Kompositmaterial, dessen Herstellung und dessen Verwendung in Separatoren für elektrochemische Zellen
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein neues Kompositmaterial, das mindestens einen Grundkörper aus Vliesstoff als Komponente (A), mindestens ein Nanokompositmaterial als Komponente (B), mindestens einen Polyether oder mindestens einen Polyether-haltigen Rest als Komponente (C) und gegebenenfalls ein Lithiumsalz als Komponente (D) umfasst.
Weiterhin betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zur Herstellung des neuen Kompositmaterials, seine Verwendung in Separatoren für elektrochemische Zellen sowie spezielle Ausgangsverbindungen, die zur Herstellung von Nanokompositmaterial (B) eingesetzt werden können.
Energie zu speichern, ist schon seit langer Zeit ein Gegenstand wachsenden Interesses. Elekt- rochemische Zellen, beispielsweise Batterien oder Akkumulatoren, können zur Speicherung von elektrischer Energie dienen. Besonderes Interesse genießen seit neuerer Zeit die sogenannten Lithium-Ionen-Batterien. Sie sind in einigen technischen Aspekten den herkömmlichen Batterien überlegen. So kann man mit ihnen Spannungen erzeugen, die mit Batterien auf der Grundlage von wässrigen Elektrolyten nicht zugänglich sind.
Herkömmliche Lithium-Ionen-Akkumulatoren, die eine Kohlenstoff-Anode und eine auf Metalloxiden basierende Kathode aufweisen, sind jedoch in ihrer Energiedichte begrenzt. Neue Dimensionen bezüglich der Energiedichte wurden durch Lithium-Schwefel-Zellen eröffnet. In Lithium-Schwefel-Zellen wird Schwefel in der Schwefel-Kathode über Polysulfidionen zu S2_ reduziert, die beim Laden der Zelle wieder unter Ausbildung von Schwefel-Schwefel-Bindungen oxidiert werden.
In elektrochemischen Zellen werden die positiv und negativ geladenen Elektrodenmassen zur Vermeidung einer internen Entladung mechanisch durch nicht elektrisch leitende Schichten, sogenannte Separatoren, voneinander getrennt. Durch ihre poröse Struktur ermöglichen diese Separatoren den Transport ionischer Ladungen als Grundvoraussetzung für die laufende Stromentnahme während des Batteriebetriebes. Grundlegende Anforderungen an Separatoren bestehen in der chemischen und elektrochemischen Stabilität gegenüber den aktiven Elektrodenmassen sowie dem Elektrolyt. Zudem muss eine hohe mechanische Belastbarkeit gegen- über den während des Batteriezellherstellungsprozesses auftretenden Zugkräften gegeben sein. Auf struktureller Ebene ist eine hohe Porosität zur Absorption des Elektrolyten zur Gewährleistung einer hohen lonenleitfähigkeit erforderlich. Gleichzeitig müssen Porengröße und die Struktur der Kanäle das Wachstum von Metalldendriten zur Vermeidung eines Kurzschlusses effektiv unterdrücken, so wie in Journal Power Sources 2007, 164, 351 -364 beschrieben.
Separatoren als mikroporöse Schichten bestehen häufig entweder aus einer Polymermembran oder einem Vliesstoff.
Derzeit werden üblicherweise Polymermembranen basierend auf Polyethylen und Polypropylen als Separatoren in elektrochemischen Zellen eingesetzt, wobei diese Membranen eine mangelnde Beständigkeit bei erhöhten Temperaturen von 130 bis 150 °C zeigen. Eine Alternative zu den häufig eingesetzten Polyolefinseparatoren sind Separatoren auf Basis von Vliesstoffen, die mit keramischen Partikeln gefüllt und zusätzlich mit einem anorganischen Bindemittel aus Oxiden der Elemente Silizium, Aluminium und/oder Zirkon fixiert sind, wie in DE10255122 A1 , DE10238941 A1 , DE10208280 A1 , DE10208277 A1 und WO 2005/038959 A1 beschrieben. Die mit keramischen Partikeln gefüllten Vliese weisen jedoch erhöhte Flächen- gewichte und größere Dicken im Vergleich zu den ungefüllten Vliesen auf.
WO 2009/033627 offenbart eine Lage, die als Separator für Lithium-Ionen-Batterien eingesetzt werden kann. Sie umfasst ein Vlies sowie in das Vlies eingelagerte Partikel, die aus organischen Polymeren und gegebenenfalls zum Teil aus anorganischem Material bestehen. Durch derartige Separatoren sollen Kurzschlüsse, die durch Metalldendriten verursacht werden, vermieden werden. In WO 2009/033627 sind jedoch keine Langzeit-Zyklisierungs-Experimente offenbart.
WO 2009/103537 offenbart eine Lage mit einem Grundkörper, der Poren aufweist, wobei die Lage weiterhin einen Binder aufweist, der vernetzt ist. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Grundkörper zumindest teilweise mit Partikeln gefüllt. Die offenbarten Lagen können als Separatoren in Batterien eingesetzt werden. In WO 2009/103537 werden jedoch keine elektrochemischen Zellen mit den beschriebenen Lagen hergestellt und untersucht. WO 201 1/000858 beschreibt ein poröses Folienmaterial, das wenigstens eine kohlenstoffhaltige Halbmetalloxidphase umfasst und als Separator in wiederaufladbaren Lithiumionen-Zellen eingesetzt werden kann. Die kohlenstoffhaltige Halbmetalloxidphase wird durch eine sogenannte Zwillingspolymerisation erhalten, die von S. Spange et al. in Angew. Chem. Int Ed., 46 (2007) 628-632 beschrieben wird.
Die aus der Literatur bekannten Separatoren weisen im Hinblick auf eine oder mehrere der für die Separatoren gewünschten Eigenschaften wie geringe Dicke, niedriges Flächengewicht, gute mechanische Stabilität während der Verarbeitung, z. B. hohe Flexibilität oder geringer Abrieb, oder im Batteriebetrieb gegenüber Metalldentritenwachstum, gute Temperaturbeständigkeit, geringes Schrumpfverhalten, hohe Porosität, gute lonenleitfähigkeit sowie gute Benetzbarkeit mit den Elektrolytflüssigkeiten , noch Defizite auf. Letztendlich sind einige der Defizite der Separatoren für eine verringerte Lebensdauer der sie enthaltenden elektrochemischen Zellen verantwortlich. Weiterhin müssen Separatoren prinzipiell gegenüber den Kathodenmaterialien, den Anodenmaterialien und den Elektrolyten nicht nur mechanisch sondern auch chemisch stabil sein. Im Bereich der Lithium-Schwefel-Zellen sind Separatoren gewünscht, die auch den frühzeitigen Zelltod von Lithium-Schwefel-Zellen verhindern, der insbesondere durch die Wanderung von Polysulfid-Ionen von der Kathode zur Anode begünstigt wird.
Es bestand also die Aufgabe, einen kostengünstigen Separator für eine langlebige elektrochemische Zelle, insbesondere eine Lithium-Schwefel-Zelle, bereit zu stellen, der gegenüber einer oder mehrerer Eigenschaften eines bekannten Separators Vorteile aufweist, insbesondere einen Separator, der eine gute Lithiumionen-Durchlässigkeit, hohe Temperaturstabilität und gute mechanische Eigenschaften zeigt.
Diese Aufgabe wird durch ein Kompositmaterial, umfassend Komponenten
(A) mindestens einen Grundkörper aus Vliesstoff;
(B) mindestens ein Nanokompositmatenal, enthaltend
(a) wenigstens eine anorganische oder (halb-)metallorganische Phase (a), welche wenigstens ein Metall oder Halbmetall M enthält; und
(b) wenigstens eine organische Polymerphase (b), worin die organische Polymerphase (b) und die anorganische oder (halb-)metall-organische Phase (a) im Wesentlichen co-kontinuierliche Phasendomänen bilden, wobei der mittlere Abstand zweier benachbarter Domänen identischer Phasen maximal 100 nm beträgt;
(C) mindestens einen Polyether oder mindestens einen Polyether-haltigen Rest, wobei der Polyether-haltige Rest an der (halb-)metallorganischen Phase (a) oder organischen Polymerphase (b) kovalent gebunden ist; und
(D) optional mindestens ein Lithiumsalz, gelöst.
Bei den erfindungsgemäßen Kompositmaterialien handelt es sich um Verbundwerkstoffe, die im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch erfindungsgemäße Kompositmaterialien genannt werden. Unter Verbundwerkstoffen werden im Allgemeinen Materialien verstanden, die feste Mischungen sind, die man manuell nicht trennen kann und die andere Eigenschaften haben als die Einzelkomponenten. Speziell handelt es sich bei erfindungsgemäßen Kompositmaterialien um Faserverbundwerkstoffe.
In Abhängigkeit vom Gesamtvolumen des Grundkörpers aus Vliesstoff (A) zum Gesamtvolumen des Nanokompositmaterials (B) sowie in Abhängigkeit der Methode zum in Kontaktbringen der Komponente (A) mit der Komponente (B) kann der Grundkörper aus Vliesstoff (A) teilweise bis vollständig von dem Nanokompositmatenal (B) durchdrungen sein. Dabei kann der Grundkörper aus Vliesstoff symmetrisch oder unsymmetrisch durchdrungen sein, das heißt, dass gegenüberliegende Seiten des Grundkörpers aus Vliesstoff sich voneinander unterscheiden können.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeichnet sich das erfindungsgemäße Kompositmaterial dadurch aus, dass der Grundkörper aus Vliesstoff (A) zumindest teilweise, vorzugsweise zu mehr als 50%, insbesondere vollständig von dem Nanokompositmatenal (B) durchdrungen ist.
Das erfindungsgemäße Kompositmaterial umfasst als Komponente (A) mindestens einen Grundkörper aus Vliesstoff, im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch kurz Vliesstoff (A) genannt. Vliesstoffe und ihre Herstellung sind dem Fachmann bekannt. Kommerziell ist eine große Auswahl an Vliesstoffen erhältlich. So kann ein Vliesstoff aus anorganischen oder organischen Materialien, bevorzugt aus organischen Materialien hergestellt werden.
Beispiele für anorganische Vliese sind Glasfaservliese und Keramikfaservliese.
Beispiele für organische Polymere zur Herstellung von Vliesstoffen sind Polyolefine, insbesondere Polyethylen oder Polypropylen, Polymere von Heteroatom-haltigen Vinylmonomeren, insbesondere Polyacrylnitril, Polyvinylpyrrolidon oder Polyvinylidenfluorid, Polyester, insbesondere Polybutylterephthalat, Polyethylenterephthalat oder Polyethylennaphthalat, Polyamide, insbe- sondere PA 6, PA 1 1 , PA 12, PA 6.6, PA 6.10 oder PA 6.12, Polyimide, Polyetheretherketone, Polysulfone oder Polyoxymethylen.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeichnet sich das erfindungsgemäße Kompositmaterial dadurch aus, dass der Grundkörper aus Vliesstoff (A) aus organischen Poly- meren gefertigt ist, die aus der Gruppe der Polymere bestehend aus Polyolefine, insbesondere Polyethylen und Polypropylen, Polymere von Heteroatom-haltigen Vinylmonomeren, insbesondere Polyacrylnitril, Polyvinylpyrrolidon und Polyvinylidenfluorid, Polyester, insbesondere Polybutylterephthalat, Polyethylenterephthalat und Polyethylennaphthalat, Polyamide, insbesondere PA 6, PA 1 1 , PA 12, PA 6.6, PA 6.10 und PA 6.12, Polyimide, Polyetheretherketone, Polysulfo- ne und Polyoxymethylen ausgewählt sind. Besonders bevorzugt sind Vliesstoffe (A), die aus Polyester, insbesondere aus Polyethylenterephthalat gefertigt sind.
