DE2139910A1 - Behalter mit durch Kronenkork ver schlossenem Gewindemundstuck - Google Patents
Behalter mit durch Kronenkork ver schlossenem GewindemundstuckInfo
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Description
HELMUTSCHROETER KLAUS LEHMANN 2139910 DIPL.-PHYS. ' DIPL.-ING.
8 MÜNCHEN 25 · LI POWSKYSTR. IO
Societe du Bouchon Couronne 28.7.1971
(Crown Cork Company France) . ' ^
Behälter mit durch Kronenkork verschlossenem Gewindemundstück
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Behälter mit einem mit Außengewinde versehenen Mundstück, das durch einen Kronenkork
verschlossen werden kann, der zwecks Abdichtung gegen die Gewindegänge gepreßt wird und der nachträglich mit der
Hand ab- und dann wieder aufgeschraubt werden kann.
Auf dem Markt befinden sich gegenwärtig Gefäße mit Mundstücken, die ein äußeres Gewinde aufweisen, wobei das Verschließen des
Gefäßes durch Aufschrauben und Anpressen eines Kronenkorken gegen die Gewindegänge erfolgt. Es hat sich herausgestellt,
daß alle heute geläufigen Flaschen an der freien Außenseite ihres Mundstückes Außendurchmesser (auch "Außendurchmesser
der freien Außenseite" oder "Halsdurchmesser" genannt) in einem Bereich aufweisen, der sich nur sehr wenig von einem
Wert von 25 mm entfernt. Überraschenderweise kann man finden, daß der Bereich in Bezug auf diesen Wert von 25 mm nur sehr
selten den Wert von 1 mm überschreitet.
Diese heute übliche Verschlußärt läßt aber zwei wichtige
Gesichtspunkte außer acht:
1. Die erwünschte leichte öffnung durch Abschrauben und
2· die erwünschte einwandfreie Abdichtung.
209808/03U
Angesichts dieses Standes der Technik soll zunächst auf die Figuren 1 bis 5 der Zeichnung eingegangen werden. Es zeigt:
Fig. 1 ein gewöhnliches Flaschenmundstück,
Fig. 2 das gleiche Flaschenmundstück mit einem Kronenkork verschlossen,
Fig. 3 einen Kronenkork mit einem zylindrischen glatten Rand,
^ Fig. 4 einen solchen auf ein Flaschenmundstück aufgepreßten
Kronenkork,
Fig. 5 einen Schnitt durch einen üblichen Kronenkorken.
Die am häufigsten auftretenden Flaschen besitzen ein Mundstück, wie es in Fig. 1 dargestellt ist. Man erkennt hier vier Gewindgänge
1, eine Mundstückoberflache 2, begrenzt durch einen Außendurchmesser
D., und einen abgerundeten übergang 4, der in die mindestens an ihrem Anfang zylindrische Mundstücköffnung mit
dem Durchmesser Dp übergeht. Es ist der Hinweis wichtig, daß
die Gewincegänge in einer Entfernung h, von der oberen Dichtfläche
des Flaschenmundstückes beginnen und in einer Entfernung " h2 von dieser Fläche enden. Die Entfernung Jh1 ist im allgemeinen
kleiner als oder gleich einem Viertel des Halsdurchmessers D1...
Um ein derartiges Mundstück zu verschließen, kann man einen Kronenkork
gegen die Gewindegänge pressen, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist. Durch die hervorstehenden Zackenspitzen 5 besteht
dabei die Gefahr einer Verletzung, wenn die Flaschen mit der Hand ergriffen werden. Damit ist der erste Fehler des gegenwärtigen
Systems aufgedeckt: Nämlich die schlechte Handhabung der Flaschen.
Um diesen ersten Fehler zu umgehen, haben verschiedene Hersteller
bei der Fabrikation der Kapseln die Spitzen der Zacken ab-
209808/03U
gestumpft. Die in Pig. j5 dargestellte Kapsel weist an
Stelle der Zackenspitzen einen glatten, zylindrtchen
Rand 6 auf. Diese Lösung wirft aber wieder ein Fabrikationsproblem
auf, da die klassischen Stanzen für die Kronenkorkherstellung nicht hierfür verwendet werden können.
