AT500817A1 - Aufnahmebehälter und zuschnitt sowie damit gebildete kombiverpackung - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Aufnahmebehälter, wie er im Anspruch 1 beschrieben ist. Die Erfindung bezieht sich aber auch auf einen ersten Zuschnitt, wie er im Anspruch 32 beschrieben ist. Ferner bezieht sich die Erfindung auf einen zweiten Zuschnitt, wie er im Anspruch 43 beschrieben ist. Schliesslich bezieht sich die Erfindung auch auf eine Kombiverpackung, wie sie im Anspruch 48 beschrieben ist. Es sind Kombiverpackungen bekannt, die sich zur Lagerung und zum Transport von Gewächsen, insbesondere Blumen eignen. Beispielsweise zeigt die WO 89/05270 eine Kombiverpackung, die in einer äusseren Umhüllung einen Aufnahmebehälter für eine Flüssigkeit umfasst. Diese Verpackung ist für die Lagerung und den Transport mehrerer Gewächse, insbesondere Blumen bestimmt und eignet sich daher beispielsweise nicht für eine einzelne Blume. Zudem ist diese Kombiverpackung nicht zur Präsentation der Gewächse geeignet. Eine erste Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Aufnahmebehälter vorzuschlagen, der geeignet ist, ein Gewächs, insbesondere eine Blume aufzunehmen und zu halten und gleichzeitig in seinem Inneren eine Flüssigkeit zur Versorgung des Gewächses aufzunehmen. Diese Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. NACHGEREICHT N2004/02500 Der sich durch die Merkmale des Kennzeichenteiles des Anspruches 1 ergebende überraschende Vorteil besteht darin, dass der Durchtrittsbereich durch einfaches Einstecken des Gewächses durchdringbar ist und das Gewächs dann in den Innenraum des Aufnahmebehälters hineinragt und festgehalten wird. Da der Durchtrittsbereich durch zumindest eine Materialschwächung gebildet ist, reisst das Material des Aufnahmebehälters in diesem Bereich beim Einstecken des Gewächses und schliesst sich dann bedingt durch seine Elastizität an das Gewächs an, so dass dieses festgehalten wird, ohne dass eine im Aufnahmebehälter vorhandene Flüssigkeit nach aussen dringen kann. Vorteilhaft ist auch eine weitere Ausflihrungsform nach Anspruch 2, bei welcher der Durchtrittsbereich in seinem noch verschlossenen Zustand aus einer durchgehenden, flüssigkeitsdichten Materialschicht gebildet ist. Dies erlaubt die Lagerhaltung von mit einer Flüssigkeit gefüllten Aufnahmebehältern. Vorteilhaft ist weiters eine Ausbildung nach Anspruch 3, da der Aufhahmebereich eine sichere, aufrechte Haltung eines Gewächses, insbesondere einer Blume, erlaubt. Vorteilhaft ist dabei gemäss Anspruch 4 der Aufhahmebereich zentrisch zur Längsachse ausgerichtet ist, so dass beispielsweise eine einzelne, im Aufhahmebereich eingesteckte Blume optisch ansprechend zur Geltung kommt. Nach einer anderen Ausführungsvariante gemäss Anspruch 5 wird erreicht, dass ein im Aufhahmebereich aufgenommenes Gewächs, insbesondere eine Blume, unabhängig vom Durchmesser seines Stiels einen festen Halt findet. Vorteilhaft ist auch eine Weiterbildung nach Anspruch 6, bei welcher insbesondere eine Blume mit grosser, schwerer Blüte durch den Tragbereich gestützt wird. Je nach der Art des im Aufnahmebehälter aufzunehmenden Gewächses kann der Tragbereich entweder nach Anspruch 7 oder nach Anspruch 8 ausgebildet sein, wodurch das Gewächs im Tragbereich eine optimale Auflage findet. Die Ausbildung nach Anspruch 9 erlaubt eine einfache Zentrierung beim Zusammenfügen der beiden Behälterteile. NACHGEREICHT Vorteilhaft ist auch eine Ausbildung nach Anspruch 10, da die beiden Behälterteile besonders einfach ausgebildet und herzustellen sind. Gemäss einer Ausbildung wie im Anspruch 11 beschrieben, wird die Herstellung des ersten, becherförmigen Behälterteils weiter vereinfacht. Eine Ausgestaltung nach Anspruch 12 ist vorteilhaft, wenn der Aufnahmebehälter in einem Behältnis aufgenommen und darin festgehalten werden soll. Der Wulst verhindert das Herausfallen des Aufnahmebehälters aus dem Behältnis. Der selbe Effekt wird alternativ auch durch die Weiterbildung gemäss Anspruch 13 erreicht. Dabei bietet eine Ausbildung nach Anspruch 14 Vorteile bei der Herstellung. Mit den Weiterbildungen nach den Ansprüchen 15 und 16 wird eine aufrechte Haltung eines im Aufnahmebehälter aufgenommenen Gewächses weiter unterstützt. Möglich ist dabei auch eine Ausbildung nach den Ansprüchen 17 und 18, welche eine alternative Herstellung des ersten, becherförmigen Behälterteils skizzieren. Vorteilhaft ist die Ausbildung nach Anspruch 19, da sie dem Aufnahmebehälter einen festen Stand auf einer ebenen Unterlage ermöglicht. Von Vorteil sind weiters Ausbildungen nach den Ansprüchen Anspruch 20 und 21, welche durch die Flansche ein einfaches und sicheres Zusammenfügen der beiden Behälterteile ermöglichen. Die Ausführungsart nach Anspruch 22 ermöglicht es, das Zusammenfügen der beiden Behälterteile weiter zu erleichtern und zu verbessern. Besonders vorteilhaft sind die Ausbildungen nach den Ansprüchen 23 bis 25, welche die Lagerhaltung von mit einem flüssigen Medium gefüllten Aufnahmebehältern erleichtern. Ein Aufnahmebehälter gemäss Anspruch 26 vereinfacht das Verpacken von Gewächsen, insbesondere Blumen, wobei die Ausführungsart gemäss Anspruch 27 die Lebensdauer derart verpackter Gewächse verlängert und die Ausführungsart gemäss Anspruch 28 die mögliche Lagerungszeit der gefüllten Aufnahmebehälter erhöht. NACHGEREICHT m^c .r\ Dabei erweist sich eine Ausgestaltung nach Anspruch 29 vorteilhaft, durch welche besonders leichte und kostengünstige Aufnahmebehälter realisierbar sind. Gemäss einer Ausbildung wie im Anspruch 30 beschrieben, sind der Gestaltungsfreiheit bei der Herstellung und Weiterverarbeitung des Aufnahmebehälters kaum Grenzen gesetzt. Vorteilhaft ist auch eine Ausbildung nach Anspruch 31, da diese eine besonders kostengünstige Herstellung des Aufnahmebehälters ermöglicht. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen ersten Zuschnitt vorzuschlagen, der sich zu einem Behältnis aufrichten lässt, in welchem ein Aufnahmebehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 31 Aufnahme findet. Diese Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale des Anspruches 32 gelöst. Der sich durch die Merkmale des Anspruches 32 ergebende überraschende Vorteil besteht darin, dass in dem zu einem Behältnis gefalteten ersten Zuschnitt nicht nur der genannte Aufnahmebehälter, sondern auch weitere Gegenstände untergebracht werden können. Vorteilhaft ist weiters eine Ausbildung nach Anspruch 33, welche ein kompaktes Behältnis bildet. Durch die Ausbildung nach Anspruch 34 kann ein Behältnis aufgerichtet werden, bei dem sich dank den Eckelementen in den Eckbereichen keine Spalte öffnen, wenn das Behältnis in der senkrechten Richtung zusammen gedrückt wird. Durch die Weiterbildung nach Anspruch 35 lassen sich die Eckelemente beim Aufrichten des Behältnisses leichter nach innen falten. Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 36 ist von Vorteil, dass sich aus derartigen Zuschnitt gebildete Behältnisse Platz sparend lagern lassen. Vorteilhaft ist auch eine Weiterbildung nach Anspruch 37, durch welche bei der Bildung eines Behältnisses aus dem Zuschnitt die gegenseitige Überlappung der den Bodenlaschen benachbarten Bereiche minimiert oder eliminiert wird. NACHGEREICHT - Nach einer anderen Ausfuhrungsvariante gemäss Anspruch 38 weist der Zuschnitt eine relativ einfache Umrisslinie auf, was die Herstellung des Zuschnitts vereinfacht. Durch die Ausbildung nach Anspruch 39 ist es möglich, ein aus dem Zuschnitt gefaltetes Behältnis sehr einfach zu öffnen. Vorteilhaft ist weiters eine Ausbildung nach Anspruch 40, weil der Durchbruch beispielsweise das Anbringen einer Etikette mit Hilfe einer Schnur erleichtert. Bei einer weitere Ausführungsform entsprechend dem Anspruch 41 ist vorteilhaft, dass sich die Bodenlaschen dank den Einschnitten oder Ausschnitten leichter über einen in einem durch den Zuschnitt gebildeten Behältnis aufzunehmenden Aufnahmebehälter schieben lassen. Von Vorteil ist aber auch eine Ausbildung nach Anspruch 42, welche die Gefahr von Rissen in den Bodenlaschen ausgehend von den Einschnitten oder Ausschnitten vermindert. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen zweiten Zuschnitt vorzuschlagen, der geeignet ist, das aus dem ersten Zuschnitt gebildete Behältnis mitsamt dem darin aufgenommenen Aufnahmebehälter und einem in diesem gehaltenen Gewächs, insbesondere einer Blume zu umfassen und zu schützen. Diese Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale des Anspruches 43 gelöst. Der sich durch die Merkmale des Anspruches 43 ergebende überraschende Vorteil besteht darin, dass dieser einfach ausgebildete zweite Zuschnitt den gewünschten Schutz für das aus dem ersten Zuschnitt gebildete Behältnis mitsamt dem darin aufgenommenen Aufnahmebehälter und einem in diesem gehaltenen Gewächs, insbesondere einer Blume bietet, ohne das Behältnis und insbesondere das Gewächs ganz zu verbergen. Vorteilhaft ist weiters eine Ausbildung nach Anspruch 44, weil durch die weitere Rilllinie ein aus dem Zuschnitt gebildeter Verpackungsteil zwecks Platz sparender Lagerung in eine gefaltete, flach liegende Position bringbar ist. NACHGEREICHT Vorteilhaft ist auch eine weitere Ausfuhrungsform nach Anspruch 45, bei welcher die mindestens eine Ausnehmung zum Tragen eines aus dem Zuschnitt gebildeten Verpackungsteils dienen kann. Vorteilhaft ist auch eine weitere Ausflihrungsform nach Anspruch 46, welche die Gestaltungsfreiheit bei der Herstellung und Weiterverarbeitung des Zuschnitts und eines daraus gebildeten Verpackungsteils erweitert. Vorteilhaft ist auch eine Ausflihrungsform nach Anspruch 47, weil dadurch ein in einem mit dem Zuschnitt umhüllten Aufnahmebehälter aufgenommenes Gewächs, insbesondere eine Blume, sichtbar bleibt. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Kombiverpackung vorzuschlagen, die einfach aufgebaut, kostengünstig herzustellen und vielfach kombinierbar ist. Diese Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale des Anspruches 48 gelöst. Der sich durch die Merkmale des Anspruches 48 ergebende Vorteil besteht darin, dass sich beispielsweise allein durch die Materialwahl der Bestandteile überraschende optische Effekte erzielen lassen. Vorteilhaft ist weiters eine Ausbildung nach Anspruch 49, gemäss welcher der Aufnahmebehälter passend in einem durch den zweiten Zuschnitt gebildeten Behältnis aufgenommen ist. Nach einer vorteilhaften Weiterbildung gemäss Anspruch 50 werden die Bodenlaschen des geschlossenen Behältnisses durch den darin Aufgenommenen Behälterteil festgehalten. Vorteilhaft ist auch eine Weiterbildung nach Anspruch 51, welche ein sicheres Festhalten des Aufnahmebehälters in dem durch den ersten Zuschnitt gebildeten Behältnis gewährleistet. Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 52 ist von Vorteil, dass der Aufnahmebehälter das Behältnis durchdringt und die Aufnahmeöffhung im Boden des Behältnisses verschliesst. NACHGEREICHT Durch die Weiterbildung nach Anspruch 53 wird erreicht, dass die aus dem Aufnahmebehälter und dem durch den zweiten Zuschnitt gebildeten Behältnis bestehende Kombiverpackung auf dem Bodenteil des becherförmigen Behälterteils steht. Die Ausgestaltung nach Anspruch 54 ermöglicht einen Schutz für ein im Aufnahmebehälter gehaltenes Gewächs, insbesondere eine Blume, indem ein durch den zweiten Zuschnitt gebildeter Verpackungsteil das genannte Behältnis mitsamt des darin gehaltenen Aufnahmebehälter und einem in diesem aufgenommenen Gewächs, insbesondere einer Blume, umschlingt. Durch die Ausbildung nach Anspruch 55 kann die aus dem Aufnahmebehälter, dem durch den ersten Zuschnitt gebildeten Behältnis und dem durch den zweiten Zuschnitt gebildeten Verpackungsteil bestehende Verpackung einfach zusammengefügt werden. Vorteilhaft ist auch eine Ausbildung nach Anspruch 56, da bei dieser der becherförmige Behälterteil auch den aus dem zweiten Zuschnitt gebildeten Verpackungsteil durchdringt und eine sichere Standfläche bildet. Die Erfindung wird im nachfolgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 eine Ausführungsart eines zweiten, deckelf rmigen Behälterteils; Fig. 2 eine Ausfuhrungsart eines ersten, becherförmigen Behälterteils; Fig. 3 den aus dem ersten Behälterteil und dem zweiten Behälterteil zusammengefügten Aufnahmebehälter; Fig. 4 einen ersten Zuschnitt zur Bildung einer Kombiverpackung; Fig. 5 einen zweiten Zuschnitt zur Bildung einer Kombiverpackung und Fig. 6 eine aus dem Aufnahmebehälter, dem ersten Zuschnitt und dem zweiten Zuschnitt gebildete Kombiverpackung. NACHGEREICHT - - Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäss auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäss auf die neue Lage zu übertragen. Weiters können auch Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfinderische oder erfindungsgemässe Lösungen darstellen. Die Ausfuhrungsbeispiele zeigen mögliche Ausföhrungsvarianten der Erfindung, wobei an dieser Stelle bemerkt sei, dass die Erfindung nicht auf die speziell dargestellten Ausführungsvarianten derselben eingeschränkt ist, sondern vielmehr auch diverse Kombinationen der einzelnen Ausführungsvarianten untereinander möglich sind und diese Variationsmöglichkeit aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständliche Erfindung im Können des auf diesem technischen Gebiet tätigen Fachmannes liegt. Es sind also auch sämtliche denkbaren Ausführungsvarianten, die durch Kombinationen einzelner Details der dargestellten und beschriebenen Ausfiihrungsvariante möglich sind, vom Schutzumfang mit umfasst. Der Ordnung halber sei abschliessend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus der Kombiverpackung diese bzw. deren Bestandteile teilweise unmassstäblich und/oder vergrössert und/oder verkleinert dargestellt wurden. Die den eigenständigen erfinderischen Lösungen zugrunde liegende Aufgabe kann der Beschreibung entnommen werden. Die Figuren 1 bis 3 zeigen eine Ausführungsart eines zweiteiligen Aufnahmebehälters 2. Dieser ist beispielsweise aus einem Kunststoff, beispielsweise durch Tiefziehen oder Blasextrudieren hergestellt und besteht aus einem becherartig ausgebildeten ersten Behälterteil 5 und einem zweiten, deckeiförmigen Behälterteil 6. Der becherartige erste Behälterteil 5 hat einen oberen, offenen Endbereich 11 , an den sich ein Behältermantel 7 anschliesst. Letzterer ist aus einem erste Mantelteil 8 und einem zweiten Mantelteil 9 yiisarrnnpngp- NACHGEREICHT setzt, wobei sich der erste Mantelteil 8 ausgehend vom offenen Endbereich entlang der Längsachse 10 kegelartig verjüngt und wobei sich der zweite Mantelteil 9 in der gleichen Richtung wieder etwas erweitert. Der engste Querschnittsbereich am Übergang zwischen dem ersten und dem zweiten Mantelteil dient als Haltebereich 27, damit der Aufnahmebehälter in einer entsprechenden Aufnahmeöffnung eines Zuschnitts festgehalten werden kann, wie dies weiter unten noch beschrieben wird. Zum selben Zweck kann an Stelle des Haltebereichs 27 an etwa der selben Stelle ein nach aussen ragender Wulst (nicht dargestellt) im Behältermantel vorgesehen sein. Im unteren Endbereich 12 ist der erste Behälterteil durch ein Bodenteil 13 verschlossen. Im oberen, offenen Endbereich 11 des becherartigen ersten Behälterteils 5 ist ein radial nach aussen