Einrichtung zum Leiten von Flüssigkeit
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Leiten von Flüssigkeit nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Des weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Behältnis mit einer Einrichtung der vorgenannten Art.
Eine Einrichtung der vorgenannten Art, die auch als Wassereinlaufhilfe bezeichnet wird, ist bereits aus der DE 101 23 005 AI bekannt. Die bekannte Wasser- einlaufhilfe besteht aus drei Baugruppen, nämlich einem oberen Trichter, der über ein Befestigungsmittel an einem Wasserhahn zu befestigen ist, einem ziehharmonikaähnlichen Schlauch, dessen oberes Ende mit dem Trichter verbunden ist, und einem unteren Einlaufstutzen, der mit dem unteren Ende des Schlauches verbunden ist, wobei der Einlaufstutzen zum Einsetzen in einen Eimer ausgebildet ist und einen großen Deckel mit eingelassenem Zylinder, einer Stütze und ei- ner Befestigungsklammer aufweist. Die bekannte Wassereinlaufhilfe weist verschiedene Nachteile auf. Zum einen ist das Auffangen des aus dem Wasserhahn auftretenden Wassers nicht unproblematisch. Bei der bekannten Wassereinlaufhilfe kann es leicht zu einer Schrägstellung des an den Wasserhahn angehängten Trichters kommen, so daß das zugeführte Wasser nicht vollständig in den Trich- ter gelangt. Beim Einleiten von Wasser kann es außerdem dazu kommen, daß sich der angehängte Trichter vom Wasserhahn löst, so daß der Benutzer gezwungen ist, während des gesamten Füllvorgangs den Trichter der Wassereinlaufhilfe am Wasserhahn zu halten. Ein weiterer Nachteil der bekannten Wassereinlaufhilfe besteht darin, daß der Einlaufstutzen mit Stütze und Befestigung vergleichs- weise aufwendig aufgebaut ist und relativ viel Platz in Anspruch nimmt. Bei Nichtgebrauch erweist sich die bekannte Wassereinlaufhilfe als sperrig und nur schwer verstaubar.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Einrichtung zum Leiten von Flüssigkeit zur Verfugung zu stellen, die einfach und kostengünstig aufgebaut ist, sich leicht handhaben läßt und möglichst wenig Platz in Anspruch nimmt.
Die vorgenannte Aufgabe ist erfindungsgemäß im wesentlichen durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Statt des am Wasserhahn befestigenden Trichters, der beim Stand der Technik vorgesehen ist und aus dem beim Einlaufen des Wassers dieses leicht herausspritzen und herauslaufen kann, ist bei der
Erfindung unter Weglassung des Trichters am oberen Einlaufende ein flexibles Haltemittel zum Aufsetzen bzw. Aufschieben des oberen Einlaufendes auf das Leitungsende vorgesehen. Das flexible Haltemittel ist dabei derart ausgebildet, daß es im auf das Leitungsende aufgeschobenen Zustand reib- und/oder form- schlüssig am Leitungsende verbleibt, und zwar auch dann, wenn sich der Schlauch im ausgezogenen Zustand befindet und Wasser durch den Schlauch geleitet wird. Die Erfindung ermöglicht es damit, ein auf dem Boden stehendes Behältnis über die erfindungsgemäße Einrichtung mit ausgezogenem Schlauch, der über das flexible Haltemittel mit einem Wasserhahn gekoppelt ist, zu füllen, ohne daß es erforderlich ist, daß während des Füllvorgangs ein Benutzer das obere Einlaufende am Leitungsende festhält. Im übrigen ist es zur Verbindung des oberen Einlaufendes mit dem Leitungsende nicht erforderlich, daß besondere Kupplungsstücke oder dergleichen am Leitungsende vorgesehen sind, um die erfindungsgemäße Einrichtung mit dem Leitungsende zu verbinden. Die Befesti- gung erfolgt ausschließlich über das manuell auf das Leitungsende aufgeschobene flexible Haltemittel.
Von besonderem Vorteil ist es, daß das Haltemittel zumindest im Bereich der Einführöffnung elastisch ist, wobei die lichte Öffnungsweite der Einfuhröffnung geringer ist als die äußeren Abmaße des Leitungsendes. Hierdurch ergibt sich im aufgeschobenen Zustand ein Reibschluß zwischen dem Haltemittel und dem Leitungsende. Dieser muß derart ausgelegt sein, daß, sich die Einrichtung auch unter Berücksichtigung des Eigengewichtes, der Rückstellkräfte des Schlauches und der beim Befüllen auftretenden Kräfte nicht vom Leitungsende löst.
