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Fördereinrichtung zur Erzielung einer einheitlichen Lage des aus
vorzugsweise flachen Einzelstüdken bestehenden Fördergutes Für die Sortierung von
Gütern sind Fördereinrichtungen bekannt, die das Fördergut in eine für die weitere
Verarbeitung erforderliche einheitliche Lage bringen. Solche Einrichtungen werden
beispielsweise für die weitgehend selbsttätige Sortierung von Briefen und ähnlichem
flachem Postgut benötigt, um dieses unter Verwendung von Dreh- und Wendeeinrichtungen
vor der weiteren Verteilung in die lesegerechte Lage zu bringen.
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Es wurden bereits Fördereinrichtungen dieser Art vorgeschlagen, bei
denen am Einlaufkanal Abtasteinrichtungen angeordnet sind, welche die Lage der Einzelstücke
des Fördergutes feststellen. Entsprechend dem Ergebnis dieser Abtastung wird dann
die Art und Anzahl der an dem Einzelstück durchzuführenden Korrekturbeuregungen
festgelegt. Unter Korrekturbewegung ist das Drehen innerhalb der Hauptebene des
flachen Fördergutes und das Wenden als Vertauschen von Vorder- und Rückseite zu
verstehen.
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Als Kennzeichen für die Lage von Briefen und ähnlichem Postgut kann
man beispielsweise die Lage der Briefmarke benutzen, die sich in lesegerechter Stellung
bekanntlich in der rechten oberen Ecke der Vorderseite, zumindest aber am oberen
Rande dieser Seite befinden soll. Wie bereits gezeigt wurde, bestehen unter der
Voraussetzung, daß die Briefe auf einer ihrer beiden Längskanten stehend in die
Fördereinrichtung einlaufen, hinsichtlich der Lage der Briefmarke vier Möglichkeiten.
Sie kann sich auf der Vorderseite unten, auf der Rückseite unten, auf der Rückseite
oben oder auf der Vorderseite oben befinden. Schließlich kann auch der Fall vorliegen,
daß die Briefmarke und damit das Kennzeichen für die Lage des Postgutes überhaupt
fehlt.
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Eine vorgeschlagene Fördereinrichtung dieser Art besitzt ein relativ
kompliziertes System von zweifach oder dreifach parallel laufenden Kanälen und durch
die Abtastvorrichtungen selbsttätig gesteuerten Weichen, mit deren Hilfe die Einzelstücke
des Fördergutes je nach ihrer vorstehend genannten Einlauflage wahlweise über eine
Dreheinrichtung, eine Wendeeinrichtung, eine Dreh- und eine Wendeeinrichtung oder
über einen einfachen Durchlaufkanal geleitet werden können. Die Zahl der hierbei
erforderlichen Weichen ist relativ groß. Da sich die Weichen teilweise in größerer
Entfernung von den Abtasteinrichtungen befinden, ist für diese Weichen ferner eine
Speicherung oder zumindest eine Verzögerung der Umschaltbefehle erforderlich.
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Die Erfindung hat eine für das gleiche Anwendungsgebiet bestimmte
Fördereinrichtung zum Gegenstand, bei welcher durch besonders zweckmäßige Anordnung
der Kanäle, Korrektureinrichtungen und Weichen die obengenannten Nachteile vermieden
sind, und zwar
derart, daß die Beschickung der vier erwähnten Förderwege mit Hilfe
nur zweier Weichen erfolgt.
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Dies wird erfindungsgemäß erreicht, indem die Fördereinrichtung, der
die Einzelstücke des Fördergutes auf einer von zwei gegenüberliegenden Kanten, wie
z. B. den Längskanten, stehend zugeführt werden, zwei hintereinandergescbaltete,
durch einen einzelnen Kanal miteinander verbundende Abschnitte umfaßt, deren jeder
aus einer Dreheinrichtung bzw. Wendeeinrichtung und einem parallel dazu liegenden
durchlaufenden Kanal besteht, wobei am Eingang jedes Abschnittes eine Weiche liegt,
die das Fördergut wahlweise über den einen oder den anderen Zweig des Abschnittes
leitet.
