DE8118059U1 - Ablegekasten mit Gelenk fuer die Klappe oder den Deckel des Ablegekastens - Google Patents
Ablegekasten mit Gelenk fuer die Klappe oder den Deckel des AblegekastensInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen^Ab]egekasten mit/einem neuen
^/Gelenk für die Klappe oder den Deckel des AblegekastensyDas Gelenk
gemäss der Erfindung ist besonders geeignet zur Befestigung der Klappe eines Archivkastens an diesem Kasten.
Ein solcher Archivkasten besteht aus einem Behälter, in dem sich eine ausziehbare
Schublade befindet und wobei die offene Seite, über welche die Schublade hinein- und herausgeschoben werden kann, mit einer an dem oberen
Rand scharnierbaren Klappe versehen ist. Das sich zwischen dem Behälter und der Klappe befindende Gelenk besteht gemäss der bekannten Technik aus einer
Anzahl an dem Rand des Behälters mit Zwischenräumen angebrachten VorSprüngen,
zwischen welche ähnliche VorSprünge der Klappe greifen können. Die Vorsprünge
sind mit in Flucht liegenden Bohrungen versehen, in welche, wie bei einem normalen Türgelenk ein langer Gelenkstift gesteckt werden kann. Weil
Archivkästen der beschriebenen Art meistens aus Kunststoff hergestellt sind, kommt es oft vor, dass der Rand des Behälters, an dem die Klappe angelenkt
werden soll, in dem Augenblick, in dem der Gelenkstift angebracht wird, etwas verbogen ist, so dass die Bohrungen in den Vorsprüngen nicht mehr in
Flucht liegen und der Gelenkstift schwer anzubringen ist.
Weiter ist der Gelenkstift selbst auch verhältnismässig lang und dünn, so
dass auch dieser leicht verbogen werden kann. Ein vor dem Anbringen verbogener Gelenkstift lässt sich schwer anordnen, während ein Gelenkstift, der
im Gebrauch verbogen worden ist, sich schwer entfernen lässt.
Letzteres ist wichtig, weil besonders bei Archivkästen meistens die Farbe
der Klappe die Art des Inhaltes des Kastens angibt. Solche Klappen sollen daher durch Klappen einer anderen Farbe ersetzt werden können. Auch in dem
Fall, dass eine Klappe während der Benutzung beschädigt wird, ist es notwendig, dass die beschädigte Klappe ersetzt wird.
Ein anderer Nachteil der bekannten Gelenke ist, dass der Gelenkstift nach
einer Seite aus den Bohrungen gezogen werden muss, wozu neben dem Archivkasten ein grosser freier Raum notwendig ist. Dieser Raum ist meistens nicht
vorhanden, weil Archivkästen dazu bestimmt sind, aufeinander und nebeneinander gesetzt zu werden, wobei die Kästen meistens mit ineinandergreifenden
Teilen versehen sind. Zum Ersetzen einer Klappe eines einzigen Kastens,
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der zu einer Zusammensetzung einer Anzahl aneinander gekuppelter Kästen gehört,
ist es dann notwendig, diese Zusammensetzung teilweise oder ganz zu demontieren.
Die geschilderten Nachteile gelten mehr oder weniger auch für solche Gelenkkonstruktionen
bei andersartigen Ablegekasten, die auch aus anderen Material als Kunststoff hergestellt sein können.
Die Erfindung bezweckt, die geschilderten Nachteile zu beseitigen.
Dazu wird gemäss der Erfindung bei einem Ablegekasten ein Gelenk
für eine Klappe oder einen Deckel dieses Ablegekastens gekennzeichnet durch einen ersten Teil, der einen Schlitz umfaßt; einen
τ zeiten als Befestigungsorgan dienenden Teil, der aus einem Gelenkstift besteht, sowie einem im wesentlichen quer zu dem Gelenkstift
und fest mit diesem verbundenen Organ, das klemmend in den Schlitz passt, und einen dritten Teil, der den Gelenkstift drehbar auf-
nehmpn kann
Die Erfindung wird im Nachstehenden unter Hinweis auf die beigefügte
Zeichnung einiger Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen Archivkasten, bei dem das Gelenk gemäss der Erfindung angewendet
wird;
Fig. 2 eine Unteransicht einer Ausführungsform eines Gelenks gemäss der Erfindung
mit auseinander genommenen Teilen;
Fig. 3 eine Einzelheit der Fig. 2 im Schnitt längs der Linie III-III in
Fig. 2;
Fig. 4 eine Abwandlung eines Teiles der Fig. 2; und Fig. 5 eine andere Abwandlung.
