zwei Farben eingefärbt sind, insbesondere entweder schwarz oder weiß. Diese Balken sind entlang einer linearen Richtung oder Hauptausrichtung nacheinander angeordnet. Zweidimensionale Barcodes 04, insbesondere Matrixcodes 04, weisen Zeichen auf, die in mehreren Zeilen und in mehreren Spalten angeordnet sind. Die Zeilen und Spalten stehen bevorzugt orthogonal zueinander, es sind aber auch andere Winkel möglich, wie beispielsweise beim sogenannten MaxiCode 04. Die Zeichen bilden also eine Matrix oder sind matrixartig angeordnet. Die Zeichen sind üblicherweise jeweils in einer von zwei Farben eingefärbt, insbesondere entweder schwarz oder weiß. Unter einem dreidimensionalen Barcode 04 ist insbesondere ein Barcode 04 zu verstehen, der im Wesentlichen wie ein zweidimensionaler Barcode 04 aufgebaut ist, dessen Zeichen jedoch insgesamt mehr als zwei unterschiedliche Farben aufweisen, wobei die unterschiedlichen Farben einen weiteren Bedeutungsgehalt vermitteln. Varianten des dreidimensionalen Barcodes 04 basieren beispielsweise auf Unterschieden in Farbton, Farbsättigung oder Farbhelligkeit. Ein zweidimensionaler oder dreidimensionaler Barcode 04, insbesondere ein Matrixcode 04 benötigt bei gleichem Informationsgehalt weniger Platz als ein eindimensionaler Barcode. Sowohl zweidimensionale als auch dreidimensionale Barcodes 04 werden auch als Matrixcodes 04 bezeichnet.
  • Barcodes 04 sind zumeist in ihrer grafischen Darstellung wie auch in ihrem Informationsgehalt genormt, z. B. in ISO/IEC 15415 (2-D-Codes), ISO/IEC 15416 (1-D-Codes), ISO/IEC 15418 (Datenstrukturen) oder ISO/IEC 15420. Bekannte 1-D-Codes sind z. B. der alphanumerische Code39 nach ISO/IEC 16388, der Code128 nach ISO/IEC 15417 oder der rein numerische Code Interleaved 2/5 nach ISO/IEC 16390. In zweidimensionalen Barcodes 04 sind die enthaltenen Informationen auch senkrecht zu der jeweiligen Hauptausrichtung verschlüsselt. Beispiele für zweidimensionale Barcodes sind Matrixcodes 04 wie QR-Codes 04, DataMatrix-Codes 04, MaxiCodes 04 oder Aztec-Codes 04. Der QR-Code 04 ist insbesondere nach ISO/IEC 18004 definiert. Der DataMatrix-Code 04 ist insbesondere nach ISO/IEC 16022 definiert. Der Aztec-Code 04 ist insbesondere nach ISO/IEC 24778 definiert. Barcodes 04 und insbesondere Matrixcodes 04 sind beispielsweise mit einem Kamerasystem, insbesondere einer CCD-Kamera, omnidirektional lesbar. Bevorzugt werden Daten unter Verwendung zumindest einer Fehlerkorrekturfunktion codiert. Dadurch können je nach Code 04 und je nach Fehlerkorrekturfunktion mehr oder weniger große Teile des dargestellten Matrixcodes 04 fehlerhaft sein, ohne dessen Lesbarkeit zu beeinträchtigen.
  • Der QR-Code 04 besteht aus einer quadratischen Matrix aus Symbolen die die kodierten Daten binär darstellen. In einer Form sind die Symbole jeweilige Quadrate, die beispielsweise schwarz oder weiß eingefärbt sind. Es ist aber auch möglich, andere Symbole zu verwenden, sofern ihre Unterscheidbarkeit gewährleistet ist. Insbesondere lassen sich vor einem Hintergrund einer ersten Farbe auch alternative Symbole wie beispielsweise Kreise darstellen. So kann ein QR-Code 04 oder auch ein anderer Matrixcode 04 dargestellt werden als eine Fläche einer ersten Farbe, die von an einem Raster ausgerichteten Symbolen, insbesondere Kreisen, einer zweiten Farbe durchsetzt ist. Die Anwesenheit oder Abwesenheit eines solchen Symbols, insbesondere Kreises, an einem Rasterplatz stellt dann die insbesondere binäre Information dar. Für einen dreidimensionalen Matrixcode 04 können die Symbole unterschiedlich eingefärbt sein. Eine spezielle Markierung in drei der vier Ecken des Quadrats gibt die Orientierung vor. Diese Markierung wird durch eine genormte Anordnung entsprechender Symbole, insbesondere Kreise dargestellt. Beim QR-Code 04, aber auch bei anderen Matrixcodes 04, ist nur festzustellen, welche Wertigkeit jedes in der Zeichenebene dargestellte quadratische Strukturelement oder anders geformte Symbol aufweist, beispielsweise ob es schwarz oder weiß ausgebildet ist oder ob es vorhanden ist oder nicht.
  • Zur Erfassung eines Matrixcodes 04 wird bevorzugt ein Kamerasystem eingesetzt, welches die Information zweidimensional erfasst und das erfasste Bild beispielsweise mittels einer Mustererkennung auswertet. Das Kamerasystem setzt demnach die erfassten Strukturelemente des Matrixcodes 04 in eine elektronische, vorzugsweise digitale Nutzinformation um.
  • Bevorzugt wird der Kennzeichnungskörper 03 mittels eines Presskörpers 06 zeitweise gegen das Objekt 02 gepresst, insbesondere um den Kennzeichnungskörper 03 dauerhaft mit dem Objekt 02 zu verbinden. Weiter bevorzugt wird der Kennzeichnungskörper 03 dadurch mittels zumindest eines Haftvermittlers 07 dauerhaft mit dem Objekt 02 verbunden. Der zumindest eine Haftvermittler 07 ist beispielsweise zumindest ein Klebstoff 07. Der zumindest eine Haftvermittler 07 wird beispielsweise zuvor auf das Objekt 02 aufgetragen. Bevorzugt ist der zumindest eine Haftvermittler 07 jedoch Bestandteil des Kennzeichnungskörpers 03 und/oder bereits mit dem Kennzeichnungskörper 03 verbunden, bevor der Kennzeichnungskörper 03 und/oder der zumindest eine Haftvermittler 07 mit dem Objekt 02 in Kontakt gerät. Bevorzugt wird der Kennzeichnungskörper 03 mit einem Druck gegen das Objekt 02 gepresst, der zumindest 2 Newton pro Quadratzentimeter beträgt, weiter bevorzugt zumindest 5 Newton pro Quadratzentimeter und noch weiter bevorzugt zumindest 10 Newton pro Quadratzentimeter. Bevorzugt wird der Kennzeichnungskörper 03 unabhängig von der unteren Druckgrenze mit einem Druck gegen das Objekt 02 gepresst, der höchstens 100 Newton pro Quadratzentimeter beträgt, weiter bevorzugt höchstens 50 Newton pro Quadratzentimeter und noch weiter bevorzugt höchstens 20 Newton pro Quadratzentimeter.
  • Bevorzugt wird zumindest eine Anpressfläche 08 des Presskörpers 06 vor und/oder während des Anpressens des Kennzeichnungskörpers 03 gegen das Objekt 02 erhitzt, insbesondere durch gesteuerte und/oder geregelte Energiezufuhr. Bevorzugt wird diese zumindest eine Anpressfläche 08 auf eine Temperatur von zumindest 75°C erhitzt, weiter bevorzugt zumindest 100°C und noch weiter bevorzugt zumindest 125°C. Bevorzugt wird diese zumindest eine Anpressfläche 08 unabhängig von der unteren Temperaturgrenze auf eine Temperatur von höchstens 200°C erhitzt, weiter bevorzugt höchstens 175°C und noch weiter bevorzugt höchstens 150°C. Durch die Wärme wird bevorzugt der Haftvermittler 07 verändert, beispielsweise geschmolzen. Insbesondere in Verbindung mit dem aufgebrachten Druck wird dadurch eine besonders stabile Verbindung zwischen Objekt 02 und Kennzeichnungskörper 03 erzeugt. Nach Abkühlen des Kennzeichnungskörpers 03 bleibt diese Verbindung bestehen.
