DE1138079B - Auf dem Gleis fahrbare Vorrichtung zum Anheben des befahrenden Gleises - Google Patents
Auf dem Gleis fahrbare Vorrichtung zum Anheben des befahrenden GleisesInfo
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- E01B27/12—Packing sleepers, with or without concurrent work on the track; Compacting track-carrying ballast
- E01B27/13—Packing sleepers, with or without concurrent work on the track
- E01B27/16—Sleeper-tamping machines
- E01B27/17—Sleeper-tamping machines combined with means for lifting, levelling or slewing the track
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Description
Die Erfindung betrifft eine auf dem Gleis fahrbare Vorrichtung zum Anheben des befahrenen Gleises
mittels eines Gleishebers, der eine auf das Schotterbett absenkbare Abstützeinrichtung ^sowie Organe
zum Erfassen und Anheben des Gleises aufweist. Bei 5 solchen Vorrichtungen ergibt sich bisher eine gewisse
Schwierigkeit insofern, als das Gleis vom Gleisheber naturgemäß nicht nur an jener Stelle gehoben wird,
an der der Gleisheber angreift und das vorbestimmte Hubmaß überwacht wird, sondern zwangläufig auch
in dem dem Standort des Gleishebers unmittelbar benachbarten Bereich. Dieser Bereich erstreckt sich in
Arbeitsrichtung sowohl rückwärts als auch vorwärts; das Gleis wird also auch dort etwas angehoben, wo
die Gleislage bereits korrigiert wurde, wodurch Fehler in der Gleislage verursacht werden.
Um solche Fehler zu vermeiden bzw. wenigstens zu vermindern, ist es bereits bekannt, das Gleis in
dem bereits korrigierten Bereich während des Anhebens zu belasten; beispielsweise wurde der Gleisheber
an der vorderen Stirnseite einer schweren Gleisstopfmaschine angeordnet, wobei das Gewicht dieser
Maschine für eine Beibehaltung der Gleislage in dem bereits unterstopften Gleisbereich bürgte. Zum Fixieren
der Gleislage in Abständen als Vorbereitung für das eigentliche Gleisstopfen, d.h. beim sogenannten
Gleisheften, werden aber bevorzugt leichte Maschinen verwendet, die zwar rasch aus dem Gleis ausgesetzt
werden können, wenn ein Zug naht, die aber andererseits mit ihrem Gewicht für eine Belastung
des bereits unterstopften Gleises zwecks Stillhaltung dieses Gleises nicht ausreichen.
Man könnte zwar bei diesen leichten Maschinen eine Belastung des bereits unterstopften Gleises durch
Mitführen oder Nachziehen von Ballast herbeiführen. Diese Maßnahme ist jedoch leistungsaufwendig und
erschwert den Betrieb der Vorrichtung sowie deren Aussetzen bei Herannahen eines Zuges.
Ziel der Erfindung ist es, das Gewicht des angehobenen Gleises zusätzlich zur Belastung jenes Gleisbereiches
heranzuziehen, der bereits korrigiert worden ist und deshalb während des Anhebens des
Gleises an einer vorderseitig noch unkorrigierten Stelle in Ruhe verbleiben soll. Erfindungsgemäß wird
dies dadurch erreicht, daß die Abstützeinrichtung des Gleishebers am vorderen Ende eines sich in Fahrzeuglängsrichtung
erstreckenden Trägers angeordnet ist, dessen rückseitiges Ende schwenkbar am Fahrgestellrahmen
gelagert ist und der zwischen der Abstützeinrichtung und dem rückseitigen Schwenklager
ein oder mehrere Organe zum Erfassen des anzuhebenden Gleises trägt.
