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Versenkbare Nähmaschine insbesondere mit einer am Gestell befestigten
schwenkbaren Abdeckplatte Die Erfindung betrifft eine Nähmaschine mit einem am Gestell
versenkbar angeordneten Nähmaschinenoberteil und gegebenenfalls mit einer am Gestell
befestigten schwenkbaren Abdeckplatte, wobei das Nähmaschinenoberteil an seiner
einen Seite am Gestell schwenkbar gelagert ist und an seiner anderen Seite auf einer
nach außen abschwenkbaren Lagerplatte aufliegt und bei der in Arbeitsstellung das
Nähmaschinenoberteil gegenüber dem Tischgestell durch unterhalb der Stofftragplatte
bzw. innerhalb des Tischgestells angeordnete ein- und ausrückbare Mittel verriegelt
wird. Es ist bekannt, daß bei Nähmaschinen, die auf einem Gestell zwar schwenkbar,
aber nicht versenkbar angeordnet sind, die Nähmaschine in ihrer Arbeitsstellung
gegenüber dem Gestell durch eine Verriegelungsvorriehtung festgehalten wird, damit
die beim Nähvorgang auftretenden Sc wingungen gedämpft bzw. aufgehoben werden. Die
Verriegelung erfolgt dabei zwischen der Grundplatte der Nähmaschine und dem Tischgestell
mittels eines am letzteren befestigten Hebels, der über die Stofftragplatte der
Nähmaschine geschoben wird und somit Gestell und Nähmaschine gegeneinanderpreßt.
Eine solche Verriegelungsvorrichtung ist aber bei einer versenkbaren Nähmaschine
nicht brauchbar. Der aus der Tischplattenebene hervorragende Hebel würde nämlich
bei versenkter Nähmaschine empfindlich stören und insbesondere dann hinderlich sein,
wenn eine am Gestell befestigte abschwenkbare Abdeckplatte auf der Tisch- bzw. Schrankplatte
aufgelegt werden soll.
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Ein weiterer Nachteil dieser bekannten Vorrichtung besteht darin,
daß sich das zu nähende Gut an dem vorstehenden Hebel verfangen kann. Das gleiche
kann mit der Kleidung der Nähperson geschehen.
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Bei einem anderen bekannten Vorschlag erfolgt die Verriegelung des
Nähmaschinenoberteiles durch einen Stift, der in der Längsebene der Nähmaschine
verschiebbar angeordnet ist. Das abgewinkelte knopfähnliche Ende dieses Stiftes
ragt aus der Oberfläche der Stofftragplatte hervor und dient zur Bedienung der Verriegelungsvorrichtung.
Auch bei dieser Anordnung ist ein Hängenbleiben des zu nähenden Stoffes bzw. der
Kleidung der nähenden Person möglich. Ein weiterer Nachteil dieser Vorrichtung besteht
darin, daß nach längerem Gebrauch ein Verschleiß infolge Abriebs der zu verriegelnden
Teile eintritt, so daß dann zwischen diesen ein Spiel vorhanden ist, welches das
Entstehen von Schwingungen beim Nähvorgang erlaubt.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Nähmaschine zu bauen, die die geschilderten
Nachteile nicht aufweist. Gemäß der Erfindung wird daher vorgeschlagen, daß der
Betätigungsgriff für das ein- und ausrückbare Verriegelungsmittel unterhalb der
Stofftragplatte im Bereich des den Greifer abdeckenden Schiebers angeordnet ist.
Der Vorteil der Erfindung besteht darin, daß nicht nur die beim Nähvorgang auftretenden
Schwingungen wirkungslos gemacht werden, sondern daß vor allem ein Hängenbleiben
des zu verarbeitenden Stoffes am Riegelglied bzw. dessen Betätigungselement vermieden
wird. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, daß der Betätigungsgriff für die
Verriegelungsvorrichtung leicht zugänglich ist, da er unterhalb des Abdeckschiebers
für den Greifer liegt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß bei versenkter Nähmaschine
die am Gestell befestigte schwenkbare Abdeckplatte einwandfrei auf dieTischplattenteile
aufgelegt werden kann. Es kann sich dadurch kein Schmutz zwischen dieser schwenkbaren
Tischplatte und der Oberfläche der starren Schrankplatte ansetzen. Durch die bündige
Auflage dieser verschwenkbarenTischplattewird auch ein besseres Aussehen der Maschine
bzw. dessen Gestells erzielt.