Damit möglichst die gesamte zugeführte Flüssigkeit durch die erfindungsgemäße Einrichtung in das Behältnis geleitet wird, weist das Haltemittel im Bereich der Einf hröffnung eine Dichtlippe zur zumindest bereichsweisen Anlage am Leitungsende auf. In diesem Zusammenhang ist es besonders günstig, wenn das Haltemittel im Bereich der Einfuhröffnung ausgehend von dieser geschlitzt ist. Hierdurch ist es dann möglich, eine relativ kleine Öffnung vorzusehen, die sich aufgrund der elastischen Ausbildung des Haltemittels und der Schlitze relativ stark erweitern läßt, so daß das Haltemittel nicht nur auf unterschiedlichste Leitungsenden aufgesetzt werden kann, sondern im aufgesetzten Zustand auch kaum ein Spritzen beim Einfüllen auftreten kann, da zum einen das Leitungsende oh-
nehin in den Schlauch gerichtet ist und zum anderen das Haltemittel zumindest im wesentlichen nach oben hin abdichtet.
Um die erfindungsgemäße Flüssigkeitsleiteinrichtung so einfach und kostengün- stig wie möglich auszubilden, ist bei einer bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen, daß das Haltemittel als Kappe aus einem elastischen Material ausgebildet ist, wobei die Kappe stirnseitig die Einführöffnung aufweist. Im übrigen ist die Kappe auf ein am oberen Einlaufende vorgesehenes oberes Endstück aufgesetzt und mit diesem fest verbunden. Die Kappe, die eine gewisse Längserstreckung in axialer Richtung hat, ist vorzugsweise nur so weit auf das obere Endstück aufgesetzt, daß sich zwischen der die Einlauföffnung aufweisenden Stirnseite der Kappe und der Oberseite des oberen Endstücks ein Zwischenraum ergibt. Aufgrund dieses Zwischenraumes und der elastischen Materialeigenschaften der Kappe läßt sich die erfindungsgemäße Einrichtung noch leichter mit ihrem obe- ren Einlaufende an einem Leitungsende durch Aufschieben befestigen.
Bei einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung, die sich aber insbesondere in Verbindung mit der eingangs genannten Ausgestaltung eignet, ist ein eine Schlauchfuhrungsöffhung aufweisendes Schlauchhaltelement vorgesehen, wobei der in der Schlauchfuhrungsöffnung angeordnete Schlauch jedenfalls im nicht ausgezogenen Zustand relativ zum Schlauchhalteelement in axialer Richtung bewegbar ist. Durch das erfindungsgemäße Schlauchaufhahmeelement, in dessen Schlauchfuhrungsöffhung der Schlauch angeordnet und in axialer Richtung bewegbar ist, unterscheidet sich die erfindungsgemäße Ausgestaltung erheblich von der aus dem Stand der Technik bekannten Wassereinlaufhilfe, bei der zur Aufnahme des Schlauches im Einlaufstutzen in dem großen Deckel ein eingelassener Zylinder vorgesehen ist. Bei der Erfindung ist es hingegen so, daß weder ein raumgreifender Deckel noch ein eingelassener Zylinder erforderlich sind. Hierdurch baut die erfindungsgemäße Einrichtung sehr platzsparend.
Von besonderem Vorteil ist es, wenn das Schlauchhaltelement über ein Befestigungsmittel lösbar am Behältnis befestigbar ist. Durch diese Ausgestaltung kann die Einrichtung nach Befestigung des Schlauchelementes am Behältnis dauerhaft verbleiben, ist aber bei Bedarf dennoch schnell zu lösen. Im Nicht- Gebrauchszustand ist der Schlauch dann in axialer Richtung nach unten hängend im Schlauchhalteelement gehalten. Wird der Schlauch hingegen zum Gebrauch
ausgezogen, bewegt er sich in axialer Richtung innerhalb des Schlauchhaltelementes nach oben.
