DE10004245A1 - Vorrichtung zur Entleerung von fließ- bzw. schüttfähigem Füllgut aus einem Behälter auf eine Arbeitsfläche - Google Patents
Vorrichtung zur Entleerung von fließ- bzw. schüttfähigem Füllgut aus einem Behälter auf eine ArbeitsflächeInfo
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Abstract
Es wird eine Vorrichtung (1) zur Entleerung von fließ- bzw. schüttfähigem Füllgut (14) aus einem Behälter (3) auf einer Arbeitsfläche (2), mit wenigstens zwei auf der Arbeitsfläche (2) laufenden Laufrädern (5) und einer Aufnahme (4) für den Behälter (3) vorgesehen, die gegenüber herkömmlichen Vorrichtungen (1) die Dosierung beim Entleeren des Füllgutes (14) aus dem Behälter (3) wesentlich verbessert und gleichzeitig ohne großen Aufwand realisierbar ist. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass ein Anschlag (13) vorgesehen ist, der beim Verkippen der Vorrichtung (1), vor der Entleerung des Füllgutes (14), auf der Arbeitsfläche (2) anschlägt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Entleerung von
fließ- bzw. schüttfähigem Füllgut aus einem Behälter auf eine
Arbeitsfläche nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Im Bauwesen muss oftmals sowohl zur flächendeckenden
Verteilung auf der Baustelle als auch zur flächendeckenden
Verarbeitung Baumaterial beladen, transportiert und entladen
bzw. entleert werden. Oft wird das entsprechende Baumaterial
von den Arbeitern ohne jegliche Hilfsmittel getragen. Dies
kann jedoch sehr beschwerlich sein und langfristig sogar zu
gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Aus diesem Grund werden häufig im Bauwesen spezielle
Transportvorrichtungen eingesetzt. In zahlreichen
Anwendungsfällen kommt beispielsweise die allgemein bekannte
"Schubkarre" oder die aus der Druckschrift DE 40 16 609
bekannte Transportvorrichtung zum Einsatz. Mit diesen beiden
Transportvorrichtungen kann besonders fließ- oder
schüttfähiges Baumaterial auf der Baustelle oder auf der
Arbeitsfläche verteilt werden.
Die "Schubkarre" bietet hierbei die Möglichkeit, dass
einerseits das entsprechende Baumaterial offen in der Wanne
transportiert werden kann. Andererseits kann ein mit
entsprechendem Material gefüllter Behälter in die Wanne der
Karre gestellt werden. Durch Verkippen der Karre kann das
entsprechende Baumaterial entleert werden. Dies ist jedoch
nur mühsam und nicht mit der erforderlichen Dosierung und
Verteilung des Baumaterials zu erreichen.
Die mit Baumaterial gefüllten Kübel besitzen teilweise ein
beträchtliches Gewicht, so dass das Beladen, Transportieren
und Entladen der Karre mit entsprechenden Kübeln einen großen
Kraftaufwand vom Personal erforderlich macht, obwohl das
Verkippen der Karre über die Griffstangen vereinfacht wird.
Hierbei ist jedoch gerade das Be- und Entladen beschwerlich,
wobei dies insbesondere auch an der bauartbedingten relativ
großen Beladehöhe der Karren liegt.
Die Transportvorrichtung der Druckschrift DE 40 16 609
reduziert eine unzuverlässige und unbequeme Be- und
Entladung, u. a. mit einer in eine gewünschte Neigungslage
überführbare "Gondel", wodurch das Baumaterial in einem
definierten Strahl aus dem Kübel ausströmt und durch
gleichzeitiges Verfahren der Karre flächendeckend verteilt
werden kann. Die Aufhängung und Arretierung der "Gondel"
umfasst jedoch zahlreiche Einzelteile und ist somit
vergleichsweise aufwendig. Gleichzeitig ist auch bei der
Transportvorrichtung der Druckschrift DE 40 16 609 eine
relativ große Höhe beim Beladen der "Gondel" zu überwinden.
