Kombination eines Pressfilzes mit einem Presswalzenbezug
und/oder einem Saugwalzenbezug für eine Papiermaschine
Die vorliegende Erfindung betrifft die Kombination eines Pressfilzes mit einem Presswalzenbezug und/oder einem Saugwalzenbezug, welche in der Presspartie einer Papiermaschine bzw. allgemein in einer Maschine zur Herstellung von Bahnmaterial, wie z. B. Papier oder Karton, eingesetzt werden kann. Bei der Herstellung von Papier wird in einer Presspartie dem zur Herstellung von Papier eingesetzten Ausgangsmaterial ein wesentlicher Teil der darin enthaltenen Flüssigkeit, im allgemeinen Wasser, entzogen. Dies erfolgt dadurch, dass das Material auf einem bzw. zwischen zwei Pressfilzen durch im allgemeinen mehrere Pressnips hindurch geführt wird, die in Verbindung mit einer Presswalze und/oder einer Saugwalze verwendet werden. Ziel bei diesem Prozess ist es, dem Material den größtmöglichen Anteil der Flüssigkeit zu entziehen, wobei gleichzeitig der Energieeinsatz, vor allem zur Erzeugung eines Unterdrucks im Bereich einer oder mehrerer Saugwalzen, verringert werden soll. Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kombination eines Pressfilzes mit einem Presswalzenbezug und/oder einem Saugwalzenbezug für eine Papiermaschine anzugeben, welche bei verbesserter Entwässerungseigenschaft einen geringeren Energieeinsatz mit sich bringt. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Kombination eines Pressfilzes mit einem Presswalzenbezug und/oder einem Saugwalzenbezug für eine Papiermaschine gelöst, wobei die Kombination umfasst:
a) einen porösen Pressfilz mit einer Tragestruktur und in die Tragestruktur eingebundenem Polyurethanmaterial und/oder mit wenigstens einer Lage aus nicht gewebtem Material,
b) einen Presswalzenbezug mit einer Umfangsrillenoberflächenstruktur mit einer Rillenbreite im Bereich von 0,5mm bis 1 ,5mm, einem Rillenabstand im Bereich von 1 ,5mm bis 2,5mm und einer Rillentiefe im Bereich von 1 ,5mm bis 4mm, wobei der Anteil einer offenen Oberfläche an der Gesamtoberfläche des Presswalzenbezugs im Bereich von 20% bis 50% liegt, und/oder
einen Saugwalzenbezug mit einer Umfangsrillenoberflächenstruktur mit einer Rillenbreite im Bereich von 0,5 mm bis 1 ,5 mm, einem Rillenabstand im Bereich von
1 ,5 mm bis 2,5 mm und einer Rillentiefe im Bereich von 1 ,5 mm bis 4 mm sowie mit einer Lochanordnung mit einer Mehrzahl von den Saugwalzenbezug vollständig durchsetzenden Sauglöchern, wobei der Anteil einer offenen Oberfläche an der Gesamtoberfläche des Saugwalzenbezugs im Bereich von 30% bis 50% liegt.
Es wurde festgestellt, dass durch die Kombination eines speziell aufgebauten Pressfilzes, der eine vergleichsweise geringe Porosität, also einen vergleichsweise geringen Hohlraumvolumenanteil aufweist, mit einem wie vorangehend angegeben aufgebauten Bezug für eine Presswalze bzw. eine Saugwalze ein sehr gutes Entwässerungsverhalten erzielt wird, während gleichzeitig aufgrund der vergleichsweise offenen Gestaltung des Walzenbezugs insbesondere im Bereich einer Saugwalze die eingesetzte Energie zum Erzeugen des Unterdrucks bzw. zum Abziehen von Flüssigkeit durch Unterdruck verringert werden kann. Um das Flüssigkeitsaufnahmevermögen auch im Presswalzenbezug weiter zu verbessern, wird vorgeschlagen, dass der Presswalzenbezug eine Lochanordnung mit einer Mehrzahl von den Presswalzenbezug nicht vollständig durchsetzenden und zu dessen mit Umfangsrillenoberflächenstruktur ausgebildeter Oberseite offenen Blindlöchern umfasst, wobei die offene Oberfläche durch die Umfangsrillenoberflächenstruktur und die Lochanordnung bereitgestellt ist.
