DE20115489U1 - Abgabeverschluß für fließfähiges Gut enthaltende Behälter - Google Patents
Abgabeverschluß für fließfähiges Gut enthaltende BehälterInfo
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Description
Seaquist-Löffler Kunststoffwerk GmbH
Löfflerstraße 1
D - 94078 Freyung-Linden
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Sl 02-04 Gbm
„Abgabeverschluß fur fließfähiges Gut enthaltende Behälter'
Die Erfindung bezieht sich auf einen Abgabeverschluß für fließfähiges Gut enhaltende Behälter, insbesondere für Getränkebehälter.
Solche Abgabeverschlüsse sind im Stand der Technik in mannigfaltigen Ausführungen vorhanden und werden für Getränkebehälter unterschiedlicher Materialien, insbesondere aus Glas und Kunststoff, eingesetzt.
Insbesondere in den letzten Jahren sind erhöhte Anforderungen an solche Getränkebehälter und zugehörige Abgabeverschlüsse für unterschiedliche Einsatz- und Verwendungszwecke gestellt worden. Um eine problemlose Mitnahme der Getränkebehälter und eine einfache und zweckmäßige Bedienung der Abgabeverschlüsse, insbesondere im Outdoor-Bereich oder bei sportlichen Anwendungen, z.B. während des Laufens, Fahrradfahrens, aber auch beispielsweise während des Fahrens eines Kraftfahrzeuges, zu ermöglichen, sind unterschiedliche Lösungen und Materialien zum Einsatz gekommen.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen verbesserten Abgabeverschluß für fließfähiges Gut enthaltende Behälter, insbesondere für die oben genannten Getränkebehälter, zur Verfügung zu stellen, der zum einen eine einfache und problemlose Bedienung und Handhabung sowie eine kprnfqrtablg. Entnahme .des fließfähigen Gutes
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ermöglicht, zum anderen eine Konstruktion aufweist, die auch bei häufiger Verwendung und ggf. unachtsamer Bedienung einen hohen Grad an Zuverlässigkeit bietet, insbesondere in einem Verschlußzustand dauerhaft ein zuverlässiges Abdichten des Behälters ermöglicht und ferner den Entnahmeprozess, insbesondere den Trinkgenuß, nicht negativ beeinflußt.
Diese Aufgabe wird durch einen Abgabeverschluß für fließfähiges Gut enthaltende Behälter, insbesondere für Getränkebehälter gelöst, bestehend aus einem Verschlußkörper mit einer Abdeckung, von deren Außenrand ein Mantel herabragt, der über einer Austrittsöffeung des Behälters auf diesem befestigbar ist, einer Durchtrittsöffhung in der Oberseite des Verschlußkörpers, die mit der Austrittsöffeung des Behälters in Verbindung steht, einem Verschlußelement, das mit dem Verschlußkörper verbunden und zwischen einer die Durchtrittsöffoung des Verschlußkörpers verschließenden und einer die Durchtnttsöffeung des Verschlußkörpers öffnenden Stellung bewegbar ist, einem Abgabeschlauch, wobei die Durchtrittsöffoung des Verschlußkörpers so ausgebildet ist, daß sie den elastischen Abgabeschlauch für das fließfähige Gut aufnehmen kann, der beim Bewegen des Verschlußelementes aus der Öffiiungsstellung in die Schließstellung durch Abquetschen abdichtbar ist, und wobei das Verschlußelement mit einem Quetschorgan versehen ist, der Verschlußkörper mit einem Gegenhalter versehen ist, derart, daß beim Schließen des Verschlußelementes der Abgabeschlauch von dem Quetschorgan gegen den Gegenhalter zum abdichtenden Abquetschen des Abgabeschlauchs bewegbar ist, das Quetschorgan an der Unterseite einer Kopfplatte des Verschlußelements und der Gegenhalter auf der Oberseite des Verschlußkörpers angeordnet sind, das Quetschorgan und der Gegenhalter in der verschließenden Stellung des Verschlußelementes so angeordnet sind, daß sie in dem Bereich, in den der Abgabeschlauch durch ein Schließen des Verschlußelementes gezwungen wird, einen Abstand zueinander aufweisen, der maximal einer Dicke des durch Quetschen abgedichteten Abgabeschlauches entspricht, derart, daß das Quetschorgan in der Schließstellung des Verschlußelementes den Abgabeschlauch auf dem Gegenhalter abdichtend abquetscht, das Verschlußelement einen Klappdeckel bildet, der durch ein Scharnier an dem Verschlußkörper einteilig angelenkt ist, und wobei die Abdeckung des Verschlußkörpers als Schlauchhalter mit einer radial außen liegenden Ringschulter und einer radial innen liegenden domartigen Erhöhung ausgebildet ist, wobei die domartige Erhöhung über ihre Höhe im Durchmesser abgestuft
