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CH432462A - Nichtstaubende Farbstoffe - Google Patents

Nichtstaubende Farbstoffe

Info

Publication number
CH432462A
CH432462A CH823663A CH823663A CH432462A CH 432462 A CH432462 A CH 432462A CH 823663 A CH823663 A CH 823663A CH 823663 A CH823663 A CH 823663A CH 432462 A CH432462 A CH 432462A
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
treated
fibers
naphthalimide
parts
formula
Prior art date
Application number
CH823663A
Other languages
English (en)
Inventor
Lucchini Tommaso
Original Assignee
Acna
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Acna filed Critical Acna
Publication of CH432462A publication Critical patent/CH432462A/de

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Classifications

    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C09DYES; PAINTS; POLISHES; NATURAL RESINS; ADHESIVES; COMPOSITIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; APPLICATIONS OF MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • C09BORGANIC DYES OR CLOSELY-RELATED COMPOUNDS FOR PRODUCING DYES, e.g. PIGMENTS; MORDANTS; LAKES
    • C09B67/00Influencing the physical, e.g. the dyeing or printing properties of dyestuffs without chemical reactions, e.g. by treating with solvents grinding or grinding assistants, coating of pigments or dyes; Process features in the making of dyestuff preparations; Dyestuff preparations of a special physical nature, e.g. tablets, films
    • C09B67/0071Process features in the making of dyestuff preparations; Dehydrating agents; Dispersing agents; Dustfree compositions
    • C09B67/0077Preparations with possibly reduced vat, sulfur or indigo dyes

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Organic Chemistry (AREA)
  • Cosmetics (AREA)
  • Treatments For Attaching Organic Compounds To Fibrous Goods (AREA)

Description


  
 



  Verfahren zum optischen Bleichen von Textilfasern
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum optischen Bleichen von Textilfasern aus synthetischen oder halbsynthetischen. hochmolekularen organischen Stoffen unter Verwendung von Naphthalimidderivaten.



   Das schweizerische Patent Nr. 409 850 schützt das optische Aufhellen von Textilfasern mit Naphthalsäuren, Naphthalsäureanhydriden oder am Stickstoffatom gegebenenfalls mit einem organischen Rest substituierten Naphthalimiden, wobei der Naphthalinkern dieser Verbindungen mindestens eine niedere Alkoxygruppe trägt.



   Auch ist in der deutschen Patentschrift Nr. 1   274    beschrieben worden, zum Aufhellen von natürlichen oder synthetischen Fasermaterialien Derivate des   4-Aminonaphthalin-1    ,8-dicarbonsäureamids zu verwenden.



   Diese letzteren Aufhellungsmittel zeigen jedoch eine geringe aufhellende Wirkung. Auch ist der mit diesen Mitteln erzielte   Aufhellüngseffekt    nicht lichtbeständig.



   Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, auf Textilfasern aus synthetischen oder halbsynthetischen hochmolekularen organischen Stoffen lichtbeständige und ausgezeichnete optische Bleichwirkungen zu erreichen.



   Dies wird erfindungsgemäss dadurch erreicht, dass die Textilfasern aus synthetischen oder halbsynthetischen, hochmolekularen organischen Stoffen mit mindestens einem der achromatischen   Naphthalimidderivate    der Formel:
EMI1.1     
 in der   R1.    einen andern achromatischen organischen Rest als einen nichtsubstituierten Alkylrest und   Re    ein Wasserstoffatom oder einen achromatischen organischen Rest bedeutet, behandelt werden.



   Versuche zwecks optischen Bleichens von verschiedenartigen Textilfasern aus synthetischen oder halbsynthetischen hochmolekularen organischen Stoffen haben ergeben, dass der genannte Zweck durch die   Naphthalimiddsaivate    der Formel (1) befriedigend erfüllt wird. Diese Verbindungen fluoreszieren beim Auflösen oder Dispergieren in einem geeigneten Lösungsmittel oder Auftragen auf eine geeignete   Grundmasse    im Tageslicht oder im ultravioletten Licht bedeutend blauviolett und weisen ein breites ultraviolettes Absorptionsband auf. Ferner zeigen sie im allgemeinen eine gute Affinität zu verschiedenartigen Textilfasern aus synthetischen oder halbsynthetischen, hochmolekularen organischen Stoffen und weisen an sich eine gute Stabilität auf.