Auch bei dem Saugwalzenbezug kann vorgesehen sein, dass dessen Lochanordnung eine Mehrzahl von diesen nicht vollständig durchsetzenden und zu dessen mit Umfangsrillenoberflächenstruktur ausgebildeter Oberseite offenen Blindlöchern umfasst.
Um die Aufnahme von Flüssigkeit in der Lochanordnung weiter zu verbessern, wird vorgeschlagen, dass die Löcher der Lochanordnung des Saugwalzenbezugs und/oder der Lochanordnung des Presswalzenbezugs einen Durchmesser im Bereich von 2 mm bis 5 mm aufweisen.
Bei einer hinsichtlich der Flüssigkeitsaufnahmekapazität sehr vorteilhaften Variante wird vorgeschlagen, dass der Presswalzenbezug und/oder der Saugwalzenbezug einen Elastizitätsmodul im Bereich von 50N/mm2 bis 500N/mm2 aufweist. Es hat sich gezeigt, dass ein derart geringer Elastizitätsmodul, welcher eine vergleichsweise gute
Verformbarkeit des Aufbaumaterials mit sich bringt, das Flüssigkeitsaufnahmevermögen weiter verbessert.
Auch ein Hohlraumvolumenanteil im Bereich von 200 bis 1500 cm3/m2 kann dazu beitragen.
Der Presswalzenbezug bzw. der Saugwalzenbezug kann vorzugsweise unter Verwendung von Polyurethanmaterial aufgebaut sein, wodurch die gewünschte Verformbarkeit mit der gleichwohl erforderlichen Haltbarkeit unter der andauernden Druckbelastung kombiniert werden kann.
Weiterhin kann die Dicke des Presswalzenbezugs bzw. auch des Saugwalzenbezugs im Bereich von 10 mm bis 13 mm liegen. Um im Bereich des bei der erfindungsgemäßen Kombination vorgesehenen Pressfilzes dafür zu sorgen, dass dieser mit vergleichsweise geringem Hohlraumvolumenanteil ausgebildet ist, wodurch erreicht werden kann, dass der größere Anteil des aus dem zu fertigenden Papier herausgepressten Wassers in Richtung Walzenbezug gelangt, wird vorgeschlagen, dass in wenigstens eine Lage des Pressfilzes aus nicht gewebtem Material Polyurethanmaterial eingebunden ist. Das Vorsehen von Polyurethanmaterial in dem nicht gewebten Material verringert den Hohlraumvolumenanteil des nicht gewebten Materials, wobei dieses Material bereits einen deutlich geringeren Hohlraumvolumenanteil aufweist als beispielsweise Webmaterial.
Der Flächengehalt des Polyurethanmaterials in dem Pressfilz kann im Bereich von 50 g/m2 bis 700 g/m2 liegen. Weiter wird vorgeschlagen, dass der Pressfilz einen Hohlraumvolumenanteil von weniger als 600 cm3/m2, vorzugsweise weniger als 500 cm3/m2, am meisten bevorzugt weniger als 400cm3/m2, aufweist.
Diese wenigstens eine Lage aus nicht gewebtem Material bzw. Faser-/Faden-Matehal oder/und die Tragestruktur kann ein Fadengelege, Vliesmaterial oder ein Kettengewirk umfassen. Bei Vorsehen einer Tragestruktur mit darin eingebundenem Polyurethanmaterial kann der vergleichsweise geringe Hohlraumvolumenanteil beispielsweise auch erreicht
- A - werden, wenn als Tragestruktur gewebtes Material eingesetzt wird und die Porosität durch entsprechende Ausgestaltung einer an dieser Tragestruktur getragenen und somit in diese eingebundenen Beschichtung aus Polyurethanmaterial bereitgestellt wird.
Die Erfindung betrifft ferner eine Papiermaschine mit einer Pressenpartie, bei welcher eine erfindungsgemäße Kombination vorgesehen ist.
Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die beiliegenden Figuren beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 eine Aufsicht auf einen Oberflächenbereich eines Saugwalzenbezugs; Fig. 2 eine Schnittdarstellung eines Saugwalzenbezugs;
Fig. 3 eine Teil-Prinzipdarstellung eines mit eingebettetem Polyurethanmaterial aufgebauten Pressfilzes;
Fig. 4 eine Mikroskopfotografie der Oberflache eines mit eingebettetem
Polyurethanmaterial aufgebauten Pressfilzes.
Die Fig. 1 und 2 zeigen Darstellungen eines beispielsweise bei einer Saugwalze eingesetzten Saugwalzenbezugs 10. Man erkennt in der Aufsicht der Fig. 1 die an einem Außenumfang vorgesehene und näherungsweise in Umfangshchtung sich erstreckende wendelartig ausgestaltete Umfangsrillenoberflächenstruktur 12. Diese umfasst eine Vielzahl von quer zur Walzenlängsrichtung nebeneinander liegenden Rillenabschnitten 14. Diese Rillenabschnitte 14, welche aufgrund der wendelartig gewundenen Struktur bezüglich der Umfangsrichtung geringfügig schräg gestellt sind, weisen eine Breite b im Bereich von 0,5 mm bis 1 ,5 mm und einen gegenseitigen Abstand a im Bereich von 1 ,5 mm bis 2,5 mm auf. Die Rillentiefe t liegt in einem Bereich von 1 ,5 mm bis 4 mm.
In dem Saugwalzenbezug 10 ist ferner eine Lochanordnung 16 gebildet, welche in der Aufsicht der Fig. 1 nur in einem Teilbereich dargestellt ist. Die Lochanordnung 16 umfasst eine Mehrzahl von den Saugwalzenbezug 10 vollständig durchsetzenden
Sauglöchern 18, durch welche hindurch die aus dem zu fertigenden Papier abgezogene Flüssigkeit abgesaugt werden kann.
Die Lochanordnung 16 umfasst ferner eine Mehrzahl von Blind- bzw. Sacklöchern 20, die, ebenso wie die Sauglöcher 18, zu einer Oberseite 22 hin offen sind, sich jedoch nicht vollständig durch den mit einer Dicke d im Bereich von 10 bis 13 mm ausgebildeten Saugwalzenbelag 10 hindurch erstrecken.
Die Sauglöcher 18 und die Blindlöcher 20 können, wie dies in Fig. 2 veranschaulicht ist, verschiedene Durchmesser aufweisen, wobei der Durchmesser dieser Löcher vorzugsweise im Bereich von 2 mm bis 5 mm liegt. Auch können beispielsweise, wie die Fig. 1 dies veranschaulicht, alle Sauglöcher 18 mit gleichem Durchmesser ausgebildet sein und alle Blindlöcher 20 mit gleichem Durchmesser ausgebildet sein, wobei der Durchmesser der Sauglöcher 18 nicht notwendigerweise gleich dem Durchmesser der Blindlöcher 20 sein muss. Vorzugsweise sind die Sauglöcher 18 und die Blindlöcher 20 in einem gleichmäßigen Muster über den Saugwalzenbezug
10 verteilt, und zwar derart, dass, wie dies die Fig. 1 und 2 verdeutlichen, zumindest die meisten, vorzugsweise alle Sauglöcher 18 bzw. auch Blindlöcher 20 einen
Rillenabschnitt 14 zumindest anschneiden. Dies bedeutet, dass die in einem Rillenabschnitt 14 aufgenommene Flüssigkeit dann in Löcher 18 oder 20 gelangen kann und somit aus dem Bereich des zu fertigenden Papiers abgeführt werden kann.
Durch die Umfangsrillenoberflächenstruktur 12 und die zur Oberseite 22 hin offenen Löcher 18 und 20 wird eine offene Oberfläche bereitgestellt, die im Verhältnis zu der gesamten Oberfläche, diese also im Wesentlichen gebildet durch eine zylindrische Umfangsfläche des Saugwalzenbezugs, im Bereich von 30% bis 50% liegt. Mit diesem vergleichsweise großen Oberflächenanteil, über welchen direkt Flüssigkeit abgeführt werden kann, wird in Verbindung mit dem durch die Rillenstruktuherung und die verschiedenen Löcher 18, 20 gebildeten Flüssigkeitsaufnahmevolumen ein hervorragendes Entwässerungsvermögen erzielt. Bei dieser Ausgestaltung liegt der Hohlraumvolumenanteil in dem Saugwalzenbezug 10 vorzugsweise in einem Bereich von 200 bis 1500 cm3/m2.