ist und an ihrem äußeren Ende eine Austrittsöffnung für einen äußeren Längenabschnitt des Abgabeschlauchs aufweist, Innen- und Außendurchmesser eines innerhalb des abgestuften Schlauchhalters angeordneten Längenabschnitts des Abgabeschlauches den Abstufungen des Innendurchmessers des Schlauchhalters angepaßt sind, eine erste Abstufung durch eine zylindrische Erweiterung des Schlauchhalters unterhalb der Austrittsöffhung desselben vorgesehen ist, das untere Ende dieser ersten Abstufung des Schlauchhalters eine innen liegende, ringförmige Anschlagfläche bildet, welche gleichzeitig eine Ringnut innerhalb einer zweiten Abstufung begrenzt, die gegenüber der ersten Abstufung im Durchmesser erweitert ist, die Erweiterung der zweiten Abstufung unterhalb der Ringnut stumpfkegelförmig gestaltet ist und am unteren Ende in die horizontal liegende Ringschulter übergeht, die dem Rand der Behälteröffhung zugekehrt ist und von deren Außenrand sich der Befestigungsmantel des Verschlußkörpers in Richtung des Behälters erstreckt,der Abgabeschlauch im Abstand unterhalb der Austrittsöffnung des axial abgestuften Schlauchhalters im Durchmesser erweitert ist und am unteren Ende dieser Erweiterung eine Ringschulter aufweist, mit welcher der Abgabeschlauch an der ringförmigen Anschlagfläche des Schlauchhalters anliegt, die Ringschulter des Abgabeschlauchs durch einen Ringwulst erweitert ist, der in die Ringnut der zweiten Abstufung des Schlauchhalters eingreift, der Abgabeschlauch sich von seiner Ringschulter mit einem zylindrischen Längenabschnitt bis zu einem Innenrand der Ringschulter der Abdeckung erstreckt und eine tellerartige Erweiterung aufweist, welche die Unterseite der Ringschulter der Abdeckung im wesentlichen abdeckt, eine Unterseite einer Kopfplatte des Verschlußelements mit einem Quetschorgan versehen ist, das beim Schließen des Verschlußelementes über den den Gegenhalter bildenden Schlauchhalter stülpbar ist, derart, daß beim Schließen des Verschlußelements der Abgabeschlauch mittels dieses Quetschorgans über den Rand der Durchtrittsöffnung des Schlauchhalters abknickbar und durch Abquetschen abdichtbar ist.
Durch die erfindungsgemäße, vorteilhafte Konstruktion des Abgabeverschlusses und insbesondere durch das Vorsehen eines Abgabeschlauches für das fließfähige Gut, der durch eine Durchtrittsöffnung des Verschlußkörpers geführt ist, wird eine komfortable und angenehme Entnahme des Guts, insbesondere einer Flüssigkeit, aus dem Behälter ermöglicht, wobei sichergestellt ist, daß beispielsweise auch bei sportiver Bewegung und ggf. durch diese Bewegung hervorgerufene Erschütterungen eine sichere Abgabe des Guts
ermöglicht und ein Verschütten des Guts vermieden wird.
Insbesondere durch die erfindungsgemäße, aufeinander abgestimmte, konstruktive Gestaltung des Abgabeschlauches einerseits und des Schlauchhalters andererseits wird eine sichere und zuverlässige Befestigung des Abgabeschlauches an dem Schlauchhalter und damit an dem Verschlußkörper des Behälters ermöglicht, wobei dennoch gleichzeitig sicher gestellt wird, daß der Abgabeschlauch insbesondere in seinem oberen Bereich eine bestimmte Bewegungsfreiheit bzw. Flexibilität aufweist, die insbesondere die Handhabung erleichtert, ohne daß die Dichteigenschaften des Abgabeverschlusses negativ beeinflußt werden. Die Konstruktion ist darüberhinaus so ausgestaltet, daß zum einen eine einfache und daher kostengünstige Herstellung des Abgabeverschlußes ermöglicht wird, zum anderen auch eine Demontage der einzelnen Elemente des Abgabeverschlusses möglich ist, beispielsweise zur Reinigung derselben, wobei ein erneutes Zusammensetzen auch durch einen Nichtfachmann und ohne Werkzeuge problemlos und wiederholt möglich ist, ohne die Funktionsfähigkeit des Abgabeverschlusses, insbesondere seine Dichtigkeit zu beinträchtigen.
Als Scharnier wird bevorzugt ein Filmscharnier verwendet, insbesondere ein sogenanntes "Totpunkt-Scharnier", das beim Bewegen des Verschlußelementes über einen bestimmten Öffnungswinkel bzw. Totpunkt hinaus automatisch aufgrund von durch das Totpunkt-Scharnier ausgeübten Kräften in die den Verschlußkörper öffnende Stellung schnappt und umgekehrt. Dadurch wird eine besonders einfache und komfortable Bedienung des Abgabeverschlusses ermöglicht.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Abgabeverschluß so ausgebildet, daß das Quetschorgan im wesentlichen in Form eines geschlossenen Bogens mit unterschiedlichen Radien ausgebildet ist, wobei die Radien so gewählt sind, daß das Quetschorgan in der Schließstellung" des Verschlußelements mit seiner dem Scharnier zugekehrten Seite an der dem Scharnier zugekehrten Seite des Schlauchhalters anliegt, während die dem Scharnier abgekehrte Seite des Quetschorgans in der Schließstellung des Verschlußelements gegenüber der dem Scharnier abgekehrten Seite des Schlauchhalters mit dem Schlauchhalter einen Freiraum zur Aufnahme des abgeknickten, freien Endes des Abgabeschlauches bildet.
