DE1076163B - Einrichtung an einer fahrbaren Gleisstopfmaschine zum Foerdern von Schotter in den Bereich der Stopfwerkzeuge - Google Patents
Einrichtung an einer fahrbaren Gleisstopfmaschine zum Foerdern von Schotter in den Bereich der StopfwerkzeugeInfo
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- E01—CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
- E01B—PERMANENT WAY; PERMANENT-WAY TOOLS; MACHINES FOR MAKING RAILWAYS OF ALL KINDS
- E01B27/00—Placing, renewing, working, cleaning, or taking-up the ballast, with or without concurrent work on the track; Devices therefor; Packing sleepers
- E01B27/12—Packing sleepers, with or without concurrent work on the track; Compacting track-carrying ballast
- E01B27/13—Packing sleepers, with or without concurrent work on the track
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Description
Die üblichen fahrbaren Gleisstopfmaschine!! besitzen
bekanntlich meist mechanisch betäti-gbare, z. B. in Rüttelbewegung versetzbare, und gegeneinander
verstellbare Werkzeuge, sie bewegen sich kontinuierlich von Schwelle zu Schwelle fort und bearbeiten den
Bettungsschotter unter diesen Schwellen nacheinander, indem sie entweder mit den Werkzeugen in das Schotterbett
eintauchen oder dieses von der Oberfläche her verdichten.
Die Verdichtung des Schotters unterhalb der Schwelle erfolgt meist im Bereich der beiden Schienenauflagen,
während die Schwelle bei diesem System im übrigen Bereich, d. h. an ihren beiden Enden und in
der Mitte, mehr oder weniger lose aufliegt, um solcherart dem sogenannten »Reiten« der Schwelle vorzubeugen
und um zu verhindern, daß der Schwelle durch die Belastung allzu hohe, unkontrollierbare Biegebeanspruchungen
zufallen; es wurde allerdings auch schon vorgeschlagen, nur den Bereich der Schwellenköpfe
(Schwellenenden) zu verdichten, so daß eine solche Schwelle wie ein Balken auf zwei Endstützen beansprucht
wird und das Gleis elastischer lagert.
Gleichwie auch immer die Schwellen unterstopft werden mögen, ergab sich als Nachteil immer, daß der
Schotter unter dem dauerbeanspruchten Gleis infolge eines natürlichen, allmählich wirksamen Ausgleichbestrebens
aus dem verdichteten Bereich in den unverdichteten Bereich abwanderte. Sollte nun ein solches,
schon seit geraumer Zeit beanspruchtes Gleis neu unterstopft werden, befand sich meist in dem zu unterstopfenden
Bereich der Schwelle zu wenig Bettungsmaterial. Es mußte deshalb entweder vorerst dort
frischer Schotter aufgeschüttet werden, oder besondere Bautrupps mußten von Hand aus den Bettungsschotter
aus jenem Bereich der Bettung, wo er nur in geringerer Menge benötigt wurde, in den zu verdichtenden
Bereich schaffen. Beide Methoden waren aber zeitraubend und kostspielig; insbesondere zu einer Zeit, in
welcher vollautomatische Gleisstopfmaschinen mit sehr hoher Leistungsfähigkeit entwickelt werden, erweisen
sich diese Methoden als außerordentlich unwirtschaftlich.
Es sind nun bereits Einrichtungen an Gleisstopfmaschinen bekanntgeworden, die aus je einem seitlich
an der Maschine angeordneten, den Bettungsschotter einwärts in den Bereich der Stopfwerkzeuge fördernden
Organ, insbesondere einer schwenkbaren Schaufel, bestehen. Solche Einrichtungen dienen dazu, bei der
Neubeschotterung eines Gleises den seitwärts in längsverlaufenden Haufen aufgeschütteten Bettungsschotter
nach und nach in jenen Bereich zu schaffen, in dem er von den Stopfwerkzeugen erfaßt und unter den
Schwellen verdichtet werden kann.
