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Die
Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Leiten von Flüssigkeit
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Des weiteren betrifft die
vorliegende Erfindung ein Behältnis mit einer Einrichtung
der vorgenannten Art.
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Eine
Einrichtung der vorgenannten Art, die auch als Wassereinlaufhilfe
bezeichnet wird, ist bereits aus der
DE 101 23 005 A1 bekannt. Die bekannte Wassereinlaufhilfe
besteht aus drei Baugruppen, nämlich einem oberen Trichter,
der über ein Befestigungsmittel an einem Wasserhahn zu
befestigen ist, einem ziehharmonikaähnlichen Schlauch,
dessen oberes Ende mit dem Trichter verbunden ist, und einem unteren
Einlaufstutzen, der mit dem unteren Ende des Schlauches verbunden
ist, wobei der Einlaufstutzen zum Einsetzen in einen Eimer ausgebildet
ist und einen großen Deckel mit eingelassenem Zylinder,
einer Stütze und einer Befestigungsklammer aufweist. Die
bekannte Wassereinlaufhilfe weist verschiedene Nachteile auf. Zum
einen ist das Auffangen des aus dem Wasserhahn auftretenden Wassers
nicht unproblematisch. Bei der bekannten Wassereinlaufhilfe kann
es leicht zu einer Schrägstellung des an den Wasserhahn
angehängten Trichters kommen, so daß das zugeführte
Wasser nicht vollständig in den Trichter gelangt. Beim
Einleiten von Wasser kann es außerdem dazu kommen, daß sich
der angehängte Trichter vom Wasserhahn löst, so
daß der Benutzer gezwungen ist, während des gesamten
Füllvorgangs den Trichter der Wassereinlaufhilfe am Wasserhahn
zu halten. Ein weiterer Nachteil der bekannten Wassereinlaufhilfe
besteht darin, daß der Einlaufstutzen mit Stütze
und Befestigung vergleichsweise aufwendig aufgebaut ist und relativ
viel Platz in Anspruch nimmt. Bei Nichtgebrauch erweist sich die
bekannte Wassereinlaufhilfe als sperrig und nur schwer verstaubar.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Einrichtung zum Leiten von
Flüssigkeit zur Verfügung zu stellen, die einfach
und kostengünstig aufgebaut ist, sich leicht handhaben
läßt und möglichst wenig Platz in Anspruch
nimmt.
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Die
vorgenannte Aufgabe ist erfindungsgemäß im wesentlichen
durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Durch das erfindungsgemäße Schlauchaufnahmeelement,
in dessen Schlauchführungsöffnung der Schlauch
angeordnet und in axialer Richtung bewegbar ist, unterscheidet sich
die erfindungsgemäße Ausgestaltung erheblich von
der aus dem Stand der Technik bekannten Wasserein laufhilfe, bei
der zur Aufnahme des Schlauches im Einlaufstutzen in dem großen
Deckel ein eingelassener Zylinder vorgesehen ist. Bei der Erfindung
ist es hingegen so, daß weder ein raumgreifender Deckel
noch ein eingelassener Zylinder erforderlich sind. Hierdurch baut
die erfindungsgemäße Einrichtung sehr platzsparend.
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Von
besonderem Vorteil ist es, wenn das Schlauchhaltelement über
ein Befestigungsmittel lösbar am Behältnis befestigbar
ist. Durch diese Ausgestaltung kann die Einrichtung nach Befestigung
des Schlauchelementes am Behältnis dauerhaft verbleiben,
ist aber bei Bedarf dennoch schnell zu lösen. Im Nicht-Gebrauchszustand
ist der Schlauch dann in axialer Richtung nach unten hängend
im Schlauchhalteelement gehalten. Wird der Schlauch hingegen zum
Gebrauch ausgezogen, bewegt er sich in axialer Richtung innerhalb
des Schlauchhaltelementes nach oben.
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Um
zu verhindern, daß der Schlauch beim Gebrauch der erfindungsgemäßen
Einrichtung aus der Schlauchführungsöffnung herausgezogen
wird, sind am oberen Einlaufende ein oberes Endstück und am
unteren Einlaufende ein unteres Endstück vorgesehen, die
jeweils als Anschlag und gleichzeitig als Schlauchabschluß dienen.