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Durch eine solche vorteilhafte Ausgestaltung des Quetschorgans wird zum einen sichergestellt, daß während des Schließens des Verschlußelements der über die Durchtrittsöffnung des Verschlußkörpers herausragende Abgabeschlauch immer kontrolliert und auf gleiche Weise abgeknickt wird, zum anderen in der den Verschlußkörper verschließenden Stellung des Verschlußelementes eine sichere Abdichtung des Abgabeverschlusses gegenüber dem das fließfähige Gut enthaltenden Behälter sichergestellt ist.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses sind dadurch gekennzeichnet, daß ein im wesentlichen zylindrischer Durchgangskanal des Abgabeschlauchs zu seinem inneren Ende hin entsprechend der abgestuften Kontur des Schlauchhalters stufenförmig erweitert ist, wobei der Abgabeschlauch bevorzugt aus einem weichen Material besteht, insbesondere aus Silikon.
Bevorzugt ist ferner vorgesehen, daß der erfindungsgemäße Abgabeverschluß zusätzlich ein Hüllenelement aufweist, das zumindest einen Teil des Schlauchhalter abdeckt. Dies ist insbesondere bei Abgabeverschlüssen vorteilhaft, die für Trinkflaschen eingesetzt werden, da dies ein für den Benutzer angenehmeres Gefühl beim Trinken ermöglicht. Ein solches Hüllenelement besteht bevorzugt aus einem ähnlichen Material wie der Abgabeschlauch, ggf. auch aus einem etwas härteren Material. Bevorzugte Materialien für das Hüllenelement sind beispielsweise Silikon oder Gummi, ohne daß eine besondere Einschränkung auf ein bestimmtes Material gegeben ist.
Diese und weitere Merkmale und Vorteile des erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses werden anhand der beigefügten Zeichnungen noch deutlicher. Es zeigen:
Figur 1 eine Querschnittsdarstellung einer ersten Ausfuhrungsform eines erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses (ohne Abgabeschlauch) mit einem Verschlußelement in Offenstellung;
Figur 2 eine Querschnittsdarstellung einer zweiten Ausfuhrungsform eines erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses mit einem Verschlußelement in Offenstellung;
Figur 3 eine Querschnittsdarstellung der in Figur 2 gezeigten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses mit dem Verschlußelement in Schließ-
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Stellung;
Figur 4 eine Draufsicht auf den geöffneten Abgabeverschluß in Fig. 2.
Figur 4 eine Draufsicht auf den geöffneten Abgabeverschluß in Fig. 2.
Figur 1 zeigt einen Querschnitt durch eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses 10 für fließfähiges Gut enthaltende Behälter mit einem Verschlußkörper 100 und einem als Deckel ausgebildeten Verschlußelement 200. Verschlußkörper 100 und Verschlußelement 200 sind über ein Scharnier 290, das bei dieser Ausführungsform als Filmscharnier ausgebildet ist, einteilig miteinander verbunden, so daß das Verschlußelement 200 von der in Figur 1 gezeigten, den Verschlußkörper öffnenden Stellung um eine durch das Filmscharnier 290 gebildete Achse um 180° in die den Verschlußkörper schließende Stellung verschwenkt werden kann.
Zur Verdeutlichung der einzelnen Elemente, insbesondere des Verschlußkörpers 100, ist in Figur 1 der für diese Ausführungsform vorgesehene Abgabeschlauch (300, siehe Figur 2) nicht gezeigt. Der in die in Figur 1 gezeigte Ausführungsform des Abgabeverschlusses einzusetzende Abgabeschlauch entspricht jedoch dem Abgabeschlauch, wie er in Figur 2 gezeigt ist.
Der Verschlußkörper 100 weist auf seiner Oberseite eine Abdeckung 120 auf, von deren radialen Außenrand sich ein Mantel 110 abwärts erstreckt. Der Mantel 110 ist im wesentlichen zylindrisch ausgebildet und weist ein innenliegendes Gewinde 112 auf, so daß er auf einem Behälter (nicht gezeigt) mit einem entsprechenden Gegengewinde durch Aufschrauben befestigbar ist.
Anstelle der Schraubverbindung können auch andere Befestigungsmittel des Verschlußkörpers an einem Behälter vorgesehen sein, beispielsweise Schnappverbindungen. Es ist auch möglich, daß· der Abgabeverschluß direkt einstückig mit einem entsprechenden Behälter ausgebildet ist.
Im oberen Bereich des Mantels 110 des Verschlußkörpers 100, in der Nähe des Außenrandes der Abdeckung 120 des Verschlußkörpers 100, ist bei der in Figur 1 gezeigten Ausführungsform eine Dichtlippe 114 vorgesehen, die in Form eines gegenüber der Horizontalen leicht nach unten geneigten Ringes ausgebildet ist, so daß diese
Dichtlippe 114 beim Aufschrauben des Verschlußelements 100 auf den Behälter auf eine Oberseite der Behälteröffnung drückt und an dieser abdichtet.
