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Scheibenwischer für Kraftfahrzeuge Die Erfindung betrifft Scheibenwischer,
die sowohl für gekrümmte als auch für im wesentlichen ebene Windschutzscheiben von
Kraftfahrzeugen verwendet werden können, und hat Verbesserungen eines Scheibenwischers
nach Zusatzpatentanmeldung G 17 102 II 63c zum Ziel.
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Nach der Zusatzpatentanmeldung G 17102 II/63 c besteht ein solcher
Scheibenwischer aus einem mit dem Wischerarm verbundenen Hauptbügel, welcher sich
mit dem einen Ende auf einen Hilfsbügel stützt, dessen Enden mit der biegsamen Rückenleiste
des Wischblattes verbunden sind und welcher am anderen Ende eine schwenkbar mit
ihm verbundene einarmige, in Längsrichtung des Wischblattes nach außen sich erstreckende
Bügelverlängerung aufweist, die zum federnden Andrücken des mit ihrem freien Ende
verschiebbar verbundenen Wischblattes an die Scheibe mit einer zwischen ihr und
dem Hauptbügel wirksamen Feder versehen ist, wobei das Wischblatt mit einer aus
einem einzigen, gegebenenfalls in der Längsmitte geteilten Blatt bestehenden Rückenleiste
versehen ist, die an der Anlenkstelle der Bügelverlängerung auch unmittelbar mit
dem Hauptbügel verbunden sein kann.
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Es ist bereits ein Scheibenwischer mit einem Wischblatt bekannt, dessen
Rückenleiste aus mehreren Blattfedern aufgebaut ist, die unterschiedliche Länge
besitzen, so daß die Rückenleiste von der Mitte nach den beiden Enden zu an Stärke
ab- und an Flexibilität zunimmt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine bessere Anpassung der
obengenannten Wischerkonstruktion nach der Zusatzpatentanmeldung G 1710211/63 c
sowohl an die gekrümmten als auch an die geraden Flächen von Windschutzscheiben
und eine einwandfreie Anlage auf Windschutzscheiben mit stark zurückgebogenen Seitenteilen
ohne Erhöhung oder Veränderung in der Verteilung des Anpreßdruckes zu gewährleisten.
Ein weiteres Ziel der Erfindung ist die Ermöglichung geringen Anpreßdruckes.
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Gemäß der Erfindung werden diese Ziele dadurch erreicht, daß die aus
einem einzigen Blatt bestehende biegsame Rückenleiste infolge Verjüngung der Blattbreite
von der Mitte aus nach beiden Enden hin beiderseits an Widerstand gegen Biegung
abnimmt und im gespannten Zustand entgegengesetzt zur Wölbung der Windschutzscheibe
vorgekrümmt ist.
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Durch diese Maßnahmen wird einerseits die Anpassungsfähigkeit des
Wischers an stark gekrümmte Flächen erhöht und zum anderen die Zunahme des von der
Feder zwischen Hauptbügel und Bügelverlängerung auf die Bügelverlängerung ausgeübten
Moments bei zunehmender Neigung der Bügelverlängerung zu dem Hauptbügel kompensiert,
so daß die An-Pressung unabhängig von der Krümmung der Windschutzscheibe konstant
bleibt.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung, für das nur im Zusammenhang
mit dem Anspruch 1 Schutz begehrt wird, sind das innere Ende des zweiarmigen Hilfsbügels
und das die Bügelverlängerung tragende Ende des Hauptbügels mit der biegsamen Rückenleiste
durch nach innen gebogene Zungen verbunden, die in an sich bekannter Weise in Kerben
im Mittelteil der Rückenleiste greifen, während das äußere Ende des Hilfsbügels
sowie das äußere Ende der Bügelverlängerung mit nach innen gebogenen Zungen in gleichfalls
an sich bekannter Weise verschiebbar die Enden der Rückenleiste umfassen.
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Die Erfindung ist im folgenden beispielsweise an Hand der Zeichnung
beschrieben. Es zeigt Fig. 1 die Draufsicht auf den Scheibenwischer nach der Erfindung,
Fig. 2 dessen Seitenansicht, teilweise im Schnitt, Fig. 3 die Ansicht von unten,
Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie 4-4 in Fig. 2 in vergrößertem Maßstab, Fig.