  • Bevorzugt kommt zumindest ein Trägerkörper 09 zum Einsatz, der eine Mehrzahl von Kennzeichnungskörpern 03 tragend ausgebildet ist. Dann können sehr schnell und präzise viele Objekte 02 nacheinander mit jeweiligen Kennzeichnungskörpern 03 versehen werden. Der Trägerkörper 09 ist insbesondere ein Trägerkörper 09 mit einer Mehrzahl von Kennzeichnungskörpern 03 zum Markieren zumindest eines Objekts 02. Die jeweiligen Kennzeichnungskörper 03 sind bevorzugt jeweils insbesondere einzeln über zumindest eine insbesondere eigene Schicht eines Hafthilfsmittels 17 mit dem Trägerkörper 09 verbunden. Das Hafthilfsmittel 17 hat bevorzugt einen Schmelzpunkt, der relativ niedrig ist, insbesondere niedriger als ein Schmelzpunkt des zumindest einen Haftvermittlers 07. Als Hafthilfsmittel 17 kommt beispielswese ein Wachs 17 zum Einsatz. Wird dann durch die erhitzte Anpressfläche 08 des Presskörpers 06 Energie auf den Kennzeichnungskörper 03 übertragen, so schmilzt beispielsweise das Hafthilfsmittel 17, insbesondere das Wachs 17. Die durch den Haftvermittler 07 erzeugte Verbindung ist wesentlich stärker, als die durch das Hafthilfsmittel 17 erzeugte, selbst wenn das Hafthilfsmittel 17, insbesondere Wachs 17 wieder erstarrt. Nach Übertragung des Kennzeichnungskörpers 03 auf das Objekt 02 kann das Hafthilfsmittel 17 vernachlässigt werden, insbesondere weil seine Haftkraft so gering ist, dass sie dann keine Rolle mehr spielt und/oder weil seine optischen Eigenschaften keine Rolle spielen und/oder weil es zumindest teilweise beim Erhitzen und Anpressen entfernt wurde.
  • Beispielsweise ist der Trägerkörper 09 als ein Band 09, insbesondere Kunststoffband 09 oder Papierband 09 ausgebildet, an dem die Mehrzahl von Kennzeichnungskörpern 03 angeordnet ist. Das Band 09 weist beispielsweise eine Dicke, also eine kleinste Abmessung auf, die bevorzugt zwischen 10 µm und 100 µm beträgt, weiter bevorzugt zwischen 20 µm und 70 µm und noch weiter bevorzugt zwischen 30 µm und 55 µm. Ein solcher Trägerkörper 09 ist beispielsweise als Vorratsrolle aufgerollt angeordnet und wird durch intermittierende Bewegung abgespult und bevorzugt auf eine Abfallrolle aufgewickelt, insbesondere nach einer Übertragung jeweiliger Kennzeichnungskörper 03. Entlang eines Transportwegs des Trägerkörpers 09 nach der Vorratsrolle und bevorzugt vor der Abfallrolle ist bevorzugt eine Kennzeichnungsstelle angeordnet, an der die Anpressfläche 08 des Presskörpers 06 zumindest zum Übertragen der jeweiligen Kennzeichnungskörper 03 gegen eine Rückseite des Trägerkörpers 09 gepresst wird. Dabei wird bevorzugt der jeweilige, an einer gegenüber der Rückseite des Trägerkörpers 09 angeordneten Vorderseite des Trägerkörpers 09 angeordnete Kennzeichnungskörper 03 gegen das zu kennzeichnende Objekt 02 gepresst und mit diesem verbunden. Der Trägerkörper 09 wird dann bevorzugt weiter transportiert, insbesondere bis erneut ein Kennzeichnungskörper 03 gegenüber der Anpressfläche 08 angeordnet ist und erneut ein insbesondere anderes Objekt 02 mit einem Kennzeichnungskörper 03 versehen werden kann.
  • Jeder Kennzeichnungskörper 03 weist bevorzugt zumindest eine als Kontrastschicht 11 ausgebildete Schicht 11 auf. Diese Kontrastschicht 11 weist bevorzugt andere optische Eigenschaften auf, als zumindest eine mit der Kontrastschicht 11 zusammenwirkende Schicht 13; 14. Dadurch ist es möglich, aus dem Zusammenspiel der Kontrastschicht 11 mit dieser mit der Kontrastschicht 11 zusammenwirkende Schicht 13; 14 eine Kennzeichnung 01 zu generieren und darzustellen. Als mit der Kontrastschicht 11 zusammenwirkende Schicht 13; 14 kommt beispielsweise eine Oberfläche 13 des Objekts 02 selbst oder eine als Deckschicht 14 ausgebildete Schicht 14 des Kennzeichnungskörpers 03 zum Einsatz.
  • Wird beispielsweise eine mit Öffnungen 12 versehene Kontrastschicht 11 im Vordergrund angeordnet und das optisch anders beschaffene Objekt 02 selbst im Hintergrund, so wirkt das Objekt 02 selbst als mit der Kontrastschicht 11 zusammenwirkende Schicht 13 und es werden die Öffnungen 12 der Kontrastschicht 11 deutlich erkennbar und können zur Darstellung von Informationen dienen, beispielsweise in Form eines Matrixcodes 04. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine Haftschicht 07 nicht sichtbar ist bzw. selbst entsprechende Öffnungen 12 aufweist. Die Kontrastschicht 11 selbst trägt in diesem Fall die eigentlichen Informationen in Form der Öffnungen 12 und ist daher in diesem Fall eine Informationsträgerschicht 11. Eine solche Struktur ist insbesondere mit Kennzeichnungskörpern 03 für eine vorgelagerte Strukturierung, aber prinzipiell auch mit Kennzeichnungskörpern 03 für eine nachgelagerte Strukturierung möglich. Unter einer vorgelagerten Strukturierung ist dabei ein Fall zu verstehen, in dem der Kennzeichnungskörper 03 zunächst mit einer Kennzeichnungsstruktur versehen wird und danach insbesondere mittels des Presskörpers 06 mit dem Objekt 02 verbunden wird. Unter einer nachgelagerten Strukturierung ist dabei ein Fall zu verstehen, in dem der Kennzeichnungskörper 03 zunächst insbesondere mittels des Presskörpers 06 mit dem Objekt 02 verbunden wird und danach mit einer Kennzeichnungsstruktur versehen wird.
  • Wird andererseits eine mit Öffnungen 16 versehene Deckschicht 14 im Vordergrund angeordnet und eine optisch anders beschaffene und von dem Objekt 02 verschiedene Kontrastschicht 11 im Hintergrund, so werden die Öffnungen 16 der Deckschicht 14 deutlich erkennbar und können zur Darstellung von Informationen dienen, beispielsweise in Form eines Matrixcodes 04. In diesem Fall ist trägt die Deckschicht 14 die eigentlichen Informationen in Form der Öffnungen 16 und ist daher in diesem Fall eine Informationsträgerschicht 11. Eine solche Struktur ist insbesondere mit Kennzeichnungskörpern 03 für eine nachgelagerte Strukturierung möglich. Der entsprechende zumindest eine Kennzeichnungskörper 03 und/oder der entsprechende Trägerkörper 09 zeichnet sich dann bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine Deckschicht 14 und die zumindest eine Kontrastschicht 11 sich in ihren optischen Eigenschaften unterscheiden. Bevorzugt ist eine Farbe der Deckschicht 14 im Wesentlichen gleich der Farbe des Objekts 02 in der unmittelbaren Umgebung des Kennzeichnungskörpers 03. Somit kann der Kennzeichnungskörper 03 möglichst unauffällig angebracht werden.