ragender Flansch 22 angeformt. Im Bodenteil 13 sind Stützelemente 21 vorhanden, welche die Aufgabe haben, den Stiel eines im Aufnahmebehälter gehaltenen Gewächses stützen und daran hindern, sich seitlich bis zum Behältermantel 7 zu bewegen. Der zweite, deckeiförmige Behälterteil 6 weist einen Durchtrittsbereich 14 auf, der dazu bestimmt ist, beispielsweise vom Stängel einer Blume durchdrungen zu werden. Dazu ist in diesem Durchtrittsbereich 14 eine Materialschicht 18 vorgesehen, die eine geringere Wandstärke 17 hat als die Wandstärke 16 der übrigen Bereiche des deckeiförmigen zweiten Behälterteils. Der Durchtrittsbereich 14 befindet sich am Grund eines trichterartigen Aufhahmebereichs 19. Diese Gestaltung hat den wesentlichen Vorteil, dass der Stängel einer Blume ohne Zuhilfenahme eines Werkzeuges durch den Durchtrittsbereich 14 gestossen werden kann, so dass die Materialschicht 18 partiell reisst und der Stängel dann durch die Elastizität des Materials im Aufhahmebereich 19 dichtend festgehalten wird. Am oberen Ende des Aufnahmebereichs 19 geht die Wand des deckeiförmigen Behälterteils 6 in einen Tragbereich 20 über, der geeignet ist, eine Blüte, beispielsweise eine Rose, aufzunehmen und zu stützen. Radial ausserhalb des Tragbereichs 20 ist im Randbereich 25 des Behälterteils 6 eine umlaufende Vertiefung 26 geformt, welche die Zentrierung des deckeiförmigen Behälterteils 6 im becherförmigen Behälterteil 5 gewährleistet. Ein radial nach aussen ragender Flansch 23 dient zum dichtenden Verbinden mit dem entsprechenden Flansch 22 des Behälterteils 5. Figur 3 zeigt einen geschlossenen Aufnahmebehälter 2, bei dem die beiden Flansche 22 und 23, beispielsweise durch Kleben oder Schweissen, flüssigkeitsdicht miteinander ver- NACHGEREICHT bunden sind. Im Innenraum 15 ist ein flüssiges Medium 24 aufgenommen, wobei die Flüssigkeitsmenge so gewählt ist, dass der Flüssigkeitsspiegel den Durchtrittsbereich 14 nicht erreicht, um das Austreten von Flüssigkeit beim Einstechen eines Pflanzenstängels zu vermeiden. Figur 4 zeigt einen einstückigen ersten Zuschnitt 3 aus einem faltbaren, flächigen Material, der dazu bestimmt ist, durch Falten zu einem Behältnis geformt zu werden, welches mit dem Aufnahmebehälter und gegebenenfalls mit einem weiter unten beschriebenen zweiten Zuschnitt zu einer Kombiverpackung kombinierbar ist. Die dargestellte Ausführungsart des Zuschnitts bildet in etwa die Form eines Sterns mit vier, von einem Zentrum 31 nach aussen ragenden Teilen. Ein mittlerer Deckelteil 32 ist in diesem Beispiel quadratisch, er könnte aber auch eine andere Form aufweisen, etwa die eines Rechtecks, Trapezes, Dreiecks und so weiter. Entsprechend der Anzahl Ecken des Deckelteils 32 würde sich auch die Zahl der vom Zentrum nach aussen ragenden Teile ändern. Im Deckelteil 32 ist eine erste Aufnahmeöffhung 33 ausgespart, deren Durchmesser so dimensioniert ist, dass sie den oberen Endbereich 11 des vorangehend beschriebenen Aufnahmebehälters 2 aufhehmen kann. Der Deckelteil 32 ist auf allen vier Seiten durch erste Rilllinien 34 begrenzt. Bei diesen Rilllinien handelt es sich vorzugsweise um eingepresste Bereiche, in denen das Material des Zuschnitts in seiner Dicke reduziert ist, so dass es entlang dieser Rilllinien umgefaltet werden kann. Bei diesem Beispiel sind vier Seitenwände 36 durch die genannten ersten Rilllinien 36 und zweite Rilllinien 35 begrenzt. An die zweiten Rilllinien 35 schliessen jeweils Bodenlaschen 39 an, von welchen jede eine weitere Aufnahmeöffhungen 37 mit einem Zentrum 38 aufweist. Die Durchmesser der weiteren Aufnahmeöffhungen 37 sind so ausgelegt, dass der Haltebereich 27 des Aufnahmebehälters 2 darin aufgenommen werden kann. Damit der Aufnahmebehälter 2 in einem durch den ersten Zuschnitt 3 gebildeten Behältnis so aufgenommen werden kann, dass sein offener Endbereich 11 von der ersten Aufhahmeöffhung 33 und sein unterer Endbereich 12 von den weiteren Aufnahmeöffhungen 37 umschlossen wird, entspricht der Abstand 40 vom Zentrum 31 der ersten Aufhahmeöffhung zu den ersten Rilllinien 34 der Distanz 41 vom Zentrum 38 der weiteren Aufnahmeöffhungen 37 zu den zweiten Rilllinien 35. Beim aus dem ersten Zuschnitt gefalteten kubischen Behältnis bilden nämlich Teile der ersten Rilllinien 34 obere Seitenkanten und Teile der zweiten Rilllinien 35 untere Seitenkanten. Eckelement 42, die durch dritte Rilllinien 43 symmetrisch geteilt sind, falten sich beim Aufrice-ktten de Behältnisses nach NACHGEREICHT ce-ktt innen und verleihen diesem zusätzlich Stabilität. Die Breite 44 der Bodenlaschen 39 ist so gewählt, dass diese praktisch quadratisch sind. In drei der Bodenlaschen 39 ist jeweils am Rand der Aufnahmeöffnung 37 ein Ausschnitt 47 vorgesehen, um das Überstülpen dieser Bodenlaschen 39 über den Mantelteil 9 des Aufnahmebehälters 2 zu erleichtem. An Stelle des Ausschnitts, bei dem etwas Material entfernt wurde, könnte auch ein einfacher Einschnitt vorgesehen sein. In der vierten Bodenlasche weist die Aufhahmeöffhung 37 keinen Ausschnitt oder Einschnitt auf. Diese Bodenlasche wird als letzte mit dem Haltebereich 