DE69300747T2 - Behälter mit Verschluss zur Abgabe von Flüssigkeiten. - Google Patents
Behälter mit Verschluss zur Abgabe von Flüssigkeiten.Info
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Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Kombination von Behälter und Verschluß und insbesondere auf solche Kombinationen, bei denen der Verschluß ein flüssiges Produkt aus einem Behälter abgeben muß, der im typischen Falle aus einer Quetschflasche besteht. Der Kürze wegen sollen Behälter/Verschluß-Kombinationen dieser Art im folgenden als 'Abgabebehälter/Verschluß- Kombinationen' bezeichnet werden.
- Bei Abgabebehälter/Verschluß-Kombinationen ist es bekannt, den Verschluß drehbar zwischen zwei begrenzenden Winkelstellungen auf dem Behälter anzuordnen. Der Behälter und der Verschluß besitzen komplementäre Schraubgewinde, und die Drehung des Verschlusses bewirkt demgemäß eine Axialverschiebung zwischen einer (gegenüber dem Behälter) angehobenen Stellung, in der die Abgabeöffnung des Verschlusses offen ist und das Produkt abgegeben werden kann, und einer abgesenkten Stellung, in der die Öffnung geschlossen ist, und eine Abgabe oder ein Leckstrom des Produktes verhindert sind. Um das Öffnen und Schließen des Behälters zu bewirken, enthält der Behälter gewöhnlich einen Stopfen mit Schnappsitz, der das Produkt in die Öffnung zum Zwecke der Abgabe richtet, aber auf den Verschluß innen so einwirkt, daß die Öffnung abgeschlossen wird, wenn keine Abgabe mehr erforderlich ist und der Verschluß demgemäß in seine abgesenkte Lage gedreht wird.
- Ein Abgabeverschluß der im vorherigen Abschnitt angegebenen Bauart ist in der US-A-4 358 031 beschrieben. Der hier erläuterte Verschluß wird durch die Tatsache kindersicher, daß unter seinem Schraubgewinde, d.h. entfernt von der Abgabeöffnung, der Verschluß drei entgegengesetzt nach innen gerichtete Vorsprünge in Gestalt von Nasen aufweist. Diese Nasen wirken mit komplementären, nach auswärts gerichteten Anschlägen in Form weiterer Nasen zusammen, die am Behälterhals angeordnet sind, um zu verhindern, daß der Verschluß durch Drehen vom Behälter geöffnet werden kann, wenn der Verschluß nicht in der Weise deformiert wird, daß die Nasen von Verschluß und Behälter aneinander vorbeilaufen können.
- Ein weiteres Merkmal des Verschlusses nach der US-A-4 358 031 besteht in einem Haltering, der auf der Innenseite des Verschlusses über dem Schraubgewinde angeordnet ist. Wenn der Verschluß durch Drehung angehoben wird, dann erfaßt dieser Ring einen freien Rand, der vom Stopfen des Verschlusses dargeboten wird. Ein leichter Eingriff des Halterings und des Stopfens bewirken dann einen Begrenzungsanschlag bezüglich der Öffnungsbewegung des Verschlusses. Bei einem kräftigeren Eingriff wird jedoch der Stopfen vom Behälterhals abgehoben und ist mit dem Verschluß entfernbar, so daß der Behälter zur Ausgabe des Produktes voll geöffnet ist.
- Es ist daher klar, daß der Begrenzungsanschlag für die Öffnungsbewegung, der in der US-A- 4 358 031 vorgesehen ist, durch Benutzung eines erhöhten Öffnungsdrehmoments überwunden werden kann. Außerdem tritt der Begrenzungsanschlag über dem Schraubgewindeeingriff zwischen Verschluß und Behälter unabhängig von dem Naseneingriff auf, der unter den Schraubgewindegängen vorgesehen ist, um die oben erwähnte Kindersicherheit zu gewährleisten.