  • Insbesondere im Fall von Kennzeichnungskörpern 03 für eine vorgelagerte Strukturierung weist der jeweilige Kennzeichnungskörper 03 bevorzugt zumindest die Kontrastschicht 11 auf. Die Kontrastschicht 11 steht im Fall von Kennzeichnungskörpern 03 für eine vorgelagerte Strukturierung auf einer Kontaktseite genannten ersten Seite bevorzugt mit dem Haftvermittler 07 in Kontakt und/oder steht im Fall von Kennzeichnungskörpern 03 für eine vorgelagerte Strukturierung auf einer Oberseite genannten zweiten Seite beispielsweise direkt mit dem Trägerkörper 09 in Kontakt und/oder bevorzugt direkt mit dem Hafthilfsmittel 17 und dadurch über das Hafthilfsmittel 17 indirekt mit dem Trägerkörper 09 in Kontakt. Das Hafthilfsmittel 17 selbst steht in diesem Fall bevorzugt direkt mit dem Trägerkörper 09 in Kontakt. (Beispielhaft ist ein Trägerkörper 09 mit Kennzeichnungskörpern 03 für eine vorgelagerte Strukturierung in 2a dargestellt.)
  • Bevorzugt weist zumindest im Fall von Kennzeichnungskörpern 03 für eine vorgelagerte Strukturierung jeder Kennzeichnungskörper 03 zumindest eine Kontrastschicht 11 und zumindest eine Haftschicht 07 auf. Diese zumindest eine Haftschicht 07 ist die Schicht 07, die aus dem zumindest einen Haftvermittler 07 gebildet ist. Insbesondere ist zumindest im Fall von Kennzeichnungskörpern 03 für eine vorgelagerte Strukturierung bevorzugt die zumindest eine Kontrastschicht 11 über die zumindest eine Schicht 17 des Hafthilfsmittels 17 mit dem Trägerkörper 09 verbunden. Kennzeichnungskörper 03 für eine vorgelagerte Strukturierung weisen also eine als Informationsschicht 11 ausgebildete Kontrastschicht 11 auf, die insbesondere mittels Laserstrahlung vor dem Kontakt mit dem Objekt 02 mit einer Kennzeichnungsstruktur versehen wird, wobei diese Informationsstruktur insbesondere im Kontrast mit einer Oberfläche des Objekts 02 sichtbar wird. Beispielsweise ist das Objekt im Wesentlichen schwarz. Dies ist bei Fahrzeugreifen üblicherweise der Fall. Eine beispielsweise weiße Kontrastschicht 11 eines Kennzeichnungskörpers 03 für eine vorgelagerte Strukturierung wird dann bevorzugt mit Öffnungen 12 versehen, so dass nach dem Verbinden des Kennzeichnungskörpers 03 mit dem Objekt 03 ein insbesondere weißes Feld mit schwarzen Symbolen in Form der Öffnungen 12 zu sehen ist. Die Öffnungen 12 weisen von oben betrachtet beispielsweise eine im Wesentlichen kreisrunde Form auf. Alternativ kommen andere Farben als weiß zum Einsatz. Relevant ist dabei der Kontrast zur Farbe des Objekts 02 an der entsprechenden Stelle.
  • Insbesondere im Fall von Kennzeichnungskörpern 03 für eine nachgelagerte Strukturierung weist der jeweilige Kennzeichnungskörper 03 bevorzugt die zumindest eine Kontrastschicht 11 und zusätzlich eine Deckschicht 14 auf. Die zumindest eine Kontrastschicht 11 steht im Fall von Kennzeichnungskörpern 03 für eine nachgelagerte Strukturierung auf einer Kontaktseite genannten ersten Seite bevorzugt mit dem Haftvermittler 07 in Kontakt und/oder steht im Fall von Kennzeichnungskörpern 03 für eine nachgelagerte Strukturierung auf ihrer Oberseite genannten zweiten Seite beispielsweise direkt mit der Deckschicht 14 in Kontakt. Die Deckschicht 14 steht somit auf ihrer Unterseite bevorzugt mit der zumindest einen Kontrastschicht 11 in Kontakt und/oder steht auf ihrer Oberseite beispielsweise direkt mit dem Trägerkörper 09 in Kontakt und/oder bevorzugt direkt mit dem Hafthilfsmittel 17 und dadurch über das Hafthilfsmittel 17 indirekt mit dem Trägerkörper 09 in Kontakt. Das Hafthilfsmittel 17 selbst steht in diesem Fall bevorzugt direkt mit dem Trägerkörper 09 in Kontakt. (Beispielhaft ist ein Trägerkörper 09 mit Kennzeichnungskörpern 03 für eine nachgelagerte Strukturierung in 3a dargestellt.)
  • Als die zumindest eine Kontrastschicht 11 ist in einer mehrfarbigen Ausführung von Kennzeichnungskörpern 03 für eine nachgelagerte Strukturierung ein Folge von zumindest zwei Kontrastschichten 11 angeordnet, die jeweils unterschiedliche optische Eigenschaften aufweisen, beispielsweise unterschiedliche Farben. Diese können dann bevorzugt wahlweise freigelegt werden, um zusammen mit der Deckschicht 14 eine Kennzeichnung 01 mit wählbaren optischen Eigenschaften zu erzeugen. Dies kann beispielsweise eine mehrfarbige Kennzeichnung 01 sein oder eine einfarbige Kennzeichnung 01, deren Farbe durch Freilegen der entsprechenden Kontrastschicht 11 wählbar ist, ohne andere Kennzeichnungskörper 03 verwenden zu müssen und/oder ohne einen anderen Trägerkörper 09 in die entsprechende Applikationseinrichtung 18 einsetzen zu müssen. Bezüglich der Reihenfolge der Schichten 07; 11; 14 gilt bevorzugt das oben bereits zu Kennzeichnungskörpern 03 für eine nachgelagerte Strukturierung genannte mit der Ergänzung, dass an Stelle der zumindest einen Kontrastschicht 11 zumindest zwei Kontrastschichten 11 treten. Im Fall zweier Kontrastschichten 11 wäre dann beispielsweise der Trägerkörper 09 mit dem Hafthilfsmittel 17 in direktem Kontakt und das Hafthilfsmittel 17 mit der Deckschicht 14 in direktem Kontakt und die Deckschicht 14 mit einer ersten Kontrastschicht 11 in direktem Kontakt und die erste Kontrastschicht 11 mit einer zweiten Kontrastschicht 11 in direktem Kontakt und die zweite Kontrastschicht 11 mit dem Haftvermittler 07 in direktem Kontakt. Dazwischen können gegebenenfalls weitere Schichten mit weiteren Funktionen angeordnet sein. Kennzeichnungskörpern 03 für eine nachgelagerte Strukturierung können je nach Anforderung auch drei oder mehr auf entsprechende Weise kombinierte Kontrastschichten 11 aufweisen.
  • Bevorzugt weist zumindest im Fall von Kennzeichnungskörpern 03 für eine nachgelagerte Strukturierung jeder Kennzeichnungskörper 03 zumindest eine Deckschicht 14 und zumindest eine Kontrastschicht 11 und zumindest eine Haftschicht 07 auf. Diese zumindest eine Haftschicht 07 ist die Schicht 07, die aus dem zumindest einen Haftvermittler 07 gebildet ist. Insbesondere ist zumindest im Fall von Kennzeichnungskörpern 03 für eine nachgelagerte Strukturierung bevorzugt die zumindest eine Kontrastschicht 11 zwischen der Haftschicht 07 und der Deckschicht 14 angeordnet und bevorzugt die Deckschicht über die zumindest eine Schicht 17 des Hafthilfsmittels 17 mit dem Trägerkörper 09 verbunden. Kennzeichnungskörper 03 für eine nachgelagerte Strukturierung weisen also eine als Informationsschicht 11 ausgebildete Deckschicht 14 und eine letztlich darunter liegende Kontrastschicht 11 auf, wobei die Deckschicht 14 insbesondere mittels Laserstrahlung nach dem Kontakt des Kennzeichnungskörpers 03 mit dem Objekt 02 mit einer Kennzeichnungsstruktur versehen wird und wobei diese Informationsstruktur insbesondere im Kontrast mit der Kontrastschicht 11 sichtbar wird.