Bei vorbekannten Einrichtungen dieser Art sind an Einrichtung an einer fahrbaren
Gleisstopfmaschine zum Fördern
von Schotter in den Bereich
der Stopfwerkzeuge
Anmelder:
Franz Plasser und Ing. Josef Theurer,
Wien
Wien
Vertreter: Dipl.-Ing. B. Wehr,
Dipl.-Ing. H. Seiler, Berlin-Grunewald,
Dipl.-Ing. H. Stehmann und Dipl.-Ing. B. Richter,
Nürnberg 2, Essenweinstr. 4-6, Patentanwälte
Beanspruchte Priorität:
Österreich, vom 11. April 1957
Österreich, vom 11. April 1957
Franz Plasser und Ing. Josef Theurer, Wien,
sind als Erfinder genannt worden
sind als Erfinder genannt worden
den beiden Seitenteilen des Fahrgestellrahmens einer Gleisstopfmaschine schaufelartige Organe angelenkt,
deren abwärts gerichtete, senkrecht zur Gleisachse schwenkbaren Schaufelarme im Bereich der Schwellenköpfe
einen den Seitenbereich des Bettungsprofils durchschneidenden Bogen beschreiben. Diese schaufelartigen
Organe sind dem S topf Werkzeugaggregat paarweise zugeordnet, und zwar derart, das sie jeweils
zwischen drei benachbarten Querschwellen zu stehen kommen, wenn sich die Werkzeuge zum Unterstopfen
der mittleren der drei Schwellen gerade oberhalb derselben befinden. Die Tätigkeit der schaufelartigen Organe
besteht darin, daß sie während des Stopfvorganges, bzw. zwischen dessen einzelnen Phasen, zusätzlich
benötigten Schotter, der vor und zwischen den Schwellenköpfen liegt, in den Bereich der Stopfwerkzeuge,
zwischen die einzelnen Querschwellen nachschaffen.
Hierbei sind die in Arbeitsrichtung der Maschine vorderseitigen Schaufeln etwas kürzer als die rückseitigen,
um letzteren von dem seitlich gehäuften Schotter noch etwas übrigzulassen. Die Tätigkeit der .Schaufeln
ist von der Höhenbewegung des Werkzeugträgers
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derart gesteuert, daß die Schaufeln erst dann in Bewegung gesetzt werden, wenn die erste Phase des Unterstopfens
beendet ist und für die zweite Phase zusätzlicher Schotter in den Schwellenzwischenräumen benötigt
wird.
Nachteile der vorbekannten Einrichtung bestehen darin, daß weder die Aufnahme des Schotters im seitlichen
Bettungsbereich noch die Ablage im Bereich der S topf werkzeuge und Schienenauflager exakt durchgeführt
werden kann, vielmehr der Bettungsschotter in Abhängigkeit von der Schwenkgeschwindigkeit der
Schaufeln über einen unbestimmten Bereich der Bettungsoberseite geschleudert wird. Noch schwerwiegender
ist, daß die Schaufeln nur dann Schotter fördern, wenn die Maschine in Arbeitsstellung über einer
zu unterstopfenden Schwelle steht und sich dabei die Schaufeln zwischen jeweils benachbarten Schwellen
befinden; wenn die Maschine hingegen von einer Schwelle zur nächsten Schwelle fährt, wird kein Schotter
aufgenommen. Der Seitenbereich der Bettung verbleibt infolgedessen sehr unregelmäßig, weil jener
Schotter, der in Verlängerung der einzelnen Schwellen vor jedem Schwellenkopf liegt, von den Schaufeln
nicht erfaßt werden kann. Dazu kommt schließlich noch, daß die vorbekannten Schaufeln einen Bogen
beschreiben, der bestenfalls nur mit einem Segment in das Profil der Schotterbettung eingreift; es wird
demnach nur ein Teil des Schotters im Seitenbereich erfaßt, und es wird unvermeidlich sein, diesen Seitenbereich
noch einer zeit- und kostenaufwendigen Nachbearbeitung zu unterziehen.
Demgegenüber besteht die Erfindung darin, daß bei einer Einrichtung der eingangs beschriebenen Gattung
jedes seitlich an der Maschine angeordnete Förderorgan den seitlich der Schwellenköpfe lagernden
Schotter beim Vorfahren der Maschine kontinuierlich erfaßt, durch Hochfördern anhebt und oberhalb des
Bereiches der zugeordneten Schiene abwirft.