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An Hand der Zeichnung, die einen schematischen Grundriß eines Ausführungsbeispieles
darstellt, sei die Erfindung näher erläutert, wobei auch weitere vorteilhafte Ausführungsmöglichkeiten
und Möglichkeiten zur weiteren Ausgestaltung angegeben werden.
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Bei der in der Zeichnung dargestellten Fördereinrichtung folgt auf
einen Einlaufkanal K1 eine erste Weiche WX, die dem Fördergut je nach ihrer Stellung
den Weg zu einem über eine Wendeeinrichtung WE führenden Kanal K2 oder zu einem
parallel dazu liegenden einfachen Durchlaufkanal K3 freigibt.
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Weiche PY, WendeeinrichtangWE und Durchlaufkanal K3 bilden somit den
ersten Abschnitt der Fördereinrichtung. Analog ist der zweite Abschnitt aufgebaut:
Er enthält eine Eingangsweiche W2, einen iiber eine Dreheinrichtung-DE führenden
Kanal K4 und einen parallel - dazu egnden einfachen DurchlaufkanaI K5, wobei die
beiden Kanäle schließlich in den Eingangskanal K6 münden. Diese beiden Abschnitte
sind durch einen -einzelnen Kanal K7 miteinander verbunden. Schließlich sind zur
Ausscheidung unfrankierter Stücke ein usfallkanal K5 und eine diesem zugeordnete
Weiche W3 vorgesehen.
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Zur Festlegung der erfqrderlichen Förderwege gemäß den vier möglichen
Lagen der Einzelstücke des Fördergutes genügen also tatsächlich zwei Weichen.
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Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit dem einzelnen Verbindungskanal
K7 lie Möglichkeit gegeben, die erforderlichen Abtastyofrichtungen, welche man bisher
um den. Einlaufkanal zu gruppieren pflegte, nunmehr auf zwei Stellen aufzuteilen,
und zwar sie teils am Einlaufkanal der inrichtung, teils am Verbindungskanal zwischen
dem ersten und dem zweiten der beiden Abschnitte anzuordnen. Sie können somit jeweils
unmittelbar vor jener Weiche ei bzw. W2 angebracht werden, deren Stellung durch
sie gesteuert werden soll, so daß eine Befehlsspeicherung sich erübrigt.
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Das Postgut wird, wie erwähnt, auf einer von zwei gegenüberliegenden
Kanten, vorzugsweise auf einer seiner Längskanten liegend, in den Einlaufkanal K1
der Einrichtung eingespeist. In an sich bekannter Weise möge ferner als Kennzeichen
für die Lage des Postgutes die von den Abtastvorrichtungen festzustellende Lage
der Frankatur, beispielsweise der Briefmarke, dienen. An deren Stelle kann selbstverständlich
auch ein Freistempel treten. Die vier Lagemöglichkeiten sowie der Fall 5, daß die
Briefmarke fehlt, sind in der Zeichnung schematisch angedeutet, um die zur Lagekorrektur
erforderlichen Förderwege bzw. die Lage des Postgutes, welches sich in den einzelnen
Kanälen befindet, zu veranschaulichen. Hierbei sei beispielsweise die Lage 4 als
erwünschte einheitliche Lage betrachtet. Grundsätzlich wäre es natürlich auch möglich,
die gewünschte Sortierung (Vereinheitlichung der Lage) an Hand eines anderen, an
dem Fördergut feststellbaren Lagemerkmales vorzunehmen.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel befinden sich am Einlaufkanal
Kt zwei Abtastvorrichtungen A, bzw. A2, deren erste den unteren und deren zweite
den oberen Rand der Rückseite des durchlaufenden Postgutes nach Vorhandensein einer
Briefmarke (Frankatur) abtasten möge. Spricht eine der beiden Abtastvorrichtungen
an, dann wird mit Hilfe nicht besonders dargestellter elektronischer Hilfsmittel
die Weiche W1 so umgesteuert, daß das Postgut in den Kanal 2 gelangt und damit über
die Wendeeinrichtung WE in den einzelnen Verbindungskanal K7 läuft.
