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Maschine zum selbsttätigen Aufrichten von Schachteln aus Zuschnitten
von Pappe od. dgl.
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Maschine zum selbsttätigen Aufrichten
von Schachteln aus Zuschnitten von Pappe oder ähnlichem Material mit einem über
einem Faltschacht zum Umbiegen der Schachtelseitenwände angeordneten Stempel, dessen
dem Schacht zugekehrter Teil zum Entnehmen der Schachtelzuschnitte aus einem Magazin
und zu ihrem Fördern über den Faltschacht ausgebildet ist.
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Bei einer bekannten Maschine dieser Art wird der Stempel absatzweise
über eine kreisförmige Bahn geführt, entlang welcher Bahn ein die Schachtelzuschnitte
enthaltendes Magazin und ein Faltschacht zum Umbiegen der Schachtelseitenwände angeordnet
sind. Wenn der Stempel an der Stelle gegenüber dem Magazin angelangt ist, wird das
Magazin auf den Stempel hinbewegt, damit der Stempel dem Magazin mittels Saugewirkung
einen Zuschnitt entnehmen kann. Wenn daraufhin der Stempel mit dem Zuschnitt an
der Stelle gegenüber dem Faltschacht angelangt ist, wird der Faltschacht auf den
Stempel hinbewegt, wodurch das Umbiegen der Schachtelseitenwände stattfindet.
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Bei einem anderen Vorschlag für eine Maschine der vorliegenden Art
wird der Stempel entlang einem Kreisabschnitt zwischen einem die Schachtelzuschnitte
enthaltenden Magazin und einem Faltschacht zum Umbiegen der Schachtelseitenwände
hin- und hergeführt. Bei dieser Maschine ist der Stempel aber derart verschiebbar
in einer Führung, daß er sowohl auf das Magazin als auf den Faltschacht hinbewegt
werden kann.
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Die Erfindung bezweckt, eine Maschine der erwähnten Art zu liefern,
wobei der Stempel mittels Druckluft gesteuert wird und wobei die auf den Stempel
ausgeübte Rückkraft beim Faltvorgang des Schachtelzuschnittes nicht durch die Antriebsmittel
des Stempels aufgenommen werden. Gemäß der Erfindung wird dies dadurch erreicht,
daß der aus einer Saug- und Druckeinheit bestehende Stempel mit Druckluft betätigt
und um eine über der Mitte und parallel zu der Öffnungsebene des Faltschachtes angeordnete
Achse schwenkbar ist, während die Mittel zum Steuern der Bewegung des Druckluftzylinders
diesen in einem Punkt außerhalb der Achse angreifen.
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Dabei bestehen die Mittel zum Steuern der Bewegung des Zylinders vorzugsweise
aus einem schwenkbar gelagerten Drucklufthilfszylinder, dessen Kolbenstange schwenkbar
mit dem Hauptzylinder verbunden ist.
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In den Zeichnungen ist der Gegenstand der Erfindung an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert.
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Es zeigt Fig. 1 verschiedene Organe der Maschine in der Ausgangslage,
Fig. 2 den Arbeitsstempel in der Materialerfassungslage, Fig. 3 den an das Material
gebrachten Stempel, Fig. 4 den Stempel auf dem Wege zur Arbeitslage, Fig. 5 den
Stempel beim Ausführen des Arbeitshubes.
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Die Maschine hat einen doppeltwirkenden Druckluftzylinder 10, der
einen Stempel 11 betätigt. Dieser Stempel besitzt auf seiner Arbeitsfläche Öffnungen
oder Saugköpfe 12, die an eine Vakuumleitung 13 angeschlossen werden können. Der
ZylinderlO ist um eine durch Punkt 14 senkrecht zu der Zeichnungsebene verlaufende
Achse schwenkbar. Zum Schwenken dient ein doppeltwirkender, druckluftbetätigter
Hilfszylinder 15, dessen Kolbenstange 16 mit einem Gelenk 17 beweglich mit dem Hauptzylinder
10 verbunden ist.
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Der Zylinder 15 ist um ein Gelenk 18 derart schwenkbar, daß der Zylinder
15 sich gemäß den Bewegungen des Zylinders 10 einstellen kann.
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In die Maschine ist ein schräg angeordnetes Materialmagazin 19 zur
Aufnahme eines Stapels Zuschnitte bzw. flacher Materialstücke 20 eingebaut.
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Diese werden Stück für Stück von dem Boden des Magazins dadurch abgehoben,
daß der Zylinder 10 geschwenkt wird, bis der Stempel 11 dem Boden des Materialmagazins
zugekehrt ist, worauf der Stempel 11 an das unterste Materialstück geschoben und
Vakuum auf die Saugköpfe 12 gegeben wird. Wenn
der Stempel daraufhin
zurückgezogen wird, wird das festgesaugte Material aus dem Materialmagazin gezogen.
Mit dem an den Stempel festgesaugten Material wird der Zylinder 10 in die Ausgangslage
zurückgeschwenkt, worauf er seinen Arbeitshub ausführt, wobei sich das Material
durch ein Gesenk 21 hindurchbewegt. Der Stempel 11 ist derart bemessen, daß er etwa
den Boden der zu bildenden Schachtel bedeckt, während die Öffnung des Gesenks 21
dem Außenumfang der Schachtel 21 entspricht, jedoch etwas größer als dieser ist.