Der in Fig. 1 gezeigte Archivkasten besteht aus einem Behälter 1, dessen
Vorderseite offen ist und mit einer Abschlussklappe 2 versehen ist, die in
teilweise offener Stellung wiedergegeben ist und an dem Oberrand 3 gelenkig
mit dem entsprechenden Rand des Kastens oder Behälters verbunden ist.
In dem Kasten oder Behälter befindet sich eine mit Seitenwänden (nicht wiedergegeben)
oder mit einem Aufreihstiftensytem (nicht wiedergegeben) versehene ausziehbare Schublade 4 zum Ablegen von Schriftstücken.
Der Kasten ist an den hochstehenden Seitenwänden mit Mitteln 5, 6 zum Aneinanderkuppeln
einer Anzahl solcher Kästen versehen, während in der oberen und unteren Fläche Profilierungen vorgesehen sind, die in die Profilierungen
auf der unteren bzw. oberen Fläche ähnlicher Kästen passen, um eine gute und stabile Stapelbarkeit zu erhalten.
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform eines Gelenks gemäss der Erfindung, das
statt des Gelenkes nach Fig. 1 angewendet werden kann. Das wiedergegebene Gelenk besteht aus drei Teilen. Der erste Teil, der in Fig. 2 in der Mitte
wiedergegeben ist, dient als Verbindungsorgan zwischen den anderen zwei Teilen, die an der Klappe bzw. dem Kasten befestigt sind, und die damit vorzugsweise
ein Ganzes bilden, was zumal bei Anwendung von Kunststoff relativ einfach verwirklicht werden kann. Die Weise, wie das Verbindungsorgan mit
den anderen Teilen gekuppelt werden kann, ist mit den Pfeilen 9 und 10 angegeben.
Das Verbindungsorgan H ist vorzugsweise aus Metalldraht gebogen, aber auch
anderes Material und auch eine andere Herstellungsweise ist denkbar. Das Verbindungsorgan 11 besteht aus einem Gelenkstift 12, der an einem Ende in
einen rechtwinklig zu dem Gelenkteil verlaufenden Schenkel 13 übergeht, der in Abstand von dem Gelenkstift in Richtung des Gelenkstiftes zurückgebogen
ist. Der zurückgebogene Schenkel 14 verläuft etwas schräg in bezug auf den Schenkel 13 und bildet zusammen mit diesem eine Art Nase, die in den
an dem Kasten befestigten Teil 20, der mit einem Echlitz 21 versehen ist,
geschoben werden kann. Dabei wird der Schenkel 14 einigermassen nach dem Schenkel 13 gebogen, so dass die Nase klemmend in dem Schlitz angeordnet
werden kann. Obwohl die in dieser Weise erhaltene loslösliche Klemmbefestigung für bestimmte Anwendungen ausreicht, ist es in anderen Fällen gewünscht,
die Nase zu arretieren. In der in Fig. 2 gezeigten Ausfünhrungsform ist dazu in dem zurückgebogenen Schenkel 14 des Verbindungsorgan in Abstand
von dem Ende der Nase eine Schulter 15 in Richtung des Schenkels 13 angebracht.
Diese Schulter kann den Hinterrand 22 des Teiles 20 hintergreifen. Die
Schulter ist in montiertem Zustand des Verbindungsorgan einigermassen schräg
in bezug auf den Hinterrand 22 angebracht, d.h. dass die Schulter nicht rechtwinklig zu der Seitenwand des Schlitzes 21 verlauft, so dass das
Befestigungsorgan 11 durch Ausüben einer gewissen Kraft in einer dem Pfeil 9 entgegengesetzten Richtung ohne Beschädigung aus dem Schütz gezogen werden
kann, wobei der zurückgebogene Schenkel 14 einigermassen in Richtung des Schenkels 13 federt.
Weil die Schulter 15 nur in einer einzigen Richtung die Stelle der Nase in
dem Schlitz bestimmt, ist an dem Ende des Schenkels 14 noch ein von dem Schenkel 13 abgewandter Anschlag 16 gebildet, der in montiertem Zustand des
Befestigungsorgans an dem Vorderrand 23 des Teiles 20 anliegt.
