Verschlußvorrichtung für einen Behälter
Die Erfindung betrifft eine Verschlußvorrichtung für einen Behälter, insbesondere für Flaschen, wobei diese Verschlußvorrichtung ein Basiselement umfaßt, das auf einer Öffnung des Behälters befestigbar ist und eine Abgabeöffhung zur Abgabe von in dem Behälter befindlichen Medien aufweist. Ferner umfaßt die Verschlußvorrichtung einen Deckel, der zwischen einer vollständig geschlossenen und einer vollständig geöffneten Öffnung hin- und herbewegbar ist, um die Abgabe insbesondere eines fließfähigen Mediums aus dem Behälter zu ermöglichen.
Verschlußvorrichtungen sind in mannigfaltiger Form bekannt und üblicherweise aus einem Kunststoffmaterial hergestellt, sie können jedoch auch aus anderen Materialien, z.B. Metallen, hergestellt sein. Ein Basiselement umfaßt typischerweise eine Vorrichtung zum Befestigen des Basiselements an einer Öffnung des Behälters, beispielsweise an einem Flaschenhals, wobei insbesondere ein Innengewinde vorgesehen sein kann, so daß die Verschlußvorrichtung auf den Flaschenhals aufgeschraubt werden kann.
Von dem Basiselement erstreckt sich bevorzugt ein Ausgießer, insbesondere ein domförmiger Ausgießer, der auch beispielsweise beim Trinken aus dem Behälter vom Mund der trinkenden Person umschlossen werden kann.
Insbesondere in den Fällen, in denen mit Kohlensäure versetzte Flüssigkeiten in dem Behälter aufgenommen werden können, kann sich ein erhöhter Druck in dem Behälter entwickeln. Auch bei nicht mit Kohlensäure versetzten Flüssigkeiten kann ein Druckunterschied aufgebaut werden, beispielsweise wenn der Behälter in unterschiedliche Höhen transportiert wird, wie es beispielsweise beim Bergwandern der Fall ist. Auch Wetteränderungen können bereits zu entsprechenden Druckunterschieden führen. Bei einer Öffnung der Verschlußvorrichtung, d.h. beim Öffnen des Deckels, kann es daher passieren, daß der Druckausgleich sehr plötzlich stattfindet, wobei das in dem Behälter aufbewahrte Medium gegebenenfalls ungewollt aus dem Behälter ausströmt.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Verschlußvorrichtung zur Verfügung zu stellen, bei der insbesondere dieses ungewollte Ausströmen des sich in dem Behälter befindlichen Produkts verhindert oder zumindest die Menge des ausströmenden Mediums stark reduziert wird.
Diese Aufgabe wird durch eine Verschlußvorrichtung gemäß Anspruch 1 erfüllt, die Ansprüche 2 bis 14 betreffen besonders vorteilhafte Ausführungsformen einer solchen Verschlußvorrichtung.
Erfindungsgemäß ist die Verschlußvorrichtung so ausgebildet, daß der Deckel mindestens eine definierte Zwischenstellung zwischen der vollständig geschlossenen und der vollständig geöffneten Stellung aufweist, wobei die Verschlußvorrichtung mindestens einen Entgasungskanal aufweist, der in der vollständig geschlossenen Stellung des Deckels abgeschlossen ist und der in der Zwischenstellung des Deckels einen Druckausgleich zwischen einer dem Behälterinneren zuzuwendenden Seite der Verschlußvorrichtung und der Umgebung ermöglicht. Mit solch einer erfindungsgemäßen Verschlußvorrichtung kann der Deckel gleichsam in einem zweistufigen Verfahren geöffnet werden, in einem ersten Schritt von der vollständig geschlossenen Stellung in die definierte Zwischenstellung, und in einem zweiten Schritt von der definierten Zwischenstellung in eine vollständig geöffnete Stellung.
Eine Verschlußvorrichtung weist eine definierte Zwischenstellung im Sinne dieser Erfindung beispielsweise dann auf, wenn beim Öffhungsvorgang des Deckels von der vollständig geschlossenen in eine geöffnete Stellung zumindest eine Zwischenstellung bzw. -position besteht, über die der Öffhungsvorgang des Deckels, zumindest bei einer üblichen Bedienung bzw. Betätigung, nicht stetig und gleichmäßig geführt werden kann, d. h. eine Position vorliegt, die sich bezüglich des Öffnungsvorgangs und der Handhabung des Benutzers während des Öffnens des Deckels auf irgendeine Weise unterscheidet. Die Unterscheidung kann durch erhöhten Kraftaufwand, durch eine Änderung der Bewegungsrichtung des Deckels während des Öffnens, auch nur kurzzeitig, durch Betätigen einer Vorrichtung, beispielsweise durch Verschieben eines Riegels, der beispielsweise die Bewegung des Deckels von der geschlossenen Position nur in die definierte Zwischenposition erlaubt, eine darüber hinausgehende Bewegung aber nur durch Betätigen des Riegels oder eines sonstigen Betätigungselements ermöglicht, oder durch jegliche andere Maßnahmen realisiert sein.