Bei dem Grundkörper aus Vliesstoff handelt es sich vorzugsweise um einen flächigenförmigen Grundkörper, wobei im Rahmen der vorliegenden Erfindung der Ausdruck„flächenförmig" be- deutet, dass der beschriebene Grundkörper, ein dreidimensionaler Körper, in einer seiner drei räumlichen Dimensionen (Ausdehnungen), nämlich der Dicke, kleiner ist als hinsichtlich der beiden anderen Dimensionen, der Länge und der Breite. Üblicherweise ist die Dicke des Grundkörpers mindestens um den Faktor 5, bevorzugt mindestens um den Faktor 10, besonders bevorzugt mindestens um der Faktor 20 kleiner als die zweitgrößte Ausdehnung.
Demgemäß stellt auch das den Grundkörper (A) enthaltende Kompositmaterial vorzugsweise einen flächenförmigen Körper dar.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeichnet sich das erfindungsgemäße Kompositmaterial dadurch aus, dass das Kompositmaterial ein flächenförmiger Körper ist.
Der Grundkörper aus Vliesstoff weist vorzugsweise eine Dicke im Bereich von 5 bis 100 μηη, besonders bevorzugt 10 bis 50 μηη, insbesondere 15 bis 25 μηη auf. Die Fasern, aus denen der Vliesstoff hergestellt wird, weisen üblicherweise eine Faserlänge auf, die den mittleren Durchmesser der Fasern um mindestens das Zweifache, vorzugsweise ein Vielfaches übersteigen. Der mittlere Durchmesser von mindestens 90 % der im Vlies enthaltenen Fasern beträgt vorzugsweise höchstens 20 μηη, besonders bevorzugt höchstens 12 μηη, insbesondere zwischen 4 und 6 μηη. Die Porosität des Grundkörpers aus Vliesstoff liegt vorzugsweise im Bereich von 50 bis 80 %, bevorzugt im Bereich von 50 bis 60 %. Weiterhin umfasst das erfindungsgemäße Kompositmaterial als Komponente (B) mindestens ein Nanokompositmaterial, im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch kurz Nanokomposit (B) genannt, welches
(a) wenigstens eine anorganische oder (halb-)metallorganische Phase (a), welche wenigstens ein Metall oder Halbmetall M enthält; und
(b) wenigstens eine organische Polymerphase (b), worin die organische Polymerphase (b) und die anorganische oder (halb-)metall-organische Phase (a) im Wesentlichen co- kontinuierliche Phasendomänen bilden, wobei der mittlere Abstand zweier benachbarter Domänen identischer Phasen maximal 100 nm, bevorzugt maximal 40 nm, besonders bevorzugt maximal 10 nm, insbesondere maximal 5 nm beträgt, umfasst.
Nanokomposite (B), wie vorangehend definiert, sind prinzipiell bekannt und in unterschiedlicher makroskopischer Form zugänglich, wobei die mikroskopische Struktur der Phasen (a) und Phasen (b) im Wesentlichen übereinstimmt, das heißt, dass Phase (a) und Phase (b) im Wesentlichen co-kontinuierliche Phasendomänen bilden, wobei der mittlere Abstand zweier benachbar- ter Domänen identischer Phasen maximal 100 nm beträgt.
In WO2010/1 12581 , Seite 30 bis 31 werden verschiedene Nanokomposite (B) als Festkörper beschrieben. In WO 2010/128144, Seite 38, Zeile 1 bis Seite 41 , Zeile 26 werden partikelförmige Nanokomposite (B) beschrieben und in WO 201 1/000858, Seite 6, Zeile 24 bis Seite 12, Zeile 28 werden Nanokomposite (B) als poröse Folienmaterialien beschrieben. Bezüglich der bevorzugten Ausführungsformen des Nanokomposits (B) sowie den Erläuterungen zu den Begriffen der Phasen und Phasendomänen wird in vollem Umfang auf die genannten Textstellen verwiesen, die hiermit zum Bestandteil der Beschreibung der vorliegenden Erfindung erklärt werden. Das Metall oder Halbmetall M in der anorganischen oder (halb-)metallorganischen Phase (a) ist vorzugsweise ausgewählt unter B, AI, Si, Ti, Zr, Hf, Ge, Sn, Pb, V, As, Sb, Bi und deren Mischungen. M ist insbesondere ausgewählt unter B, AI, Si, Ti, Zr und Sn, bevorzugt unter AI, Si, Ti und Zr insbesondere Si. Besonders bevorzugt sind wenigstens 90 Mol-%, speziell wenigstens 99 Mol-% oder die Gesamtmenge aller Metalle oder Halbmetalle M gleich Silizium.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeichnet sich das erfindungsgemäße Kompositmaterial dadurch aus, dass das Metall oder Halbmetall M der Phase (a) ausgewählt ist
unter B, AI, Si, Ti, Zr, Hf, Ge, Sn, Pb, V, As, Sb, Bi und deren Mischungen, bevorzugt ausgewählt ist unter B, AI, Si, Ti, Zr und Sn, besonders bevorzugt ausgewählt ist unter AI, Si, Ti und Zr, insbesondere ausgewählt ist unter Si. In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeichnet sich das erfindungsgemäße Kompositmaterial dadurch aus, dass das Metall oder Halbmetall M zu wenigstens 90 mol- %, insbesondere zu mindestens 99 mol-% bezogen auf die Gesamtmenge an M, Silizium um- fasst. Weiterhin umfasst das erfindungsgemäße Kompositmaterial als Komponente (C) mindestens einen Polyether oder mindestens einen Polyether-haltigen Rest, wobei der Polyether-haltige Rest an der (halb-)metallorganischen Phase (a) oder organischen Polymerphase (b) kovalent gebunden ist. Polyether und deren Herstellung sind dem Fachmann prinzipiell bekannt. So ist kommerziell eine Vielzahl von Polyethern erhältlich. Vorzugsweise enthalten viele dieser Polyether die Monomerbausteine Ethylenoxid oder Propylenoxid, insbesondere Ethylenoxid. Es sind sowohl cyc- lische als auch lineare Polyether bekannt. Ein Beispiel für einen definierten cyclischen Polyether ist beispielsweise [18]Krone-6. Beispiele für lineare Polyether sind insbesondere Polyalkylen- glykole, bevorzugt Poly-Ci-C4-alkylenglykole und insbesondere Polyethylenglykole. Dabei können Polyethylenglykole bis zu 20 mol-% ein oder mehrere Ci-C4-Alkylenglykole einpolymerisiert enthalten. Vorzugsweise handelt es sich bei Polyalkylenglykolen um zweifach mit Methyl oder Ethyl verkappte Polyalkylenglykole. Das Molekulargewicht Mw von geeigneten Polyalkylenglykolen und insbesondere von geeigneten Polyethylenglykolen kann im Bereich von mindes- tens 200 g/mol bis zu 100000 g/mol, bevorzugt von 400 g/mol bis zu 10000 g/mol betragen. Als Komponente (C) bevorzugte Polyether sind ausgewählt aus der Gruppe der Polyethylenglycole, Polypropylenglycole und Copolymere aus Ethylenoxid und Propylenoxid.
Polyether-haltige Reste, deren Erzeugung und Handhabung sind dem Fachmann ebenfalls be- kannt. Da sich Polyether-haltige Reste prinzipiell von einem wie vorangehend beschriebenen Polyether ableiten, beispielsweise durch Abstraktion eines Wasserstoffatoms von einem Kohlenwasserstofffragment oder vorzugsweise einer OH-Gruppe des betreffenden Polyethers, basieren auch die Polyether-haltigen Reste insbesondere auf den Monomerbausteinen Ethylenoxid oder Propylenoxid, insbesondere Ethylenoxid.
Der Polyether-haltige Rest, der kovalent an der (halb-)metallorganischen Phase (a) oder organischen Polymerphase (b) gebunden ist, ist bevorzugt direkt über ein Sauerstoffatom des Polyether-haltigen Restes oder insbesondere über ein zweibindiges Kohlenwasserstofffragment, beispielsweise eine Methylengruppe, Ethylengruppe, Propylengruppe oder eine Phenylengrup- pe mit einer der beiden Phasen verbunden. Besonders bevorzugt ist ein Polyether-haltige Rest, der Monomereinheiten ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Ethylenoxid und Propylenoxid enthält, über ein C-Atom mit der (halb-)metallorganischen Phase (a), insbesondere mit
dem Metall oder Halbmetall M der (halb-)metallorganischen Phase (a), insbesondere mit Si, verbunden.
Der Gewichtsanteil der gesamten Komponente (C), das heißt des mindestens einen Polyethers oder des mindestens einen Polyether-haltigen Restes bezogen auf das Gesamtgewicht des Kompositmaterials beträgt bevorzugt zwischen 5 und 60 Gew.-%, besonders bevorzugt zwischen 30 und 50 Gew.-%. Der Gewichtsanteil des gesamten Nanokompositmaterials (B) bezogen auf das Gesamtgewicht des Kompositmaterials beträgt vorzugsweise mindestens 20 Gew.- %, besonders bevorzugt mindestens 30 Gew.-% und kann maximal bis zu 99 Gew.-%, vor- zugsweise bis zu 95 Gew.-% betragen.
Das erfindungsgemäße Kompositmaterial kann optional als Komponente (D) mindestens ein Lithiumsalz umfassen. Bevorzugt umfasst das erfindungsgemäße Kompositmaterial als Komponente (D) mindestens ein Lithiumsalz.
Bei der Komponente (D) handelt es insbesondere um ein solches Lithiumsalz, welches üblicherweise als Leitsalz in Lithiumionenzellen verwendet wird. Besonders bevorzugt wird das Lithiumsalz (D) ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Lithiumhexafluorophosphat, Lithium Perchlorat, Lithiumhexafluoroarsenat, Lithiumtrifluormethylsulfonat, Lithi- um(bis(trifluormethylsulfonyl)imid) und Lithiumtetrafluoroborat.
In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeichnet sich das erfindungsgemäße Kompositmaterial dadurch aus, dass das Lithiumsalz (D) ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Lithiumhexafluorophosphat, Lithiumperchlorat, Lithiumhexafluoroarsenat, Lithi- umtrifluormethylsulfonat, Lithium(bis(trifluormethylsulfonyl)imid) und Lithiumtetrafluoroborat.