Im abgesenkten bzw. hängenden Nicht-Gebrauchszustand liegt
das obere Endstück auf dem Schlauchhaltelement auf und
bildet dabei den oberen Anschlag. In diesem Zustand hängt
der Schlauch am Schlauchhaltelement nach unten in das Behältnis
hinein. Soll die erfindungsgemäße Einrichtung
hingegen in Gebrauch genommen werden, so wird der Schlauch aus seiner
abgesenkten Nichtgebrauchs-Lage zunächst – im
nicht ausgezogenen Zustand – so lange nach oben bewegt,
bis das untere Endstück mit seiner dem Schlauchhalteelement
zugewandten Seite an diesem unterseitig anschlägt. Sodann
wird der Schlauch bei weiteren Ausziehen gelängt.
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Der
möglichst einfachen und kostengünstigen Ausbildung
dient es im übrigen in diesem Zusammenhang, daß die
Endstücke baugleich sind, so daß diesbezüglich
letztlich nur ein Bauteiltyp hergestellt werden muß. Die
Befestigung am Schlauch erfolgt durch Einschrauben und/oder Verkleben und/oder
Verklemmen.
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Bei
dem Schlauchhaltelement kann es sich um ein sehr einfach aufgebautes
und damit kostengünstiges Bauteil handeln, das ring- oder
hülsenförmig ausgebildet ist. Besonders günstig
ist es dabei, daß sich weder das Schlauchhalteelement selbst noch
etwaig damit verbundene Bauteile über die Einrichtung in
axialer Richtung hinaus erstrecken. Damit beeinflußt das
Schlauchhaltelement die Länge der erfindungsgemäßen
Einrichtung in keinster Weise. Die erfindungsgemäße
Einrichtung nimmt damit nur sehr wenig Platz in Anspruch.
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Als
Befestigungsmittel des Schlauchhalteelementes können unterschiedlichste
Arten von Verbindungen vorgesehen sein, beispielsweise Schraub-,
Rast- oder Klemmverbindungen. In allen Fällen handelt es
sich um leicht lösbare Verbindungen, wobei die Rastverbindung
besonders bevorzugt ist, da sie sich nicht nur einfach anbringen
und lösen, sondern auch herstellungstechnisch kostengünstig realisieren
läßt.
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Da
unterschiedliche Behältnisse eine unterschiedliche Art
von Befestigung erfordern, ist es besonders günstig, am
Schlauchhaltelement eine Aufnahme zur wahlweisen Anordnung unterschiedlicher Befestigungselemente
vorzusehen. Hierdurch ist es möglich, bei Verwendung eines
identischen Schlauchhaltelements unterschiedliche Einbausituationen
mit unterschiedlichen Befestigungselementen zu realisieren, die
dann wahlweise am Schlauchhaltelement befestigt werden. Dies kann
herstellerseitig erfolgen oder auch kundenseitig, wenn ein Bausatz mit
unterschiedlichen Befestigungselementen zur Verfügung gestellt
wird.
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Um
die Handhabung der erfindungsgemäßen Einrichtung
so einfach wie möglich zu machen, ist der grundsätzlich
ziehharmonikaartig ausgebildete Schlauch derart flexibel ausgebildet,
daß er sich selbsttätig aus einem ausgezogenen
Zustand in den zusammengezogenen Anfangszustand zusammenzieht. Durch
diese Ausgestaltung ist gewährleistet, daß wenn
nach dem Füllvorgang des Behältnisses das obere
Einlaufende vom Leitungsende gelöst wird, das obere Einlaufende
bzw. der Schlauch losgelassen werden kann, da sich der Schlauch
aufgrund seiner Ausgestaltung von selbst zusammenzieht und über
das Schlauchhaltelement in das Behältnis zurückfällt.
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Besonders
bevorzugt ist es in diesem Zusammenhang, daß der Schlauch
eine flexible, flüssigkeitsdichte Außenhaut aufweist,
die auf eine elastische schraubenfederartige Spirale, die den Grundkörper
des Schlauches bildet, aufgebracht ist.
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Bei
einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung, die sich aber insbesondere
in Verbindung mit der eingangs genannten Ausgestaltung eignet, ist statt
des am Wasserhahn befestigenden Trichters, der beim Stand der Technik
vorgesehen ist und aus dem beim Einlaufen des Wassers dieses leicht
herausspritzen und herauslaufen kann, unter Weglassung des Trichters
am oberen Einlaufende ein flexibles Haltemittel zum Aufsetzen bzw.
Aufschieben des oberen Einlaufendes auf das Leitungsende vorgesehen.