Der Benutzer öffnet daher automatisch den Deckel der Verschlußvorrichtung zuerst nur bis in die definierte Zwischenstellung, in der der Öffnungsvorgang automatisch, gegebenenfalls auch nur für einen sehr kurzen Zeitpunkt, innehält oder zumindest verzögert wird, zumindest bei einer normalen Nutzung der Vorrichtung, und bei der automatisch ein Druckausgleich über den vorgesehenen mindestens einen Entgasungskanal stattfinden kann. Aufgrund der Tatsache, daß lediglich der Entgasungskanal geöffnet ist, während die Abgabeöffhung nach wie vor im wesentlichen verschlossen ist, tritt zu diesem Zeitpunkt keinerlei Medium aus, vielmehr findet ein kontrollierter Druckausgleich ohne eine ungewollte Abgabe des in dem Behälter enthaltenden Mediums statt.
hi einem zweiten Schritt kann der Benutzer dann den Deckel von der Zwischenstellung in eine vollständig geöffnete Stellung bewegen. Da zu diesem Zeitpunkt bereits ein Druckausgleich zumindest weitgehend abgeschlossen ist, wird sichergestellt, daß keinerlei Medium austreten kann. Es wird darauf hingewiesen, daß das Vorsehen der definierten Zwischenstellung stärker oder weniger ausgeprägt ausgebildet sein kann, so daß auch die Verschlußvorrichtung besonders auf die in dem Behälter aufzubewahrenden Medien angepaßt werden kann. Wird beispielsweise eine kohlensäurehaltige Flüssigkeit in dem Behälter aufbewahrt, kann bevorzugt eine erfindungsgemäße Verschlußvorrichtung verwendet werden, bei der die definierte Zwischenstellung stärker ausgebildet ist, insbesondere beispielsweise der Kraftaufwand zum Überwinden der definierten Zwischenstellung stärker von dem ansonsten erforderlichen Kraftaufwand beim Öffnen des Deckels abweicht, so daß der Deckel automatisch bei einem üblichen Öffnungsvorgang des Benutzers länger in der definierten Zwischenstellung verbleibt.
Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß für einen eventuell erforderlichen Druckausgleich in der Zwischenstellung des Deckels lediglich ein sehr kurzer Zeitraum erforderlich ist, so daß die nur sehr kurze Verweildauer des Deckels in der Zwischenstellung während des Öffhungsvorganges für den Nutzer keinesfalls als störend oder lästig empfunden wird. Ferner muß der Benutzer keinerlei Vorsicht walten lassen, da der Druckausgleich automatisch in der definierten Zwischenstellung stattfindet. Ferner ist darauf hinzuweisen, daß aufgrund des Vorsehens einer definierten Zwischenstellung, selbst wenn diese automatisch nur für eine extrem kurze Zeit, beispielsweise auch nur für Bruchteile von Sekunden, eingenommen wird, für den Benutzer die Möglichkeit geschaffen wird, im Falle eines sehr hohen
Druckunterschiedes, der ausgeglichen werden muß, zu reagieren. Bewegt der Nutzer den Deckel nämlich in die definierte Zwischenposition und liegt eine sehr hohe Druckdifferenz vor, beispielsweise bei kohlensäurehaltigen Getränken, die vorher geschüttelt worden sind, ist der automatisch stattfindende Druckausgleich häufig auch akustisch für den Benutzer merkbar, insbesondere kann auch beispielsweise der Entgasungskanal so ausgebildet sein, daß bewußt ein Druckausgleich akustisch merkbar stattfinden wird. Auch wenn dies nur in Bruchteilen von Sekunden passiert, reicht es für den Benutzer typischerweise aus, um dann, gleichsam als Reflex, in dem Öffhungsvorgang innezuhalten.
Bei einer bevorzugten Ausfuhrungsform der Verschlußvorrichtung umfaßt diese eine Stopp- Vorrichtung, die bevorzugt so ausgebildet ist, daß beim Bewegen des Deckels von der vollständig geschlossenen Stellung in die vollständig geöffnete Stellung ein höherer Kraftaufwand erforderlich ist, um den Deckel über die definierte Zwischenposition hinaus zu bewegen. Dieser erhöhte Kraftaufwand stellt sicher, daß bei der Öffhungsbewegung der Deckel automatisch zumindest für einen kurzen Zeitraum in der definierten Zwischenposition verweilt, um den erforderlichen Druckausgleich zu gewährleisten. Ferner erkennt der Benutzer automatisch diese definierte Zwischenposition, wobei er sogar für den Fall, daß eine besonders hohe Druckdifferenz ausgeglichen werden muß, den Deckel für einen längeren Zeitraum in der Zwischenstellung halten kann, bis dieser abgeschlossen ist. Hierbei unterstützt ihn das automatische "Auffinden" der Zwischenposition, beispielsweise durch den erhöhten Kraftaufwand.