Zur Erhöhung der Temperaturstabilität kann das erfindungsgemäße Kompositmaterial als weiteren Bestandteil eine Komponente (E) umfassen, bei der es sich um mindestens ein anorganisches (Halb-) Metalloxid in Form von Partikeln handelt. Beispiele für solche anorganischen (Halb-) Metalloxide sind Silicate, Aluminate, Titandioxide, Bariumtitanat, Zirkondioxid oder Yttriumoxid.
Die Komponente (B) des erfindungsgemäßen Kompositmaterials, nämlich das Nanokomposit (B), ist bevorzugt ein Polymerisationsprodukt von wenigstens einem Monomer AB, das
- wenigstens eine erste kationisch polymerisierbare Monomereinheit A, welche ein Metall oder Halbmetall M aufweist, und
wenigstens eine zweite kationisch polymerisierbare organische Monomereinheit B aufweist, die über eine oder mehrere kovalente chemische Bindungen mit der polymerisier- baren Monomereinheit A verbunden ist,
wobei das Polymerisationsprodukt unter kationischen Polymerisationsbedingungen erhalten wird, unter denen sowohl die polymerisierbare Monomereinheit A als auch die polymerisierbare Monomereinheit B unter Bruch der Bindung zwischen A und B polymerisieren, und wobei das
Monomer AB in Gegenwart des Grundkörpers aus Vliesstoff (A), des Polyethers oder des Po- lyether-haltigen Restes (C) und gegebenenfalls des Lithiumsalzes (D) polymerisiert wird.
In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeichnet sich das erfindungsge- mäße Kompositmaterial dadurch aus, dass das Nanokompositmaterial (B) ein Polymerisationsprodukt von wenigstens einem Monomer AB ist, das
wenigstens eine erste kationisch polymerisierbare Monomereinheit A, welche ein Metall oder Halbmetall M aufweist, und
wenigstens eine zweite kationisch polymerisierbare organische Monomereinheit B auf- weist, die über eine oder mehrere kovalente chemische Bindungen mit der polymerisier- baren Monomereinheit A verbunden ist,
wobei das Polymerisationsprodukt unter kationischen Polymerisationsbedingungen erhalten wird, unter denen sowohl die polymerisierbare Monomereinheit A als auch die polymerisierbare Monomereinheit B unter Bruch der Bindung zwischen A und B polymerisieren, und wobei das Monomer AB in Gegenwart des Grundkörpers aus Vliesstoff (A), des Polyethers oder des Poly- ether-haltigen Restes (C) und gegebenenfalls des Lithiumsalzes (D) polymerisiert wird.
Die Herstellung der erfindungsgemäßen Kompositmaterialien gelingt durch ein Verfahren, welches eine so genannte Zwillingspolymerisation der im Folgenden näher erläuterten Monomere AB unter kationischen Polymerisationsbedingungen umfasst, wobei das Monomer AB in Gegenwart des Grundkörpers aus Vliesstoff (A), des Polyethers oder des Polyether-haltigen Restes (C) und gegebenenfalls des Lithiumsalzes (D) polymerisiert wird. Die Komponenten (A), (C) und (D) wurden vorangehend bereits näher erläutert. Das Prinzip der Zwillingspolymerisation von sogenannten„Zwillingsmonomeren" wird beispielsweise in WO 2010/1 12581 , Seite 2, Zeile 16 bis Seite 4, Zeile 1 1 oder in WO 201 1/000858, Seite 14, Zeile 29 bis Seite 16, Zeile 7 beschrieben. Eine Zwillingscopolymerisation von zwei verschiedenen (Zwillings)Monomeren wird beispielsweise in WO 201 1/000858, Seite 16, Zeile 9 bis Seite 24, Zeile 1 1 ausführlich erläutert.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist demnach auch ein Verfahren zur Her- Stellung eines Kompositmaterials, umfassend die Komponenten
(A) mindestens einen Grundkörper aus Vliesstoff;
(B) mindestens ein Nanokompositmaterial, enthaltend
(a) wenigstens eine anorganische oder (halb-)metallorganische Phase (a), welche wenigstens ein Metall oder Halbmetall M enthält; und
(b) wenigstens eine organische Polymerphase (b);
insbesondere eines Nanokompositmaterials worin die organische Polymerphase (b) und die anorganische oder (halb-) metall-organische Phase (a) im Wesentlichen co- kontinuierliche Phasendomänen bilden, wobei der mittlere Abstand zweier benachbarter Domänen identischer Phasen maximal 100 nm beträgt;
(C) mindestens einen Polyether oder mindestens einen Polyether-haltigen Rest, wobei der Polyether-haltige Rest an der (halb-)metallorganische Phase (a) oder organischen Polymerphase (b) kovalent gebunden ist; und
(D) optional ein Lithiumsalz; durch Polymerisation wenigstens eines Monomers AB, das
wenigstens eine erste kationisch polymerisierbare Monomereinheit A, welche ein Metall oder Halbmetall M aufweist, und
wenigstens eine zweite kationisch polymerisierbare organische Monomereinheit B aufweist, die über eine oder mehrere kovalente chemische Bindungen mit der polymerisier- baren Monomereinheit A verbunden ist,
unter kationischen Polymerisationsbedingungen, unter denen sowohl die polymerisierbare Mo- nomereinheit A als auch die polymerisierbare Monomereinheit B unter Bruch der Bindung zwischen A und B polymerisieren, wobei die Polymerisation in Gegenwart des Grundkörpers aus Vliesstoff (A), des Polyethers oder des Polyether-haltigen Restes (C) und gegebenenfalls des Lithiumsalzes (D) durchgeführt wird. Die Beschreibung und bevorzugte Ausführungsformen der Komponenten (A), (B), (C) und (D) in dem erfindungsgemäßen Verfahren stimmen mit der voranstehenden Beschreibung dieser Komponenten für das erfindungsgemäße Kompositmaterial überein.
Das Metall oder Halbmetall M der Monomereinheit A in den Monomeren AB ist vorzugsweise ausgewählt unter B, AI, Si, Ti, Zr, Hf, Ge, Sn, Pb, V, As, Sb, Bi und deren Mischungen. M ist insbesondere ausgewählt unter B, AI, Si, Ti, Zr und Sn, bevorzugt unter AI, Si, Ti und Zr, insbesondere Si. Besonders bevorzugt sind wenigstens 90 Mol-%, speziell wenigstens 99 Mol-% oder die Gesamtmenge aller Metalle oder Halbmetalle M gleich Silizium. In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeichnet sich das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines Kompositmaterials dadurch aus, dass das Metall oder Halbmetall M der Monomereinheit A in den Monomeren AB ausgewählt ist unter B, AI, Si, Ti, Zr, Hf, Ge, Sn, Pb, V, As, Sb, Bi und deren Mischungen, bevorzugt ausgewählt ist unter B, AI, Si, Ti, Zr und Sn, besonders bevorzugt ausgewählt ist unter AI, Si, Ti und Zr, insbesondere ausgewählt ist unter Si.
In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeichnet sich das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines Kompositmaterials dadurch aus, dass das Metall oder Halbmetall M der Monomereinheit A zu wenigstens 90 mol-%, insbesondere zu mindestens 99 mol-% bezogen auf die Gesamtmenge an M, Silizium umfasst.
Bevorzugt werden in dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung eines Kompositmaterials solche Monomere AB eingesetzt, die wenigstens eine Monomereinheit A und wenigstens eine Monomereinheit B aufweisen und die durch die allgemeine Formel I beschrieben werden,
worin
M für ein Metall oder Halbmetall steht;
R , R2 gleich oder verschieden sein können und jeweils für einen Rest
Ar-C(Ra,Rb)- stehen, worin Ar für einen aromatischen oder heteroaromatischen Ring steht, der gegebenenfalls 1 oder 2 Substituenten aufweist, die unter Halogen, CN, Ci-C6-Alkyl, Ci-C6-Alkoxy und Phenyl ausgewählt sind und Ra, Rb unabhängig voneinander für Wasserstoff oder Methyl stehen oder gemeinsam ein Sauerstoffatom oder eine Methylidengruppe (=CH2) bedeuten,
oder die Reste R1Q und R2G zusammen für einen Rest der Formel la
stehen, worin A für einen an die Doppelbindung kondensierten aromatischen oder heteroaromatischen Ring steht, m für 0, 1 oder 2 steht, die Reste R gleich oder verschieden sein können und unter Halogen, CN, Ci-C6-Alkyl, Ci-C6-Alkoxy und Phenyl ausgewählt sind und R
a, R
b die zuvor genannten Bedeutungen aufweisen;
G für O, S oder NH, insbesondere O steht;
Q für O, S oder NH, insbesondere O steht;
q entsprechend der Wertigkeit von M für 0, 1 oder 2 steht,
X, Y gleich oder verschieden sein können und jeweils für O, S, NH oder eine chemische
Bindung, insbesondere O oder eine chemische Bindung stehen;
R1', R2' gleich oder verschieden sein können und jeweils für Ci-C6-Alkyl, C3-C6-Cycloalkyl, einen Polyether-haltigen Rest enthaltend Monomereinheiten ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Ethylenoxid und Propylenoxid, sowie Aryl oder einen Rest Ar'-C(Ra',Rb')- stehen, worin Ar' die für Ar angegebenen Bedeutungen hat und Ra', Rb' die für Ra, Rb angegebenen Bedeutungen aufweisen oder R1', R2' gemeinsam mit
X und Y für einen Rest der Formel la, wie zuvor definiert, stehen; oder, wenn X für Sauerstoff steht, der Rest R
1' für einen Rest der Formel Ib:
stehen kann, worin q, R
1 , R
2, R
2', Y, Q und G die zuvor genannten Bedeutungen haben und # die Bindung an X bedeutet.
In den Monomeren der Formel I bilden die den Resten R1 und R2G entsprechenden Molekülteile polymerisierbare Einheit(en) B. Wenn X und Y von einer chemischen Bindung verschieden sind und R1'X und R2' nicht für inerte Reste wie Ci-C6-Alkyl, C3-C6-Cycloalkyl oder Aryl stehen, bilden die Reste R1'X und R2'Y ebenfalls polymerisierbare Einheit(en) B. Hingegen bildet das Metallatom M, gegebenenfalls zusammen mit den Gruppen Q und Y, den Hauptbestandteil der Monomereinheit A.
Unter einem aromatischen Rest, bzw. Aryl, versteht man im Sinne der Erfindung einen car- bocyclischen aromatischen Kohlenwasserstoff-Rest wie Phenyl oder Naphthyl.
Unter einem heteroaromatischen Rest, bzw. Hetaryl, versteht man im Sinne der Erfindung einen heterocyclischen aromatischen Rest, der in der Regel 5 oder 6 Ringglieder aufweist, wobei eines der Ringglieder ein Heteroatom ist, das unter Stickstoff, Sauerstoff und Schwefel ausgewählt ist, und gegebenenfalls 1 oder 2 weitere Ringlieder ein Stickstoffatom sein können und die verbleibenden Ringglieder Kohlenstoff sind. Beispiele für heteroaromatische Reste sind Fu- ryl, Thienyl, Pyrrolyl, Pyrazolyl, Imidazolyl, Oxazolyl, Isoxazolyl, Pyridyl, Pyrimidyl, Pyrdazinyl oder Thiazolyl.
