CH533049A - Abfallbehälter mit Beutelvorrat - Google Patents
Abfallbehälter mit BeutelvorratInfo
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Description
Abfallbehälter mit Beutelvorrat
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Abfallbehälter mit Boden, Vorderwand, Rückwand und zwei Seitenwänden, sowie mit einem Beutelvorrat in Form einer zusammenhängenden Beutelbahn aus Kunststoff-Folie bestehenden Vorratsrolle, von der sich einzelne Beutel an einer quergehenden Perforierung entlang abreissen lassen.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Abfallbehälter dieser Art zu schaffen, der unter Erfüllung höchster hygienischer Ansprüche eine praktische Vorratshaltung von Beuteln und einfache Aufspannung derselben in offener Lage ermöglicht. Ferner soll der neue Abfallbehälter raumsparend nnd stabil sein, gut aussehen und leicht zu handhaben sein. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass auf der Aussenseite der Rückwand des Behälters ein Aufhängerahmen oder eine Aufhängeplatte mit einem daran schwenkbar gelagerten Deckel des Behälters lösbar angebracht ist und dass eine Vorrichtung zum Aufspannen eines Beutels im Behälterinnern mindestens zwei, je bei einer der hinteren Ecken des Behälters befindliche Mittel umfasst, die im Abstand zur Auflageebene des Aufhängerahmens bzw. der Aufhängeplatte angeordnet sind.
Zur Verdeutlichung wird beispielsweise eine Ausführung des Abfallbehälters nachstehend unter Hinweis auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein Perspektivbild des Abfallbehälters,
Fig. 2 einen senkrechten Schnitt,
Fig. 3 zur Hälfte eine Vorderansicht in Vertikalprojektion und zur Hälfte einen senkrechten Schnitt,
Fig. 4 einen Grundriss, und zwar zur Hälfte mit und zur Hälfte ohne Deckel,
Fig. 5 eine Vorderansicht der Aufhängeplatte des Abfallbehälters in grösserem Massstab,
Fig. 6 einen senkrechten Schnitt nach der Linie VI VI in Fig. 5 und
Fig. 7 einen senkrechten Schnitt nach der Linie VII VII in Fig. 5.
Der in den Zeichnungen dargestellte Abfallbehälter oder Abfalleimer gemäss der Erfindung besteht aus einem stapelbaren Behälter 10, der im Spritzgussverfahren aus Kunststoff hergestellt ist und einen Boden 11, eine Vorderwand 12, eine Rückwand 13 und zwei Seiten.
wände 14 hat. Um den Behälter weniger sperrig zu machen und ihn an schmalen Schranktüren anbringen zu können, sind die vorderen Ecken des Behälters bei 14' stark abgeschrägt. Am Boden 11 ist eine leistenförmige Aufpressung 15 in hauptsächlich quadratischer Querschnittsform vorhanden. Diese Aufpressung endet im Abstand zu den beiden Seitenwänden, und sie verläuft parallel zur Vorder- und Rückwand. Die Aufpressung dient dazu, eine Vorratsrolle 16 in der gewünschten Lage zu halten. Diese Vorratsrolle besteht aus einer zusammenhängenden Beutelbahn aus Kunststoff-Folie, von der sich einzelne Beutel längs einer querverlaufenden Perforierung in bekannter Weise abreissen lassen.
Indem die Vorratsrolle 16 auf dem Boden 11 des Behälters an der Rückwand 13 (oder Vorderwand 12) liegt, kann sie frei abrollen, wenn die Beutelbahn im Innern des Behälters zum Aufspannen eines Beutels in Gebrauchslage aufgezogen wird.