Außerdem entsteht ein Problem beim öffnen durch Aufschrauben der Kapsel. Tatsächlich wird sehr oft beim Verschließen
der runde Rand 6 unter den Anfang des Gewindeganges 1 gedrückt, der in der Entfernung h, von der oberen Abdichtfläche des
Mundstückes liegt. Diese Höhe h, wird durch den Glashersteller so berechnet, daß sie geringer oder höchstens gleich
der Höhe h des Kronenkorken vor seinem Verschließen ist. Beim Verschließen wird indessen durch den Einfluß des Verschließkonus
die Kapsel deformiert, und zwar so, daß ihre Gesamthöhe h'>h wird, wodurch der runde Rand 6 unterhalb
des Beginnes des Gewindeganges 1 an das Glas gepreßt wird und diese Stelle untergreift.
Dieses Untergreifen verursacht jedoch beim Verbraucher, der diese Kapsel abschrauben will, große Schwierigkeiten» Das
Problem der schlechten Handhabung des Verschlusses bleibt also bestehen.
Nun soll das Problem der Abdichtung des Kronenkorken, der die Flasche nach Pig. I verschließt, beleuchtet werden.
Zunächst hatte man die bei Kronenkorken bekannten Dichtungseinlagen (Kork oder Kunststoffmasse) verwendet, deren Form
für Kronenkork-Piaschenmundstücke entwickelt worden war.
Beim Verschließen wird die Dichtung gegen die Oberfläche 2, gegen die äußere Abrundung 3 und auch gegen die zylindrische
Außenfläche mit dem Durchmesser D1 gedrückt. Hierdurch muß
bei dem Abschrauben des Kronenkorken eine starke Reibung überwunden werden, die eine öffnung mit der bloßen Hand verhindert.
Um diese Schwierigkeit zu umgehen, wurde verschiedentlich die. Außenfläche des Fiaschenbodens mit einer Art öffner
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versehen (es handelt sich dabei um eine dem Verschluß angepaßte Aussparung im Flaschenboden), der es ermöglicht, eine
Flasche mit einer anderen zu öffnen. Damit wollte man das Problem des schwierigen öffnens umgehen, was an sich aber
trotzdem weiter besteht. Es wurde nun versucht, die Form der Dichtung abzuändern (zugleich auch die Zusammensetzung
der Dichtungsmasse), um dem Verbraucher die Möglichkeit zu bieten, den Verschluß von Hand öffnen zu können. Die letzte
bekanntgewordene Lösung besteht in einer ringförmigen Dichtung, die sich gegen die Abrundung 4 preßt, d.h. also gegen
die Innenfläche des Piaschenmundstückes. Mit dieser Dichtungstype
kommt man zu einem verhältnismäßig leichten Abschrauben des Kronenkorken, doch bestehen noch drei weitere
Mangels
1. Die Zackenspitzen 5 des Kronenkorken stehen auch weiterhin
hervor und können zu Verletzungen des Verbrauchers führen.
2. Der untere Zackenrand des Kronenkorken (s.Fig.4) untergreift oft die Stelle, an welcher der Gewindegang beginnt
und die sich in der Entfernung h. von der oberen Abdichtfläche
2 des Mundstückes befindet. Dies hängt immer mit der Berechnung der Entfernung h, zusammen, die im wesentlichen
gleich der Höhe h des Kronenkorken vor dem Verschließen ist* Es entsteht also ein Blockieren des Verschlusses,
das dem öffnen desselben entgegenwirkt.
j3. Die Dichtungseinlage wird gegen die Abrundung 4 gedrückt,
die von der Oberfläche 2 in den inneren zylindrischen Teil des Mundstückes übergeht. Diese Piaschenpartie ist für den
Piaschenhersteller besonders schwierig zu beherrschen.
Hier können größere Toleranzen im Durchmesser sowie andere Fehler entstehen, wodurch eine gute Abdichtung zweifel
haft erscheinen muß.
2Q9808/03U -5-
Selbst wenn man annimmt, daß sonst alles perfekt durchgebildet ist, wird der Innendruck in einer verschlossenen
Flasche mit gashaltiger Flüssigkeit den Boden des Kronenkorken deformieren, und zwar nimmt die Deformierung nach der Mitte
hin zu. Eine Dichtungseinlage, wie sie vorher beschrieben wurde, wird aber dann ihre Druckspannung verlieren, und der
Abdichtungseffekt kann dementsprechend nachlassen.
