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Vorrichtung zum Streuen von pulverförmigen oder körnigen Düngestoffen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Streuen von pulverförmigen oder körnigen
Düngestoffen mit einem von einem fahrbaren Gestell getragenen Vorratsbehälter und
einer unterhalb des Austrittsendes des Behälters angeordneten Schale mit einer seitlichen
Tülle, die sich entgegen der Fahrtrichtung des Gestells erstreckt und eine oder
mehrere Austrittsöffnungen besitzt, wobei die Schale mit Tülle hin und her schwingt.
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Es ist eine Vorrichtung dieser Art bekannt, bei welcher am unteren
Ende des Vorratsbehälters eine Speisewalze angeordnet ist, welche von einem zylindrischen
Gehäuse umgeben ist und den Düngestoff durch einen Austrittsschlitz in die schwingende
Schale führen soll. Diese Anordnung hat nicht nur den Nachteil, daß für das Drehen
der Walze ein Antrieb vorgesehen werden muß, sondern es tritt besonders beim Streuen
von feuchten, pulverförmigen oder körnigen Düngestoffen der tbelstand ein, daß sich
zwischen der Walze und der Umfangswand des Gehäuses Düngestoff festsetzt, wodurch
die Drehbarkeit der Walze gegenüber der Gehäusewand beeinträchtigt wird und der
Antrieb der Walze große Kräfte erfordert.
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Weiter ist ein Düngerstreuer bekannt, bei welchem unterhalb des Vorratsbehälters
eine mit Schaufeln versehene Schleuderscheibe angeordnet ist und sich zwischen dem
Austritt des Vorratsbehälters und der Schleuderscheibe zwei übereinanderliegende,
mit radialen Schlitzen versehene Scheiben befinden. Diese laufen jedoch nicht mit
der Schleuderscheibe. Zur Änderung des Durchtritts für den Düngestoff können die
Schlitze der Scheiben mehr oder weniger zur Deckung gebracht werden.
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Die Erfindung bezweckt, eine Vorrichtung der eingangs erwähnten Art
derart zu verbessern, daß die Schale mit der Tülle immer leicht drehbar bleibt.
Zu diesem Zweck ist das Austrittsende des Vorratsbehälters offen und liegt auf der
Schale eine Scheibe, die zusammen mit der Schale schwingt und radiale Schlitze hat,
die den Umfang des offenen Behälteraustrittsendes überragen. Bei dieser Ausbildung
der Schale mit der Scheibe kann am Rand der Scheibe kein Düngestoff liegenbleiben,
der sich zwischen der Scheibe und dem unteren Rand des Behälters festsetzen würde.
Die Schlitze, die sich nach außen bis auf einen Durchmesser erstrecken, der größer
ist als der Durchmesser des Austrittes des Behälters, lassen ja den Düngestoff frei
nach der Schale durchtreten.
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Außerdem kann nun der Spalt zwischen dem unteren Rand des Behälters
und der oberen Fläche der Scheibe größer sein, ohne daß Düngestoff durch diesen
Spalt hindurch entweichen und sich in der Mitte der bestreuten Zone anhäufen kann.
Die Gefahr, daß das
Streuen und das Verteilen des Düngestoffes nicht gleichmäßig
erfolgt, wird somit verringert. Auch arbeiten die Kanten der radialen Schlitze in
der Scheibe als Schaber am unteren Rand des Vorratsbehälters, um an diesem Rand
haftenden Düngestoff zu entfernen. Dadurch und auch durch die Möglichkeit, den Spalt
zwischen der Scheibe und dem unteren Rand des Vorratsbehälters wesentlich zu vergrößern,
ohne daß der Spalt Düngestoff durchtreten läßt, findet die Schale mit der Tülle
einen geringeren Widerstand, so daß der I(raftverbrauch entsprechend geringer ist.
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Die Erfindung wird an Hand der Zeichnung mit einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert werden.
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Fig 1 zeigt einen Vertikalschnitt nach der Linie I-I in Fig. 2, wobei
der Vorratsbehälter und die Tülle teilweise in Ansicht dargestellt ist.
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Fig. 2 ist eine Draufsicht auf die Schale mit der Tülle nach der
Linie II-II in Fig. 1.
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Der Behälters, in welchem sich der zu streuende Düngestoff befindet,
hat in seinem unteren Teil ein Lager 2 für eine vertikale Welle 3, die am unteren
Ende bei 4 in einem Gestell gelagert ist. Unterhalb des Behälters befindet sich
eine Schale 5, die mit einer Tülle 6 versehen ist, welche zu beiden Seiten einige
Austrittsöffnungen 7 hat und gegebenenfalls auch am Stirnende offen sein kann. Die
Schale 5 ist ebenso wie eine auf der Schale liegende Scheibe 8 auf der Welle 3 befestigt.
Zwischen dem unteren
Rand des Behälters 1 und der Scheibe 8 befindet
sich eine zweite Scheibe 9, welche um die Welle 3 gedreht werden kann, aber dieser
gegenüber feststellbar ist und ebenso wie die Scheibe 8 mit radialen Schlitzen 10
versehen ist, welche den Umfang des Austritts des Behälters f übertragen, wodurch
verhindert wird, daß auf dem Rand der Scheibe 9 Düngestoff liegenbleibt, der sich
festsetzen kann, ohne daß Düngestoff durch den Spalt zwischen Behälter und Scheibe
entweicht.
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Außerdem können die Kanten der Schlitze 10 in der Scheibe 9 als Schaber
am unteren Rand des Behälters arbeiten, um an diesem Rand haftenden Düngestoff zu
entfernen. Dadurch und auch durch die Möglichkeit, den Spalt zwischen Behälter und
Scheibe zu vergrößern, ohne daß der Spalt Düngestoff durchtreten läßt, findet die
Schale mit den Scheiben bei der schwingenden Bewegung einen geringeren Widerstand,
so daß der Kraftverbrauch niedriger ist.
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Um das Austreten des Düngestoffes aus dem Behälter und in die Tülle
noch zu erleichtern, ist die Wandung der Schale 5 an der Seite der Tülle 6 oben
bei 11 vertikal oder geneigt zur Tülle und geht die Wandung der Schale an der gegenüberstehenden
Seite mit einer Krümmung in die Tülle über. Diese Gestaltung der Schale ist jedoch
nicht Gegenstand der Erfindung.
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Der Durchtrittsquerschnitt in den Scheiben 8, 9 kann in an sich bekannter
Weise dadurch geändert werden, daß die Scheibe 9 gegenüber der Scheibe 8 drehbar
ist und dann in der neuen Lage mit einem Klemmbolzen 12, der durch einen Schlitz
13 eines mit der Scheibe 8 vereinigten Plättchens 14 hindurchgesteckt ist, gesichert
werden kann.
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Die Schale 5 mit der an derselben befestigten Tülle 6 kann durch
eine Kurbel oder Kurbelscheibe
angetrieben werden, deren Stange 15 an einem auf der
Welle 3 der Schale befestigten Hebel 16 angreift.
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Die Vorrichtung nach der Erfindung kann auf dem Rahmen eines Traktors
angeordnet werden, oder sie kann ein eigenes, mit Laufrädern versehenes Gestell
besitzen.
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Obgleich beim in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
eine konische Tülle vorgesehen ist, braucht der Querschnitt der Tülle nicht kreisförmig
zu sein, vielmehr kann der Querschnitt der Tülle auch rechteckig sein.
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Diese Einzelheiten des Antriebs der Schale, der Lagerung der Vorrichtung
und der Ausbildung des Tüllenquerschnitts sind ebenfalls nicht Gegenstand der Erfindung.