Unter einem kondensierten aromatischen Rest bzw. Ring versteht man im Sinne der Erfindung einen carbocyclischen aromatischen, zweiwertigen Kohlenwasserstoff-Rest wie o-Phenylen (Benzo) oder 1 ,2-Naphthylen (Naphtho).
Unter einem kondensierten heteroaromatischen Rest bzw. Ring versteht man im Sinne der Erfindung einen heterocyclischen aromatischen Rest wie zuvor definiert, worin zwei benachbarte C-Atome die in Formel la bzw. in den Formeln I I und I I I dargestellte Doppelbindung bilden. Das Metall oder Halbmetall M in Formel I steht insbesondere für die im Zusammenhang mit der Beschreibung des Kompositmaterials angegebenen bevorzugten Ausführungsformen von M.
Gemäß einer ersten Ausführungsform der Monomere der Formel I stehen die Gruppen R1Q und R2G gemeinsam für einen Rest der Formel la wie zuvor definiert, insbesondere für einen Rest der Formel laa:
worin #, m, R, R
a und R
b die zuvor genannten Bedeutungen aufweisen. In den Formeln la und laa steht die Variable m insbesondere für 0. Sofern m für 1 oder 2 steht, bedeutet R insbesondere eine Methyl- oder Methoxygruppe. In den Formeln la und laa stehen R
a und R
b insbesondere für Wasserstoff. In Formel la steht Q insbesondere für Sauerstoff. In den Formeln la und laa steht G insbesondere für Sauerstoff oder NH, insbesondere für Sauerstoff.
Unter den Monomeren der ersten Ausführungsform sind insbesondere solche Monomere der Formel I bevorzugt, worin q = 1 ist und worin die Gruppen X-R1' und Y-R2' gemeinsam für einen Rest der Formel la, insbesondere für einen Rest der Formel laa stehen. Derartige Monomere lassen sich durch die folgenden Formeln II bzw. IIa beschreiben:
Unter den Zwillingsmonomeren der ersten Ausführungsform sind weiterhin solche Monomere der Formel I bevorzugt, worin q für 0 oder 1 steht und worin die Gruppe X-R1' für einen Rest der Formel la' oder laa' steht:
worin m, A, R, Ra, Rb, G, Q, X", Y, R2' und q die zuvor genannten, insbesondere die als bevorzugt genannten Bedeutungen aufweisen.
Derartige Monomere lassen sich durch die fol enden Formeln II' bzw. IIa' beschreiben:
In den Formeln II und II' haben die Variablen die folgenden Bedeutungen:
M steht für ein Metall oder Halbmetall, vorzugsweise B, AI, Si, Ti, Zr, Hf, Ge, Sn, Pb, V,
As, Sb oder Bi, besonders bevorzugt B, AI, Si, Ti, Zr oder Sn, ganz besonders bevorzugt AI, Si, Ti oder Zr, insbesondere Si;
A, A' stehen unabhängig voneinander für einen an die Doppelbindung kondensierten aromatischen oder heteroaromatischen Ring;
m, n stehen unabhängig voneinander für 0, 1 oder 2, insbesondere für 0;
G, G' stehen unabhängig voneinander für O, S oder NH, insbesondere O oder NH und speziell für O;
Q, Q' stehen unabhängig voneinander für O, S oder NH, insbesondere für O;
R, R' sind unabhängig voneinander unter Halogen, CN, Ci-C6-Alkyl, Ci-C6-Alkoxy und
Phenyl ausgewählt und stehen insbesondere unabhängig voneinanderfür Methyl oder Methoxy;
Ra, Rb, Ra', Rb' sind unabhängig voneinander ausgewählt unter Wasserstoff und Methyl oder
Ra und Rb und/oder Ra und Rb' stehen jeweils gemeinsam für ein Sauerstoffatom o- der =CH2; insbesondere stehen Ra, Rb, Ra', Rb' jeweils für Wasserstoff;
L steht für eine Gruppe (Y-R2')q, worin Y, R2' und q die zuvor genannten Bedeutungen aufweisen und
X" hat eine der für Q genannten Bedeutungen und steht insbesondere für Sauerstoff. In den Formeln IIa und IIa' haben die Variablen die folgenden Bedeutungen:
M steht für ein Metall oder Halbmetall, vorzugsweise B, AI, Si, Ti, Zr, Hf, Ge, Sn, Pb, V,
As, Sb oder Bi, besonders bevorzugt B, AI, Si, Ti, Zr oder Sn, ganz besonders bevorzugt AI, Si, Ti oder Zr, insbesondere Si;
m, n stehen unabhängig voneinander für 0, 1 oder 2, insbesondere für 0;
G, G' stehen unabhängig voneinander für O, S oder NH, insbesondere O oder NH und speziell für O;
R, R' sind unabhängig voneinander unter Halogen, CN, Ci-C6-Alkyl, Ci-C6-Alkoxy und Phenyl ausgewählt und stehen insbesondere für Methyl oder Methoxy;
Ra, Rb, Ra', Rb' sind unabhängig voneinander ausgewählt unter Wasserstoff und Methyl oder
Ra und Rb und/oder Ra und Rb' stehen jeweils gemeinsam für ein Sauerstoffatom; insbesondere stehen Ra, Rb, Ra', Rb' jeweils für Wasserstoff;
L steht für eine Gruppe (Y-R2')q, worin Y, R2' und q die zuvor genannten Bedeutungen aufweisen.
Ein Beispiel für ein Monomer der Formel II bzw. IIa ist 2,2'-Spirobis-[4H-1 ,3,2-benzodioxasilin] (Verbindung der Formel IIa mit M = Si, m = n = 0, G = G' = O, Ra = Rb = Ra' = Rb' = Wasserstoff). Derartige Monomere sind aus WO2009/083082 und WO2009/083083 bekannt oder können nach den dort beschriebenen Methoden hergestellt werden. Ein weiteres Beispiel für ein Monomer IIa ist 2,2-Spirobi[4H-1 ,3,2-benzodioxaborin] (Bull. Chem. Soc. Jap. 51 (1978) 524): (Verbindung der Formel IIa mit M = B, m = n = 0, G = O, Ra = Rb = Ra' = Rb' = Wasserstoff). Ein weiteres Beispiel für ein Monomer IIa' ist Bis-(4H-1 ,3,2-benzodioxaborin-2-yl)oxid (Verbindung der Formel IIa' mit M = B, m = n = 0, L abwesend (q = 0), G = O, Ra = Rb = Ra' = Rb' = Wasserstoff; Bull. Chem. Soc. Jap. 51 (1978) 524).
In den Monomeren II und IIa bildet die Einheit MQQ' bzw. MO2 die polymerisierbare Einheit A, wohingegen die verbleibenden Teile des Monomers II bzw. IIa, d.h. die Gruppen der Formel la bzw. laa, abzüglich der Atome Q bzw. Q' (bzw. abzüglich des Sauerstoffatoms in laa) die poly- merisierbaren Einheiten B bilden.
Formel III haben die Variablen die folgenden Bedeutungen
M steht für ein Metall oder Halbmetall, vorzugsweise B, AI, Si, Ti, Zr, Hf, Ge, Sn, Pb, V,
As, Sb oder Bi, besonders bevorzugt B, AI, Si, Ti, Zr oder Sn, ganz besonders be- vorzugt AI, Si, Ti oder Zr, insbesondere Si;
A steht für einen an die Doppelbindung kondensierten aromatischen oder heteroaromatischen Ring;
m steht für 0, 1 oder 2, insbesondere 0;
G steht für O, S oder NH, insbesondere O oder NH und speziell für O;
Q steht für O, S oder NH, insbesondere für O;
q steht, entsprechend der Wertigkeit und Ladung von M, für 0, 1 oder 2;
R ist unabhängig voneinander unter Halogen, CN, Ci-C6-Alkyl, Ci-C6-Alkoxy und Phe- nyl ausgewählt und steht insbesondere für Methyl oder Methoxy;
Ra, Rb sind unabhängig voneinander ausgewählt unter Wasserstoff und Methyl oder Ra und
Rb können gemeinsam für ein Sauerstoffatom oder =CH2 stehen, und stehen insbesondere beide für Wasserstoff;
Rc, Rd sind gleich oder verschieden und jeweils unter Ci-C6-Alkyl, C3-C6-Cycloalkyl, Po- lyether-haltiger Rest enthaltend Monomereinheiten ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Ethylenoxid und Propylenoxid, und Aryl ausgewählt und stehen insbesondere für Methyl.
In Formel l i la haben die Variablen die folgenden Bedeutungen:
M steht für ein Metall oder Halbmetall, vorzugsweise B, AI, Si, Ti, Zr, Hf, Ge, Sn, Pb, V,
As, Sb oder Bi, besonders bevorzugt B, AI, Si, Ti, Zr oder Sn, ganz besonders bevorzugt AI, Si, Ti oder Zr, insbesondere Si;
m steht für 0, 1 oder 2, insbesondere 0;
G steht für O, S oder NH, insbesondere O oder NH und speziell für O;
Reste R sind unabhängig voneinander unter Halogen, CN, Ci-C6-Alkyl, Ci-C6-Alkoxy und
Phenyl ausgewählt und stehen insbesondere für Methyl oder Methoxy;
Ra, Rb sind unabhängig voneinander ausgewählt unter Wasserstoff und Methyl oder Ra und
Rb können gemeinsam für ein Sauerstoffatom oder =CH2 stehen, und stehen insbesondere beide für Wasserstoff;
Rc, Rd sind gleich oder verschieden und jeweils unter Ci-C6-Alkyl, C3-C6-Cycloalkyl, Po- lyether-haltiger Rest enthaltend Monomereinheiten ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Ethylenoxid und Propylenoxid, und Aryl ausgewählt und stehen insbe- sondere für Methyl.
Beispiele für Monomere der Formel I I I bzw. l i la sind 2,2-Dimethyl-4H-1 ,3,2-benzodioxasilin (Verbindung der Formel l ila mit M = Si, q = 1 , m = 0, G = O, Ra = Rb = Wasserstoff, Rc = Rd = Methyl), 2,2-Dimethyl-4H-1 ,3,2-benzooxazasilin, (Verbindung der Formel l i la mit M = Si, q = 1 , m = 0, G = NH, Ra = R = Wasserstoff, Rc = Rd = Methyl), 2,2-Dimethyl-4-oxo-1 ,3,2- benzodioxasilin (Verbindung der Formel l i la mit M = Si, q = 1 , m = 0, G = O, Ra + Rb = O, Rc = Rd = Methyl) und 2,2-Dimethyl-4oxo-1 ,3,2-benzooxazasilin, (Verbindung der Formel l i la mit M = Si, q = 1 , m = 0, G = NH, Ra + Rb = O, Rc = Rd = Methyl). Derartige Monomere sind bekannt z.B. aus Wieber et al. Journal of Organometallic Chemistry, 1 , 1963, 93, 94. Weitere Beispiele für Monomere l i la sind 2,2-Diphenyl[4H-1 ,3,2-benzodioxasilin] (J. Organomet. Chem. 71 (1974) 225);
2,2-Di n-butyl[4H-1 ,3,2-benzodioxastannin] (Bull. Soc. Chim. Belg. 97 (1988) 873);
2,2-Dimethyl[4-methyliden-1 ,3,2-benzodioxasilin] (J. Organomet. Chem., 244, C5-C8 (1983)); 2- Methyl-2-vinyl[4-oxo-1 ,3,2-benzodioxazasilin].