Die Dichtlippe 114 ist bei der hier gezeigten Ausführungsform einstückig mit dem Verschlußkörper ausgebildet, besteht aber aus einem weichen Material, in diesem Fall Silikon, im Gegensatz zu dem Hartkunststoff, aus dem der Verschlußkörper 100 und auch das Verschlußelement 200 des Abgabeverschlusses 10 hergestellt sind. Es soll an dieser Stelle jedoch angemerkt werden, daß bei einer anderen Ausführungsform die Dichtlippe aus dem gleichen Material wie der Verschlußkörper hergestellt sein kann, was dem Herstellungsprozeß vereinfacht.
Der Verschlußkörper 100 ist auf seiner Oberseite mit der Abdeckung 120 versehen, die eine im wesentlichen horizontale Ringschulter 122 aufweist, von der aus sich ein radial innen liegender zentraler Stutzen 124 domartig und abgestuft über die Ringschulter hinaus nach außen erstreckt. Der domartige Stutzen 124 ist über seine Höhe im Durchmesser abgestuft und weist an seinem äußeren Ende eine Austrittsöffnung 126 auf.
Der domartige Stutzen 124 umfaßt im wesentlichen eine erste (oder obere) Abstufung 128, die, im Hinblick auf die Abdeckung 120, über einer zweiten (oder unteren) Abstufung 134 liegt. Jede der Abstufungen 128, 134 ist im wesentlichen zylindrisch ausgebildet, wobei beide Abstufungen 128, 134 vergleichbare Höhen aufweisen, die erste Abstufung 128 jedoch einen geringeren Durchmesser aufweist.
Die außenseitigen Übergänge zwischen der ersten Abstufung 128 und der zweiten Abstufung 134 sowie der zweiten Abstufung 134 und der Ringschulter 122 sind abgerundet, so daß keine scharfen Kanten entstehen.
Oberhalb der ersten Abstufung 128 ist ein radial nach innen abgewinkelter Abschlußrand 136 vorgesehen, der in seinem obersten Bereich nahezu horizontal verläuft. Dieser Abschlußrand 136 umschließt die Durchtrittsöffnung 126 derart, daß die Durchtrittsöffnung 126 einen Innendurchmesser aufweist, der dem Außendurchmesser eines oberen Bereichs eines Abgabeschlauches entspricht (Figur 2).
Der Innenbereich des domartigen Stutzens 124 der Abdeckung 120 ist bezüglich seines
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Innendurchmessers abgestuft: Unterhalb des Innendurchmessers der Durchtrittsöffhung 126, welches der geringste Innendurchmesser innerhalb des domartigen Stutzens 124 ist, erweitern sich die Innendurchmesser des domartigen Stutzens 124 in Richtung nach unten bzw. innen, also in Richtung auf den Behälter zu. Nach der ersten Erweiterung des Innendurchmessers direkt unterhalb des Abschlußrandes 136 erstreckt sich der Innenbereich im wesentlichen zylindrisch über die gesamte axiale Ausdehnung der ersten Abstufung und weitet sich etwa in Höhe des Übergangsbereichs zwischen der ersten Abstufung 128 und der zweiten Abstufung 134 weiter aus.
Das untere Ende der ersten Abstufung 128 des Schlauchhalters 180 bildet im Innenbereich eine ringförmige Anschlagfläche 130, die gleichzeitig eine Ringnut 132 im oberen Bereich innerhalb der zweiten Abstufung 134 begrenzt. Der innere Bereich der zweiten Abstufung 134 unterhalb der Ringnut 132 verläuft stumpfkegelförmig und erweitert sich in Richtung nach unten und geht an seinem unteren Ende in die untere Seite der horizontal liegenden Ringschulter 122 der Abdeckung 120 über.
Ferner weist die in Figur 1 gezeigte Ausführungsform ein aus Silikon bestehendes Hüllenelement 150 auf, das sich im wesentlichen über den gesamten Außenbereich des domartigen Stutzens 124 der Abdeckung 120 erstreckt und der Kontur des domartigen Stutzens 124 folgt.
Das Verschlußelement 200 ist im wesentlichen deckeiförmig ausgebildet und umfaßt eine Kopfplatte 210 und einen sich von dieser erstreckenden Seitenbereich 220 auf, wobei der Seitenbereich 220 im wesentlichen so ausgebildet ist, daß er in einer Schließstellung des Verschlußelementes 200 im wesentlichen mit dem Mantel 110 des Verschlußkörpers 100 fluchtet.
Ferner weist das Verschlußelement 200 an seiner dem Scharnier 290 gegenüberliegenden Seite eine Nut 260 zur Aufnahme eines Qualitätssicherungselementes 160 auf, wobei die Nut 260 (bei der in der in Figur 1 gezeigten Stellung des Verschlußelementes 200 im unteren Bereich, also bei geschlossener Stallung im oberen Bereich) nach innen zurückgenommen ist, so daß das Qualitätssicherungselement 160 zum Entsiegeln in diesen zurückgenommenen Bereich eingedrückt werden kann. Die Nut 260 für das Qualitätssicherungselement 160 wird durch eine Nase 262 und einen Vorsprung 264 in
ihrem oberen und unteren Bereich begrenzt.
Auf der Innenseite der Kopfplatte 210 des Verschlußelements 200 ist ein Quetschorgan 280 vorgesehen, das im wesentlichen bogenförmig ausgebildet ist, wobei der Radius jedoch variiert. Die Wirkungsweise sowie die genaue Ausgestaltung des Quetschorgans 280 wird insbesondere in Zusammenhang mit Figur 3 und Figur 4, die nachfolgend erläutert werden, deutlich werden.