   Daher üben sie   eine    grosse und beständige Aufhellung auf die genannten Fasern aus.



   Als optisches Bleichmittel der angegebenen Formel (I) können verschiedenartige Verbindungen verwendet werden. Als achromatische organische Reste für R1 der Formel (I) seien beispielsweise genannt geradkettigc oder verzweigte substituierte Alkylreste, wobei Alkylreste wie Methyl, Äthyl, n- und Isopropyl, n- und Isobutyl,   ni    und Isopentyl, n- und Isohexyl, n-Octyl,   2-iithylhexyl,    n- und Isododecyl, n- und   Isotridecyl    und dergleichen durch Hydroxyl-, Alkoxyl-, prim. Amino-, sek.   Amine    (wie Alkylamino-), tert. Amino- (wie Bis  alkylamino-)    oder quart. Ammoniumgruppen (wie Trialkylammoniumgruppe) und dergleichen substituiert sein können. Solche substituierte Alkylreste sind z. B.



   Hydroxyäthyl, Hydroxypropyl, Hydroxybutyl,
Methoxyäthyl, Athoxyäthyl,   Äthoxypropyl,   
Propoxypropyl,   N,N-Dimethylaminoäthyl,       N,N-Dimethylaminopropyl,   
N-Trimethylammoniumäthyl,
N-Trimethylammoniumpropyl,
N-Triäthylammoniumäthyl,
N-Triäthylammoniumpropyl und dergleichen.  



   Ferner können als   R1    auch Arylreste wie Phenyl, Naphthyl oder dergleichen verwendet werden, wobei diese Arylreste durch mindestens eine solcher Gruppen, wie Alkyl, Alkoxy, Hydroxyl, Alkoxyalkyl, Amino, sek. Aminoalkyl, tert. Aminoalkyl, quart. Ammoniumalkyl, Nitro, Halogen und dergleichen substituiert sein können. R1 kann auch ein Aralkylrest, wie Benzyl, oder ein cycloaliphatischer Rest, wie Cyclohexyl, sein.



   Als achromatische organische Reste für R2 der Formel (I) können die bereits für   Rt    angeführten, achromatischen Reste ebenfalls verwendet werden, wobei R1 gleich R2 oder von   R1    verschieden sein kann. Ferner kann   R    auch ein Rest, wie z. B.



  sein.
EMI2.1     




   Die Verbindungen der angegebenen Formel (1) können nach verschiedenen Verfahren leicht hergestellt werden.



  So können sie z. B. durch Kondensation von in 4-Stellung durch eine Sulfon- oder Nitrogruppe oder ein Halogenatom substituierten Naphthalimiden oder deren achromatischen N-Derivaten mit achromatischen, alkoholische oder phenolische Hydroxylgruppen enthaltenden Verbindungen vorteilhaft erhalten werden. Ferner können sie durch Kondensation von in 4-Stellung über ein Sauerstoffatom einen achromatischen organischen Rest gebunden enthaltenden, 4-substituierten   Naplithal-    säuren oder deren Anhydriden mit Ammoniak oder achromatischen Aminen oder gegebenenfalls auch durch Behandlung von 4-Hydroxy-naphthalimid oder dessen achromatischen N-Derivaten mit einem geeigneten Ätherifizierungsmittel erhalten werden.



   Die neuen optischen Bleichmittel der Formel (I) üben alle bei der Anwendung auf verschiedenartige synthetische oder halb synthetische Textilfasern   eus-    gezeichnete optisch bleichende Wirkungen aus.



   Die Behandlung von Fasermaterialien aus Polyestern, wie Polyäthylenterephthalat, erfolgt in der Regel mit einer das neue, in Wasser schwer lösliche, optische Bleichmittel enthaltenden wässrigen Dispersion nach den für diese Fasermaterialien üblichen Färbemethoden.