Auf dem Gleis fahrbare Vorrichtung
zum Anheben des befahrenden Gleises
zum Anheben des befahrenden Gleises
Anmelder:
Franz Plasser Bahnbaumaschinen, Wien
Franz Plasser Bahnbaumaschinen, Wien
Vertreter: Dipl.-Ing. H. Seiler, Berlin-Grunewald,
und Dipl.-Ing. H. Stehmann,
Nürnberg 2, Essenweinstr. 4-6, Patentanwälte
Nürnberg 2, Essenweinstr. 4-6, Patentanwälte
Beanspruchte Priorität:
Österreich vom 20. Oktober 1959 (Nr. A 7606)
Österreich vom 20. Oktober 1959 (Nr. A 7606)
Franz Plasser und Ing. Josef Theurer, Wien,
sind als Erfinder genannt worden
sind als Erfinder genannt worden
Beim Anheben des Gleises mittels einer solchen Vorrichtung wird das Gleis zum Teil auf die Abstützung,
zum anderen Teil aber auf das rückseitige Schwenklager aufgelastet; in diesem rückseitigen Bereich
wird es als Auflast auf dem bereits unterstopften Gleis wirksam und sichert derart die Ruhelage
des bereits korrigierten Gleises während des Anhebens. Vorderseitig hingegen bleibt das Gleis selbst
völlig unbelastet; die Abstützeinrichtung wirkt dort bloß auf die Bettungsoberseite.
Bei der Vorrichtung nach der Erfindung ist es vorteilhaft, wenn die Organe zum Erfassen und Anheben
des Gleises an dem Träger in Trägerlängsrichtung verschiebbar sind.
Zwecks wahlweiser Veränderung der durch den Träger verkörperten jeweils wirksamen Hebelarme
kann im Rahmen der Erfindung das Schwenklager des zweckmäßig längenveränderbar ausgebildeten
Trägers in seinem Abstand zum vorderen freien Ende veränderbar ausgebildet werden. Zweckmäßig wird
aber dieses Schwenklager im Bereich der Hinterachse des Fahrgestelles angeordnet, damit sich an dieser
Stelle das Gewicht der Maschine und das Gewicht des Gleises, soweit es von dieser Achse übertragbar ist,
optimal summiert.
Bei sinnvoller und geeigneter Ausgestaltung der Vorrichtung nach der Erfindung wird beim Anheben
des Gleises eine bestmögliche Wirkung und Leistung insofern erreicht, als die Maschine im Bereich ihrer
Hinterachse das bereits unterstopfte, in richtiger
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Höhenlage befindliche Gleis gewissermaßen festhält
und einspannt, so daß die im vorderen Bereich angeordneten Gleisheber das Gleis nach einer ideal
kontinuierlichen Biegelinie zu verformen vermögen. Wesentlich für die Überwachung des richtigen vorbestimmten
Hubmaßes ist dor jeweils hinterste Gleisheber, wobei diesem Gleisheber zweckmäßig ein Gerät
zum Unterstopfen des Gleises zugeordnet wird, um das Gleis in der vorbestimmten angehobenen
Lage zu fixieren. Damit die weiter vorn angeordneten Gleishebar das Gleis nicht allzu hoch heben und eine
kontinuierliche Biegelinie entstehen lassen, können die Klemmzangen solcher Gleisheber der Höhe nach
so gestaffelt angeordnet werden, daß die Zangen jeweils weiter vorn angeordneter Gleisheber erst später
zur Wirkung kommen und zwangläufig eine geringere Hebung hervorrufen als die Zangen nachgeordneter
Gleisheber.
Ein Ausfuhrungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung in Längsansicht veranschaulicht.
Hierbei ist mit 1 das Fahrgestell der Vorrichtung bezeichnet, welches mit einem vorderen Radsatz
2 und einem hinteren Radsatz 3 ausgestattet ist. Im Bereich der Achse des hinteren Radsatzes 3
ist ein Träger 4 in einem Schwenklager schwenkbar gelagert; dieses Schwenklager 5 fällt beim Ausführungsbeispiel
mit der Radachse zusammen bzw. ist mit dieser identisch. Zur Abstützung des vorderseitigen
Endes des Trägers 4 ist ein hydraulisch beaufschlagbarer Zylinder 6 vorgesehen, in dem ein KoI-ben
gleitet; am unteren Ende der Kolbenstange ist ein sich auf die Bettungsoberseite aufsetzender Stützstempel?
angeordnet.
Ferner ist im vorderseitigen Bereich des Trägers 4 ein das Gleis erfassendes Huborgan 8 bekannter Bauweise
vorgesehen, das ebenfalls aus einem hydraulisch beaufschlagbaren Zylinder mit Kolben und
Kolbenstange besteht; am unteren Ende der Kolbenstange befinden sich Gleisklemmzangen od. dgl.