Das Anschlag 16 wird vorzugsweise auch bei Ausführungsformen ohne Schulter
angewendet.
Fig. 2 zeigt weiter einen Teil der Klappe 2, die mit Mittel zum Aufnehmen
des Gelenkstiftes 12 versehen ist. Diese Mittel bestehen in der wiedergegebenen Ausführungsform aus an der Innenseite der Klappe, in der Nähe des
Randes, an dem die Klappe Scharnieren muss, angeordneten Vorsprüngen. Diese Vorsprünge sind in zwei parallelen Reihen mit einem solchen Zwischenabstand
geordnet, dass der Gelenkstift klemmend, aber loslöslich zwischen den Vorsprüngen
befestigt werden kann. Diese Reihen sind in Fig. 2 mit 25 und 26 angegeben. Wenn die Klappe, wie das bei der in Fig. 2 .abgebildeten Klappe
der Fall ist, mit einem verdickten Rand 27 versehen ist, können die längs dieses Randes angeordneten Vorsprünge ganz oder teilweise mit dem verdickten
Rand zusammenfallen.
Weiter ist eine Aussparung 30 in dem verdickten Rand vorgesehen, um den
Schenkel 13 des Befestigungsorgans aufnehmen zu können, wenn die Klappe in Öffnungsstellung gebracht wird.
Zur Verdeutlichung der Form der Vorsprünge zeigt Fig. 3 in grösserem Massstab einen Schnitt gemäss der Linie III-III in Fig. 2. Fig. 3 zeigt einen
Teil der Klappe 2 mit einem verdickten Rand 27. Der Rand 27 ist an der
Innenseite mit einem Vorsprung 28 versehen, der in der Nähe der Fläche der
Klappe 2 unterschnitten ist, um einen Aufnahmeraum für den Gelenkstift 12
zu bilden. Der Gelenkstift wird weiter noch durch einen fingerförmigen Vorsprung 29 eingeschlossen, der gegenüber dem Vorsprung 28 liegt und der
gleichfalls in der Nähe der Fläche der Klappe 2 unterschnitten sein kann.
Der Vorsprung 28 ist ein Teil der Reihe 26 und der Vorsprung 29 gehört zu
der Reihe 25. Beim Anordnen des Gelenkstiftes zwischen den Reihen der Vorsprünge
federn die Vorsprünge der Reihe 25 etwas auswärts und sodann wieder zurück wenn der Stift in die Unterschneidungen gefallen ist, so dass der
Gelenkstift gut festgehalten wird, aber wohl loslöslich ist.
Es wird bemerkt, dass verschiedene Abwandlungen der Form des Vorsprungen
und dessen Anordnung möglich sind. So können z.B. nur die Vorsprünge einer Reihe Unterschneidungen aufweisen und können die Vorsprünge der zwei Reihen
versetzt in bezug aufeinander angeordnet sein.
Die Vorsprünge bilden vorzugsweise mit der Klappe ein Ganzes, was bei der
Anwendung von Kunststoff einfach verwirklicht werden kann.
Vorzugsweise sind die Vorsprünge einer der Reihen, in Fig. 3 der Vorsprung
28 der Reihe 26, an den von der Klappe abgewandten Enden abgeschrägt, wie bei 33 angegeben worden ist, damit der Gelenkstift leicht angebracht werden
kann. Weiter wird zu demselben Zweck und um die Stelle des Gelenkstiftes in
der Schliesselstellung zu fixieren, vorzugsweise der zwischen die Reihen der Vorsprünge gebildete Schlitz an den Enden abgeschlossen durch einerseits
einen verdickten Rand 31 der Klappe 2 und andererseits eine Querwand 32.
Der Gelenkstift kann auch in anderer Weise an der Klappe befestigt werden,
indem statt der Reihen der Vorsprünge eine Anzahl in Flucht durchbohrter Trennwände benutzt wird, oder ein rohrförmiges Organ, das an dem oberen
Rand der Klappe angeordnet ist, wobei der Stift 12 in die Bohrung geschoben wird. Zwar wird dann der Gelenkstift nicht in Längsrichtung fixiert, aber das
braucht nicht von Nachteil zu sein, wenn mindestens zwei Gelenke angewendet werden, deren Gelenkstifte einander zugewandt sind.
