AT500066B1 - Verpackungsbehälter mit deckel - Google Patents
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Description
2 AT 500 066 B1
Die Erfindung betrifft eine Verpackungseinheit, umfassend einen becherförmigen Verpackungsbehälter und einen Verschlussdeckel aus zumindest einem Kunststoffmaterial, wobei der Verpackungsbehälter einen umlaufenden dünnwandigen Mantel mit voneinander distanzierten stirnseitigen Endbereichen aufweist, die in einer zur Mantellängsachse mindestens annähernd senkrechten Ebene verlaufen, wobei einer der Endbereiche durch den Verschlussdeckel und der andere Endbereich durch den Verschlussdeckel oder einen Boden verschließbar bzw. verschlossen ist und in dem zum Aufnehmen des Verschlussdeckels ausgebildeten Endbereich eine Kupplungsvorrichtung aus stoffschlüssigen und formschlüssigen Kupplungselementen zum Zusammenwirken mit gegengleichen Kupplungselementen des Verschlussdeckels angeordnet ist, wobei das stoffschlüssige Kupplungselement des Verpackungsbehälters ein den Mantel in einer von der Mantellängsachse abgewandten Richtung überragendes, umlaufendes, flanschartiges Halteelement aufweist, dessen dem Verschlussdeckel zugewandte Oberfläche als Siegelfläche vorgesehen ist und das formschlüssige Kupplungselement, zum Zusammenwirken mit dem Verschlussdeckel, durch zumindest ein in Richtung der Mantellängsachse wirksames Rastelement gebildet ist, wobei der Verschlussdeckel einen Zentralteil und eine Kupplungsvorrichtung umfasst, die in einem umlaufenden Randbereich angeordnete Stoff- und formschlüssige Kupplungselemente zur Verbindung mit dem becherförmigen Verpackungsbehälter aufweist, wobei das stoffschlüssige Kupplungselement des Verschlussdeckels durch ein den Zentralteil umschließendes flanschartiges Halteelement gebildet ist, dessen dem Verpackungsbehälter zugewandte Oberfläche als Siegelfläche vorgesehen ist und das in Richtung senkrecht zum Zentralteil wirksame formschlüssige Kupplungselement, zum Zusammenwirken mit dem Verpackungsbehälter, sich in radialer Richtung nach außen an das stoffschlüssige Kupplungselement anschließt.
Zum Verpacken von Lebensmitteln, beispielsweise Milchprodukten, Joghurts oder anderen pastösen Inhalten ist es oft gewünscht, dass neben dem schon seit langer Zeit üblichen Folienverschluss, beispielsweise mit einer Aluminiumfolie die auf dem Verpackungsbehälter heißgesiegelt wird um den Inhalt hygienisch zu verpacken, zusätzlich die Anforderung besteht, nach der Entnahme von nur Teilen des Inhaltes, den Verpackungsbehälter sowohl in hygienischer Hinsicht als auch gegen unbeabsichtigtes Entleeren des Inhaltes wiederzuverschließen.
Derartige Verpackungsbehälter sind aus dem Stand der Technik bekannt. Dabei werden meist tiefgezogene Deckel stirnseitig auf einen umlaufenden Flansch eines z.B. konischen Behälters gesiegelt. Im Inneren des Bechers befinden sich Halteelemente oder Vorsprünge, die den Deckel nach dem erstmaligen Öffnen wieder am Becher halten sollen. Diese Partien sind geometrisch nicht klar zu definieren, da sie einerseits nicht formschlüssig, sondern eher kraftschlüssig wirken, andererseits das Problem von unterschiedlichem Schwundverhalten des Kunststoffes gegeben ist, wodurch ein zuverlässiges Halten des Deckels am Behälter nicht gewährleistet ist. Die dabei auftretenden Deformationen beim Öffnen des Verpackungsbehälters lassen jedoch ein anschließendes dichtes Wiederverschließen aufgrund der folgenden fehlenden Planlage der Siegelflanken nicht mehr zu.
Das Dokument EP 0 381 329 A1 offenbart einen Verpackungsbehälter, welcher aus einem Becherteil und einem Deckel gebildet ist. Der Becherteil weist ebenso wie der Deckel umlaufende Siegelränder auf. Radial unmittelbar daran anschließend sind Rastelemente bzw. Wandbereiche mit Ausbuchtungen an seitlichen Wandbereichen ausgebildet. Dabei liegen bei aufgesetztem Deckel die Wandbereiche des Deckels innen an den entsprechenden Wandbereichen des Bechers an. Nachteilig bei dieser Verpackungseinheit ist es, dass die Festigkeit des Be-cher-Deckel-Verbundes bzw. die Stabilität der Rastverbindung, welche nach erstmaligem Öffnen ein sicheres Verschließen der Verpackungseinheit gewährleisten soll, wesentlich von der Festigkeit des Bechers im Bereich der Wandbereiche abhängt. Schon eine geringe Aufweitung des Becherteils führt zu einer Verschlechterung der Rastwirkung. Eine Aufweitung des Becherteils kann entweder durch das Füllgut selbst oder durch ein Hantieren des Bechers im Bereich der Seitenwände auftreten. Ein weiterer Nachteil dieser Verpackungseinheit besteht darin, dass sowohl beim Becherteil als auch beim Deckel die durch Wandbereiche mit Ausbuchtungen 3 AT 500 066 B1 gebildeten Rastelemente unmittelbar benachbart zu den Siegelrändern angeordnet sind. Wenn beim Siegeln die Siegelränder erhitzt werden, ist es nicht zu vermeiden, dass sich diese verformen und in der Folge die genannten Wandbereiche einen veränderten Durchmesser und/oder einen veränderten Winkel zur Längsachse der Verpackungseinheit aufweisen. Beim Heißsiegeln ist es nicht zu vermeiden, dass auch die den Siegelrändern unmittelbar benachbarten, die Rastelemente aufweisenden Wandbereiche erwärmt werden, was zusätzlich auch dort zu unerwünschten Verformungen führen kann. Beides, die Verformung der Siegelränder wie auch die Verformung der Wandteile, kann dazu führen, dass die Haltekraft der Rastverbindung geschwächt oder ganz aufgehoben wird, wodurch ein sicheres und gegen Austritt von flüssigen oder leicht zähflüssigen Medien dichtes Wiederverschließen mit dieser Verpackungseinheit nicht zuverlässig erreicht werden kann.
Weitere Verpackungsbehälter mit einem Verschlussdeckel sind auch noch aus der EP 0 454 339 A1, der EP 1 127 809 A2, der GB 2 236 099 A sowie der CH 640 469 A5 bekannt geworden.
Ausgehend von diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der Erfindung darin, eine siegelfähige und wiederverschließbare Verpackungseinheit vorzuschlagen, bei welcher die stoffschlüssigen Kupplungselemente unempfindlich gegen Verformungen sind, so dass die Verpackungseinheit nach dem ersten Öffnen sicher und dicht wiederverschloßen werden kann.
Die Aufgabe der Erfindung wird durch einen eingangs erwähnten Verpackungsbehälter dadurch gelöst, dass das zumindest eine Rastelement des formschlüssigen Kupplungselements des Verpackungsbehälters das flanschartige Halteelement in radialer Richtung überragt und von diesem radial distanziert angeordnet ist, dass das formschlüssige Kupplungselement des Verschlussdeckels mit dem stoffschlüssigen Kupplungselement einstückig ausgebildet ist, das stoffschlüssigen Kupplungselement in radialer Richtung überragt und mindestens ein in Richtung der Mantellängsachse rückragendes Rastelement aufweist, und dass ein Radius des formschlüssigen Kupplungselements des Verschlussdeckels kleiner oder maximal gleich groß wie der Radius des formschlüssigen Kupplungselements des Verpackungsbehälters ist.