27 des Aufnahmebehälters verbunden und hält wegen des fehlenden Einschnitts oder Ausschnitts 47 besser am Haltebereich 27 als die drei anderen Bodenlaschen. Diese vierte Bodenlasche 39 ist zudem mit einem Ansatz 45 versehen, welcher das Abziehen der Bodenlasche 39 und damit das Öffnen des Behältnisses erleichtert. Dieser Ansatz kann femer einen Durchbruch 46 enthalten. Ein interessanter Aspekt dieses aus dem zweiten Zuschnitt gebildeten Behältnisses besteht darin, dass es neben dem Aufnahmebehälter weitere Artikel in seinem Inneren aufhehmen kann. So kann die derart gebildete Kombiverpackung beispielsweise eine Blume aufhehmen und im Inneren des Behältnisses können Artikel wie beispielsweise Schokolade oder Bonbons untergebracht werden. Der erste Zuschnitt kann dabei beispielsweise aus Pappe oder Wellpappe oder aber aus einem gegebenenfalls durchscheinenden oder durchsichtigen Kunststoff bestehen. Selbstverständlich kann der Zuschnitt auch bedruckt sein. Figur 5 zeigt einen zweiten Zuschnitt 4, der ebenfalls aus einem faltbaren, flächigen Material besteht. Dieser Zuschnitt ist aus einem Streifen 51 gebildet, der durch rechtwinklig zu seiner Längsrichtung verlaufende Rilllinien 52 in einen ersten, in etwa quadratischen Wandteil 53 und zwei daran anschliessende zweite Wandteile 54 unterteilt ist, wobei letztere eine wesentlich grössere Länge aufweisen als der erste Wandteil 53. Ein dritter Wandteil 55, der entweder wie gezeigt an den vom ersten Wandteil 53 weiter entfernten Wandteil 54 oder alternativ an den ersten Wandteil 53 anschliesst, ist dazu bestimmt, den zweiten Zuschnitt zu einem eine geschlossene Schlaufe bildenden Verpackungsteil zu verbinden, wie er in Figur 6 dargestellt ist. Wie der erste Zuschnitt kann auch der zweite Zuschnitt beispielsweise aus Pappe oder Wellpappe oder aber vorzugsweise aus einem gegebenenfalls durchscheinenden oder durchsichtigen Kunststoff bestehen. Selbstverständlich kann auch dieser Zuschnitt bedruckt sein. Der erste Wandteil 53 bildet beim genannten NACHGEREICHT Verpackungsteil den Boden und wird mittels einer in ihm vorgesehenen Aufhahmeöffhung 56 ebenfalls - wie die Bodenlaschen der zweiten Zuschnitts 39 - mit dem Haltebereich 27 des Aufnahmebehälters 2 verbunden. Für den Fall, dass dieser aus dem zweiten Zuschnitt 4 gebildete Verpackungsteil vor dem Zusammenfügen zu der in Figur 6 dargestellten Kombive[phi]ackung gelagert werden soll, ist im ersten Wandteil 53 eine weitere Rilllinie 57 vorgesehen, welche ein symmetrisches Zusammenfalten des Ve[phi]ackungsteils erlaubt, so dass dieser flach und Platz sparend gestapelt werden kann. Ausnehmungen 58 in den zweiten Wandteilen 54 können zum Tragen der Kombive[phi]ackung verwendet werden und/oder den Blick auf eine in dieser aufgenommene Blume freigeben. NACHGEREICHT Bezu szeichenaufstellun Kombive[phi]ackung Aufnahmebehälter erster Zuschnitt zweiter Zuschnitt erster Behälterteil zweiter Behälterteil Behältermantel erster Mantelteil zweiter Mantelteil Längsachse offener Endbereich geschlossener Endbereich Bodenteil Durchtrittsbereich <EMI ID=13.1> Innenraum Wandstärke geringere Wandstärke Materialschicht Aufhahmebereich Tragbereich Stützelement Flansch an 5 Flansch an 6 Medium Randbereich Vertiefung Haltebereich Zentrum Deckelteil erste Aufhahmeöffhung erste Rilllinien <EMI ID=13.3> zweite Rilllinien 36 Seitenwände 37 weitere Aufhahmeöffhungen 38 Zentren 37 39 Bodenlaschen 40 Abstand 41 Distanz 42 Eckelement 43 dritte Rilllinie 44 Abstand 45 Ansatz 46 Durchbruch 47 Ausschnitt 48 49 50 51 Streifen 52 Rilllinien in 51 53 erster Wandteil 54 zweite Wandteile <EMI ID=13.2> 55 dritter Wandteil 56 Aufhahmeöffhung 57 weitere Rilllinie 58 Ausnehmung NACHGEREICI
Claims (1)
- Patentansprüche1. Aufnahmebehälter (2) aus einem flüssigkeitsdichten Material zur Bildung einer Kombive[phi]ackung (1), wobei der Aufnahmebehälter (2) einen ersten becherförmig ausgebildeten Behälterteil (5), der einen Behältermantel (7) sowie zwei in Richtung einer Längsachse (10) voneinander distanzierte Endbereiche (11, 12) aufweist, von welchen einer (12) durch einen Bodenteil (13) verschlossen ist, einen zweiten deckeiförmigen Behälterteil (6), der dem offen ausgebildeten Endbereich (11) des ersten Behälterteils (5) zugeordnet ist, umfasst, wobei die beiden Behälterteile (5, 6) einen Innenraum (15) umgrenzen, der zur Aufnahme eines flüssigen Mediums (24) dient, und einer der Behälterteile (5, 6) zum haltenden Aufnehmen zumindest eines Gewächses, insbesondere Blume, mit einem Durchtrittsbereich (14) ausgebildet ist,wobei in der gehaltenen Position zumindest ein Teil des Gewächses bereichsweise in den Innenraum (15) hineinragt. dadurxLh-gekennzeichne[tau]^ dass der Durchtrittsbereich (14) in seinem noch verschlossenen Zustand durch zumindest eine Materialschwächung gebildet ist, welche eine gegenüber einer ersten Wandstärke (16) der Behälterteile (5, 6) geringere weitere Wandstärke (17) aufweist.2. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchtrittsbereich (14) in seinem noch verschlossenen Zustand aus einer durchgehenden, flüssigkeitsdichten Materialschicht (18) gebildet ist.3. Aufnahmebehälter (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass einer der Behälterteile (5, 6) zumindest einen Aufhahmebereich (19) umfasst, der sich ausgehend von einem der Endbereiche (11, 12) in Richtung des gegenüberliegenden Endbereiches (12, 11) erstreckt, wobei der Aufhahmebereich (19) in einer senkrecht zur Längsachse (10) ausgerichteten Ebene einen in Richtung auf die Längsachse (10) verjüngenden Querschnitt aufweist und im Durchtrittsbereich (14) endet.4. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebereich (19) zentrisch zur Längsachse (10) ausgerichtet ist.NACHGEREICHT5. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 3 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebereich (19) mindestens annähernd kegelförmig verjüngend ausgebildet ist.6. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebereich (19) an seiner dem Durchtrittsbereich (14) abgewandten Seite in einen Tragbereich (20) übergeht, der sich bis zu einem Randbereich (25) des Behälterteils (5, 6) erstreckt.7. Aufnahmebehälter nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragbereich (20) mindestens annähernd kegelstumpfförmig ausgebildet ist, wobei sein Kegelwinkel grösser ist als jener des Aufnahmebereichs (19).8. Aufnahmebehälter nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragbereich (20) mindestens annähernd die Form einer Kugelzone hat.9 Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass im Randbereich (25) im Anschluss an den Tragbereich (20) eine umlaufende nutförmige Vertiefung (26) ausgebildet ist.10 Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebereich (19), der Durchtrittsbereich (14) und der Tragbereich (20) im zweiten deckeiförmigen Behälterteil (6) ausgebildet ist.11 Aufnahmebehälter (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behältermantel (7) einen ersten Mantelteil (8) aufweist, der ausgehend vom offen ausgebildeten Endbereich (11) hin zum geschlossenen Endbereich (12) in der senkrecht zur Längsachse (10) ausgerichteten Ebene einen in Richtung auf die Längsachse (10) verjüngenden Querschnitt aufweist.NACHGEREICHT12. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Behältermantel (7) im Abschnitt des geschlossenen Endbereiches (12) einen zumindest bereichsweise umlaufenden und auf die vom Innenraum (15) abgewendet Seite vorragenden Wulst umfasst.13. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Behältermantel (7) im Abschnitt des geringsten Querschnittes des ersten Mantelteils (8) einen zweiten daran anschliessenden Mantelteil (9) umfasst, dessen Querschnitt in der senkrecht zur Längsachse (10) ausgerichteten Ebene in die von der Längsachse (10) abgewendete Richtung erweiternd ausgebildet ist und der Übergangsbereich zwischen den beiden Mantelteilen (8, 9) einen Haltebereich (27) ausbildet.14. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der geringste Durchmesser des ersten Mantelteils (8) zwischen 5% und 10% kleiner ist als der grösste Durchmesser des zweiten daran anschliessenden Mantelteils (9).15. Aufnahmebehälter (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einem dem Innenraum (15) zugewendeten Abschnitt des Bodenteils (13) diesen überragend mindestens ein Stützelement (21) angeordnet ist.16. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Stützelemente (21) zentrisch zur Längsachse (10) jedoch von dieser in Richtung auf den Behältermantel (7) distanziert angeordnet sind.17. Aufiiahmebehälter (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenteil (13) des ersten becherförmig ausgebildeten Behälterteils (5) im geschlossenen Endbereich (12) durch eine mit der Behälterwand verbundene Folie gebildet ist.18. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie aus der Gruppe der Werkstoffe von AI (Aluminium), PS (Polystyrol), PE (Polyethy-NACHGEREICHT - len), PA (Polyamid), PET (Polyethylenterephthalat), PP (Polypropylen), PVC (Polyvinylchlorid), PC (Polycarbonat) gewählt ist.19. Aufnahmebehälter (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenteil (13) zumindest in seinem dem Behältermantel (7) zugewendeten Abschnitt ebenflächig ausgebildet und senkrecht zur Längsachse (10) ausgerichtet ist.20. Aufiiahmebehälter (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Behälterteil (5) zumindest einen den ersten Mantelteil (8) auf die von der Längsachse (10) abgewendeten Seite überragenden, insbesondere ringförmig ausgebildeten, Flansch (22) aufweist.21. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite deckeiförmige Behälterteil (6) einen weiteren, insbesondere ringförmig ausgebildeten, Flansch (23) aufweist, der in seiner in senkrechter Richtung zur Längsachse (10) verlaufenden Abmessung zumindest bereichsweise überdeckend zum ersten Flansch (22) ausgebildet ist.22. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Flansche (22, 23) mit einer Beschichtung für eine Verbindung der beiden Flansche (22, 23) versehen ist.23. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Flansche (22, 23) flüssigkeitsdicht miteinander verbunden sind.24. Aufnahmebehälter (2) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung der beiden Flansche (22, 23) eine Schweissverbindung ist.25. Aufiiahmebehälter (2) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung der beiden Flansche (22, 23) eine Klebeveri[omega]idiJiigisi.NACHGEREICHT - -26. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass im Innraum (15) ein flüssiges Medium (24) vorhanden ist.27. Aufiiahmebehälter (2) nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass das flüssige Medium (24) Wasser oder eine Nährlösungen ist.28. Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 26 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass dem flüssigen Medium (24) Zusätze für eine Verlängerung der Lagerdauer zugesetzt sind.29. Aufnahmebehälter (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der Behälterteile (5, 6) aus einem dünnen folienartigen Werkstoff gebildet ist.30. Aufnahmebehälter (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Behälterteile (5, 6) aus der Gruppe der Werkstoffe von PS (Polystyrol), PE (Polyethylen), PA (Polyamid), PET (Polyethylenterephthalat), PP (Polypropylen), PVC (Polyvinylchlorid), PC (Polycarbonat) gewählt ist.31. Aufnahmebehälter (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sein Querschnitt senkrecht zur Längsachse (10) kreisrund ist.32. Einstückiger erster Zuschnitt (3) aus einem faltbaren, flächigen Material zur Bildung einer Kombive[phi]ackung (1), der Zuschnitt (3) umfasst ausgehend von einem Zentrum (31) folgende Elemente:(a) einen Deckelteil (32) mit diesen begrenzenden ersten Rilllinien (34) und mit einer im Deckelteil (32) zentrisch angeordneten ersten Aufhahmeöffhung (33);(b) an den ersten Rilllinien (34) angelenkte Seitenwände (36) gleicher Höhe(c) an mindestens zwei gegenüberliegenden Seitenwänden (36) über zweite Rilllinien (35) angelenkte Bodenlaschen (39) mit darin angeordneten weiteren AufnahmeöffhungenNACHGEREICHT - -(37), wobei jeweils ein Abstand (40) in senkrechter Richtung zwischen den ersten Rilllinien (34) des Deckelteils (32) und dem Zentrum (31) der ersten Aufhahmeöffhung (33) gleich ist den einzelnen Distanzen (41) in senkrechter Richtung zwischen zweiten Rilllinien (35) und den Zentren (38) der weiteren Aufhahmeöffnungen (37).33. Erster Zuschnitt (3) nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder der Seitenwände (36) jeweils eine Bodenlasche (39) über zweite Rilllinien (35) angelenkt ist.34. Erster Zuschnitt (3) nach einem der Ansprüche 32 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen unmittelbar benachbart angeordneten Seitenwänden (36) ein Eckelement (42) in der Form eines gleichschenkligen Dreiecks angeordnet ist, bei welchem die Höhen der Seitenwände (36) die Schenkel bilden und die Basis durch die Verbindung zwischen den jeweiligen Schnittlinien von Höhe und den zweiten Rilllinien (35) gebildet ist.35. Erster Zuschnitt (3) nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass das Eckelement (42) eine dritte Rilllinie (43) aufweist, welche senkrecht zur Basis des Eckelements (42) ausgerichtet ist und am Schnittpunkt der beiden Schenkel endet.36. Erster Zuschnitt (3) nach einem der Ansprüche 32 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelteil (32) quadratisch ausgebildet ist.37. Erster Zuschnitt (3) nach einem der Ansprüche 32 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (44) zweier seitlicher Begrenzenden der Bodenlasche (39) parallel zur zweiten Rilllinie (35) kürzer sind als die zweite Rilllinie (35).38. Erster Zuschnitt (3) nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass bei quadratischem Deckelteil (32) und quadratischer Bodenlasche (39) die Basis des Eckelements (42) geradlinig jeweils bis hin zu den seitlichen Begrenzenden der Bodenlaschen (39) verläuft und einen Teil der äusseren Umgrenzung des Zuschnittes (3) bildet.NACHGEREICHT39. Erster Zuschnitt (3) nach einem der Ansprüche 32 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens einer der Bodenlaschen (39) auf der von der Seitenwand (36) abgewendeten Seite ein laschenförmiger Ansatz (45) angeordnet ist.40. Erster Zuschnitt (3) nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, dass in diesem Ansatz (45) ein Durchbruch (46) angeordnet ist.4L Erster Zuschnitt (3) nach einem der Ansprüche 32 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass ausgehend von einer Gesamtanzahl der Bodenlaschen (39) abzüglich einer Bodenlasche in diesen ausgehend von den weiteren Auf ahmeöffhungen (37) zumindest jeweils ein das Material durchtrennender Einschnitt und/oder Ausschnitt (47) angeordnet ist.42. Erster Zuschnitt (3) nach Anspruch 41 , dadurch gekennzeichnet, dass sich der Einschnitt und/oder Ausschnitt (47) hin in Richtung des Deckelteils (32) erstreckt.43. Einstückiger zweiter Zuschnitt (4) aus einem faltbaren, flächigen Material zur Bildung einer Kombive[phi]ackung (1), der aus einem länglichen Streifen (51) mit hintereinander angeordneten und durch Rilllinien (52) aneinander angelenkten Wandteilen (53, 54, 55) besteht, wobei ein erster erste Wandteil (53), der dazu bestimmt ist, ein