Das flexible Haltemittel ist dabei derart ausgebildet, daß es
im auf das Leitungsende aufgeschobenen Zustand reib- und/oder formschlüssig
am Leitungsende verbleibt, und zwar auch dann, wenn sich der Schlauch
im ausgezogenen Zustand befindet und Wasser durch den Schlauch geleitet
wird. Die Erfindung ermöglicht es damit, ein auf dem Boden
stehendes Behältnis über die erfindungsgemäße
Einrichtung mit ausgezogenem Schlauch, der über das flexible
Haltemittel mit einem Wasserhahn gekoppelt ist, zu füllen,
ohne daß es erforderlich ist, daß während
des Füllvorgangs ein Benutzer das obere Einlaufende am
Leitungsende festhält. Im übrigen ist es zur Verbindung
des oberen Einlaufendes mit dem Leitungsende nicht erforderlich,
daß besondere Kupplungsstücke oder dergleichen
am Leitungsende vorgesehen sind, um die erfindungsgemäße
Einrichtung mit dem Leitungsende zu verbinden. Die Befestigung erfolgt
ausschließlich über das manuell auf das Leitungsende
aufgeschobene flexible Haltemittel.
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Von
besonderem Vorteil ist es, daß das Haltemittel zumindest
im Bereich der Einführöffnung elastisch ist, wobei
die lichte Öffnungsweite der Einführöffnung
geringer ist als die äußeren Abmaße des Leitungsendes.
Hierdurch ergibt sich im aufgeschobenen Zustand ein Reibschluß zwischen
dem Haltemittel und dem Leitungsende. Dieser muß derart
ausgelegt sein, daß, sich die Einrichtung auch unter Berücksichtigung
des Eigengewichtes, der Rückstellkräfte des Schlauches
und der beim Befüllen auftretenden Kräfte nicht
vom Leitungsende löst.
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Damit
möglichst die gesamte zugeführte Flüssigkeit
durch die erfindungsgemäße Einrichtung in das
Behältnis geleitet wird, weist das Haltemittel im Bereich
der Einführöffnung eine Dichtlippe zur zumindest
bereichsweisen Anlage am Leitungsende auf. In diesem Zusammenhang
ist es besonders günstig, wenn das Haltemittel im Bereich
der Einführöffnung ausgehend von dieser geschlitzt
ist. Hierdurch ist es dann möglich, eine relativ kleine Öffnung
vorzusehen, die sich aufgrund der elastischen Ausbildung des Haltemittels
und der Schlitze relativ stark erweitern läßt,
so daß das Haltemittel nicht nur auf unterschiedlichste
Lei tungsenden aufgesetzt werden kann, sondern im aufgesetzten Zustand
auch kaum ein Spritzen beim Einfüllen auftreten kann, da
zum einen das Leitungsende ohnehin in den Schlauch gerichtet ist
und zum anderen das Haltemittel zumindest im wesentlichen nach oben
hin abdichtet.
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Um
die erfindungsgemäße Flüssigkeitsleiteinrichtung
so einfach und kostengünstig wie möglich auszubilden,
ist bei einer bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen, daß das
Haltemittel als Kappe aus einem elastischen Material ausgebildet
ist, wobei die Kappe stirnseitig die Einführöffnung
aufweist. Im übrigen ist die Kappe auf ein am oberen Einlaufende vorgesehenes
oberes Endstück aufgesetzt und mit diesem fest verbunden.
Die Kappe, die eine gewisse Längserstreckung in axialer
Richtung hat, ist vorzugsweise nur so weit auf das obere Endstück
aufgesetzt, daß sich zwischen der die Einlauföffnung
aufweisenden Stirnseite der Kappe und der Oberseite des oberen Endstücks
ein Zwischenraum ergibt. Aufgrund dieses Zwischenraumes und der
elastischen Materialeigenschaften der Kappe läßt
sich die erfindungsgemäße Einrichtung noch leichter
mit ihrem oberen Einlaufende an einem Leitungsende durch Aufschieben
befestigen.
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Des
weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Behältnis
mit einer Einrichtung der vorgenannten Art. Besonders günstig
ist es in diesem Zusammenhang, wenn das Behältnis und die
Einrichtung eine Baueinheit bilden. Dies wird vorzugsweise dadurch
erreicht, daß das Schlauchhalteelement, das zuvor beschrieben
worden ist, fest mit dem Behältnis verbunden ist, also
letztlich Teil des Behältnisses bildet. Diese Ausgestaltung
unterscheidet sich von der zuvor beschriebenen Ausgestaltung grundsätzlich
nicht. Der einzige Unterschied besteht letztlich darin, daß das
Schlauchhalteelement nicht mehr lösbar mit dem Behältnis
verbindbar ist, sondern entweder fest – im Sinne von unlösbar – verbunden
oder sogar einstückig mit dem Behältnis ausgebildet
ist.