Von Vorteil ist dabei, dass durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Verpackungsbehälters bzw. des Verschlussdeckels ein erstmaliges Öffnen der Versiegelung ohne Deformation, beispielsweise des Verschlussdeckels, möglich ist und nach der teilweisen Entnahme des Inhaltes ein sicheres und dichtes Wiederverschließen durch die formschlüssige Kupplungsvorrichtung möglich ist. Dies wird vor allem durch die spezielle Anordnung der beiden Kupplungselemente, also des formschlüssigen sowie des stoffschlüssigen Kupplungselements, erreicht. Durch die Anordnung eines außen am Becher angeordneten, umlaufenden Kupplungselements bzw. Rastelements, wird sowohl dem Verschlussdeckel wie auch dem Verpackungsbehälter selbst eine hohe mechanische Stabilität verliehen, wodurch einer Deformation beim Abziehen des Verschlussdeckels vom Verpackungsbehälter wirkungsvoll entgegengewirkt wird. Gleichzeitig wird aber durch dieses außen ringförmig angreifende Kupplungselement eine Vorspannung gegenüber der Verpackungsbehälteröffnung aufgebracht, wodurch hohe Verschluss- bzw. Dichtkräfte wirken und somit beim Wiederverschließen des Verpackungsbehälters die gewünschte Dichtheit gegeben ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass eine Auswölbung des Mantels des Verpackungsbehälters beim Befüllen bzw. im gefüllten Zustand zu keinerlei Verschlechterung der Dichtheit des Verpackungsbehälters führt, wie dies beispielsweise bei innenseitig angebrachten Kupplungselementen zwischen Verschlussdeckel und Verpackungsbehälter der Fall ist. Ebenso ist von Vorteil, dass durch die Ausbildung eines von der Segelfläche in radialer Richtung distanzierten Rastelements keine bleibende Verformung der Kupplungselemente durch zu große Deformation beim erstmaligen Öffnen des Verpackungsbehälters bei gleichzeitigem Lösen der Versiegelung auftritt. Bei aus dem Stand der Technik bekannten Verpackungsbehältern mit ebenfalls am Außenumfang angreifenden formschlüssigen Kupplungselementen ist dies durch das direkte Einwirken der vom Benutzer aufgebrachten Öffnungskraft und einer daraus resultierenden Biegebeanspruchung bzw. Deformation nicht möglich. Bei der erfin- 4 AT 500 066 B1 dungsgemäßen Ausgestaltung der Kupplungsvorrichtung erfolgt keine Deformation des Verschlussdeckels und ist somit die Dichtheit nicht beeinträchtigt. Als weiterer Vorteil ergibt sich aufgrund der erfindungsgemäßen geometrischen Anordnung der Kupplungselemente, dass beim erstmaligen Öffnen die Siegelnaht zeitlich gesehen erst nach dem formschlüssigen Kupp-5 lungselement geöffnet wird und somit einem unbeabsichtigten Öffnen des Originalitätsverschlusses wirksam entgegengewirkt wird. Dadurch, dass der Deckel den Verpackungsbehälter außen mittels Kupplungselementen umgreift, ergibt sich der zusätzliche Vorteil eines Tropfenfangs, wodurch die im Randbereich nach dem Trinken verbleibenden Tropfen nach dem Verschließen im Inneren des Verpackungsbehälters verbleiben und somit keine Verschmutzung io der Außenseite des Bechers erfolgt.
Gemäß einer Ausführungsvariante ist vorgesehen, dass das Rastelement in einer durch die Mantellängsachse des Bechers verlaufenden Ebene die Form eines Polygonzuges aufweist, wodurch durch die ausgebildeten Kanten im Polygonzug eine zusätzliche mechanische Verstei-15 fung erreicht werden kann. Dabei schließt der Polygonzug vorzugsweise rechte Winkel ein.
Dadurch, dass das Rastelement in einer durch die Mantellängsachse des Bechers verlaufenden Ebene die Form einer in Bezug auf die äußere Oberfläche des Mantels konkaven Krümmung aufweist, wird in vorteilhafter Weise erreicht, dass ein für den Benutzer bei der Lippenberührung 20 angenehmer Trinkrand gebildet wird und durch diese Ausrundung die Schnittgefahr vermindert wird, da durch die gleichzeitig auftretende mechanische Verstärkungswirkung die sonst beim Siegeln auftretende unkontrollierte Deformation des Bechers vermieden wird.
Durch die Weiterbildungen, wonach die Krümmung des Rastelements zumindest in Teilberei-25 chen einer Kreisform bzw. Teilen einer elliptischen Krümmung entspricht, wird der Vorteil erreicht, dass das Rastelement selbst, eine höchstmögliche mechanische Stabilität erhält und die Gefahr einer Verformung minimiert wird.
Dadurch, dass die Siegelfläche in radialer Richtung eine Breite zwischen 0,5 mm und 5 mm, 30 bevorzugt zwischen 1 mm und 3,5 mm, aufweist, wird der Vorteil erreicht, dass die Breite der Siegelfläche und somit die damit direkt zusammenhängende Haftkraft der Versiegelung optimal an den jeweiligen Einsatzzweck angepasst werden kann.
Von Vorteil ist weiters, wenn das Rastelement in radialer Richtung eine Breite zwischen 1 mm 35 und 4 mm, bevorzugt zwischen 1,5 mm und 3,5 mm und in Richtung der Mantellängsachse eine Höhe zwischen 2 mm und 5 mm, bevorzugt zwischen 2,5 mm und 4 mm aufweist, da dadurch eine räumliche Distanzierung der Krafteinleitung des Benutzers zum stoffschlüssigen Kupplungselement erfolgt und somit einerseits eine Deformation der Bereiche um die Siegelfläche verhindert wird und andererseits dadurch die abdichtende Fläche zwischen Verpackungsbehäl-40 ter und Verschlussdeckel vergrößert wird.
