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Felge mit abnehmbarem, aus einem Stück bestehendem Felgenhorn-Schrägschulterring
für Räder von Lastkraftwagen mit schlauchloser Luftbereifung Die Erfindung bezieht
sich auf eine Felge mit abnehmbarem, aus einem Stück bestehendem Felgenhorn-Schrägschulterring
für Räder von Lastkraftwagen mit schlauchloser Luftbereifung.
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Felgen mit abnehmbarem Felgenhorn-Schrägschulterring sind bekannt.
Für eine Bereifung mit Schlauch bestehen diese Felgenhorn-Schrägschulterringe aus
Profil- oder Bandeisen und sind aus Gründen der leichteren Montage bzw. Demontage
entweder ganz geschlitzt oder durch axiale Einschnitte im zylindrischen Ansatz federnd
gestaltet, damit eine satte Auflage im Felgenboden gewährleistet ist. Für schlauchlose
Bereifung sind jedoch diese geschlitzten oder federnden Felgenhorn-Schrägschulterringe
nicht geeignet. Zum Abdichten derart aufgebauter Felgen wird beim Verwenden schlauchloser
Bereifung ein Gummiring unter dem zylindrischen Ansatz des Seitenflansches in eine
Nut eingelegt. Bekannt ist auch die Abdichtung der offenen Felgenseite durch besondere
Gummiringe, die zwischen dem inneren Rad des Schulterringes, dem Felgenfuß und der
Reifenwulst eingelegt sind. Nach einem anderen,. nicht vorveröffentlichten Vorschlag
ist schließlich der bisher übliche geschlitzte Schrägschulterring aus Band- oder
Profileisen durch einen geschlossenen Gummiring ersetzt worden.
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Alle diese bekannten oder vorgeschlagenen Ausführungsformen haben
aber den Nachteil, daß sie zusätzlich lose Gummiteile erfordern, die dazu auch noch
bei der Montage und der Demontage des öfteren Schwierigkeiten bereiten und deswegen
leicht verletzt werden. Aufgabe der Erfindung ist es, einen Felgenhorn-Schrägschulterring
zu schaffen, der diese Nachteile nicht aufweist. Die Erfindung besteht darin, daß
der Schrägschulterteil des Felgenhorn-Schrägschulterringes - im Querschnitt gesehen
- in zwei in axialer Richtung nebeneinanderliegende Zonen von. einander unterschiedlichem
Werkstoff unterteilt ist, von denen die der Radmittellängsebene nächstliegende Zone
aus Gummi oder Kunststoff besteht, die mit der anderen Werkstoffzone der Schrägschulter
durch Vulkanisation fest verbunden ist.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in Fig.1, 2 und 3 der Zeichnung
dargestellt, die je axiale Querschnitte durch eine Felge gemäß der Erfindung zeigen.
Fig.4 zeigt in einer Draufsicht den Verschluß eines geschlitzten abnehmbaren Felgenhornseitenringes.
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In Fig. 1 besteht eine Felge 10 aus einem Felgenboden 11, der nach
der einen Seite ein Flachbett 12 und auf der anderen ein festes Felgenhorn 13 mit
einer Schrägschulter 14 aufweist, d. h., es handelt sich bei dieserFelge um eine
ansichbekanntel5°-Steilschulterfelge für schlauchlose Riesenluftreifen. Diese besteht
üblicherweise aus einem Stück, muß dann aber aus Gründen der Reifenmontage ein Tiefbett
mit niedrigen Felgenhörnern aufweisen. Bei der Ausführungsform nach der Erfindung,
bei der die eine Seite offen gestaltet ist, ist das Tiefbett jedoch entbehrlich,
so daß Material und Gewicht eingespart wird. Ein weiterer Vorteil ergibt sich dabei
noch dadurch, daß bei dieser Felgenkonstruktion ohne Tiefbett ein größerer Raum
unter der Felge geschaffen wird und damit die in vielen Fällen erforderliche größere
-Bremstrommel untergebracht werden kann.
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Die offene Felgenseite besteht in bekannter Weise aus einer Verschlußringnut
15, in die ein Verschlußring 16 eingesetzt wird. Dieser ist so beschaffen, daß er
den abnehmbaren Felgenhorn-Schrägschulterring gut unterstützt und beim aufgepumpten
Reifen ein axiales Verschieben verhindert. Beim abnehmbaren, in sich geschlossenen
Felgenhorn-Schrägschulterring 17 ist gemäß der Erfindung der Schrägschulterteil
- im Querschnitt gesehen - in zwei in axialer Richtung nebeneinanderliegende Zonen
18 und 19 von einander unterschiedlichem Werkstoff unterteilt, von denen die der
Radmittellängsebene nächstliegende Zone 19 aus Gummi oder Kunststoff besteht, die
mit der anderen Werkstoffzone 18 der Schrägschulter durch Vulkanisation fest verbunden
ist.