- Die Erfindung geht aus von einer Kombination eines kindersicheren Abgabeverschlusses mit einem Behälter, wobei Verschluß und Behälter zusammenwirkende Gewinde besitzen, über die der Verschluß axial am Behälter zwischen einer angehobenen und einer abgesenkten Stellung beweglich ist, wenn der Verschluß gedreht wird, wobei ein Anschlag die angehobene Lage des Verschlusses bestimmt und der Behälter einen Stopfen aufweist, der eine Abgabeöffnung im Verschluß schließt, wenn der Verschluß in seiner abgesenkten Stellung befindlich ist, der jedoch das Produkt über die Öffnung austreten läßt, wenn der Verschluß in der angehobenen Stellung befindlich ist, und wobei der Verschluß einen becherförmigen Schutz aufweist, der als Kindersicherung mit einem inneren Vorsprung versehen ist, welcher mit einem äußeren Vorsprung des Behälters durch Eingriff zusammenwirkt, um eine Bewegung des Verschlusses aus seiner abgesenkten Stellung zu verhindern, und der deformierbar ist, damit der innere Vorsprung daran an dem äußeren Vorsprung des Behälters vorbeilaufen kann und der Verschluß sich in seine angehobene Lage bewegen kann, und die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag einen ersten Anschlagvorsprung aufweist, der einer der Vorsprünge, entweder des Verschlusses oder des Behälters, ist und auf dem anderen Teil, nämlich dem Verschluß oder dem Behälter, ein weiterer Anschlagvorsprung vorgesehen ist, der sowohl axial als auch umfangsmäßig von dem anderen Vorsprung daran distanziert ist, und daß eine Deformation des becherartigen Schutzes derart, daß der erste Anschlagvorsprung an dem weiteren Anschlagvorsprung vorbeiläuft, dadurch verhindert wird, daß der becherartige Schutz und der Behälter an der Winkellage des becherartigen Schutzes, wo die Anschläge wirksam sind, dicht benachbart zueinander liegen.
- Vorzugsweise ist der erste Anschlagvorsprung eine langgestreckte Rippe und der andere Vorsprung und der weitere Anschlagvorsprung werden von ersten bzw. zweiten Nasen gebildet.
- Vorzugsweise sind außerdem weitere Anschlagmittel vorgesehen, die die abgesenkte Lage des Verschlusses auf dem Behälter bestimmen. Diese weiteren Anschlagmittel sind vorzugsweise dem Gewinde von Behälter und Verschluß zugeordnet.
- Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Behälter/Verschluß-Kombination anhand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
- Fig. 1 ist eine Seitenansicht des Halses des Behälters;
- Fig. 2 ist eine Ansicht des Behälterhalses in Richtung des Pfeiles A gemäß Fig. 1 betrachtet;
- Fig. 3 ist ein Vertikalschnitt des Behälterhalses mit dem Verschlußstopfen und dem darauf angeordneten Verschluß, wobei der Behälterhals die in Fig. 2 dargestellte Lage aufweist;
- Fig. 4 ist ein Horizontalschnitt längs der Linie IV-IV gemäß Fig. 4.
- Gemäß dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein kindersicherer Abgabeverschluß 10 im Spritzgußverfahren aus einem geeigneten Plastikmaterial hergestellt, und dieser Verschluß besitzt innere und äußere, im Abstand zueinander konzentrisch angeordnete, becherartige Hülsen 12, 14, die sich konzentrisch von einer kreisförmigen Verschlußplatte 16 erstrecken. Die innere Hülse 12 ist etwas kürzer als die äußere Hülse 14, und sie ist innen mit einem zweigängigen Schraubgewinde 18 ausgestattet. Dieses Schraubgewinde steht in Eingriff mit einem komplementären, zweigängigen Schraubgewinde 20, das am Hals 21 des Körpers 30 des Plastikbehälters, im typischen Falle einer Quetschflasche, angeordnet ist. Die beiden Teile des Schraubgewindes 20 sind einzeln in den Fig. 1 und 2 durch die Bezugszeichen 20A, 20B gekennzeichnet. Durch Drehung in der entsprechenden Richtung wird der Verschluß demgemäß auf dem Behälter axial zwischen der abgesenkten Stellung, die auf der linken Seite der Fig. 3 ersichtlich ist, und der angehobenen Stellung bewegt, die auf der rechten Seite dieser Figur dargestellt ist.