Die Frage des einwandfreien Abschraubens des Kronenkorken konnte somit nur teilweise gelöst werden, und durch diese
teilweise Lösung entstand wiederum das Problem, eine gute Abdichtung zu gewährleisten.
Fig. 5 zeigt einen Kronenkork, wie er sich heute auf dem
Markt befindet und der dazu dient, Piaschenmundstücke nach Fig. 1 zu verschließen.
Die Dichtungseinlage, die dieser Kronenkork aufweist, ist ein Ring 7, der auf einer Gewebescheibe 8 aufgebracht ist;
letztere erfüllt keinen Abdichtzweck. Diese Ringdichtung 7 liegt vollständig innerhalb einer zylindrischen Zone, die
im wesentlichen einen Durchmesser hat, der dem Durchmesser D, des zu verschließenden Piaschenmundstücks gleich ist,
wobei sich ein Teil der Dichtungsmasse über die Ubergangszone
vom Kapselrand zum Kapselboden und ein Teil über den Kapselboden selbst erstreckt. Man könnte auch sagen, daß
sich die Ringdichtung am äußersten Rand des Kapselbodens befindet.
Beim Verschließvorgang wird die Dichtung gegen die Oberfläche 2, gegen die Zone nahe der äußeren Abrundung 3 und gegen wenigstens
einen Teil der Abrundung 3 gedrückt. Das bietet zwei Vorteile:
- Die abzudichtende Piaschenzone (nach außen hin) ist für den Plaschenhersteller leicht zu beherrschen, und somit kann man
eine besonders gut ausgebildete Abdichtfläche erwarten.
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- Palls der Innendruck, der durch gashaltige Flüssigkeiten
bei verschlossenen Flaschen entsteht, die Kapsel zu einer Deformierung veranlassen sollte, so nimmt diese in Richtung
des Kapselrandgebietes ab, wodurch eine eventuelle Entspannung der zusammengepreßten Dichtung praktisch nicht ins
Gewicht fällt.
Somit ist die Frage der Abdichtung günstig gelöst, während die der Reibung der Dichtung gegen das Glas beim Abschrauben
nur teilweise gelöst ist, nämlich dadurch, daß die Abdichtmasse ringförmig ausgebildet und somit nur ein kleiner
Teil der Mundstückoberflache bedeckt ist. Die Schwierigkeit
der Handhabung besteht aber weiter; besonders die Untergreifung des Kapselrandes unter den Anfang der Gewindegänge
und die damit verursachte Blockierung beim öffnen.
Die Erfindung setzt sich zum Ziel, ein neues mit Gewinde
versehenes Behältermundstück zu schaffen, das geeignet ist, eine Kapsel nach Fig. 5 aufzunehmen und zugleich in Verbindung mit einer solchen Kapsel folgende Probleme zu lösen:
- das der Abdichtung des Verschlusses,
- das der Handhabung durch den Verbraucher, ohne die klassischen Werkzeuge für die Kronenkorkherstellung
abzuändern,
- das der Begrenzung des Reibungswiderstandes beim Abschrauben·
Zu diesem Zweck schlägt die Erfindung ein Behältermundstück
mit einem mehrgängigen Außengewinde vor, wobei der Außendurchmesser der freien Außenseite des Mundstücks bzw. der Halsdurchmesser
in einem Bereich liegt, der sich sehr wenig von einem Wert von 25 mm unterscheidet und wobei die Abweichung von diesem
Soll-Durchmesser im wesentlichen nicht über 1 mm hinausgeht. Dieses Behältermundstück dient dazu, Kapseln des
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Kronenkorktyps durch Aufdrücken aufzunehmen. Erfindungsgemäß
ist das Behältermundstück dadurch gekennzeichnet, daß unter den Gewinäegängen eine flanschförmige Erweiterung angebracht
ist, die in einem Bereich unmittelbar unter den Gewindegängen einen Durchmesser hat, der wenigstens 2,5 mm größer als der
Halsdurchmesser ist. Der Außendurchmesser der flanschförmigen
Erweiterung ist also mindestens Io % größer als der des freien Endes oder des Halses des Piaschenmundstücks.