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Ist
das Behältnis als Eimer ausgebildet, befindet sich das
Schlauchhalteelement am oberen Randbereich des Eimers. Das Schlauchhalteelement kann
bei der Herstellung des Eimers berücksichtig werden. Durch
die Anordnung des Schlauchhalteelements am oberen Randbereich ist
sichergestellt, daß das obere Einlaufende der Einrichtung
nach oben hin absteht und leicht vom Benutzer gegriffen werden kann.
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In
Verbindung mit einem Eimer bieten sich zwei Ausführungsformen
an, nämlich einerseits die Realisierung einer äußeren
Aufnahme, die zur Anordnung der Einrichtung dient. Durch die nach
außen ausgebauchte Aufnahme wird letztlich der freie Eimerquerschnitt
nicht beeinträchtigt. Alternativ ist es möglich,
daß das Schlauchhalteelement in den freien Eimerquerschnitt
hineinragt. In diesem Falle ist auch die Einrichtung innerhalb des
freien Eimerquerschnitt angeordnet.
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Ist
das Behältnis als Gießkanne ausgebildet, befindet
sich das Schlauchhaltelement neben der oberen Gießkannenöffnung
und ist fest mit der oberen Wandung verbunden. Um die Handhabung
in diesem Falle so einfach wie möglich zu machen, ist das Schlauchhalteelement
seitlich, das heißt versetzt zum üblicherweise
mittig verlaufenden Gießkannengriff angeordnet, so daß das
Herausziehen der Einrichtung durch den Gießkannengriff
nicht beeinträchtigt wird.
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Nachfolgend
werden bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung anhand der Zeichnung
beschrieben. Dabei zeigt
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1 eine
schematische Darstellung einer in einer Gießkanne angeordneten
erfindungsgemäße Einrichtung im Nicht-Gebrauchszustand,
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2 eine
schematische Darstellung einer an einem Eimer angebrachten erfindungsgemäßen Einrichtung
im ausgezogenen Gebrauchszustand,
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3 eine
perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen
Flüssigkeitsleiteinrichtung im zusammengezogenen Zustand,
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4 eine
perspektivische Ansicht eines Befestigungselements zur Befestigung
an einer im wesentlichen vertikal verlaufenden Wandung,
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5 eine
perspektivische Ansicht eines Befestigungselementes zur Befestigung
an einer im wesentlichen horizontal verlaufenden Wandung,
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6 eine
Querschnittsansicht eines Teils des Schlauches der erfindungsgemäßen
Einrichtung, der im oberen Teil auseinandergezogen und im unteren
Teil zusammengezogen ist,
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7 eine
perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines Behälters
mit einer fest daran angebrachten Einrichtung,
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8 eine
perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform einer
Behälter-Einrichtungs-Baueinheit,
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9 eine
Draufsicht auf eine Gießkanne mit einer integrierten Einrichtung,
und
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10 eine
perspektivische Ansicht der Gießkanne aus 9.
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In
den 1 bis 3 ist eine Einrichtung 1 zum
Leiten von aus dem Leitungsende einer Leitung austretender Flüssigkeit
in ein Behältnis 2 dargestellt. Bei dem Leitungsende
kann es sich um jegliches Ende einer Leitung handeln. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
handelt es sich bei dem Leitungsende um das Ausflußende
einer Armatur 3. Wenn im folgenden von "Armatur" die Rede
ist, so ist damit grundsätzlich in allgemeiner Form auch
das Leitungsende einer Leitung gemeint. Im übrigen ist es
so, daß es sich bei dem Behältnis 2 um
jegliche Art von Behältnis, insbesondere um Haushaltsbehältnisse,
wie eine Gießkanne, wie sie in 1 dargestellt ist
oder um einen Putzeimer, wie er in 2 dargestellt
ist, handeln kann.
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Die
Einrichtung 1 dient, wie sich dies insbesondere aus einem
Vergleich der 1 und 2 ergibt,
im wesentlichen dazu, das Füllen von Behältnissen 2 mit
Wasser zu erleichtern. Häufig ist es nicht ohne weiteres
möglich, einen Eimer oder eine Gießkanne unmittelbar
unter einer Armatur anzuordnen und mit Wasser zu befüllen,
da dies eine Vielzahl der heutzutage üblicherweise verwendeten
Wasch- und Spülbecken nicht zulassen. Dementsprechend werden
Putzeimer oder auch Gießkannen häufig in Badewannen
oder Duschtassen befüllt, wo ein hinreichender Platz zur
Verfügung steht. Zur Vermeidung des vorgenannten Problems
weist die Einrichtung 1 einen aus- und zusammenziehbaren
Schlauch 4 auf. Die Einrichtung 1 weist weiterhin
ein oberes Einlaufende 5, das sich am oberen Ende des Schlauches 4 befindet,
zur Anordnung am Leitungsende und ein unteres Einlaufende 6,
das sich an das untere Ende des Schlauches 4 anschließt,
zur Anordnung im oder am Behältnis 2 auf.