Die Figuren 4 und 5 zeigen Abwandlungen des in Fig. 2 wiedergegebenen Befestigungsorgans
· In beiden Fällen ist das Befestigungsorgan vorzugsweise aus Metalldraht hergestellt.
In der Ausführungsform nach Fig. 4 ist der Schenkel 14' nahezu parallel
zu dem Schenkel 13, jedoch vorzugsweise ein wenig divergierend zurückgebogen. Der Schenkel 14' ist in Abstand von der Biegungsstelle mit einer kleinen
Ausnehmung 40 versehen, die mit einem entsprechenden Vorsprung 41 auf der Wand des Schlitzes 21 zusammenarbeiten kann. Dieser Vorsprung ist vorzugsweise
ein ortsfester Vorsprung, der mit dem Teil 20 ein Ganzes bildet, aber kann auch aus einem in der Wand des Teiles 20 angebrachten/ unter Federdruck
stehenden Arretierungskügelchen bestehen.
Die Ausnehmung 40 kann auch in dem Schenkel 13 angebracht sein. Dasselbe
gilt für die Schulter 15 nach Fig. 2. Ferner können auch beide Schenkel mit einer Schulter 15 oder einer Ausnehmung versehen sein, die dann Randern
oder Vorsprüngen des Teiles 20 entsprechen.
Fig. 5 zeigt ein Befestigungsorgan gemäss der Erfindung, wobei der Gelenkstift
12 sich bis an dem Schenkel 13 vorbei erstreckt, wie mit 12' angegeben
wird. Ein solches Befestigungsorgan ist zur Anordnung in Abstand von dem Seitenrand der Klappe, z.B. in der Mitte der Klappe, geeignet.
Es wird bemerkt, dass verschiedene Kombinationen der beschriebenen Abwandlung
möglich und für einen Fachmann naheliegend sind, ohne dass man den Rahmen '
der Erfindung übersteigt. So kann der Gelenkstift z. B aus zwei Teilen bestehen,
wobei der eine Teil mit dem einen Schenkel 13 verbunden ist und der andere Teil mit dem dazu etwas verlängerten zurückgebogenen Schenkel 14 des
Befestigungsorgans, wobei die Arretierung beispielsweise durch eine oder
mehrere Ausnehmungen der in Fig. 4 durch 40 angegebenen Art bewirkt werden kann. ' ;
Weiter kann der Teil des Gelenks, der in der beschriebenen Ausführungsfcna
an dem Ablegekasten befestigt ist oder ein Teil davon ist, auch an der Klappe angebracht sein oder einen Teil davon bilden, während der Gelenkstift
dann in der beschriebenen Weise an dem Ablegekasten statt an der Klappe befestigt sein kann.
KURZE ZUSAMMENFASSUNG
Gelenk für die Klappe oder den Deckel eines Ablegekastens, mit einem
ersten Teil, der einen Schlitz umfasst, einem zweiten als Befestigungsorgan dienenden Teil, der aus einem Gelenkstift besteht, sowie einem
im wesentlichen quer zu dem Gelenkstift und fest mit diesem verbundenen Organ, das klemmend in den Schlitz passt, und einem dritten Teil, der den
Gelenkstift drehbar aufnehmen kann.
Claims (14)
1. Ablagekasten mit einer Klappe oder einem Deckel, die mittels eines Gelenks miteinander verbunden sind, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gelenk aus folgenden Teilen besteht: einem ersten Teil, der einen Schlitz umfaßt; einem zweiten
als Befestigungsorgan (11) dienenden Teil, der aus einem Gelenkstift (12) besteht, sowie einem im wesentlichen quer
zur dem Gelenkstift und fest mit diesem verbundenen Organ, das klemmend in den Schlitz passt, und einem dritten Teil,
der den Gelenkstift drehbar aufnehmen kann.
2. Ablagekasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das fest mit dem Gelenkstift (12) verbundene Organ ein im
wesentlichen quer in Bezug auf den Gelenkstift verlaufender erster Schenkel (13) aus demselben Material ist, der einen
in Abstand von dem Gelenkstift (12) in Richtung des Gelenkstiftes (12) aber etwas konvergierend in Bezug auf den ersten
Schenkel (13) zurückgebogenen zweiten Schenkel (1A-) aufweist, wobei die zwei Schenkel (13,14·) klemmend in den
Schlitz geschoben werden können.