Eine derart angeordnete und ausgebildete flanschförmige Erweiterung
gestattet es, das Problem der Handhabung des Kronenkorken beim Abschrauben zu lösen, weil gewissermaßen die
Pinger des Benutzers geschützt und geführt werden.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung erstrecken sich die Gewindegänge, gemessen von der Oberfläche des Mundstücks ab,
über eine Höhe von mindestens 6,25 mm, also eine Höhe, die
mindestens gleich einem Viertel des Außendurchmessers des freien Endes des Mundstücks ist. Dadurch wird die Gefahr des
Untergreifens des unteren Randes des Kronenkorken unter das untere Ende der Gewindegänge umgangen.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung zweier Ausführungsbeispiele
anhand der Figuren 6 bis 8 der Zeichnung.
Fig. 6 zeigt einen Aufriß des Flaschenmundstücks nach der
-Erfindung,
Fig. 7 zeigt ein Flaschenmundstück mit aufgebrachtera.Kronenkorken,
und
Fig. 8 zeigt eine Teilansicht einer anderen Ausftihrungsform
in vergrößertem Maßstab.
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Bei der Ausführung nach Fig. 6 weist das Mundstück vier äußere
Gewindegänge 9, eine durch den Durchmesser D, begrenzte Oberfläche Io und eine Übergangsabrundung 11 auf, die von der
Oberfläche Io zu einem äußeren zylindrischen Teil mit dem Durchmesser D, verläuft. Die Übergangsabrundung zur inneren
Ausgußfläche des Mundstückes kann nach Belieben gestaltet werden, wodurch dem Glashersteller vollkommene Freiheit
gewährt bleibt, den Ausguß nach seinem Gutdünken auszuführen. (Unter Ausguß soll die innere zylindrische Fläche des Mundstückes
verstanden werden).
Die Abdichtfläche eines derartigen Mündstückes wird einerseits
durch die Oberfläche Io nahe der Übergangsabrundung 11 gebildet
und andererseits durch mindstens einen Teil der Übergangsabrundung
selbst. Es kann zweckmäßig sein, einen sehr kleinen Radius der Übergangsabrundung 11 (fast einen rechten Winkel
bildend), vorzusehen, was als Folge eine bessere Lokalisierung der Dichtfläche hätte (nur auf der Oberfläche Io), wodurch
eine bessere Beherrschung der Öffnungskräfte beim Aufschrauben ermöglicht würde, falls sich dieses bzw. deren Feststellung
als notwendig erweisen sollte.
Die Gewindegänge beginnen in einer Entfernung hu. von der Oberfläche
Io ab gemessen, was für die Erfindung wesentlich ist. Diese Entfernung ist so zu berechnen, daß sie größer ist als die
Höhe h des Kronenkorken nach Fig. 5 (oder nach Fig. 3) vor dem
Verschließen und auch größer als die Höhe h1 nach dem Verschließen.
Es ist also:
Es ist also:
h3 > h1
>h.
Hieraus erkennt man leicht, daß der untere Kapselrand des Kronenkorken in keinem Falle den Gewindeganganfang untergreifen
kann, womit die Gefahr der vorher erwähnten Blockierung gebannt ist.
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Im Vorhergehenden wurde erwähnt, daß die Entfernung h« bei
dem Mundstück nach Fig. 1 kleiner oder gleich einem Viertel von D1 sei, also etwa 6,25 mm bei den üblichen Flaschenhals-Außendurchmessern
von etwa 25 mm« Bei dem Mundstück nach der Erfindung ist indessen die Entfernung h, größer als ein
Viertel von D,.
Nach einem wichtigen Merkmal der Erfindung besitzt das Mundstück nach Fig. 6 eine flanschförmige Erweiterung 12 mit
einem Durchmesser O1,. Diese Erweiterung verhindert eine Verletzung
des Benutzers beim öffnen der Flasche. Durch Fig. wird dieser Vorteil besser verständlich. Die Spitzen der
Zacken 5 stehen zwar immer noch hervor, aber die Finger IjJ
des Benutzers können nicht zwischen die Zacken gelangen,und somit können die Spitzen keine Verletzungen hervorrufen; die Bewegung
der Finger wird nämlich durch die flanschförmige Erweiterung 12 begrenzt. Der Eindruck des Benutzers ist der, daß
er mit den Fingern nur den glatten Glasrand des Flansches berührt und mit den hervorstehenden Spitzen der Zacken 5
des Verschlusses nicht in Berührung kommt.