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Wesentlich
ist nun, daß am oberen Einlaufende 5 der Einrichtung 1 ein
flexibles Haltemittel 7 mit einer Einführöffnung 8 für
das Leitungsende vorgesehen ist. Das Haltemittel 7 und
die Einführöffnung 8 sind dabei derart
ausgebildet, daß das Haltemittel 7 auf das Leitungsende
aufschiebbar und im ausgeschobenen Zustand am Leitungsende gehalten
ist, und zwar auch unter Berücksichtigung der Eigengewichtskraft
der Einrichtung 1, der Eigenrückstellkraft des
Schlauches 4 und der beim Leiten von Flüssigkeit
auftretenden Kräfte, die im Ergebnis kleiner sind als die
Haltekräfte über das aufgeschobene Haltemittel 7.
Das Haltemittel 7 selbst ist zumindest im Bereich der Einführöffnung 8 elastisch,
wobei die lichte Öffnungsweite w der Einführöffnung 8 geringer
als die lichte Öffnungsweite W des Schlauchs 4 bzw.
des Außendurchmessers des Leitungsendes. Durch die Elastizität
des Haltemittels 7 im Bereich der Einführöffnung 8 läßt
sich das Haltemittel 7 bzw. die Einführöffnung 8 ohne
weiteres an unterschiedlich große Leitungsenden anpassen.
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Weiterhin
weist das Haltemittel 7 im Bereich der Einführöffnung 8 eine
Dichtlippe 9 zur zumindest bereichsweisen Anlage am Leitungsende
auf. Hierdurch kann ein Spritzen beim Einfüllen von Flüssigkeit
aus dem Leitungsende in die Einrichtung 1 zumindest im
wesentlichen verhindert werden. Durch die zumindest bereichsweise
Anlage des Haltemittels 7 am Leitungsende wird im übrigen
ein im wesentlichen geschlossener Übergang von der Armatur 3 zur Einrichtung 1 sichergestellt.
Dem gleichen Ziel dient im übrigen auch, daß das
Haltemittel 7 im Bereich der Einführöffnung 8 ausgehend
von der Einführöffnung 8 geschlitzt ist.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei auf gegenüberliegenden
Seiten vorgesehene Einschnitte 10 vorgesehen.
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Obwohl
es grundsätzlich möglich ist, das Haltemittel
in Art eines Dichtrings oder einer Dichtscheibe auszubilden, die
am oberen Einlaufende zu befestigen ist, ist bei der dargestellten
Ausführungsform vorgesehen, daß das Haltemittel 7 als
Kappe ausgebildet ist, die aus elastischem Material besteht und
an der oberen Stirnseite 11 die Einführöffnung 8 aufweist.
Zur Befestigung der Kappe ist am oberen Einlaufende 5 ein
oberes Endstück 12 vorgesehen, auf das die Kappe
aufgeschoben und dadurch mit diesem fest verbunden ist. Die Verbindung
kann dabei derart sein, daß der lichte Innendurchmesser
der Kappe geringer ist als der Außendurchmesser des oberen
Endstücks 12, so daß sich ein Reibschluß ergibt.
Zusätzlich oder alternativ kann die Kappe auch mit dem
oberen Endstück 12 verklebt oder verschweißt
sein. Die Kappe ist dabei derart auf das obere End stück 12 aufgeschoben,
daß sich zwischen der Stirnseite 11 der Kappe
und der Oberseite 13 des Endstücks 12 ein
Abstand a bzw. ein Zwischenraum ergibt. Da die Kappe insgesamt aus
elastischem Material, wie einem elastischen Kunststoff, besteht,
wird durch den Zwischenraum eine zusätzliche Flexibilität und
Elastizität des Haltemittels 7 erzielt, was das
Aufschieben auf das Leitungsende erleichtert.
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Die
Einrichtung 1 weist weiterhin ein Schlauchhaltelement 14 auf,
das mit einer Schlauchführungsöffnung 15 versehen
ist. Die Schlauchführungsöffnung 15 weist
einen lichten Querschnitt auf, der zumindest geringfügig
größer ist als der Außendurchmesser des
Schlauches 4, so daß der in der Schlauchführungsöffnung 15 angeordnete
Schlauch 4 im ausgezogenen oder aber auch im nichtausgezogenen
Zustand grundsätzlich relativ zum Schlauchhaltelemente 14 in
axialer Richtung A bewegbar ist.
