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Aufgabevorrichtung für Strangpressen, insbesondere zur Spanholzplattenherstellung
Die Erfindung betrifft eine Aufgabevorrichtung für Strangpressen, insbesondere zur
Spanholzplattenherstellung, mit einem Aufgabebehälter sowie einer Mehrzahl darin
quergelagerter, drehbarer Zuführungselemente und daran befestigter, sich nach außen
erstreckender Nasen sowie Antriebsmitteln zu ihrer Drehung in verschiedenen Richtungen.
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Bei einer bekannten Aufgabevorrichtung sind die Zuführungselemente
als Rundwellen, die mit Nadeln oder Lamellen beschickt sind, ausgeführt. Ferner
ist es bekannt, die Aufgabevorrichtung als rotierende Walze mit darunter befindlichen
viereckigen Walzen auszubilden. Insbesondere für Strangpressen zur Verarbeitung
von Holzspänen mit geringem Bindemittelzusatz zu Spanplatten sind diese bekannten
Aufgabevorrichtungen jedoch weniger geeignet, da bei diesen eine einwandfreie und
gleichmäßige Zuführung und Durchmischung des Rohstoffes kaum gewährleistet ist.
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Versuche haben ergeben, daß diese Mängel nicht auftreten, wenn die
Zuführungselemente, soweit sie sich innerhalb des Aufgabebehälters befinden, an
sich bekannten quadratischen Querschnitt haben und die sich nach außen erstreckenden
Nasen an den Zuführungselementen allseitig angebracht, jedoch auf je zwei angrenzenden
Außenflächen gegeneinander versetzt verteilt sind, wobei jede Nase einander gegenüberliegende
Arbeitsflächen von ungleicher Länge hat, die durchweg parallel zur Drehachse liegen
und eine schräge Außenfläche haben, die die parallelen Arbeitsflächen miteinander
verbindet. Es hat sich ergeben, daß diese Spezialausbildung der Zuführungselemente
mit quadratischem Querschnitt und gestaffelten Nasen den besonderen Anforderungen
der Spanplattenerzeugung gewachsen sind und sich hinsichtlich der Rohstoffausbringung
leistungs- als auch qualitätsmäßig optimale Ergebnisse erzielen lassen. Der Rohstoff
wird mit den erfindungsgemäßen Zuführungselementen in gleichbleibenden Mengen und
gut gemischt dem Hubraum der Presse zugeführt. Das Material wird nicht in unerwünschter
Weise zusammengedrückt, und es werden keine Luftblasen erzeugt.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand schematischer Zeichnungen
an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 eine teilweise als
Schnitt gezeichnete Ansicht einer Aufgabevorrichtung für eine Strangpresse, Fig.
2 in perspektivischer Darstellung eines der in dem Aufgabebehälter vorgesehenen
Rühr- und Zuführelemente.
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Gemäß Fig. 1 trägt das vordere Ende des Kreuzkopfes eine Konsole 59
zur Unterstützung einer als Stempel dienenden Platte 60, die mittels eines (nicht
dargestellten) Antriebs unterhalb des Aufgabebehälters 22 hin- und herbewegt wird,
wobei sie in den zum Formen dienenden Abschnitt 24 eintritt. Am vorderen Ende der
Stempelplatte ist ein Kopfstück 61 befestigt, und an der Unterseite der Platte kann
ein Abstandsstück 62 befestigt sein.
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Man erkennt, daß der Stempelkopf 61 zwischen der in Fig. 1 dargestellten
vordersten Stellung und einer rückwärtigen Stellung unterhalb der Mündung 63 des
Aufgabebehälters 22 hin- und herbewegt wird. Der Aufgabe- bzw. Zuführungsbehälter
22 kann aus einer (nicht dargestellten) Misch- und Zuführungseinrichtung ein Gemisch
aus zerkleinertem Material und einem Bindemittel aufnehmen und dieses Gemisch der
Mündung 63 des Aufgabebehälters 22 zwangläufig und gleichmäßig zuführen. Gemäß Fig.