In der Kronenkorkindustrie ist das Außenmaß des aufgepreßten und verschlossenen Kronenkorken ein Charakterlstikum. Es
handelt sich hier um den Durchmesser D1- in Fig. 7t der ein
genaues Maß für den Verschließgrad der Kapsel gegen die Gewindegänge ermöglicht. Dieser Durchmesser Dn. wird allgemein
durch den Kronenkorkfabrikanten festgelegt.
Der Durchmesser D2^ der flanschförmigen Erweiterung 12 ist
größer oder gleich dem Durchmesser D des verschlossenen
Kronenkorken« Dieser Durchmesser Dc ist eine Funktion des
Durchmessers D, des Mundstückes nach Fig. 6, und zwar gilt allgemein im Bereich von Halsdurchmessern von etwa 25 mm:
D5 = D3 +
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- Io -
Der Durchmesser des Flansches 12 ist also durch folgende Formel gekennzeichnet:
Die Lage des Flansches 12 in Bezug auf den unteren Rand des Kronenkorken muß die Führung der Finger des Benutzers zulassen,
darf jedoch den Verschließvorgang nicht behindern. Außerdem soll dieser Flansch zu einem Großteil zu der Ästhetik
des Verschlusses beitragen, und es ist daher schwierig, diesen zu tolerieren. Indessen existiert die Forderung, daß der
Flansch nicht zu weit entfernt vom unteren Rand des Verschlusses sein darf, denn in diesem Falle wäre er unnütz. Es ist also
erforderlich, daß der obere Teil des Flansches (d.h. gemessen an dem Punkt, an dem der Flansch den Durchmesser Ou annimmt,
also um mindestens Io % größer als der Durchmesser D·^ des freien
Endes des Mundstückes ist) in einem Abstand hj. von der oberen
Mündungsfläche liegt. Dieser Abstand tu muß mit Sicherheit
größer sein als die Verschlußhöhe, was wie folgt wiedergegeben wird: D .
Es darf aber der Abstand hu nicht zu groß sein, damit die Finger
des Verbrauchers tatsächlich geführt werden können.
Zu diesem Zweck sieht die Erfindung eine Begrenzung des Abstandes h^ der Oberseite des Flansches 12 in Bezug auf die obere
Mündungsfläche Io des Mundstücks vor, wobei dieser Abstand einen
Wert hat, der ungefähr nicht mehr als 5o % größer als ein Viertel
des Außendurchmessers D, der freien Außenfläche des Flaschenhalses ist. Es gilt also,die Beziehung:
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Versuche haben gezeigt, daß beim Überschreiten dieser
Begrenzung, wenn also hj. > j5/8 D, wird, nicht mehr das
erwünschte Führungsergebnis erzielt wird.
Die Höhenlage des Flansches 12 geht aus der folgenden Beschreibung
eines Ausführungsbeispieles im Zusammenhang mit Fig. 8 hervor. .
Der Durchmesser D, der zylindrischen Außenfläche 17 des
Mundstückes stellt den Halsdurchmesser oder den Außen- ·
durchmesser der freien Außenseite des Mundstücks dar. Die zylindrische Oberfläche 17 erstreckt sich über die
Höhe h, bis zu einer bestimmten Höhenlage A am unteren Anfang der Gewindegänge 9, wo ein Erweiterungsbereich 14
beginnt, der die zylindrische Oberfläche 17 mit dem Flansch 12 verbindet.
Die Höhenlage E, wo der Außendurchmesser des Mundstücks
einen bestimmten Mindestwert D1, hat, wird als Oberseite
des Flansches 12 bezeichnet. Unterhalb dieser Höhenlage hat der Flansch 12 eine seitliche Oberfläche 15 von zylindrischer
oder leicht kegelstumpfförmiger Ausbildung, die in einen nach innen eingezogenen Bereich 16 übergeht, der
den Flansch an seiner Unterseite begrenzt, wobei der Außendurchmesser an einer Stelle unter dem Flansch 12 einen
Wert hat, der im wesentlichen gleich dem Halsdurchmesser D-. im Bereich 17 ist.
Die Höhenlage F, an der der Durchmesser kleiner als der erwähnte Wert Dj, wird, wird Unterseite des Flansches 12 genannt.
Nach diesen Definitionen darf der Abstand Iu der Oberseite
des Flansches 12 von der Mündungsfläche Io nicht einen Wert
überschreiten, der mehr als ßo % größer als ein Viertel des
Durchmessers D, ist. Schließlich wird der Abstand h,- der
2 5
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-12-
Unterseite des Flansches 12 vorteilhafterweise auf Werten gehalten, die kleiner sind als die doppelte Höhe h des
mit Gewindegängen versehenen Teils, derart, daß die Dicke h,- - tu des Flansches 12 im allgemeinen geringer bleibt
als die Hälfte der Höhe h-.