Um zu verhindern, daß der Schlauch beim Gebrauch der erfindungsgemäßen Einrichtung aus der Schlauchfuhrungsöffhung herausgezogen wird, sind am oberen Einlaufende ein oberes Endstück und am unteren Einlaufende ein unteres Endstück vorgesehen, die jeweils als Anschlag und gleichzeitig als Schlauchabschluß dienen. Im abgesenkten bzw. hängenden Nicht-Gebrauchszustand liegt das obere Endstück auf dem Schlauchhaltelement auf und bildet dabei den obe- ren Anschlag. In diesem Zustand hängt der Schlauch am Schlauchhaltelement nach unten in das Behältnis hinein. Soll die erfindungsgemäße Einrichtung hingegen in Gebrauch genommen werden, so wird der Schlauch aus seiner abgesenkten Nichtgebrauchs-Lage zunächst - im nicht ausgezogenen Zustand - so lange nach oben bewegt, bis das untere Endstück mit seiner dem Schlauchhalte- element zugewandten Seite an diesem unterseitig anschlägt. Sodann wird der Schlauch bei weiteren Ausziehen gelängt.
Der möglichst einfachen und kostengünstigen Ausbildung dient es im übrigen in diesem Zusammenhang, daß die Endstücke baugleich sind, so daß diesbezüglich letztlich nur ein Bauteiltyp hergestellt werden muß. Die Befestigung am Schlauch erfolgt durch Einschrauben und/oder Verkleben und/oder Verklemmen.
Bei dem Schlauchhaltelement kann es sich um ein sehr einfach aufgebautes und damit kostengünstiges Bauteil handeln, das ring- oder hülsenförmig ausgebildet ist. Besonders günstig ist es dabei, daß sich weder das Schlauchhalteelement selbst noch etwaig damit verbundene Bauteile über die Einrichtung in axialer Richtung hinaus erstrecken. Damit beeinflußt das Schlauchhaltelement die Länge der erfindungsgemäßen Einrichtung in keinster Weise. Die erfindungsgemäße Einrichtung nimmt damit nur sehr wenig Platz in Anspruch.
Als Befestigungsmittel des Schlauchhalteelementes können unterschiedlichste Arten von Verbindungen vorgesehen sein, beispielsweise Schraub-, Rast- oder Klemmverbindungen. In allen Fällen handelt es sich um leicht lösbare Verbindungen, wobei die Rastverbindung besonders bevorzugt ist, da sie sich nicht nur einfach anbringen und lösen, sondern auch herstellungstechnisch kostengünstig realisieren läßt.
Da unterschiedliche Behältnisse eine unterschiedliche Art von Befestigung erfordern, ist es besonders günstig, am Schlauchhaltelement eine Aufnahme zur wahlweisen Anordnung unterschiedlicher Befestigungselemente vorzusehen. Hierdurch ist es möglich, bei Verwendung eines identischen Schlauchhaltelements unterschiedliche Einbausituationen mit unterschiedlichen Befestigungselementen zu realisieren, die dann wahlweise am Schlauchhaltelement befestigt werden. Dies kann herstellerseitig erfolgen oder auch kundenseitig, wenn ein Bausatz mit unterschiedlichen Befestigungselementen zur Verfügung gestellt wird.
Um die Handhabung der erfindungsgemäßen Einrichtung so einfach wie möglich zu machen, ist der grundsätzlich ziehharmonikaartig ausgebildete Schlauch derart flexibel ausgebildet, daß er sich selbsttätig aus einem ausgezogenen Zustand in den zusammengezogenen Anfangszustand zusammenzieht. Durch diese Ausgestaltung ist gewährleistet, daß wenn nach dem Füllvorgang des Behältnisses das obere Einlaufende vom Leitungsende gelöst wird, das obere Einlaufende bzw. der Schlauch losgelassen werden kann, da sich der Schlauch aufgrund seiner Ausgestaltung von selbst zusammenzieht und über das Schlauchhaltelement in das Behältnis zurückfallt.
Besonders bevorzugt ist es in diesem Zusammenhang, daß der Schlauch eine flexible, flüssigkeitsdichte Außenhaut aufweist, die auf eine elastische schrauben- federartige Spirale, die den Grundkörper des Schlauches bildet, aufgebracht ist.
Des weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Behältnis mit einer Einrichtung der vorgenannten Art. Besonders günstig ist es in diesem Zusammenhang, wenn das Behältnis und die Einrichtung eine Baueinheit bilden. Dies wird vorzugsweise dadurch erreicht, daß das Schlauchhalteelement, das zuvor beschrie- ben worden ist, fest mit dem Behältnis verbunden ist, also letztlich Teil des Behältnisses bildet. Diese Ausgestaltung unterscheidet sich von der zuvor beschriebenen Ausgestaltung grundsätzlich nicht. Der einzige Unterschied besteht letztlich darin, daß das Schlauchhalteelement nicht mehr lösbar mit dem Behältnis verbindbar ist, sondern entweder fest - im Sinne von unlösbar - verbunden oder sogar einstückig mit dem Behältnis ausgebildet ist.