Ein für eine Presswalze in einer Pressensektion einer Papiermaschine eingesetzter Presswalzenbezug kann so ausgebildet sein, wie in den Fig. 1 und 2 dargestellt und kann grundsätzlich insbesondere hinsichtlich der Umfangsrillenoberflächenstruktur
mit den vorangehend auch angegebenen Dimensionierungen ausgebildet sein. Auch bei dem für eine Presswalze einzusetzenden Walzenbezug kann eine Lochanordnung 16 vorgesehen sein, die jedoch keine Sauglöcher 18, sondern lediglich die Blindlöcher 20 umfasst. Bei einem Presswalzenbezug ist die durch die Blindlöcher 20 und die Umfangsrillenoberflächenstruktur 12 bereitgestellte offene Oberfläche mit einem Anteil von 20% bis 50% an der Gesamtoberfläche vorgesehen, und der Hohlraumvolumenanteil kann auch hier im Bereich von 200 bis 1500 cm3/m2 liegen.
Um bei dem Saugwalzenbezug 10 bzw. auch einem entsprechend ausgestalteten Presswalzenbezug die gewünschte Elastizität bereitzustellen, können derartige Walzenbezüge beispielsweise mit Polyurethanmaterial aufgebaut sein und einen Elastizitätsmodul im Bereich von 50 N/mm2 bis 500 N/mm2 aufweisen.
Um die durch die vorangehend beschriebenen Saug- bzw. Presswalzenbezüge bereitgestellten Entwässerungseigenschaften optimal nutzen zu können, werden diese erfindungsgemäß in Verbindung mit einem mit Naht oder nahtlos ausgebildeten Pressfilz eingesetzt. Dieser Pressfilz weist insbesondere im Vergleich zu den Walzenbezügen einen vergleichsweise geringen Hohlraumvolumenanteil von weniger als 600 cm3/m2, vorzugsweise weniger als 500 cm3/m2, am meisten bevorzugt weniger als 400 cm3/m2, auf. Dabei kann das Hohlraumvolumen des Pressfilzes, ebenso wie bei den vorangehend erläuterten Walzenbezügen beispielsweise bei einem Druck von 5 MPa an einer Fläche von 10 cm x 10 cm bei einem über Nacht in Wasser vorkonditionierten Pressfilz ermittelt werden. Dieses Hohlraumvolumen kann dadurch bereitgestellt werden, dass der Pressfilz zumindest eine Lage aus nicht gewebtem Faser-/Faden-Material, beispielsweise aufgebaut mit Monofilamenten bzw. herkömmlichen Garnen, bereitgestellt ist. Derartiges nicht gewebtes Material kann beispielsweise ein ein- oder mehrlagiges Fadengelege, ein Vliesmaterial oder ein Kettengewirk umfassen. Auch der Einsatz eines eine Vielzahl von spiral- bzw. wendelartig gewundenen und durch Steckdrähte verbundenen Elementen aufgebauten Verbundes stellt im Sinne der vorliegenden Erfindung den Einsatz von nicht gewebtem Material dar.
Grundsätzlich kann der Pressfilz auch mehrlagig ausgebildet sein und dabei mindestens eine derartige Lage aus nicht gewebtem Material umfassen.
Derartiges nicht gewebtes Material weist insbesondere dann, wenn es vliesartig bzw. auch als Kettengewirk ausgebildet ist, im Vergleich zu gewebtem Faser- bzw. Fadenmaterial eine vergleichsweise geringe Porosität auf. Dies kann dadurch noch unterstützt werden, dass in das nicht gewebte Material oder zumindest eine Lage davon Polyurethanmaterial eingebracht wird, welches somit den Hohlraumvolumenanteil weiter mindert. Dies ist in der Fig. 3 veranschaulicht.