Dadurch, dass die Form des Verpackungsbehälters im wesentlichen rotationssymmetrisch ist, wird der Vorteil erreicht, dass diese Form den handelsüblichen Trink- bzw. Joghurtbehältern angepasst ist und somit eine gute Handhabung gewährleistet ist. 45
Gemäß einer Ausführungsvariante ist möglich, dass die Form des Behälters im wesentlichen rechteckig ist und wird der Vorteil erzielt, dass eine hohe Stapeldichte erreicht wird, und somit Transportkosten und Lagerkosten niedrig gehalten werden können. so In einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass das formschlüssige Kupplungselement des Verschlussdeckels in einer durch den Zentralteil verlaufenden Ebene die Form eines Polygonzuges aufweist, wodurch der Vorteil erzielt wird, dass durch die ausgebildeten Kanten im Polygonzuges dem Deckel eine hohe mechanische Stabilität verliehen und die Dichtheit erhöht wird. Vorteilhaft schließt der Polygonzug annähernd rechte Winkel ein. 55 5 AT 500 066 B1
Von Vorteil ist weiters, wenn das formschlüssige Kupplungselement des Verschlussdeckels in einer durch den Zentralteil verlaufenden Ebene die Form einer, in Bezug auf die einem Verpackungsbehälter zugewandten Oberfläche, konkaven Krümmung aufweist, wodurch einerseits scharfe Kanten vermieden werden können und somit die Verletzungsgefahr bzw. Schnittgefahr 5 des Benutzers reduziert wird, andererseits dem Verschlussdeckel zusätzlich eine höhere Stabilität durch diese Einschnürung verliehen wird. Die Krümmung entspricht dabei vorteilhaft zumindest in Teilbereichen einer Kreisform oder weist zumindest in Teilbereichen Teile einer elliptischen Krümmung auf. io Möglich ist weiters, dass die Siegelfläche des stoffschlüssigen Kupplungselements des Verschlussdeckels in radialer Richtung eine Breite zwischen 0,5 mm und 5 mm, bevorzugt zwischen 1 mm und 3,5 mm, aufweist, wodurch die Haftfähigkeit der Versiegelung individuell auf den jeweiligen Anwendungsfall eingestellt werden kann. 15 Dadurch, dass das formschlüssige Kupplungselement des Verschlussdeckels in radialer Richtung eine Breite zwischen 1 mm und 5 mm, bevorzugt zwischen 1,5 mm und 4 mm, sowie in Richtung normal zu einer durch den Zentralteil verlaufenden Ebene eine Höhe zwischen 2 mm und 7 mm, bevorzugt zwischen 2,5 mm und 6,5 mm aufweist, wird der Vorteil erzielt, dass durch diese Beabstandung vom stoffschlüssigen Kupplungselement eine Deformation des Ver- 20 schlussdeckels durch die nicht direkt einwirkende Öffnungskraft vermieden werden kann und weiters dadurch die abdichtende Fläche zwischen Verpackungsbehälter und Verschlussdeckel vergrößert wird.
In einer Weiterentwicklung der Erfindung ist vorgesehen, dass an das rückragende Rastelement 25 des formschlüssigen Kupplungselements des Verschlussdeckels ein radial nach außen verlaufender, umlaufender Führungsbereich anschließt, wodurch ein Aufsetzen des Verschlussdeckels auf den Verpackungsbehälter wesentlich erleichtert wird und ein Verkanten der Kupplungselemente wirkungsvoll vermieden wird. 30 Dadurch, dass der Führungsbereich in Richtung normal zu einer durch den Zentralteil verlaufenden Ebene eine Höhe zwischen 1,5 mm und 5 mm, bevorzugt zwischen 2 mm und 4 mm aufweist, kann die Höhe des Führungsbereichs individuell an die jeweilige Bechergröße angepasst werden. 35 Weiters ist von Vorteil, wenn sich zumindest über Teilbereiche des Umfanges des Führungsbereiches zumindest eine radial nach außen verlaufende Aufreißlasche anschließt, da durch die dabei gebildete Angriffsfläche ein leichtes und einfaches Öffnen des Verschlussdeckels möglich ist. 40 Dadurch, dass die Form des Verschlussdeckels im wesentlichen rotationssymmetrisch bzw. rechteckig ist, wird der Vorteil einer einfachen Handhabung bei der Verwendung als Trinkbecher sowie der Vorteil einer hohen Stapeldichte erzielt.
Von Vorteil ist, wenn der Werkstoff zur Bildung des Verpackungsbehälters und/oder des Ver- 45 schlussdeckels aus der Gruppe von Polypropylen (PP), Polystyrol (PS) oder Polyestern, insbesondere Polyethylenterephthalat (PET), gewählt ist, da dadurch zum Einen die Lebensmittelechtheit gegeben ist, zum Anderen bei guten mechanischen Eigenschaften die Herstellungs-bzw. Rohstoffkosten gering gehalten werden können. so Des weiteren ist es von Vorteil, wenn der Verpackungsbehälter (1) und der Verschlussdeckel (13) aus dem gleichen Werkstoff gebildet sind, da dadurch ein sortenreines und somit einfaches und kostengünstiges Recycling möglich ist.
Die Erfindung wird im nachfolgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausfüh- 55 rungsbeispiele näher erläutert. 5 6 AT 500 066 B1
Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters;
Fig. 2 eine erste Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Verschlussdeckels;
Fig. 3 eine erfindungsgemäße Verpackungseinheit, umfassend einen becherförmigen Verpackungsbehälter und einen Verschlussdeckel;
Fig. 4 eine Draufsicht des erfindungsgemäßen Verschlussdeckels in kreisrunder Ausgestaltung;
Fig. 5 eine weitere Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Verpackungseinheit; 10 15
Fig. 6 eine Draufsicht des erfindungsgemäßen Verschlussdeckels in elliptischer Ausgestaltung;
Fig. 7 eine weitere Ausführungsform des Verschlussdeckels in rechteckiger Ausgestaltung;
Fig. 8 eine weitere Ausführungsvariante der Kupplungsvorrichtungen des Verpackungsbehälters bzw. des Verschlussdeckels;
Fig. 9 schematisch in einer Verschlussstation gehalterten Verpackungsbehälter bzw. Verschlussdeckel gemäß eines Ausführungsbeispiels des Verfahrens;
Fig. 10 Radien- bzw. Höhenverhältnisse des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters und des Verschlussdeckels. 20 Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, 25 seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen. Weiters können auch Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfinderische oder erfindungsgemäße Lösungen darstellen. 30
Die Fig. 1 zeigt eine erste Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters 1.
Dargestellt ist ein Verpackungsbehälter 1 mit einem durch einen Hohlkegelstumpf gebildeten 35 Mantel 2, der im Bereich eines ersten Endbereiches 3 durch einen Boden 4 verschlossen ist. Im gegenüberliegenden zweiten Endbereich 5 weist der Verpackungsbehälter 1 eine Öffnung 6 auf. Der Verpackungsbehälter 1 ist rotationssymmetrisch zu seiner Mantellängsachse 7 ausgebildet. 40 Im Bereich des zweiten Endbereichs 5 ist eine Kupplungsvorrichtung 8 angeordnet, die durch ein formschlüssiges Kupplungselement 9 sowie ein stoffschlüssiges Kupplungselement 10 gebildet wird.
Das formschlüssige Kupplungselement 9 wird durch ein, über den Umfang des Verpackungs-45 behälters 1 umlaufendes Rastelement 11 gebildet und das stoffschlüssige Kupplungselement 10 durch ein umlaufendes, flanschartiges Halteelement 12.
Das Halteelement 12 kann dabei auf der vom Mantel 2 abgewandten Oberseite des Verpackungsbehälters 1 als Siegelfläche bzw. Siegelflansch vorgesehen sein. Die Breite der Siegel-50 fläche in radialer Richtung kann dabei zwischen 0,5 mm und 5 mm, bevorzugt zwischen 1 mm und 3,5 mm betragen.
Durch die Ausbildung des Halteelements 12 als Siegelflansch wird es möglich den Verpackungsbehälter 1 mit einem Siegelverschluss als Originalitätskennzeichen zu versehen. Zusätz-55 lieh wird der Inhalt des Verpackungsbehälters durch diesen Verschluss geschützt. 7 AT 500 066 B1
Die Ebene des Halteelements 12 muss erfindungsgemäß nicht normal zur Richtung der Mantellängsachse 7 verlaufen und kann, falls es produktionstechnisch von Vorteil bzw. gewünscht ist, sowohl in einer von der ebenen Form abweichenden Form, insbesondere gekrümmt, wie auch in einer von der normalen Richtung der Mantellängsachse 7 im Winkel abweichenden Richtung 5 verlaufen.