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Im weiteren Ausbau der Erfindung können die Verriegelungsmittel aus
einem an der Unterkante der Stofftragplatte befestigten Klemmhebel und einem auf
diesen einwirkenden Betätigungshebel bestehen, wobei der Klemmhebel mittels einer
mit ihm aus einem Stück bestehenden Nase auf das an der Tischplatte befestigte Gegenstück
einwirkt. Das Gegenstück kann aus einer Platte bestehen, die eine gegenüber der
Horizontalen geneigt verlaufende Anlagefläche für den Verriegelungshebel besitzt
und an der Tischplatte z. B. mittels in Langlöchern geführten Schrauben verschiebbar
angeordnet ist. Der Betätigungshebel kann zweiarmig ausgebildet sein, wobei der
kürzere Arm in einer kurvenförmigen Aussparung des Klemmhebels gleitet, wobei die
beiden Enden der Aussparung derart
ausgebildet sind, daß beim Eingriff
des kurzen Armes des Betätigungshebels eine selbsthemmende Sperrung der Verschwenkbewegung
sowohl des Betätigungshebels als auch des Klemmhebels bewirkt wird.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind einem Ausführungsbeispiel der
Erfindung und dessen Beschreibung zu entnehmen. In der Zeichnung zeigt Abb. 1 in
perspektivischer Darstellung schematisch eine auf einem Schrank befestigte versenkbare
Nähmaschine, Abb. 2 die an den Unterseiten der oberen Schrankplatte und der Stofftragplatte
angeordnete Verriegelungsvorrichtung als Ausschnitt gemäß der Ansicht A nach Abb.
1, Abb. 3 eine Ansicht B auf die Vorrichtung.
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Die Nähmaschine 1 ist in an sich bekannter Weise in einem Gestell,
z. B. einem Schrank 2, versenkbar angeordnet. Die Stofftragplatte 3 ist einerseits
mittels Scharnieren 4 an der Oberseite der Tischplatte 5 befestigt und liegt andererseits
auf einer mittels Scharnieren 6a nach außen schwenkbaren Lagerplatte 6 auf. Bei
eingeschwenkter Lage der Nähmaschine wird die Tischplatte 5 von einer Abdeckplatte
7 abgedeckt, welche an der Tischplatte 5 mittels Scharnieren 8 verschwenkbar angeordnet
ist. Um nun bei eingeschwenkter Nähmaschine eine bündige Auflage der Abdeckplatte
7 auf der Platte 5 zu erzielen und gleichzeitig für eine Dämpfung der beim Nähvorgang
auftretenden Schwingungen der Nähmaschine zu sorgen, sind unterhalb der Stofftragplatte
3 bzw. der Tischplatte 5 Verriegelungsmittel angebracht. Der an der Stofftragplatte
3 angeordnete Teil dieser Mittel, die nachfolgend als Klemmvorrichtung bezeichnet
werden, besteht aus einem um eine Schraube 9 verschwenkbaren Klemmhebel
10, der mit einem um eine Schraube 11
verschwenkbaren zweiarmigen Betätigungshebel
12 in kraftschlüssiger Verbindung steht. Der Klemmhebel 10 besitzt eine kurvenförmige
Aussparung 13, deren Enden 14 sowohl zur Begrenzung der Schwenkbewegung des Hebels
10 als auch der des Hebels 12
dienen. In der Abb. 2 ist die Lage der
Hebel 10 und 12 in der Klemmstellung strichpunktiert dargestellt, während die Lage
dieser Hebel bei Nichtverklemmung mittels ausgezogener Linien angezeigt wird. In
beiden Endstellungen der Hebel 10 und 12 nimmt der kurze Hebelarm des letzteren
in den entsprechend ausgebildeten Enden 14 der Aussparung 13 eine solche Lage ein,
daß beide Hebel gegen ein Weiterverschwenken selbsthemmend gesperrt sind. Zusätzlich
kann als weitere Sicherung gegen die Verschwenkung der Hebel noch ein abgewinkelter
Anschlag 15 am Hebel 12 angeordnet sein, der aus einem abgewinkelten Lappen bestehen
kann. Der Anschlag 15 kommt an der Seitenfläche 16 der Tragplatte 17 (Abb. 3) bzw.
an einer entsprechenden Fläche der Stofftragplatte 3 zur Anlage. Statt des abgewinkelten
Anschlaglappens 15 könnte auch ein an der Stofftragplatte 3 oder der Tragplatte
17 befestigter Stift als Anschlag dienen.