Bei einer anderen Ausführungsform ist eine Stopp-Vorrichtung so ausgebildet, daß der Bewegungsablauf beim Öffnen des Deckels gleichsam unstetig ist, d. h. um den Bereich der definierten Zwischenstellung der Bewegungsablauf, beispielsweise die Bewegungsrichtung, zumindest kurzzeitig und leicht geändert werden muss. Eine andere Möglichkeit für eine Stopp- Vorrichtung besteht darin, beispielsweise einen Riegel oder ein sonstiges Element vorzusehen, das zusätzlich betätigt werden muss, um die definierte Zwischenposition zu überwinden. Auch ist es möglich, daß eine Stopp-Vorrichtung so ausgebildet ist, daß ein vorbestimmter Druck an einer bestimmten Stelle der Verschlußvorrichtung ausgeübt werden muß, um die definierte Zwischenposition zu überwinden, was insbesondere bei den typischerweise aus Kunststoff hergestellten Verschlußvorrichtungen, die zumindest teilweise elastisch sind, eine bevorzugte Ausführungsform ist.
Eine Stopp-Vorrichtung im Sinne dieser Erfindung ist daher in einem breitmöglichsten Umfang zu verstehen, und umfaßt auch Verzögerungsvorrichtungen, Arretiervorrichtungen, Riegel, Betätigungselemente oder sonstige Vorrichtungen, die in irgendeiner Weise sicherstellen, daß der Bewegungsvorgang beim Öffnen des Deckels zum Überwinden der definierten Zwischenstellung, zumindest bei einer Bewegung von der geschlossen Position in die geöffnete Position, verzögert, gehemmt, erschwert oder auf sonstige Weise beeinflußt wird.
Bevorzugt umfassen sowohl das Basiselement als auch der Deckel jeweils mindestens ein Stopp-Element, die so ausgebildet sind, daß sie in der definierten Zwischenstellung des Dek- kels zumindest teilweise aneinander anliegen. Insbesondere ist zumindest eines der Stopp- Elemente dabei so ausgebildet, daß es elastisch nachgiebig ist. Diese Ausfuhrungsformen des bzw. der Stopp-Elemente ist eine besonders einfache und wirksame Realisierung der Verschlußvorrichtung mit einer definierten Zwischenstellung und insbesondere mit einer Zwischenstellung, die, zumindest beim Öffhungsvorgang, nur durch einen höheren Kraftaufwand durch den Benutzer überschritten werden kann.
Bei einer besonders bevorzugten Ausfuhrungsform umfaßt das Basiselement einen Ausgießer, der bevorzugt im wesentlichen domartig ausgebildet ist, wobei bevorzugt auf der Außenseite des Ausgießers zumindest über einen Teilbereich des Umfangs ein wulstartiges Element vorgesehen ist. Dieses wulstartige Element kann als Stopp-Element oder als Widerstands- Element dienen, das mit einem Element des Deckels wechselwirkt, so daß auf besonders bevorzugte Weise die definierte Zwischenstellung zur Verfügung gestellt wird.
Es soll an dieser Stelle daraufhingewiesen werden, daß ein solches wulstartiges Element auch an anderen Stellen des Basiselements vorgesehen sein kann, insbesondere auch an einem Innenbereich des Ausgießers. Ferner kann es auch an verschiedenen Höhenpositionen des Ausgießers angeordnet sein, wobei es bevorzugt an einer oberen Position oder sogar am oberen Rand des Ausgießers angeordnet ist.
Das wulstartige Element kann bei einer besonderen Ausführungsform über den gesamten Umfang des Ausgießers angeordnet sein. Es ist aber auch möglich, daß sich das wulstartige Element lediglich über Teilwinkelbereiche des Ausgießers erstreckt, bevorzugt jedoch nicht weniger als 90 Grad oder aber zumindest nicht weniger als 45 Grad des Umfangs. Auch ist es möglich, daß mehrere einzelne wulstartige Elemente vorgesehen sind, die sich zumindest in
einigen Bereichen des Umfangs des Ausgießers erstrecken. In diesem Fall können sich die einzelnen Elemente auch über wesentlich geringe Teilwinkelbereiche erstrecken, beispielsweise 10° bis 5°, oder sogar im wesentlichen punktförmig ausgebildet sein.