Dank dieser Anordnung und Wirkung des schotterfördernden Organs kann bei der Aufnahme des Schotters
auf die gewünschte Profilgebung des Bettungskörpers durch entsprechende Gestaltung und Führung
des Organs Bedacht genommen werden. Das Profil im Seitenbereich ist zwangläufig in allen Querprofilen
gleich. Der geförderte Schotter wird schließlich genau dorthin, wo er beim Stopfen des Gleises benötigt wird,
nämlich ausschließlich in den Bereich der Schienenauflager, gebracht.
Die im Rahmen der Erfindung anwendbaren schotterfördernden Organe können grundsätzlich beliebiger
Gattung angehören, beispielsweise können Förderorgane in Gestalt von Eimerketten, Kratzern, Schrappern,
Schaufelrädern od. dgl. angeordnet werden, sowie auch pneumatische Fördermittel. Gleichwohl
grundsätzlich beliebige Förderorgane im Rahmen der Erfindung anwendbar sind, werden nach einem weiteren
Erfindungsmerkmal Förderschaufeln bevorzugt, deren Schwenkbereich durch zweckmäßig verstellbare
Anschläge begrenzt ist und deren Schwenkachse oberhalb der zugeordneten Schiene derart angeordnet ist,
daß die Schaufel in ausgeschwenkter Stellung beim Vorfahren der Maschine den seitlich der Schwellenköpfe
gelegenen Bettungsschotter erfaßt, beim Einschwenken hingegen ihren Inhalt oberhalb der Schiene
abwirft. Die Schwenkachse der einzelnen Schaufel ist zweckmäßig sowohl in Längsrichtung der Maschine
als auch der Höhe nach verstellbar eingerichtet. Die Schaufel soll nämlich einerseits, wenn die Stopfwerkzeuge
an einer Schwelle arbeiten, ungefähr zwischen zwei nächsten Schwellen stehen; der optimale Abstand
Stopfwerkzeugaggregat — Schaufel ist also vom jeweils üblichen Schwellenabstand abhängig. Andererseits
muß die Höhe der Schaufelschwenkachse verschiedenen Normhöhen des Oberbaues anpaßbar sein.
Schließlich erweisen sich im Rahmen der Erfindung noch die Schwellenoberseite bestreichende, den schotterfördernden
Organen in Arbeitsrichtung nachgeordnete elastische Abstreiforgane zweckmäßig, die den
auf die Schwellenoberseite abgeworfenen Schotter in
ίο die Schwellenzwischenräume fördern.
■Weitere Erfindungsmerkmale sind an Hand der Zeichnung ersichtlich, die ein Ausführungsbeispiel des
Erfindungsgegenstandes veranschaulicht.
Fig. 1 zeigt eine Gleisstopfmaschine, und zwar nur deren Vorderteil mit vorkragendem Fahrgestellrahmen,
in Seitenansicht;
Fig. 2 stellt in größerem Maßstab das schotterfördernde Organ in einer Vorderansicht dar.
Die als Beispiel dargestellte Gleisstopfmaschine gehört zu jener bekannten Gattung, bei welcher ein
höhenverstellbarer Werkzeugträger 3 an zwei Säulen 2 eines Fahrgestellrahmens 1 mit Fahrwerk 1" geführt
ist. Die Stopfwerkzeughalter 6 mit Stopfwerkzeugen werden über Arme 5 von einer Exzenterwelle 4 in
Schwingung versetzt. Die Stopfwerkzeuge tauchen im abgesenkten Zustand des Werkzeugträgers 3 mit ihren
unteren Enden beidseits einer Schwelle 7 und beidseits jeder Schiene 8 in die Schotterbettung 11 ein und verdichten
dieses Schotterbett vermöge ihrer Vibration sowie einer Beistellbewegung.
An der Stirnseite der Maschine, am Fahrgestellrahmen 1 befestigt, ist das Förderorgan angeordnet,
das beim dargestellten Beispiel aus einer Schaufel 9 besteht, die von oben her auf ein die Schiene 8 abdeckendes
Schirmblech 10 fördert. Diese Einrichtung wird in ihren konstruktiven Details in Fig. 2 veranschaulicht.