Zur A.ufspannung des Beutels im Behälter weist dieser am Mittelteil der Vorderwand 12 einen nach oben vorstehenden Steg 17 und vorstehende Stege 18 an den Ecken zwischen den Seitenwänden 14 und der Rück- wand 13 auf, wobei jeder dieser Stege an seiner oberen freien Kante einen Vorsprung in Form einer nach aussen weisenden, längsverlaufenden Leiste 19 hat. Die Leisten 19 auf den Stegen 18 sind an ihrem vorderen Ende abgekantet oder abgeschrägt. An der Mündungskante des Behälters ist weiterhin zwischen dem Steg 17 an der Vorderwand 12 und den Stegen 18 an den Seitenwänden 14 ein Kantenwulst 20 geformt, während ein Kantenausschnitt 21 zwischen den Stegen 18 entlanggeht, d.h. über die ganze Rückwand 13 und ein kurzes Stück auf jeder der angrenzenden Seitenwände 14 entlang verläuft.
Auch die Kantenfläche im Ausschnitt 21 weist an dem kurzen Teil, der entlang den Seitenwänden 14 verläuft, einen Kantenwulst 20' auf, dieser Kantenwulst hat jedoch nur eine ästhetische und in gewissem Masse versteifende Funktion, dient dagegen nicht als Aufspannvorrfchtung.
Die beschriebene Anordnung zum Aufspannen des Beutels begrenzt die Benutzung des Behälters nicht auf eine bestimmtc Beutelgrösse, da man die Möglichkeit hat, den Mündungsteil des Beutels entweder nur über den Leisten 19 aufzuspannen, während der Mündungsteil des Beutels den Abstand zwischen diesen Leisten über brüdt, ohne an dem Mündungskantenteil des Behälters umgelegt zu sein, wie aus Fig. 1 hervorgeht, oder aber falls der Beutel grösser ist - den Mündungsteil des Beutels auch über den Kantenwulst 20 zu spannen, so dass sich der Beutel an den Seiten und vom der Mündungsform des Behälters anpasst.
Wenn der Beutel im Behälter angebracht wird, um sich dessen Innenflächen anzuschmiegen, kann die Enflüftung des Bebältermumes zwischen Beutel. und der Innenseite des Behälters durch den Ausschnitt 21 erfolgen. Es ist somit nicht nötig, zu diesem Zweck ein Loch im Boden 11 des Behälters zu haben.
Die Rückwand 13 des Behälters hat an der Rückseite eine in ganzer Höhe über einem mittleren Teil seiner Breite angebrachte Einpressung 22, die von zwei an beiden Seiten der Einpressung angeordneten, leistenförmigen, ebenen Teilen 23 begrenzt wird. In dieser Einpressung ist ein mit der Rückwand lösbar verbundener Auf hänge1ahmenoder eine Aufhängeplatte - 24 angebracht, der auch die Lagerung des Deckels 25 bildet.
Vorzugsweise wird zum Aufhängen des Abfallbehälters an einer Wand oder Schranktür und zur Lagerung des Deckels eine Aufhängeplatte benutzt, deren Beschaffen- heit im einzelnen aus Fig. 5 bis 7 hervorgeht. Es lassen sich jedoch auch anders ausgeführte Aufhängerahmen oder -platten zum Aufhängen des Behälters und zur La gerbung des Deckels verwenden.
Die gezeigte Aufhängeplatte 24 hat einen unilaufen- den, nach hinten weisenden Kantenflansch 26, der jedoch an der oberen Kante von zwei über den grössten Teil der Seitenkanten der Platte verlaufenden Schlitzen 27 unterbrochen ist. Die Schlitze 27 sind ausser von den Seitenkantenflanschen auch von zwei innerhalb dieser liegenden und damit parallelen Flanschen 28 begrenzt.
Der Abstand zwischen den jeden Schlitz begrenzenden Flanschen wird von Querstäben 29 mit zylindrischem Profil überbrückt, wodurch die Platte zwei parallel laufende, leiterartige Sprossenbahnen aufweist. Am oberen Ende wird jede von ihnen von zwei zuerst rechtwinklig vorwärts und danach rechtwinklig aufwärts gerichteten Armen 30 abgeschlossen, zwischen denen ein Steg 31 mit rechteckigem Querprofil liegt und am äussersten Ende ein Stab 32 mit kreisförmigem Profil und gleicher Dimension wie die Sprossen 29 der leiterartigen Bahnen.
