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Reibradfeuerzeug Gegenstand der Erfindung ist ein Reibradfeuerzeug,
das aus einem eigenen Brennstoffbehälter, dem Zündmechanismus und einem zweiteiligen
Gehäuse besteht, von welchem der den Zündmechanismus abdeckende, im Querschnitt
U-förmige Gehäuseteil am den Brennstofftank enthaltenden Gehäuseteil zwecks Freilegung
einer Öffnung im Zündsteinrohr zum Einlegen eines Zündsteines verschiebbar angeordnet
ist, und zwar dadurch, daß die gegen den Tankgehäuseteil gerichteten Längskanten
des verschiebbaren Gehäuseteiles nach innen zu Leisten abgebogen sind, die in Nuten
des Tankgehäuseteiles verschiebbar eingreifen. Gegen den Boden des verschiebbaren
Gehäuseteiles stützt sich die Zündsteinfeder ab, um nach dem Lösen der gegenseitigen
Verriegelung der beiden Gehäuseteile den verschiebbaren Gehäuseteil auszuschieben.
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Die Verriegelung der beiden Gehäuseteile erfolgte bisher in der Weise,
daß ein Gehäuseteil einen Lappen mit einer gefederten Nase aufweist, die in eine
Ausnehmung einer Wand des anderen Gehäuseteiles eingreift.
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Beim erfindungsgemäßen Reibradfeuerzeug erfolgt die Verriegelung in
der Weise, daß der verschiebbare Gehäuseteil hakenförmige Elemente gegenüber dem
Tankgehäuseteil aufweist, der Ausnehmungen, Vorsprünge od. dgl. zum Verrasten der
hakenförmigen Elemente entgegen dem Druck der Zündsteinfeder in eingeschobener Lage
des verschiebbaren Gehäuseteiles besitzt. Um zum Entriegeln der hakenförmigen Elemente
in der Richtung quer zu den Längsnuten etwas Spielraum zu haben, sind die Längsnuten
zur Führung des verschiebbaren Gehäuseteiles nur unterhalb der Feuerzeugmitte vorgesehen.
Vorzugsweise weist der verschiebbare Gehäuseteil oben an seinen beiden Seitenschilden
in den zum Tankgehäuseteil gerichteten Kanten Blechvorsprünge mit Einschnitten als
hakenförmige Elemente und der Tankgehäuseteil Einschnitte neben den oberen, die
Reibradachse tragenden Seitenlaschen auf.
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Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Reibradfeuerzeuges fallen
die federnde Lasche samt Rastnase und Rastausnehmung beim Feuerzeug weg, und das
Feuerzeug bekommt nach außen ein von keiner Ausnehmung unterbrochenes Aussehen.
Die Verriegelungsorgane werden im Herstellungsvorgang der beiden Gehäuseteile ohne
zusätzliche Arbeitsoperation oder Materialaufwand erzeugt.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
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Fig.1 zeigt eine Ansicht des Tankgehäuseteiles samt Zündmechanismus,
Fig. 2 eine Draufsicht, Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III in Fig.1. Fig.
4 eine Rückansicht des Feuerzeuges und Fig.5 ein Schaubild des verschiebbaren Gehäuseteiles.
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Das Feuerzeug besteht aus dem Tankgehäuseteil 1, der einen in diesen
von unten einfuhrbaren Brennstoffbehälter 2 (Tank) enthält, und einem den Zündmechanismus
abdeckenden Gehäuseteil 3, dessen offene Kanten zum Teil zu Führungsleisten
4, 5 (Fig. 5) abgebogen sind, die in Nuten 6; 7 des Tankgehäuseteiles 1 lagern und
in welchen der Teil 3 im Teil 1 verschiebbar ist. Die Nuten 6, 7 sind unterhalb
der Feuerzeugmitte im Gehäuseteil 1 vorgesehen, um den nachstehend beschriebenen
Verriegelungsorganen einen Spielraum quer zur Bewegungsrichtung des verschiebbaren
Gehäuseteiles 3 zu ermöglichen.