Ist das Behältnis als Eimer ausgebildet, befindet sich das Schlauchhalteelement am oberen Randbereich des Eimers. Das Schlauchhalteelement kann bei der Herstellung des Eimers berücksichtig werden. Durch die Anordnung des Schlauchhalteelements am oberen Randbereich ist sichergestellt, daß das obere Einlaufen- de der Einrichtung nach oben hin absteht und leicht vom Benutzer gegriffen werden kann.
In Verbindung mit einem Eimer bieten sich zwei Ausführungsformen an, nämlich einerseits die Realisierung einer äußeren Aufnahme, die zur Anordnung der Einrichtung dient. Durch die nach außen ausgebauchte Aufnahme wird letztlich der freie Eimerquerschnitt nicht beeinträchtigt. Alternativ ist es möglich, daß das Schlauchhalteelement in den freien Eimerquerschnitt hineinragt. In diesem Falle ist auch die Einrichtung innerhalb des freien Eimerquerschnitt angeordnet.
Ist das Behältnis als Gießkanne ausgebildet, befindet sich das Schlauchhaltelement neben der oberen Gießkannenöffnung und ist fest mit der oberen Wandung verbunden. Um die Handhabung in diesem Falle so einfach wie möglich zu machen, ist das Schlauchhalteelement seitlich, das heißt versetzt zum üblicherweise mittig verlaufenden Gießkannengriff angeordnet, so daß das Herausziehen der Einrichtung durch den Gießkannengriff nicht beeinträchtigt wird.
Nachfolgend werden bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. Dabei zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer in einer Gießkanne angeordneten erfindungsgemäße Einrichtung im Nicht-Gebrauchszustand,
Fig. 2 eine schematische Darstellung einer an einem Eimer angebrachten erfindungsgemäßen Einrichtung im ausgezogenen Gebrauchszu- stand,
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Flüssigkeitsleiteinrichtung im zusammengezogenen Zustand,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Befestigungselements zur Befestigung an einer im wesentlichen vertikal verlaufenden Wandung,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines Befestigungselementes zur Befestigung an einer im wesentlichen horizontal verlaufenden Wandung,
Fig. 6 eine Querschnittsansicht eines Teils des Schlauches der erfindungsgemäßen Einrichtung, der im oberen Teil auseinandergezogen und im unteren Teil zusammengezogen ist,
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines Behäl- ters mit einer fest daran angebrachten Einrichtung,
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausfuhrungsform einer
Behälter-Einrichtungs-Baueinheit,
Fig. 9 eine Draufsicht auf eine Gießkanne mit einer integrierten Einrichtung, und
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht der Gießkanne aus Fig. 9.
In den Fig. 1 bis 3 ist eine Einrichtung 1 zum Leiten von aus dem Leitungsende einer Leitung austretender Flüssigkeit in ein Behältnis 2 dargestellt. Bei dem Leitungsende kann es sich um jegliches Ende einer Leitung handeln. Im dargestellten Ausfuhrungsbeispiel handelt es sich bei dem Leitungsende um das Aus- flußende einer Armatur 3. Wenn im folgenden von "Armatur" die Rede ist, so ist damit grundsätzlich in allgemeiner Form auch das Leitungsende einer Leitung gemeint. Im übrigen ist es so, daß es sich bei dem Behältnis 2 um jegliche Art von Behältnis, insbesondere um Haushaltsbehältnisse, wie eine Gießkanne, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist oder um einen Putzeimer, wie er in Fig. 2 dargestellt ist, handeln kann.
Die Einrichtung 1 dient, wie sich dies insbesondere aus einem Vergleich der Fig. 1 und 2 ergibt, im wesentlichen dazu, das Füllen von Behältnissen 2 mit Wasser zu erleichtern. Häufig ist es nicht ohne weiteres möglich, einen Eimer oder eine Gießkanne unmittelbar unter einer Armatur anzuordnen und mit Wasser zu be- füllen, da dies eine Vielzahl der heutzutage üblicherweise verwendeten Wasch- und Spülbecken nicht zulassen. Dementsprechend werden Putzeimer oder auch
Gießkannen häufig in Badewannen oder Duschtassen befüllt, wo ein hinreichender Platz zur Verfügung steht. Zur Vermeidung des vorgenannten Problems weist die Einrichtung 1 einen aus- und zusammenziehbaren Schlauch 4 auf. Die Einrichtung 1 weist weiterhin ein oberes Einlaufende 5, das sich am oberen Ende des Schlauches 4 befindet, zur Anordnung am Leitungsende und ein unteres Einlaufende 6, das sich an das untere Ende des Schlauches 4 anschließt, zur Anordnung im oder am Behältnis 2 auf.