Das Halteelement 12 dient erfindungsgemäß als Siegelfläche zur Aufnahme eines Klebstoffes. Besonders vorteilhaft ist dabei eine heißsiegelbare Kleberschicht aus einem Kunststoffmaterial, insbesondere ein Heißschmelzklebestoff, oder ein Thermolack da dadurch die Lebensmittel-io echtheit gewährleistet ist.
Im Anschluss an das stoffschlüssige Kupplungselement 10 ist radial nach außen das formschlüssige Kupplungselement 9 angeordnet, welches ein Rastelement 11 ausbildet. 15 Dadurch ergibt sich, entgegen den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen mit an der Becherinnenseite angeordneten Rastelementen der Vorteil, dass durch diese Maßnahmen den beim Herstellen der Verpackungseinheit, beispielsweise durch Tiefziehen, möglichen geringen Abmessungstoleranzen wirksam entgegengewirkt wird und trotz dieser Toleranzen ein sicheres Verschließen erreicht wird. 20
Dieses umlaufende Rastelement 11 kann, wie in Fig. 1 dargestellt, in einer durch die Mantellängsachse 2 des Verpackungsbehälters 1 verlaufenden Ebene, die Form einer in Bezug auf die äußere Oberfläche des Mantels 2 konkaven Krümmung aufweisen. Die spezielle Form der Krümmung kann sich erfindungsgemäß aus am äußeren Rand schwach gekrümmten Bereichen 25 und im Bereich des Halteelements 12 stärker gekrümmten bzw. geraden Bereichen zusammensetzen. Ebenso möglich ist, wie in Fig. 4 gezeigt, dass das Rastelement 11 annähernd halbkreisförmig ausgebildet ist.
Das Rastelement 11 kann aber ebenso, insbesondere im nach außen auslaufenden Bereich, 30 die Form einer elliptischen Krümmung aufweisen.
Um eine für den jeweiligen Anwendungsfall optimale Form zu erhalten kann sich das Rastelement 11 selbstverständlich auch aus mehreren Teilkrümmungen derart zusammensetzen, dass Krümmungen verschiedener Krümmungsradien oder Formen an einander anschließen. 35
Ein zusätzlicher Vorteil ergibt sich dadurch, dass durch die Ausbildung des Halteelements 12 der Kupplungsvorrichtung 8, eine Umhüllung des Verpackungsbehälters 1, beispielsweise ein Karton- oder Kunststoffsleeve, gehaltert werden kann. 40 Fig. 2 zeigt eine erste Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Verschlussdeckels 13.
An einem Zentralteil 14 schließt sich in Richtung radial nach außen eine Kupplungsvorrichtung 15 an. Die Kupplungsvorrichtung 15 wird dabei durch das in einem umlaufenden Randbereich angeordnete stoffschlüssige Kupplungselement 16 und ein daran radial nach außen anschlie-45 ßendes formschlüssiges Kupplungselement 17 gebildet.
Das stoffschlüssige Kupplungselement 16 wird durch ein den Zentralteil 14 umschließendes, flanschartiges Halteelement 18 gebildet. Das flanschartige Halteelement 18 des Verschlussdeckels 13 wirkt als Gegenstück zum flanschartigen Halteelement 12 des Verpackungsbehälters 1 so (siehe Fig. 1).
Durch Verkleben bzw. Versiegeln dieser beiden Halteelemente entsteht ein dichter Verschluss zwischen dem Verpackungsbehälter 1 und dem Verschlussdeckel 13, der einerseits den Inhalt vor Luftzutritt, und somit vor Verderben schützt und andererseits als Originalitätsverschluss dient. 55 δ ΑΤ 500 066 Β1
In radialer Richtung nach außen schließt sich am stoffschlüssigen Kupplungselement 16 ein formschlüssiges Kupplungselement 17 an.
Das Kupplungselement 17 kann erfindungsgemäße eine Breite zwischen 1 mm und 5 mm, 5 bevorzugt zwischen 1,5 mm und 4 mm aufweisen. Das formschlüssige Kupplungselement 17 weist dabei im Endbereich in Richtung zur Mantellängsachse ein oder mehrere rückragende Rastelemente 19 auf. Diese Rastelemente 19 stellen beim Aufdrücken des Verschlussdeckels 13 auf den Verpackungsbehälter 1 eine sichere formschlüssige Verbindung der beiden Teile her. 10
Beim Aufdrücken wird der Bereich des formschlüssigen Kupplungselements 17 elastisch aufgeweitet und schnappt über dem formschlüssigen Kupplungselement 9 des Verpackungsbehälters 1 ein. Der Abstand der Kupplungsvorrichtung 15 des Verschlussdeckels 13 von der Mantellängsachse 7, kann dabei erfindungsgemäß geringfügig kleiner sein als der Abstand der Kupp-15 lungsvorrichtung 8 des Verpackungsbehälters 1 zur Mantellängsachse 7. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass bei eingeschnapptem Verschlussdeckel 13 eine gewisse Vorspannung zwischen dem Verschlussdeckel 13 und dem Verpackungsbehälter 1 wirkt, sodass eine sichere und möglichst dichte lösbare Verbindung zwischen diesen beiden Teilen besteht. 20 Eine Abdichtung gegen Austreten von flüssigen oder pastösen Inhalten erfolgt dabei über die Flächen der dem Verpackungsbehälter 1 zugewandten Seite des formschlüssigen Kupplungselements 17.
Fig. 3 zeigt eine erfindungsgemäße Verpackungseinheit, umfassend einen becherförmigen 25 Verpackungsbehälter 1 und einen Verschlussdeckel 13.
Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass Teile mit gleichen Bezugszeichen von anderen Figuren übernommen werden können und hier nicht extra beschrieben werden. 30 Dargestellt ist eine erfindungsgemäße Verpackungseinheit, umfassend den becherförmigen Verpackungsbehälter 1 und den Verschlussdeckel 13.
Das formschlüssige Kupplungselement 9 des Verpackungsbehälters 1 ist in dieser Ausführungsform annähernd in Form eines Halbkreises ausgebildet. Das dazu äquivalente form-35 schlüssige Kupplungselement 17 des Verschlussdeckels 13 ist ebenfalls halbkreisförmig ausgebildet.
Im Endbereich des Kupplungselements 17 wird das rückragende Rastelement 19 durch Fortsetzung des kreisförmigen Verlaufs ausgebildet. 40
Im Anschluss an das Rastelement 19 ist ein radial nach außen verlaufender umlaufender Führungsbereich 20 ausgebildet. Von besonderem Vorteil ist dabei, dass das Aufsetzen des Verschlussdeckels 13 auf den Verpackungsbehälter 1 bzw. das Verbinden der beiden Kupplungsvorrichtungen 8 und 15 miteinander wesentlich vereinfacht wird da ein verkanten vermieden 45 wird.
Gemäß der Erfindung ist es auch möglich, dass die formschlüssigen Kupplungselemente 9 bzw. 17 die Form eines Polygonzuges, insbesondere mit rechten Winkeln, aufWeisen. so Dadurch kann dem Verpackungsbehälter 1 bzw. dem Verschlussdeckel 13 zusätzliche mechanische Stabilität verliehen werden.