Folglich gewährleisten die bislang bekannten
Transportvorrichtungen für fließ- oder schüttfähiges Füllgut
im Bauwesen keine exakte Dosierung bei dessen Entleerung oder
sie sind verhältnismäßig aufwendig realisiert.
Aufgabe der Erfindung ist es demgegenüber, eine Vorrichtung
zur Entleerung von fließ- bzw. schüttfähigem Füllgut aus
einem Behälter auf eine Arbeitsfläche mit wenigstens zwei auf
der Arbeitsfläche laufenden Laufrädern vorzuschlagen, die
eine einfache Dosierung beim Entleeren des entsprechenden
Füllgutes gewährleistet und gleichzeitig ohne großen Aufwand
realisierbar ist.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Vorrichtung der
einleitend genannten Art durch die kennzeichnenden Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die in den Unteransprüchen genannten Maßnahmen sind
vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung
möglich.
Dementsprechend zeichnet sich eine erfindungsgemäße
Vorrichtung dadurch aus, dass ein Anschlag vorgesehen ist,
der beim Verkippen der Vorrichtung, vor der Entleerung des
Füllguts, auf der Arbeitsfläche anschlägt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht in vorteilhafter
Weise eine dosierte Entleerung des entsprechenden Füllgutes
auf eine Arbeitsfläche, wobei dies mit einem sehr geringen
konstruktiven Aufwand umgesetzt wird.
Der Anschlag, mit dem die Vorrichtung vor dem Entleeren des
Füllgutes auf der Arbeitsfläche anschlägt, gewährleistet,
dass das entsprechende Füllgut, durch ein weiteres Verkippen
der gesamten Vorrichtung auf dem Anschlag, aus dem Behälter
in einer exakt zu dosierenden Menge auf die Arbeitsfläche
entleert wird. Hierbei bedingt das Aufliegen des Anschlags
auf der Arbeitsfläche, dass die Vorrichtung gewissermaßen
fixiert ist und nicht unkontrolliert wegrollen kann bzw.
nicht unter großem Kraftaufwand vom Bediener festgehalten
werden muss.
Weiterhin kann in vorteilhafter Weise die Vorrichtung während
dem Entleervorgang auf dem Anschlag verschoben werden, so
dass ein flächendeckendes und gleichmäßiges Aufbringen des
entsprechenden Füllgutes auf der Arbeitsfläche stattfindet.
Vorteilhafterweise ist der Abstand des Anschlags zur
Arbeitsfläche die Auslegung der Behälterachse bei
aufgesetztem Anschlag auf maximal 30° begrenzt. Die auf
maximal 30° begrenzte Auslenkung der Behälterachse bei
aufgesetztem Anschlag gewährleistet vorteilhafterweise, dass
die Entleerung des Füllguts aus dem Behälter erst nach dem
Aufsetzen des Anschlags auf der Arbeitsfläche erfolgt.
Vorzugsweise sind die Laufräder seitlich neben der Aufnahme
angeordnet. Der Schwerpunkt der erfindungsgemäßen Vorrichtung
im Vergleich zu bislang bekannten Vorrichtungen liegt somit
vergleichsweise tief. Hiermit kann die Aufnahme
beispielsweise soweit nach unten gelegt werden, so dass die
Laufräder die Aufnahme überragen. Folglich wird einerseits
die Be- und Entladung vergleichsweise schwerer Behältnisse
erleichtert. Andererseits stabilisiert der tiefe Schwerpunkt
die Vorrichtung gegen ungewolltes Umkippen.
Zusätzlich wird hiermit eine geringe Fallhöhe des Füllgutes
erreicht, so dass das Füllgut lediglich in geringem Maße auf
der Arbeitsfläche verspritzt. Aus diesem Grund wird die
exakte, lokale Dosierung des Füllgutes zusätzlich verbessert
sowie ein Verschmutzen der Umgebung reduziert.