Die Monomere der Formel III bzw. lila werden vorzugsweise nicht alleine sondern in Kombination mit den Monomeren der Formeln II bzw. IIa copolymerisiert.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform handelt es sich bei den Monomeren AB der allgemeinen Formel I um solche, die durch die allgemeine Formel IV beschrieben werden,
M steht für ein Metall oder Halbmetall, vorzugsweise B, AI, Si, Ti, Zr, Hf, Ge, Sn, Pb, V,
As, Sb oder Bi, besonders bevorzugt B, AI, Si, Ti, Zr oder Sn, ganz besonders bevorzugt AI, Si, Ti oder Zr, insbesondere Si;
Ar, Ar' gleich oder verschieden sind und jeweils für einen aromatischen oder heteroaroma- tischen Ring stehen, der gegebenenfalls 1 oder 2 Substituenten aufweist, die unter
Halogen, CN, Ci-C6-Alkyl, Ci-C6-Alkoxy und Phenyl ausgewählt sind;
Ra, Rb, Ra', Rb' unabhängig voneinander ausgewählt sind unter Wasserstoff und Methyl oder
Ra und Rb und/oder Ra' und Rb' jeweils gemeinsam für ein Sauerstoffatom stehen; q entsprechend der Wertigkeit von M für 0, 1 oder 2 steht;
X, Y gleich oder verschieden sein können und für O, S, NH oder eine chemische Bindung stehen; und
R1', R2' gleich oder verschieden sein können und jeweils für Ci-C6-Alkyl, C3-C6-Cycloalkyl, einen Polyether-haltigen Rest enthaltend Monomereinheiten ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Ethylenoxid und Propylenoxid, sowie Aryl oder einen Rest Ar"-C(Ra",Rb")- stehen, worin Ar" die für Ar angegebenen Bedeutungen hat und Ra",
Rb" die für Ra, Rb angegebenen Bedeutungen aufweisen oder R1', R2' gemeinsam mit X und Y für einen Rest der Formel A, wie zuvor definiert, stehen.
In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Monomer AB nicht alleine sondern in Kombination mit wenigstens einem Monomer A1 B1 copolymerisiert, wobei das Monomer AB wenigstens eine erste kationisch polymerisierbare Monomereinheit A, welche ein Metall oder Halbmetall M und wenigstens einen an M kovalent, über ein C-Atom gebundenen Rest ausgewählt aus der Gruppe Ci-C2o-Kohlenwasserstoffrest und Polyether- haltiger Rest, aufweist.
In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeichnet sich das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines Kompositmaterials dadurch aus, dass es sich
bei der Polymerisation wenigstens eines Monomers AB um eine Copolymerisation wenigstens eines Monomers AB, das
wenigstens eine erste kationisch polymerisierbare Monomereinheit A, welche ein Metall oder Halbmetall M und wenigstens einen an M kovalent, über ein C-Atom gebundenen Rest ausgewählt aus der Gruppe Ci-C2o-Kohlenwasserstoffrest, bevorzugt Ci-C4-Alkyl, insbesondere Methyl, und Polyether-haltiger Rest, insbesondere ein Polyether-haltiger Rest enthaltend Monomereinheiten ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Ethylen- oxid und Propylenoxid, bevorzugt Ethylenoxid, aufweist, und
wenigstens eine zweite kationisch polymerisierbare organische Monomereinheit B auf- weist, die über eine oder mehrere kovalente chemische Bindungen mit der polymerisier- baren Einheit A verbunden ist,
mit wenigstens einem Monomer A1 B1 , das
wenigstens eine erste kationisch polymerisierbare Monomereinheit A1 , welche ein Metall oder Halbmetall M aufweist, und
- wenigstens eine zweite kationisch polymerisierbare organische Monomereinheit B1 aufweist, die über eine oder mehrere kovalente chemische Bindungen mit der polymerisier- baren Monmereinheit A1 verbunden ist, handelt,
wobei die Copolymerisation unter kationischen Polymerisationsbedingungen, unter denen sowohl die polymerisierbaren Monomereinheiten A und A1 als auch die polymerisierbaren Mono- mereinheiten B und B1 unter Bruch der Bindung zwischen A und B und unter Bruch der Bindung zwischen A1 und B1 polymerisieren.
In einer bevorzugten Ausführungsform zeichnet sich die Copolymerisation der Monomere AB mit den Monomeren A1 B1 dadurch aus, dass M in den Monomeren AB und in den Monomeren A1 B1 unabhängig voneinander für Si, AI, Ti oder Zr, insbesondere Si steht und die kationisch polymerisierbaren organischen Monomereinheiten B und B1 in den entsprechenden Monomeren AB und A1 B1 jeweils über ein oder mehrere Sauerstoffatome kovalent an M gebunden sind.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform zeichnet sich die Copolymerisation der Mono- mere AB mit den Monomeren A1 B1 dadurch aus, dass im Monomer AB das Metall oder Halbmetall M gleich Si ist und die Monomereinheit A zwei gleiche oder verschiedene, jeweils über ein C-Atom an Si gebundene Reste aufweist, die ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus Ci-Ci8-Alkyl, Vinyl, C6-C10 Aryl, C7-Ci4-Alkylaryl und Polyether-haltiger Rest enthaltend Monomereinheiten ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Ethylenoxid und Propylenoxid, ins- besondere Ethylenoxid.
Das Monomer A1 B1 ist prinzipiell so wie das Monomer AB definiert und kann allgemein ebenfalls durch die allgemeine Formel I beschrieben werden. Besonders bevorzugt wird das Monomer A1 B1 durch die oben beschriebenen allgemeinen Formeln II oder IIa charakterisiert.
Als Monomere AB oder A1 B1 der allgemeinen Formel I werden vorzugsweise 2,2'-Spiro[4H- 1 ,3,2-benzodioxasilin], 2,2-Dimethyl- [4H-1 ,3,2-benzodioxasilin], 2,2-Diphenyl- [41-1-1 ,3,2- benzodioxasilin], 2,2-Dialkyl- [4H-1 ,3,2-benzodioxasilin], 2-Alkyl-2-Methyl- [4H-1 ,3,2- benzodioxasilin], 2-Methyl-2-Vinyl- [4H-1 ,3,2-benzodioxasilin] oder die in WO 201 1/000858 auf Seite 20, Zeilen 7 bis 18 genannten Verbindungen in dem Polymerisationsschritt zur Herstellung des erfindungsgemäßen Kompositmaterials eingesetzt. Die Verfahren zur Herstellung verschiedener Monomere AB bzw A1 B2 werden in den jeweiligen Beschreibungen und Experimentalteilen der voranstehenden, bereits genannten Veröffentlichungen WO 2010/1 12581 , WO 2010/128144 und WO 201 1/000858 beschrieben.
Im Falle einer Copolymerisation der Monomere AB und A1 B1 kann das Molverhältnis der beiden Monomere in einem weiten Bereich variiert werden. Üblicherweise liegt das Molverhältnis der Monomere AB und A1 B1 zueinander im Bereich von 5 : 95 bis 9 : 1 , häufig im Bereich von 1 : 9 bis 4 : 1 oder 1 : 4 bis 2 : 1 , insbesondere im Bereich von 1 : 2 bis 6 : 4. Insbesondere in den Fällen, in denen AB ein Monomer ist, das einen Polyether-haltigen Rest enthält, werden von AB höchstens 50 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht der eingesetzten Monomere verwendet und gleichzeitig mindestens 50 Gew.-% eines Monomers A1 B1 der allgemeinen Formel II oder IIa eingesetzt. Es hat sich gezeigt, dass die Polymerisation wenigsten eines Monomers AB bzw. die Copolymerisation wenigstens eines Monomers AB mit wenigstens einem Monomer A1 B1 vorteilhaft in Gegenwart eines Polyethers durchführt werden kann, wodurch die im Kompositmaterial enthaltene Komponente (C) dann dem im Verfahren eingesetzten Polyether entspricht. In diesem Fall muss das Monomer AB keinen Polyether-haltigen Rest enthalten. Die als Komponente (C) ver- wendbaren Polyether und ihre bevorzugten Ausführungsformen wurden bereits im Zusammenhang mit der Beschreibung der Komponente (C) des erfindungsgemäßen Kompositmaterials erläutert.
In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeichnet sich das erfindungsge- mäße Verfahren zur Herstellung eines Kompositmaterials dadurch aus, dass die Komponente (C) ein Polyether ist, ausgewählt aus der Gruppe umfassend Polyethylenglycole, Polypropy- lenglycole und Copolymere aus Ethylenoxid und Propylenoxid.
In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeichnet sich das erfindungsge- mäße Verfahren zur Herstellung eines Kompositmaterials dadurch aus, dass die Polymerisation in Gegenwart einer weiteren Komponente (E), bei der es sich um mindestens ein anorganisches (Halb-) Metalloxid in Form von Partikeln handelt, durchgeführt wird. Beispiele für solche Partikel wurden bereits voranstehend im Zusammenhang mit der Beschreibung der Komponente (E) des erfindungsgemäßen Kompositmaterials genannt.
Die Polymerisationsbedingungen sind im erfindungsgemäßen Verfahren so gewählt, dass bei der Copolymerisation der Monomere AB und A1 B1 die Monomereinheiten, welche die anorga-
nische oder (halb-)metallorganische Phase (a) bilden, und Monomereinheiten, welche die organische Polymerphase (b) bilden, also die kationisch polymerisierbare organische Einheit, synchron polymerisieren. Der Begriff "synchron" bedeutet nicht zwingend, dass die Polymerisation der ersten und der zweiten Monomereinheit mit gleicher Geschwindigkeit ablaufen. Vielmehr versteht man unter "synchron", dass die Polymerisation der ersten und der zweiten Monomereinheit kinetisch gekoppelt sind und durch die gleichen Polymerisationsbedingungen ausgelöst werden.
Im Falle der Monomere AB und A1 B1 ist eine synchrone Polymerisation dann gewährleistet, wenn man die Copolymerisation unter kationischen Polymerisationsbedingungen durchführt. Die Copolymerisation der Monomere AB und A1 B1 , insbesondere die Copolymerisation der Monomere der zuvor definierten allgemeinen Formeln III oder lila mit Monomeren der allgemeinen Formeln II oder IIa, wird insbesondere unter protischer Katalyse oder in Gegenwart von aprotischen Lewis-Säuren durchgeführt. Bevorzugte Katalysatoren sind hierbei Brönstedt- Säuren, beispielsweise organische Carbonsäuren wie z. B. Trifluoressigsäure, Trichloressigsäu- re, Ameisensäure, Chloressigsäure, Dichloressigsäure, Hydroxyessigsäure (Glykolsäure), Milchsäure, Cyanoessigsäure, 2-Chlorpropansäure, 2,3-Bishydroxypropansäure, Äpfelsäure, Weinsäure, Mandelsäure, Benzoesäure oder o-Hydroxybenzoesäure, sowie organische Sulfon- säuren wie Methansulfonsäure, Trifluormethansulfonsäure oder Toluolsulfonsäure. Ebenfalls geeignet sind anorganische Brönstedtsäuren wie HCl, H2SO4 oder HCIO4. Als Lewis-Säure kann zum Beispiel BF3, BC , SnCU, TiCU, oder AICI3 eingesetzt werden. Auch der Einsatz von komplex gebundenen oder in ionischen Flüssigkeiten gelösten Lewis-Säuren ist möglich. Die Säure wird üblicherweise in einer Menge von 0,1 bis 10 Gew.-% bevorzugt 0,5 bis 5 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmasse der Monomere eingesetzt.