5 eine Teilansicht in Richtung der Pfeile 5 in Fig. 2 in vergrößertem Maßstab, Fig.
6 eine Seitenansicht des Hauptbügels mit den Hilfsbügeln auf einem Ende und der
Bügelverlängerung auf dem anderen in gekrümmter Stellung, Fig. 7 eine ähnliche Ansicht
wie Fig. 6 mit den Teilen in gerader Stellung, Fig. 8 die Draufsicht auf die Rückenleiste
des Wischblattes und
Fig. 9 eine Seitenansicht der Rückenleiste
in ihrem ursprünglichen, zur Wölbung der Windschutzscheibe vorgekrümmten Zustand.
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Wie in Fig. 1 bis 3 gezeigt ist, enthält der Scheibenwischer 10 einen
Halter oder Hauptbügel 12 mit einer Befestigungsvorrichtung 14 für die lösbare Verbindung
mit dem nicht dargestellten Wischerarm üblicher Bauart, um auf den Hauptbügel 12
einen Druck auszuüben, der seinerseits diesen Druck auf die noch zu beschreibende
Wischvorrichtung überträgt.
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Das innere Ende 16 des Hauptbügels 12 ist, wie in Fig. 2 angedeutet,
leicht nach außen gebogen und bei 18 gelenkig etwa mit der Mitte eines Hilfsbügels
20 verbunden, während sein äußeres Ende 44, ebenfalls leicht nach außen gebogen,
eine gebogene Bügelverlängerung 48 aufweist.
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Das innere Ende 40 des zweiarmigen Hilfsbügels 20 und das die Bügelverlängerung
48 tragende Ende 44 des Hauptbügels 12 sind mit einer biegsamen und federnden Rückenleiste
22 durch nach innen gebogene Zungen 42 und 46 verbunden, die in Kerben 26 und 28
im Mittelteil der Rückenleiste 22 greifen, so daß diese Enden sich innerhalb der
Grenzen dieser Kerben in Längsrichtung zur Rückenleiste 22 verschieben können. Das
äußere Ende 38 des Hilfsbügels 20 sowie das äußere Ende 52 der Bügelverlängerung
48 umfassen mit nach innen gebogenen Zungen 42 und 54 verschiebbar die Enden der
Rückenleiste 22. Das nach außen gebogene Ende 16 des Hauptbügels 12 bildet einen
Wetterschutz für die Gelenkverbindung zwischen dem zweiarmigen Hilfsbügel 20 und
dem Hauptbügel 12.
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Wie aus Fig. 2 und 5 hervorgeht, ist die Bügelverlängerung 48 mittels
eines Stiftes 50 drehbar mit dem Ende 44 des Hauptbügels 12 verbunden. Das nach
außen gebogene Ende 44 bildet für diese Gelenkverbindung einen Wetterschutz. Die
Bügel 12 und 20 sowie die Bügelverlängerung 48 weisen U-förmigen Querschnitt auf
und verteilen den bei 14 von dem nicht dargestellten Wischerarm eingeleiteten Druck
über die Stellen 38, 40, 46 und 54 auf die Rückenleiste 22 des Wischblatts.
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Der in der Stelle 54 übertragene Druck wird durch eine Wickelfeder
56 bestimmt, deren eines Endes über einen Teil 58 und einen Stift 60 drehbar mit
dem Hauptbügel hinter der Anlenkung 50 der Bügelverlängerung verbunden ist und deren
anderes Ende in einen in der Bügelverlängerung 48 quer liegenden Stift 62 eingehalst
ist, wobei dieses Federende, wie aus Fig. 5 hervorgeht, mittels eines Paares verformbarer
Ringe 64 und 66, die auf dem Stift 62 sitzen, in der Mitte der Bügelverlängerung
48 gehalten wird. Da der Stift 60 näher an der Befestigungsvorrichtung 14 für die
lösbare Verbindung mit dem Wischerarm sitzt als der Stift 50, übt die Feder 56 auf
die Bügelverlängerung ein Moment um den Stift 50 in Richtung auf die Windschutzscheibe
aus, das mit zunehmender Neigung der Bügelverlängerung 48 zu dem Hauptbügel 12 anwächst.