- Wie aus Fig. 3 ersichtlich, hat der Verschluß einen allgemein kegelstumpfförmig vorspringenden Ansatz 24, der bezüglich der Mittellinie der Verschlußplatte 16 zentriert ist. Eine Abgabeöffnung 26 ist in der Mitte des Vorsprungs angeordnet, wie dies am besten rechts in der Fig. 3 ersichtlich ist.
- Ein Stopfen 28, der einen Teil des Behälters bildet, der jedoch getrennt im Spritzgußverfahren aus einem geeigneten Plastikmaterial hergestellt ist, befindet sich innerhalb des Verschlusses. Er besitzt einen vorspringenden Mittelteil 32 mit geschlossenem Ende 34. Wenn der Verschluß in seiner abgesenkten Stellung befindlich ist (d.h. wie auf der linken Seite von Fig. 3 dargestellt), ist dieses Ende in der Lage, dichtend mit dem Vorsprung 24 zusammenzuwirken, so daß die Abgabeöffnung 26 verschlossen ist und das Produkt nicht austreten kann. Es ist ersichtlich, daß die zusammenwirkenden Dichtungsflächen 36, 38 von Verschluß und Stopfen im wesentlichen zylindrisch sind. Eine geringe Toleranz zwischen den Flächen gewährleistet eine Flüssigkeitsdichtheit. Außerdem gewährleistet eine ringförmige Schulter am unteren Ende der Dichtfläche 38 eine formschlüssige Festlegung der Dichtungsflächen im Axialsinn durch Anschlag mit einer entsprechenden inneren Schulter 42 des Vorsprungs, insbesondere unterstützt durch die natürliche Elastizität des Stopfens.
- Damit das Produkt aus dem Behälterkörper 30 nach der Abgabeöffnung 26 zum Zwecke der Abgabe erfolgen kann, ist der Mittelabschnitt 32 des Stopfens 28 mit mehreren (z.B. vier) großen Öffnungen 44 versehen, von denen zwei in Fig. 3 ersichtlich sind. Außer dem Mittelabschnitt weist der Stopfen einen ersten, mit dem Mittelabschnitt verbundenen Abschnitt 46, einen ersten zylindrischen Abschnitt 48, einen zweiten ringförmigen Abschnitt 50 und einen zweiten zylindrischen Abschnitt 52 auf, der sich nach dem freien Rand 54 des Stopfens erstreckt.
- Der erste zylindrische Abschnitt 48 steht über eine zylindrische Zwischenfläche mit der Bohrung 56 des Behälterhalses wie dargestellt in Eingriff. Die beiden zylindrischen Abschnitte 48 und 52 bilden einen umgekehrt U-förmigen Kanal, in dem das freie obere Ende des Behälterhalses liegt, und der äußere zylindrische Abschnitt dient dazu, den Stopfen auf dem Behälterkörper durch Schnappeingriff einer Wulst 58 unter die Schulter 60 des Behälterhalses zu fangen.
- Der Dichtungseingriff des Abschnitts 48 des Stopfens und des Behälterhalses verhindert ein Entweichen des Produktes zwischen dem Stopfen und dem Behälterhals nach dem Bereich der Schraubgewinde 18, 20. Ein Entweichen des Produktes nach dem Schraubgewindebereich über die Außenseite des Stopfens (aber innerhalb der Abgabeöffnung 26) wird durch einen Hohlzapfen 62 verhindert, der integral von der Unterseite der Verschlußplatte 16 an seiner Verbindung mit dem Vorsprung 24 vorsteht und in Dichtungseingriff mit der inneren Oberfläche des zylindrischen Abschnitts 48 steht.