Wesentlich ist nun, daß am oberen Einlaufende 5 der Einrichtung 1 ein flexibles Haltemittel 7 mit einer Einführöffnung 8 für das Leitungsende vorgesehen ist. Das Haltemittel 7 und die Einführöffnung 8 sind dabei derart ausgebildet, daß das Haltemittel 7 auf das Leitungsende aufschiebbar und im ausgeschobenen Zustand am Leitungsende gehalten ist, und zwar auch unter Berücksichtigung der Eigengewichtskraft der Einrichtung 1 , der Eigenrückstellkraft des Schlauches 4 und der beim Leiten von Flüssigkeit auftretenden Kräfte, die im Ergebnis kleiner sind als die Haltekräfte über das aufgeschobene Haltemittel 7. Das Haltemittel 7 selbst ist zumindest im Bereich der Einführöffnung 8 elastisch, wobei die lichte Öffnungsweite w der Einführöffnung 8 geringer als die lichte Öffnungsweite W des Schlauchs 4 bzw. des Außendurchmessers des Leitungsendes. Durch die Ela- stizität des Haltemittels 7 im Bereich der Einfuhröffnung 8 läßt sich das Haltemittel 7 bzw. die Einführöffnung 8 ohne weiteres an unterschiedlich große Leitungsenden anpassen.
Weiterhin weist das Haltemittel 7 im Bereich der Einführöffnung 8 eine Dicht- lippe 9 zur zumindest bereichsweisen Anlage am Leitungsende auf. Hierdurch kann ein Spritzen beim Einfüllen von Flüssigkeit aus dem Leitungsende in die Einrichtung 1 zumindest im wesentlichen verhindert werden. Durch die zumindest bereichsweise Anlage des Haltemittels 7 am Leitungsende wird im übrigen ein im wesentlichen geschlossener Übergang von der Armatur 3 zur Einrichtung 1 sichergestellt. Dem gleichen Ziel dient im übrigen auch, daß das Haltemittel 7 im Bereich der Einfuhröffnung 8 ausgehend von der Einfuhröffnung 8 geschlitzt ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei auf gegenüberliegenden Seiten vorgesehene Einschnitte 10 vorgesehen.
Obwohl es grundsätzlich möglich ist, das Haltemittel in Art eines Dichtrings oder einer Dichtscheibe auszubilden, die am oberen Einlaufende zu befestigen
ist, ist bei der dargestellten Ausführungsform vorgesehen, daß das Haltemittel 7 als Kappe ausgebildet ist, die aus elastischem Material besteht und an der oberen Stirnseite 11 die Einführöffnung 8 aufweist. Zur Befestigung der Kappe ist am oberen Einlaufende 5 ein oberes Endstück 12 vorgesehen, auf das die Kappe aufgeschoben und dadurch mit diesem fest verbunden ist. Die Verbindung kann dabei derart sein, daß der lichte Innendurchmesser der Kappe geringer ist als der Außendurchmesser des oberen Endstücks 12, so daß sich ein Reibschluß ergibt. Zusätzlich oder alternativ kann die Kappe auch mit dem oberen Endstück 12 verklebt oder verschweißt sein. Die Kappe ist dabei derart auf das obere End- stück 12 aufgeschoben, daß sich zwischen der Stirnseite 11 der Kappe und der Oberseite 13 des Endstücks 12 ein Abstand a bzw. ein Zwischenraum ergibt. Da die Kappe insgesamt aus elastischem Material, wie einem elastischen Kunststoff, besteht, wird durch den Zwischenraum eine zusätzliche Flexibilität und Elastizität des Haltemittels 7 erzielt, was das Aufschieben auf das Leitungsende erleich- tert.
Die Einrichtung 1 weist weiterhin ein Schlauchhaltelement 14 auf, das mit einer Schlauchführungsöffnung 15 versehen ist. Die Schlauchführungsöffnung 15 weist einen lichten Querschnitt auf, der zumindest geringfügig größer ist als der Außendurchmesser des Schlauches 4, so daß der in der Schlauchfuhrungsöffhung 15 angeordnete Schlauch 4 im ausgezogenen oder aber auch im nicht- ausgezogenen Zustand grundsätzlich relativ zum Schlauchhaltelemente 14 in axialer Richtung A bewegbar ist.
