Zweck der Erfindung ist es, ein Gebilde von nicht textilem Charakter mit mindestens einem dreidimensionalen bildhaften Muster, das besonders plastisch wirkt und einfach herzustellen ist, zu schaffen, sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung anzugeben.
Gegenstand der Erfindung ist demnach: a) ein Gebilde von nicht textilem Charakter mit mindestens einem dreidimensionalen bildhaften Muster, wobei über einer Grundschicht im Bereich des Musters eine latent klebende Distanzschicht und darüber mindestens eine Deckschicht angeordnet sind und letztere längs charakteristischer Linien des Musters über die Distanzschicht mit der Grundschicht verbunden ist, wobei mindestens die Deckschicht und die Distanzschicht an den Konturen des Musters endigen, das dadurch gekennzeichnet ist, dass die Distanzschicht aus einem Zellenmaterial besteht und die Deckschicht und die Grundschicht ohne zusätzliches Bindemittel über die Zellenmaterial Distanzschicht mit der Grundschicht verbunden sind;
sowie b) ein Verfahren zur Herstellung des Gebildes, wobei über der Grundschicht mindestens im Bereich des Musters eine latent klebende Distanzschicht und darüber mindestens eine Deckschicht angeordnet und letztere mittels eines Stanzund Prägewerkzeuges längs charakteristischer Linien des Musters unter Aktivierung der Distanzschicht und über diese mit der Grundschicht verbunden und mindestens die Deckschicht und die Distanzschicht ausserhalb der Konturen des Musters abgetrennt werden, das dadurch gekennzeichnet ist. dass man eine Distanzschicht aus elastischem Zellenmaterial verwendet und die Deckschicht und die Grundschicht ohne zu sätzliches Bindemittel über die Zellenmaterial-Distanzschicht mit der Grundschicht verbindet.
Das Material der Distanzschicht ist vorzugsweise ein Schaumstoff, wobei es von Vorteil ist. einen thermoplastischen Schaumstoff zu verwenden. Zum Verbinden der gewünschten Bereiche der Deck- und der Grundschicht miteinander wird vorzugsweise Wärme angewandt, durch welche die dazwischenliegenden Abschnitte des Schaumstoffes der Distanzschicht schmelzen und gewünschte Abschnitte der Deck- und der Grundschicht an diesen Abschnitten miteinander verklebt werden. Durch das Schmelzen dieser Abschnitte der Distanzschicht wird natürlich gleichzeitig ihre Dicke verringert. Da die an die eigentlichen Verbindungszonen angrenzenden Bereiche mit wachsendem Abstand abnehmend stark angeschmolzen werden, ergibt sich ein allmählicher Überung der Dicke von den Verbindungszonen zu den inneren Teilen des Musters, wodurch eine besonders plastische Wirkung entsteht.
Die Distanzschicht kann auch aus einzelnen Partikeln bestehen. die Lufttaschen einschliessen. oder miteinander bestimmen. oder aus einem ähnlich wirkenden Material, dessen Funktion später noch beschrieben wird.
Eine grosse Zahl verschiedener Materialien kann für die Grundschicht und für die Deckschicht verwendet werden.
Zum Beispiel können sowohl die Grundschicht als auch die Deckschicht aus Kunststoff. z. B. thermoplastischem Material, bestehen, oder nur eine dieser Schichten kann aus solchem Material bestehen, und die andere aus einem Textilmaterial, aus dem wiederum auch sowohl Deck- als auch Grundschicht bestehen können. Werden für die Grundschicht Textilmaterialien verwendet. so dienen sie nur als Verstärkungs- oder Trägermaterialien. die dem Gebilde keinen textilen Charakter verleihen. Zu den Kunststoffen. die sich für Deckschicht und/ oder Grundschicht eignen. gehört beispielsweise das besonders vorteilhafte Vinyl.