- Die Kombination aus Verschluß und Behälter ist kindersicher, und zu diesem Zweck ist der Behälterhals 21 mit zwei diametral gegenüberliegenden, im wesentlichen starren Nasen 64 versehen, die von einem oberen, im Durchmesser vergrößerten Abschnitt 65 des Halses unter dem Schraubgewinde 20 getragen werden. Wie eindeutig aus Fig. 4 erkennbar, besitzt jede Nase eine Rampenfläche 66 und eine im wesentlichen radial verlaufende Anschlagfläche 68. Die Anschlagfläche liegt am Nachlaufende der Nase bezüglich der Drehrichtung, mit der der Verschluß auf dem Behälter aufgeschraubt wird.
- Um mit den Nasen 65 zusammenwirken zu können, trägt der äußere Becher 14 des Verschlusses zwei diametral gegenüberliegende, langgestreckte und flexible Rippen 70, die zwischen den Bechern 12 und 14 liegen. Diese Rippen erstrecken sich im wesentlichen über die Länge des äußeren Bechers, aber enden kurz vor dem freien Rand des äußeren Bechers, um einen Randendabschnitt 72 freizulassen, an dem die Rippen fehlen. Wenn der Verschluß in seiner abgesenkten, geschlossenen Stellung befindlich ist, liegt dieser Endabschnitt dicht benachbart zu einem unteren, im Durchmesser vergrößerten Abschnitt 73 des Behälterhalses, und zwar aus Gründen, die weiter unten beschrieben werden.
- Die Form der Rippen ist im Querschnitt aus Fig. 4 ersichtlich, und hieraus wird klar, daß sie einen sich verjüngenden Basisabschnitt 74 aufweisen, mit dem sie integral vom äußeren Becher getragen werden, und außerdem einen parallelflankigen, freien Randabschnitt 76 mit einem abgerundeten, freien Rand 78, der mit der Anschlagfläche 68 einer jeweiligen Nase 74 Zusammenwirken kann.
- Der Verschluß 10 kann auf den Behälterhals 21 durch eine herkömmliche Kappenaufsetzmaschine aufgeschraubt werden. Der Stopfen kann auf den Behälterhals aufgesetzt werden, bevor die Kappe aufgeschraubt wird, oder stattdessen kann der Stopfen vorher mit dem Verschluß zusammengebaut werden, wobei der Kappenaufsetzvorgang dann den Schnappeingriff des Stopfens am Behälterhals gleichzeitig mit der Bewegung des Verschlusses nach unten in die Schließstellung bewirken muß. Wenn der Verschluß sich seiner Schließstellung nähert, dann kommen die Rippen 70 in Eingriff mit den Nasen 64 des Behälterhalses, und sie gleiten elastisch über die Rampenflächen 66, bis die Verschlußstellung des Verschlusses erreicht ist. Danach verhindert der Eingriff der Rippen mit den Anschlagflächen 68 der jeweiligen Nasen eine Bewegung des Verschlusses aus seiner Schließstellung, wenn nicht und bis die Rippen radial so weit nach außen bewegt werden, daß sie an den Nasen vorbeilaufen können, wenn der Verschluß abgeschraubt wird. Diese Radialbewegung der Rippen wird durch die ovale Ausbildung des äußeren Bechers 14 ermöglicht, die durch den Benutzer herbeigeführt wird, indem der äußere Becher an zwei Druckkissen 80 zusammengedrückt wird, die um 90º von den Rippen entfernt liegen.