  • Beispielsweise ist das Objekt im Wesentlichen schwarz. Dies ist bei Fahrzeugreifen üblicherweise der Fall. Dann wird beispielsweise ein Kennzeichnungskörper 03 für eine nachgelagerte Strukturierung mit einer ebenfalls schwarzen Deckschicht 14 angeordnet. Die Kontrastschicht des Kennzeichnungskörpers 03 für eine nachgelagerte Strukturierung ist dann beispielsweise weiß. Die insbesondere schwarze Deckschicht 14 des Kennzeichnungskörpers 03 für eine vorgelagerte Strukturierung wird dann nach dem Verbinden des Kennzeichnungskörpers 03 mit dem Objekt 03 bevorzugt mit Öffnungen 16 versehen, so dass ein schwarzes Feld mit weißen Symbolen in Form der Öffnungen 16 zu sehen ist oder weiter bevorzugt nur die weißen Symbolen in Form der Öffnungen 16 zu sehen sind, weil die Deckschicht 14 optisch mit dem Objekt 02 verschmilzt. Die Öffnungen 16 weisen von oben betrachtet beispielsweise eine im Wesentlichen kreisrunde Form auf. Alternativ kommen andere Farben als schwarz und/oder weiß zum Einsatz. Relevant ist dabei der Kontrast zur Farbe der Deckschicht 14 zur Farbe der Kontrastschicht 11 an der entsprechenden Stelle. Bevorzugt erstrecken sich die Öffnungen 16 im Fall von Kennzeichnungskörpern 03 für eine nachgelagerte Strukturierung durch die Deckschicht 14 hindurch und sicherheitshalber teilweise in die Kontrastschicht 11 hinein. Dadurch wird sichergestellt, dass die Deckschicht 14 komplett geöffnet ist und die Kontrastschicht 11 nicht komplett geöffnet, sondern durch die Öffnung 16 der Deckschicht 14 hindurch sichtbar ist.
  • Bevorzugt weist der zumindest eine Kennzeichnungskörper 03 unabhängig von einer vorgelagerten oder einer nachgelagerten Strukturierung zumindest in bestimmten Bereichen Leuchtpigmente und/oder Leuchtstofffarbe und/oder zumindest einen fluoreszierenden Stoff und/oder zumindest einen phosphoreszierenden Stoff auf. Dies hat den Vorteil, dass entsprechende Pigmente oder Farben oder Stoffe unter normalen Lichtbedingungen mit dem bloßen Auge nicht oder nur sehr schwierig zu sehen sind, aber durch entsprechende Beleuchtung, beispielsweise mit UV-Licht sichtbar gemacht werden können. Dadurch lassen sich Kennzeichnungen erzeugen, die im Alltag nicht stören, aber bei Bedarf sicher zu erkennen sind.
  • Beispielsweise weist im Fall von Kennzeichnungskörpern 03 für eine vorgelagerte Strukturierung die zumindest eine Kontrastschicht 11 Leuchtpigmente und/oder Leuchtstofffarbe und/oder zumindest einen fluoreszierenden Stoff und/oder zumindest einen phosphoreszierenden Stoff auf, den weiter bevorzugt die entsprechende Oberfläche 13 des Objekts 02 nicht oder zumindest in anderer Konzentration aufweist. Dann kann nach dem Anbringen des Kennzeichnungskörpers 03 eine Kennzeichnung erkennbar gemacht werden, die beispielsweise aus einer fluoreszierenden und/oder phosphoreszierenden Fläche mit eingearbeiteten Symbolen besteht.
  • Beispielsweise weist im Fall von Kennzeichnungskörpern 03 für eine nachgelagerte Strukturierung die zumindest eine Kontrastschicht 11 Leuchtpigmente und/oder Leuchtstofffarbe und/oder zumindest einen fluoreszierenden Stoff und/oder zumindest einen phosphoreszierenden Stoff auf, den weiter bevorzugt die Deckschicht 14 nicht oder zumindest in anderer Konzentration aufweist. Dann kann nach dem Anbringen des Kennzeichnungskörpers 03 eine Kennzeichnung aus fluoreszierenden und/oder phosphoreszierenden Symbolen freigelegt werden.
  • Beispielsweise weist im Fall von Kennzeichnungskörpern 03 für eine nachgelagerte Strukturierung die Deckschicht 14 Leuchtpigmente und/oder Leuchtstofffarbe und/oder zumindest einen fluoreszierenden Stoff und/oder zumindest einen phosphoreszierenden Stoff auf, den weiter bevorzugt die zumindest eine Kontrastschicht 11 nicht oder zumindest in anderer Konzentration aufweist. Dann kann mit Hilfe der fluoreszierenden und/oder phosphoreszierenden Eigenschaften der Kennzeichnungskörper 03 sicher am Objekt 02 aufgefunden werden und präzise weiter behandelt werden, beispielsweise um Öffnungen 16 in die Deckschicht 14 einzubringen und dabei sicherzugehen, dass der Kennzeichnungskörper 03 getroffen wird.
  • Kennzeichnungskörper 03 können gegebenenfalls auch sowohl einer vorgelagerten als auch einer nachgelagerten Strukturierung unterzogen werden.
  • Der Kennzeichnungskörper 03 weist bevorzugt eine Dicke, also eine kleinste Abmessung auf, die höchstens 200 µm beträgt, weiter bevorzugt höchstens 100 µm und noch weiter bevorzugt höchstens 50 µm. Die Dicke des Kennzeichnungskörpers 03 beträgt bevorzugt zumindest 1 µm, weiter bevorzugt zumindest 10 µm und noch weiter bevorzugt zumindest 20 µm.
  • Bei dem Verfahren zum Aufbringen einer Kennzeichnung 01 auf einem Objekt 02 wird bevorzugt der Kennzeichnungskörper 03 vor und/oder nach dem Anpressen des Kennzeichnungskörpers 03 an das Objekt 02 durch Eintrag von Energie mittels zumindest eines Laserstrahls teilweise stofflich verändert und dadurch mit einer Kennzeichnungsstruktur versehen. Geschieht diese stoffliche Veränderung vor dem Verbinden des Kennzeichnungskörpers 03 mit dem Objekt, wird dies auch vorgelagerte Strukturierung genannt. Geschieht diese stoffliche Veränderung nach dem Verbinden des Kennzeichnungskörpers 03 mit dem Objekt, wird dies auch nachgelagerte Strukturierung genannt. Die stoffliche Veränderung besteht beispielsweise aus dem Entfernen, insbesondere Abbrennen und/oder Verdampfen von Teilen des Kennzeichnungskörpers 03, insbesondere um Öffnungen 11 der Kontrastschicht 11 und/oder Öffnungen 16 der Deckschicht 14 zu erzeugen. Bevorzugt wird also vermieden, dass der Laserstrahl das Objekt 02 selbst beeinträchtigen könnte. Bevorzugt zeichnet sich das Verfahren demnach dadurch aus, dass das Objekt 02 selbst durch den Eintrag der Energie mittels des zumindest einen Laserstrahls stofflich unverändert bleibt. Dies ist durch unterschiedliche Ausführungsformen des Verfahrens ermöglicht, die auch miteinander kombinierbar sind.
  • In einer ersten Ausführungsform des Verfahrens, die auch Ausführungsform mit vorgelagerter Strukturierung genannt wird, wird der Kennzeichnungskörper 03 vor dem Anpressen des Kennzeichnungskörpers 03 an das Objekt 02 durch Eintrag von Energie mittels zumindest eines Laserstrahls teilweise stofflich verändert und dadurch mit einer Kennzeichnungsstruktur versehen. Dadurch kann die Kennzeichnungsstruktur hergestellt werden, ohne mit dem Laserstrahl das Objekt 02 zu beeinträchtigen. In einer zweiten Ausführungsform des Verfahrens, die auch Ausführungsform mit nachgelagerter Strukturierung genannt wird, wird der Kennzeichnungskörper 03 nach dem Anpressen des Kennzeichnungskörpers 03 an das Objekt 02 durch Eintrag von Energie mittels zumindest eines Laserstrahls teilweise stofflich verändert und dadurch mit einer Kennzeichnungsstruktur versehen. Indem der Laserstrahl nicht vollständig durch den Kennzeichnungskörper 03 dringt, kann die Kennzeichnungsstruktur hergestellt werden, ohne mit dem Laserstrahl das Objekt 02 zu beeinträchtigen.