Bevorzugte Katalysatoren sind organische Carbonsäuren, insbesondere organische Carbonsäuren mit einem pKa-Wert (25 °C) im Bereich von 0 bis 5, insbesondere 1 bis 4, z. B. Trifluoressigsäure, Trichloressigsäure, Ameisensäure, Chloressigsäure, Dichloressigsäure, Hydroxyessigsäure (Glykolsäure), Milchsäure, Cyanoessigsäure, 2-Chlorpropansäure, 2,3- Bishydroxypropansäure, Äpfelsäure, Weinsäure, oder o-Hydroxybenzoesäure.
Die unter kationischen Bedingungen durchgeführte Polymerisation bzw. Copolymerisation wird in Gegenwart des Grundkörpers aus Vliesstoff (A), des Polyethers oder des Polyether-haltigen Restes (C), gegebenenfalls des Lithiumsalzes (D) und gegebenenfalls des anorganisches (Halb-) Metalloxid in Form von Partikeln (E) durchgeführt.
Prinzipiell kann die Polymerisation in Substanz oder vorzugsweise zumindest teilweise in einem inerten Lösungs- oder Verdünnungsmittel durchgeführt werden. Geeignete Lösungs- oder Verdünnungsmittel sind organische Lösungsmittel, beispielsweise halogenierte Kohlenwasserstoffe wie Dichlormethan, Trichlormethan, Dichlorethen, Chlorbutan oder Chlorbenzol, aromatische Kohlenwasserstoffe wie Toluol, Xylole, Cumol oder tert.-Butylbenzol, aliphatische und cyc- loaliphatische Kohlenwasserstoffe wie Cyclohexan oder Hexan, cyclische oder alicyclische
Ether wie Tetrahydrofuran, Dioxan, Diethylether, Methyl-tert.-butylether, Ethyl-tert.-butylether, Diisopropylether und Gemische der vorgenannten organischen Lösungsmittel. Bevorzugt sind solche organischen Lösungsmittel, in denen die Monomere AB und A1 B1 unter Polymerisationsbedingungen hinreichend löslich sind (Löslichkeit bei 25 °C wenigstens 10 Gew.-%). Hierzu zählen insbesondere aromatische Kohlenwasserstoffe, cyclische und alicyclische Ether und Gemische dieser Lösungsmittel.
Vorzugsweise wird die Polymerisation des Monomers AB bzw. die Copolymerisation der Monomere AB und A1 B1 in weitgehender Abwesenheit von Wasser durchgeführt, d. h. die Kon- zentration an Wasser zu Beginn der Polymerisation beträgt weniger als 0,1 Gew.-%. Dementsprechend werden als Monomere AB und A1 B1 bzw. als Monomere der Formel I solche Monomere bevorzugt, die unter Polymerisationsbedingungen kein Wasser abspalten. Hierzu zählen insbesondere die Monomere der Formeln II, IIa, III und lila. Die Polymerisation kann prinzipiell in einem weiten Temperaturbereich durchgeführt werden, bevorzugt im Bereich von 0 bis 200°C, insbesondere im Bereich von 20 bis 120°C.
In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeichnet sich das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines Kompositmaterials dadurch aus, dass die Polymerisation bei einer Temperatur zwischen 0 und 200 °C durchgeführt wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines Kompositmaterials wird man bevorzugt so durchführen, dass das bei der Polymerisation sich bildende Kompositmaterial unmittelbar in Form einer dünnen Schicht anfällt.
Gemäß einer ersten Ausführungsform wird zunächst ein Grundkörper aus Vliesstoff mit den Ausgangsverbindungen der weiteren Komponenten, das heißt insbesondere dem Monomer AB bzw. den Monomeren AB und A1 B1 sowie gegebenenfalls dem Polyether als Komponente (C), dem Leitsalz (D) und/oder den anorganischen (Halb-)Metalloxid-Partikeln (E) beladen und in einem zweiten Verfahrensschritt wird das Monomer AB bzw. die Monomere AB und A1 B1 zum Nanokompositmaterial (B) umgesetzt, in dem die Komponenten (C), (D) und (E) chemisch unverändert eingebettet vorliegen.
Verfahren zur Herstellung von gefüllten Vliesstoffen sind dem Fachmann prinzipiell bekannt. So kann ein Vliesstoff beispielsweise durch Tränken, Bestreichen, Rakelverfahren, Kalandrierver- fahren oder Kombinationen derselben teilweise bis vollständig mit den notwendigen Ausgangskomponenten beladen oder gefüllt werden. Ein so gefüllter Vliesstoff wird anschließend dann solchen Bedingungen unterworfen, unter denen die Polymerisation bzw. Copolymerisation stattfindet.
Die so erhaltenen Kompositmaterialien eignen sich in besonderer Weise als Separator oder als Bestandteil eines Separators in elektrochemischen Zellen.
Unter einer elektrochemischer Zelle oder Batterie werden im Rahmen dieser Erfindung Batterien, Kondensatoren und Akkumulatoren (Sekundärbatterien) jeder Art verstanden, insbesondere Alkalimetallzellen bzw. -batterien, wie z. B. Lithium-, Lithiumionen-, Lithium-Schwefel- und Erdalkali-Batterien und -Akkumulatoren und zwar auch in Form von Hochenergie- oder Hoch- leistungssystemen, sowie Elektrolyt-Kondensatoren und Doppelschicht-Kondensatoren, die unter den Bezeichnungen Supercaps, Goldcaps, BoostCaps oder Ultracaps bekannt sind.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Verwendung des vorangehend beschriebenen erfindungsgemäßen Kompositmaterials als Separator oder als Bestandteil eines Separators in elektrochemischen Zellen, Brennstoffzellen oder Superkondensatoren.
Ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Separator für eine elektrochemische Zelle enthaltend, insbesondere bestehend aus dem vorangehend beschriebenen erfindungsgemäßen Kompositmaterial.
Ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind auch eine Brennstoffzelle, eine Batterie oder ein Kondensator, einhaltend mindestens einen erfindungsgemäßen Separator, wie vorangehend beschrieben. Bevorzugt sind die erfindungsgemäßen Kompositmaterialien für elektrochemische Zellen geeignet, die auf der Übertragung von Alkalimetall-Ionen beruhen, insbesondere für Lithium- Metall-, Lithium-Schwefel- und Lithium-Ionen-Zellen bzw. -Batterien und speziell für Lithium- Ionen-Sekundärzellen bzw. -Sekundärbatterien. Besonders geeignet sind die erfindungsgemäßen Kompositmaterialien für elektrochemische Zellen aus der Gruppe der Lithium-Schwefel- Zellen.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine elektrochemische Zelle, enthaltend
mindestens einen erfindungsgemäßen Separator, wie vorangehend beschrieben, sowie (X) mindestens eine Kathode, und
(Y) mindestens eine Anode.
Bei der erfindungsgemäßen elektrochemischen Zelle, insbesondere einer wieder aufladbaren elektrochemischen Zelle, handelt es sich vorzugsweise um eine solche, in der der Ladungstransport innerhalb der Zelle maßgeblich durch Lithiumkationen bewerkstelligt wird.
Besonders bevorzugte elektrochemische Zellen sind daher Lithiumionen-Zellen, insbesondere Lithiumionen-Sekundärzellen, die wenigstens eine Separatorschicht, die aus dem erfindungsgemäßen, Kompositmaterialien aufgebaut ist, aufweisen. Derartige Zellen weisen in der Regel wenigstens eine für Lithiumionen-Zellen geeignete Anode, eine für Lithiumionen-Zellen geeig- nete Kathode, einen Elektrolyten und wenigstens eine, zwischen der Anode und der Kathode angeordnete Separatorschicht auf, die erfindungsgemäßes Kompositmaterialien umfasst.
Bezüglich geeigneter Kathodenmaterialien, geeigneter Anodenmaterialien, geeigneter Elektroly- te und möglicher Anordnungen wird auf den einschlägigen Stand der Technik verwiesen, z. B. auf entsprechende Monographien und Nachschlagewerke: z. B. Wakihara et al. (Herausgeber): Lithiumion Batteries, 1. Auflage, Wiley VCH, Weinheim, 1998; David Linden: Handbook of Bat- teries (McGraw-Hill Handbooks). 3. Auflage. Mcgraw-Hill Professional, New York 2008; J. O. Besenhard: Handbook of Battery Materials. Wiley-VCH, 1998.
Als Kathoden kommen insbesondere solche Kathoden in Betracht, bei denen das Kathodenmaterial ein Lithium-Übergangsmetalloxid, z. B. Lithium-Cobaltoxid, Lithium-Nickeloxid, Lithium- Cobalt-Nickel-Oxid, Lithium-Manganoxid (Spinell), Lithium-Nickel-Cobalt-Aluminiumoxid, Lithi- um-Nickel-Cobalt-Manganoxid, oder Lithium-Vanadiumoxid, ein Lithiumsulfid oder Lithiumpolysulfid wie L12S, L12S8, L12S6, L12S4, oder L12S3 oder ein Lithium-Übergangsmetallphosphat wie Lithium-Eisenphosphat als elektroaktiven Bestandteil enthält. Geeignet sind auch Kathodenmaterialien, die lod, Sauerstoff, Schwefel und der gleichen als elektroaktiven Bestandteil enthalten. Will man als Kathodenmaterialien jedoch solche einsetzen, die Schwefel oder Polysulfidbrücken enthaltende Polymere enthalten, muss man dafür Sorge tragen, dass die Anode mit Li0 aufgeladen wird, bevor eine solche elektrochemische Zelle entladen und wieder aufgeladen werden kann. Die erfindungsgemäße elektrochemische Zelle enthält neben dem erfindungsgemäßen Separator und der Kathode (X) weiterhin mindestens eine Anode (Y).
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann man Anode (Y) aus Anoden aus Kohlenstoff, Anoden, die Sn oder Si enthalten, und Anoden, die Lithiumtitanat der Formel Li4+xTi50i2 mit x gleich einem Zahlenwert von > 0 bis 3 enthalten, wählen. Anoden aus Kohlenstoff kann man beispielsweise wählen aus Hart-Carbon, Soft Carbon, Graphen, Graphit und insbesondere Graphit, interkaliertem Graphit und Gemischen von zwei oder mehr der vorstehend genannten Kohlenstoffen. Anoden, die Sn oder Si enthalten, kann man beispielsweise wählen aus nanopartikulärem Si- bzw. Sn-Pulver, Si- bzw. Sn-Fasern, Kohlenstoff-Si- bzw. Koh- lenstoff-Sn-Verbundwerkstoffen und Si-Metall- bzw. Sn-Metall-Legierungen.