Bei einer weiteren Ausfuhrungsform ist vorgesehen, daß der Deckel ein Dicht- oder Führungselement umfaßt, das in der vollständig geschlossenen Stellung des Deckels zumindest teilweise um den Ausgießer herum oder in dem Ausgießer positioniert ist, wobei dieses Dichtoder Führungselement bevorzugt mindestens ein Stopp-Element umfaßt.
Dieses Stopp-Element kann als Arretierungs-Element, als Wulst, als Widerhaken oder in verschiedenen unterschiedlichen Ausführungsformen realisiert sein. Bevorzugt handelt es sich hierbei um ein zumindest teilweise elastisches Element.
Bei einem Vorsehen eines Stopp-Elements oder eines ähnlichen Elements sowohl an dem Deckel als auch an dem Basiselement reicht es aus, daß lediglich eines der Elemente zumindest teilweise elastisch ausgebildet ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind jedoch beide Elemente zumindest teilweise elastisch ausgebildet.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt der Deckel ein Dichtelement, das in der geschlossenen Stellung des Deckels in die Öffnung des Ausgießers hineinragt bzw. in diese eingreift und so mit dem Ausgießer wechselwirkt, so daß die Abgabeöffhung abdichtend abgeschlossen wird.
Bevorzugt ist vorgesehen, daß auf der Außenseite eines solchen Dichtelements mindestens eine Ausnehmung vorgesehen ist, die als Entgasungskanal wirkt. Dabei ist diese als Entgasungskanal wirkende Ausnehmung so ausgebildet, daß sie in der vollständig geschlossenen Stellung des Deckels nicht mit dem zugehörigen Element, insbesondere einer Dichtung, wechselwirkt, in der Zwischenstellung jedoch Bereiche der als Entgasungskanal wirkenden Ausnehmung im Bereich der zugehörigen, dichtenden Elemente des Ausgießers bzw. des Basiselements liegen, so daß ein Druckausgleich möglich ist. Die mindestens eine Ausnehmung kann bei einer Ausführungsform so ausgebildet sein, daß die Wandstärke bzw. Materialdicke des Dichtelements lediglich vermindert ist, bei einer anderen Ausführungsform ist es jedoch auch möglich, daß tatsächlich ein beschränkter Teilbereich des Dichtelements komplett ausgenommen ist, daher beispielsweise ein Schlitz oder ähnliches in dem Dichtelement entsteht.
Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß bei einer Ausführungsform sämtliche Elemente so ausgebildet sind, daß in der Zwischenstellung des Deckels bereits ein offener Entgasungskanal vorliegt. Bei einer anderen Ausführungsform ist es jedoch möglich, daß entsprechende Dichtelemente nach wie vor aneinander anliegen, diese aber so ausgebildet sind, daß der Entgasungskanal auch bei einem relativ geringen, festzusetzenden Differenzdruck automatisch geöffnet wird.
Ein Entgasungskanal im Sinne dieser Erfindung muss keine besonderen geometrischen Anforderungen erfüllen, es muß lediglich sichergestellt werden, daß ein Druckausgleich zwischen einer dem Behälterinneren zugewandten Seite des Verschlusses und der Umgebung ermöglicht wird, zumindest wenn die Druckdifferenz zwischen dem Behälterinneren und der Umgebung einen bestimmten Wert überschreitet.
Bei einer Ausführungsform ist lediglich eine als Entgasungskanal wirkende Ausnehmung vorgesehen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind jedoch mehrere Ausnehmungen, insbesondere beispielsweise drei Ausnehmungen, vorgesehen.
Das Vorsehen mehrerer Ausnehmungen, die parallel wirken können, stellt sicher, daß in einer kürzeren Zeit eine größere Druckdifferenz abgebaut werden kann, wobei gleichzeitig sichergestellt ist, daß das in dem Behälter befindliche Produkt nicht austritt. Insbesondere werden hierdurch geringere Strömungsgeschwindigkeiten und ein höherer möglicher Fluß innerhalb des Entgasungskanals ermöglicht, was ebenfalls die oben genannte Wirkung verstärkt.