In einer besonderen Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung liegen die beiden Laufräderachsen auf einer
Geraden. Hiermit wird eine definierte Drehachse festgelegt,
um die sich die Vorrichtung bis zum Aufsetzen des Anschlags
auf der Arbeitsfläche dreht.
Vorzugsweise nimmt eine durchgehende Achse die beiden
Laufräder auf, wobei die Achse unter der Aufnahme angeordnet
ist, so dass ein besonders einfacher Aufbau der Vorrichtung
erreicht wird. Weiterhin trägt die Achse hiermit
vorteilhafterweise zur Erhöhung der mechanischen Steifigkeit
der Aufnahme bei. Dies ermöglicht eine Verringerung des
baulichen Aufwands und reduziert somit die Fertigungskosten
für die Aufnahme.
Bei einer zweirädrigen Vorrichtung ist wenigstens eine Stütze
vorteilhaft, wobei bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung der
Schwerpunkt der Vorrichtung mit gehaltertem Behälter zwischen
Stütze und Laufräder angeordnet ist, so dass die Ruhelage der
Vorrichtung festgelegt ist. In einer besonderen
Ausführungsform ist die Stütze als Anschlag ausgebildet.
In einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung
umfasst die Stütze jedoch wenigstens ein einzelnes Rad.
Hiermit wird beispielsweise die Beweglichkeit der Vorrichtung
wesentlich erhöht. Eine entsprechend weiche Bereifung des
einzelnen Rades sowie der Laufräder gewährleistet zusätzlich,
dass keine Beschädigung der Arbeitsfläche durch das
Verstellen der Vorrichtung erfolgt.
Vorzugsweise ist das einzelne Rad vertikal drehbar, so dass
die erfindungsgemäße Vorrichtung besonders wendig und
beweglich ist.
Eine besondere Ausführungsform der Erfindung weist wenigstens
eine Griffstange mit wenigstens einem Griff an der dem
Anschlag gegenüberliegenden Seite der Aufnahme auf, so dass
aufgrund der hiermit erreichten Hebelwirkung beim Verkippen
der Vorrichtung auf dem Anschlag, die erfindungsgemäße
Vorrichtung vom Personal ohne großen Kraftaufwand verwendbar
ist. So wird in einfacher Weise ein bequemes Verrücken der
Vorrichtung gewährleistet.
Vorzugsweise wird der Griff über dem Behälter angeordnet, so
dass der Schwerpunkt der Vorrichtung im Bereich unterhalb des
Griffes liegt und folglich eine größere Schräglage des
Behälters und ein hiermit zusammenhängendes unerwünschtes
Ausschütten des Füllgutes aus dem Behälter unterbleibt. Mit
dieser Ausführungsform ist auch das Tragen der Vorrichtung
einfacher.
In einer weiteren Ausbildung wird die Griffstange fest,
klappbar oder steckbar an der Aufnahme angeordnet. Gerade die
beiden letztgenannten Varianten ermöglichen eine besonders
platzsparende erfindungsgemäße Ausführungsform. Dies ist
beispielsweise während der Lagerung in einer Werkstatt oder
beim Transport zur Baustelle in einem Fahrzeug besonders
vorteilhaft.
Eine besonders platzsparende, einfache und flexible
Ausführungsform der Erfindung ist mit der Verwendung eines
austauschbaren Behälters zu realisieren, so dass
beispielsweise handelsübliche Eimer als Behälter einsetzbar
sind. Beispielsweise können Eimer mit Kleber, Farben oder
dergleichen unmittelbar eingesetzt werden.
Vorteilhafterweise wird eine Arretierung des Behälters
vorgesehen, die den Behälter an der Vorrichtung fixiert und
versteift. Umfasst die Arretierung des Behälters einen
wenigstens teilweise die Aufnahme umrandenden hochstehenden
Bord oder dergleichen, so wird vorteilhafterweise
gewährleistet, dass der Behälter nicht auf der Aufnahme
verschiebbar ist.