Man erkennt das mit gestrichelter Fläche dargestellte Fasermaterial 30, beispielsweise als Vliesmaterial aufgebaut, in welches bereichsweise auch miteinander in Verbindung stehendes Polyurethanmaterial 32 eingebettet ist. Dies kann beispielsweise dadurch erzeugt werden, dass kleine Polyurethanpartikel 34 in das nicht gewebte Fasermaterial eingebracht werden und dann durch Wärme- und/oder Druckanwendung aufgeschmolzen werden, so dass unter entsprechender Verformung der Polyurethanpartikel 34 ein im Wesentlichen zusammenhängender Verbund von Polyurethanmaterial entsteht, der gleichwohl eine Porenstruktur in dem so aufgebauten Pressfilz beibehält.
Die Fig. 4 zeigt eine Mikroskopdarstellung der Oberfläche eines so aufgebauten Pressfilzes, in welcher die im Wesentlichen statistisch verteilten Fasern des Fasermaterials erkennbar sind, ebenso wie das diese umkleidende, also grundsätzlich in das Fasermaterial eingebundene Polyurethanmaterial.
Durch das Einbinden von Polyurethanmaterial in das hier als Tragestruktur verwendete nicht gewebte Fasermaterial wird nicht nur die Porosität beeinflusst, sondern auch die Elastizität des Pressfilzes so eingestellt, dass sie in Zusammenwirkung mit den vorangehend angegebenen Walzenbezügen zu einem verbesserten Entwässerungsverhalten führt. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere dann, wenn das Polyurethanmaterial mit einem Flächengehalt von 50 g/m2 bis 700 g/m2 vorgesehen ist, hervorragende Entwässerungseigenschaften mit vergleichsweise geringer Rückbefeuchtung erzielt werden können.
Bei einer alternativen Ausgestaltung eines Pressfilzes kann dieser grundsätzlich mit einer beispielsweise auch gewebten Tragestruktur ausgebildet sein, in die gleichermaßen Polyurethanmaterial eingebunden ist, und zwar entweder im vorangehend erläuterten Sinne, dass die Kett- und/oder Schussfäden des als Tragestruktur eingesetzten Gewebes mit dem Polyurethanmaterial unter
Beibehaltung einer gewissen Porosität umkleidet werden, oder derart, dass an zumindest einer Seite der Tragestruktur ein im Wesentlichen geschlossener Verbund des Polyurethanmaterials erzeugt wird. Mit der erfindungsgemäßen Kombination eines Pressfilzes mit dem vorangehend erläuterten Aufbau mit einem Presswalzenbezug und/oder einem Saugwalzenbezug mit dem ebenfalls erläuterten Aufbau wird aufgrund der vergleichsweise breiten und tiefen Rillenstruktur, des vergleichsweise geringen Elastizitätsmoduls des eingesetzten Polyurethanmaterials, des vergleichsweise großen offenen Oberflächenanteils, des vergleichsweise großen Hohlraumvolumenanteils insbesondere in den Walzenbezügen bzw. auch der vorgesehenen Lochanordnungen ein konstanter Nipdruck in einer Pressensektion einer Papiermaschine erzeugt.
Andererseits wird die Entwässerung durch die Walzenbezüge, insbesondere durch den Saugwalzenbezug hindurch, deutlich verbessert. Hierzu trägt wesentlich auch bei, dass der eingesetzte Pressfilz aufgrund seiner Struktur bzw. auch seiner Porosität mit einem vorzugsweise geringeren Hohlraumvolumenanteil als der Presswalzenbezug und/oder der Saugwalzenbezug ein deutlich verringertes Rückbefeuchtungsverhalten aufweist und somit auch das Trennen des Pressfilzes von der darauf zunächst geförderten und dann abzulösenden Papierlage erleichtert. Dazu kann insbesondere auch ein Pressfilz beitragen, der eine oder mehrere Polyurethanlagen, ggf. auf einer Tragestruktur, umfasst, die ein geringeres Hohlraumvolumen aufweisen, als ein herkömmlich durch Vernadeln generierter Pressfilz.