3. Ablagekasten nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens einer der Schenkel (13,14) mit einer in
Richtung des anderen Schenkels zurückspringenden Schulter (15) versehen ist, die hinter den, in Einschubrichtung
betrachtet, hinteren Rand des Schlitzes (21)greifen kann.
4. Ablagekasten nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der zurückgebogene Schenkel (14·) an dem dem Gelenkstift
(12) zugewandten Ende mit einem in wesentlichen quer zu diesem Schenkel (14) verlaufenden Anschlag (16) versehen
ist, der in montiertem Zustand an dem vorderen Rand(23) des Schlitzes (21) anliegt.
5. Ablagekasten nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Schenkel (14) mit einer Ausnehmung
(4o) versehen ist, die mit einem in den Schlitz (21) ragenden Vorsprung (41) zum Arretieren des Befestigungsorgans zusammenarbeiten
kann.
6. Ablagekasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkstift (12) aus zwei in Flucht liegenden Teilen
(12,12') besteht, und daß das mit dem Gelenkstift (12) fest verbundene Organ im wesentlichen U-förmig ist, wobei die Enden
der Schenkel der U- Form mit den betreffenden Teilen des Gelenkstiftes (12) verbunden sind.
7· Ablagekasten nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens einer der Schenkel (13,14) der U- Form mit einer Ausnehmung versehen ist, die mit einem in den Schlitz
ragenden Vorsprung zum Arretieren des Befestigungsorgans zusammenarbeiten kann.
8. Ablagekasten nach Anspruch 6 oder 7» dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens einer der Schenkel der U- Form eine Schulter aufweist, die den hinteren Rand des Schlitzes hintergreifen
kann.
_ 3 —
9· Ablagekasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der dritte Teil aus zwei parallelen Reihen sich von einer Basis erstreckenden Pinger
(25»26) besteht, wobei die Reihen der Finger einen zwischenliegenden
Raum freilassen, in dem der Gelenkstift(12)
klemmend jedoch drehbar angeordnet werden kann.
10. Ablagekasten nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens die Finger einer der Reihen in der Nähe der Basis unterschnitten sind zum Bilden eines Raumes, in den
der Gelenkstift frei drehbar aufgenommen werden kann.
11. Ablagekasten nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Raum zwischen den Reihen von Fingern
an mindestens einem Ende durch eine Querwand (32)begrenzt is1
12. Ablagekasten nach einem der Ansprüche 1 bis 9* dadurch
gekennzeichnet, daß der dritte Teil mit einem Körper versehen ist, in dem eine Bohrung (3o) vorgesehen ist, in welche
der Gelenkstift (12) geschoben werden kann.
13· Ablagekasten nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß eine der Reihen von Fingern (25,26) ganz oder teilweise in einem verdickten Rand (27) des dritten
Teiles versenkt ist.
14. Ablagekasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der dritte Teil einen verdickten Rand (27) hat, dadurch
gekennzeichnet, daß der verdickte Rand (27) mit mindestens einer Aussparung (33) zum Aufnehmen des quer zu
dem Gelenkstift (12) verlaufenden und mit diesem verbundenen Organs versehen ist.
Applications Claiming Priority (1)
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| NL8003678A NL8003678A (nl) | 1980-06-25 | 1980-06-25 | Scharnier. |
Publications (1)
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ID=19835510
Family Applications (1)
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| GB (1) | GB2078851A (de) |
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4139182A1 (de) * | 1991-11-28 | 1993-06-09 | Bito-Lagertechnik Bittmann Gmbh, 6554 Meisenheim, De | Scharnierverschluss |
Families Citing this family (2)
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|---|---|---|---|---|
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- 1980-06-25 NL NL8003678A patent/NL8003678A/nl not_active Application Discontinuation
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1981
- 1981-06-19 GB GB8118906A patent/GB2078851A/en not_active Withdrawn
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE4139182A1 (de) * | 1991-11-28 | 1993-06-09 | Bito-Lagertechnik Bittmann Gmbh, 6554 Meisenheim, De | Scharnierverschluss |
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