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Befestigungsvorrichtung für Schienen auf Holzschwellen, insbesondere
bei Grubenbahnen Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für Schienen
auf Holzschwellen, die insbesondere für Grubenbahnen gedacht ist. Bei Grubenbahnen
kommt es darauf an, das Befestigen und Lösen der Schienen oft, schnell und mit einfachsten
Mitteln durchführen zu können. Schwellenschrauben und Schienennägel sind zwar heute
noch die vorherrschenden Befestigungsmittel für Schienen, aber ihrer verschiedenen
Nachteile wegen sind vor allem für Grubenbahngleise bereits Befestigungsvorrichtungen
bekannt, bei denen als Spannmittel ein Keil verwendet wird.
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Eine derartige bekannte Vorrichtung besitzt eine die eine Seite des
Schienenfußes umgreifende Unterlagsplatte und ein die andere Seite des Schienenfußes
übergreifendes, zugleich die Unterlagsplatte haltendes Klemmstück. Das Klemmstück
wird ebenso wie ein Ansatz -der Unterlagsplatte von oben in ein gemeinsames Sackloch
in der Holzschwelle hineingesteckt und durch einen von oben in eine Durchbrechung
der Unterlagsplatte einzuschlagenden Keil gesichert. Durch das Einschlagen des Keils
werden Unterlagsplatte und Klemmstück einerseits gegen den Schienenfuß und andererseits
gegen die Wandungen des Sackloches in der Schwelle gepreßt.
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Die besondere Ausbildung dieser Schienenbefestigung bringt es mit
sich, daß an der Schwellenoberseite im Bereich der hochbeanspruchten Randfasern
ein verhältnismäßig breites Loch vorgesehen werden muß und daß die in die Wand des
Loches in Faserrichtung eindringenden Krallen des Klemmstückes das Holz verletzen.
Ferner ist das Lösen des Keiles verhältnismäßig umständlich. Diese Nachteile trachtet
die Erfindung zu beheben.
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Gemäß der Erfindung wird dies erreicht, indem man das Klemmstück mit
einem Schaft versieht, der durch eine Öffnung der Unterlagsplalte in das Loch der
Schwelle hineingesteckt und durch einen Einsteckkeil gesichert ist, der die Schwelle
parallel zur Schiene durchdringt.
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Die Befestigungsvorrichtung nach der Erfindung sieht zwar auch ein
den Schwellenquerschnitt schwächendes Loch vor, dasselbe ist aber im Querschnitt
wesentlich kleiner als bei der bekannten Vorrichtung; die Lochwandutig wird auch
nicht durch Krallen od. dgl. verletzt. Das bei der Erfindung für den Einsteckkeil
vorgesehene andere Loch liegt im biegeneutralen Bereich des Schwellenquerschnittes.
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Das Merkmal, das Klenimstück zum Halten des Schienenfußes mit einem
Schaft zu versehen, der durch einen Einsteckkeil gesichert ist, ist bekannt. Es
ist auch schon bekannt, den Einsteckkeil so. anzuordnen, daß er die Schwelle parallel
zur Schiene durchdringt. Durch die Kombination der verschiedenen Merkmale wird jedoch
eine Befestigungsvorrichtung erreicht, die zum Befestigen von Schienen auf Holzschwellen,
insbesondere bei Grubenbahnen, besonders geeignet ist und eine lange Lebensdauer
der Holzschwellen erwarten läßt.
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In einer zweckmäßigen Ausführungsform sieht die Erfindung weiter vor,
die Öffnung in der Unterlagsplatte rechteckig auszubilden, so daß sich das im Schaft
entsprechend ausgebildete Klemmstück darin nicht drehen kann. Ferner ist es herstellungstechnisch
vorteilhaft, das Klemmstück aus Flachstahl zu schmieden; es wird dazu an seinem
oberen Ende zum Übergreifen des Schienenfußes hakenförmig abgebogen und in seinem
Schaftteil an einer im eingebauten Zustand unterhalb der Unterlagsplatte liegenden
Stelle um 90-' verwunden.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 eine Schiene mit Befestigungsvorrichtung und Holzschwelle
im Schnitt nach Linie IJ und Fig. 2 die Anordnung nach Fig. 1 in der
D raufsicht. Auf einer Holzschwelle 1 liegt eine Unterlagsplatte
2 und auf dieser eine Schiene 3. Die Unterlagsplatte 2 besteht aus einem
Blech, das an einem Ende 4 umgebogen ist und eine rechteckige Öffnung
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besitzt. In der Öffnung sitzt ein aus Blech bzw. Flachstahl bestehendes
Klenimstück 6, das an einem Ende 7
hakenförmig abgebogen ist. Das Klemmstück
6 ist an der Stelle 8 um 90' verwunden. Am unteren Ende ist
das Klemmstück mit einem Langloch 9 versehen, in da,s ein Einsteckkeil
10 hineingetrieben ist. Die Schwelle 1 besitzt ein rundes, verhältnismäßig
eng passendes Loch 11 für das Klemmstück 6 und quer zu diesem Loch
ein nicht gezeichnetes Rechteckloch für den Keil 1.0.
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Bei der Verlegung eines Gleises wird die Unterlagsplatte 2 auf die
Schwelle l und darauf die Schiene 3
aufgelegt. Die Schiene wird
in die Abbiegung des einen Endes4 der Unterlagsplatte hineingeschoben. Alsdann wird
das Klemmstück 6 durch die Öffnung 5
der Unterlagsplatte hindurch in
das bereits fertige Loch 11 der Schwelle hineingesteckt. Beim Passieren der
Verwindung erfährt da§ Klemmstück eine 90'-Drehung. Die hakenförmige Abbiegung
7 legt sich dabei auf den Schienenfuß auf. Hiernach wird der Keil
10 eingetrieben, der die Befestigungsvorrichtung verspannt.
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Das Klemmstück 6 braucht nicht an der Innenseite der Schiene
zu sitzen. Es kann auch an der Außenseite nahe dem Schwellenende sitzen. Das hat
gegebenenfalls den Vorteil, daß die Schwelle gerade dort, wo sie große Biegemomente
aufzunehmen hat, nicht durch Löcher geschwächt wird.
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Ferner liegt es innerhalb, der Erfindung, an Stelle des Flachkeiles
einen Rundkeil zu verwenden. Selbst ein einfacher zylindrischer Sicherungsbolzen
läßt sich verwenden, wobei allerdings die Schienenbefestigung nicht vorgespannt
wird, es sei denn, man- bewirke die Vorspannung durch federnde Elemente. Die zweckmäßige
Ausbildung des Einsteckkeiles 10 hängt von der Art des jeweiligen Gleises
und von der Art der verwendeten Schwellen ab.