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Vorrichtung zum Aufrichten der Seitenteile von flachen Zuschnitten
für Stülpschachtelteile Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Aufrichten
der Seitenteile von flachen Zuschnitten für Stülpschachtelteile mit einem die Zuschnitte
seitlich und oberhalb des Faltschachtes entnehmenden und in einer schwenkbaren Gleitführung
axial verschiebbaren Sauger zum Anlegen der Zuschnitte auf den Faltschacht sowie
einem mit dem Faltschacht zusammenwirkenden Stempel.
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Bei den bisher bekannten Vorrichtungen bzw. Maschinen dieser Art sind
der Sauger und der Stempel als getrennte Einheiten aufgebaut. Dadurch müssen für
den Sauger und für den Stempel :getrennte Mittel für deren Lagerungen und zu deren
Antrieb vorgesehen sein. Dies hat einen verhältnismäßig komplizierten und umfangreichen
Maschinenaufbau zur Folge, was zum Teil auch darauf zurückzuführen ist, daß Sauger
und Stempel in einer Ebene arbeiten und daher nur nacheinander 4ihre Bewegungen
ausführen können. Bekannte Maschinen sind dementsprechend groß in ihren Abmessungen
und sehr teuer. Daher werden in den meisten Betrieben, in denen Stülpschachteln
für dieVerpackung der Fabrikationserzeugnisse benutzt werden, die Schachtelteile
aus den flachen Zuschnitten auch noch von Hand gebildet, weil die Anschaffung einer
Maschine hierzu nicht wirtschaftlich -ist.
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Um nun den Aufbau von Maschinen der vorstehenden Art zu vereinfachen
und deren erwähnte Nachteile zu vermeiden, wird nach der Erfindung im wesentlichen
vorgeschlagen, daß der Stempel und der Sauger ineinandergelagert als verschwenkbare
Einheit zusammengefaßt sind und der Stempel gegenüber dem Sauger beim Erfassen des
Zuschnittes und bei seiner Anlage auf den Faltschacht relativ verschiebbar ist.
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Durch die erfindungsgemäße Zusammenfassung des Saugers und des Stempels
zu einer Maschineneinheit ist zur Lagerung für diese Einheit nur ein Maschinenteil
-und für,den Antrieb nur ein Antriebsmechanismus erforderlich. Es kann daher eine
wesentliche Vereinfachung der Maschine erreicht werden, wobei dies außerdem dazu
führt, daß für die Aufstellung der Maschine nur ein Bruchteil -des Platzes für die
Aufstellung bekannter Maschinen benötigt wird. Ein anderer sehr wesentlicher Vorteil
der neuen Maschine liegt darin, daß der Stempel und der Saufger durch ihre neue
Anordnung gleichzeitig arbeiten und sich dementsprechend auch gleichzeitig bewegen
können, ohne sich dabei gegenseitig zu behindern.
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Zur näheren Erläuterung der Erfindung ist in der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel
dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 eine Aufsicht auf die neue Maschine, Fig.2 einen
schematischen Teilschnitt nach Linie II-II der Fig. 1 in etwas vergrößerter Darstellung,
Fig. 3 einen Teilschnitt nach Linie III-III der Fig. 1 in etwas vergrößerter Darstellung,
Fig.4 eine andere Arbeitsstellung der Werkzeuge nach Fig.3 im Teilschnitt, Fig.
5 eine verkleinerte Darstellung eines Schachtelzuschnittes.
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Gemäß der Erfindung und dem Beispiel handelt es sich um die Kombination
eines Stempels 1 und eines Saugers 2 zu einem Maschinenbauteil, welches in Fig.