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Mittels ihrer Verbindungselemente 9 und 11, die vorzugsweise Schrauben
sind, können die Hebel 10
und 12 direkt an einem Vorsprung der Stofftragplatte
3 der Nähmaschine 1 befestigt sein. Es ist aber auch möglich, die Befestigung bzw.
Lagerung der Hebel 10 und 12 mit Hilfe der Tragplatte 17 (Abb. 3) vorzunehmen, die
ihrerseits mittels Schrauben an der Stofftragplatte 3 der Nähmaschine lösbar befestigt
ist. Die erstgenannte Art der Anordnung der Hebel 10 und 12 besitzt den Vorteil,
daß man auf die Stofftragplatte 17 verzichten kann, während die zweitgenannte
Art der Anordnung (Abb. 3) einen einfacheren Einbau der Teile 9 bis
12 ermöglicht. Dieser eine Einheit bildende Klemmteil kann dann auch nachträglich
mit der Tragplatte 17 in einfacher Weise an der Stofftragplatte angebracht werden.
Die Hebel 10 und 12 stehen unter der Wirkung einer Feder 18, deren eines Ende die
Schraube 11 umgreift, während ihr anderes Ende an der Kante 19 des Hebels 10 anliegt
(Abb. 2). Letzterer besitzt eine Nase 20, die im verriegelten Zustand an der Platte
21 anliegt, wie es die strichpunktierten Linien in Abb. 2 zeigen. Die im wesentlichen
das Gegenstück der Klemmverriegelung bildende Platte 21 kann zwecks genauer Einstellung
und Erzielung einer besonders erschütterungsfreien Verbindung von Stofftragplatte
3 und Tischplatte 5 eine zur Breite der Tischplatte 5 gegenüber der Horizontalen
gneigt verlaufende Auflagefläche für den Verriegelungshebe110 aufweisen, wie es
die Abb.3 zeigt. Vorteilhafterweise ist hierbei die Platte 21 in ihrer Längsrichtung
verschiebbar an der Unterseite der Tischplatte 5 angeordnet. Zwischen der Platte
21 und der Tischplatte 5 kann eine Zwischenlage 22 aus schwingungsdämpfendem Material,
z. B. Gummi, angeordnet sein. Sie kann auch auf einer an der Unterseite der Tischplatte
5 angeordneten Platte 23 aufvulkanisiert sein. Die Platte 23 ist mit Schrauben
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an der Tischplatte 5 befestigt und besitzt Langlöcher 25, die ein Verschieben
des Gegenstücks der Klemmvorrichtung in seiner Längsrichtung, d. h. in Pfeilrichtung
c (Abb. 3), ermöglichen. Hierdurch können Abnützungs- oder Ermüdungserscheinungen
der Verriegelungs- bzw. Klemmvorrichtung, welche nach deren längeren Benützung eintreten
können, ausgeglichen werden. Um die Verriegelungsvorrichtung leichter zugänglich
zu machen, ist sie erfindungsgemäß unterhalb der den Greifer 26 abdeckenden Schiebeplatte
27 angeordnet. Hierdurch erübrigt sich die Anbringung eines gesonderten Schiebers
auf der Oberseite der Stofftragplatte 3. Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht
darin, daß bei einer unter Umständen notwendigen Verstellung des schiebbaren Gegenstücks
21, die bei geöffneter Schranktür vorgenommen werden muß, bei geöffneter Schieberplatte
genügend Licht auf die hierbei zu verstellenden Teile fällt, was deren Verstellung
erleichtert.
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Die Auflagefläche der Schieberplatte 27 ist in Abb. 2 mit 28 bezeichnet.
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Statt der dargestellten und beschriebenen Ausbildung des Gegenstücks
21, 22 und 23 könnte auch ein aus einem Stück bestehendes entsprechend ausgebildetes
Profilteil aus Blech bzw. ein Guß- oder Preßteil dienen.
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Vorteilhafterweise wird man die Betätigungstaste 12' am Betätigungshebel
12 so anordnen, daß sie unterhalb der dann gebildeten Öffnung der Schieberplatte
zu liegen kommt (Abb. 2). Hierdurch wird eine besonders einfache Betätigung der
Klemmvorrichtung ermöglicht.