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Andernfalls nimmt die Weiche W, die eingezeichnete Stellung ein. Postgut,
welches auf der Rückseite keine Briefmarke trägt (Fälle 3, 4 und 5), wird somit
über den -durchlaufenden (Umgehungs-) Kanal K3 in den Verbindungskanal K7 befördert.
An diesem Kanal ist eine Abtastvorrichtung 43 angeordnet, welche zur Erfassung des
Falles 3 den unteren Rand der vermutlichen Vorderseite des Postgutes abtastet. Spricht
As an, dann wird die Weiche W2 so umgesteuert, daß das betreffende Einzelstück über
den Kanal 4 und die Dreheinrichtung DE geführt wird und damit in lesegerechter Lage
4 in den Ausgangskanal K6 gelangt.
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Postgut, welches am Verbindungskanal K7 bereits die Lage 4 einnimmt,
bringt die Abtasteinrichtung 43 nicht zum Ansprechen und läuft über den Kanal K5.
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Unfrankiertes Postgut hat ebenfalls am unteren Rand der Vorderseite
keine Marke und würde daher gleichfalls in den Kanal 5 einlaufen. Um dies zu verhindern,
ist eine weitere Abtastvorrichtung 44 vorgesehen, welche den oberen Rand der Vorderseite
prüft und über eine nicht dargestellte, die Ausfallweiche Ws steuernde Koinzidenzschaltung
mit der Abtastvorrichtung As zusammenwirkt. Diese Schaltung spricht nur dann an
und schaltet die Weiche Ws auf den Ausfallkanal K8 um, wenn keine der beiden Abtastvorrichtungen
eine Briefmarke feststellt (Fall 5).
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Die Abtastvorrichtung =44 könnte grundsätzlich auch an dem Kanal
K3 angeordnet sein. Es ist jedoch im Rahmen der Erfindung vorteilhafter, sie unmittelbar
neben die Abtastvorrichtung 43 an den Verbindungskanal K7 zu setzen; dadurch erspart
man eine Speicherung oder Verzögerung ihres Abtastsignals für die Koinzidenzschaltung.
Ferner kann die Ausfallweiche Ws, wie in der Zeichnung dargestellt, mit der Weiche
W2 baulich zu einer Doppelweiche vereinigt sein. In diesem Zusammenhang sei darauf
hingewiesen, daß sich die Bezeichnung Weiche nicht nur auf mechanische wirksame
Anordnungen wie Klappen u. dgl. bezieht, sondern alle steuerbaren Umlenkvorrichtungen
umfassen soll. So ist es in Hinblick auf die mit der erfindungsgemäßen Fördereinrichtung
erzielbare große Durchlaufgeschwindigkeit beispielsweise besonders vorteilhaft,
Umlenkvorrichtungen zu verwenden, die auf der Anwendung eines steuerbaren, seitlich
auf das Postgut einwirkenden Luftstromes beruhen.
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Grundsätzlich wäre es möglich, die Dreheinrichtung DE im ersten und
die Wendeeinrichtung WE im zweiten Abschnitt anzuordnen. Die beschriebene Anordnung
der Wendeeinrichtung WE im ersten Abschnitt bringt jedoch Vorteile mit sich. Nur
dann ist es nämlich möglich, zur Steuerung der Weiche W2 für die Dreheinrichtung
DR eine einzige, nur eine Seite des Fördergutes prüfende Abtastvorrichtung As zu
verwenden. Würde DR im ersten Abschnitt liegen, müßte zur Erfassung der Fälle 3
und 2, welche beide eine Drehung erfordern, auf beiden Seiten eine Abtastvorrichtung
vorgesehen sein.
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Bei der dargestellten Fördereinrichtung ist eine weitere vorteilhafte
Vereinfachung möglich, indem an Stelle der AbtastvorrichtungenAlundA2 am Einlaufkanal
eine einzige Abtastvorrichtung verwendet wird, welche sowohl den oberen als auch
den unteren Rand der angenommenen Rückseite des Postgutes abtastet.
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Die gleichzeitige Erfassung beider Ränder könnte sowohl durch zwei
auf die gleiche Verstärkerstufe einwirkende Fotozellen als auch beispielsweise durch
eine optisch bewirkte Aufspaltung des Erfassungsbereiches einer einzigen Fotozelle
bewirkt werden.