Bei einer besonderen Ausführungsform umfaßt der Deckel auf seiner Innenseite mindestens einen Steg, an dem ein Stopp-Element ausgebildet ist oder der selbst als Stopp-Element dient, wobei dieser Steg entweder selbst als elastisches Element ausgebildet sein kann oder aber ein elastisches Element umfaßt.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfaßt die Verschlußvorrichtung einen Klappdeckel, der mittels mindestens eines Scharniers an dem Basiselement befestigt werden kann, so daß er mittels einer Schwenkbewegung von der vollständig geschlossenen Stellung über die definierte Zwischenstellung in eine vollständig geöffnete Stellung verschwenkt werden kann.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Verschlußvorrichtung so ausgebildet, daß die definierte Zwischenstellung nach einem Verschwenken des Deckels von ca. 5 Grad bis 20 Grad, bevorzugt von ca. 5 Grad bis 15 Grad und insbesondere bei einer Ver- schwenkung von etwa 10 Grad erreicht wird. Dies führt zu einer besonders flexiblen und komfortablen Bedienung des Systems für den Benutzer. Ferner können bei diesen Winkeln die entsprechenden Elemente und Teile der Verschlußvorrichtung besonders gut ausgenutzt werden, so daß die Herstellung der Verschlußvorrichtung kostengünstig ist, ferner das gesamte System besonders zuverlässig arbeitet.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform mit einem Klappdeckel ist die Stoppvorrichtung bzw. sind die Stopp-Elemente im wesentlichen auf einer dem Scharnier entgegengesetzten Seite angeordnet. Auch dies dient einer komfortablen und sicheren Ausführung der Verschlußvorrichtung, die konstruktiv einfach und kostengünstig herzustellen ist, was insbesondere bei solchen Massenprodukten von hoher Bedeutung ist.
Die erfindungsgemäße Verschlußvorrichtung ist jedoch nicht auf Klappdeckel beschränkt, gleichwohl dies eine bevorzugte Ausführungsform darstellt, sondern ist auch möglich, sogenannte "Steckkappen" vorzusehen, die nicht in einer Schwenkbewegung, sondern im wesentlichen linear von dem Basiselement abgezogen werden. Auch ist es möglich, einen Deckel vorzusehen, der mittels einer Schraub- oder Drehbewegung auf dem Basiselement befestigt werden kann.
Im Falle eines Deckels, der im wesentlichen linear nach oben von dem Basiselement abgezogen werden kann, sind entsprechende wechselwirkende Elemente, insbesondere Stopp- Elemente, zumindest an zwei, insbesondere gegenüberliegenden Positionen in Umfangsrich- tung vorgesehen, bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform sogar an drei oder mehr Positionen, die bevorzugt im wesentlichen gleichmäßig um den Umfang verteilt angeordnet sind. Hierdurch wird sichergestellt, daß der Deckel automatisch und gleichmäßig im Hinblick auf die Umfangsrichtung von der vollständig geschlossenen Stellung in die Zwischenstellung bewegt wird.
Diese und weitere Merkmale und Vorteile werden anhand der nachfolgenden Zeichnungen noch deutlicher, die schematisch bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Verschluß Vorrichtung zeigen:
Fig. IA zeigt eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verschlußvorrichtung im Querschnitt, wobei sich der Deckel in der vollständig geschlossenen Stellung befindet;
Fig. IB zeigt die in Fig. IA dargestellte Ausführungsform, wobei sich jedoch der Deckel in der definierten Zwischenstellung befindet;
Fig. IC zeigt die in den Fig. IA und IB gezeigte Ausführungsform, wobei sich der Deckel in einer vollständig geöffneten Stellung befindet;
Fig. ID zeigt einen Teilquerschnitt aus Fig. IB in vergrößerter Darstellung;
Fig. IE zeigt eine Draufsicht auf die in Fig. IC dargestellte Ausführungsform mit einem vollständig geöffneten Deckel;
Fig. 2A zeigt eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verschlußvorrichtung im Querschnitt, wobei sich der Deckel in der vollständig geschlossenen Stellung befindet;
Fig. 2B zeigt die in Fig. 2 A dargestellte Ausführungsform, wobei sich jedoch der Deckel in der definierten Zwischenstellung befindet;
Fig. 2C zeigt die in den Fig. 2A und 2B gezeigte Ausfuhrungsform, wobei sich der Deckel in einer vollständig geöffneten Stellung befindet;
Fig. 2D zeigt einen Teilquerschnitt aus Fig. 2B in vergrößerter Darstellung;
Fig. 2E zeigt eine Draufsicht auf die in Fig. 2C dargestellte Ausführungsform mit einem vollständig geöffneten Deckel;
Fig. 3A zeigt eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verschlußvorrichtung im Querschnitt, wobei sich der Deckel in der vollständig geschlossenen Stellung befindet;
Fig. 3B zeigt die in Fig. 3 A dargestellte Ausführungsform, wobei sich jedoch der Deckel in der definierten Zwischenstellung befindet;
Fig. 3C zeigt die in den Fig. 3A und 3B gezeigte Ausführungsform, wobei sich der Deckel in einer vollständig geöffneten Stellung befindet;
Fig. 3D zeigt eine Teilansicht der in Fig. 3B dargestellten Ausfuhrungsform entlang der Schnittlinie B-B;
Fig. 3E zeigt einen Teilquerschnitt aus Fig. 2B in vergrößerter Darstellung;
Fig. 4A zeigt eine vierte Ausfuhrungsform einer erfindungsgemäßen Verschlußvorrichtung im Querschnitt, wobei sich der Deckel in der vollständig geschlossenen Stellung befindet;
Fig. 4B zeigt die in Fig. 4 A dargestellte Ausführungsform, wobei sich jedoch der Deckel in der definierten Zwischenstellung befindet;
Fig. 4C zeigt die in den Fig. 4A und 4B gezeigte Ausfuhrungsform, wobei sich der Deckel in einer vollständig geöffneten Stellung befindet;
Fig. 4D zeigt einen Teilquerschnitt aus Fig. 4A in vergrößerter Darstellung; und
Fig. 4E zeigt einen Teilquerschnitt aus Fig. 4B in vergrößerter Darstellung.