Die durch die in den einzelnen Figuren beschriebnen speziellen Ausbildungen des Verschlussdeckels 13 bzw. des Verpackungsbehälters 1 erzielte plastische Verformungsfestigkeit ist stets 55 größer als die zur Trennung der formschlüssigen Kupplungselemente 9 und 17, bzw. zur Tren- 9 AT 500 066 B1 nung der stoffschlüssigen Kupplungselemente 10 und 16 notwendige Kraft und wird daher eine bleibende Deformation der Verpackungseinheit, auch bei mehrmaligem Verschließen und Öffnen, verhindert. 5 Selbstverständlich kann sich die Form der formschlüssigen Kupplungselemente 9 bzw. 17 auch aus mehreren Teilkrümmungen bzw. Polygonzügen derart zusammensetzen, dass Krümmungen verschiedener Krümmungsradien oder Formen aneinander anschließen.
Beim erstmaligen Öffnen des Verpackungsbehälters 1 wird durch die erfindungsgemäße Aus-io bildung und Anordnung der Kupplungsvorrichtungen 8, 15 in vorteilhafter Weise erreicht, dass beim aufbringen einer entsprechenden Kraft durch den Benutzer, zunächst die formschlüssigen Kupplungselemente 9, 17 des Verpackungsbehälters 1 bzw. des Verschlussdeckels 13 in einem Bereich um die erfolgte Krafteinleitung voneinander getrennt werden, und erst in zeitlich späterer Folge die beiden stoffschlüssigen Kupplungselemente 10 bzw. 16, beispielsweise in 15 Form einer Versiegelung, voneinander getrennt werden.
Dadurch wird wirksam ein unbeabsichtigtes Öffnen des Originalitätsverschlusses der Verpackungseinheit verhindert. 20 Die Form des Verpackungsbehälters 1 soll erfindungsgemäß nicht auf konisch geformte Konturen beschränkt sein, sondern ist ebenso ein parallel zur Mantellängsachse 7 verlaufender Mantel 2 bzw. ein konterkonischer oder auch ein verschiedene Krümmungen aufweisender Mantel 2 möglich. 25 Der Verpackungsbehälter 1 bzw. der Verschlussdeckel 13 kann erfindungsgemäß durch Urformen, wie beispielsweise Pressen, Spritzpressen oder Spritzgießen oder durch Thermoumfor-men, wie beispielsweise Tiefziehen oder Streckformen, hergestellt sein.
Der Verpackungsbehälter 1 kann auch so ausgebildet sein (in Fig. 3 nicht dargestellt), dass 30 zusätzlich zu der Öffnung 6 im Bereich des zweiten Endbereiches 5, eine zweite Öffnung im Bereich des ersten Endbereiches 3 angeordnet ist. Durch Ausbildung der erfindungsgemäßen Kupplungsvorrichtung 8 an dieser zweiten Öffnung besteht die Möglichkeit, eine wiederverschließbare Belüftungsöffnung zu schaffen, wodurch beim Stürzen von beispielsweise Pudding oder geleeartigen Inhalten ein leichteres Entleeren des Inhaltes möglich ist. Auch kann durch 35 diese Ausbildung eine Umhüllung des Verpackungsbehälters 1, beispielsweise durch einen Karton- oder Kunststoffsleeve gebildet, an den Halteelementen 12 der beiden Kupplungsvorrichtungen 8 gehaltert werden. Durch eine spezielle Ausformung im zweiten Endbereich 3, insbesondere einer Verjüngung des Durchmessers des Verpackungsbehälters 1, wodurch die Kupplungsvorrichtung 8 bzw. der daran angekoppelte Verschlussdeckel 13 nicht über den 40 daran anschließenden Durchmesser des Mantels 2 ragt, bleibt auch die Stapelfähigkeit des Verpackungsbehälters 1 erhalten.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht des erfindungsgemäßen Verschlussdeckels 13 in kreisrunder Ausgestaltung. 45
Dargestellt ist ein um die Mantellängsachse 7 rotationssymmetrisch angeordneter Zentralteil 14. Daran schließen sich nach außen radial zunächst der Bereich des stoffschlüssigen Kupplungselements 16, das formschlüssige Kupplungselement 17 sowie der Führungsbereich 20 an. Die strichlierte Linie im Bereich des formschlüssigen Kupplungselements 17 deutet den Endbereich so des hintergreifenden Rastelements 19 an.
Erfindungsgemäß ist es auch möglich, entlang des Umfangs zumindest eine radial nach außen verlaufende Aufreißlasche 21 anzuordnen. Die Aufreißlasche 21 kann auch in Form eines Halbkreises ausgebildet sein. 55 1 0 AT 500 066 B1
Weiters ist es möglich, den hier dargestellten Verschlussdeckel 13 bzw. den Verpackungsbehälter 1, in beispielsweise annähernd rechteckiger Form ausbilden. Besonderes vorteilhaft ist es dabei, wenn die Ecken des Verpackungsbehälters 1 bzw. des Verschlussdeckels 13 ausgerundet ausgebildet werden. 5
Die in den weiteren Figuren beschriebenen Ausführungsformen können selbstverständlich auch auf die rechteckige Form des Verpackungsbehälters 1 bzw. des Verschlussdeckels 13 übertragen werden. io Fig. 5 zeigt eine Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Verpackungseinheit, umfassend einen becherförmigen Verpackungsbehälter 1 und einen Verschlussdeckel 13.
Das formschlüssige Kupplungselement 9 des Verpackungsbehälters 1 ist in dieser Ausführungsform in der Form eines Polygonzuges, dessen einzelnen Teilstrecken annähernd rechte 15 Winkel einschließen, ausgebildet. Im Endbereich des Kupplungselements 17 ist das rückragende Rastelement 19 angeschlossen. Durch diese Ausbildungsform wird der Vorteil erzielt, dass das formschlüssige Kupplungselement 17 durch die dabei auftretenden umlaufenden Kanten des Polygonzuges eine hohe mechanische Stabilität erhält und so beim Öffnen des Verpackungsbehälters 1 einer Deformation entgegenwirkt. 20
Durch den an das rückragende Rastelement 19 angeschlossenen, umlaufenden Führungsbereich 20 wird das Aufsetzen des Verschlussdeckels 13 auf den Verpackungsbehälter 1 vereinfacht, da dadurch ein Verkanten der Kupplungsvorrichtung 15 des Verschlussdeckels 13 mit der Kupplungsvorrichtung 8 des Verpackungsbehälters 1 verhindert wird. 25
An das formschlüssige Kupplungselement 17 ist radial nach innen das stoffschlüssige Kupplungselement 16 angeschlossen. Das stoffschlüssige Kupplungselement 16 wird durch einen den Zentralteil 14 umschließendes, flanschartiges Halteelement 18 gebildet. Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn das flanschartige Halteelement 18 als Siegelfläche ausgebildet ist, wo-30 durch in Kombination mit einer Siegelfläche des Verpackungsbehälters 1 ein Originalitätsverschluss geschaffen werden kann, der zudem den Inhalt des Verpackungsbehälters 1 vor Luftzutritt und somit vor Verderben schützt.
Das am Verpackungsbehälter 1 ausgebildete, umlaufende, formschlüssige Kupplungselement 9 35 der Kupplungsvorrichtung 8 ist in analoger Weise zum formschlüssigen Kupplungselement 17 der Kupplungsvorrichtung 15 des Verschlussdeckels 13 ausgebildet. Auch hier erweist sich durch die Kanten des Polygonzuges erzielte mechanische Verstärkung und somit Versteifung des Verpackungsbehälters 1 als vorteilhaft. 40 Fig. 6 zeigt eine Draufsicht des erfindungsgemäßen Verschlussdeckels 13 in elliptischer Ausgestaltung.