Vorteilhafterweise wird die Arretierung höhenverstellbar
und/oder tiefenverstellbar ausgebildet. Dies gewährleistet
eine sichere und feste Arretierung der verschiedensten
handelsüblichen Eimern. Die Befüllung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung erfolgt somit lediglich durch das Aufsetzen und
Arretieren eines vollen Material- beziehungsweise
Füllguteimers.
In einer besonderen Ausführungsform wird die Arretierung des
Behälters an der Griffstange angebracht, so dass eine
besonders einfache Realisierung einer verstellbaren
Arretierung für verschiedene handelsübliche Eimer
gewährleistet wird. Gleichzeitig wird die Arretierung des
Behälters an der Griffstange vorzugsweise als zusätzlicher
Griff ausgestaltet, so dass das Personal einen zweiten
zusätzlichen Griff zum Verschieben der Vorrichtung zur
Auswahl hat. Da dieser üblicherweise etwas tiefer als der
zuerst genannte Griff liegt, ist dieser besonders für
Personal geeignet, das beispielsweise kniend auf der
Arbeitsfläche arbeitet wie dies zum Beispiel bei Boden- und
Fliesenlegern zutrifft.
In einer besonderen Ausführungsform ist wenigstens eine
Halterung für Werkzeuge vorgesehen, so dass das Werkzeug vom
Personal, beispielsweise vor oder nach einer Arbeitspause
bzw. vor oder nach der Arbeit, an der Vorrichtung angebracht
werden kann.
Vorteilhafterweise ist eine entsprechende Werkzeughalterung
an zwei gegenüberliegenden Seiten der Vorrichtung angebracht,
so dass einerseits mehrere Werkzeuge an der Vorrichtung
abgelegt werden können. Andererseits ist es vorteilhaft, wenn
während der Arbeit unabhängig von der Stellung der
Vorrichtung zum Personal, das Werkzeug unmittelbar an der
Vorrichtung abgelegt werden kann.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist die
Aufnahme als Einheit ausgebildet, die insbesondere den
Anschlag, die Stütze bzw. die Aufhängung und Verkleidung des
einzelnen Rades, die Aufhängung und Verkleidung der
Laufräder, die Verbindung zur Griffstange und/oder die
Werkzeughalterung umfasst. Hiermit lässt sich eine besonders
einfache Fertigung der Vorrichtung realisieren.
Beispielsweise kann eine entsprechende Aufnahme aus einem
einzigen Metallblech geformt werden oder aus Aluminium, einem
Kunststoff oder Verbundstoff gegossen bzw. hergestellt
werden. Die Aufnahme wird hierbei beispielsweise als Platte
oder Gitter ausgebildet. Die Ausbildung der Aufnahme als
entsprechende Einheit ermöglicht eine besonders
wirtschaftliche Fertigung der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und wird anhand der Figuren nachfolgend näher
erläutert.
Im Einzelnen zeigen
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht der
erfindungsgemäßen Vorrichtung mit
Behälter,
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht einer bis
zum Aufsetzen des Anschlages auf der
Arbeitsfläche verkippten
erfindungsgemäßen Vorrichtung mit
Behälter,
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht einer
verkippten erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit Behälter, während der Entleerung
eines fließfähigen Füllgutes,
Fig. 4 eine schematische Draufsicht einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung mit
Behälter,
Fig. 5 eine schematische Frontansicht einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 6 eine schematische Seitenansicht einer
weiteren erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit Behälter und
Fig. 7 eine schematische Draufsicht der in
Fig. 6 dargestellten Vorrichtung.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1, die auf
der Arbeitsfläche 2 steht. Auf der Vorrichtung 1 befindet
sich ein Behälter 3, der beispielsweise ein handelsüblicher
Kleber- oder Farbeimer sein kann. Der Behälter 3 befindet
sich auf der Aufnahme 4, die bei diesem Ausführungsbeispiel
als Platte ausgebildet ist.