  • Der zumindest eine Laserstrahl ist bevorzugt durch elektromagnetische Strahlung mit einer Wellenlänge im Infrarotbereich gebildet ist. Insbesondere beträgt die Wellenlänge der elektromagnetischen Strahlung des Laserstrahls bevorzugt zumindest 5 µm (fünf Mikrometer), weiter bevorzugt zumindest 9 µm (neun Mikrometer) und/oder unabhängig davon höchstens 50 µm (fünfzig Mikrometer), weiter bevorzugt höchstens 11 µm (elf Mikrometer). Beispielsweise kommt zumindest ein Kohlenstoffdioxidlaser 19 als Laserquelle 19 zum Einsatz. Beispielsweise weist die Laserquelle 19 eine Laserleistung auf, die zumindest 5 W beträgt und/oder die höchstens 100 W beträgt. Der erzeugte Laserstrahl wird bevorzugt mittels insbesondere zweier bewegbarer, insbesondere schwenkbarer Spiegel umgelenkt und kann somit auf unterschiedliche Ziele gerichtet werden. Auf diese Weise wird an unterschiedlichen Stellen des jeweiligen Kennzeichnungskörpers 03 eine entsprechende stoffliche Veränderung des Kennzeichnungskörpers 03 vorgenommen. Der Laserstrahl wird bevorzugt während der Schwenkvorgänge der Spiegel deaktiviert. Somit wird die stoffliche Veränderung bevorzugt ausschließlich an solchen Stellen vorgenommen, an denen ein Symbol der zu erzeugenden Kennzeichnung 01 vorgesehen ist.
  • Das Verfahren zeichnet sich bevorzugt dadurch aus, dass die Kennzeichnungsstruktur dadurch gebildet wird, dass zumindest eine Schicht 07; 11; 14 des Kennzeichnungskörpers 03 in zumindest einem begrenzten Raumbereich entfernt wird und dadurch zumindest eine durchgehende Öffnung 12; 16 dieser zumindest einen Schicht 07; 11; 14 erzeugt wird. Weiter bevorzugt wird eine Vielzahl von solchen Öffnungen 12; 16 erzeugt. In der Ausführungsform des Verfahrens mit vorgelagerter Strukturierung wird die Kennzeichnungsstruktur bevorzugt dadurch gebildet, dass zumindest die zumindest eine Kontrastschicht 11 und weiter bevorzugt auch die Haftschicht 07 des Kennzeichnungskörpers 03 in zumindest einem begrenzten Raumbereich entfernt wird und dadurch zumindest eine durchgehende Öffnung 12 dieser zumindest einen Kontrastschicht 11 und bevorzugt auch dieser Haftschicht 07 erzeugt wird. In der Ausführungsform des Verfahrens mit nachgelagerter Strukturierung wird die Kennzeichnungsstruktur bevorzugt dadurch gebildet, dass zumindest die Deckschicht 14 des Kennzeichnungskörpers 03 in zumindest einem begrenzten Raumbereich entfernt wird und dadurch zumindest eine durchgehende Öffnung 16 dieser Deckschicht 14 erzeugt wird und diese Öffnungen 16 sich weiter bevorzugt bis in zumindest eine Kontrastschicht 11 erstrecken, ohne diese vollständig zu durchdringen.
  • Bevorzugt ergibt sich die Kennzeichnungsstruktur aus zumindest einer eine Vielzahl von durchgehenden Löchern 12; 16 aufweisenden Schicht 07; 11; 14 des Kennzeichnungskörpers 03. Diese Schicht 07; 11; 14 weist bevorzugt einen optischen Kontrast zu einer darunter angeordneten Schicht 11; 13 auf. Die darunter angeordnete Schicht 13 ist beispielsweise eine Oberfläche 13 des Objekts 02, insbesondere Reifens 02 selbst, wobei dann weiter bevorzugt die Ausführungsform des Verfahrens mit vorgelagerter Strukturierung zum Einsatz kommt. Die darunter angeordnete Schicht 11 ist alternativ eine andere Schicht 11 des Kennzeichnungskörpers 03, insbesondere eine Kontrastschicht 11 des Kennzeichnungskörpers 03, wobei dann weiter bevorzugt die Ausführungsform des Verfahrens mit nachgelagerter Strukturierung zum Einsatz kommt.
  • In der Ausführungsform des Verfahrens mit vorgelagerter Strukturierung wird bevorzugt zunächst ein Strukturierungsvorgang durchgeführt. Das Verfahren zeichnet sich insbesondere in diesem Fall bevorzugt dadurch aus, dass der Kennzeichnungskörper 03 vor dem Anpressen des Kennzeichnungskörpers 03 an das Objekt 02 und weiter bevorzugt vor jedem Kontakt mit dem Objekt 02 mit der Kennzeichnungsstruktur versehen wird. (Ein Ergebnis ist beispielhaft und schematisch in 2b dargestellt.) Für diesen Strukturierungsvorgang wird bevorzugt der Kennzeichnungskörper 03 an einer Stelle positioniert, die durch den Laserstrahl erreichbar ist. Dies geschieht beispielsweise, indem eine Applikationseinrichtung 18 entsprechend ausgerichtet wird. Die Applikationseinrichtung 18 weist bevorzugt einen Vorrat an Kennzeichnungskörpern 03 auf. Beispielsweise ist dieser Vorrat auf dem als Band 09 ausgebildeten Trägerkörper 09 angeordnet und auf eine Vorratsrolle aufgerollt. Die Applikationseinrichtung 18 und die Laserquelle 19 werden wird so relativ zueinander ausgerichtet, dass eine vom Trägerkörper 09 abgewandte Seite des Kennzeichnungskörpers 03 der Laserquelle 19 zugewandt ist. Beispielsweise ist der entsprechende Trägerkörper 09 in diesem Moment bereits an der Kennzeichnungsstelle der Applikationseinrichtung 18 angeordnet. Dann erfolgt die Bestrahlung des Kennzeichnungskörpers 03 mittels des Laserstrahls. Dabei wird die zumindest eine Kontrastschicht 11 mit Öffnungen 12 in Form der gewünschten Kennzeichnungsstruktur versehen. Dies geschieht von der Seite des Kennzeichnungskörpers 03 aus, die später näher am Objekt 02 angeordnet sein wird. Die Kennzeichnungsstruktur wird daher bevorzugt spiegelbildlich, also seitenverkehrt erzeugt. Wenn wie bevorzugt bereits eine Haftschicht 07 an dem Kennzeichnungskörper 03 angeordnet ist, wird diese im Bereich der Öffnungen 12 bevorzugt ebenfalls entfernt.