Figur 2 zeigt eine zweite Ausfuhrungsform des erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses, die der ersten Ausführungsform sehr ähnlich ist. Gleiche und ähnliche Elemente sind daher mit identischen Bezugszeichen versehen, zur detaillierten Beschreibung wird insbesondere auf die Beschreibung zur Figur 1 verwiesen.
Wie im Vergleich zu der in Figur 1 gezeigten Ausfuhrungsform ersichtlich ist, ist der Mantel 110 des Verschlußkörpers 100 kürzer ausgebildet, so daß er sich nicht so weit über den Öffhungsbereich eines zugehörigen Behälters erstreckt.
Der domartige Stutzen 124 der Abdeckung 120 ist mit der in Figur 1 gezeigten Ausfuhrungsform identisch, sie weist jedoch kein Hüllenelement (150, Figur 1) zur Abdeckung der domartigen Erhöhung 124 auf.
Bei der in Figur 2 gezeigten Ausführungsform ist ein Abgabeschlauch 300 in den aus der Abdeckung 120 und aus der Ringschulter 122 und dem domartigen Stutzen 124 gebildeten Schlauchhalter eingesetzt. Es soll an dieser Stelle nochmals angemerkt werden, daß ein identischer Abgabeschlauch 300 auch in die in Figur 1 gezeigte Ausfuhrungsform einsetzbar ist.
Der aus Silikon bestehende Abgabeschlauch 300 ist an die Innenkontur der Abdeckung 120 angepaßt und ebenfalls über seine Höhe bezüglich seines Durchmessers abgestuft ausgebildet. Der Abgabeschlauch 300 besteht im wesentlichen aus drei Segmenten, einem ersten bzw. äußeren Längenabschnitt 310, einem zweiten Längenabschnitt 320 und einem dritten Längenabschnitt 340, wobei der Durchmesser des ersten oder äußeren Längenabschnitts 310 kleiner als der Durchmesser des zweiten Längenabschnitts 320 und dieser wiederum kleiner als der Durchmesser des dritten Längenabschnitts 340 ist.
Zwischen dem ersten bzw. äußeren Längenabschnitt 310 und dem zweiten Längenabschnitt 320 ist ein schräg verlaufender, kegelstumpfförmiger Übergang 312 vorgesehen, der an seinem unteren Ende einen überstehenden Wulst 314 direkt oberhalb des zweiten Längenabschnitts 320 aufweist. Der Außendurchmesser des Wulstes 314 entspricht dem Innendurchmesser der ersten Abstufung 128 (Figur 1) der Abdeckung 120. Der Außendurchmesser des Wulstes 314 kann auch geringfügig größer sein als der Innendurchmesser der ersten Abstufung 128 (Figur 1), so daß durch das Komprimieren des Wulstes 314 eine erhöhte Abdichtung erzielt wird.
Der Außendurchmesser des zweiten Längenabschnitts 320 ist geringfügig kleiner als der Innendurchmesser der ersten Abstufung 128 (Figur 1) der Abdeckung 120, so daß eine erhöhte Flexibilität des Abgabeschlauches 300 ermöglicht wird, wobei durch den Wulst 314 sowohl eine zusätzliche Abdichtung als auch eine Führung des Abgabeschlauchs 300 in dem Schlauchhalter 122,124 sichergestellt wird.
Zwischen dem zweiten Längenabschnitt 320 und dem dritten Längenabschnitt 340 ist eine Ringschulter 330 mit einem Ringwulst 332 ausgebildet, der in die Ringnut 132 des domartigen Stutzens 124 eingreift, wodurch eine zuverlässige Verankerung und Sicherung des Abgabeschlauches 300 in dem Schlauchhalter 122, 124 sichergestellt wird.
Der dritte Längenabschnitt 340 erstreckt sich unterhalb des Ringwulstes 332 mit einem Außendurchmesser, der geringfügig kleiner ist als der Außendurchmesser des Ringwulstes 132, im wesentlichen zylindrisch nach unten und geht an seinem unteren Ende in eine tellerartige Erweiterung 350 über, welche die Unterseite der Ringschulter 122 der Abdeckung 120 umgreift, wodurch eine genaue Positionierung und Sicherung sowie Abdichtung des Abgabeschlauches 300 in dem Verschlußkörper 100 sichergestellt wird.
Das Verschlußelement 200 ist im wesentlichen identisch mit dem in Figur 1 gezeigten Verschlußelement 200, weist jedoch zusätzlich ein längliches Positionierelement 490 auf, das auf der Innenseite des Seitenbereichs 220 des Verschlußelementes 200 angebracht ist. Dieses Positionierelement 490 steht am Ende des Schließvorganges und in der schließenden Stellung des Verschlußelementes 200 mit einem Positioniergegenelement (190, Figur 4), das in Form eines Vorsprunges an dem Verschlußkörper 100 angeordnet ist, in Wechselwirkung, so daß eine zuverlässige und exakte Positionierung des
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Verschlußelementes 200 auf dem Verschlußkörper 100 beim Schließen unterstützt wird.