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Zur
lösbaren Befestigung der Einrichtung 1 am Behältnis 2 ist
ein Befestigungsmittel 16 am Schlauchhalteelement 14 vorgesehen,
wie dies an unterschiedlichen Behältnissen 2 in
den 1 und 2 dargestellt ist. Aufgrund
der Befestigung des Schlauchhalteelements 14 am Behältnis 2 ist
der Schlauch gegenüber dem Behältnis 2 und
dem daran befestigten Schlauchhalteelement 14 relativ bewegbar.
Damit der Schlauch 4 nicht aus dem Schlauchhalteelement 14 herausgezogen
werden kann, ist am oberen Einlaufende 5 das zuvor bereits
erwähnte obere Endstück 12 vorgesehen,
während am unteren Einlaufende 6 ein unteres Endstück 17 vorgesehen ist.
Das obere Endstück 12 und das untere Endstück 17 wirken
dabei als Anschlag bei Bewegung des Schlauches 4 in axialer
Richtung A im nicht ausgezogenen Zustand relativ zum Schlauchhaltelement 14. Letztlich
ist der Außendurchmesser der Endstücke 12, 17 größer
als der lichte Durchmesser der Schlauchführungsöffnung 15.
Wird der Schlauch 4 aus der in 3 dargestellten
Stellung in axialer Richtung A herabbewegt, kommt es zu einem Anschlagen
der Ringfläche 18 des oberen Endstücks 12 auf
der oberen Ringfläche 19 des Schlauchhalteelements 14,
während bei einer Aufwärtsbewegung des Schlauches
in axialer Richtung A die Ringfläche 20 an der
unteren Ringfläche 21 des Schlauchhalteelements 14 anschlägt.
Letztlich wird durch das obere Endstück 12 und
das untere Endstück 17 ein Verbleiben des Schlauches
im Schlauchhalteelement 14 sichergestellt. Der Einfachheit
halber handelt es sich bei den Endstücken 12, 17 im übrigen
um baugleiche Bauteile, was kostengünstig in der Hers tellung
ist. Zur Befestigung kann der Schlauch 4 mit den Endstücken 12, 17 verschraubt
und/oder verklebt und/oder verklemmt sein.
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Wie
sich im übrigen insbesondere aus 3 ergibt,
ist das Schlauchhalteelement 14 ring- oder hülsenförmig
ausgebildet. Dabei ist es so, daß weder das Schlauchhaltelementen 14 als
solches noch ein mit dem Schlauchhalteelement 14 verbundenes
Bauteil in axialer Richtung über den Schlauch 4 oder
gar die Endstücke 12, 17 übersteht.
Die maximale Länge der Einrichtung 1 im zusammengezogenen
Zustand erstreckt sich also vom oberen Einlaufende 5 zum unteren
Einlaufende 6.
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Grundsätzlich
kann das Befestigungsmittel 16 als Schraub-, Rast- oder
Klemmverbindung ausgebildet sein. In den einzelnen Figuren sind
jeweils Rastverbindung dargestellt. Dabei ist es vorliegend so,
daß am Schlauchhalteelement 14 eine Aufnahme 22 zur
wahlweisen Anordnung unterschiedlicher Befestigungselemente 23, 24 vorgesehen
ist. In 3 und 4 ist ein
Befestigungselement 23 zur Vertikalbefestigung, das heißt
zur Befestigung an einer im wesentlichen vertikal verlaufenden Wandung
vorgesehen, also bei einer Einbausituation, wie sie beispielsweise
bei einem Putzeimer auftritt. Das Befestigungselement 23 weist
zunächst einen Fixierschenkel 25 auf, der vorliegend
vertikal verläuft. Der Fixierschenkel 25 ist in
die schlitzartige Aufnahme 22 einsetzbar, die durch einen
entsprechenden äußeren Halteschenkel 26 gebildet
wird. An den Fixierschenkel 25 schließt sich ein
im wesentlichen horizontal verlaufender Schenkel 27 an,
der zum Übergreifen des oberen Randes des Eimers vorgesehen
ist. Seitlich an den Schenkel 27 schließt sich
der eigentliche Rastschenkel 28 an, der einwärts
gerichtet ist. Es versteht sich, daß der zwischen dem Fixierschenkel 25,
dem Schenkel 27 und dem Rastschenkel 28 gebildete
Zwischenraum 29 derart ausgebildet ist, daß in
ihm der Randquerschnitt des Eimers aufgenommen werden kann. Schließlich
schließt sich an den Rastschenkel 28 ein nach
außen abgewinkelter Griffabschnitt 30 an, um das
Befestigungselement 23 in einfacher Weise lösen
zu können.