  • Danach erfolgt bei der Ausführungsform des Verfahrens mit vorgelagerter Strukturierung bevorzugt ein Ausrichtvorgang und danach ein Kontaktierungsvorgang und gleichzeitig mit diesem Kontaktierungsvorgang und/oder danach ein Verbindungsvorgang. In dem Ausrichtvorgang wird bevorzugt der Kennzeichnungskörper 03 relativ zu dem Objekt 02 ausgerichtet. In dem Kontaktierungsvorgang wird bevorzugt der Kennzeichnungskörper 03 mit dem Objekt 02 in Kontakt gebracht. Der Kontaktierungsvorgang und der Verbindungsvorgang zusammen dauern bevorzugt zwischen 0,5 s und 4 s, weiter bevorzugt höchstens 1 s. In dem Verbindungsvorgang wird bevorzugt der Kennzeichnungskörper 03 mit dem Objekt verbunden, insbesondere dauerhaft. In dem Ausrichtvorgang geschieht die Ausrichtung bevorzugt indem die Applikationseinrichtung 18 entsprechend bewegt wird. Alternativ oder zusätzlich wird bevorzugt das Objekt selbst bewegt. Die Bewegung der Applikationseinrichtung 18 hat insbesondere in dieser Ausführungsform des Verfahrens den Vorteil, dass gegebenenfalls die Laserquelle 19 nicht bewegt werden muss, um dem Objekt 02 genügend Raum zu verschaffen. Der Kontakt zwischen Kennzeichnungskörper 03 einerseits und Objekt andererseits wird beispielsweise dadurch hergestellt, dass die gesamte Applikationseinrichtung 18 auf das Objekt 02 zu bewegt wird. Bevorzugt wird jedoch zum Herstellen dieses Kontakts der Presskörper 06 auf das Objekt 02 zu bewegt, während der Trägerkörper 09 mit dem daran angeordneten Kennzeichnungskörper 03 zwischen dem Presskörper 06 und dem Objekt angeordnet ist. Dadurch kommt der Presskörper 06 mit dem Trägerkörper 09 in Kontakt und kommt der Kennzeichnungskörper 03 mit dem Objekt 02 in Kontakt. Bevorzugt geht dieser Kontaktierungsvorgang in den Verbindungsvorgang über, indem der Druck erhöht wird, mit dem der Presskörper 06 den Kennzeichnungskörper 03 gegen das Objekt 02 presst. Wie beschrieben wird die Anpressfläche 08 des Presskörpers 06 erhitzt, beispielsweise durch ein Heizelement, das den gesamten Presskörper 06 erhitzt. (Beispielhaft ist in 2c schematisch ein zwischen Presskörper 06 und Objekt 02 angeordneter Trägerkörper 09 mit bereits strukturiertem Kennzeichnungskörper 03 dargestellt.)
  • In einem bevorzugt danach stattfindenden Entfernungsvorgang wird bevorzugt der Presskörper 06 wieder von dem Objekt 02 entfernt. Dadurch verliert der Kennzeichnungskörper 03 bevorzugt seinen Kontakt zum Trägerkörper 09 und bleibt am Objekt 02. Spätestens jetzt, aber bevorzugt schon zuvor und insbesondere durch Abschalten eines Heizstroms erfolgt eine Abkühlung des Kennzeichnungskörpers 03. Dadurch kühlt auch der Haftvermittler 07 ab und schafft eine dauerhafte Verbindung.
  • Das Objekt 02 ist nun mit der Kennzeichnung 01 versehen und kann abtransportiert werden, um dem nächsten Objekt 02 Platz zu machen. Dieses kann insbesondere mit einer anderen Kennzeichnungsstruktur versehen werden, wenn die Laserquelle 19 entsprechend angesteuert wird. (Beispielhaft ist in 2d schematisch ein solches Objekt 02 mit Kennzeichnungskörper 03 dargestellt.)
  • In der Ausführungsform des Verfahrens mit nachgelagerter Strukturierung wird bevorzugt zunächst der Kennzeichnungskörper 03 an dem Objekt 02 angebracht. Dazu erfolgt bevorzugt ein Ausrichtvorgang und danach ein Kontaktierungsvorgang und gleichzeitig mit diesem Kontaktierungsvorgang und/oder danach ein Verbindungsvorgang und danach ein Entfernungsvorgang. (Beispielhaft ist in 3b schematisch ein zwischen Presskörper 06 und Objekt 02 angeordneter Trägerkörper 09 mit noch nicht strukturiertem Kennzeichnungskörper 03 dargestellt.) Sofern keine Widersprüche entstehen, gilt für den Ausrichtvorgang und/oder den Kontaktierungsvorgang und/oder den Verbindungsvorgang und/oder den Entfernungsvorgang das bereits zur Ausführungsform des Verfahrens mit vorgelagerter Strukturierung Beschriebene. (Beispielhaft ist in 3c und 3e jeweils schematisch ein solches Objekt 02 mit noch nicht strukturiertem Kennzeichnungskörper 03 dargestellt. Dabei zeigt 3e eine Ausführungsform, bei der die Deckschicht 14 eine vergrößerte Abmessung aufweist, um die zumindest eine Kontrastschicht 11 an seitlichen Rändern zu verbergen.) Jedoch erfolgt bei der Ausführungsform des Verfahrens mit nachgelagerter Strukturierung ein Strukturierungsvorgang nach dem Entfernungsvorgang. Die Applikationseinrichtung 18 weist auch in diesem Fall bevorzugt einen Vorrat an Kennzeichnungskörpern 03 auf. Beispielsweise ist dieser Vorrat auf dem als Band 09 ausgebildeten Trägerkörper 09 angeordnet und auf eine Vorratsrolle aufgerollt.
  • In der Ausführungsform des Verfahrens mit nachgelagerter Strukturierung zeichnet sich das Verfahren bevorzugt dadurch aus, dass der Kennzeichnungskörper 03 nach dem Anpressen des Kennzeichnungskörpers 03 an das Objekt 02 mit der Kennzeichnungsstruktur versehen wird und weiter bevorzugt dadurch, dass durch Erzeugen der Kennzeichnungsstruktur zumindest eine Schicht 11 des Kennzeichnungskörpers 03 sichtbar wird, die zuvor verdeckt war. In der Ausführungsform des Verfahrens mit nachgelagerter Strukturierung wird für diesen Strukturierungsvorgang bevorzugt das Objekt 02 und damit auch der daran angeordnete Kennzeichnungskörper 03 an einer Stelle positioniert, die durch den Laserstrahl erreichbar ist. Dies geschieht beispielsweise, indem das Objekt 02 und/oder die Laserquelle 19 entsprechend ausgerichtet wird. Das Objekt 02 und die Laserquelle 19 werden so relativ zueinander ausgerichtet, dass eine vom Objekt 02 abgewandte Seite des Kennzeichnungskörpers 03 der Laserquelle 19 zugewandt ist. Dann erfolgt die Bestrahlung des Kennzeichnungskörpers 03 mittels des Laserstrahls. Dabei wird bevorzugt die Deckschicht 14 mit Öffnungen 16 in Form der gewünschten Kennzeichnungsstruktur versehen. Dies geschieht von der Seite des Kennzeichnungskörpers 03 aus, die weiter vom Objekt 02 entfernt angeordnet ist. Die Kennzeichnungsstruktur wird daher bevorzugt seitenrichtig erzeugt. Bevorzugt werden die Öffnungen 16 so tief erzeugt, dass sie bis in die zumindest eine Kontrastschicht 11 reichen, jedoch nicht durch diese hindurch.
  • Das Objekt 02 ist nun mit der Kennzeichnung 01 versehen und kann abtransportiert werden, um dem nächsten Objekt 02 Platz zu machen. Dieses kann insbesondere mit einer anderen Kennzeichnungsstruktur versehen werden, wenn die Laserquelle 19 entsprechend angesteuert wird.
  • In einer kombinierten Ausführungsform des Verfahrens weist der Kennzeichnungskörper 03 zumindest eine Kontrastschicht 11 und zumindest eine Deckschicht 14 auf. Dann wird zunächst analog zu der Ausführungsform des Verfahrens mit vorgelagerter Strukturierung eine erste Menge von Öffnungen 12 in Form einer seitenverkehrten Struktur erzeugt, die sowohl durch die zumindest eine Kontrastschicht 11 als auch durch die Deckschicht 14 reichen. Danach erfolgt die Befestigung des Kennzeichnungskörpers 03 an dem Objekt 02 wie beschrieben. Danach werden noch weitere Öffnungen 16 durch die Deckschicht 14 hindurch, aber nur teilweise in die Kontrastschicht 11 hinein erzeugt, wie in der Ausführungsform des Verfahrens mit nachgelagerter Strukturierung beschrieben. Im Ergebnis kann von außen betrachtet durch manche der Öffnungen 16 die Kontrastschicht 11 und durch manche der Öffnungen 12 das Objekt 02 gesehen werden, ohne dass das Objekt 02 durch den Laserstrahl beeinträchtigt werden könnte.