Fig. IA zeigt schematisch eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verschlußvorrichtung in einer Querschnittsdarstellung. Die Verschlußvorrichtung umfaßt ein Basiselement 100 und einen Deckel 200, der als Klappdeckel ausgebildet ist, wobei er über eine Scharniervorrichtung 260 an dem Basiselement 100 befestigt ist und um diese von einer vollständig geschlossenen Stellung, wie sie in Fig. IA gezeigt ist, über eine Zwischenstellung, siehe Fig. IB, in eine vollständig geöffnete Stellung, siehe Fig. IC, verschwenkt werden kann.
Das Basiselement 100 ist im wesentlichen zylinderförmig ausgebildet und kann auf eine Öffnung eines Behälters, insbesondere eine Flasche, aufgesetzt werden, wobei ein Innengewinde 102 zum Aufschrauben auf ein komplementäres Außengewinde eines Behälters vorgesehen ist.
In dem Basiselement 100 ist ein Ausgießer 140 eingesetzt, der im wesentlichen domförmig ausgebildet ist und eine Abgabeöffhung 160 zur Abgabe eines in dem Behälter enthaltenden Produkts, insbesondere ein fließfähiges Medium, zur Verfügung stellt. Basiselement und Ausgießer können auch einteilig ausgebildet sein.
Der Klappdeckel 200 umfaßt ein Dichtelement 220, bei dem es sich im wesentlichen um einen zylinderförmigen Steg handelt, der auf der Innenseite des Deckels 200 ausgebildet ist, wobei dieser in der in Fig. IA gezeigten vollständig geschlossenen Stellung des Deckels 200 in die Ausgabeöffhung 160 des Ausgießers 140 ragt.
Der Ausgießer 140 umfaßt auf seiner Innenseite Dichtlippen 142, die in der geschlossenen Stellung des Deckels mit dem Dichtelement 220 des Deckels wechselwirken und die Abgabe- öffhung 160 vollständig abdichten.
Der Ausgießer 140 umfaßt an seinem äußeren, oberen Rand eine ringförmige Wulst 144, die als Stopp-Element dient, während der Deckel eine im wesentlichen kreissegmentfbrmige Wulst 244 aufweist, die an einem Zentrierring 240 angeordnet ist, der ebenfalls kreissegment- förmig ausgebildet ist. Die Wechselwirkung zwischen der Wulst 144 an dem Ausgießer 140 und der Wulst 244 an der Zentriervorrichtung 244 ist insbesondere in Fig. IB sichtbar, die nachfolgend beschrieben wird.
Fig. IB zeigt die in Fig. IA gezeigte Ausfuhrungsform der erfindungs gemäßen Verschlußvorrichtung, wobei sich dort der Deckel 200 in der definierten Zwischenstellung befindet. In dieser Zwischenstellung, bei der der Deckel 200 um etwa 10 Grad aus seiner vollständig geschlossenen Stellung verschwenkt worden ist, liegt die Wulst 244 des Deckels 200 an der Wulst 144 des Ausgießers 140 an, so daß ein erhöhter Kraftaufwand erforderlich ist, um die beiden wechselwirkenden Wulstelemente 144, 244 aneinander vorbeizubewegen. Wie ebenfalls gut in Fig. IB und insbesondere in der vergrößerten Darstellung in Fig. ID ersichtlich ist, ist der Deckel 200 in der definierten Zwischenstellung so verschwenkt, daß die Dichtlippe 142 im Bereich einer Ausnehmung 222 in dem Dichtelement 220 liegt, so daß ein Entgasungskanal geöffnet wird. In dieser Stellung kann daher ein gegebenenfalls vorhandener Überdruck zwischen der Dichtlippe 142 und dem Dichtelement 220, nämlich durch die als Entgasungskanal dienende Ausnehmung 222, entweichen, während ein Austreten des sich in dem Behälter befindlichen Produkts noch vermieden wird.