Wie man gesehen hat, ist die Abdichtung durch die durch Fig. 5 an sich bekannte ringförmige Dichtung zufriedenstellend
gesichert. Eine derartige Dichtung erstreckt sich über die Oberfläche des Mundstückes nahe der Übergangsstelle
11 und über diese hinweg zur Seitenfläche. Die Wahl der Eigenschaften und der Zusammensetzung der Dichtmasse erlaubt
es, das Problem des Reibungswiderstandes beim Abschrauben der Kapsel mit einer Genauigkeit zu lösen, die
um so größer wird, je kleiner der Übergangsradius 11 gewählt
wird. Die Erfahrung zeigt, daß dieser Radius nicht über 1 mm hinausgehen sollte, damit die mit der Erfindung angestrebten
Vorteile erhalten bleiben.
Im Vorstehenden wurden im wesentlichen übliche Flaschenmundstücke
betrachtet, deren Halsdurchmesser, wie festgestellt wurde, im Bereich von 25 mm liegt, wobei die Abweichung
von diesem Wert im allgemeinen 1 mm nicht übersteigt. Nun zeigt -sich gegenwärtig eine gewisse Tendenz, sich von diesem
sehr eng begrenzten Bereich in Richtung auf größere äußere Durchmesser der freien Außenseite des Flaschenhalses zu entfernen,
und zwar in einen Bereich mit einer Größenordnung des Durchmessers von J>0 mm oder sogar noch mehr. Untersuchungen haben gezeigt, daß die erfindungsgemäß für Außendurchmesser
im Bereich von 25 mm vorgesehenen Abmessungen des Flaschenmundstücks auch für diese größeren Außendurchmesser
gültig bleiben, die gegenwärtig angestrebt werden.
Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung für Flaschenmundstücke
mit Halsdurchmessern, die sich wesentlich von
209808/0314
einem Wert von 25 mm entfernen, behält man also die angegebenen
Werte, die für einen Bereich von 25 mm ermittelt wurden, bei, und zwar sowohl in Bezug auf die Höhe der
Gewindegänge, gemessen von der oberen Mündungsfläche des
Flaschenmundstücks, als auch in Bezug auf die Führung, die durch den Flansch 12 und dessen Höhenlage gebildet wird.
Dies führt dazu, daß man für den Durchmesser Dh des Flansches
12 einen Minimalwert wählt, der den Außendurchmesser T)-, der freien Außenseite des Flaschenhalses wenigstens um
ein Zehntel des Durchmessers von 25 mm, also um mindestens
2,5 mm übersteigt. Diese Ausbildung stellt mit anderen Worten eine Führungsfläche I5 sicher, die in Bezug auf die
zylindrische Oberfläche I7 des Flaschenhalses um mindestens
1,25 mm nach außen vorsteht.
Andererseits ist die Höhe h-, des mit Gewindegängen versehenen
Teils des Flaschenhalses in jedem Fall größer als ein Viertel von 25 mm, also größer als 6,25 mm.
Der Abstand h^ der Oberseite des Flansches 12, der eine obere
Begrenzung für die Höhe h, darstellt, darf den zuvor genannten Wert von 6,25 mm um nicht mehr als 50$ überschreiten.
Schließlich wird der Abstand hc der Unterseite des Flansches
12 vorteilhafterweise auf Werten gehalten, die kleiner sind als die doppelte Höhe h·,, so daß die Dicke hj. - hu des Flansches
im allgemeinen kleiner bleibt als die Hälfte von h-,.
Eine vollkommen ausreichende Führungswirkung wird mit einer Dicke des Flansches 12 in der Größenordnung von 3 mm erzielt.
- Patentansprüche—
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Claims (14)
- 28. Juli 1971 cc-19L/ovPatentansprücheBehälter, insbesondere Flasche, mit einem mit Außengewinde versehenen Mundstück mit mehreren Gewindegängen, das dazu bestimmt ist, einen Verschluß vom Kronenkorktyp durch Aufpressen aufzunehmen, dadurch gekennzeichnet, daß sich unmittelbar unterhalb, der Gewindegänge (9) ein Flansch (12) befindet und daß der Flansch einen Durchmesser hat, der um mindestens 2,5 mm und/ oder um mindestens 10 % größer ist als der Außendurchmesser des Behälterhalses am freien Ende des Mundstücks.