  • Bevorzugt zeichnet sich das Verfahren alternativ oder zusätzlich dadurch aus, dass die Kennzeichnungsstruktur durch eine räumlich begrenzte Veränderung von optischen Eigenschaften zumindest einer Schicht 11; 14 des Kennzeichnungskörpers 03 erzeugt wird. An die Stelle des Entfernens von Material des Kennzeichnungskörpers 03 kann auch eine farbliche Änderung mittels eines Lasers treten, wenn dieser auf eine Schicht 11; 14 gerichtet wird, deren Farbe durch Wärme und/oder durch Licht der Wellenlänge des Lasers veränderbar ist.
  • Die Kennzeichnung 01 und insbesondere der Matrixcode weist bevorzugt Abmessungen in Form einer Länge und einer Breite auf. Die Länge ist bevorzugt, aber nicht zwangsläufig im Wesentlichen genauso groß wie die Breite. Die Länge beträgt bevorzugt zumindest 1 mm, weiter bevorzugt zumindest 2 mm und noch weiter bevorzugt zumindest 5 mm. Die Länge beträgt beispielsweise höchstens 100 mm, weiter bevorzugt höchstens 50 mm, noch weiter bevorzugt höchstens 20 mm und noch weiter bevorzugt noch weiter bevorzugt höchstens 10 mm. Die Breite beträgt bevorzugt zumindest 1 mm, weiter bevorzugt zumindest 2 mm und noch weiter bevorzugt zumindest 5 mm. Die Breite beträgt beispielsweise höchstens 100 mm, weiter bevorzugt höchstens 50 mm, noch weiter bevorzugt höchstens 20 mm und noch weiter bevorzugt noch weiter bevorzugt höchstens 10 mm.
  • Beispielsweise weist der Matrixcode 04 in jeder Zeile zwischen 5 und 200 vorgesehene Rasterplätze für Symbolen auf, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Symbol an einem jeweiligen Rasterplatz angeordnet ist oder nicht. Beispielsweise weist der Matrixcode in jeder Spalte zwischen 5 und 200 vorgesehene Rasterplätze für Symbolen auf, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Symbol an einem jeweiligen Rasterplatz angeordnet ist oder nicht.
  • Unterschiedliche große Öffnungen 12; 16 lassen sich beispielsweise durch unterschiedliche Laserleistungen und/oder unterschiedliche Optiken der Laserquelle 19 realisieren. Symbole eines Matrixcodes 04 können auch jeweils aus mehreren eng benachbarten Öffnungen 12; 16 zusammengesetzt werden, um entsprechende Größen zu erreichen.
  • Beispielhaft lässt sich mit einer 30 W Laserquelle 19 eine Strukturierung einer Kennzeichnung 01 in Form eines quadratischen Matrixcodes mit einer Seitenlänge von ca. 15 mm und mit 30 mal 30 Rasterplätzen innerhalb von weniger als 0,5 s erzeugen. Je nach Veränderungen in der Abmessung und/oder der Laserleistung und/oder der Auflösung sind andere Zeiten erreichbar.
  • Beispielhaft wird im Folgenden noch eine Vorrichtung zum Markieren von Objekten 02 beschrieben, insbesondere zum Markieren von Reifen 02. Die Vorrichtung weist bevorzugt zumindest eine Applikationseinrichtung 18 zum Aufbringen zumindest eines Kennzeichnungskörpers 03 auf ein jeweiliges Objekt 02 auf. Diese Applikationseinrichtung 18 weist bevorzugt zumindest einen Presskörper 06 mit zumindest einer beheizbaren Anpressfläche 08 auf. Weiter bevorzugt ist der Presskörper 06 relativ zu anderen Bestandteilen der Applikationseinrichtung 18 bewegbar angeordnet, insbesondere relativ zu einem Gehäuse der Applikationseinrichtung 18. Die Applikationseinrichtung 18 weist bevorzugt zumindest eine Aufnahmeeinrichtung für einen Vorrat von Kennzeichnungskörpern 03 auf. Die Applikationseinrichtung 18 weist bevorzugt zumindest einen Antrieb zum intermittierenden Transport von Kennzeichnungskörpern 03 und/oder zum intermittierenden Transport zumindest eines Trägerkörpers 09 mit daran angeordneten Kennzeichnungskörpern 03 auf.
  • Die Vorrichtung weist bevorzugt die zumindest eine Laserquelle 19 auf, wobei weiter bevorzugt die zumindest eine Laserquelle 19 zumindest eine Umlenkeinrichtung zum gerichteten Aussenden von Laserstrahlung aufweist. Damit lässt sich insbesondere das bevorzugte Verfahren durchführen. Als solche zumindest eine Umlenkeinrichtung kommen bevorzugt zumindest zwei bewegbare Spiegel zum Einsatz. Dadurch kann der Laserstrahl bevorzugt bezüglich zumindest zweier Raumrichtungen in seiner Ausrichtung geändert werden. Somit können zweidimensionale Matrixcodes 04 erstellt werden.
  • Die Vorrichtung weist bevorzugt zumindest eine Positioniereinrichtung zum Positionieren der zumindest einen Applikationseinrichtung 18 auf. Auf diese Weise kann beispielsweise die Applikationseinrichtung 18 angehoben und/oder abgesenkt werden, insbesondere um sie möglichst nahe an dem Objekt 02 anzuordnen und/oder um Platz schaffen, damit der Laserstrahl auf einen noch mit der Applikationseinrichtung 18 verbundenen Kennzeichnungskörper 03 gerichtet werden kann.
  • Die Vorrichtung weist bevorzugt zumindest eine Positioniereinrichtung zum Positionieren von zumindest Teilen der zumindest einen Laserquelle 19 auf. Damit lässt sich eine Relativbewegung zwischen Laserquelle 19 und Objekt 02 bewirken, ohne das Objekt 02 bewegen zu müssen.
  • Die Vorrichtung weist bevorzugt zumindest eine Sensoreinrichtung 21 zum Erfassen des zumindest einen Objekts 02 und/oder des zumindest einen Kennzeichnungskörpers 03 auf. Dadurch ist sichergestellt, dass in einfacher und effizienter Weise der jeweilige Kennzeichnungskörper 03 korrekt am jeweiligen Objekt 02 angeordnet und/oder mit einer Strukturierung versehen werden kann.
  • Die Vorrichtung weist bevorzugt zumindest eine Transporteinrichtung zum Transportieren des zumindest einen Objekts 02 auf. Somit lassen sich die Objekte 02 zu einer oder mehreren Bearbeitungsstationen transportieren, an denen das Aufbringen des Kennzeichnungskörpers 03 und/oder die Strukturierung des Kennzeichnungskörpers 03 und/oder eine sensorische Erfassung des Objekts 02 und/oder des Kennzeichnungskörpers 03 erfolgt.
  • Die Vorrichtung weist bevorzugt zumindest eine Ausrichteinrichtung zur Ausrichtung des zumindest einen Objekts 02 auf. Auf diese Weise ist es möglich eine relative Bewegung des Objekts 02 einerseits und der Applikationseinrichtung 18 und/oder der Laserquelle 19 und/oder der Sensoreinrichtung 21 andererseits zu bewirken, ohne diese Applikationseinrichtung 18 und/oder Laserquelle 19 und/oder Sensoreinrichtung 21 selbst bewegen zu müssen.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Vorrichtung weist eine Haltevorrichtung auf, insbesondere um das jeweilige Objekt 02, insbesondere den jeweiligen Reifen 02 sicher zu halten. Die Haltervorrichtung selbst ist zumindest teilweise um zumindest eine Achse schwenkbar und/oder rotierbar. Diese zumindest eine Achse ist bevorzugt vertikal orientiert. Bevorzugt ist zumindest eine Transporteinrichtung angeordnet, um Objekte nacheinander der Haltevorrichtung zuzuführen bzw. von dieser zu entfernen. Als Transporteinrichtung ist beispielsweise zumindest ein Transportband und/oder zumindest eine Transportrolle und/oder zumindest ein Greifarm angeordnet. Bevorzugt ist zumindest eine Sensoreinrichtung 21 angeordnet, die beispielsweise auf eine Flanke des Reifens 02 ausgerichtet und/oder ausrichtbar angeordnet ist. Mittels der Sensoreinrichtung 21 lässt sich beispielsweise eine Zielposition für den Kennzeichnungskörper 03 aufsuchen. Diese Zielposition ist beispielsweise abhängig von einem in die Flanke des Reifens 02 eingebrachten Muster und/oder von einer Lage eins Schwerpunkts des Reifens 02. Wenn der Zielbereich gefunden ist, wird bevorzugt der Reifen 02 um die Achse geschwenkt, insbesondere bis der Zielbereich in einem Arbeitsbereich der Applikationseinrichtung 18 angeordnet ist. Bevorzugt ist ein auf die Achse bezogener Winkel der relativen Lage zwischen Sensoreinrichtung 21 und Applikationseinrichtung 18 bekannt, so dass die Schwenkbewegung präzise ausgeführt werden kann. Dann wird bevorzugt der Kennzeichnungskörper 03 an dem Reifen 02 angeordnet.