2 beispielsweise dargestellt ist. Nach -dieser Darstellung ist der eigentliche Stempel
1 am Unterende eines Trägerkörpers 3 befestigt. In diesem Trägerkörper 3 ist ein
Rohr 4 axial begrenzt verschiebbar, welches auch den Stempel t mittig durchgreift
und am Unterende den Sauger 2 trägt. Am Oberende mündet das Rohr 4 in eine Vakuumkammer
5, die mittels eines Anschlußstutzens 6 und eines Vakuumschlauches, der nicht dargestellt
ist, an eine Vakuumpumpe angeschlossen werden kann. Die Vakuumkammer 5 wird durch
einen mit dem Trägerkörper 3 fest verbundenen Rohrstutzen 7 gebildet, der unterteilt
und durch eine elastische Manschette 8 aus Kautschuk od. dgl. überbrückt ist. Diese
Manschette 8 wird durch einen .eingelegten Sprengring 9 od. dgl. in einer gespreizten
Stellung offengehalten. Das untere Ende 7a ist mit dem Rohr 4 fest verbunden und
mit einer schwachen Feder gegenüber dem oberen Teil nach unten abgefedert. Das Rohr
4 weist eine oder mehrere in den Innenraum der Manschette 8 mündende Durchbohrungen
auf.
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Der Trägerkörper 3 weist achsparallel zum Rohr 4 eine Zahnstange 11
auf und ist in einem Halter 10 verschiebbar gelagert, wobei die Zahnstange 11 in
ein Zahnrad 11 a eingreift, welches frei drehbar und angetrieben auf einer Welle
12 gelagert ist, um die der
Halter 10 mit dem Stempel 1 und dem
Sauger 2 durch eine Schubstange 13 od. dgl. in der angegebenen Pfeilrichtung verschwenkbar
ist.
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Mit dieser Maschineneinheit werden Zuschnitte einzeln aus einem Magazin
14 entnommen. Hierzu wird der Stempel 1 mit .dem Sauger 2 zunächst durch Bewegung
der Schubstange 13 in die in Fi.g. 2 mit gestrichelten und in Fig. 1 mit vollen
Linien dargestellte Lage geschwenkt. Danach läuft der Stempel t durch seinen Zahnstangenantrieb
soweit vor, daß der Sauger 2 den ersten Zuschnitt berührt und durch den, Unterdruck
erfaßt. Dadurch entsteht in der Manschette 8 ein Vakuum, durch das der Sauger 2
mit seinem Rohr4 gegen die in der Manschette 8 angeordnete Abfederung so weit zurückgezogen
wird, daß die freien Endflächen .des Stempels 1 und des Saugers 2 etwa in gleicher
Ebene liegen. Der Stempel 1 läuft sodann in seine Ausgangslage zurück und wird in
die 4n Fig. 2 mit vollen Linnen dargestellte Lage geschwenkt. Bei dem jetzt erneut
erfolgenden Vorlauf des Stempels 1 durch den Antrieb mittels der Zahnstange 11 und
des Zahnrades 11a wird der Zuschnitt zunächst auf die Oberkante einer koaxial unter
dem Stempel 1 angeordneten Schachtmatrize 15 gedrückt. Beim weiteren Vorlauf des
Stempels 1 wird der Zuschnitt 16 dann in die Matrize 15 hineingedrückt bzw. durch
.diese Matrize hindurchgedrückt, wenn sie als Schachtmatrize ausgebildet ist. Die
Matrize 15 kann an den vier Ecken nach oben gerichtete Finger 17 od. dgl. aufweisen,
die die Ecklaschen 18 des in Fig. 5 dargestellten Zuschnittes etwas anheben, bevor
die Seitenteile 19 und 20 des Zuschnittes aufgerichtet werden. Wenn der Zuschnitt
an seinen Stirnseiten nicht mit Einschlaglaschen versehen ist, so müssen beispielsweise
die Außenseiten; der Ecklaschen 18 mit einem Klebstoff bestrichen werden, bevor
der Zuschnitt in die Matrize 15 gelangt, so daß das Schachtelteil bereits fertig