1 umfaßt der Zuführungsbehälter Seitenwände 64, eine nach innen geneigte Rückwand
65 und eine ebenfalls nach innen geneigte Vorderwand 66, die in den querliegenden
Teil 67 in der Nähe des zum Formen dienenden Abschnitts der Maschine übergeht. Der
Aufgabebehälter ist in sich versteift und wird als Ganzes durch einen Rahmen 68
unterstützt, der mit Hilfe von Rädern bzw. Rollen 69 auf Schienen 70 beweglich ist,
die ihrerseits
durch einen Ansatz 71: des Rahmens 68 unterstützt
werden. Die inneren Enden der Laufschienen 70 sind bei 72 nach oben umgebogen, um
die Bewegung des Aufgabebehälters in beiden Richtungen zu begrenzen. Auf diese Weise
kann man den Aufgabebehälter. als Ganzes leicht aus der normalen Betriebsstellung
nach hinten bewegen, wenn es erforderlich ist, die Maschine zu reinigen oder Verstopfungen
zu beseitigen. Zu dem gleichen Zweck ist der untere Teil der Vorderwand 67 in Form
einer Klappe 73 ausgeführt, die bei 74 an dem Teil 67 des Behälters angelenkt ist.
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Das Innere des Aufgabebehälters ist mit einer Platte 75 versehen,
die eine Fortsetzung der Vorderwand 66 bildet, und mit der Platte 75 ist eine Verlängerungsplatte
76 auf beliebige Weise gleitend verbunden, so daß die Verlängerungsplatte gegenüber
der Platte.75 bewegt werden kann, um die Durchtrittsöffnung zwischen der Außenkante
der Verlängerungsplatte und der gegenüberliegenden Rückwand 65 nach Belieben zu
verändern, damit man die Zuführung des Materials zu dem unteren Mündungsabschnitt
des Behälters regeln kann. Ferner sind Vorkehrungen getroffen, um die Verlängerungsplatte
75 von außen her in den Aufgabebehälter vorzuschieben bzw. sie zurückzuziehen; dies
geschieht zweckmäßigerweise mit Hilfe eines Handrades 77, mittels dessen sich eine
Welle 78 drehen läßt, um die Verlängerungsplatte zu verschieben, was z. B. mit Hilfe
eines Zahnrades und einer Zahnstange (nicht dargestellt) geschehen kann.
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Um die Konsistenz des zuzuführenden Materials in dem Aufgabebehälter
gleichmäßig zu halten und das Material der Mündung des Behälters zwangläufig und
gleichmäßig zuzuführen, ohne das Material in unerwünschter Weise zusammenzudrücken
und ohne Luftblasen zu erzeugen, sind mehrere drehbare Zu- ; führungselemente 79
vorgesehen, die sich quer durch den Aufgabebehälter erstrecken. Zum Antrieb dieser
Zuführungselemente dient ein auf dem Behälterrahmen 68 angeordneter Elektromotor
80, der über eine Kette oder einen Riemen 83 ein Kettenrad bzw. eine Riemen- , scheibe
82 antreibt.
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Von dem Kettenrad 82 und der Vorgelegewelle 84 aus wird der Antrieb
über die Kette 85 zu einem Kettenrad übertragen, das mit dem obersten Zuführungsglied
79 verbunden ist. Gemäß Fig. 1 ist das -oberste Zuführungselement durch das zugehörige
Kettenrad 86 und eine Kette 87 mit ähnlichen Kettenrädern verbunden, die auf den
Enden der übrigen Zuführungselemente befestigt sind. Man erkennt, daß sich die Zuführungselemente
in verschiedenen Richtungen drehen.