  So wird zuerst unter Verwendung eines geeigneten Dispergier- und/oder Netzmittels das neue optische Bleichmittel in Wasser gleichmässig   dispergieft,    um eine Behandlungsflotte zu bereiten. Mit der so erhaltenen Flotte werden die Polyesterfasern bei Temperaturen bis auf 1000 C imprägniert oder geklotzt. Die genannte Behandlung kann aber auch durch Anwendung der sogenannten Träger-Färbung in Gegenwart eines Trägers, wie Chlorbenzol, Phenylphenol oder Hydroxybenzophenon, erfolgen. Ferner kann das sogenannte    Hochtemperatur-Färbeverfahren W    oder    Thermosol;    Verfahrens zum Färben von Polyesterfasermaterialien auch auf die Behandlung gemäss der Erfindung angewandt werden.

   Die so behandelten   Polyesterfasermate-    rialien fluoreszieren blauviolett im Tageslicht oder im ultravioletten Licht, wodurch bei den ungefärbten Fasermaterialien die Gelblichkeit ausgelöscht wird, so dass die Fasermaterialien noch weisser aussehen. Bei den gefärbten Fasermaterialien wird aber dadurch die Helligkeit verbessert, so dass in diesem Fall die Fasermaterialien noch brillanter aussehen. Die neuen optischen Bleichmittel können weiterhin z. B. auch für Textilfasern auf der Basis von Polyacrylnitril, Polyvinyl (z. B. Polyvinylchlorid), Polyolefin   (z.B.Polypropylen),    Celluloseester (z. B. Celluloseacetat), verwendet werden.



   Im nachstehenden wird die Erfindung an Hand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, ohne jedoch sie darauf zu beschränken. Dabei soll unter dem Ausdruck   teil*    stets   eGewichtsteils    verstanden werden.



   Beispiel 1
1 Teil der nachstehend angeführten Naphthalimidderivate wird durch Mischen mit 2 Teilen Dispergiermittel, das aus einem Kondensationsprodukt aus 2-Naphthol-6-sulfonsäure und Kresol mit Formaldehyd besteht, in eine leicht zu dispergierende Form gebracht und dann in 6000 Teilen Wasser dispergiert.



  In dieses Bad werden 200 Teile Polyester-, Cellulose  acetat- oder Polyamidfasern    eingetaucht, 1,5 Stunden bei 1200 C behandelt, darauf 15 Minuten bei 900 C mit 2000 Teilen Wasser, das 6 Teile eines oberflächenaktiven Mittels (Alkylaryl-sulfonat) enthält, gewaschen und dann mit Wasser gespült und getrocknet. Auf diese Weise werden ausgezeichnet aufgehellte Textilfasern von guter Lichtechtheit erhalten.
EMI2.2     




   Beispiel 2 2 Teile Naphthalimidderivat der Formel:
EMI2.3     
 werden in 3000 Teilen Wasser gelöst. In diesem Bad   werden 100 Teile Acrylnitrilfasern 1,5 Stunden bei etwa    1000 C behandelt, darauf der Seifenwäsche unterworfen, mit Wasser gespült und dann getrocknet. Die Fasern sind ausgezeichnet aufgehellt.  



   Beispiel 3 1 Teil   4-Phenoxy-naphthalsäureimid    der Formel:
EMI3.1     
 wird durch Mischen mit 2 Teilen Dispersionsmittel in eine leicht zu dispergierende Form fein verteilt und dann in 6000 Teilen Wasser dispergiert. In der so erhaltenen Behandlungsflotte werden 200 Teile Polyesterfasern 1,5 Stunden bei 1200 C behandelt, darauf 15 Minuten bei 900 C mit 2000 Teilen Wasser, das 6 Teile eines oberflächenaktiven Mittels enthält, gewaschen, dann mit Wasser gespült und getrocknet, wodurch auf den Fasern ausgezeichnete Bleichwirkungen von hoher Lichtechtheit erzielt werden.



   Das in diesem Beispiel verwendete 4-Phenoxy  naphthalsäureimid    kann durch Erhitzung von   4-Phenoxy-    naphthalsäure oder deren Anhydrid in Ammoniakwasser ohne weiteres erhalten werden.



