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DE1534522A1 - Gelaender zur Abschrankung von Strassen,Bruecken u.dgl. - Google Patents

Gelaender zur Abschrankung von Strassen,Bruecken u.dgl.

Info

Publication number
DE1534522A1
DE1534522A1 DE19661534522 DE1534522A DE1534522A1 DE 1534522 A1 DE1534522 A1 DE 1534522A1 DE 19661534522 DE19661534522 DE 19661534522 DE 1534522 A DE1534522 A DE 1534522A DE 1534522 A1 DE1534522 A1 DE 1534522A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
railing
straps
posts
post
railing according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19661534522
Other languages
English (en)
Inventor
Walter Nill
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kuederli & Co
Original Assignee
Kuederli & Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kuederli & Co filed Critical Kuederli & Co
Publication of DE1534522A1 publication Critical patent/DE1534522A1/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F11/00Stairways, ramps, or like structures; Balustrades; Handrails
    • E04F11/18Balustrades; Handrails
    • E04F11/181Balustrades

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Bridges Or Land Bridges (AREA)

Description

Anlage 2 .
Patentanwalt /
L STREPPEi
CAPL STREPPEi Lüdensoheid, den 31. 8. 1966
LöDENSCNeiD
q?gb. - Nr. 7 486
Küderli &. Co. # Reitergasse 4/f, 8004 Zürich (Schweiz)
Geländer zur Abschrankung von Strassen, Brücken und dgl.
Die Erfindung betrifft ein Geländer zur Abschrankung von Strassen, Brücken oder dgl., das einen oberen und einen unteren Gurt aufweist, welche Gurte auf Pfosten montiert sind.
Bei bekannten Geländer dieser Art sind die meistens durch vertikale Füllstäbe miteinander verbundenen Gurte mit den Pfosten ver-Bchweisst oder auf andere Weise, z.B. durch Verschrauben so fest verbunden, dass die Verbindung zwischen Gurten und Pfosten äusserat starr und unnachgiebig ist. Das Geländer besteht dabei aus einzelnen Elementen, die an ihren Enden nicht feet miteinander verbunden sind, sondern offene Dilationsfugen bilden. Der untere Gurt, der mit den Füllstäben nur schwach verbunden ist, wird bei der Berechnung des Geländere, dae meiet für eine Beleetung von 120 kg/m dimeneioniert wird, nicht in Betracht gezogen. Beim Aufprallen
ORIGINAL INSPECTED
eines Fahrzeuges auf ein solches Geländer wird letzteres nur etwa auf einem der Länge des Fahrzeuges entsprechenden Abschnitt beansprucht. Dabei wird der der Aufprallstelle am nächsten liegende Pfosten verbogen und eventuell aus seiner Verankerung gerissen ; die Gurten v/erden verbogen oder reissen zwischen zwei Pfosten, indem jedes Geländerelement mit mindestens zwei Pfosten starr verbunden ist. Das beanspruchte ^ Geländerelement hat an den benachbarten Elementen keinen wirksamen Halt. Um letzteren Nachteil zu beheben, hat man schon Drahtseile benützt, welche mehrere Geländerelemente miteinander verbinden und an den Enden des Geländers,z.B. eines Brückengeländers, fest verankert werden. Diese Konstruktion ist ziemlich umständlich und teuer. Die Erfindung bezweckt Fahrzeugdruchbrüehe auf einfache und sehr wirksame Weise zu vermeiden. Das Geländer nach der Erfindung zeichnet sich
dadurch aus, dass die Zugfestigkeit der Gurte auf der ganzen ^ Geländerlänge ungeschwächt ist, während die Verbindungen
dieser Gurte mit den Pfosten wesentlich schwächer sind als diese Zugfestigkeit.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes schematisch dargestellt. Es ist : Fig. 1 eine Ansicht eines Geländers mit einem im Schnitt dargestellten Pfosten, und
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Fig. 2 ein Schnitt gemäss Linie II - II von Fig. 1.
Das dargestellte Geländer weist einen oberen Gurt 1 auf, der aus einer Stahlschiene mit liegend angeordnetem rechteckigem Profil besteht, sowie einen unteren Gurt 2, der aus einer Stahlschiene mit hochkant angeordnetem rechteckigem Profil besteht. Die beiden Gurte 1 und 2 sind durch senkrechte Stahlstäbe 3 miteinander verbunden, die.als Füllstäbe bezeichnet werden. Das Geländer besteht aus Elementen von z.B. etwa 6 m Länge und die Fig. 1 zeigt den mittleren Teil eines solchen Geländerelementes. An den Stosstellen der einzelnen Geländerelemente sind die Stirnenden der aufeinander folgenden Schienen 1 und 2 miteinander verschweisst, unter Anwendung von Laschen miteinander vernietet oder verschraubt, oder auf andere Weise derart fest miteinander verbunden, dass die Zugfestigkeit der beiden Gurte dadurch nicht geschwächt ist. Die Füllstäbe 3 sind an ihren Enden derart mit den Schienen 1 und 2 verschweisst, dass die Schweiss-Stelle eben- \ falls keine Schwächung gegenüber dem Querschnitt des Füllstabes 3 bedeutet.
Das Geländer weist ausser den Geländerelementen 1-3 auch noch Pfosten 4 auf, die jeweils in der Mitte der Geländerelemente angeordnet sind, um dieselben aufrecht zu halten. Der Pfosten 4 besteht aus einem Stahlrohr z.B. von quadratischem Querschnitt, dessen unteres Ende in den Rand der