Die Deckschicht kann wenigstens zum Teil lichtdurch Iässig sein, sei es. dass sie teilweise undurchsichtig und teilweise durchsichtig oder durchscheinend ist, oder dass sie mit Ausschnitten versehen ist. In jedem Fall kann die Oberfläche der Distanzschicht, die in diesem Falle vorteilhafterweise aus Schaumstoff besteht, und die durch die lichtdurchlässigen Abschnitte der Deckschicht sichtbar ist, entweder völlig glatt oder porös sein. oder sie kann profiliert, d. h. mit einem bestimmten Muster in Flachrelief versehen sein. Ferner kann sie eine oder mehrere Farben haben, und sie kann bedruckt oder in sonstiger Weise mit festliegenden Teilen eines Musters versehen sein, die durch die lichtdurchlässigen Teile der Deckschicht sichtbar sind.
Diese können ein Muster auf den übrigen Teilen der Deckschicht und/oder deren lichtdurchlässigen Teilen - soweit diese nicht durch Ausschnitte gebildet sind - ergänzen.
Die Möglichkeiten der plastischen Musterung sind praktisch fast unbegrenzt. Natürlich können auf einem solchen Gebilde Bilder, Zahlen. Buchstaben, Symbole, Wappen und dergleichen dargestellt sein. Auch das Muster des Gebildes - diese Bezeichnung wird hier in weitem Sinne sowohl für charakteristisches Aussehen durch erhabene und/oder vertiefte Stellen als auch für das durch Bedrucken, Färben oder dergleichen gegebene Aussehen verwendet - kann stark variieren.
Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert, und zwar zeigen:
Fig. 1 verschiedene zur Herstellung eines dreidimensional gemusterten Gebildes erforderliche Schichten, wobei die Schichten gezeigt sind. bevor sie aneinander geklebt werden, in Draufsicht,
Fig. 2 den Gegenstand der Fig. 1 im Querschnitt II-II,
Fig. 3 den Gegenstand der Fig. 1 nach dem Zusammenkleben der Schichten in Draufsicht,
Fig. 4 den Gegenstand der Fig. 3 auf einer lösbaren Schutzschicht und nach dem Entfernen der überstehenden Schichtteile in Draufsicht.
Fig. 5 den Gegenstand der Fig. 4 im Querschnitt V-V,
Fig. 6 einen weiteren Gegenstand ähnlich dem der Fig. 5 und in gleicher Darstellung.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Gebilde gezeigt. das selbstklebend ist und nach Art eines Dekorations- oder Markie rungs elementes auf einem geeigneten Untergrund angebracht werden kann. Es ist ersichtlich, dass es aus vier übereinanderliegenden Schichten besteht. Zum besseren Verständnis der Darstellung sind die Schichten, die mit den Bezugszeichen 1', 2'. 3', 4' versehen sind, so dargestellt, als wären sie von verschiedener Grösse.
Tatsächlich ist es jedoch gewöhnlich vorteilhaft, wenn die Schichten gleich gross oder im wesentlichen gleich gross sind, was eine Frage der Zweckdienlichkeit ist.
Das Bezugszeichen 4' der dargestellten Ausführungsform bezeichnet eine Deckschicht aus Flachmaterial. die Kunststoffmaterial sein kann. aber auch z. B. ein Textilmaterial oder dergleichen sein könnte. In den Fig. 1 und 2 ist die Deckschicht 4' als Kunststoffmaterial dargestellt. Bei der dargestellten Ausführungsform ist auf die äussere Seite der Deckschicht 4' eine bildliche Darstellung gedruckt. die dem gewünschten Muster entspricht. Diese Darstellung ist als Ganzes mit dem Bezugszeichen 5' versehen und stellt - na natürlich nur beispielsweise - die Umrisse der Zahl 1 dar. die sich in einem dreieckigen Feld befindet, dessen Grenzlinien mit dem Bezugszeichen 6' versehen sind. Es soll also das herzustellende klebende Gebilde dreieckige Gestalt haben und mit der Zahl Eins versehen sein.
Der Umriss 6' und die Zahl Eins können in die Deckschicht 4' eingeprägt sein, sie können gedruckt. gemalt oder anderweitig auf die aussenliegende Fläche der Deckschicht 4' oder falls diese durchsichtig oder durchscheinend ist, sogar auf ihrer verdeckten Seite oder teilweise auf der äusseren und teilweise auf der verdeckten Seite aufgebracht sein, oder sie können auf beliebige andere geeignete Weise vorgesehen sein.