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Es hat sich gezeigt, daß-die Form der Zuführungselemente einen erheblichen
Einfluß auf die Zuführung des Materials ausübt. Fig.2 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform
eines Zuführungselementes, das sich bei der- Zuführung des hier in Frage kommenden
Materials als außerordentlich zweckmäßig erwiesen hat; dieses Zuführungselement
trägt an jedem Ende einen Wellenstumpf 88, der sich durch die betreffende Seitenwand
64 .des Aufgabebehälters erstreckt und ,darin gelagert ist; ferner ist ein mittlerer
Abschnitt 89 von quadratischem Querschnitt vorgesehen. Von diesem mittleren Abschnitt
89 aus erstrecken sich mehrere Nasen 90, und jede dieser Nasen besitzt einander
gegenüberliegende Kantenflächen91 und 92 sowie eine nach innen geneigte äußere Stirnfläche
93. Zur Erzielung der günstigsten Betriebsweise is es zweckmäßig, wenn sich wenigstens
die oberen Zuführungselemente in Richtung des Pfeils 94 drehen, wobei die längeren
Kantenflächen 92 der Nasen 90 das Material durch-.arbeiten und es mit sehr starker
Wirkung durchrühren. Die der untenliegenden Mündung des Aufgabebehälters benachbarten
unteren Zuführungselemente können sich in entgegengesetzter Richtung drehen, wobei
die kürzeren Kantenflächen 91 und die geneigte äußere Stirnfläche 93 jeder Nase
an dem Material angreifen, es durcharbeiten und es gleichzeitig zwangläufig nach
unten bewegen. Die Nasen der Zuführungselemente sind an dem Mittelstück 89 gegenseitig
versetzt angebracht (Fig. 14), und wenn die Zuführungselemente in der geeigneten
Richtung gedreht werden, führen sie das zerkleinerte Material und das Bindemittel
gleichmäßig, zwangläufig und ohne Zusammendrückung zu.
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Durch den Stempel wird das Material aus der Mündung des Aufgabebehälters
in den zum Formen dienenden Abschnitt 24 der Maschine gedrückt. Gemäß Fig. 1 umfaßt
dieser Abschnitt 24 verhältnismäßig kurze obere und untere Platten 95, die im wesentlichen
parallel zueinander angeordnet sind. Die untere Platte 95 erstreckt sich nach hinten
über die obere Platte hinaus bis unter die Mündung des Aufgabebehälters, und dieses
verlängerte rückwärtige Ende 98 bildet eine Gleitführung für den Stempel.
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Das in dem Aufgabebehälter 22 enthaltene Material kann normalerweise
durch die Wirkung der Schwerkiaft zugeführt werden. Jedoch kann man die verstellbare
Verlängerungsplatte 76 dazu benutzen, Unterschiede in der wirksamen Dichte des Materials
auszugleichen, und ferner dient die Platte 76 dazu, das normale Ausfließen des Materials
in Richtung auf den Boden des Behälters gleichmäßiger zu machen. Während des Betriebes
werden die Zuführungswalzen 79 durch den Motor 85 und die zugehörigen Antriebsmittel
ständig gedreht. Durch die Drehbewegung der Zuführungswalzen wird der Aufgabebehälter
in Schwingungen versetzt, und die zahlreichen Nasen 90 (Fig. 2) bringen durch ihre
Seitenflächen 91 und 92 sowie durch ihre Stirnflächen 93 zwangläufig wirkende Kräfte
auf das Material auf, um es gleichmäßig nach unten zu bewegen. Es hat sich gezeigt,
daß der Einbau wenigstens einer Zuführungswalze 79, die sich in entgegengesetzter
Richtung zur Drehbewegung der anderen Zuführungswalzen dreht, eine Mischung und
Glättung .des zugeführten Materials bewirkt und daß die Bildung von Flächenteilen,
innerhalb deren , das Material nur ungenügend verdichtet ist, bzw. von offenen Flächen
.oder Taschen in der zugeführten Materialmasse vermieden wird.