Die Schachtel selbst hat in der Regel eine quadratische oder rechteckige Bodenfläche;
sie kann jedoch auch eine andere vieleckige Form haben. Auf jeder Seite befindet
sich eine Klappe. Die Klappen werden beim Passieren des Gesenks aufgerichtet und
bilden die Seitenflächen der Schachtel, an deren Übergängen zum Boden meistens Faltlinien
vorgesehen sind, was das Umbiegen der Seitenklappen erleichtert. Eine geeignete
Seitenklappenzahl, in der Regel jede zweite, hat anhängende Schließklappen zum Verbinden
der hochgerichteten Schachtelseitentlächen. Hierzu können spezielle, nicht wiedergegebene
Organe in oder an der Öffnung 21 angeordnet sein. Die Ränder der Öffnung 21 können
eine derartige Form aufweisen, daß die Seitenklappen nicht gleichzeitig, sondern
nacheinander aufgerichtet werden.
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Wenn der Stempel 11 seinen Arbeitshub vollendet hat, hat die aufgesetzte
Schachtel die Öffnung 21 völlig passiert. Dann wird das Vakuum nach den Saugköpfen
12 abgelassen, und die Schachtel wird z. B. auf einen nicht dargestellten Förderer
oder auf eine schräge Fläche gelegt, der bzw. die zu einem anderen Arbeitsgang oder
zu einer Lagerstelle führt.
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Gegebenenfalls kann zum Lösen der Schachtel von dem Stempel eine spezielle
Druckluftleitung vorhanden sein, welche an eine Öffnung in der Arbeitsfläche des
Stempels angeschlossen ist. Wenn die Schachtel entfernt ist, kehrt der Stempel in
seine Ausgangsstellung zurück.
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Der Druckluftzylinder 10 wird durch eine Leitung 22, die an ein Ventil
23 angeschlossen ist, mit Druckluft versorgt. Das Ventil 23 steht durch Leitungen
24 und 25 mit den Enden des Zylinders 10 in Verbindung. In entsprechender Weise
ist eine Druckluftleitung26 an ein Ventil 27 angeschlossen, das durch Leitungen
28 und 29 mit den Enden des Hilfszylinders 15 verbunden ist. Weiterhin ist ein Ventil
30 in der Vakuumleitung 13 angeordnet. Die drei genannten Ventile werden durch Nockenscheiben
31, 32 und 33 auf einer gemeinsamen Welle 34 betätigt, welche über eine Zahnradübertragung
durch einen Motor 35 betrieben wird.
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Die Maschine arbeitet wie folgt: Aus den Fig. 2 bis 5 sind verschiedene
Stadien des Arbeitsganges ersichtlich.
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Aus der in Fig. 1 wiedergegebenen Ausgangslage heraus wird der Zylinder
10 in die in Fig. 2 wiedergegebene Lage dadurch geschwenkt, daß das Ventil 27 durch
die Nockenscheibe 32 betätigt wird, um Druckluft in die Leitung 29 einzulassen und
gleichzeitig die Leitung 28 mit der Außenluft in Verbindung zu setzen. Somit wird
der Kolben in dem Zylinder 15 hinuntergedrückt, und der Zylinder 10 schwenkt sich
aufwärts in die in Fig. 2 wiedergegebene Lage, in der der Zylinder 10 durch einen
nicht
eingezeichneten Anschlag fixiert werden kann.
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Daraufhin stellt die Nockenscheibe 31 das Ventil 23 um, so daß Druckluft
in die Leitung 24 eingelassen und der Druck in der Leitung 25 verringert wird.
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Dadurch wird der Stempel 11 an das unterste Exemplar der Materialstäcke
20 in dem Materialmagazin 19 geschoben, wie in Fig. 3 gezeigt. Darauf betätigt die
Nockenscheibe 33 das Ventil 30, wodurch die Saugköpfe 12 an das Vakuum angeschlossen
werden, während daraufhin die Nockenscheibe31 das Ventil 23 umstellt, wodurch wiederum
die Druckluftzufuhr von der Leitung 24 auf die Leitung 25 umgeschaltet und der Stempel
11 zurückbewegt wird, wobei das festgesaugte Material aus dem Magazin 19 gezogen
wird. Daraufhin wird das Ventil 27 durch die Nockenscheibe 32 umgestellt, so daß
Druckluft in die Leitung 28 eingelassen und die Leitung 29 zur Außenluft geöffnet
wird. Der Zylinder 10 mit dem an den Stempel 11 festgesaugten Material schwenkt
sich dabei über die in Fig. 4 wiedergegebene Zwischenlage in die in Fig. 5 wiedergegebene
Lage Wenn diese Lage erreicht ist, wird wieder Druckluft in die Leitung 24 eingelassen
und der Stempel 11 durch das Gesenk 21 hindurch abwärts gedrilcki, wobei die Schachtelseitenflächen
aufgerichtet und miteinander verriegelt werden. Wenn der Arbeitshub vollendet ist,
oder wenn erwünscht, gegebenenfalls früher wird das Vakuum von den Saugköpfen 12
abgelassen, wodurch die Schachtel von dem Stempel gelöst wird, und der Stempel wird
gleichzeitig mit Ablassen des Vakuums in seine Ausgangslage das durch zurückgebracht,
daß das Ventil 23 in die Lage zum Einlassen von Druckluft in die Leitung 25 bewegt
wird.