Weiterhin umfasst die Vorrichtung 1 zwei Laufräder 5, die
seitlich neben der Aufnahme 4 angeordnet sind und die von
einer durchgehenden Achse 7 aufgenommen werden. Die Achse 7
verläuft unter der Aufnahme 4, so dass die Aufnahme 4
zusätzlich versteift wird. So kann die Aufnahme 4
beispielsweise aus einem verhältnismäßig dünnen Blech
gefertigt werden, so dass eine einfache, kostengünstige
Fertigung gewährleistet wird.
Die Stütze 6 ist in Fig. 1 als einzelnes, vertikal drehbares
Rad ausgebildet, so dass die Vorrichtung 1 mit Hilfe des
Griffes 8, der an der Griffstange 9 angeordnet ist, vom
Personal leicht zu verfahren bzw. leicht zu lenken ist. Die
Griffstange 9 in Fig. 1 umfasst eine Verbindung 10, mit
Hilfe derer die Griffstange 9 mit der Aufnahme 4 steckbar
verbunden ist, wobei dies beispielsweise mittels
Federstecker, Bajonettverschluss oder dergleichen realisiert
werden kann. Hiermit ist eine einfache Demontage der
Griffstange 9 möglich, so dass die Vorrichtung 1,
beispielsweise während diese nicht eingesetzt wird,
platzsparend verstaut werden kann.
Fig. 1 zeigt weiterhin, dass an der Griffstange 9 eine
Arretierung 11 angebracht ist, mit Hilfe derer der Behälter 3
fixiert wird. Beispielsweise kann die Arretierung 11
selbsthemmend an der Griffstange 9 verstellbar sein und
zusätzlich eine Tiefenverstellung der Arretierung 11, quer
zur Griffstange 9, ermöglichen. Folglich gewährleistet die
Arretierung 11 in Fig. 1 den Einsatz gängiger
handelsüblicher Eimer wie beispielsweise Kleber- oder
Farbeimer.
Die Arretierung 11 in Fig. 1 ist weiterhin so ausgestaltet,
dass sie einen Griff 12 umfasst, mit Hilfe dessen das
Personal eine weitere Möglichkeit erhält, die Vorrichtung 1
auf der Arbeitsfläche 2 zu verschieben. Der vergleichsweise
tiefliegende Griff 12 kann beispielsweise gerade für kniend
arbeitendes Personl wie beispielsweise Boden- oder
Fliesenleger, den Gebrauch der Vorrichtung 1 wesentlich
erleichtern.
Fig. 2 zeigt eine Vorrichtung 1, die der aus Fig. 1
entspricht und die um die Achse 7 der Laufräder 5 verkippt
ist, wobei der Anschlag 13 auf der Arbeitsfläche 2 anschlägt.
Fig. 2 verdeutlicht, dass in dieser Stellung der
Vorrichtung 1 das Füllgut 14 noch nicht entleert wird.
Fig. 3 zeigt die Vorrichtung 1 aus Fig. 1, die ein im
Vergleich zu Fig. 2 stärkeres Verkippen der Vorrichtung 1
aufweist, so dass die Vorrichtung 1 auf dem Anschlag 13
verkippt wird. Gleichzeitig wird deutlich, dass in dieser
Stellung das Füllgut 14 aus dem Behälter 3 auf die
Arbeitsfläche 2 entleert wird. Aufgrund des in Fig. 3
dargestellten Verkippens der Vorrichtung 1 auf dem Anschlag
13 ist eine exakt zu dosierende Entleerung des Behälters 3
gewährleistet, wobei insbesondere das Abheben der Laufräder 5
sowie des Rades 6 die Vorrichtung 1 gegen Verrutschen
sichert.