Eine zentrale Vertiefung 33 an der Vorderseite der Platte bildet eine Planfläche 34 an der Rückseite der Platte, die mit den hinteren Kantenflächen der Flansche 26, 28 fluchtet, so dass diese Planfläche und die Kantenflächen der Flansche eine Anliegeebene für die Aufhängeplatte bilden. Die Stärke der Aufhängeplatte ist hierbei so bemessen, dass sie hauptsächlich gleich der Tiefe der Einpressung 22 ist, so dass die Aufhängeplatte, wenn sie an dem Boden der Einpressung anliegt, ihre Anliegeebene in gleicher Höhe mit den ebenen Teilen 23 hat. Zur Anbringung der Aufhängeplatte an einer vertikalen Fläche sind Löcher 34 für in Stutzen 35 auf der Rückseite der Platte angeordnete Schrauben vorgesehen, wobei diese Löcher an der Vorderseite der Platte mit leicht zu durchstossenden Stegen verschlossen sein können.
Die Planfläche 34 bietet Möglichkeiten zum Anbringen von Klebstoff oder doppelt heftenden Klebestreifen 35. Zum Zusammenkoppeln mit einer unterhalb der Aufhängeplatte 24 angeordneten weiteren Aufhängeplatte in einem Aufhängesystem, das sich auf die Verwendung von leiterartigen Sprossenbahnen gründet, hat die Aufhängeplatte an der unteren Kante zwei vorwärts gerichtete Kopplungshaken 36.
Am Boden der Einpressung 22 weist die Rückwand 13 des Abfallbehälters einen oberen Haken 37 auf und einen Gabelkopf 38 im gegenseitigen Zentrumabstand, was der Teilung der Sprossenbahnen oder einem Mehrfachen davon entspricht, in diesem Falle einem Mehrfachen gleich 2. Der Behälter ist mit Haken und Gabelkopf unter federnder Aufbiegung des Hakens und unter federnder Auseinanderführung der beiden Schenkel des Gabelkopfes auf zwei von den Sprossen 29 in jeder der Sprossenbahnen eingehakt, wie in Fig. 2 gezeigt wird.
Hierdurch ist der Abfallbehälter leicht lösbar an der Aufhängeplatte 24 angebracht.
Der Deckel 25 weist einen Kantenflansch 39 zur überlappung der Vorderwand 12 und Seitenwände 14 des Behälters an dessen Mündung auf, und dieser Kantenflansch ist der Form dieser Wände angepasst. Der Deckel hat an seiner Oberseite eine Vertiefung 40 mit von der Vorderkante des Deckels bis zu dessen Hinterkante allmählich zunehmender Tiefe. Dieser Vertiefung entspricht eine Ausbuchtung 41 an der Unterseite des Deckels mit von der Vorderkante des Deckels bis zu dessen Hinterkante entsprechend allmählich zunehmender Höhe. Diese Ausbuchtung befindet sich im Abstand vom Kantenflansch des Deckels, damit zwischen Kantenflansch und Ausbuchtung ein Spalt verbleibt und endet nach hinten mit einem Absatz 42 im Abstand zur Hinterkante des Deckels.
In dem somit gebildeten Raum hat der Deckel zwei Gabelköpfe 43 im gleichen gegenseitigen Abstand wie die beiden Sprossenbahnen und die am oberen Ende derselben angebrachte Lagerungsvorrichtung, und der Deckel ist mit diesen Gabelköpfen schwenkbar auf den als Schwenkachsen für den Deckel fungierenden Stäben 32 der Lagerungsvorrichtung gelagert, wie in Fig. 2 gezeigt wird, wobei die beiden Armpaare 30 in dem Raum zwischen Absatz 42 und der Hinterkante des Deckels aufgenommen sind.