Die Deckschicht 4' liegt über der Distanzschicht 3', die hier aus Kunststoffschaum vorteilhafterweise thermoplastischem Schaum besteht. Die Distanzschicht 3' ihrerseits liegt über der Grundschicht 2' aus Flachmaterial, die wie die Deckschicht 4' zwar auch aus anderem Material bestehen kann, für die vorliegende Beschreibung jedoch als Kunststoffmaterial besteht. Die Unterseite der Grundschicht 2' ist mit einer Klebeschicht 2a' versehen, z. B. einfach in Form eines auf diese Unterseite aufgebrachten Überzugs aus Klebstoff.
Es ist selbstverständlich, dass zu diesem Zweck eine grosse Zahl verschiedener Klebstoffe geeignet ist. Es gibt latente Klebstoffe, die auf irgendeine Weise zu aktivieren sind. Eine genaue Beschreibung dieser Klebstoffe erscheint nicht notwendig, da sie dem Fachmann wohlbekannt sind. Es ist jedoch selbstverständlich, dass die Klebeschicht 2a', falls sie aus einem aktiven Klebstoff besteht, so lange geschützt werden muss, bis der Gegenstand verwendet wird. Daher zeigen Fig. 1 und 2 eine Schutzschicht 1' aus einem sogenannten Abdeckpapier , das über der Klebeschicht 2a' angebracht ist.
Der Begriff Abdeckpapier ist im Klebe-Fachgebiet gebräuchlich und ist nicht unbedingt auf ein Papier begrenzt, sondern bezieht sich auf ein Material, das so auf der Klebeschicht 2a' klebt, dass es diese schützt, jedoch ohne ihn zu beschädigen, leicht abgezogen werden kann, wodurch dieser freigelegt und zum Aufbringen des Gegenstandes auf einen Träger vorbereitet wird.
In Fig. 3 ist der folgende Schritt der Umwandlung nach Stadien des mehrschichten Rohstücks der Fig. 1 und 2 zu einem klebenden Gebilde gezeigt. Die Bezugszeichen der Fig. 1 und 2 gelten auch für Fig. 3. In Fig. 3 ist jedoch dar gestellt dass die Schichten 2', 3' und 4' an der Grenzlinie 8' abgetrennt sind, die sich innen im Abstand von den Rändern der Schichten 2', 3' und 4' befindet und bei der dargestellten Ausführungsform entlang der Kontur 6' direkt aussen an diese angrenzt. Selbstverständlich könnte die Grenzlinie 8', die man sich auch als Trennlinie denken kann, auch direkt mit der Kontur 6' zusammenfallen oder sich innerhalb derselben befinden. Bei der dargestellten Ausführungsform ist angenommen, dass am fertigen Gebilde die Kontur 6' - die gedruckt oder anderweitig aufgebracht werden kann - sichtbar sein soll.
Zusätzlich zum Abtrennen der Schichten 2', 3' und 4' an der Grenzlinie 8' wurden auch bestimmte Abschnitte der Deckschicht 4' über die entsprechenden dazwischenliegenden Abschnitte der Distanzschicht 3' hinweg an entsprechende Abschnitte der Grundschicht 2' angeklebt. In Fig. 3 haben diese bestimmten Abschnitte die Form schmaler Zonen 7', die sich innerhalb der Kontur 6' entlang dieser erstrecken, und ebenso innerhalb und entlang der Kontur der Zahl Eins.
Das Ankleben geschieht, indem die bestimmten Abschnitte, also die Zonen 7', der Schichten 4' und 3' gegeneinander gedrückt werden und dadurch die Dicke der dazwischenliegenden Distanzschicht 3' verringern und die gewünschte Bindung herstellen. Die Distanzschicht 3' kann, wie vorstehend dargelegt, aus einem thermoplastischen Schaumstoff bestehen. Die Distanzschicht 3' ist insofern ein latent klebendes Material, da das Kleben der Schichten 4' und 2' an den genannten Zonen 7' bewirkt werden kann, indem es Temperaturen ausgesetzt wird, die hoch genug sind, um das Material der Distanzschicht 3' zu erweichen, so dass es eine Bindung mit dem Material der Schichten 2' und 4' eingeht. Der Druck und die Anwendung erhöhter Temperaturen führen zum Schmelzen des Schaums der Distanzschicht 3' entlang der Zonen 7', und der Schaum verbindet so die Schichten 2' und 4' miteinander.