Figur 3 zeigt eine dritte Ausfuhrungsform des erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses, wobei der Verschlußkörper 100 und das Verschlußelement 200 identisch mit denen der in Figur 2 gezeigten Ausführungsform sind, lediglich der Abgabeschlauch 300 ist gegenüber dem in Figur 2 gezeigten Abgabeschlauch 300 leicht variiert. Zur detaillierten Beschreibung und Erläuterung der Figur 3 wird daher auf die Beschreibung zu den Figuren 1 und 2 verwiesen. Gleiche oder ähnliche Elemente sind auch hier mit identischen Bezugszeichen versehen.
Bei der in Figur 3 gezeigten Ausführungsform befindet sich das Verschlußelement 200 in der geschlossenen Stellung. Es ist ersichtlich, daß der äußere Längenabschnitt 310 des Abgabeschlauches 300 im wesentlichen in Schließrichtung, also von dem Filmscharnier 290 weg, in Figur 3 nach links und unten um die domartige Erhöhung 124, insbesondere um den Abschlußrand 136 gebogen ist. Infolgedessen wird der Abgabeschlauch 300 von dem Quetschorgan 280 einerseits und insbesondere der ersten Abstufung 128 des domartigen Stutzens 124 gehalten und zusammengedrückt, so daß der äußere Längenabschnitt 310 des Abgabeschlauches 300 an dieser Stelle abgedichtet wird. Die erste Abstufung 128 und insbesondere der Übergangsbereich zwischen der ersten Abstufung 128 und der zweiten Abstufung 134 dienen daher als Gegenelement 180 für das Quetschorgan 280. Wie Figur 3 zeigt, ist der Übergangsbereich zwischen der ersten Abstufung 128 und der zweiten Abstufung 134 des domartigen Stutzens 124 so ausgebildet, daß der äußere Längenabschnitt 310 des Abgabeschlauches 300 gebogen werden kann, ohne daß starke Knicke entstehen, die den Abgabeschlauch 300 beschädigen könnten.
Das Quetschorgan 280 und der domartige Stutzen 124 sind dabei so ausgebildet, daß in der Schließstellung des Verschlußelementes 200 gemäß Fig. 3, an der Stelle, an der der äußere Längenabschnitt 310 des Abgabeschlauches 300 zu liegen kommt, in radialer Richtung zwischen der ersten Abstufung 128 der domartigen Erhöhung 124 und dem entsprechenden, gegenüberliegenden Bereich des Quetschorgans 280 ein Abstand verbleibt, der maximal der Dicke des durch Quetschen abgedichteten Abgabeschlauches entspricht, in diesem Falle etwas geringer ist als die zweifache Wandstärke des äußeren Längenabschnittes 310 des Abgabeschlauches 300, so daß durch Komprimieren der
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Wandungen ein sicheres Abdichten gewährleistet ist.
Ferner schließt der in Figur 3 rechte, dem Scharnier 290 zugewandte Bereich des Quetschorgans 280 direkt mit dem domartigen Stutzen 124 ab und liegt an dem Außenbereich der ersten Abstufung 128 dicht an. Dadurch wird insbesondere eine genaue Positionierung, gleichzeitig aber auch ein Dichtungseffekt und ein Stabilitätseffekt erzielt.
Der in Figur 3 gezeigte Abgabeschlauch 300 hat im Gegensatz zu dem in Figur 2 gezeigten Abgabeschlauch 300 keinen Ringwulst 314, sondern verläuft im Innenbereich der ersten Abstufung 128 des domartigen Stutzens 124 im wesentlichen frei. Auch weist der Abgabeschlauch 300 keinen Übergangsbereich zwischen dem äußeren Längenabschnitt 310 und dem zweiten Längenabschnitt -320 auf. Der zweite Längenabschnitt 320 schließt direkt an den ersten Längenabschnitt 310 an und verläuft im wesentlichen kegelstumpfförmig bis zu der Ringschulter 330. Dadurch wird eine erhöhte Flexibilität des Abgabeschlauches 300 erreicht.
Zusätzlich ist an dem Abgabeschlauch 300, genauer an der Unterseite der tellerartigen Erweiterung 350, ein Dichtungselement 370 - hier in Form eines Dichtungsringes angebracht. Ferner ist eine Membran 380 vorgesehen^ die lediglich schematisch angedeutet ist. Das Dichtungselement 370 ist kein Bestandteil der Erfindung und kann wahlweise, z.B. in Abhängigkeit von dem verwendeten Produkt, eingesetzt oder auch weggelassen werden.
Figur 4 zeigt eine Draufsicht auf eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abgabeverschlusses 10 mit der Formgebung des Quetschorgans 280. Das Quetschorgan 280 ist im wesentlichen bogenförmig ausgebildet, wobei es über einen Winkelbereich von circa 90° in den dem Scharnier 290 zugewandten Bereich 282 einen geringeren Durchmesser aufweist, so daß es, wie zu Figur 3 beschrieben wurde, in der Schließstellung des Verschlußelementes 200 direkt an dem domartigen Stutzen 124 des Verschlußkörpers 100 anliegt, während es in seinem dem Scharnier abgewandten Bereich 284 über den verbleibenden Winkelbereich von circa 270° einen größeren Durchmesser aufweist, so daß zwischen diesem Bereich 284 und dem domartigen Stutzen 124 der äußere Längenabschnitt 310 des Abgabeschlauches 300 (Figur 3) in der Schließstellung des Verschlußelementes 200 abdichtend gequetscht werden kann.