- Um die Deformation und Elastizität des äußeren Bechers zu steuern, die erforderlich ist, damit der Verschluß ordnungsgemäß seine kindersichere Funktion durchführt, wird die Dicke des äußeren Bechers progressiv in Richtung des freien Randes (Fig. 3) vergrößert. Auch der äußere Becher wird an den Druckkissen etwas dicker gemacht als der übrige Umfang des äußeren Bechers, um in diesen Bereichen eine erhöhte örtliche Steifigkeit zu erzielen.
- Um genau die Schließstellung des Verschlusses auf dem Behälter zu definieren und so ein mögliches Überschrauben zu verhindern, ist ein Anschlag 82 am Behälterhals am Hinterende eines jeden Teils 20A, 20B seines Schraubgewindes 20 vorgesehen. Jeder Anschlag bietet eine Anschlagfläche 64 (Fig. 2), die in Eingriff mit der Anschlagfläche 85 (Fig. 4) eines ähnlichen Anschlags gelangt, der am Nachlaufende des jeweiligen Teils des Verschlußgewindes 18 vorgesehen ist. Der Eingriff erfolgt in einem kleinen Winkelabstand, nachdem die Rippen 70 an ihren zugeordneten Nasen 64 vorbeigelaufen sind, um die Kindersicherheit herbeizuführen.
- Zusätzlich zu den zwei oben beschriebenen Nasen 64 ist der Teil 65 des Behälterhalses mit zwei zusätzlichen Nasen 86 versehen, um mit den Rippen 70 zusammenwirken zu können. Diese zusätzlichen Nasen haben im wesentlichen die gleiche Querschnittsform wie die Nasen 64, und sie besitzen ebenso eine Rampenfläche 88 und eine Anschlagfläche 90. Wie aus Fig. 4 ersichtlich, sind sie diametral zueinander und im Winkelabstand zu den Nasen 64 angeordnet. Ihre axiale Höhe am Behälterhals ist größer als jene der Nasen 64 und derart, daß beim Aufschrauben des Verschlusses auf den Behälter durch eine Kappenaufschraubmaschine jede Rippe eine der zusätzlichen Nasen erfaßt und über dieser hinweggleitet, und nach einer weiteren Winkelbewegung von 135º wird die Nase 64 erfaßt und überfahren, die zugeordnet ist zur Kindersicherheit; nach einer weiteren kleinen Bewegung wird eine weitere Drehung dadurch stillgesetzt, daß die Anschläge 82 mit den zugeordneten Anschlagflächen 35 am Verschluß zur Anlage kommen, wie dies weiter oben beschrieben ist. Zur Vereinfachung des Spritzgußverfahrens sind die zusätzlichen Nasen, wie dargestellt, bis zu der Verbindung der Abschnitte 65 und 73 des Behälterhalses verlängert. Ihr unterer Rand endet daher in der gleichen Radialebene wie der der Nasen 64.
- Nunmehr wird insbesondere auf die Fig. 2 und 4 Bezug genommen, wo zwei gegenüberliegende, im wesentlichen ebene und axial verlaufende Abflachungen 92 gezeigt sind, die in den oberen und unteren vergrößerten Abschnitten 65, 73 des Behälterhalses eingeformt sind. Der vergrößerte Halsabschnitt 73 ist zylindrisch mit Ausnahme dieser Abflachungen und fällt mit der zylindrischen Umhüllung der Scheitel der Nasen 64 zusammen.