Damit der Deckel in geschlossener Lage den aufgespannten Beutel dicht zudeckt, gleichgültig ob dieser, wie in Fig. 1 gezeigt, oder in der anderen, bereits erwähnten Weise aufgespannt ist, wobei der Beutel sich der Form des Mündungskantenteils des Behälters anpasst, hat die Ausbuchtung 41 eine solche Kontur erhalten, dass sie sich der Form des gemäss Fig. 1 aufgepannten Mündungsteils des Beutels angleicht, wie aus Fig. 1 hervorgeht.
Der Deckel 25 kann so beschaffen sein, dass er mit der Hand aufzuklappen ist und kann zu diesem Zweck einen Griffknopf oder dgl. aufweisen, oder er kann mit einer fest verankerten Schnur verbunden sein, um sich falls der Behälter an der Innenseite einer Tür angebracht ist - beim öffnen der Tür gleichzeitig zu öffnen und beim Schliessen der Tür gleichzeitig zu schliessen. Eine vorteilhaftere Ausführung ist jedoch auf den Zeichnungen zu sehen. In diesem Fall hat der Deckel 25 hinter den Gabelköpfen 43 eine Öse 44, in die das eine Ende einer schraubgewickelten Zugfeder 45 eingehakt ist, während das andere Ende der Feder in einen Kanal 46 der Aufhängeplatte 24 eingehakt ist. Die Feder 45 liegt in einer zwischen der Vertiefung 33 und der oberen Kante der Platte befindlichen, eingepressten Rinne 47, wie aus Fig. 5 und 7 hervorgeht.
Diese Zugfeder ist bestrebt, den Deckel zur offenen Lage zu schwenken. Zur Rückhaltung des Deckels in geschlossener Lage hat der Kantenflansch 39 des Deckels auf der Innenseite zentral vom einen Vorsprung 48 zum Eingriff in die Leiste 19 am Steg 17, wobei diese Leiste im Eingriffsbereich eine Aussparung 49 aufweist. Die Vorderwand 12 des Behälters ist genügend elastisch, um nachzugeben, wenn der Vorsprung 48 bei manueller Schliessung des Deckels 25 zum Eingriff in die am Steg 17 befindliche Leiste 19 gebracht wird. Falls man keine Hand frei hat und man den Abfallbehälter öffnen will, kann man mit einem Ellenbogen oder Knie, zweckmässigerweise an einem besonders markierten Druckpunkt, die Vorderwand 12 zurückdrücken, wobei der Deckel 25 unter Einwirkung der Feder in offene Lage geschwenkt wird.
Wenn sich der Deckel in offener Lage befindet, bildet die Fläche der Ausbuchtung 41 eine abweisende Steuerfläche, wodurch verhindert wird, dass der in den Beutel zu legende Abfall hinter der hinteren Mündungskante des Beutels im Zwischenraum zwischen Beutel und Rückwand des Behälters landet. Die grösste Höhe der Ausbuchtung muss dementsprechend angepasst sein, d.h.
das hintere Ende der Ausbuchtung soll sich bei offener Lage des Deckels vor dem hinteren Kantenteil des aufgespannten Beutels befinden, der sich an der Rückwand entlang erstreckt.