Wie die Fig. 2 zeigt, ist die Schaufel 9 an einem Schwenkarm 13 befestigt, welcher in einem Gelenk 14
des Holmes Y des Fahrgestellrahmens 1 lagert. Auf die Achse des Schwenkgelenkes 14 ist ein Zahnrad 15 aufgekeilt,
das von einer in der Führung 17 geführten Zahnstange 16 in Drehung versetzbar ist. Diese Zahnstange
16 steht mit der Kolbenstange 18' eines Kolbens 18 der Betätigungseinrichtung für die Schaufel in Verbindung.
Der Kolben 18 ist in einem Zylinder 19 geführt und wird in einer Richtung, zum Zweck des Ausschwenkens
der Schaufel 9, von einer Druck-Rückholfeder 20 beeinflußt. Zum Einschwenken der Schaufel 9
ist der Zylinder 19 mit einem Druckmittel beaufschlagbar, das über die Leitung 21 zugeführt wird. Anschläge
22 und 23 begrenzen die Schwenkbewegung der Schaufel 9; diese Anschläge sind zweckmäßig verstellbar
ausgebildet, um die Schwenkbewegung der Schaufei verschiedenen Gegebenheiten anpassen zu können.
Schließlich sind in Fig. 2 noch Abstreifer 24 angedeutet, die elastisch die Oberseite der Schwellen 7 bestreichen
und hinter der Schaufel angeordnet sind. Diese Abstreiforgane 24 befinden sich also zwischen
Schotterförderorgan und Stopfwerkzeugaggregat und
verteilen den Schotter in die Schwellenzwischenräume. Die Schwelle 7 lagert auf der Schotterbettung 11,
und diese Bettung lagert ihrerseits auf dem Unterbau 12.
S elbsverständlich ist die Erfindung bezüglich der
Ausbildung der Förderorgane in keiner Weise an das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel gebunden,
vielmehr sind im Rahmen der Erfindung überaus zahlreiche Ausführungsvarianten denkbar, denen
der Grundgedanke der Erfindung zu eigen ist.
Claims (5)
1. Einrichtung an einer fahrbaren Gleisstopfmaschine, bestehend aus je einem seitlich an der
Maschine angeordneten, den Bettungsschotter in den Bereich der Stopfwerkzeuge fördernden Organ,
insbesondere einer schwenkbaren Schaufel, dadurch gekennzeichnet, daß dieses Förderorgan den seitlich
der Schwellenköpfe lagernden Schotter beim Vorfahren der Maschine kontinuierlich erfaßt, durch
Hochfördern anhebt und oberhalb' des Bereiches der zugeordneten Schiene abwirft.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen unterhalb der Abwurfstelle und oberhalb
der zugeordneten Schiene angeordneten, die Schiene selbst abdeckenden und den abgeworfenen
Schotter ablenkenden Schirm.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Schaufel (9), deren Schwenkbereich
durch zweckmäßig verstellbare Anschläge ao (22, 23) begrenzt ist und deren Schwenkachse (14)
oberhalb der zugeordneten Schiene (8) derart angeordnet ist, daß die Schaufel in ausgeschwenkter
Stellung (I) beim Vorfahren der Maschine den. seitlich der Schwellenköpfe gelegenen Bettungs- ag
schotter erfaßt, beim Einschwenken hingegen (in die Stellung II) ihren Inhalt oberhalb der Schiene
abwirft.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch eine Schaufel (9), die im wesentlichen aus
drei zueinander senkrecht stehenden Wänden zusammengesetzt ist, von denen die eine, in ausgeschwenkter
Schaufelstellung (I) parallel zur Schwellenoberseite verlaufende Wand als Schürfmesser im Bettungsbereich seitlich der Schwellenköpfe
wirksam ist, wogegen die beiden aufrechten Wände den Aufnahmeraum der Schaufel einerseits
rückwärts und andererseits gegen die Schwellenköpfe zu begrenzen.
5. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Oberseite der
Schwellen (7) bestreichende, den schotterfördernden Organen in Arbeitsrichtung nachgeordnete,
elastische Abstreiforgane (24), die den auf den Schwellenoberseiten abgeworfenen Schotter beim
Vorfahren der Maschine in die Schwellenzwischenräume befördern.
In Betracht gezogene Druckschriften:
USA.-Patentschrift Nr. 2482 796.
USA.-Patentschrift Nr. 2482 796.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
©909757/102 2,60
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