Die bisher beschriebene Anordnung dient nur zur Erläuterung, ist aber nicht Gegenstand
der Erfindung.
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Das Wischblatt besteht aus einem biegsamen Wischergummi 30 und der
biegsamen metallischen Rückenleiste 22. Wie aus Fig. 8 und 9 hervorgeht, besteht
die Rückenleiste 22 aus einem einzigen Blatt, das einen Längsschlitz 24 aufweist,
der in der Nähe ihrer Enden aufhört und zur Aufnahme des Wischblattes 30 dient.
Dieses Wischblatt weist in an sich bekannter Weise zwischen einem Halteteil 32 und
einer Wischkante 34 eine Nut auf, mit er es in dem Längsschlitz 24 der Rückenleiste
22 relativ dazu frei kippbar, aber in Längsrichtung unverschiebbar gehalten wird.
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Um die Biegsamkeit der Rückenleiste 22 von der Mitte aus nach ihren
beiden Enden hin zu vergrößern, verjüngt sich, wie in Fig. 8 gezeigt, ihre Blattbreite
von der Mitte aus allmählich nach beiden Enden hin. Außerdem ist die Rückenleiste
im gespannten Zustand entgegengesetzt zur Wölbung der Windschutzscheibe vorgekrümmt,
wie aus Fig. 9 hervorgeht, so daß sie der Anpressung gegen eine ebene Fläche einen
Widerstand entgegensetzt, der nach ihren beiden Enden hin den Höchstwert erreichen
würde und in der Mitte Null ist. Infolge der nach den Enden hin erhöhten Biegsamkeit
der Rückenleiste wird jedoch dieser Widerstand nach den Enden hin wieder abgeschwächt.
Bei Anpressung gegen eine gekrümmte Fläche mit zur Vorkrümmung der Rückenleiste
22 entgegengesetzter Krümmung steigt der Widerstand mit der oben geschilderten Verteilung
über die Länge der Rückenleiste mit zunehmender Krümmung an.
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Wie weiter oben geschildert, übt die Feder 56 auf die Bügelverlängerung
48 eine Zugkraft aus, die diese Bügelverlängerung im Uhrzeigerdrehsinn um den Stift
50 gegenüber dem Hauptbügel 12 verschwenkt und gegen die Windschutzscheibe drückt.
Wenn sich Wischblatt und Rückenleiste in der in Fig. 7 dargestellten Lage befinden,
in der der Wischer auf einer ebenen Windschutzscheibe anliegt, liegt die Schwenkachse
50 nahezu mit den Angriffspunkten 60 und 62 der Feder 56 auf einer geraden Linie,
d. h. die Kraft der Feder 56 greift an der Bügelverlängerung nur mit einem kleinen
Hebelarm an, der gerade ausreicht, die Vorspannung der Rückenleiste 22 zu überwinden,
so daß diese Rückenleiste im wesentlichen mit Kräftegleichgewicht in ebener Anlage
auf der ebenen Fläche gehalten wird.
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Wenn sich Wischblatt und Rückenleiste in der in Fig. 6 dargestellten
Lage befinden, in der der Wischer auf einer gekrümmten Windschutzscheibe anliegt,
wobei die Krümmung nach dem Ende der Bügelverlängerung hin zunimmt, vergrößert sich
der Hebelarm, mit dem die Kraft der Feder 56 an der Bügelverlängerung angreift.
Infolgedessen wird an der Stelle 54 auf der Rückenleiste 22 eine größere Kraft ausgeübt,
als zur reinen Biegung der Rückenleiste in Anpassung an die Krümmung der Windschutzscheibe
erforderlich wäre. Gleichzeitig steigt aber infolge der entgegengesetzten Vorkrümmung
der Rückenleiste der Widerstand gegen diese Krümmung in der Rückenleiste nach ihren
Enden hin an, so daß die Zunahme der Anpressung von der Zunahme des Widerstandes
kompensiert wird. Infolgedessen ist die an der Stelle 54 auf das Wischblatt übertragene
Kraft im wesentlichen die gleiche, gleichgültig, ob sich das Wischblatt in gestrecktem
oder gekrümmtem Zustand befindet.