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Selbstverständlich ist es möglich, von der vorgeschlagenen Winkelverteilung der Bereiche 282 und 294 abzuweichen, z.B. den dem Scharnier 290 abgewandten Winkelbereich 284 zu verkleinem.
Figur 4 zeigt ferner das an dem Verschlußelement 200 angeordnete Positionierelement 490 und das an dem Verschlußkörper 100 angeordnete Positioniergegenelement 190, die beim Schließen des Verschlußelementes 200 miteinander in Eingriff stehen, so daß eine Positionierung des Verschlußelementes 200 auf dem Verschlußkörper 100 unterstützt wird. In Figur 4 sind zusätzlich ein weiteres Positionierelement 94' und ein weiteres Positioniergegenelement 190' vorgesehen, die auf dem Umfang des Verschlußkörpers 100 bzw. des Verschlußelementes 200 im wesentlichen in gegenüberliegender Position angeordnet sind.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen und den Zeichnungen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Realisierung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein.
S 102-04 Gbm
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| 10 |
• · ·
• · · |
Abgabeverschluß |
| 100 | Verschlußkörper | |
| 110 | Mantel | |
| 112 | Gewinde | |
| 114 | Dichtlippe | |
| 120 | Abdeckung | |
| 122 | Ringschulter | |
| 124 | domartiger Stutzen | |
| 126 | Durchtrittsöffhung | |
| 128 | erste Abstufung | |
| 130 | ringförmig Anschlagfläche | |
| 132 | Ringnut | |
| 134 | zweite Abstufung | |
| 136 | Abschlußrand | |
| 150 | Hüllenelement | |
| 160 | Originalitätssicherungselement | |
| 180 | Gegenhalter | |
| 190,190' | Positioniergegenelement | |
| 200 | Verschlußelement | |
| 210 | Kopfplatte | |
| 220 | Seitenbereich | |
| 260 | Nut | |
| 262 | Nase | |
| 264 | Vorsprung | |
| 280 | Quetschorgan | |
| 282 | dem Scharnier zugewandter Bereich des Quetschorgans | |
| 284 | dem Scharnier abgewandter Bereich des Quetschorgans | |
| 290 | Scharnier | |
• · f i t ..
| 300 | Abgabeschlauch |
| 310 | äußerer Längenabschnitt |
| 312 | Übergang |
| 314 | Ringwulst |
| 320 | zweiter Längenabschnitt |
| 330 | Ringschulter |
| 332 | Ringwulst |
| 340 | dritter Längenabschnitt |
| 350 | tellerartige Erweiterung |
| 360 | Durchgangskanal |
| 370 | Dichtungselement |
| 380 | Membran |
| 490,490' | Positionierelement |
Claims (8)
1. Abgabeverschluß (10) für fließfähiges Gut enthaltende Behälter, insbesondere für Getränkebehälter, bestehend aus dadurch gekennzeichnet, daß
a) einem Verschlußkörper (100) mit einer Abdeckung (120), von deren Außenrand ein Mantel (110) herabragt, der über einer Austrittsöffnung des Behälters auf diesem befestigbar ist,
b) einer Durchtrittsöffnung (126) in einer Oberseite des Verschlußkörpers (100), die mit der Austrittsöffnung des Behälters in Verbindung steht,
c) einem Verschlußelement (200), das mit dem Verschlußkörper (100) verbunden und zwischen einer die Durchtrittsöffnung des Verschlußkörpers (100) verschließenden und einer die Durchtrittsöffnung des Verschlußkörpers (100) öffnenden Stellung bewegbar ist,
d) einem Abgabeschlauch (300), wobei die Durchtrittsöffnung (126) des Verschlußkörpers (100) so ausgebildet ist, daß sie den elastischen Abgabeschlauch (300) für das fließfähige Gut aufnehmen kann, der beim Bewegen des Verschlußelementes (200) aus der Öffnungsstellung in die Schließstellung durch Abquetschen abdichtbar ist,
a) das Verschlußelement (200) mit einem Quetschorgan (280) versehen ist,
b) der Verschlußkörper (100) mit einem Gegenhalter (180) versehen ist, derart, daß beim Schließen des Verschlußelementes (200) der Abgabeschlauch (300) von dem Quetschorgan (280) gegen den Gegenhalter (180) zum abdichtenden Abquetschen des Abgabeschlauchs (300) bewegbar ist,
c) das Quetschorgan (280) an der Unterseite einer Kopfplatte (210) des Verschlußelements (200) und der Gegenhalter (180) auf der Oberseite des Verschlußkörpers (100) angeordnet sind,
d) das Quetschorgan (280) und der Gegenhalter (180) in der verschließenden Stellung des Verschlußelementes (200) so angeordnet sind, daß sie in dem Bereich, in den der Abgabeschlauch (300) durch ein Schließen des Verschlußelementes (200) gezwungen wird, einen Abstand zueinander aufweisen, der maximal einer Dicke des durch Quetschen abgedichteten Abgabeschlauches entspricht, derart, daß das Quetschorgan (280) in der Schließstellung des Verschlußelementes (200) den Abgabeschlauch (300) auf dem Gegenhalter (180) abdichtend abquetscht,
e) das Verschlußelement (200) einen Klappdeckel bildet, der durch ein Scharnier (290) an dem Verschlußkörper (100) einteilig angelenkt ist,