  • Bei nachgelagerter Strukturierung muss der Kennzeichnungskörper 03 nun noch mit seiner Kennzeichnungsstruktur versehen werden. Danach wird deshalb bevorzugt der Reifen 02 um die Achse geschwenkt, insbesondere bis der Zielbereich in einem Arbeitsbereich der Laserquelle 19 angeordnet ist. Bevorzugt ist ein auf die Achse bezogener Winkel der relativen Lage zwischen Applikationseinrichtung 18 und Laserquelle 19 bekannt, so dass die Schwenkbewegung präzise ausgeführt werden kann. Dann wird bevorzugt der Kennzeichnungskörper 03 mit der vorgesehenen, insbesondere individuellen Kennzeichnungsstruktur versehen. Bevorzugt erfolgt danach eine Überprüfung der Kennzeichnungsstruktur. Dazu wird der Kennzeichnungskörper 03 bevorzugt von der bereits beschriebenen Sensoreinrichtung 21 oder einer weiteren Sensoreinrichtung erfasst. Beispielsweise ist die Sensoreinrichtung 21 so nahe an der Laserquelle 19 angeordnet, dass die Kennzeichnungsstruktur angebracht und direkt danach erfasst werden kann, ohne den Reifen 02 dazwischen bewegen zu müssen. Bevorzugt werden die Bestandteile so nahe aneinander angebracht, dass Schwenkbewegungen um die Achse möglichst klein gehalten oder ganz vermieden werden können. Dann kann die Bearbeitung besonders schnell erfolgen.
  • Bei vorgelagerter Strukturierung ist beispielsweise die Applikationseinrichtung zwischen zumindest zwei Positionen bewegbar, wobei eine dieser Positionen dazu dient, Kennzeichnungskörper 03 im Arbeitsbereich der Laserquelle 19 anzuordnen und eine andere der Positionen dazu dient, Kennzeichnungskörper 03 an Reifen 02 anzubringen.
  • Bezugszeichenliste
  • 01
    Kennzeichnung
    02
    Objekt, Reifen, Gummireifen, Fahrzeugreifen, Vollreifen, Vollgummireifen
    03
    Kennzeichnungskörper
    04
    Barcode, zweidimensional, dreidimensional; Matrixcode, QR-Code, DataMatrix-Code, MaxiCode, Aztec-Code
    05
    -
    06
    Presskörper
    07
    Haftvermittler, Klebstoff, Haftschicht, Schicht
    08
    Anpressfläche
    09
    Trägerkörper, Band, Kunststoffband, Papierband
    10
    -
    11
    Kontrastschicht, Informationsträgerschicht, Schicht
    12
    Öffnung (11)
    13
    Schicht, mit (11) zusammenwirkend; Oberfläche (02)
    14
    Deckschicht; Schicht, mit (11) zusammenwirkend; Informationsträgerschicht
    15
    -
    16
    Öffnung (14)
    17
    Hafthilfsmittel, Wachs
    18
    Applikationseinrichtung
    19
    Laserquelle
    20
    -
    21
    Sensoreinrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
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    • WO 2005/000714 A1 [0005]
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    • US 5047110 A [0008]
    • US 2003/0201202 A1 [0009]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • ISO/IEC 15415 [0037]
    • ISO/IEC 15416 [0037]
    • ISO/IEC 15418 [0037]
    • ISO/IEC 15420 [0037]
    • ISO/IEC 16388 [0037]
    • ISO/IEC 15417 [0037]
    • ISO/IEC 16390 [0037]
    • ISO/IEC 18004 [0037]
    • ISO/IEC 16022 [0037]
    • ISO/IEC 24778 [0037]

Claims (7)

  1. Vorrichtung zum Markieren von Objekten (02), wobei die Vorrichtung zumindest eine Applikationseinrichtung (18) zum Aufbringen zumindest eines Kennzeichnungskörpers (03) auf ein jeweiliges Objekt (02) aufweist, wobei die Applikationseinrichtung (18) zumindest eine Aufnahmeeinrichtung für einen Vorrat von Kennzeichnungskörpern (03) aufweist und wobei die Applikationseinrichtung (18) zumindest einen Presskörper (06) mit zumindest einer beheizbaren Anpressfläche (08) aufweist und wobei die Vorrichtung zumindest eine Laserquelle (19) aufweist und wobei die zumindest eine Laserquelle (19) zumindest eine Umlenkeinrichtung zum gerichteten Aussenden von Laserstrahlung aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zumindest eine Positioniereinrichtung zum Positionieren der zumindest einen Applikationseinrichtung (18) und/oder zum Positionieren von zumindest Teilen der zumindest einen Laserquelle (19) aufweist und/oder dass die Vorrichtung zumindest eine Transporteinrichtung zum Transportieren des zumindest einen Objekts (02) aufweist und/oder dass die Vorrichtung zumindest eine Ausrichteinrichtung zur Ausrichtung des zumindest einen Objekts (02) aufweist und/oder dass die Vorrichtung zumindest eine Sensoreinrichtung (21) zum Erfassen des zumindest einen Objekts (02) und/oder des zumindest einen Kennzeichnungskörpers (03) aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Applikationseinrichtung (18) zumindest einen Antrieb zum intermittierenden Transport von Kennzeichnungskörpern (03) und/oder zum intermittierenden Transport zumindest eines Trägerkörpers (09) mit daran angeordneten Kennzeichnungskörpern (03) aufweist.
  4. Trägerkörper (09) mit einer Mehrzahl von Kennzeichnungskörpern (03) zum Markieren zumindest eines Objekts (02), wobei die Kennzeichnungskörper (03) jeweils über zumindest eine Schicht eines Hafthilfsmittels (17) mit dem Trägerkörper (09) verbunden sind und wobei jeder Kennzeichnungskörper (03) zumindest eine Deckschicht (14) und zumindest eine Kontrastschicht (11) und zumindest eine Haftschicht (07) aufweist und wobei die Haftschicht (07) aus zumindest einem Haftvermittler (07) gebildet ist und die zumindest eine Kontrastschicht (11) zwischen der Haftschicht (07) und der Deckschicht (14) angeordnet ist und wobei die Deckschicht (14) über die zumindest eine Schicht des Hafthilfsmittels (17) mit dem Trägerkörper (09) verbunden ist.
  5. Trägerkörper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Kontrastschicht (11) Leuchtpigmente und/oder Leuchtstofffarbe und/oder zumindest einen fluoreszierenden Stoff und/oder zumindest einen phosphoreszierenden Stoff aufweist und/oder dass die Deckschicht (14) Leuchtpigmente und/oder Leuchtstofffarbe und/oder zumindest einen fluoreszierenden Stoff und/oder zumindest einen phosphoreszierenden Stoff aufweist.
  6. Trägerkörper nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper (09) als ein Band (09) ausgebildet ist, an dem die Mehrzahl von Kennzeichnungskörpern (03) angeordnet ist und/oder dass die zumindest eine Deckschicht (14) und die zumindest eine Kontrastschicht (11) sich in ihren optischen Eigenschaften unterscheiden.
  7. Trägerkörper nach Anspruch 4 oder 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kennzeichnungskörper (03) eine Dicke, also eine kleinste Abmessung aufweist, die zumindest 1 µm beträgt und die höchstens 200 µm beträgt.
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