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Das
in 5 dargestellte Befestigungselement 24 dient
der Horizontalbefestigung, das heißt zur Befestigung an
einer im wesentlichen horizontal verlaufenden Wandung. Dabei schließen
sich an den im wesentlichen vertikal verlaufenden Fixierschenkel 25 ein
oberer Rastschenkel 31 und ein unterer Rastschenkel 32 an.
Der zwischen den Rastschenkeln 31 und 32 vorgesehene
Schlitz 33 hat vorzugsweise eine solche Form, die etwa
dem üblichen Profil der horizontalen Wandung einer Gießkanne
im Bereich der Einfüllöffnung entspricht. Vorliegend
ist der Schlitz 33 endseitig nach unten hin abgewinkelt.
Zu seinem freien Ende hin ist der Schlitz 33 nach außen hin
geöffnet. Die Rastschenkel 31 und 32 sind
voneinander weggeführt, so daß sich eine Einführöffnung 34 ergibt.
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Sowohl
bei der Ausführungsform gemäß 4 als
auch bei der Ausführungsform gemäß 5 können
der Rastschenkel 28 als auch die Rastschenkel 31, 32 zumindest
teilweise mit einem rutschfesten Kunststoff beschichtet oder bezogen sein.
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Wie
sich im übrigen aus 3 ergibt,
ist der Schlauch 4 ziehharmonikaartig ausgebildet und zwar derart,
daß er sich automatisch aus einem ausgezogenen Zustand,
sei es nun geringfügig oder maximal ausgezogen, aufgrund
der Eigenflexibilität in den zusammengezogenen Anfangszustand,
wie er in 3 dargestellt ist, zusammenzieht.
Erreicht wird dies vorzugsweise durch eine Spiralfeder 35,
die sich über die Länge des Schlauches 4 erstreckt
und quasi den Schlauchgrundkörper bildet. Auf die Spirale
aufgebracht ist eine flexible flüssigkeitsdichte Außenhaut 36.
Im nicht ausgezogenen Zustand, wie er in 6 im unteren
Teil dargestellt ist, liegt die Außenhaut 36 eingefaltet
zwischen den einzelnen Windungen der Spirale 35, während
die Außenhaut 36 gestreckt wird, wenn der Schlauch 4 auseinandergezogen wird,
wie dies im oberen Teil der 6 dargestellt
ist.
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In
den 7 bis 10 sind jeweils Ausführungsformen
dargestellt, bei denen die Einrichtung 1 und das Behältnis 2 jeweils
eine Baueinheit bilden, wobei der Schlauch 4 mit seinem
oberen Einlaufende 5 und seinem unteren Einlaufende 6 fest
mit dem Behältnis 2 verbunden ist. Im Unterschied
zu den zuvor beschriebenen Ausführungen ist es so, daß das
ring- oder hülsenförmig ausgebildete Schlauchhalteelement 14 fest
mit dem Behältnis 2 verbunden ist. An der Funktion
der Einrichtung 1 und ihrer Ausbildung, so wie dies zuvor
beschrieben worden ist, ändert dies nichts. Lediglich die
lösbare Verbindbarkeit des Schlauchhalteelements 14 entfällt.
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Bei
der in 7 dargestellten Ausführungsform, bei
der das Behältnis 2 als Eimer ausgebildet ist,
befindet sich das Schlauchhalteelement 14 am oberen Randbereich 37 des
Eimer. Vorzugsweise ist das Schlauchhalteelement 14 fest
einge gossen. Aufgrund der Anordnung im oberen Bereich des Eimers steht
das obere Einlaufende über den Eimerrand 38 über.
Bei der Ausführungsform gemäß 7 ist
es nun so, daß an der Außenwandung 39 eine
nach außen ausgebauchte Aufnahme 40 zur Anordnung
der Einrichtung 1 vorgesehen ist. Der freie Querschnitt der
Aufnahme 40 ist so gewählt, daß die Einrichtung 1 in
der Aufnahme 40 in axialer Richtung bewegbar ist. Die Aufnahme 40 ist
nach außen hin geschlossen, zum freien Eimerquerschnitt
jedoch zumindest im wesentlichen über ihre gesamte Länge
geöffnet. Im übrigen erstreckt sich die Aufnahme 40 über
die gesamte Höhe des Eimers. Der Eimerrand 38 als
solcher ist umlaufend und durchgehend, und zwar auch im Bereich
der Aufnahme 40.
