AT506203A1 - Vorrichtung zum pumpen von suspensionen und sonstigen flüssigkeiten, insbesondere faserstoffsuspensionen - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Pumpen von Suspensionen und sonstigen Flüssigkeiten, insbesondere Faserstoffsuspensionen, wobei an den Druckstutzen ein Regelventil oder eine Rohrieitung mit einem grösseren Durchmesser als der Durchmesser des Druckstutzens anschliesst. Um strömungstechnisch keine Einengungen nach dem Druckstutzen der Pumpe zu haben ist es meist erforderlich ein Regelventil mit grösserem Normdurchmesser einzusetzen um keine grossen Druckverluste zu haben, da die Regelventile üblicherweise einen kleineren Durchgangsdurchmesser als der Normdurchmesser aufweisen. Dazu werden heute Übergangsstücke benötigt, die sich vom kleineren Flanschdurchmesser der Pumpe hin zum grösseren Flanschdurchmesser des Regelventils erweitern. Dadurch wird einerseits ein Zusatzteil benötigt, andererseits vergrössert sich die Entfernung zwischen Druckstutzen und Regelventil. Die Erfindung will nun die Nachteile der bekannten Ausführungen vermeiden und eine kompaktere Vorrichtung mit geringerem Druckverlust schaffen. Sie ist daher dadurch gekennzeichnet, dass der Flanschdurchmesser des Druckstutzens der Pumpe dem (Norm-) Durchmesser eines Regelventils bzw. einer Rohrleitung mit grösserem Anschlussmass als dem des Drucksstutzendurchmessers der Pumpe entspricht. Dadurch kann auf das zusätzliche Übergangsstück verzichtet werden, wobei auch der Abstand zwischen Druckstutzen der Pumpe und Regelventil verringert wird, was auch zu geringeren Rohrreibungsverlusten führt. Eine günstige Weiterbildung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch Bohrungen für die Montage eines Regelventiis bzw. einer Rohrleitung mit grösseren Anschlussquerschnitten als der Durchmesser des Druckstutzens der Pumpe aufweist, wobei alternativ der Flansch Bohrungen für die Montage eines Regelventils mit gleichem Anschlussquerschnitt wie der Durchmesser des Druckstutzens der Pumpe aufweisen kann. Auf diese Weise kann je nach Einsatzfall das richtige Bohrbild beim Druckstutzenflansch verwendet werden. Der Flansch selbst erfüllt die Voraussetzungen für Flansche mit grossem Anschlussdurchmesser. Bei Verwendung von kleineren Anschlussdurchmessern ist der Durchmesser des Druckstutzenflansches zwar 2547-AT - 1 überdimensioniert, das Bohrbild wird aber dem kleineren Durchmesser entsprechend ausgeführt. Auf diese Weise kann ein Standarddruckstutzen für eine Pumpe hergestellt, z.B. gegossen, und anschliessend geliefert werden ohne spezielle Gussmodelle für die unterschiedlichen Anschlüsse zu erfordern. Das erforderliche Bohrbild kann dann auf der Baustelle hergestellt werden. Die Erfindung wird nun anhand der Zeichnung beispielhaft beschrieben, wobei Fig. 1 eine Ausführung mit Übergangsstück nach dem Stand der Technik, Fig. 2 eine Ausführung gemäss der Erfindung, Fig. 3 eine weitere Ausführung gemäss der Erfindung, Fig. 4 einen erfindungsgemässen Druckstutzen mit Anschlussflansch und Bohrbild für einen grossen Anschlussdurchmesser und Fig. 5 einen erfindungsgemässen Druckstutzen mit Anschlussflansch und Bohrbild für einen kleinen Anschlussdurchmesser darstellt. Fig. 1 zeigt einen Teil einer Pumpe 1 mit Druckstutzen 2 und Druckstutzenflansch 3. An den Druckstutzen 2 schliesst ein Übergangsstück 4 an, das kegelstumpfförmig ausgebildet ist und sich in Richtung eines Regelventils 5 erweitert. Das Regelventil 5 ist hier beispielhaft als Quetschventil dargestellt. Es kann jedoch auch jede andere Art eines Ventils dafür verwendet werden. Der Flansch 6 des Übergangsstückes 4 weist einen kleinen Durchmesser auf, der dem des Druckstutzens 2 bzw. Druckstutzenflansches 3 entspricht. Auf der anderen Seite des Übergangsstückes 4 befindet sich ein Flansch 7 mit einem Durchmesser, der dem Durchmesser des Flansches 8 des Regelventils 5 entspricht und grösser ist, als der des Druckstutzenflansches 3 bzw. Flansches 6 des Übergangsstückes 4. Üblicherweise entspricht dies der nächsten Normgrösse des Durchmessers, d.h. bei ND 120 des Druckstutzenflansches 3 ergibt sich ein Durchmesser für den Flansch 8 des Regelventils 5 von ND 150. Analog ergibt sich bei einem Druckstutzenflanschdurchmesser von ND 150 ein Durchmesser des Flansches 8 von ND 200. Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist durch die Verwendung des Übergangsstückes 4 der Abstand h zwischen Druckstutzenflansch 3 und Flansch 8 des Regelventils 5 relativ gross. 