Fig. IC zeigt die in Fig. IA und in Fig. IB dargestellte Ausführungsform, bei der sich jedoch der Deckel in einer vollständig geöffneten Stellung befindet. Der Deckel wurde bei der in Fig. IC gezeigten Position um ca. 180 Grad verschwenkt. Eine vollständig geöffnete Stellung liegt jedoch bereits bei geringeren Schwenkwinkeln vor. Wie in Fig. IC ersichtlich, ist die Abga- beöffhung 160 nun vollkommen offen, so daß eine Abgabe eines Produkts ermöglicht wird.
Fig. IE zeigt eine Draufsicht auf Fig. IC von oben, wobei hier sehr deutlich die Abgabeöffnung 160 ersichtlich ist, die von einem Ausgießer 140 umgeben bzw. von diesem gebildet
wird, ist, an dessen Außenseite die ringförmige Wulst 144 vorgesehen ist. Der Deckel 200 ist über das gut sichtbare Scharnier 260 mit dem Basiselement 100 verbunden.
Fig. IE zeigt auch deutlich das sich in dem Deckel 200 befindliche zylinderförmige Dichtelement 220, das sich von einer oberen Wand des Deckels 200 erstreckt, wobei in dem Dichtelement 220 insgesamt drei Ausnehmungen 222 vorgesehen sind, die als Entgasungskanäle dienen.
Ferner zeigt Fig. IE sehr deutlich das Zentrierelement 240, das kreissegmentförmig ausgebildet ist bzw. einen Teilzylinder bildet und an seiner Innenseite eine Wulst 244 aufweist, die mit der Wulst 144 an der Außenseite des Ausgießers 140 des Basiselements 100 in der definierten Zwischenstellung wechselwirkt, wie oben beschrieben ist.
Die Zentriervorrichtung bzw. das Zentrierrohr 240, das zylindersegmentförmig ausgebildet ist, ist über drei Stege 242 an dem Deckel 100 stabilisiert, wobei die Stege 242 bewußt an einer dem Scharnier im wesentlichen gegenüberliegenden Seite angeordnet sind, da in diesem Bereich eine besonders deutliche Wechselwirkung der Wulst 244 mit der Wulst 144 stattfindet.
Wie in den Figs. IA, IB und IC ersichtlich ist, umfaßt die erfindungsgemäße Verschlußvorrichtung ein Originalitätssicherheitsband 120, wie es beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung mit dem Anmeldeaktenzeichen DE 10 2006 011 445.0, ebenfalls eingereicht von der Anmelderin dieser Anmeldung, beschrieben worden ist.
Die Fig. 2A bis 2E zeigen, in vergleichbaren Darstellungen, eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verschluß Vorrichtung, die im wesentlichen der in den Fig. IA bis IE gezeigten Verschluß Vorrichtung entspricht. Gleiche und ähnliche Elemente sind daher mit identischen Bezugszeichen versehen worden. Ferner wird auf die obige Beschreibung verwiesen, um Wiederholungen zu vermeiden.
Die in Fig. 2 gezeigte zweite Ausführungsform umfaßt ein Stegelement 246, das sich von einem oberen Rand des Deckels 200 und in seinem Innenbereich erstreckt, wobei das Stegelement 246 eine wulstförmige Erhebung 244 umfaßt, die, ähnlich wie bei der ersten Ausfüh-
rungsform, mit der ringförmigen Wulst 144, die im Außenbereich des Ausgießers 140 vorgesehen ist, wobei die ringförmige Wulst 144 wie in der ersten Ausbildungsform ausgebildet ist.
In Fig. 2B, die den Deckel in einer Zwischenstellung zeigt, wird die Wechselwirkung der Wulst 144 des Ausgießers 140 und der Wulst 244 des Stegelements 246 besonders deutlich: Das Stegelement 246 ist so ausgebildet, daß es elastisch im wesentlichen radial nach außen gedrückt werden kann, wozu jedoch eine erhöhte Kraft erforderlich ist, so daß die definierte Zwischenstellung für den Benutzer automatisch erkannt bzw. beim Öffhungsvorgang automatisch „wirksam" wird.
Fig. 2E zeigt sehr deutlich, daß die zweite Ausführungsform insgesamt drei Stege 246 aufweist, die an Positionen angeordnet sind, die dem Scharnier 260 im wesentlichen radial gegenüberliegen, wobei die Stege 246 in einem Winkelabstand von ca. 30 Grad zueinander angeordnet sind.
Die Figs. 3A bis 3E zeigen, in vergleichbaren Darstellungen, eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verschluß Vorrichtung, die im wesentlichen der in den Fig. IA bis IE gezeigten Verschlußvorrichtung entspricht. Gleiche und ähnliche Elemente sind daher mit identischen Bezugszeichen versehen worden. Ferner wird auf die obige Beschreibung verwiesen, um Wiederholungen zu vermeiden.