Bodenelement auszubilden, in der Hälfte seiner Längserstreckung eine Aufhahmeöffhung (56) aufweist, wobei sich an den ersten Wandteil (53) zwei gleich lange zweite Wandteile (54) anschliessen, welche dazu bestimmt sind, Seitenwandteile zu bilden und welche eine grössere Längserstreckung aufweisen als der erste Wandteil (53) und wobei am ersten Wandteil (53) oder an dem vom ersten Wandteil (53) entfernten zweiten Wandteil (54) ein dritter Wandteil (55) anschliesst, der wesentlich kürzer ist als der erste Wandteil (53)und der dazu bestimmt ist, den ersten Wandteil (53) mit dem genannten zweiten Wandteil (54) überlappend zu verbinden.44. Zweiter Zuschnitt (4) nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass durch das Zentrum des ersten Wandteils (53) in senkrechter Richtung zur Längserstreckung des Streifens (51) eine weitere Rilllinie (57) verlaufend ausgebildet ist, so dass der ZuschnittNACHGEREICHT (4) in eine gefaltete, flach liegende Position bringbar ist, während der dritte Wandteil (55) mit dem ersten Wandteil (53) verbunden ist.45. Zweiter Zuschnitt (4) nach einem der Ansprüche 43 bis 44, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einem der beiden zweiten Wandteile (54) im Bereich der diese trennenden Rilllinie (52), jedoch von dieser distanziert, zumindest eine Ausnehmung (58) angeordnet ist.46. Zweiter Zuschnitt (4) nach einem der Ansprüche 43 bis 45, dadurch gekennzeichnet, dass dieser aus der Gruppe der Werkstoffe von Papier, Karton, Wellpappe, Kunststoff, gewählt ist.47. Zweiter Zuschnitt (4) nach einem der Ansprüche 43 bis 46, dadurch gekennzeichnet, dass dieser aus einem opaken Werkstoff gebildet ist.48. Kombive[phi]ackung (1) dadurch gekennzeichnet, dass diese einen Aufnahmebehälter (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 31 und ein aus einem ersten Zuschnitt (3) nach einem der Ansprüche 32 bis 42 gebildetes Behältnis umfasst.49. Kombive[phi]ackung nach Anspruch 48, dadurch gekennzeichnet, dass ein lichter Querschnitt der ersten Aufhahmeöffhung (33) im Deckelteil (32) des ersten Zuschnitts (3) einem äusseren Querschnitt des darin aufgenommenen becherförmigen ersten Behälterteils (5) des Aufnahmebehälters (2) im Abschnitt des offen ausgebildeten Endbereiches (11) entspricht oder geringfügig kleiner ist.50. Kombive[phi]ackung nach einem der Ansprüche 48 bis 49, dadurch gekennzeichnet, dass ein lichter Querschnitt der weiteren Aufhahmeöffnungen (37) in den Bodenlaschen (39) des ersten Zuschnitts (3) mit den diesen zugeordneten Einschnitten und oder Ausschnitten (47) einem äusseren Querschnitt des darin aufgenommenen becherförmigen ersten Behälterteils (5) des Aufnahmebehälters (2) im Abschnitt des Haltebereiches (27) entspricht oder geringfügig kleiner ist.NACHGEREICHT51. Kombive[phi]ackung nach einem der Ansprüche 48 bis 50, dadurch gekennzeichnet, dass ein lichter Querschnitt der weiteren rundum durchlaufenden Aufhahmeöffnung (37) in der Bodenlasche (39) des aus dem ersten Zuschnitt (3) gebildeten Behältnisses einem äusseren Querschnitt des darin aufgenommenen becherförmigen ersten Behälterteils (5) des Aufhahmebehälters (2) im Abschnitt des Haltebereiches (27) entspricht oder geringfügig kleiner ist.52. Kombive[phi]ackung nach einem der Ansprüche 48 bis 51 , dadurch gekennzeichnet, dass eine Höhe der Seitenwände (36) des aus dem ersten Zuschnitt (3) gebildeten Behältnisses in etwa einer Entfernung des darin aufgenommenen Aufhahmebehälters (2) in Richtung dessen Längsachse (10) zwischen dem Haltebereich (27) und dem offen ausgebildeten Endbereich (11) entspricht.53. Kombive[phi]ackung (1) nach einem der Ansprüche 48 bis 52, dadurch gekennzeichnet, dass der verschlossene Bodenteil (13) des Aufhahmebehälters (2) die an diesem gehaltenen Bodenlaschen (39) des aus dem ersten Zuschnitt (3) gebildeten Behältnisses in Richtung der Längsachse (10) überragt.54. Kombive[phi]ackung (1) nach einem der Ansprüche 48 bis 53, dadurch gekennzeichnet, dass diese weiters noch einen zweiten Zuschnitt (4) nach einem der Ansprüche 43 bis 48 umfasst.55. Kombive[phi]ackung nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Wandteil (53) des zweiten Zuschnitts (4) eine Länge in Richtung der Längserstreckung des zweiten Zuschnitts (4) aufweist, die in etwa einer Länge der Randseite des Deckelteils (32) des ersten Zuschnittes (3) entspricht oder geringfügig länger als diese ausgebildet ist und dass der lichte Querschnitt der Aufhahmeöffhung (56) des zweiten Zuschnitts (4) einem äusseren Querschnitt des darin aufgenommenen becherförmigen ersten Behälterteils (5) des Aufnahmebehälters (2) im Abschnitt des Haltebereiches (27) entspricht oder geringfügig kleiner ist.NACHGEREICHT56. Kombive[phi]ackung (1) nach einem der Ansprüche 54 bis 55, dadurch gekennzeichnet, dass der verschlossene Bodenteil (13) des Auf ahmebehälters (2) den an diesem gehaltenen, ein Bodenelement bildenden ersten Wandteil (53) des zweiten Zuschnitts in Richtung der Längsachse (10) überragt.Model AG und d.li Florin Baeriswyl(Dr. <EMI ID=23.1>NACHGEREICHT
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