Fig. 4 zeigt eine schematische Draufsicht der Vorrichtung 1
aus Fig. 1 bis 3. Hierbei wird besonders die Anordnung der
beiden Werkzeughalter 15 sowie die der durchgehenden Achse 7
deutlich. Mit Hilfe der Werkzeughalter 15 ist es dem Personal
beispielsweise möglich, Werkzeuge wie Spachtel oder
dergleichen, unmittelbar an der Vorrichtung 1 abzulegen.
Fig. 5 zeigt die Vorrichtung aus Fig. 1 bis 4 in einer
schematischen Frontsicht, wobei wiederum die Anordnung der
Werkzeughalter 15 sowie der Achse 7 verdeutlicht wird.
Weiterhin verdeutlicht Fig. 5 besonders einen an der
Aufnahme 4 angebrachten hochstehenden Bord 16, mit Hilfe
dessen der Behälter 3 zusätzlich fixiert wird, dieser die
Aufnahme 4 wenigstens teilweise umrandenden, hochstehende
Bord kann beispielsweise so ausgestaltet werden, dass er den
Anschlag 13 umfasst, wobei die Höhe des Anschlages 13 zur
Arbeitsfläche 2 in einfacher Weise, beispielsweise mittels
eines nach unten über die Aufnahme 4 überstehenden Bordes,
definiert werden kann.
Dies ist unter anderem leicht zu realisieren, wenn die
Aufnahme 4 beispielsweise als Einheit von Werkzeughalter 15,
Verbindung 10, Bord 16 und Anschlag 13 aus wenigstens einem
Metallblech gefertigt oder aus Kunststoff oder Aluminium
gegossen wird.
Fig. 6 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der
Vorrichtung 1 mit Behälter in schematischer Seitenansicht. Im
Unterschied zur Vorrichtung 1 aus Fig. 1 bis 5 ist jedoch
die Griffstange 9 fest mit der Aufnahme 4 verbunden.
Weiterhin zeigt der Griff 8 vom Behälter 3 weg. Mit dieser
Anordnung des Griffes 8 wird der Hebel zum Verkippen der
Vorrichtung 1 größer, so dass das Personal auch Vorrichtungen
1 mit schwerem Füllgut 14 leicht verkippen kann.
Der dritte Unterschied der Vorrichtung 1 aus Fig. 6 zu der
aus Fig. 1 bis 5 besteht darin, dass die Arretierung 11 des
Behälters 3 als Gurt ausgebildet ist, wobei die
Arretierung 11 auch als Seil, Band, Haken, Zange oder
dergleichen realisiert werden kann.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied der Vorrichtung 1 aus
Fig. 6 zu den Vorrichtungen 1 aus Fig. 1 bis 5 besteht
darin, dass die beiden Laufräder 5 seitlich einzeln an der
Aufnahme 4 aufgehängt sind, so dass hierdurch die Aufnahme 4
im Vergleich zu der Vorrichtung 1 aus Fig. 1 bis 5 tiefer
angeordnet sein kann. Eine entsprechende Anordnung ermöglicht
somit ein wesentlich früheres Anschlagen des Anschlages 13
auf der Arbeitsfläche 2, so dass die dosierte Entleerung des
Füllgutes 14 bereits bei einem weniger starken Verkippen der
Vorrichtung 1 erfolgen kann.
Fig. 7 zeigt in schematischer Draufsicht das
Ausführungsbeispiel aus Fig. 6, wobei besonders die
Aufhängung der beiden Laufräder 5 verdeutlicht wird.
Die zuvor aufgeführten Ausführungsbeispiele stellen keine
abschließende Auflistung möglicher erfindungsgemäßer
Vorrichtungen 1 dar. Aus dem Dargestellten wird jedoch
deutlich, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 die exakte,
dosierte Entleerung von Füllgut 14 aus einem Behälter 3
wesentlich verbessert und gleichzeitig einfach sowie ohne
großen Aufwand zu realisieren ist.