- Die Abflachungen 92 sind im Winkelabstand von 90º gegenüber den Kindersicherheitsnasen 64 angebracht, und sie liegen unter den Druckkissen 80, wenn der Verschluß in seiner Schließstellung befindlich ist. Dann bilden sie einen Zwischenraum, der ausreicht, um eine Deformation des äußeren Bechers 14 so weit zuzulassen, daß die Rippen radial von den Nasen 64 freikommen, wie dies oben beschrieben wurde. In der Drehstellung des Verschlusses, in der die Rippen 70 benachbart zu den Anschlagflächen 90 der zusätzlichen Nasen 86 liegen, befinden sich die Abflachungen jedoch nicht mehr unter den Druckkissen, und eine Einwärtsbewegung der Druckkissen zwecks Erzeugung der ovalen Form des Bechers wird im wesentlichen durch die unmittelbare Nachbarschaft des Randendabschnitts 72 des Bechers mit der darunterliegenden zylindrischen Oberfläche des verdickten Abschnitts 73 des Behälterhalses verhindert. Es ist daher klar, daß unter diesen Umständen eine Deformation des äußeren Bechers derart, daß die Rippen von den zusätzlichen Nasen freikommen, nicht möglich ist. Die zusätzlichen Nasen liefern daher eine nicht passierbare Barriere, die die Bewegung in die Offenstellung des Verschlusses an einer Stelle verhindert, wo die Ausgabeöffnung 26 so weit freiliegt, daß der Inhalt des Behälters in einem solchen Ausmaß freigegeben wird, wie es das zur Ausgabe benutzte Verfahren erfordert. Wenn der Verschluß in dieser Stellung befindlich ist, dann ist er gegen eine unerwünschte Bewegung in die Schließrichtung durch die Verriegelungsvorsprünge 94 gehindert, die am Behälterhals angeformt sind.
- Es können zahlreiche Abwandlungen und Veränderungen innerhalb des Rahmens vorliegender Erfindung, wie diese durch die beiliegenden Ansprüche definiert ist, vorgenommen werden. Anstelle der Herbeiführung eines Schraubgewindeeingriffs mit einem komplementär geformten Gewinde am Behälterkörper, wie oben beschrieben, könnte beispielsweise der Verschluß keinen Schraubgewindeeingriff mit dem Stopfen besitzen, der zu diesem Zweck drehfest auf dem Behälterkörper angeordnet sein könnte. Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel sind zwei Nasen am Behälterkörper vorgesehen, die mit den Längsripppen am Verschluß in Eingriff gelangen, jedoch könnten diese oder äquivalente Ausbildungen auf der anderen Seite angeordnet sein. Die Vorsprünge, beispielsweise Nase oder Rippe, könnten entweder am Behälterkörper oder am Stopfen angeordnet werden. Jedoch ist, wie beschrieben, aus Gründen der einfacheren Herstellung vorzuziehen, daß Schraubgewinde oder andere Ausbildungen, die zum Eingriff mit dem Verschluß erforderlich sind, am Behälterkörper statt am Verschlußkörper angebracht werden.
- Die Erfindung wurde vorstehend unter Bezugnahme auf einen Verschluß erläutert, der zwei koaxial ineinandergreifende Becher aufwies; es ist jedoch auch möglich, Verschluß/Behälter-Kombinationen vorzusehen, bei denen der Verschluß nur einen einzigen Becher bzw. eine einzige Kappe aufweist.
- Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel ist die Höhe der Nasen 64, 86 am Behälterhals auf die Teilung der Schraubgewindegänge 18, 20 bezogen, so daß die Nasen individuell an den zugeordneten Rippen 70 an der gleichen Stelle über die Länge angreifen. Diese Beziehung ist jedoch nicht wichtig. Falls erforderlich, könnten die Nasen eine solche wirksame Höhe besitzen, daß sie an unterschiedlichen Stellen der Rippe 70 angreifen.