2547-AT - 2 Fig. 2 zeigt nun eine Ausgestaltung der Erfindung wobei hier der Druckstutzen 2 mit einem speziellen Druckstutzenflansch 3' ausgeführt ist, dessen Bohrungen 9 mit den Bohrungen 10 des Flansches 8 des Stutzens 11 des Regelventils 5 übereinstimmen. Bei Verwendung eines Regelventils 5 mit grösserem Durchmesser werden die Bohrungen 9 im Druckstutzenflansch 3' entsprechend gebohrt, wobei der Druckstutzenflansch 3' einen Aussendurchmesser aufweist, der dem grösseren Innendurchmesser des Stutzens 11 entspricht. An den Kanten treten zwar kleinere Verwirbelungen und dadurch Verluste auf, diese werden jedoch durch Wegfall des Übergangsstückes und dadurch direkte Verbindung zwischen Pumpengehäuse 2 und Regelventil 5 mehr als kompensiert. In Fig. 3 ist die Verwendung eines Regelventils 5 mit gleichem Durchmesser des Flansches 8' wie dem Durchmesser des Druckstutzenflansches 3' dargestellt. In diesem Fall werden die Bohrungen 9' des Druckstutzenflansches 3' derart gebohrt, dass sie mit den Bohrungen 10' des Flansches 8' des Stutzens 11' übereinstimmen. Der Druckstutzenflansch 3' ist für diesen Fall zwar überdimensioniert, da er für den Fall nach Fig. 2 ausgelegt ist. Es ist jedoch nur mehr eine Ausführung eines Druckstutzenflansches 3' erforderlich, was zu einer Vereinfachung der Herstellung und Lagerhaltung führt. Ausserdem können die Bohrungen 9 bzw. 9' des Druckstutzenflansches 3' direkt auf der Baustelle gebohrt und somit an die dortigen Gegebenheiten des vorhandenen bzw. vorgesehenen Regel ventils 5 angepasst werden. Fig. 4 zeigt nun einen Druckstutzen 2 mit Druckstutzenflansch 3' gemäss Fig. 2, wobei die Bohrungen 9 einem Flansch mit grösserem Innendurchmesser entsprechen, der Druckstutzenflansch 3' daher grösser ist, als er für den Druckstutzendurchmesser eigentlich sein müsste. In Fig. 5 ist derselbe Druckstutzen 2 mit Druckstutzenflansch 3' dargestellt, jedoch mit Bohrungen 9' gemäss Fig. 3. Der Druckstutzenflansch 3' ist für diesen Fall somit überdimensioniert. Die Erfindung ist nicht durch die dargestellten Ausführungen beschränkt. Neben der Herstellung des Druckstutzenflansches gemeinsam mit dem Pumpengehäuse z.B. als Gussteil kann natürlich auch ein Normflansch für den 2547-AT 3 grösseren Durchmesser angeschweisst sein, wodurch sich eine flexible Herstellung in der Werkstatt bei gleichzeitig flexibler Anwendung bei der Montage ergibt. 2547-AT -4
Claims (4)
1. Vorrichtung zum Pumpen von Suspensionen und sonstigen Flüssigkeiten, insbesondere Faserstoffsuspensionen, wobei an den Druckstutzen ein Regelventil oder eine Rohrleitung mit einem grösseren Durchmesser als der Durchmesser des Druckstutzens anschliesst, wobei der Druckstutzen und das Regelventil bzw. die Rohrleitung an ihrem jeweiligen Ende einen Flansch mit Bohrungen aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass der Flanschdurchmesser des Druckstutzens (2) der Pumpe (1 ) dem (Norm-) Flanschdurchmesser eines Regelventils (5) bzw. einer Rohrleitung mit grösserem Anschlussmass als dem des Drucksstutzendurchmessers der Pumpe (1) entspricht.
1. Vorrichtung zum Pumpen von Suspensionen und sonstigen Flüssigkeiten, insbesondere Faserstoffsuspensionen, wobei an den Druckstutzen ein Regelventil oder eine Rohrleitung mit einem grösseren Durchmesser als der Durchmesser des Druckstutzens anschliesst, dadurch gekennzeichnet, dass der Flanschdurchmesser des Druckstutzens (2) der Pumpe (1) dem (Norm-) Durchmesser eines Regelventils (5) bzw. einer Rohrleitung mit grösserem Anschlussmass als dem des Drucksstutzendurchmessers der Pumpe (1) entspricht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckstutzenflansch (3') Bohrungen (9) für die Montage eines Regelventils (5) bzw. einer Rohrleitung mit grösserem Anschlussquerschnitt als der Durchmesser des Druckstutzens (2) der Pumpe (1 ) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckstutzenflansch (3') Bohrungen (9) für die Montage eines Regelventils (5) bzw. einer Rohrleitung mit grösserem Anschlussquerschnitt als der Durchmesser des Druckstutzens (2) der Pumpe (1 ) aufweist. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckstutzenflansch (3') Bohrungen (9') für die Montage eines Regelventils (5) bzw. einer Rohrleitung mit gleichem Anschlussquerschnitt als der Durchmesser des Druckstutzens (2) der Pumpe (1 ) aufweist. 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Regelventil (5) bzw. die Rohrleitung direkt mit dem Druckstutzen (2) der Pumpe (1 ) verbunden ist.
2547-AT neue Ansprüche
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass der Druckstutzenflansch (3') Bohrungen (9') für die Montage eines Regelventils (5) bzw. einer Rohrleitung mit gleichem Anschlussquerschnitt als der Durchmesser des Druckstutzens (2) der Pumpe (1 ) aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Regelventil (5) bzw. die Rohrleitung direkt mit dem Druckstutzen (2) der Pumpe (1) verbunden ist.
NACHGEBEICHT
2547-AT
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2007
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