Zur lösbaren Befestigung der Einrichtung 1 am Behältnis 2 ist ein Befestigungsmittel 16 am Schlauchhalteelement 14 vorgesehen, wie dies an unterschiedlichen Behältnissen 2 in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist. Aufgrund der Befestigung des Schlauchhalteelements 14 am Behältnis 2 ist der Schlauch gegenüber dem Behältnis 2 und dem daran befestigten Schlauchhalteelement 14 relativ bewegbar. Damit der Schlauch 4 nicht aus dem Schlauchhalteelement 14 herausgezogen werden kann, ist am oberen Einlaufende 5 das zuvor bereits erwähnte obere Endstück 12 vorgesehen, während am unteren Einlaufende 6 ein unteres Endstück 17 vorgesehen ist. Das obere Endstück 12 und das untere Endstück 17 wirken dabei als Anschlag bei Bewegung des Schlauches 4 in axialer Richtung A im nicht ausgezogenen Zustand relativ zum Schlauchhaltelement 14. Letztlich ist der Außendurchmesser der Endstücke 12, 17 größer als der lichte Durchmesser der
Schlauchführungsöffhung 15. Wird der Schlauch 4 aus der in Fig. 3 dargestellten Stellung in axialer Richtung A herabbewegt, kommt es zu einem Anschlagen der Ringfläche 18 des oberen Endstücks 12 auf der oberen Ringfläche 19 des Schlauchhalteelements 14, während bei einer Aufwärtsbewegung des Schlauches in axialer Richtung A die Ringfläche 20 an der unteren Ringfläche 21 des Schlauchhalteelements 14 anschlägt. Letztlich wird durch das obere Endstück 12 und das untere Endstück 17 ein Verbleiben des Schlauches im Schlauchhalteelement 14 sichergestellt. Der Einfachheit halber handelt es sich bei den Endstücken 12, 17 im übrigen um baugleiche Bauteile, was kostengünstig in der Herstellung ist. Zur Befestigung kann der Schlauch 4 mit den Endstücken 12, 17 verschraubt und/oder verklebt und/oder verklemmt sein.
Wie sich im übrigen insbesondere aus Fig. 3 ergibt, ist das Schlauchhalteelement 14 ring- oder hülsenformig ausgebildet. Dabei ist es so, daß weder das Schlauch- haltelementen 14 als solches noch ein mit dem Schlauchhalteelement 14 verbundenes Bauteil in axialer Richtung über den Schlauch 4 oder gar die Endstücke 12, 17 übersteht. Die maximale Länge der Einrichtung 1 im zusammengezogenen Zustand erstreckt sich also vom oberen Einlaufende 5 zum unteren Einlaufende 6.
Grundsätzlich kann das Befestigungsmittel 16 als Schraub-, Rast- oder Klemmverbindung ausgebildet sein. In den einzelnen Figuren sind jeweils Rastverbindung dargestellt. Dabei ist es vorliegend so, daß am Schlauchhalteelement 14 eine Aufnahme 22 zur wahlweisen Anordnung unterschiedlicher Befestigungsele- mente 23, 24 vorgesehen ist. In Fig. 3 und 4 ist ein Befestigungselement 23 zur Vertikalbefestigung, das heißt zur Befestigung an einer im wesentlichen vertikal verlaufenden Wandung vorgesehen, also bei einer Einbausituation, wie sie beispielsweise bei einem Putzeimer auftritt. Das Befestigungselement 23 weist zunächst einen Fixierschenkel 25 auf, der vorliegend vertikal verläuft. Der Fixier- Schenkel 25 ist in die schlitzartige Aufnahme 22 einsetzbar, die durch einen entsprechenden äußeren Halteschenkel 26 gebildet wird. An den Fixierschenkel 25 schließt sich ein im wesentlichen horizontal verlaufender Schenkel 27 an, der zum Übergreifen des oberen Randes des Eimers vorgesehen ist. Seitlich an den Schenkel 27 schließt sich der eigentliche Rastschenkel 28 an, der einwärts ge- richtet ist. Es versteht sich, daß der zwischen dem Fixierschenkel 25, dem Schenkel 27 und dem Rastschenkel 28 gebildete Zwischenraum 29 derart ausge-
bildet ist, daß in ihm der Randquerschnitt des Eimers aufgenommen werden kann. Schließlich schließt sich an den Rastschenkel 28 ein nach außen abgewinkelter Griffabschnitt 30 an, um das Befestigungselement 23 in einfacher Weise lösen zu können.