In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die erfindungsgemäße elektrochemische Zelle dadurch gekennzeichnet, dass Anode (Y) gewählt wird aus Anoden aus Kohlenstoff, Anoden, die Sn oder Si enthalten, und Anoden, die Lithiumtitanat der Formel Li4+xTi50i2 mit x gleich einem Zahlenwert von > 0 bis 3, enthalten.
Neben den elektroaktiven Bestandteilen können die Anoden und Kathoden auch weitere Bestandteile enthalten, beispielsweise
elektrisch leitfähige oder elektroaktive Bestandteile wie Ruß, Graphit, Kohlenstofffasern, Nanocarbonfasern, Nanocarbonröhren oder elektrisch leitfähige Polymere;
Bindemittel wie Polyethylenoxid (PEO), Cellulose, Carboxymethylcellulose (CMC), Polyethylen, Polypropylen, Polytetrafluorethylen, Polyacrylnitril-Methylmethacrylat, Polytet-
rafluorethylen, Styrol-Butadien-Copolymere, Tetrafluorethylen-Hexafluorpropylen- Copolymere, Polyvinylidendifluorid (PVdF), Polyvinylidendifluorid-Hexafluorpropylen- Copolymere (PVdF-HFP), Tetrafluorethylen-Hexafluorpropylen-Copolymere, Tetrafluor- ethylen, Perfluoralkyl-Vinylether-Copolymere, Vinylidenfluorid-Hexafluorpropylen- Copolymere, Ethylen-Tetrafluorethylen-Copolymere, Vinylidenfluorid-Chlortrifluoroethylen-
Copolymere, Ethylen-Chlorfluorethylen-Copolymere, Ethylen-Acrylsäure-Copolymere (mit und ohne Einschluss von Natriumionen), Ethylen-Methacrylsäure-Copolymere (mit und ohne Einschluss von Natriumionen), Ethylen-Methacrylsäureester-Copolymere (mit und ohne Einschluss von Natriumionen), Polyimide und Polyisobuten.
Die beiden Elektroden, d. h. die Anode und die Kathode werden unter Verwendung eines erfindungsgemäßen Separators und eines flüssigen oder auch festen Elektrolyts in an sich bekannter Weise miteinander verbunden. Hierzu kann man beispielsweise ein erfindungsgemäßes Kompositmaterial auf eine der beiden Elektroden, die mit einem Stromableiter versehen ist, (Anode oder Kathode) aufbringen, z. B. auflaminieren, mit dem Elektrolyten tränken, und anschließend die entgegengesetzt geladene Elektrode, die mit einem Stromableiter versehen ist, aufbringen, den so erhalten Sandwich gegebenenfalls wickeln und in ein Batteriegehäuse einbringen. Man kann auch so vorgehen, dass man die schicht- bzw. folienförmigen Bestandteile Stromableiter, Kathode, Separator, Anode, Stromableiter zu einem Sandwich schichtet, den Sandwich gegebenenfalls wickelt, in ein Batteriegehäuse einwickelt, und die Anordnung anschließend mit dem Elektrolyten tränkt.
Als flüssige Elektrolyte kommen insbesondere nicht-wässrige Lösungen (Wassergehalt in der Regel < 20 ppm) von Lithiumsalzen und geschmolzene Li-Salze in Frage, z. B. Lösungen von Lithiumhexafluorophosphat, Lithiumperchlorat, Lithiumhexafluoroarsenat, Lithiumtrifluormethyl- sulfonat, Lithium(bis(trifluormethylsulfonyl)imid) oder Lithiumtetrafluoroborat, insbesondere Lithiumhexafluorophosphat oder Lithiumtetrafluoroborat, in geeigneten aprotischen Lösungsmitteln wie beispielsweise Ethylencarbonat, Propylencarbonat und deren Gemische mit einem oder mehreren der folgenden Lösungsmittel: Dimethylcarbonat, Diethylcarbonat, Dimethoxyethan, Methylpropionat, Ethylpropionat, Butyrolacton, Acetonitril, Ethylacetat, Methylacetat, Toluol und Xylol, speziell in einem Gemisch aus Ethylencarbonat und Diethylcarbonat.
Zwischen den Elektroden ist eine erfindungsgemäße Separatorschicht angeordnet, die in der Regel mit dem flüssigen, insbesondere einem flüssigen organischen Elektrolyten getränkt ist.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung von erfindungsgemäßen elektrochemischen Zellen in Lithium-Ionen-Batterien. Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Lithium-Ionen-Batterien, enthaltend mindestens eine erfindungsgemäße elektrochemische Zelle. Erfindungsgemäße elektrochemische Zellen lassen sich in erfindungs- gemäßen Lithium-Ionen-Batterien miteinander kombinieren, beispielsweise in Reihenschaltung oder in Parallelschaltung. Reihenschaltung ist bevorzugt.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung von erfindungsgemäßen elektrochemischen Zellen wie vorangehend beschrieben in Automobilen, mit Elektromotor betriebenen Zweirädern, Flugzeugen, Schiffen oder stationären Energiespeichern. Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher auch die Verwendung von erfindungsgemäßen Lithium-Ionen-Batterien in Geräten, insbesondere in mobilen Geräten. Beispiele für mobile Geräte sind Fahrzeuge, beispielsweise Automobile, Zweiräder, Flugzeuge oder Wasserfahrzeuge wie Boote oder Schiffe. Andere Beispiele für mobile Geräte sind solche, die man selber bewegt, beispielsweise Computer, insbesondere Laptops, Telefone oder elektrische Handwerkszeuge, beispielsweise aus dem Bereich des Bauens, insbesondere Bohrmaschinen, Akkubohrschrauber oder Akku-Tacker.
Die Verwendung von erfindungsgemäßen Lithium-Ionen-Batterien, die erfindungsgemäßen Separator enthalten, in Geräten bietet den Vorteil einer längeren Laufzeit vor dem Nachladen, ei- nen geringeren Kapazitätsverlust bei längerer Laufzeit sowie ein vermindertes Risiko einer durch Kurzschluss verursachten Selbstentladung und Zerstörung der Zelle. Wollte man mit elektrochemischen Zellen mit geringerer Energiedichte eine gleiche Laufzeit verwirklichen, so müsste man ein höheres Gewicht für elektrochemische Zellen in Kauf nehmen. Die in dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen Kompositmaterials einsetzbaren Monomere AB, die wenigstens einen Polyether-haltigen Rest enthalten, sind neu. Hergestellt werden können solche speziellen Monomere AB nach bekannten Methoden, die auch zur Herstellung der literaturbekannten Monomere AB verwendet werden können, wobei die Einführung des Polyether-haltigen Restes nach Methoden erfolgt, die einem Fach- mann, insbesondere einem organischen Chemiker bekannt sind.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist auch ein Monomer AB, das
wenigstens eine erste kationisch polymerisierbare Monomereinheit A, welche ein Metall oder Halbmetall M aufweist, und
- wenigstens eine zweite kationisch polymerisierbare organische Monomereinheit B aufweist, die über eine oder mehrere kovalente chemische Bindungen mit dem Metall oder Halbmetall M der polymerisierbaren Monomereinheit A verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet, dass das Monomer AB mindestens einen Polyether-haltigen Rest enthält.
Bevorzugt ist ein erfindungsgemäßes Monomer AB, worin M gleich Si ist, die kationisch polymerisierbare organische Monomereinheit B über zwei Sauerstoffatome kovalent an M gebunden ist und die Monomereinheit A zwei gleiche oder verschiedene, jeweils über ein C-Atom an Si gebundene Reste aufweist, die ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus Ci-Cis-Alkyl, Vi- nyl, C6-C10 Aryl, C7-Ci4-Alkylaryl und Polyether-haltiger Rest enthaltend Monomereinheiten ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Ethylenoxid und Propylenoxid, wobei mindestens einer der beiden über ein C-Atom an Si gebundenen Reste ein Polyether-haltiger Rest ist.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist Monomer AB ausgewählt aus Verbindungen der allgemeinen Formel lila'
R gleich oder verschieden sein können und unter Halogen, CN, Ci-C6-Alkyl, C1-C6- Alkoxy und Phenyl ausgewählt sind,
m für 0, 1 oder 2, insbesondere 0 steht,
Ra, Rb unabhängig voneinander für Wasserstoff oder Methyl, insbesondere Wasserstoff stehen,
Rr für Ci-C6-Alkyl, C3-C6-Cycloalkyl, einen über ein C-Atom gebundenen Polyether- haltigen Rest enthaltend Monomereinheiten ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Ethylenoxid und Propylenoxid, sowie Aryl oder einen Rest Ar'-C(Ra',Rb')- stehen, worin Ar' die für Ar angegebenen Bedeutungen hat und Ra', Rb' die für Ra, Rb angegebenen Bedeutungen aufweisen, und
R2' für einen über ein C-Atom gebundenen Polyether-haltigen Rest enthaltend Monomereinheiten ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Ethylenoxid und Propylenoxid, insbesondere Ethylenoxid stehen.
In Formel lila' steht R bevorzugt für Ci-C6-Alkyl, insbesondere Methyl.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeichnet sich bevorzugtes Monomer AB, wie vorangehend beschrieben, dadurch aus, das der über ein C- Atom an Si gebundene Polyether-haltiger Rest für einen Rest der Formel C-PEG steht,
worin
o für 0 oder eine ganze Zahl von 1 bis 18, bevorzugt 1 bis 6, insbesondere 1 steht, und n für eine ganze Zahl von 1 bis 100, bevorzugt 5 bis 50, insbesondere 8 bis 30 steht.
Die Erfindung wird durch folgende, die Erfindung jedoch nicht einschränkende Beispiele erläutert.
Angaben in Prozent beziehen sich jeweils auf Gew.-%, wenn nicht ausdrücklich anders ange- geben.
I. Herstellung von Monomeren, die einen Polyether-haltigen Rest enthalten
1.1 Synthese von 2-Methyl-2-(3-(polyethylenglycol-500^-methylether-)-propandiyl-1 )-[4H- 1 ,3,2-benzodioxasilin]
mit n = 1 1 1.1 . a Hydrosilylierung von Polyethylenglycol-a-allylether^-methylether mit Dichlor-methylsilan
mit n = 1 1 Zur Entfernung von Wasser wurden unter einer Stickstoffschutzgasatmosphäre 250 g (0,46 mol) Polyethylenglycol-a-allylether^-methylether (käuflich erhältlich als Uniox-MA 500 der NOF Cooperation; n = 1 1 , M = 540 g/mol, Wasserrestgehalt: 0,26 Gew.-% bestimmt mittels Karl- Fischer Titration) in 200 ml wasserfreiem Toluol gelöst und mit 10 g (0,09 mol) Trimethylchlor- silan (M = 108,64 g/mol) versetzt. Die Mischung wurde für 3 Stunden auf 120 °C erhitzt. Nach Abkühlen auf 20°C wurden Toluol und weitere flüchtige Verbindungen wie Hexamethyldisiloxan ((CH3)3SiOSi(CH3)3) bei 80 °C / 5 mbar entfernt.
