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Die Erfindung betrifft eine Reifenfelge, die sowohl mit schlauchlosen
als auch mit schlauchbestückten Reifen zur Verwendung kommen kann. Die Felge weist
an beiden Rändern Sitzflächen für die Reifenwülste auf, und an wenigstens eine dieser
Sitzflächen schließt sich in axialer Richtung nach außen eine durch einen äußeren
Rand begrenzte weitere ringförmige Sitzfläche an, die zur Aufnahme eines abnehmbaren,
in sich geschlossenen Flanschringes dient. Derartige Reifenfelgen sind an sich bekannt.
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Bei den bisher üblichen Reifenfelgen greift meistens ein abnehmbarer
Flanschring mit engem rechtwinklig abgebogenen Innenrand unter die Reifenwulst,
und dieser Flanschring wird mittels eines besonderen Riegelringes in seiner Lage
gesichert. Zusätzlich zu diesen Teilen erfordert diese bekannte Felgenbauart bei
ihrer Verwendung mit schlauchlosen Reifen einen in sich geschlossenen Dichtungsring
aus gummiartigem Baustoff, um die Druckluft in dem vom schlauchlosen Reifen einerseits
und der Felge andererseits umschlossenen Raum sicher zu halten. Die Vielzahl dieser
Teile bedingt hohe Herstellungs- und Materialkosten und erfordert viel Zeit bei
der Montage und Demontage. Bezüglich der Abdichtung ist die Felge, wie erwähnt,
von einer Gummidichtung abhängig, die mit der Zeit eine bleibende Form annimmt und
dann nicht mehr richtig ihre Funktion erfüllen kann.
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Bei einer anderen bekannten Felge für schlauchbestückte Reifen werden
ein in axialer Richtung gespaltener Riegelring mit Ansatz für die Wulstsitzflächen
und ein besonderer Felgenflanschring verwendet. Solche gespaltenen Ringe haben aber
nur eine geringe Festigkeit, und ihr Spalt führt leicht zur Entstehung von undichten
Stellen, durch die Luft hindurchdringen kann. Außerdem haben die Enden des gespaltenen
Ringes das Bestreben, sich hin und her zu bewegen und damit eine Scheuerwirkung
auszuüben. Eine mit einem solchen Ring ausgestattete Felge ist daher für schlauchlose
Reifen unverwendbar.
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Es ist ferner bekannt, in dem Wulstsitzabschnitt einer Tiefbettfelge
eine radial gerichtete Rinne vorzusehen, in die ein zusammenhängender, endloser
Seitenring »hineingeknöpft« werden kann. Diese Felgen haben den Nachteil, daß der
Reifenwulst sich gegen den Seitenring abstützen und den verhältnismäßig breiten,
zum »überknöpfen« des Ringes notwendigen Spalt überbrücken muß. Der Reifenwulst
verformt sich mit der Zeit radial nach innen, dringt in diesen freien Spalt hinein
und nimmt in dieser ausgebeulten Gestalt ständige Form an. Hat sich einmal der Reifenwulst
in dieser Weise verformt, so ist es unmöglich, den abmontierten Reifen erneut luftdicht
auf die Felge aufzuziehen, da sich die Verformung des Reifenwulstes nicht wieder
exakt in den Spalt einführen läßt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine insbesondere für Lastwagen,
Omnibusse oder andere schwere Fahrzeuge geeignete Felge mit in sich geschlossenem,
aufknöpfbarem Flanschring zu schaffen, die nicht nur leicht im Gewicht und baulich
einfach gestaltet ist, sondern auch einen völlig sicheren Luftabschluß gewährleistet,
so daß sie auch dazu geeignet ist, einen schlauchlosen Reifen ohne Verwendung zusätzlicher
Dichtungsringe od. dgl. Luft dicht aufzunehmen. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß die Sitzfläche für den in sich geschlossenen, in bekannter Weise
aufsetzbaren Flanschring im wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist und sich in
Höhe des Hackenabschnittes des Reifenwulstes mit gegenüber der Wulstsitzfläche vergrößertem
Durchmesser axial nach außen erstreckt, wobei die Wulstsitzfläche in die Sitzfläche
für den Flanschring mit einer etwa den Wulsthacken des Reifens angepaßten steilen
Ringschulter übergeht. Da der Flanschsitz bei dieser Ausführung der Felge keine
radial gerichtete, mit dem Reifenwulst zusammenwirkende Ansätze od. dgl. aufweist,
werden den Reifenwülsten beim Montieren und Demontieren auch keine Hindernisse entgegengesetzt.
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Die Erfindung ist nachstehend an Hand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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F i g. 1 zeigt die Felge nach der Erfindung im Querschnitt; F i g.