Die Vorrichtung 1 ist ganz besonders geeignet, dass
Handwerker wie beispielsweise Boden- oder Fliesenleger, die
zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigten
Verbrauchsmaterialien, die in handelsüblichen Eimern
vertrieben werden, sehr leicht und exakt auf der
Arbeitsfläche dosiert entleeren können. Dies wird
insbesondere auch dann gewährleistet, selbst wenn diese
während der Ausübung ihrer Tätigkeit die erfindungsgemäße
Vorrichtung 1 kniend bedienen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 kann sowohl stehend als
auch kniend mit lediglich einer Hand nachgezogen, verkippt
oder verstellt werden. Die Ausübung entsprechender
handwerklicher Tätigkeiten wird durch den Einsatz einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 folglich wesentlich
erleichert.
1
Vorrichtung
2
Arbeitsfläche
3
Behälter
4
Aufnahme
5
Laufrad
6
Stütze
7
Achse
8
Griff
9
Griffstange
10
Verbindung
11
Arretierung
12
Griff
13
Anschlag
14
Füllgut
15
Werkzeughalter
16
Bord
Claims (17)
1. Vorrichtung (1) zur Entleerung von fließ-
beziehungsweise schüttfähigem Füllgut (14) aus einem
Behälter (3) auf eine Arbeitsfläche (2), mit wenigstens zwei
auf der Arbeitsfläche (2) laufenden Laufrädern (5) und einer
Aufnahme (4) für den Behälter (3), dadurch gekennzeichnet,
dass ein Anschlag (13) vorgesehen ist, der beim Verkippen der
Vorrichtung (1), vor der Entleerung des Füllguts (14), auf
der Arbeitsfläche (2) anschlägt.
2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Abstand des Anschlags (13) zur Arbeitsfläche (2) die
Auslenkung der Behälterachse bei aufgesetztem Anschlag (13)
auf maximal 30 Grad begrenzt.
3. Vorrichtung (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Laufräder (5) seitlich neben
der Aufnahme (4) angeordnet sind.
4. Vorrichtung (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Laufräderachsen (5)
auf einer Geraden liegen.
5. Vorrichtung (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass eine durchgehende Achse (7) die
beiden Laufräder (5) aufnimmt, wobei die Achse (7) unter der
Aufnahme (4) angeordnet ist.
6. Vorrichtung (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Stütze (6)
vorgesehen ist, wobei der Schwerpunkt der Vorrichtung (1) mit
gehaltertem Behälter (3) zwischen Stütze (6) und
Laufräder (5) angeordnet ist.
7. Vorrichtung (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (6) wenigstens ein
einzelnes Rad umfasst.
8. Vorrichtung (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das einzelne Rad vertikal
drehbar ist.
9. Vorrichtung (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Griffstange (9)
mit wenigstens einem Griff (8) an der dem Anschlag (13)
gegenüberliegenden Seite der Aufnahme (4) angeordnet ist.
10. Vorrichtung (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (8) über dem
Behälter (3) angeordnet ist.
11. Vorrichtung (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Griffstange (9) fest,
klappbar oder steckbar an der Aufnahme (4) angeordnet ist.
12. Vorrichtung (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass ein austauschbaren Behälter (3)
vorgesehen ist.
13. Vorrichtung (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Arretierung (11) des
Behälters (3) vorgesehen ist.
14. Vorrichtung (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierung (11)
höhenverstellbar und/oder tiefenverstellbar ist.
15. Vorrichtung (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierung (11) des
Behälters (3) an der Griffstange (9) angebracht ist.
16. Vorrichtung (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Halterung (15)
für Werkzeuge vorgesehen ist.
17. Vorrichtung (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (4) als Einheit
ausgebildet ist, die insbesondere den Anschlag (13), die
Stütze (6) beziehungsweise die Aufhängung und Verkleidung des
einzelnen Rades, die Aufhängung und Verkleidung der Laufräder
(5), die Verbindung zur Griffstange (9) und/oder die
Werkzeughalterung (15) umfasst.
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