   Beispiel 4
1 Teil   N-Methyl-4-phenoxy-naphthalsäureimid    der Formel:
EMI3.2     
 wird durch Mischen mit 2 Teilen Dispersionsmittel in eine leicht zu dispergierende Form fein verteilt und dann in 6000 Teilen Wasser dispergiert. In dieser Be  handlungsflotte    werden unter Zusatz von 30 Teilen eines Chlorbenzolträgers 200 Teile Polyesterfasern 2 Stunden bei 98-1000C behandelt, darauf wie in Beispiel 1 gewaschen, mit Wasser gespült und getrocknet, wodurch auf den Fasern ausgezeichnete Bleichwirkungen von hoher Lichtechtheit erzielt werden.



   Das in diesem Beispiel eingesetzte N-Methyl4phenoxy-naphthalsäureimid kann durch Kondensation von   N-Methyl4-brom-naphthalsäureimid    mit Phenol in Gegenwart von Kaliumhydroxyd erhalten werden.



   Wird in diesem Beispiel statt des genannten N-Methyl4-phenoxy-naphthalsäureimid   N-Athyl-    oder N-Propyl4-phenoxy-naphthalsäureimid verwendet und sonst in gleicher Weise gearbeitet, dann werden ebenfalls gleiche Bleichwirkungen erzielt.



   Beispiel 5
Mit   N - Methyl -4 -      cyclohexyloxy-naphthalsäureimid    der Formel:
EMI3.3     
 werden die Polyesterfasern in ganz gleicher Weise wie in Beispiel 4 behandelt, wodurch ausgezeichnete Bleichwirkungen von hoher Lichtechtheit erzielt werden.



   Beispiel 6
1 Teil   N-Methyl-4-phenoxy-naphthalsäureimid    wird durch Mischen mit 2 Teilen Dispersionsmittel in eine leicht zu dispergierende Form fein verteilt und dann in 6000 Teilen Wasser dispergiert. In dieser Behandlungsflotte werden 200 Teile   Cellüloseacetatfasern    1 Stunde bei 850 C behandelt, dann nach der Seifenwäsche bei 1500 C mit Wasser gespült und getrocknet, wodurch auf den Fasern lichtechte Bleichwirkungen erzielt werden.



   Werden in diesem Beispiel statt der Celluloseacetatfasern 200 TeilePolyamid- oder Polyacrylnitrilfasern verwendet und bei 1000 C, jedoch sonst in gleicher Weise behandelt, dann werden ebenfalls gleiche Bleichwirkungen erzielt.



   Beispiel 7
Mit verschiedenen Naphthalsäureimidderivaten der nachstehend angeführten   Formeln    werden gemäss den vorhergehenden Beispielen die dort angegebenen, verschiedenen Kunstfasern behandelt, wodurch ebenfalls ausgezeichnete Bleichwirkungen von hoher Lichtechtheit erzielt werden:
EMI3.4     
  
EMI4.1     

Beispiel 8 2 Teile Naphthalsäureimidderivat der Formel
EMI4.2     
 werden in 3000 Teilen Wasser gelöst. In der so erhaltenen Flotte werden 100 Teile Polyacrylnitrilfasern 1,5 Stunden bei etwa 1000 C behandelt, darauf der Seifenwäsche unterworfen, dann mit Wasser gespült und getrocknet, wodurch auf den Fasern ausgezeichnete Bleicheffekte erzielt werden.



   Beispiel 9
Gewebe aus einer Polyesterfaser (Polyäthylenterephthalat), einer Celluloseacetatfaser, einer Polyacrylnitrilfaser, einer mit   NaClO2    behandelten Acrylfaser (Polyacrylnitril) und einer Polyamidfaser (Nylon) wurden erfindungsgemäss mit N-Methyl-4-phenoxynaphthalimid bzw. mit   N-Methylffiacetarnido-naphthalimid,    einem in der Deutschen Patentschrift Nr. 1 019 274 beschriebenen Aufhellungsmittel behandelt.



   Dabei wurden zuerst je   2 %    des Aufhellungsmittels, bezogen auf das Gewicht der Faser, mit dem dreifachen des obigen Gewichts eines   Dispergiermitteis,    bestehend aus einem Kondensat aus dem Natriumsalz der Naphthalin-2-sulfonsäure und Formaldehyd, mit einer geringen Menge Wasser verknetet.



   Das Polyestergewebe wurde in Wasser im Flottenverhältnis 1   50    eingetragen und bei 1300 C 60 Minuten behandelt.