f) die Abdeckung (120) des Verschlußkörpers (100) als Schlauchhalter mit einer radial außen liegenden Ringschulter (122) und einem radial innen liegenden domartigen Stutzen (124) ausgebildet ist, wobei der domartige Stutzen (124) über seine Höhe im Durchmesser abgestuft ist und an seinem äußeren Ende eine Austrittsöffnung (126) für einen äußeren Längenabschnitt (310) des Abgabeschlauchs (300) aufweist,
g) Innen- und Außendurchmesser eines innerhalb des abgestuften Schlauchhalters (122, 124) angeordneten Längenabschnitts des Abgabeschlauches (300) den Abstufungen des Innendurchmessers des Schlauchhalters (120) angepaßt sind,
h) eine erste Abstufung (128) durch eine zylindrische Erweiterung des Schlauchhalters (122, 124) unterhalb der Austrittsöffnung (126) desselben vorgesehen ist,
i) das untere Ende dieser ersten Abstufung (128) des Schlauchhalters (122, 124) eine innen liegende, ringförmige Anschlagfläche (130) bildet, welche gleichzeitig eine Ringnut (132) innerhalb einer zweiten Abstufung (134) begrenzt, die gegenüber der ersten Abstufung (128) im Durchmesser erweitert ist,
j) die Erweiterung der zweiten Abstufung (134) unterhalb der Ringnut (132) stumpfkegelförmig gestaltet ist und am unteren Ende in die horizontal liegende Ringschulter (122) übergeht, die dem Rand der Behälteröffnung zugekehrt ist und von deren Außenrand sich der Befestigungsmantel (110) des Verschlußkörpers (100) in Richtung des Behälters erstreckt,
k) der Abgabeschlauch (300) im Abstand unterhalb der Austrittsöffnung (126) des axial abgestuften Schlauchhalters (122, 124) im Durchmesser erweitert ist und am unteren Ende dieser Erweiterung eine Ringschulter (330) aufweist, mit welcher der Abgabeschlauch (300) an der ringförmigen Anschlagfläche (130) des Schlauchhalters (122, 124) anliegt,
l) die Ringschulter (330) des Abgabeschlauchs (300) durch einen Ringwulst (332) erweitert ist, der in die Ringnut (132) der zweiten Abstufung (134) des Schlauchhalters (122, 124) eingreift,
m) der Abgabeschlauch (300) sich von seiner Ringschulter (330) mit einem zylindrischen Längenabschnitt (340) bis zu einem Innenrand der Ringschulter (122) der Abdeckung (120) erstreckt und eine tellerartige Erweiterung (350) aufweist, welche die Unterseite der Ringschulter (122) der Abdeckung (120) im wesentlichen abdeckt,
n) die Unterseite der Kopfplatte (210) des Verschlußelements (200) mit dem Quetschorgan (280) derart versehen ist, daß sie beim Schließen des Verschlußelementes über den den Gegenhalter (180) bildenden Schlauchhalter (122, 124) stülpbar ist, derart, daß beim Schließen des Verschlußelements (200) der Abgabeschlauch (300) mittels dieses Quetschorgans (280) über den Rand der Durchtrittsöffnung (126) des Schlauchhalters (122, 124) abknickbar und durch Abquetschen abdichtbar ist.
2. Abgabeverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (200) mittels eines Filmscharniers (290) an dem Verschlußkörper (100) angelenkt ist.
3. Abgabeverschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (200) gegenüber dem Verschlußkörper (100) in der Schließstellung verrastbar ist.
4. Abgabeverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Quetschorgan (280) im wesentlichen in Form eines geschlossenen Bogens mit unterschiedlichen Radien ausgebildet ist, wobei die Radien so gewählt sind, daß das Quetschorgan (280) in der Schließstellung des Verschlußelements (200) mit seiner dem Scharnier (290) zugekehrten Seite an der dem Scharnier (290) zugekehrten Seite des Schlauchhalters (122, 124) anliegt, während die dem Scharnier (290) abgekehrte Seite des Quetschorgans (280) in der Schließstellung des Verschlußelements (200) gegenüber der dem Scharnier (290) abgekehrten Seite des Schlauchhalters (122, 124) mit dem Schlauchhalter (122, 124) einen Freiraum zur Aufnahme des abgeknickten, freien Endes (310) des Abgabeschlauches (300) bildet.
5. Abgabeverschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein im wesentlichen zylindrischer Durchgangskanal (360) des Abgabeschlauchs (300) zu seinem inneren Ende hin entsprechend der abgestuften Kontur des Schlauchhalters (122, 124) stufenförmig erweitert ist.
6. Abgabeverschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abgabeschlauch aus Silikon besteht.
7. Abgabeverschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußkörper (100) mit einem Hüllenelement (150) versehen ist, das den Schlauchhalter (122, 124) zumindest teilweise bedeckt.
8. Abgabeverschluß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Hüllenelement (150) aus einem weichen Material, insbesondere Silikon oder Gummi besteht.
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