Dargestellt ist ein um die Mantellängsachse 7 elliptisch ausgebildeter Zentralteil 14, wobei sich nach außen radial zunächst der Bereich des stoffschlüssigen Kupplungselements 16, das form-45 schlüssige Kupplungselement 17 sowie der Führungsbereich 20 anschließen. Der Endbereich des hintergreifenden Rastelements 19 wird durch die strichlierte, im Bereich des formschlüssigen Kupplungselements 17 angedeutet.
Die Form des Grundrisses des Verpackungsbehälters 1 entspricht dabei der des gezeigten so Verschlussdeckels 13.
Durch die in Fig. 6 gezeigte Ausgestaltung ergibt sich der besondere Vorteil, dass durch eine elliptische Ausgestaltung des Verschlussdeckels 13 bzw. des Verpackungsbehälters 1 ein Öffnen bzw. ein Abziehen des Verschlussdeckels 13 leichter möglich ist, da durch die an der 55 längeren Hauptachse der Ellipse angeordneten Aufreißlasche 21 bessere Hebelverhältnisse 1 1 AT 500 066 B1 bzw. eine Krafteinleitung auf einen kleineren Bereich der umlaufenden Kupplungsvorrichtung 8 des Verpackungsbehälters 1 bzw. der Kupplungsvorrichtung 15 des Verschlussdeckels 13 erfolgt und somit eine geringe Kraft zum Lösen der beiden Kupplungsvorrichtungen voneinander aufgebracht werden muss.
Fig. 7 zeigt eine weitere Ausführungsform des Verschlussdeckels 13 in rechteckiger Ausgestaltung.
Dargestellt ist ein um die Mantellängsachse 7 rechteckig ausgebildeter Verschlussdeckel 13. Die Eckbereiche können dabei erfindungsgemäß ausgerundet sein. Durch diese Form ergibt sich der Vorteil, dass der Verpackungsbehälter 1 bzw. der Verschlussdeckel 13 eine höhere Stapeldichte erlauben, wodurch beim Transport bzw. der Lagerung sowohl im gefüllten als auch im gestapelten-ungefüllten Zustand die Kosten verringert werden können.
Zum leichteren Öffnen ist an zumindest einer der vier Seiten des Verschlussdeckels 13 eine Aufreißlasche 21 angeordnet.
Erfindungsgemäß kann die Form des Verpackungsbehälters 1 bzw. des Verschlussdeckels 13 auch quadratisch ausgebildet sein, wodurch sich dieselben Vorteile bei Lagerung bzw. Transport ergeben.
Fig. 8 zeigt eine weitere Ausführungsvariante der Kupplungsvorrichtungen des Verpackungsbehälters 1 bzw. des Verschlussdeckels 13.
Es sei an dieser Stelle nochmals angemerkt, dass die Beschreibung von Teilen mit gleichen Bezugszeichen von anderen Figuren übernommen werden können und hier nicht extra darauf eingegangen wird.
Dargestellt sind die Kupplungsvorrichtungen 8 und 15 des zylindrischen Verpackungsbehälters 1 bzw. des Verschlussdeckels 13. Die Form der formschlüssigen Kupplungselemente entspricht dabei der eines Polygonzuges mit vom rechten Winkel abweichenden Winkeln. Durch diese spezielle Ausgestaltung wird der besondere Vorteil erzielt, dass das umlaufende formschlüssige Kupplungselement 17 des Verschlussdeckels 13 bzw. das umlaufende, formschlüssige Kupplungselement 9 des Verpackungsbehälters 1 durch die Vielzahl von Kanten, die durch den Polygonzug ausgebildet werden, in ihrer mechanischen Festigkeit verstärkt werden. Dadurch werden plastische Deformationen bzw. ein Ein- oder Abreißen beim Abziehen des Verschlussdeckels 13 vom Verpackungsbehälter 1 vermieden.
Im Anschluss an das formschlüssige Kupplungselement 17 des Verschlussdeckels 13 schließt sich radial nach innen zunächst das stoffschlüssige Kupplungselement 16 mit dem Halteelement 18, sowie eine in Richtung der dem Verpackungsbehälter 1 zugewandten Seit ausgebildete umlaufende Nut 22 und ein daran anschließendes Zentralteil 14 an.
Durch diese Nut 22 wird in vorteilhafter Weise eine zusätzliche Stabilisierung des Verschlussdeckels 13 gegenüber mechanischen Beanspruchungen, die beispielsweise beim Abziehen des Verschlussdeckels 13 auftreten erreicht. Als weiterer Vorteil ergibt sich dadurch, dass die umlaufende Nut 22 im geschlossenen Zustand am Mantel 2 des Verpackungsbehälters 1 anliegt eine zusätzliche Dichtfläche, die ein ungewünschtes Auslaufen des Inhaltes des Verpackungsbehälters 1 verhindert.
Das Zentralteil 14 kann in Richtung der Mantellängsachse 7 erfindungsgemäß auch oberhalb oder unterhalb des Halteelements 18 angeordnet sein, wodurch die Möglichkeit besteht die Form des Verschlussdeckels 13 individuell anzupassen, um Platz für Zusatzartikel, insbesondere Besteck oder Ähnliches, an der dem Verpackungsbehälter 1 abgewandten Oberfläche des Verschlussdeckels 13 zu schaffen. 1 2 AT 500 066 B1
Fig. 9 zeigt schematisch den in Stützringen einer Siegelvorrichtung 25 gehalterten Verpackungsbehälter 1 bzw. Verschlussdeckel 13 gemäß einem Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens. 5 Dargestellt ist ein Stützring 23, der zur Aufnahme des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters 1 dient. Der Stützring 23 liegt auf dem vom Verschlussdeckel abgewendeten Ende des Verpackungsbehälters 1 am Halteelement 12, zwischen dem außen umlaufenden formschlüssigen Kupplungselement 17 der Kupplungsvorrichtung 15 und dem Mantel 2 des Verpackungsbehälters 1 an. 10
Der Stützring 23 dient gleichzeitig als Siegelring und kann erfindungsgemäß auch, zur Herstellung einer Heißversiegelung, beispielsweise elektrisch, beheizt werden.
Am Verschlussdeckel 13 wird am Halteelement 18, zwischen dem formschlüssigen Kupplungs-15 element 17 und dem Zentralteil 14, ein weiterer Stützring 24 bzw. Siegelring angelegt. Dieser kann erfindungsgemäß ebenso, im Fall einer Heißversiegelung, beispielsweise elektrisch beheizbar ausgebildet sein.