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Die Verwirklichung der Erfindung ist selbstverständlich auch in den
übrigen Einzelheiten nicht streng an das beschriebene Ausführungsbeispiel gebunden.
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Beispielsweise könnte die Fördereinrichtung im Rahmen der Erfindung
auch so gestaltet sein, daß die am Einlaufkanal K1 liegende Abtastvorrichtung4,/42
das Postgut von der angenommenen Vorderseite her abtastet und bei Erfassung einer
Briefmarke veranlaßt, daß das betreffende Einzelstück unter Umgehung der NVendeeinrichtung
WE in den Durchlaufkanal K3 gelangt. Hierbei wäre es ferner möglich, auch die Abtastvorrichtung
für die Erfassung der
unfrankierten Stücke so auszubilden, daß sie
den oberen und den unteren Rand der vermutlichen Vorderseite prüft und Einzelstücke
ohne Marke unter unmittelbarem Zusammenwirken mit der ihr zugeordneten Weiche Ws
in den Ausfallkanal gelangen läßt.
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Abtastvorrichtung und Weiche könnten dabei sowohl im Verbindungskanal
K7 als auch im Umgehungskanal K5 des zweiten Abschnittes angeordnet sein.
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Wenn im Einlaufkanal, wie beschrieben, die angenommene Rückseite des
Postgutes nach Vorhandensein einer Marke abgetastet wird, könnten die Abtastvorrichtung
A4 und die Ausfallweiche W3 an jedem der beiden Umgehungskanäle K3 oder K5 oder
auch an dem Verbindungskanal K7 angeordnet sein. Auch hierbei ist es allerdings
erforderlich, daß diese Abtastvorrichtung sowohl den oberen als auch den unteren
Rand der vermutlichen Vorderseite des Postgutes prüft.
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Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel sind der
Einlaufkanal Kt, der Umgehungskanal K5 des ersten Abschnittes, der Verbindungskanal
K7, der Umgehungskanal Kg des zweiten Abschnittes und der Ausgangskanal K6 so angeordnet,
daß sie zusammen einen geraden Durchlaufkanal bilden. Auch diese Anordnung ist nicht
bindend. Es wäre auch möglich, die Fördereinrichtung im Rahmen der Erfindung so
zu gestalten, daß die Kanäle K2 und K4 und die von ihnen gespeiste Wendeeinrichtung
WE bzw. Dreheinrichtung DE mit den Kanälen Kt, K7 und K6 in einer geraden Linie
liegen, während die Umgehungskanäle KQ und K5 den Umweg bilden.
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Da zur Erhaltung der ursprünglichen Reihenfolge der Einzelstücke auf
den Umwegen eine größere Fördergeschwindigkeit erforderlich ist als auf der Geraden,
diese größere Geschwindigkeit sich andererseits auf einfachen Umgehungskanälen leichter
erzielen läßt als in den die Wende- und insbesondere die Dreheinrichtung enthaltenden
Zweigen, ist auf diese Weise eine weitere Erhöhung der Förderleistung möglich.
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PATENTANSPRt}CIIE 1. Fördereinrichtung zur Erzielung einer einheitlichen
Lage von Briefen oder ähnlichen vorzugsweise flachen, auf einer von zwei gegenüberliegenden
Kanten, wie z. B. den Längskanten, stehenden Einzelstücken, wobei die Lage der Einzelstücke
des Fördergutes durch Abtasteinrichtungen festgestellt und danach in der Fördereinrichtung
die notwendige Korrekturb ewegung veranlaßt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fördereinrichtung zwei hintereinandergeschaltete, durch einen einzelnen Kanal (K7)
miteinander verbundene Abschnitte umfaßt, deren jeder aus einer Dreheinrichtung
(DR) bzw. Wendeeinrichtung (WE) und einem parallel dazu liegenden durchlaufenden
Kanal (K5 bzw. K3) besteht, wobei am Eingang jedes Abschnittes eine Weiche (W2 bzw.
W) liegt, die das Fördergut entsprechend dem Ergebnis seiner Abtastung wahlweise
über den einen oder den anderen Zweig des Abschnittes leitet.