Das in Fig. 5 dargestellte Befestigungselement 24 dient der Horizontalbefestigung, das heißt zur Befestigung an einer im wesentlichen horizontal verlaufenden Wandung. Dabei schließen sich an den im wesentlichen vertikal verlaufenden Fixierschenkel 25 ein oberer Rastschenkel 31 und ein unterer Rastschenkel 32 an. Der zwischen den Rastschenkeln 31 und 32 vorgesehene Schlitz 33 hat vorzugsweise eine solche Form, die etwa dem üblichen Profil der horizontalen Wandung einer Gießkanne im Bereich der Einfüllöffnung entspricht. Vorliegend ist der Schlitz 33 endseitig nach unten hin abgewinkelt. Zu seinem freien Ende hin ist der Schlitz 33 nach außen hin geöffnet. Die Rastschenkel 31 und 32 sind voneinander weggeführt, so daß sich eine Einfuhröffnung 34 ergibt.
Sowohl bei der Ausführungsform gemäß Fig. 4 als auch bei der Ausführungsform gemäß Fig. 5 können der Rastschenkel 28 als auch die Rastschenkel 31, 32 zumindest teilweise mit einem rutschfesten Kunststoff beschichtet oder bezogen sein.
Wie sich im übrigen aus Fig. 3 ergibt, ist der Schlauch 4 ziehharmonikaartig ausgebildet und zwar derart, daß er sich automatisch aus einem ausgezogenen Zustand, sei es nun geringfügig oder maximal ausgezogen, aufgrund der Eigen- flexibilität in den zusammengezogenen Anfangszustand, wie er in Fig. 3 dargestellt ist, zusammenzieht. Erreicht wird dies vorzugsweise durch eine Spiralfeder 35, die sich über die Länge des Schlauches 4 erstreckt und quasi den Schlauchgrundkörper bildet. Auf die Spirale aufgebracht ist eine flexible flüssigkeitsdichte Außenhaut 36. Im nicht ausgezogenen Zustand, wie er in Fig. 6 im unte- ren Teil dargestellt ist, liegt die Außenhaut 36 eingefaltet zwischen den einzelnen Windungen der Spirale 35, während die Außenhaut 36 gestreckt wird, wenn der Schlauch 4 auseinandergezogen wird, wie dies im oberen Teil der Fig. 6 dargestellt ist.
In den Fig. 7 bis 10 sind jeweils Ausfuhrungsformen dargestellt, bei denen die Einrichtung 1 und das Behältnis 2 jeweils eine Baueinheit bilden, wobei der
Schlauch 4 mit seinem oberen Einlaufende 5 und seinem unteren Einlaufende 6 fest mit dem Behältnis 2 verbunden ist. Im Unterschied zu den zuvor beschriebenen Ausführungen ist es so, daß das ring- oder hülsenförmig ausgebildete Schlauchhalteelement 14 fest mit dem Behältnis 2 verbunden ist. An der Funkti- on der Einrichtung 1 und ihrer Ausbildung, so wie dies zuvor beschrieben worden ist, ändert dies nichts. Lediglich die lösbare Verbindbarkeit des Schlauchhalteelements 14 entfällt.
Bei der in Fig. 7 dargestellten Ausführungsform, bei der das Behältnis 2 als Ei- mer ausgebildet ist, befindet sich das Schlauchhalteelement 14 am oberen Randbereich 37 des Eimer. Vorzugsweise ist das Schlauchhalteelement 14 fest eingegossen. Aufgrund der Anordnung im oberen Bereich des Eimers steht das obere Einlaufende über den Eimerrand 38 über. Bei der Ausfuhrungsform gemäß Fig. 7 ist es nun so, daß an der Außenwandung 39 eine nach außen ausgebauchte Auf- nähme 40 zur Anordnung der Einrichtung 1 vorgesehen ist. Der freie Querschnitt der Aufnahme 40 ist so gewählt, dß die Einrichtung 1 in der Aufnahme 40 in axialer Richtung bewegbar ist. Die Aufnahme 40 ist nach außen hin geschlossen, zum freien Eimerquerschnitt jedoch zumindest im wesentlichen über ihre gesamte Länge geöffnet. Im übrigen erstreckt sich die Aufnahme 40 über die ge- samte Höhe des Eimers. Der Eimerrand 38 als solcher ist umlaufend und durchgehend, und zwar auch im Bereich der Aufnahme 40.
Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß, wenngleich lediglich ein kreisrunder Eimer dargestellt ist, auch andere Eimerformen, beipsielsweise ovale oder eckige Formen, ohne weiteres möglich sind. Dabei bedeutet der "freie Eimerquerschnitt" die Fläche, die von dem jeweiligen Eimerrand 38 eingeschlossen ist.
In Fig. 8 ist eine alternative Ausführungsform dargestellt, bei der das Schlauchhaltelement 14 in den freien Eimerquerschnitt hineinragt, also eine Aufnahme, wie sie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 7 vorgesehen ist, nicht vorhanden ist.
Nicht dargestellt ist bei beiden Ausführungsformen der üblicherweise bei Eimern vorgesehene Griff, der grundsätzlich an jeder Stelle im oberen Randbereich 37 vorgesehen sein kann.
Bei der in Fig. 9 und 10 dargestellten Ausführungsform handelt es sich bei dem Behältnis 2 um eine Gießkanne. Hierbei ist das Schlauchhalteelement 14 neben der oberen Gießkannenöffnung 41 in der oberen Wandung 42 der Gießkanne angeordnet. Es handelt sich dabei um eine feste Verbindung zwischen der oberen Wandung 42 und dem Schlauchhalteelement 14. Die Anordnung der Einrichtung 1 an der Gießkanne ist im übrigen so, daß sich die Einrichtung 1 seitlich neben dem Gießkannengriff 43 befindet, so daß das Herausziehen des Schlauches 4 durch den Gießkannengriff 43 nicht behindert wird.
Die Montage der Einrichtung 1 erfolgt bei den in den Figuren 7 bis 10 dargestellten Ausführungsformen üblicherweise herstellerseitig. Hierzu wird vorzugsweise zunächst der Schlauch 4 endseitig mit dem unteren Endstück fest verbunden. Dann wird der Schlauch durch das Schlauchhalteelement 14 gesteckt, so daß anschließend das obere Endstück auf den Schlauch 4 aufgesetzt wird. Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 9 und 10 erfolgt die Montage über die Gießkannenöffnung 41.
Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß es bei der in den Fig. 7 bis 10 dargestellten Ausführungsformen nicht unbedingt erforderlich ist, das eingangs be- schriebene flexible Haltemittel am oberen Einlaufende 5 vorzusehen, wenngleich dies natürlich ohne weiteres möglich ist.
Die Anwendung der erfindungsgemäßen Einrichtung 1 erfolgt nun wie folgt. Zunächst wird die in Fig. 3 dargestellte Einrichtung 1 über das Befestigungsmittel 16 am Rand des Behältnisses 2 befestigt, sofern die Einrichtung 1 nicht bereits fest mit dem Behältnis 2 verbunden ist, wie dies in den Fig. 7 bis 10 dargestellt ist. Die Einrichtung 1 liegt dann innerhalb des Behältnisses 2, wobei das obere Endstück 12 auf dem Schlauchhalteelement 14 aufliegt. In diesem Zustand, der beispielsweise in Fig. 1 dargestellt ist, handelt es sich um die Nicht- Gebrauchsstellung. Zum Füllen des Behältnisses 2 beispielsweise mit Wasser wird nun manuell am oberen Endstück 12 gezogen. Der Schlauch 4 wird dann zunächst noch im zusammengezogenen Zustand innerhalb des Schlauchhalteelements 14 nach oben bewegt, bis das untere Endstück 17 an dem Schlauchhalteelement 14 anschlägt. Das weitere Ziehen am Schlauch 4 führt dazu, daß der Schlauch 4 auseinandergezogen wird. Je nach Art und Ausbildung des Schlauches können unterschiedliche Auszugslängen zwischen 1 und 3 Meter realisiert
werden. Bei Sonderausführungen sind auch größere Längen möglich. Das Ende des Ausziehvorgangs bildet das Aufschieben der Kappe auf den Wasserhahn bzw. die Armatur 3, wo aufgrund des Reibschlusses die Kappe selbsttätig hält. Anschließend kann das Wasser eingefüllt werden. Nach Beendigung des Einfüllvorganges wird die Kappe vom Ende der Armatur 3 abgezogen, wobei der Schlauch 4 sich selbsttätig zusammenzieht. Schließlich kann der zusammengezogene Schlauch 4 in axialer Richtung zurück in den Nicht-Gebrauchszustand fallen.