Ein gleichartiges Huborgan 9 ist etwa in der
Längsmitte des Trägers 4 angeordnet, und zwar dort, wo mit der Vorrichtung jeweils die richtige vorbestimmte
Gleislage erzielt werden soll. An dieser Stelle befindet sich auch ein Gleisstopfgerät irgendeiner
an sich bekannten Bauart, um die gewonnene Gleislage zu fixieren.
Die Schienen 11 des zu korrigierenden Gleises ruhen in üblicher Weise auf Querschwellen 12, die
ihrerseits auf dem Bettungsschotteir 13 auflagern.
Zur Überwachung des Hubmaßes kann — wie an sich ebenfalls schon bekannt — etwa ©ine aus Tastrollen
14 und einer Meßlatte 15 bestehende Einrichtung vorgesehen sein. Die Meßlatte 15 kann einen
Taster 16, Fühler od. dgl. tragen, der bei Berührung mit dem Spanndraht 17 die Erreichung des nötigen
Hubmaßes anzeigt. Der Spanndraht 17 kann von einer Spannrolle 18 unter Spannung gehalten werden,
um bei geringstmöglichem Durchhang kontinuierlich eine Bezugsbasis für die Ermittlung des richtigen
Hubmaßes zu bilden.
Die angestrebte Wirkung des Gleishebers ist insbesondere dadurch charakterisiert, daß beim Anheben
des Gleises ein mehr oder weniger großer Teil des Gleisgewichtes über den Träger 4 und dessen
Schwenklager 5 im Bereich der Hinterachse des Fahrzeuges zur Auflast auf den bereits korrigierten Gleisabschnitt
gelangt und das Gleis in einer Ruhelage zu halten bestrebt ist. Diese Wirkung kann natürlich
noch dadurch begünstigt werden, daß die Bauweise der ganzen Vorrichtung auf eine möglichst weitgehende
Verlagerung des Eigengewichtes in den Bereich der Hinterachse Bedacht nimmt; so ist es zweckmäßig,
insbesondere die schweren Antriebsaggregate usw. der Vorrichtung oberhalb der Hinterachse anzuordnen.
Wie schon erwähnt, kann die Hebelwirkung des Trägers 4 durch Variation der Abstände zwischen
Abstützung, Gleishubvorrichtung und Schwenklager beliebig verändert und verschiedenerlei Bedürfnissen
leicht angepaßt werden.
Claims (5)
1. Auf dem Gleis fahrbare Vorrichtung zum Anheben des befahrenen Gleises mittels eines
Gleisfaebers, der eine auf das Schotterbett absenkbare Abstützeinrichtung sowie Organe zum
Erfassen und Anheben des Gleises aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützeinrichtung
(6, T) am vorderen Ende eines sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckenden Trägers (4) angeordnet
ist, dessen rückseitiges Ende schwenkbar am Fahrgestellrahmen (1) gelagert ist und
der zwischen der Abstützeinrichtung (6, 7) und dem Schwenklager (5) ein oder mehrere Organe
(8, 9) zum Erfassen und Anheben des Gleises trägt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Organe (8, 9) zum Erfassen
und Anheben des Gleises an dem Träger (4) in Trägerlängsrichtung verschiebbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenklager (5)
des zweckmäßig längenveränderbar ausgebildeten Trägers (4) in seinem Abstand zum vorderen,
freien, die Abstützeinrichtung (6, 7) tragenden Ende veränderbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenklager (5)
des Trägers am Fahrgestellrahmen (1) im Bereich der Hinterachse angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich
des jeweils in Arbeitsrichtung hintersten, das Gleis erfassenden Huborgans (9) ein Gerät (10)
zum Unterstopfen des Gleises angeordnet ist, um das Gleis in der angehobenen Lage zu unterstopfen
und damit festzulegen.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Auslegeschrift Nr. 1 041 994; USA.-Patentschriften Nr. 785 252, 2587 324.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 209 677/66 10.62
Applications Claiming Priority (1)
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| AT760659A AT211358B (de) | 1959-10-20 | 1959-10-20 | Fahrbare Vorrichtung zum Anheben von Gleisen |
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| Publication Number | Publication Date |
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| DE1138079B true DE1138079B (de) | 1962-10-18 |
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Family Applications (1)
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