ist, wenn es durch die Matrize hindurchgedrückt ist. Im Falle des Beispieles ist
ein Verkleben der Schachtelseiten jedoch nicht erforderlich, -da die Stirnseiten
20 des Zuschnittes mit anschlaglaschen versehen sind. Um auch solche Zuschnitte
mit der neuen Maschine verarbeiten zu können, ist unter der Matrize 15 ein quer
hierzu verfahrbarer Wagen 21 mit einer weiteren Matrize 22 angeordnet, die ebenfalls
als Schachtmatrize ausgebildet ist. Der Wagen 21 kann in seitlichen U-profilartigen
Führungen 23 verfahrbar sein, wobei als Laufrollen für den Wagen21 vorteilhaft handelsübliche
Kugellager 24 Verwendung finden. Der Stempel 1 muß nun so weit vorlaufen, -daß er
den Zuschnitt 16 durch die erste Matrize 15 bis in die zweite Matrize 22 hineindrückt,
wobei er anschließend das Vakuum des Saugers 2 in der Manschette 8 unterbricht und
in seine Ausgangslage zurückkehrt. Der Stempel t kann dann zum Erfassen des nächsten
Zuschnittes in die gestrichelte Lage nach Fig. 2 verschwenkt werden, während gleichzeitig
der Wagen 21 in seinen Führungen 23 in Querrichtung zur Matrize 15 verfahren wird.
Dabei werden die Einschlaglasehen 26 des Zuschnittes an Faltführungen 27 vorbeigeführt,
die die anfangs nach oben gerichteten Einschlaglaschen etwa waagerecht nach innen
einfalten. Der Wagen 21 fährt mit seiner Matrize 22 bis unter einen zweiten Stempel
28, der dann niedergeht und die Einschlaglaschen 26 ganz einfaltet. Damit der Zuschnitt
dabei nicht durch die Matrize 22 hindurchgestoßen wird, sind als Widerlager zwei
sich mit .geringem Abstand gegenüberliegende Zungen 29 od.dgl. vorgesehen, die auch
noch einem anderen Zweck dienen. Diese beiden Zungen 29 liegen mit geringem Abstand
unter der Matrize 22. Den Zungen 29 ist die weitere Aufgabe zugeteilt, daß sie die
Kartonspannung .des Zuschnittes an den Faltkanten der Schachtellängsseiten brechen
sollen. Diese Aufgabe erfüllen sie dn Zusammenarbeit mit einer bebesonderen Ausbildung
des Stempels 28. Die Längsseiten des Stempels 28 sind hierzu von den senkrechten
geraden Eckkanten z. B. in der Aufsicht bogenförmig zur Stempelmitte eingezogen,
und in Anpassung an diese Auskehlungen sind die Vorderkanten der Zungen 29 abgerundet,
wie sich besser aus der Fig. 1 ergibt.
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Nach dem Einfalten der Ein.schlaglaschen 26 durch den Stempel 28 gehen
die Zungen 29 aus dem Bereich des Stempels 28 zurück, worauf der Stempel 28 ein
weiteres Stück vorläuft und ebenfalls die Zungen 29 wieder vorlaufen, so daß sie
die Seitenflächen 19 des Zuschnittes in die Ausnehmungen 28a des Stempels 28 hineindrücken
und damit die- erwähnte Kartonspannung brechen, wie es in Fi,g.4 dargestellt ist.
Der Stempel 28 kehrt sodann in seine Ausgangslage ganz zurück, wöben die
Zungen 29 den Zuschnitt vom Stempel 28 abstreifen und dann ebenfalls in ihre in
Fig.3 dargestellte Lage zurückkehren. Der Zuschnitt bzw. das fertiggeformte Schachtelteil
kann dann auf ein umlaufendes Transportband 30 od. dgl. fallen. Der Wagen 21 läuft
ebenfalls in die Stellung nach Fig. 2 zurück, um einen neuen teilweise gefalteten
Zuschnitt aufzunehmen.
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Die über das Patentbegehren hinausgehenden Teile der Beschreibung
dienen nur der Erläuterung und sind nicht Gegenstand der Erfindung.