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Strassen- oder Brückenunterlage 5 eingespannt, und auf nicht näher dargestellte, übliche Weise mit Beton, Zement oder dgl. umgössen ist.
In das obere Ende des Rohres 4 ragt ein Zapfen 6, der in der Mitte der Schiene 1 an derselben angeschweisst ist. Zwischen dem Zapfen 6 und dem Rohr ist ein grosses Spiel vorgesehen. Besonders wichtig ist es, dass das Spiel s^ in der Längsrichtung des Geländers gross ist, während das Spiel S2 quer dazu gegebenenfalls kleiner gemacht werden kann.
Die untere Schiene 2, die in bezug auf die obere Schiene 1 seitlich versetzt ist, liegt an dem Rohr 4 an und wird durch einen abgewinkelten,Haltelappen 7 auf demselben festgehalten. Der Haltelappen 7 wird bei 8 am Rohr 4 angeschweisst, nachdem das Geländerelement 1-3 auf dem Pfosten 4 montiert, d.h. der Zapfen 6 in dessen oberes Ende gesteckt worden ist. An der Schiene 2 sind auf beiden Seiten des Haltelappens T zwei als Anschläge dienende Zapfen 9 festgeschweisst, zwischen denen und dem Haltelappen 7 ein Spiel S3 vorgesehen ist. Bei starken Geländerdeformationen wird einer dieser Zapfen 9 von den Haltelappen 7 umgebogen oder abgeschert.
Es ist ersichtlich, dass beim beschriebenen Geländer nur eine relativ lose Verbindung zwischen den Gurten 1 und 2 und den Pfosten 4 besteht, während anderseits diese Gurten 1 und 2 auf der ganzen Länge des Geländers ungeschwächt sind. Dies hat zur Folge, dass im Falle des Aufprallens
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eines Fahrzeuges auf das Geländer, die Verbindungsstellen der Gurte 1, 2 mit den Pfosten 4 nachgeben und sich das Geländer auf einer Länge von mehreren Geländerelementen deformiert. Dabei wird der in der Nähe der Aufprallstelle selbst befindliche Pfosten 4 stark deformiert und eventl.
aus der Unterlage 5 herausgerissen, aber über die Gurten
1 und 2 werden auch die benachbarten Pfosten 4 am Fest- μ
halten der Gurten beteiligt.
Die Deformationsarbeit eines Gurtes kann man durch ein rechtwinkliges Dreieck darstellen, dessen eine Kathete den Deformationsweg, d.h. den Weg des Aufprallpunktes, und dessen andere Kathete die beim Aufprall im Gurt auftretende Zugkraft darstellt. Im Vergleich zu bekannten Geländern, bei denen ein einziges Geländerelement den Aufprall aufnimmt, ergibt sich bei gleicher Deformationsarbeit eine wesentliche Verlängerung des Deformationsweges und ei« damit auch eine wesentliche Verringerung der Zugkraft, so dass das Geländer bei gleicher Zugfestigkeit der Schienen 1 und 2 und gleicher Wucht des Aufpralles eine wesentlich höhere Bruchsicherheit bietet.
Der Haltelappen 7 kann auch umgekehrt am Pfosten 4 befestigt werden, d.h. so, dass er nach oben gerichtet ist und die Schweisstelle 8 unterhalb der Schiene 2 liegt. In diesem Falle kann der Haltelappen 7 schon vor der Montage am Pfosten
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befestigt werden. Wenn man die Schienen 1 und 2 der einzelnen Gelärsiorelemente 1 - 3 an den Stosstellen über Laschen miteinander verbindet, so kann man gegebenenfalls zur Berücksichtigung der Temperaturschwankungen auch ein durch Anschläge begrenztes Längsspiel der Geländerelemente zulassen, vorausgesetzt, dass die Anschläge so stark gemacht werden, dass sie die maximal zulässige Zugkraft der Schienen übertragen können. Im allgemeinen ist diese Massnahme aber überflüssig, indem es ohne weiteres zulässig ist, dass sich in den Gurten 1 und 2 bei Temperaturerhöhungen geringe seitliche Wellen bilden.
Während bei dem dargestellten Geländer das Geländerelement 1-3 mit dem Pfosten *t lediglich über starkes Spiel aufweisende Verbindungen verbunden ist, würde natürlich prinzipiell dasselbe Ergebnis erzielt, wenn man im Vergleich zur Zugfestigkeit der Gurte 1 und 2 sehr schwache Schraub- oder Schweissverbindungen vorsehen würde. Wesentlich ist, dass erst die Verbindungen von mehreren.(mindestens drei) Pfosten mit den Gurten eine der Zerreisskraft der Gurten entsprechende Einspannung ergeben.
Durch die an ihren Enden voll belastbaren Füllstäbe 3 werden die beiden Gurten 1 und 2 gewissermässen zu einem starken Band miteinander verbunden, so dass die Zugkraft
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des unteren Gurtes 2 voll ausgenützt wird.
Die Gurten 1 und 2 könnten selbstverständlich auch aus Schienen von anderem Querschnitt und/oder Material bestehen, doch ist die beschriebene Ausführungsform besonders einfach und zweckmässig. Das gleiche gilt auch für die Zapfen 6 und 9, sowie für die Haltelappen 7V Man kann ferner auch auf die Füllstäbe verzichten, so dass das Geländer denn nur aus dem Pfosten und den beiden daran montierten Gurten besteht. Es wird ferner noch bemerkt dass man gegebenenfalls zwischen dem Zapfen 6 und dem Pfosten 4 zwar das Spiel s., svorsehen, aber ausserdem noch eine ganz schwache Verbindung irgendwelcher Art zwischen diesen Elementen 6 und 4 vorsehen kann, um ein zu starkes Vibrieren der Gurten 1 und 2 zu vermeiden.
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Claims (7)