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Um eine gute Abdichtung zu erzielen, ist es zweckmäßig, den Reifenfuß
soweit wie möglich durch den anvulkanisierten Gummiteil 19 zu unterstützen.
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Der Gummiring 19 kann an das Felgenhorn 18 entweder in glatter (senkrecht
bzw. abgeschrägt) oder auch in abgesetzter Form (letztere bei 20 gestrichelt gezeichnet
)
anvulkanisiert werden. Um diesem aus einem Stück bestehenden Felgenflansch für die
Montage und Demontage eine größere Steifigkeit zu verleihen, kann in den weichen
Gummiring eine Stahlseele 21 eingelegt werden. Infolge der Nachgiebigkeit des weichen
Gummis auf beiden Seiten dieser Stahlseele werden damit trotz des geschlossenen,
in sich verhältnismäßig steifen Ringes die beim Felgendurchmesser vorhandenen geringen
Toleranzen ausgeglichen und ein sicheres Abdichten ermöglicht.
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In Fig.2 ist im Prinzip die gleiche Ausführung, hier jedoch für eine
gewöhnliche Schrägschulterfelge mit 5° Schulterneigung, mit flachem Bett und hohen
Felgenhörnern dargestellt.
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In Fig.3 wird eine der Ausführungsform nach Fig.2 ähnliche Ausführung
gezeigt, bei der ebenfalls wegen der Unterbringung einer größeren Bremstrommel auf
das sonst übliche Tiefbett verzichtet wird, so daß die eine Seite der Felge offen
sein muß. Gemäß der Erfindung wird deswegen ein an sich bekannter abnehmbarer Felgenflansch
in geschlitzter Ausführung vorgeschlagen. Diese Ausführung bietet den Vorteil, daß
einfach der herumgezogene Felgenboden die Abstützung des abnehmbaren Felgenflansches
übernimmt und ein axiales Verschieben verhindert. Ein Verschluß-oder Haltering wird
damit überflüssig.
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Auch beim Ausführungsbeispiel der Erfindung nach Fig.3 besteht der
abnehmbare Felgenflansch, wie zu Fig. 1 und 2 beschrieben, aus dem Felgenhorn 18
mit anvulkanisiertem Gummiring 19. Gemäß der Erfindung wird der geschlitzte Felgenhornring
wie folgt abgedichtet: Die aus Band- oder Profileisen bestehende Felgenhornpartie
bleibt geschlitzt, der hieran anvulkanisierte Gummiring jedoch geschlossen. Der
dehnbare Gummi läßt es zu, daß der abnehmbare Felgenflansch mit geschlitzter Felgenhornpartie
über die erhöhte Abstützkante des Felgenbodens hinweg montiert werden kann. DieAbdichtwirkung
des geschlossenenGummi-Schrägschulterringes genügt bereits, um das Entweichen von
Luft zu verhindern. Darüber hinaus können jedoch auch noch an der einen oder an
beiden Stoßkanten des geschlitzten Felgenhornringes ebenfalls dünne Gummischichten
22 aufvulkanisiert sein. Eine weitere Möglichkeit des Abdichtens besteht auch darin,
daß der anvulkanisierte Gummiring ebenfalls geschlitzt ist, wobei die beiden Schlitzkanten
sich jedoch etwas überlappen. Bei aufgepumptem Reifen hält schon der auf dem Gummiring
festsitzende Reifenfuß den abnehmbaren Felgenflansch zusammen und dichtet infolge
der anvulkanisierten Gummischichten ab. Eine zusätzliche Sicherung und Abdichtung
kann außen am Felgenhornring in an sich bekannter Weise vorgesehen werden. An der
einen Seite der Schlitzstelle des Felgenhornringes wird eine umlegbare Spannschraube
23 befestigt. Diese wird im montierten Zustand, wenn der Reifen bereits aufgepumpt
ist, über die Schlitzstelle hinweg auf die andere Seite der Schlitzstelle des Felgenhorns
in eine Halterung24 eingelegt. Damit werden die beiden Stoßkanten des geschlitzten
Felgenhornringes fest zusammengezogen. Auf diese Weise wird die lose Seite dieser
Felge ohne Verschluß- bzw. Haltering nicht nur gegen axiales Verschieben gesichert,
sondern auch mittels der anvulkanisierten Gummischichten und des den Reifenfuß abstützenden
Gummiringes gut abgedichtet.