   Die Celluloseacetat- und   Polyacrylnitrilgewebe    wurden in Wasser im Flottenverhältnis 1: 30 eingetragen und bei 85 bzw. 1000 C 45 Minuten bzw. 60 Minuten behandelt.



   Das mit   NaClO    vorbehandelte Acrylfasergewebe und das Polyamidgewebe wurden in Wasser im Flottenverhältnis 1: 30 eingetragen und bei 1000 C 60 Minuten behandelt. (Das Polyamidgewebe wurde nur mit 1   S    an Aufhellungsmittel behandelt.)
Alle Gewebe wurden hierauf in einem 2   g/l    eines iiblichen Waschmittels enthaltenden Bad im Flotten  verhältnis    von   1    30 bis 1: 50 bei   4f)-800    C 5 bis 10 Minuten gewaschen, mit Wasser gespült und getrocknet.



   Das auf diese Weise mit dem   N-Methyli4-phenoxy-    naphthalimid behandelte Polyestergewebe war weniger grünstichig, die so mit diesem Aufhellungsmittel behandelten Celluloseacetat- und Polyacrylnitrilgewebe waren weniger gelbstichig, das mit   NaCIO2    und dem obigen Aufhellungsmittel behandelte Acrylgewebe zeigte ein  neutraleres Weiss und das wie oben angegeben behan  delte    Polyamidgewebe war weniger gelbstichig als die in gleicher Weise, aber mit   N-Methyl-4-acetamido-naph-    thalimid behandelten Gewebe.



   Ausserdem sind die mit dem N-Methyl-4-phenoxynaphthalimid erzielten Aufhellungseffekte gegenüber denen mit N-Methyl-4-acetamido-naphthalimid lichtbeständiger.



   Dies geht aus der folgenden Tabelle hervor, in der für die Messung des Nachlassens des Aufhellungseffektes ein Atlas FDA Fadeometer benutzt wurde und dabei die Grade nach den JIS-L 1044 Vorschriften bestimmt wurden.



     
N-Methyl-4- N-Methyl-4 Aufhellungsmittel N-Methyl4- N-Methyl4- phenoxy- acetamid-    Gewebe verbindung verbindung  (Grade) Polyestergewebe 5 3 Celluloseacetatgewebe grösser als 5 2 Acrylgewebe 5 2 ein mit NaClO2 behandeltes Acrylgewebe 5 3 Polyamidgewebe 2 1 

Claims (1)

  1. PATENTANSPRUCH Verfahren zum optischen Bleichen von Textilfasern aus synthetischen oder halbsynthetischen, hochmolekularen organischen Stoffen unter Verwendung von Naphthalimidderivaten, dadurch gekennzeichnet, dass die Textilfasern mit einem Naphthalimidderivat der Formel: EMI5.1 behandelt werden, in der Rt einen andern achromatischen organischen Rest als einen nichtsubstituierten Alkylrest und RX, ein Wasserstoffatom oder einen achromatischen organischen Rest bedeuten.
    UNTERANSPRÜCHE 1. Verfahren nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern mit einer Naphthalimidverbindung der Formel EMI5.2 behandelt werden, in der R1' einen substituierten Alkyl-, Aryl-, Aralkyl- oder Cycloalkylrest oder einen nichtsubstituierten Aryl-, Aralkyl- oder Cycloalkylrest und R2, einen substituierten oder nichtsubstituierten Alkyl-, Aryl-, Aralkyl- oder Cycloalkylrest oder ein Wasser stoffatom bedeuten.
    2. Verfahren nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern mit einer Verbindung der obigen Formel behandelt werden, in der R1' gleich Re' ist.
    3. Verfahren nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern mit einer Verbindung der obigen Formel behandelt werden, in der R1' und R2.' verschieden sind.
    4. Verfahren nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern in einem wässrigen Medium mit den Naphthalimidverbindungen behandelt werden.
    Entgegengehaltene Schrift- und Bildwerke Deutsche Patentschrift Nr. 1 019 274
CH823663A 1962-07-04 1963-07-03 Nichtstaubende Farbstoffe CH432462A (de)

Applications Claiming Priority (1)

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IT1337762 1962-07-04

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GB (1) GB966952A (de)

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