Es ist einleuchtend dass, wenn eine oder beide Schichten 2' und 4' aus einem Textilmaterial besteht, der geschmolzene Schaum teilweise in die Zwischenräume in diesem Material eindringt. Falls eine oder beide Schichten 2' und 4' aus einem Kunststoffmaterial bestehen, schmilzt das Material dieser Schichten 2' und 4' ganz oder teilweise und verbindet sich mit dem Material der Distanzschicht 3'.
In jedem Fall ist das entstehende Gebilde 1' von den abgetrennten restlichen Teilen der Schichten 2' und 3' und 4' umgeben und weist eingedrückte Zonen 7' und erhabene Zonen zwischen diesen eingedrückten Zonen auf, so dass das Gebilde 1' ein schaumgefülltes, elastisches, dreidimensionales Muster hat, auf dem durch die Zone 17a die Zahl Eins umrissen ist.
Bei der gezeigten Ausführungsform ist das Abdeckpapier nicht entlang der Grenzlinie 8' abgetrennt, so dass das fertige Gebilde wie in Fig. 4 gezeigt, an seinem als Schutzschicht 1' dienenden Abdeckpapier angeklebt bleibt, wobei dieses seine ursprünglichen Abmessungen behält. Die Fig. 5, ein Schnitt nach der Linie V-V der Fig. 4, zeigt dies ganz deutlich. Natürlich kann die Schutzschicht 1' gleichzeitig mit den Schichten 2', 3' und 4' durchtrennt werden und ebenfalls an der Grenzlinie 8'. Im allgmeinen ist es jedoch erwünscht, so vorzugehen wie in Fig. 4 und 5 gezeigt, da das Abdeckpapier, wenn es seitlich über das Gebilde 1' hinausragt, leichter durch Wegbiegen von der Unterseite des Gebildes abgezogen werden kann.
Das Ausführungsbeispiel der Fig. 6 unterscheidet sich etwas von den vorhergehenden Ausführungsbeispielen. In Fig. 6 ist ein Schnitt gleich dem in Fig. 5 gezeigten dargestellt. Die Schichten tragen wiederum die gleichen Bezugszeichen. Bei der Ausführungsform der Fig. 6 wird jedoch vorausgesetzt, dass die Zahl Eins erhaben erscheinen soll, während der Rest des Musters unter das Niveau der Zahl Eins eingedrückt werden soll. Daher sind die Zonen 7', an denen bestimmte Abschnitte der Schichten 2' und 4' zusammengeklebt sind, erheblich breiter als die in den Fig. 1 und 5 mit dem Bezugszeichen 7' bezeichneten schmalen Zonen. Sie umfassen die gesamte Fläche der Deckschicht 4', ausser dem erhabenen Oberflächenabschnitt der Schicht 4', welcher der Form der Zahl Eins entspricht.
Das Bezugszeichen 3a' in Fig. 6 deutet an, dass die zwischen den so verbundenen Abschnitten der Schichten 2' und 4' liegenden Abschnitte der Distanzschicht 3' zusammengedrückt und geschmolzen sind, um die gewünschte Verbindung herzustellen, während der Rest der Distanzschicht 3', d. h. der Abschnitt, welcher zwischen den nicht verbundenen Abschnitten der Schichten 2' und 4' liegt, seine ursprüngliche Dicke behält und dadurch eine Auspolsterung für die erhabene dreidimensionale Zahl Eins ergibt, die somit, wie nus Fig. 6 ersichtlich. schaumgefüllt ist.
Die Konfiguration und Ausbildung des vorliegenden mit plastischen Mustern versehenen Flächengebildes wurden in den Fig. 1 bis 6 anhand sehr einfacher Beispiele gezeigt. Es können nicht nur Zahlen, sondern auch Buchstaben, Zeichen oder ganze Bilddarstellungen von Blumen, Tieren, leblosen Gegenständen und eigentlich alles, was bildlich darstellbar ist, auf gleiche Weise auf dem klebenden Gebilde vorgesehen sein. Jeder bestimmte Abschnitt dieser Darstellungen kann je nach Wunsch erhaben oder eingedrückt sein.