Patentansprüche
1. Geländer zur Abschrankung von Strassen, Brücken oder dgl., /das einen oberen und einen unteren Gurt aufweist, welche Gurte auf Pfosten montiert sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugfestigkeit der Gurten (1, 2) auf der ganzen Geländerlänge ungeschwächt ist, während die Verbindungen dieser Gurte mit den Pfosten (4) wesentlich schwächer sind als diese Zugfestigkeit.
2. Geländer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es aus Geländerelementen (1-3) zusammengesetzt ist, die je aus einer oberen und einer unteren Schiene und Füllstäben bestehen und die auf den Pfosten (4) so montiert sind, dass zwischen den Gurten (1, 2) und den Pfosten (4) mindestens in Längsrichtung ein Spiel (s,t äj besteht.
3. Geländer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es nur aus den Gurten und Pfosten besteht.
4. Geländer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gurte (1, 2) aus stirnseitig miteinander verschweissten oder, vernieteten Schienen bestehen.
5. Geländer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllstäbe (3) an den Gurten (1, 2)' ungeschwächt verschweisst sind.
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6. Geländer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, .dass die Pfosten aus Rohren (4) bestehen, in deren obere Enden an dem oberen Gurt (1) angebrachte Zapfen (6) mit Spiel eingesteckt sind, und die seitlich mit Haltelappen (7) für den unteren Gurt (2) versehen sind*
7. Geländer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass am unteren Gurt (2) auf beiden Seiten jedes Haltelappens (7) Anschläge ™ (9) mit Spiel (a.) vorgesehen sind»
8* Geländer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen (6) in der Mitte der oberen Schiene eines Geländerelementes (1-3) vorgesehen ist.
Für die Angelderim
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Ίο
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DE19661534522 1965-09-08 1966-09-01 Gelaender zur Abschrankung von Strassen,Bruecken u.dgl. Pending DE1534522A1 (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
CH1249665A CH427881A (de) 1965-09-08 1965-09-08 Geländer zur Abschrankung von Strassen, Brücken und dergleichen

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1534522A1 true DE1534522A1 (de) 1969-06-19

Family

ID=4383532

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE19661534522 Pending DE1534522A1 (de) 1965-09-08 1966-09-01 Gelaender zur Abschrankung von Strassen,Bruecken u.dgl.

Country Status (3)

Country Link
US (1) US3405914A (de)
CH (1) CH427881A (de)
DE (1) DE1534522A1 (de)

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Also Published As

Publication number Publication date
US3405914A (en) 1968-10-15
CH427881A (de) 1967-01-15

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Legal Events

Date Code Title Description
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