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Der Zündmechanismus besteht aus dem als Betätigungsglied ausgebildeten
Dochtkappenhebel 11, seiner Lagerachse 12, dem Reibrad 13 mit seinem Kupplungsorgan
14, dem auf der Achse 12 lagernden Zündsteinrohr 17, dem Zündstein 18, den beiden
am Dochtkappenhebe111 angreifenden seitlichen Abreißlenkern 21 mit ihrem gemeinsamen
Verbindungsstück 22, das am Zündsteinrohr 17 geführt ist und sich gegen eine Schraubendruckfeder
23 abstützt. Der Zündmechanismus ist mit der Lagerachse 12 in Seitenlappen 15 des
Tankgehäuseteiles 1 gelagert und mit von diesem abstehenden, das Zündsteinrohr 17
erfassenden Schelle 16 im Bereiche der Zündsteineinfüllöftnung 19 gehalten. Das
die Schraubendruckfedern 23 abstützende, als Widerlager dienende Plättchen 24 ist
in seitlichen Lappen 25 des Tankgehäuseteiles 1 befestigt. In einer Bohrung des
Plättchens 24 ist das durchgesteckte Zündsteinrohr 17 in seiner Lage gesichert.
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Die Nuten 6, 7 sind an der Übergangsstelle von Tankgehäuseteil 1 und
den zu diesem schräg nach aufwärts
geführten Lappen 25 in letztere
eingeprägt und reichen nicht über die Feuerzeugmitte.
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Im verschiebbaren Gehäuseteil 3 ist im Boden 3 c die Zündsteinfeder
29 befestigt, die sich mit dem Gehäuseteil 3 beim Verschieben desselben im Zündsteinrohr
17 mitbewegt und die Öffnung zum Einlegen eines neuen Zündsteines freimacht.
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Der Gehäuseteil 3 weist erfindungsgemäß oben an seinen beiden Seitenschilden
3 a und 3 b in den zum Tankgehäuseteil gerichteten Kanten Blechvorsprünge 27 mit
Einschnitten 28 als hakenförmige Verriegelungselemente auf, die im Tankgehäuseteil
1 in Einschnitte 31 eingreifen, welche oben neben den die Reibradachse 12 tragenden
Lappen 15 vorgesehen sind, wie dies die Fig. 2 und 4 veranschaulichen.
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Am Tankgehäuseteil 1 ist außen verschiebbar ein dessen Lufteintrittsöffnungen
32 abdeckender Windschutzmantel 33 vorgesehen, der durch eine im Teil 1 vorgesehene
Ausbuchtung 34 nach unten begrenzt verschiebbar ist. In dieser unteren Grenzlage
dient der von der Nut 6 bis zur Nut 7 um den Gehäuseteil 1 gebogene Windschutzmante133
mit seinen oberen Endkanten als Anschlag für die Vorsprünge 27 zur Begrenzung des
Hubes des Gehäuseteiles 3.
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Selbstverständlich kann die Begrenzung des Hubes beim Verschieben
des Gehäuseteiles 3 bei Feuerzeugen ohne Windschutzmantel z. B. durch Körnermarken
im Gehäuseteil 1 im Bereiche der Gleitbahn des Teiles 3 unmittelbar auch erreicht
werden.
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Das Einlegen des Zündsteines erfolgt derart, daß der Gehäuseteil 3
entgegen dem Druck der Feder 29 ein wenig gegen den Dochtkappenhebel 11 in Richtung
des Pfeiles p verschoben wird und hierauf der Teil 3 im Bereiche des Dochtkappenhebels
in der Richtung des Pfeiles p1 ganz geringfügig verschwenkt wird, bis der Haken
27 außerhalb des Mantels des Gehäuseteiles 1 liegt, worauf die Zündsteinfeder 29
den Gehäuseteil 3 in der Richtung des Pfeiles p. verschiebt, wodurch die Öffnung
19 zum Einlegen eines Zündsteines in das Zündsteinrohr 17 frei wird. Die geringfügige
Verschwenkung des Gehäuseteiles 3 ist dadurch möglich, daß derselbe in der unteren
Feuerzeughälfte geführt ist und die Breite der Nuten 6, 7 größer als die Blechdicke
des Gehäuseteiles 3 und damit auch größer als die Dicke der Leisten 4 und 5 ist.
Werden nach dem Einlegen des Zündsteines die beiden Gehäuseteile wieder gegeneinander
entgegen dem Druck der Zündsteinfeder bewegt, so rasten die Haken 27,28
in
ihre Rastausnehmungen 31 selbsttätig ein, insbesondere dann, wenn gegen die äußere
Kante 3 d des Teiles 3 gedrückt wird.
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Die Erfindung ist auf das dargestellte Ausführungsbeispiel nicht beschränkt.
So ist es z. B. ohne weiteres möglich, die hakenförmigen Elemente etwas tiefer anzuordnen
und in die Oberkanten der Schelle 16 einrasten zu lassen.