Die in Fig. 3 dargestellte dritte Ausführungsform entspricht im wesentlichen der ersten Ausführungsform, wobei anstelle der dort vorgesehenen Wulst (244, siehe Fig. IA) ein Verlängerungselement 244 vorgesehen ist, die als eine Art Widerhaken dient und die mit der an dem Ausgießer 140 angeordneten Wulst 144 in ähnlicher Weise wechselwirkt, wie dies im Zusammenhang mit den Fig. 1 und 2 beschrieben worden ist.
Fig. 3D zeigt in einer vergrößerten Darstellung den Bereich des Ausgusses in der Zwischenstellung. Sehr deutlich wird hier sichtbar, wie das Verlängerungselement 244 mit der Wulst 144 an dem Ausgießer wechselwirkt, während nach wie vor die Dichtlippe 142 mit einem Teilbereich des Dichtelements 220 zusammenwirkt, um sicherzustellen, daß kein Produkt austritt. Fig. 3D zeigt hier einen Bereich des Dichtelements 220, der nicht mit einer Ausnehmung 222 versehen ist, während Fig. 3E dagegen einen Bereich zeigt, an dem eine der drei
Ausnehmungen 222 vorliegt, so daß in der gezeigten Zwischenstellung ein Druckausgleich über den Entgasungskanal möglich ist.
Die Figuren 4A bis 4E zeigen, in vergleichbaren Darstelllungen, eine vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verschlußvorrichtung, die im wesentlichen der in Figur 2 dargestellten Verschlußvorrichtung entspricht. Gleiche und ähnliche Elemente sind daher mit identischen Bezugszeichen versehen worden. Ferner wird auf die obige Beschreibung verwiesen, um Wiederholungen zu vermeiden.
Die in Figur 4 gezeigte Ausführungsform weist, im Gegensatz zu allen vorhergehenden Aus- führungsformen, einen als Steckkappe ausgebildeten Deckel 200 auf, der von seiner vollständig geschlossen Stellung, siehe Fig. 4A, in seine geöffnete Stellung, siehe Fig. 4C, nicht verschwenkt wird, sondern im wesentlichen linear nach oben abgezogen wird, wobei die definierte Zwischenstellung in Figur 4B gezeigt ist.
Auch diese Ausfuhrungsform umfaßt, wie in Fig. 4A ersichtlich, ein Basiselement 100 mit einem Ausguß 140, der an seiner oberen Innenseite Dichtelemente 142 aufweist. Der Deckel 200 ist mit einem Steg 246 versehen, der eine wulstförmige Erhebung 244 aufweist, die mit einer im wesentlichen ringförmigen Wulst 144, die an dem oberen Ende der Außenseite des Ausguß 140 vorgesehen ist, wechselwirkt, wie insbesondere in Fig. 4B ersichtlich ist.
Figur 4B zeigt die in Figur 4A dargestellte Ausführungsform, wobei sich der als Steckkappe ausgebildete Deckel 200 in der definierten Zwischenposition befindet, in der die Wulst 244, die an dem Deckel vorgesehen ist, mit der Wulst 144, die an dem Ausguß 140 vorgesehen ist, wechselwirkt, wobei die Wulst 244 an der Wulst 144 anliegt, so daß die definierte Zwischenposition erreicht ist.
Nur durch eine erhöhte Kraftaufwendung bzw. ein leichtes Versetzen der Bewegungsrichtung ist es möglich, die in Figur 4B gezeigte definierte Zwischenstellung zu überwinden, um den Deckel 200 in seine in Figur 4C gezeigte vollständig geöffnete Position zu bewegen, in der der Deckel 200 vollständig von dem Basiselement 100 getrennt ist.
Figur 4D zeigt eine vergrößerte Ansicht der vierten Ausführungsform in der in Fig. 4A gezeigten Stellung, d.h. in der Stellung, in der der Deckel vollständig geschlossen ist, wobei Fig. 4D deutlich zeigt, daß die Wulst 244 des Stegs 246 nicht mit der Wulst 144 des Ausgießers 140 wechselwirkt.
Figur 4E zeigt eine vergrößerte Darstellung aus Fig. 4B, wobei sich der Deckel 200 in der definierten Zwischenstellung befindet. Die Wulst 244 des Stegs 246 liegt an der Wulst 144 des Ausgießers 140 an und definiert die Zwischenstellung, die, wie oben beschrieben, nur mit erhöhtem Kraftaufwand oder einer anderen Bewegungsrichtung überwunden werden kann.
Fig. 4E zeigt deutlich auch die Ausnehmung 222 in dem Dichtelement 220, so daß zwischen Dichtlippe 142 und Dichtelement 220 ein Entgasungskanal definiert wird, der einen Druckausgleich ermöglicht.
Die in der vorstehenden Beschreibung, in der Zeichnung sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausfuhrungsformen wesentlich sein.