Versuche haben gezeigt, dass die Oberflächengestaltung des Saugwalzenbezugs 10, dessen offene Fläche sowie die Auslegung des Pressfilzes für die Entwässerungsleistung und in weiterer Folge für den Trockengehalt des Papiers von Bedeutung sind. Mit der gleichen offenen Fläche des Saugwalzenbezugs 10 und dem gleichen Hohlraumvolumen des Pressfilzes können das Entwässerungsverhalten, der Trockengehalt des Papiers und der sog. sheet bulk, also die Papierstärke, beeinflusst werden.
Neben der Oberflächenstrukturierung der Walzen und der Gestaltung des Pressfilzes hat die Gestaltung der Pressensektion der Papiermaschine Einfluss auf die
Entwässerung respektive auf den Trockengehalt der Papierbahn. Zwei grundlegende
Konzepte sind dabei bekannt, das sog.„nip-dewatering", also die Entwässerung im Pressspalt, und die Besaugung durch eine sog. Uhle-Box außerhalb des Pressspalts. Beide Möglichkeiten sind hinlänglich bekannt, so dass auf eine ausführliche Beschreibung an dieser Stelle verzichtet werden kann.
Mit einer geeigneten Kombination aus Pressfilz und Walzenbezug 10 können die Vakuen, welche in einer Saug- oder Saugpresswalze in bekannter Weise beispielsweise durch zumindest einen Saugkasten meist in zwei Zonen anliegen, reduziert oder sogar abgeschaltet werden, wobei die Entwässerung gleichbleibt oder sogar verbessert werden kann. Es ist somit möglich, den gleichen Trockengehalt oder sogar eine Erhöhung des Trockengehalts trotz eines geringeren Vakuums in einer ersten Saugzone einer Saugpresswalze zu erzielen, so dass eine Absenkung des Vakuums in einer zweiten Saugzone der Saugpresswalze erfolgen kann. Dies konnte in Versuchen mit allen Saugpresswalzenoberflächendesigns und allen Pressfilzen bestätigt werden. Es ist dadurch möglich, das Vakuum in nur mehr einer Saugzone zur Verfügung zu stellen, eine Besaugung in weiteren Zonen kann entfallen, was sich positiv auf die Energiebilanz auswirkt.
Auch bei Besaugung durch die Uhle-Box kann die Saugleistung signifikant reduziert werden. Bei einer Oberflächengestaltung mit Sauglöchern 18 und Umfangsrillenoberflächenstruktur 12 kann die Uhle-Box sogar abgeschaltet werden.
In Bezug auf die Linienlasten beim nip-dewatering können die höchsten Lasten mit Saugpresswalzen mit einem Oberflächendesign erzielt werden, welches Sauglöcher 18, Umfangsrillenoberflächenstruktur 12 und Blindlöcher 20 aufweist. Eine Absenkung der Linienlast führt erwartungsgemäß in diesem Fall zu einem geringeren Trockengehalt.
Die Gesamtentwässerung kann bei Pressen mit mehreren Pressspalten bei Verwendung von Saugpresswalzenbezügen mit Sauglöchern 18 und Umfangsrillenoberflächenstruktur 12 im Wesentlichen neutral gehalten werden.
Betrachtet man den Energieverbrauch der Walzenantriebe, so ist bei gleicher Maschinengeschwindigkeit und gleichem Vakuum eine geringfügige Erhöhung zu beobachten. Dies wird jedoch durch die Absenkung der Vakuen wie weiter oben bereits beschrieben zumindest kompensiert.
Bei Verwendung von Saugwalzen 10 mit Sauglöchern 18 und Umfangsrillenoberflächenstruktur 12 ist ein geringerer Verbrauch von Antriebsleistung zu verzeichnen.
Insgesamt konnte in Versuchen bei gleicher Geschwindigkeit der Papiermaschine ein bis zu 1 ,5% höherer Trockengehalt erzielt werden, wobei Saug- oder Saugpresswalzen mit einer Gestaltung, die Sauglöcher 18 und eine Umfangsrillenoberflächenstruktur 12 aufweist, die besten Ergebnisse erzielen. Der Papierbulk kann mit gleichem Oberflächendesign um bis zu 6% bei gleicher Maschinengeschwindigkeit gesteigert werden.