- 2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahl der Gewindegänge (9) gleich vier ist.
- 3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindegänge (9) - gemessen von der Mundstücksoberfläche (loKab - eine Höhe (h,) haben, die mindestens gleich 6,25 mm/oder mindestens gleich einem Viertel des Außendurchmessers des freien Endes des Mundstücks ist.
- 4. Behälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindegänge (9) eine Höhe (h,) haben, die kleiner als drei Achtel des Außendurchmessers des freien Mundstückendes ist.
- 5. Behälter nach Anspruch 3* dadurch gekennzeichnet, daßder Abstand (hi.) der Oberseite des Flansches (12) vonund/der oberen Mündungsfläche (10) den Wert von 6,25 mm/Oder einem Viertel des Außendurchmessers des Flaschenhalses nicht um mehr als 50 % übersteigt. -
- 6. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da-inet, daß der Ab:209808/03Udurch gekennzeichnet, daß der Abstand (h,-) der Unterseitedes Flansches (12) die Höhe (Iu) der Gewindegänge (9) um nicht mehr als 100 % übersteigt.
- 7. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke (h,- - h^) des Flansches (12) kleiner ist als die Hälfte der Höhe (h,) der Gewindegänge (9).
- 8. Behälter nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Radius der Ubergangsflache (11) zwischen der oberen Dichtungsoder Mündungsfläche (10) und der Seitenfläche (17) nicht einen Wert von 1 mm übersteigt.
- 9. Verschluß eines Behältermundstücks nach einem der vorhergehenden Ansprüche mittels einer Kapsel vom Kronenkorktyp.
- 10. Verschluß nach Anspruch 9* dadurch gekennzeichnet, daß ein Dichtring (7) vorgesehen ist, der sich innerhalb eines zylindrischen Bereichs der Kronenkorkkapsel befindet, dessen Durchmesser(D1) im wesentlichen gleich dem Außendurchmesser(DJ der freien Außenseite des Mundstücks ist, wobei der Dichtring so ausgebildet isti daß er sich gegen eine obere Abdichtfläche (10) anpreßt, die sich im wesentlichen auf der oberen Mündungsfläche des Mundstücks in der Nähe der Übergangsabrundung (11) befindet und sich über diese von der Mündungsfläche aus zur seitlichen Oberfläche des Mundstücks hin erstreckt.
- 11. Flasche zum Verschließen durch einen Verschluß vom Kronenkorktyp, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein mit Außengewinde versehenes Mundstück mit einer Mehrzahl von Gewindegängen (9) und.einen Flansch (12) aufweist, der unterhalb der Gewindegänge radial nach außen vorspringt, und daß der-16-209803/03UPlansch einen Durchmesser (D^) hat, der mindestens gleich dem maximalen Durchmesser (Df-) ei
aufzupressenden Kronenkorken ist.dem maximalen Durchmesser (Df-) eines auf das Mundstück - 12. Flasche nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Mundstück eine obere Mündungsfläche (Io) aufweist, die zur Aufnahme eines Kronenkorken dient, und daß die Höhe (h,) der Gewindegänge (9)j gemessen von dieser MUndungsflache aus, mindestens gleich der Höhe (h) des auf das Mundstück aufzupressenden Kronenkorken ist.
- 13. Flasche nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit einem Kronenkork zusammenwirkt, dessen maximaler äußerer Durchmesser (D5) nicht denjenigen (D^) des Flansches (12) übersteigt und dessen Höhe (h') nach dem Aufpressen auf das Mundstück nicht die Höhe (h,) der Gewindegänge (9) übersteigt.
- 14. Flasche nach Anspruch Ij5, dadurch gekennzeichnet, daß das Mundstück eine obere Mündungsfläche (lo), eine seitliche, die Gewindegänge (9) tragende Oberfläche (17) und zwischen diesen beiden Flächen eine abgerundete Übergangsfläche (11) aufweist, und daß der Kronenkork eine Dichtung (8) aufweist,' die im wesentlichen nur gegen die obere Mündungs fläche und die abgerundete Übergangsfläche festgepreßt ist.209808/0314Leerseite
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