0,8 μΙ einer Lösung von 205 mg Hexachlorplatin(IV)säure-Hydrat (F PtCle * 6 H2O) in 0,5 ml iso- Propanol wurden zum getrockneten Allylether gegeben. Dazu wurden bei 50 °C innerhalb 1 Stunde tropfenweise 58,6 g (0,51 mol) Dichlormethylsilan (C SiH CHs), M = 1 15 g/mol) gege- ben, und das Reaktionsgemisch anschließend für 2 Stunden weiter bei 80 °C gerührt. Es wurden 301 g Produkt (M = 655 g/mol) in quantitativer Ausbeute erhalten. H-NMR (CDCIs, 500 Mhz): δ = 0,7 ppm (3H, CH3S1CI2-R), 1 ,1 -1 ,2 ppm (2 H, m,
RC SiCHzCHzCHzOR), 1 ,6 - 1 ,7 ppm (2 H, m, RC SiCHzCHzCHzOR), 3,3 ppm (3H, s, -OCH3), 3,4 - 3,5 ppm (2H, dd, RC SiCHzCHzCHzOR), 3,5 - 3,7 (44H, m, R^CHzCH^nOCHs).
1.1. b Synthese von 2-Methyl-2-(3-(polyethylenglycol-500^-methylether-)-propandiyl-1 )-[4H- 1 ,3,2-benzodioxasilin]
mit n = 1 1
58,3 g (0,45 mol) Diisopropylethylamin (Hünig Base, M = 129,24 g/mol), das zuvor über Calci- umhydrid destilliert worden war, wurde zusammen mit 28 g (0,22 mol) 2-Hydroxybenzylalkohol (Saligenin, M = 124,1 g/mol) in 150 ml wasserfreiem Toluol unter einer Stickstoffatmosphäre vorgelegt. 147 g (0,23 mol) des in Beispiel 1.1 . a erhaltenen Dichlorsilans (n = 1 1 , M = 655 g/mol) wurden in 150 ml wasserfreiem Toluol gelöst und innerhalb von 75 Minuten zu der ersten Mischung getropft, wobei die Temperatur 40 °C nicht überschritt. Anschließend wurde das Reaktionsgemisch auf 80 °C erhitzt und bei dieser Temperatur eine Stunde gerührt. Nach Abkühlen auf 20°C wurde das Hydrochlorid des Diisopropylamins abfiltriert und das Lösungsmittel bei 80 °C und 5 mbar entfernt. Es wurden 140 g des gewünschten Produktes (87 %, M = 707 g/mol) erhalten. H-NMR (CD2CI2, 500 Mhz): δ = 0,15 ppm (3H, CH3S1-R), 0,55-0,65 (2 H, m,
R3S1CH2CH2CH2OR), 1 ,4-1 ,5 ppm (2 H, m, R3S1CH2CH2CH2OR), 3,15 ppm (3H, s, -OCH3), 3,2 - 3.3 ppm (2H, dd, R3S1CH2CH2CH2OR), 3,3 - 3,5 (44H, m, R(OCH2CH2)iiOCH3), 4,75 ppm (2
H, s, Ar-CH2-OR), 6,7 - 7,1 ppm (4H, m, Ar-H).
I.2 Synthese von 2-Methyl-2-(3-(polyethylenglycol-1000^-methylether-)-propandiyl-1 )-[4H-
1 ,3,2-benzodioxasilin]
mit n = 22
l.2.a Allylierung von Polyethylenglycol -methylether mit Allylchlorid
1. NaH
2. allylchlorid
Unter einer Stickstoffatmosphäre wurden 300 g (0,3 mol) Polyethylenglycol -methylether (käuflich erhältlich als Pluriol 1020 E der BASF SE; M = 1000 g/mol) in 350 ml wasserfreiem Tetra- hydrofuran gelöst. Dazu wurden in kleinen Portionen innerhalb eines Zeitraums von 45 Minuten insgesamt 13,2 g (0,33 mol) Natriumhydrid (M = 24.0 g/mol) als 60 Gew.-% Dispersion in Öl gegeben. Zur Vervollständigung der Reaktion wurde das Reaktionsgemisch anschließend für 75 Minuten bei 60 °C gerührt. Das Lösungsmittel THF wurde am Rotationsverdampfer entfernt, und Dichlormethan wurde zum Rückstand gegeben. Die organische Phase wurde zweimal mit Wasser gewaschen und Dichlormethan destillativ entfernt. Es wurden 247 g des allylierten Po- lyethylenglycols (78 %, M = 1040 g/mol) erhalten. H-NMR (CDCIs, 500 Mhz): δ = 3,3 ppm (3H, s, -OCH
3), 3,4 - 3,6 (88H, m, CH
2=CH- CH
2(OCH2CH2)220CH
3), 3,9 ppm (2H, d, m (2H, d, CH2=CH-CH
2(OCH
2CH2)220CH3), 5,9 pp
l.2.b Hydrosilylierung von Polyethylenglycol-a-allylether^-methylether mit Dichlormethylsilan
mit n = 22
Unter einer Stickstoffatmosphäre wurden 242 g (0,23 mol) des in Beispiel l.2.a erhaltenen Po- lyethylenglycol-a-allylether^-methylether (n = 22, M = 1040 g/mol, Wasserrestgehalt: 0,26 Gew.-% nach Karl-Fischer Titration) in 200 ml trockenem Toluol zusammen mit 6 g (0.06 mol) Trimethylchlorsilan (M = 108,64 g/mol) vorgelegt und für 3 Stunden auf 120 °C erhitzt. Nach Abkühlen auf 20°C wurden Toluol und weitere flüchtige Verbindungen wie Hexamethyldisiloxan ((CH3)3SiOSi(CH3)3) bei 80 °C / 4 mbar entfernt.
0,5 μΙ einer Lösung von 205 mg Hexachlorplatin(IV)säure-Hydrat (H2PtCl6 * 6 H2O) in 0,5 ml iso- Propanol wurden zum getrockneten Allylether gegeben. Dazu wurden bei 50 °C innerhalb 1 Stunde tropfenweise 29,7 g (0,26 mol) Dichlormethylsilan (CI2SiH(CH3), M = 1 15 g/mol) gege- ben, und das Reaktionsgemisch anschließend für 2 Stunden weiter bei 80 °C gerührt. Es wurden 272 g Produkt (M = 1 155 g/mol) in quantitativer Ausbeute erhalten.
H-NMR (CDCI3, 500 Mhz): δ = 0,7 ppm (3H, CH3S1CI2-R), 1 ,1 -1 ,2 ppm (2 H, m, RC SiCHzCHzCHzOR), 1 ,6 - 1 ,7 ppm (2 H, m, RC SiCHzCHzCHzOR), 3,3 ppm (3H, s, -OCH3), 3,4 - 3,5 ppm (2H, dd, RC SiCHzCHzCHzOR), 3,5 - 3,7 (88H, m, R(OCH2CH2)22OCH3). I.2.C Synthese von 2-Methyl-2-(3-(polyethylenglycol-1000^-methylether-)-propandiyl-1 )-[4H- 1 ,3,2-benzodioxasilin]
mit n = 22
60,4 g (0,47 mol) Diisopropylethylamin (Hünig Base, M = 129,24 g/mol), das zuvor über Calci- umhydrid destilliert worden war, wurde zusammen mit 29 g (0,224 mol) 2-Hydroxybenzylalkohol (Saligenin, M = 124,1 g/mol) in 160 ml wasserfreiem Toluol unter einer Stickstoffatmosphäre vorgelegt. 270,9 g (0,234 mol) des in Beispiel l.2.b erhaltenen Dichlorsilans (n = 22, M = 1 155 g/mol) wurden in 100 ml wasserfreiem Toluol gelöst und innerhalb von 30 Minuten zu der ersten Mischung getropft, wobei die Temperatur 40 °C nicht überschritt. Anschließend wurde das Reaktionsgemisch auf 80 °C erhitzt und bei dieser Temperatur eine Stunde gerührt. Nach Abkühlen auf 20°C wurde das Hydrochlorid des Diisopropylamins abfiltriert und das Lösungsmittel bei 80 °C und 5 mbar entfernt. Es wurden 231 g des gewünschten Produktes (82 %, M = 1207 g/mol) erhalten. H-NMR (CD2CI2, 500 Mhz): δ = 0,05 ppm (3H, CH3S1-R), 0,55-0,65 (2 H, m,
R3S1CH2CH2CH2OR), 1 ,3 -1 ,4 ppm (2 H, m, R3S1CH2CH2CH2OR), 3,05 ppm (3H, s, -OCH3), 3,1 - 3,2 ppm (2H, dd, R3S1CH2CH2CH2OR), 3,3 - 3,5 (88H, m, R(OCH2CH2)22OCH3), 4,6 ppm (2 H, s, Ar-CH2-OR), 6,5 - 6,9 ppm (4H, m, Ar-H).
II. Herstellung von erfindungsgemäßen Kompositmaterialien
11.1 Allgemeine Vorschrift zur Herstellung erfindungsgemäßer Kompositmaterialien
Polyethylenglycol-methylether mit einem Molekulargewicht von etwa 500 g/mol (kommerziell erhältlich als Pluriol® A 500E von BASF SE) und Lithiumtrifluorsulfonsäureimid (LiTFSI) wurden bei 85°C homogeniesiert. Dazu wurden 266 mg (1 ,6 mmol) 2,2-Dimethyl-[4H-1 ,3,2- Benzodioxasilin] (hergestellt nach Tetrahedron Lett. 24 (1983) 1273) gegeben. Anschließend transferierte man die Mischung in 436 mg (1 ,6 mmol) geschmolzenes 2,2' -Spirobi-[4H-1 ,3,2- Benzodioxasilin] (hergestellt wie in WO 201 1/000858, Seite 28, Zeilen 9 bis 19 beschrieben).
Zum Starten der Polymerisation gab man eine Initiator-Lösung bestehend aus 5,45 mg Zinntetrachlorid (SnCU) in 56 mg d-Chloroform (CDC ) zu.
Die reaktive Monomermischung wurde für 10 Minuten bei 95 °C polymerisiert und anteilig auf eine auf 95°C im Exsikkator vorgewärmte Metallplatte mit PET-Vlies (kommerziell erhältlich als Vlies„PES20" der Fa. APODIS Filtertechnik OHG; 8 g/m2, Dicke 20 μηι, 5 x 3,5 cm Fläche) überführt, so dass flächige Kompositmaterialien mit Schichtdicken von 30 bis 90 μηη erhalten wurden. Anschließend polymerisierte man im Trockenschrank bei 95°C für 3 h unter einem Stickstoffstrom und temperte nachfolgend bei 195°C für 30 min unter Vakuum nach.
Elektrolyt: 1 M LiTFSI in Dioxolan und Dimethylether (1 : 1 vol/vol)