Claims (1)
- PATENTANSPRUCHAbfallbehälter mit Boden, Vorderwand, Rückwand und zwei Seitenwänden sowie mit einem Beutelvorrat in Form einer aus einer zusammenhängenden Beutelbahn aus Kunststoff-Folie bestehenden Vorratsrolle, von der sich einzelne Beutel an einer quergehenden Perforierung entlang abreissen lassen, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Aussenseite der Rückwand (13) des Behälters ein Aufhängerahmen oder eine Aufhängeplatte (24) mit einem daran schwenkbar gelagerten Deckel (25) des Behälters lösbar angebracht ist und dass eine Vorrichtung zum Aufspannen eines Beutels im Behälterinnern mindestens zwei, je bei einer der hinteren Ecken des Behälters befindliche Mittel (18, 19) umfasst, die im Abstand zur Auflageebene des Aufhängerahmens bzw.der Aufhängeplatte angeordnet sind.UNTERANSPRÜCHE 1. Abfallbehälter nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mittel nach aussen vorspringende Vorsprünge (19) sind, die am oberen Rand der Seitenwände (14) in Nähe der hinteren Ecken des Behälters angeordnet sind und dass die Aufspannvorrichtung einen weiteren Vorsprung (19) an der Vorderwand (12) entlang deren mittlerem Teil umfasst.2. Abfallbehälter nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (19) auf Stegen (17, 18) angebracht sind, die von der Mündungskante des Behälters aufragen.3. Abfallbehälter nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Mündungskante des Behälters zwischen den hintern Vorsprüngen (19) und der Rückwand (13) je ein Ausschnitt (21) in den Seitenwänden vorhanden ist.4. Abfallbehälter nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein Mündungs-Kantenausschnitt (21) zwischen den hintern Vorsprüngen (19) entlang der ganzen Rückwand (13) und ein kurzes Stück der anstossenden Seitenwände (14) erstreckt.5. Abfallbehälter nach einem der vorhergehenden Unteransprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die in Nähe der hinteren Ecken des Behälters angeordneten Vorsprünge (19) an den Seitenwänden (14) an ihren vorderen Enden abgeschrägt sind.6. Abfallbehälter nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mündungskante des Behälters einen Kantenwulst (20) zwischen dem Vorsprung (19) an der Vorderwand (12) und jedem der Vorsprünge (19) an den Seitenwänden aufweist.7. Abfallbehälter nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufhängerahmen bzw. die Aufhängeplatte (24) in einer Einpressung (22) angebracht ist, welche an der Aussenseite der Rückwand (13) über einem mittleren Teil ihrer Breite angeordnet ist 8. Abfallbehälter nach Unteranspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageebene des Aufhängerahmens bzw. der Aufhängeplatte (24) sich hauptsächlich in gleicher Höhe mit ebenen Rückwandteilen (23) beiderseits der Einpressung (22) befindet.9. Abfallbehälter nach Unteranspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur Lagerung des Deckels (25) am Aufhängerahmen oder an der Aufhängeplatte (24) in den Kantenausschnitt (21) der Behälterseitenwände vorspringende Arme (30) angeordnet sind, die Lagerachsen (32) für den Deckel (25) tragen.10. Abfallbehälter nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (25) mit einem Kantenflansch (39) zur Überlappung der Vorderwand (12) und der Seitenwände (14) versehen ist.11. Abfallbehälter nach Unteranspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (25) innen an der Unterseite eine Ausbuchtung (41) mit allmählich zunehmender Höhe von der Vorderkante des Deckels zu dessen Hinterkante aufweist, wobei sich diese Ausbuchtung im Abstand vom Kantenflansch (39) befindet, zur Belassung eines den Kantenteil des aufgespannten Beutels aufnehmenden Spaltes zwischen Kantenflansch und Ausbuchtung.12. Abfallbehälter nach Unteranspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbuchtung (41) an einem Absatz (42) im Abstand zur hinteren Kante des Deckels (25) endet, zur Belassung eines die Lagerung des Deckels aufnehmenden Raumes unter dem Deckel.13. Abfallbehälter nach einem der vorhergehenden Unteransprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Aufhängeplatte bzw. dem Aufhängerahmen (24) und einem Punkt des Deckels (25) hinter dessen Lagerachse (32) eine Zugfeder (45) zum selbsttätigen öffnen des Deckels (25) eingespannt ist.14. Abfallbehälter nach Unteranspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderwand (12) von aussen etwas elastisch eindrückbar ist und dass der Deckel (25) und die Vorderwand gegenseitig eingreifende Sperrvorrichtungen (19, 48) zum Festhalten des Deckels in geschlossener Lage aufweisen, welche Sperrvorrichtungen durch Eindrücken der Vorderwand aus diesem gegenseitigen Griff auszurücken sind.
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