Der weite Anwendungsbereich der als Dekorations- oder Markierungsklebeelemente ausgebildeten Gebilde der Fig. 1 bis 6 liegt auf der Hand und bedarf keiner Erörterungen. Als Beispiel sei lediglich darauf hingewiesen, dass solche Klebeelemente für Kleidungsstücke verwendbar sind, weiter als klebende Abzeichen oder klebende Reklamezettel, in Form von auf Möbeln oder dergleichen angebrachten Zierleisten, als Tapete mit schaumgefüllten, elastischen dreidimensionalen Symbolen oder Mustern und auf einem belie bigen anderen der ausserordentlich grossen Zahl der Anwendungsbereiche, die sich dem Fachmann anbieten.
Es ist auch möglich, die Gebilde mit einer Grundschicht aus flächenhaftem nichttextilem Material herzustellen, auf dem die dreidimensionalen bildhaften Muster mit gegenseitigem Abstand angeordnet werden. Bei der Herstellung solcher Gebilde werden bekannte Präge- und Stanzwerkzeuge verwendet, die beim Verbinden der Grund- und der Deckschicht lediglich die ausserhalb der Kontur des Musters liegenden Teile der Deck- und der Distanzschicht abtrennen und die zwischen den Mustern liegenden Teile der Grundschicht unberührt lassen. Solche Gebilde sind dreidimensional gemusterte Folien nichttextilen Charakters für die verschiedensten Verwendungszwecke, insbesondere als Verkleidungen.
Obwohl die Gebilde auf der Rückseite zweckmässigerweise mit einer Klebschicht versehen werden, sind auch Ausführungsformen ohne Klebeschicht möglich. Diese können, je nach Unterlage, an der sie befestigt werden sollen, in sehr unterschiedlicher Weise, beispielsweise durch Annähen, Annageln, nachträgliches Aufbringen von Klebstoff usw., befestigt werden.
Die Schichten in den verschiedenen Ausführungsformen können aus einer grossen Zahl verschiedener Materialien bestehen. Unter den geeigneten Kunststoffen ist Vinyl lediglich einer, der mit Vorteil verwendet werden kann. Auch das Schaummaterial. aus dem die Distanzschicht bestehen kann, kann ein beliebiger von vielen synthetischen Schaumstoffen sein. Auf die grosse Zahl der verschiedenen Möglichkeiten gedruckter, gemalter, geprägter oder anderweitig hergestellter Muster, die Verwendung verschiedener Farben auf verschiedenen Schichten und die Verwendung von Oberflächen- strukturen verschiedener Schichten wie auch auf die Verwendung von lichtbrechenden Eigenschaften zur Erzielung einer grossen Zahl verschiedener Effekte wurde bereits hingewiesen.
Eine weitere vorteilhafte Möglichkeit bietet die Verwendung eines Materials als Distanzschicht, das Taschen mit eingeschlossenem Gas bildet. Ein solches Material braucht nicht kontinuierlich zu sein, sondern die Distanzschicht kann diskontinuierlich sein und aus einer Anzahl einzelner kleiner Teilchen bestehen. Das Verbinden der oberen und unteren Schicht miteinander wenigstens an einer um den ganzen Umfang herumgehenden Linie und in Gegenwart von Wärme führt dann zu einer Ausdehnung des Gases während des Verbindens. Intolge der aufgewendeten Wärme drückt das sich ausdehnende Gas, wenn die Deckschicht aus einem thermoplastischen Material besteht. das erweichte Material der Deckschicht gewölbt oder blasenförmig nach oben, innerhalb der um den ganzen Umfang führenden Bereiche.
Diese Blasen können natürlich nur klein sein, so dass sie dem folgenden Zusammenfallen beim Abkühlen und Zusammenziehen des Gases widerstehen. Ist die Deckschicht durchsichtig, so kann die Distanzschicht nach ihren optischen Effekten ausgewählt werden. Ihre Teilchen, wenn sie aus Teilchen bestehen, können gefärbt und/oder glänzend oder dergleichen sein, und die gänzlich oder zum Teil mit diesen eingeschlossenen Teilchen gefüllte Blase hat dann das Aus sehen einer Paillette.