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Im übrigen
sei darauf hingewiesen, daß, wenngleich lediglich ein kreisrunder
Eimer dargestellt ist, auch andere Eimerformen, beispielsweise ovale oder
eckige Formen, ohne weiteres möglich sind. Dabei bedeutet
der "freie Eimerquerschnitt" die Fläche, die von dem jeweiligen
Eimerrand 38 eingeschlossen ist.
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In 8 ist
eine alternative Ausführungsform dargestellt, bei der das
Schlauchhaltelement 14 in den freien Eimerquerschnitt hineinragt,
also eine Aufnahme, wie sie bei der Ausführungsform gemäß 7 vorgesehen
ist, nicht vorhanden ist.
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Nicht
dargestellt ist bei beiden Ausführungsformen der üblicherweise
bei Eimern vorgesehene Griff, der grundsätzlich an jeder
Stelle im oberen Randbereich 37 vorgesehen sein kann.
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Bei
der in 9 und 10 dargestellten Ausführungsform
handelt es sich bei dem Behältnis 2 um eine Gießkanne.
Hierbei ist das Schlauchhalteelement 14 neben der oberen
Gießkannenöffnung 41 in der oberen Wandung 42 der
Gießkanne angeordnet. Es handelt sich dabei um eine feste
Verbindung zwischen der oberen Wandung 42 und dem Schlauchhalteelement 14.
Die Anordnung der Einrichtung 1 an der Gießkanne
ist im übrigen so, daß sich die Einrichtung 1 seitlich
neben dem Gießkannengriff 43 befindet, so daß das
Herausziehen des Schlauches 4 durch den Gießkannengriff 43 nicht
behindert wird.
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Die
Montage der Einrichtung 1 erfolgt bei den in den 7 bis 10 dargestellten
Ausführungsformen üblicherweise herstellerseitig.
Hierzu wird vorzugsweise zunächst der Schlauch 4 endseitig
mit dem unteren Endstück fest verbunden.
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Dann
wird der Schlauch durch das Schlauchhalteelement 14 gesteckt,
so daß anschließend das obere Endstück
auf den Schlauch 4 aufgesetzt wird. Bei der Ausführungsform
gemäß den 9 und 10 erfolgt
die Montage über die Gießkannenöffnung 41.
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Im übrigen
wird darauf hingewiesen, daß es bei der in den 7 bis 10 dargestellten
Ausführungsformen nicht unbedingt erforderlich ist, das
eingangs beschriebene flexible Haltemittel am oberen Einlaufende 5 vorzusehen,
wenngleich dies natürlich ohne weiteres möglich
ist.
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Die
Anwendung der erfindungsgemäßen Einrichtung 1 erfolgt
nun wie folgt. Zunächst wird die in 3 dargestellte
Einrichtung 1 über das Befestigungsmittel 16 am
Rand des Behältnisses 2 befestigt, sofern die
Einrichtung 1 nicht bereits fest mit dem Behältnis 2 verbunden
ist, wie dies in den 7 bis 10 dargestellt
ist. Die Einrichtung 1 liegt dann innerhalb des Behältnisses 2,
wobei das obere Endstück 12 auf dem Schlauchhalteelement 14 aufliegt. In
diesem Zustand, der beispielsweise in 1 dargestellt
ist, handelt es sich um die Nicht-Gebrauchsstellung. Zum Füllen
des Behältnisses 2 beispielsweise mit Wasser wird
nun manuell am oberen Endstück 12 gezogen. Der
Schlauch 4 wird dann zunächst noch im zusammengezogenen
Zustand innerhalb des Schlauchhalteelements 14 nach oben
bewegt, bis das untere Endstück 17 an dem Schlauchhalteelement 14 anschlägt.
Das weitere Ziehen am Schlauch 4 führt dazu, daß der
Schlauch 4 auseinandergezogen wird. Je nach Art und Ausbildung
des Schlauches können unterschiedliche Auszugslängen zwischen
1 und 3 Meter realisiert werden. Bei Sonderausführungen
sind auch größere Längen möglich. Das
Ende des Ausziehvorgangs bildet das Aufschieben der Kappe auf den
Wasserhahn bzw. die Armatur 3, wo aufgrund des Reibschlusses
die Kappe selbsttätig hält. Anschließend
kann das Wasser eingefüllt werden. Nach Beendigung des
Einfüllvorganges wird die Kappe vom Ende der Armatur 3 abgezogen,
wobei der Schlauch 4 sich selbsttätig zusammenzieht. Schließlich
kann der zusammengezogene Schlauch 4 in axialer Richtung
zurück in den Nicht-Gebrauchszustand fallen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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