Claims (9)
1. Die Kombination eines kindersicheren
Abgabeverschlusses mit einem Behälter, wobei Verschluß und Behälter
zusammenwirkende Gewinde (18, 20) besitzen, über die der
Verschluß axial am Behälter zwischen einer angehobenen und
einer abgesenkten Stellung beweglich ist, wenn der Verschluß
gedreht wird, wobei ein Anschlag die angehobene Lage des
Verschlusses bestimmt und der Behälter einen Stopfen (28)
aufweist, der eine Abgabeöffnung im Verschluß schließt, wenn
der Verschluß in seiner abgesenkten Stellung (26) befindlich
ist, der jedoch das Produkt über die Öffnung austreten läßt,
wenn der Verschluß in der angehobenen Stellung befindlich ist,
und wobei der Verschluß einen becherförmigen Schutz (14)
aufweist, der als Kindersicherung mit einem inneren Vorsprung
(70) versehen ist, welcher mit einem äußeren Vorsprung (64)
des Behälters durch Eingriff zusammenwirkt, um eine Bewegung
des Verschlusses aus seiner abgesenkten Stellung zu verhindern
und der deformierbar ist, damit der innere Vorsprung daran an
dem äußeren Vorsprung des Behälters vorbeilaufen kann und der
Verschluß sich in seine angehobene Lage bewegen kann,
dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag einen ersten
Anschlagvorsprung aufweist, der einer der Vorsprünge, entweder des
Verschlusses oder des Behälters ist, und auf dem anderen Teil,
nämlich dem Verschluß oder dem Behälter, ein weiterer
Anschlagvorsprung (86) vorgesehen ist, der sowohl axial als auch
umfangsmäßig von dem anderen Vorsprung daran distanziert ist, und
daß eine Deformation des becherartigen Schutzes derart, daß der
erste Anschlagvorsprung an dem weiteren Anschlagvorsprung (86)
vorbeiläuft, dadurch verhindert wird, daß der becherartige
Schutz und der Behälter an der Winkellage des becherartigen
Schutzes, wo die Anschläge wirksam sind, dicht benachbart
zueinander liegen.
2. Eine Kombination nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der erste Anschlagvorsprung eine
langgestreckte Rippe ist, und daß der andere Vorsprung und
der weitere Anschlagvorsprung von ersten bzw. zweiten Nasen
gebildet werden.
3. Eine Kombination nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
gekennzeichnet durch weitere Anschlagmittel (84, 85), die die
abgesenkte Lage des Verschlusses auf dem Behälter bestimmen.
4. Eine Kombination nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Anschlagmittel dem
Gewinde (18, 20) des Verschlusses und des Behälters zugeordnet
sind.
5. Eine Kombination nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß Verklinkungsmittel vorgesehen sind,
um den Verschluß lösbar in seiner Offenstellung zu verklinken,
und daß die Verklinkungsmittel einen Vorsprung (94) am
Behälter aufweisen, über den die Rippe (70), die am Verschluß
angeordnet ist, entlanggleitet, wenn sie sich der Nase nähert, die
den weiteren Vorsprung (86) bildet.
6. Eine Kombination nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter mit einer
Aussparungsfläche (92) versehen ist, damit der becherartige Schutz so
deformiert werden kann, daß der erste Vorsprung (70) an dem
anderen Vorsprung (64) vorbeilaufen kann.
7. Eine Kombination nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der becherförmige Schutz (14) des
Verschlusses einen freien Endabschnitt (72) aufweist, mit dem
er über den Vorsprung oder die Vorsprünge darin vorsteht, und
daß der Behälter einen Abschnitt (73) aufweist, der mit einer
Aussparungsfläche (92) versehen ist und mit Ausnahme der
Aussparungsfläche
dicht benachbart zu dem freien Endabschnitt des
becherförmigen Schutzes liegt.
8. Eine Kombination nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gewinde (18, 20) von Verschluß
und Behälter zweigängige Gewinde sind, und daß der Verschluß
zwei der langgestreckten Rippen (70) aufweist, die sich
diametral gegenüberliegen, und daß der Behälter entsprechend
diametral gegenüberliegende Paare der ersten Nasen (64) und
der zweiten Nasen (86) aufweist.
9. Eine Kombination nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß jede der ersten Nasen (64) im
Winkelabstand von etwa 135º zu der zweiten Nase (86)
angeordnet ist.
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