Der Verschlussdeckel 13 kann zum heranführen bzw. zum anlegen an den Verpackungsbehäl-20 ter 1 erfindungsgemäß durch eine Verspannung zwischen dem Stützring 24 und dem formschlüssigen Kupplungselement 17, erzeugt durch eine geringfügig größere Abmessung des Stützringes 24, gehaltert werden. Dies ergibt den Vorteil eines einfacheren Aufbaues der Siegelvorrichtung 25. 25 Zur besseren Halterung von beispielsweise größeren bzw. mechanisch weniger stabilen Verschlussdeckeln 13, erweist es sich als vorteilhaft wenn im Bereich der Mantellängsachse 7 des Stützringes 24 eine Haltevorrichtung angeordnet ist (in Fig. 9 nicht dargestellt). Mit dieser Haltevorrichtung kann der Verschlussdeckel 13 beispielsweise durch Unterdrück wirkend am Stützring 24 gehalten werden. 30
Durch ein Aufeinanderzubewegen der beiden Stützringe 23 und 24 entlang der Mantellängsachse 7 werden die beiden Halteelemente 18 und 12 der stoffschlüssigen Kupplungselemente 16 und 10 des Verschlussdeckels 13 bzw. des Verpackungsbehälters 1 zur Anlage gebracht. Durch die dabei aufgebrachte Kraft in Richtung der Mantellängsachse werden zudem das form-35 schlüssige Kupplungselement 17 des Verschlussdeckels 13, sowie das formschlüssige Kupplungselement 9 des Verpackungsbehälters 1 miteinander gekoppelt. Durch Einbringen von Wärme über den Stützring 23 und/oder den Stützring 24 wird ein vorher auf die Halteelemente 18 und/oder 12 aufgebrachter Kleber, insbesondere ein Thermolack, ausgehärtet und der Verpackungsbehälter 1 mit dem Verschlussdeckel 13 dicht versiegelt. 40
Nach einer Ausführungsvariante des Verfahrens ist möglich, dass zunächst der Verschlussdeckel 13 am, im Stützring 23 gehalterten, Verpackungsbehälter 1 zur Anlage gebracht wird und mittels eines geeigneten, beispielsweise einem umlaufenden Ring, Verschlusselementes in Richtung der Mantellängsachse 7 auf die formschlüssigen Kupplungselemente 17 des Ver-45 schlussdeckels 13 eine Kraft derart beaufschlagt wird, dass die beiden Kupplungselemente 9 und 17 miteinander verrasten. Danach erfolgt die Versiegelung durch anlegen des Stützringes 24 an das Halteelement 18 des stoffschlüssigen Kupplungselements 16, beispielsweise durch Wärmeeinwirkung. so Fig. 10 zeigt Radien- bzw. Höhenverhältnisse des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters 1 und des Verschlussdeckels 13.
Dargestellt sind die Kupplungsvorrichtungen 8 und 15 des Verpackungsbehälters 1 bzw. des Verschlussdeckels 13. Die Form der formschlüssigen Kupplungselemente 9, 17 entspricht 55 annähernd der eines Halbkreises. 1 3 AT 500 066 B1
Am Verschlussdeckel 13 ist ein Radius 26 eingezeichnet, der den größten Abstand der inneren Fläche der Wand des umlaufenden formschlüssigen Kupplungselements 17 zur Mantellängsachse 7 angibt. 5 Analog dazu gibt ein Radius 27 des Verpackungsbehälters 1 die größte radiale Ausdehnung des umlaufenden formschlüssigen Kupplungselements 9 an.
Als besonders vorteilhaft erweist es sich, wenn der Verschlussdeckel 13 oder der Verpackungsbehälter 1 so ausgebildet ist, dass der Radius 26 kleiner oder maximal gleich groß wie io der Radius 27 des Verpackungsbehälters 1 ist.
Dadurch wird bei verschlossener Verpackungseinheit erreicht, dass der Verpackungsbehälter 1 bzw. der Verschlussdeckel 13 unter einer radialen, gegengleich wirkenden Spannung stehen, die die jeweilig anliegenden Wandbereiche der Kupplungselemente 9, 17 aneinander presst 15 und so zum einen eine hohe Dichtheit gegen unerwünschtes auslaufen des Inhaltes, andererseits ein sicheres Halten des Verschlussdeckels 13 auf dem Verpackungsbehälter 1 gewährleistet.
Weiters ist am Verschlussdeckel eine Höhe 28 eingezeichnet, die den Abstand vom Beginn des 20 rückragenden Rastelements 19, zur größten Ausdehnung der konkaven Innenwand des formschlüssigen Kupplungselementes 17 in Richtung der Mantellängsachse 7 angibt.
Analog dazu ist am Verpackungsbehälter 1 eine Höhe 29 angegeben, die die größte Ausdehnung des Rastelements 11 in Richtung der Mantellängsachse 7 angibt. 25
Von besonderem Vorteil ist, wenn der Verschlussdeckel 13 oder der Verpackungsbehälter 1 so ausgebildet ist, dass die Höhe 28 kleiner oder maximal gleich groß wie die Höhe 29 ist.
Dadurch wird zusätzlich zu der oben beschriebenen radialen Spannung, zwischen den form-30 schlüssigen Kupplungselementen 9, 17 eine in Mantellängsachse 7 wirkende axiale Spannung aufgebaut und wird somit ein noch sicheres und dichteres Verschließen der Verpackungseinheit ermöglicht.
Diese Vorspannungen verhindern auch wirksam ein vorzeitiges Ablösen der Siegelnaht die 35 durch die stoffschlüssigen Kupplungselemente 10 und 16 gebildet sein kann.
Es sei darauf hingewiesen, dass diese Radien- bzw. Höhenverhältnisse nicht auf die in Fig. 10 dargestellten, annähernd halbkreisförmigen Kupplungselemente beschränkt sind, sondern sinngemäß auch auf die in den anderen Figuren beschriebenen Formen übertragen werden 40 können.
Die Ausführungsbeispiele zeigen mögliche Ausführungsvarianten des Verpackungsbehälters 1 und des Verschlussdeckels 13, wobei an dieser Stelle bemerkt sei, dass die Erfindung nicht auf die speziell dargestellten Ausführungsvarianten derselben eingeschränkt ist, sondern vielmehr 45 auch diverse Kombinationen der einzelnen Ausführungsvarianten untereinander möglich sind und diese Variationsmöglichkeit aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständliche Erfindung im Können des auf diesem technischen Gebiet tätigen Fachmannes liegt. Es sind also auch sämtliche denkbaren Ausführungsvarianten, die durch Kombinationen einzelner Details der dargestellten und beschriebenen Ausführungsvariante möglich sind, vom so Schutzumfang mitumfasst.
Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus des Verpackungsbehälters 1 und des Verschlussdeckels 13 diese bzw. deren Bestandteile teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oder verkleinert dargestellt wurden. 55
Claims (26)
14 AT 500 066 Bi Die den eigenständigen erfinderischen Lösungen zugrundeliegende Aufgabe kann der Beschreibung entnommen werden. Vor allem können die einzelnen in den Fig. 1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 8; 9; 10 gezeigten Ausführungen 5 den Gegenstand von eigenständigen, erfindungsgemäßen Lösungen bilden. Die diesbezüglichen, erfindungsgemäßen Aufgaben und Lösungen sind den Detailbeschreibungen dieser Figuren zu entnehmen. io Patentansprüche: 1. Verpackungseinheit, umfassend einen becherförmigen Verpackungsbehälter (1) und einen Verschlussdeckel (13) aus zumindest einem Kunststoffmaterial, wobei der Verpackungsbehälter (1) einen umlaufenden dünnwandigen Mantel (2) mit voneinander distanzierten 15 stirnseitigen Endbereichen (3, 5) aufweist, die in einer zur Mantellängsachse (7) mindes tens annähernd senkrechten Ebene verlaufen, wobei einer der Endbereiche (5) durch den Verschlussdeckel (13) und der andere Endbereich (3) durch den Verschlussdeckel (13) oder einen Boden (4) verschließbar bzw. verschlossen ist und in dem zum Aufnehmen des Verschlussdeckels (13) ausgebildeten Endbereich (5) eine Kupplungsvorrichtung (8) aus 20 stoffschlüssigen und formschlüssigen Kupplungselementen (9, 10) zum Zusammenwirken mit gegengleichen Kupplungselementen (16, 17) des Verschlussdeckels (13) angeordnet ist, wobei das stoffschlüssige Kupplungselement (10) des Verpackungsbehälters (1) ein den Mantel (2) in einer von der Mantellängsachse (7) abgewandten Richtung überragendes, umlaufendes, flanschartiges Halteelement (12) aufweist, dessen dem Verschlussde-25 ekel (13) zugewandte Oberfläche als Siegelfläche vorgesehen ist und das formschlüssige Kupplungselement (9), zum Zusammenwirken mit dem Verschlussdeckel (13), durch zumindest ein in Richtung der Mantellängsachse (7) wirksames Rastelement (11) gebildet ist, wobei der Verschlussdeckel (13) einen Zentralteil (14) und eine Kupplungsvorrichtung (15) umfasst, die in einem umlaufenden Randbereich angeordnete Stoff- und formschlüssige 30 Kupplungselemente (16, 17) zur Verbindung mit dem becherförmigen Verpackungsbehälter (I) aufweist, wobei das stoffschlüssige Kupplungselement (16) des Verschlussdeckels (13) durch ein den Zentralteil (14) umschließendes flanschartiges Halteelement (18) gebildet ist, dessen dem Verpackungsbehälter (1) zugewandte Oberfläche als Siegelfläche vorgesehen ist und das in Richtung senkrecht zum Zentralteil (14) wirksame formschlüssige Kupp- 35 lungselement (17), zum Zusammenwirken mit dem Verpackungsbehälter (1), sich in radia ler Richtung nach außen an das stoffschlüssige Kupplungselement (16) anschließt, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Rastelement (11) des formschlüssigen Kupplungselements (9) des Verpackungsbehälters (1) das flanschartige Halteelement (12) in radialer Richtung überragt und von diesem radial distanziert angeordnet ist, dass das 40 formschlüssige Kupplungselement (17) des Verschlussdeckels (13) mit dem stoffschlüssi gen Kupplungselement (16) einstückig ausgebildet ist, das stoffschlüssigen Kupplungselement (16) in radialer Richtung überragt und mindestens ein in Richtung der Mantellängsachse (7) rückragendes Rastelement (19) aufweist, und dass ein Radius (26) des formschlüssigen Kupplungselements (17) des Verschlussdeckels (13) kleiner oder maximal 45 gleich groß wie der Radius (27) des formschlüssigen Kupplungselements (9) des Verpa ckungsbehälters (1) ist.
2. Verpackungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rastelement (II) des Verpackungsbehälters (1) in einer durch die Mantellängsachse (7) des Bechers so verlaufenden Ebene die Form eines Polygonzuges aufweist.
3. Verpackungseinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Polygonzug annähernd rechte Winkel einschließt.
4. Verpackungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rastelement 1 5 AT 500 066 B1 (11) des Verpackungsbehälters (1) in einer durch die Mantellängsachse (7) des Bechers verlaufenden Ebene die Form einer in Bezug auf die äußere Oberfläche des Mantels (2) konkaven Krümmung aufweist.
5. Verpackungseinheit nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Krümmung des Rastelements zumindest in Teilbereichen einer Kreisform entspricht.
6. Verpackungseinheit nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Krümmung des Rastelements zumindest in Teilbereichen Teile einer elliptischen Krümmung aufweist.
7. Verpackungseinheit nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Siegelfläche des stoffschlüssigen Kupplungselements (10) des Verpackungsbehälters (1) in radialer Richtung eine Breite zwischen 0,5 mm und 5 mm, bevorzugt zwischen 1 mm und 3,5 mm, aufweist.
8. Verpackungseinheit nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rastelement (11) des Verpackungsbehälters (1) in radialer Richtung eine Breite zwischen 1 mm und 4 mm, bevorzugt zwischen 1,5 mm und 3,5 mm aufweist.
9. Verpackungseinheit nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Rastelement (11) in Richtung der Mantellängsachse (7) eine Höhe zwischen 2 mm und 5 mm, bevorzugt zwischen 2,5 mm und 4 mm aufweist.
10. Verpackungseinheit nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Form des Verpackungsbehälters (1) im wesentlichen rotationssymmetrisch ist.
11. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Form des Verpackungsbehälters (1) im wesentlichen rechteckig ist.
12. Verpackungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das formschlüssige Kupplungselement (17) des Verschlussdeckels (13) in einer durch den Zentralteil (14) verlaufenden Ebene die Form eines Polygonzuges aufweist.
13. Verpackungseinheit nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Polygonzug annähernd rechte Winkel einschließt.
14. Verpackungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das formschlüssige Kupplungselement (17) des Verschlussdeckels (13) in einer durch den Zentralteil verlaufenden Ebene die Form einer, in Bezug auf die einem Verpackungsbehälter (1) zugewandten Oberfläche, konkaven Krümmung aufweist.
15. Verpackungseinheit nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Krümmung zumindest in Teilbereichen einer Kreisform entspricht.
16. Verpackungseinheit nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Krümmung zumindest in Teilbereichen Teile einer elliptischen Krümmung aufweist.
17. Verpackungseinheit nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Siegelfläche des stoffschlüssigen Kupplungselements (16) des Verschlussdeckels (13) in radialer Richtung eine Breite zwischen 0,5 mm und 5 mm, bevorzugt zwischen 1 mm und 3,5 mm, aufweist. 16 AT 500 066 B1
18. Verpackungseinheit nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das formschlüssige Kupplungselement (17) des Verschlussdeckels (13) in radialer Richtung eine Breite zwischen 1 mm und 5 mm, bevorzugt zwischen 1,5 mm und 4 mm aufweist. 5
19. Verpackungseinheit nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das formschlüssige Kupplungselement (17) des Verschlussdeckels (13) in Richtung normal zu einer durch den Zentralteil verlaufenden Ebene eine Höhe zwischen 2 mm und 7 mm, bevorzugt zwischen 2,5 mm und 6,5 mm aufweist. 10
20. Verpackungseinheit nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an das rückragende Rastelement (19) des formschlüssigen Kupplungselements (17) des Verschlussdeckels (13) ein radial nach außen verlaufender, umlaufender Führungsbereich (20) anschließt. 15
21. Verpackungseinheit nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsbereich (20) in Richtung normal zu einer durch den Zentralteil (14) verlaufenden Ebene eine Höhe zwischen 1,5 mm und 5 mm, bevorzugt zwischen 2 mm und 4 mm aufweist.
22. Verpackungseinheit nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass sich zu mindest über Teilbereiche des Umfanges des Führungsbereiches (20) zumindest eine radial nach außen verlaufende Aufreißlasche (21) anschließt.
23. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 10 und 12 bis 22, dadurch gekenn- 25 zeichnet, dass die Form des Verschlussdeckels (13) im wesentlichen rotationssymmetrisch ist.
24. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9 und 11 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Form des Verschlussdeckels (13) im wesentlichen rechteckig ist. 30
25. Verpackungseinheit nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Werkstoff zur Bildung des Verpackungsbehälters (1) und/oder des Verschlussdeckels (13) aus der Gruppe von Polypropylen (PP), Polystyrol (PS) oder Polyestern, insbesondere Polyethylenterephthalat (PET), gewählt ist. 35
26. Verpackungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verpackungsbehälter (1) und der Verschlussdeckel (13) aus dem gleichen Werkstoff gebildet sind. 40 Hiezu 7 Blatt Zeichnungen 45 50 55
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|---|---|---|---|---|
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2003
- 2003-07-02 AT AT10092003A patent/AT500066B8/de not_active IP Right Cessation
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| AT500066A1 (de) | 2005-10-15 |
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Effective date: 20140702 |