2 zeigt in größerem Maßstabe den rechten Teil der F i g. 1; die strichpunktierten
Linien veranschaulichen, wie der Reifenwulst auf der Felge sitzt; F i g. 3 zeigt
in kleinerem Maßstab den Felgenflansch nach F i g. 1 und 2 in Seitenansicht; F i
g. 4 ist der Schnitt nach der Linie 4-4 in F i g. 3; F i g. 5 ist der Schnitt nach
der Linie 5-5 in F i g. 3. Die nach der Erfindung ausgebildete Felge 1 hat ein Tiefbett
bzw. eine Vertiefung 2 sowie Wulststützabschnitte 3 und 4. Diese Abschnitte
haben Wulstsitzflächen, die in dem üblichen Winkel von etwa 5° gegenüber der Felgenachse
geneigt sind. Der Wulstsitz 5 geht über einen radial gerichteten, mit dem Felgenkörper
aus einem Stück bestehenden Flansch 6 über. Am axial außenliegenden Rand des Wulstes
7 erhebt sich dessen Sitzfläche scharf um ein kurzes Stück B. Dieser Bereich soll
mit dem Hackenabschnitt des Reifenwulstes zusammenwirken. In F i g. 2 ist dieses
Zusammenwirken von Reifenwulst und Wulstsitzfläche dargestellt.
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Oberhalb des erhöhten Sitzabschnittes 8 ist eine etwa axial gerichtete
Fläche 9 vorgesehen, die einen Sitz für den inneren Rand 10 des in sich geschlossenen
und abnehmbaren Felgenflansches 11 bildet. Dieser Felgenflansch 11 besteht aus einem
radial nach außen gerichteten Mittelabschnitt 12, der in einen etwa axial nach außen
oben umgebogenen Rand 13 übergeht. Die axial innengelegene Fläche 14 des
Flansches 11 wirkt mit der Außenfläche 15
des Reifenwulstes
30 zusammen. Die Innenfläche 14
erstreckt sich ununterbrochen bis zum
Hauptteil der Felge in der Nachbarschaft des Wulsthackens. Der innere Rand
10 des Felgenflansches 11 weist eine Unterschneidung 16 auf,. so daß
eine Radialfläche 17 entsteht. Der Flanschring 11 wird in axialer Richtung auf dem
Hauptfelgenteil dadurch in seiner Lage gesichert, daß er sich mit der Fläche 17
gegen eine gleichfalls radial gerichtete Fläche 18 am äußeren Rand 19 des
Wulstsitzabschnittes 4 legt.
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Im Bereich der Unterschneidung 16 verbleibt zwischen Felgenflansch
11 und Rand 19 ein schmaler Spalt, der einen sicheren Sitz des Flansches auf der
Felge gewährleistet.
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Unterhalb des Wulstsitzabschnittes 4 befindet sich eine zylindrische
Fläche 20. Der Durchmesser dieser Fläche ist zweckmäßig genau so groß, wie der Innendurchmesser
am anderen Wulstsitzabschnitt 3, so daß auch beiden Felgenseiten die gleichen Adapterstücke
verwendet werden können, wenn eine Doppelreifenanordnung zur Anwendung kommen soll.
Wie
zu erkennen ist, bilden die Felgenflächen 7, 8, 9 und 18 einen äußeren Felgenabschnitt,
der zur Aufnahme des Hackens des Reifenwulstes und des abnehmbaren Felgenflansches
11 dient, ohne das Aufbringen und Abziehen der Reifenwülste irgendwie zu behindern.
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Der Felgenflansch 11 ist einteilig und geschlossen. Wie F i g. 3 zeigt,
weist er über den größten Teil seines Umfanges die volle zur Abstützung des Reifenwulstes
erforderliche Höhe auf. Der innere Rand des Flansches ist an gegenüberliegenden
Stellen 31. halbmondförmig erweitert, so daß das Herüberbringen des Flansches über
den größeren Durchmesser des Randes 19 des Hauptfelgenteiles leicht möglich ist.
Der Flansch weist eine Ausnehmung 32 auf, in die ein Werkzeug zum Abziehen des Flansches
vom Hauptfelgenteil eingesetzt werden kann.
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Die beschriebene Felge ist an ihrer einen Seite in Umfangsrichtung
in nur zwei Teile zerlegbar. Die Trennlinie liegt im Bereich des Wulsthackens des
Reifens. DerHauptfelgenteil weist keinen radial hervorstehenden, mit den Wülsten
kollidierenden Abschnitt auf. über das flache Felgenprofil können die Wülste beim
Montieren des Reifens leicht herübergeschoben werden. Infolge der Anwendung eines
in sich geschlossenen, radial gerichteten, abnehmbaren Stützflansches ist erreicht,
daß zwischen den Metallteilen längs des Reifenwulstes keine Trennfuge vorhanden
ist, so daß ein Abscheuern des Wulstes nicht stattfinden kann. Ferner weist die
Felge unterhalb des WulststÜtzbereiches keinerlei Ansätze oder Vorsprünge auf, so
daß der Wahl der Räder und Adapterringe keine Beschränkungen auferlegt werden.
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Sollten die baulichen Verhältnisse es erfordern, so kann die Felge
nach der Erfindung natürlich auch auf beiden Seiten des mittleren Felgenteils in
gleicher Weise ausgebildet sein und abnehmbare Flansche aufweisen.