Dose zur Aufnahme eines Getränks, mit einem aufreißbaren Verschluß
Die Erfindung betrifft eine Dose zur Aufnahme eines Getränks, mit einem aufreißbaren Verschluß, der im Bereich des Deckels der Dose angeordnet ist und einen eine Entnahmeöffnung in dem Deckel verschließenden Verschlußteil sowie einen Ring zur Handhabung des Verschlußteils aufweist. Derartige Dosen sind bekannt. Sie dienen in aller Regel zur Aufnahme von limonadenartigen Getränken, aber auch von Bier, Fruchtsäften u. dgl .. Die Dose besitzt in der Regel zylindrische Grundform, wobei der Boden einstückig mit der Zylinderwandung ausgebildet ist . Im oberen Bereich ist die Zylinderwandung durch einen aufgebördelten Deckel geschlossen. Im Deckel ist ein Verschlußteil gebildet, der aus dem Material des Deckels durch eine durchtrennbare Schwächungslinie abgeteilt ist. Auf dem Deckel ist ein Ring zur Handhabung des Verschlußteils gelagert, der an einem Drehzapfen kippbar und
schwenkbar angeordnet ist. Durch entsprechende Handhabung des Rings läßt sich der Verschlußteil aus dem übrigen Material des Deckels auslösen. Der Verschlußteil kann mit dem Ring abgerissen, also gänzlich von dem übrigen Material des Deckels getrennt werden. Aus Umweltgründen ist es jedoch sinnvoller, die Ausbildung so zu gestalten, daß der Verschlußteil bei seinem Abtrennen durch die Handhabung des Rings in das Innere der Dose abgebogen wird und dort verbleibt .
Bei der Handhabung derartiger Dosen entsteht nach dem Öffnen eine relativ großflächige Entnahmeöffnung in dem Deckel, durch die das Getränk ausgegossen werden kann. Auch das unmittelbare Trinken an der Dose bzw. an deren Entnahmeöffnung ist möglich. Die Entnahmeδffnung ist jedoch andererseits so klein, daß der Doseninhalt bei geöffneter Dose nicht sichtbar ist. Da solche Dosen mit limonadenartigen Erfrischungsgetränken oft auch im Freien benutzt werden, z. B. bei Picknicks, besteht die Gefahr, daß Bienen, Wespen und andere Insekten, angelockt von dem meist zuckerhaltigen Getränk, durch die Entnahmeöffnung der Dose unbemerkt in das Innere gelangen und dort verbleiben. Wenn dann der nächste Schluck des Getränks aus dieser Dose entnommen wird, besteht die Gefahr, daß derartige Insekten in den Mund des Trinkenden gelangen. Dabei kommt es nicht selten zu einem Stich des Insekts in die Zunge oder an eine andere Stelle im Mund. Die nachfolgende Schwellung kann zu gefährlichen, ja sogar lebensbedrohenden, Situationen führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, hier Abhilfe zu schaffen und eine Dose der eingangs beschriebenen Art so weiterzubilden, daß die Gefahr des Zutritts von Bienen und anderen entsprechend großen Insekten bei geöffneter Dose erheblich reduziert ist.
Erfindungsgemäß wird dies bei einer Dose der eingangs beschriebenen Art dadurch erreicht, daß die Dose mit einer Schutzplatte versehen ist, die nach dem Öffnen der Dose in einer Schutzstellung die Entnahmeöffnung der geöffneten Dose abdeckt und das
Eindringen einer Biene oder eines anderen Insekts in den Innenraum der geöffneten Dose verhindert .
Durch die Erfindung wird der Dose eine Schutzplatte zugeordnet, die in Größe und Gestalt auf die Entnahmeöffnung abgestimmt ist. Die Schutzplatte kann an der Dose ortsfest oder ortsveränderlich angebracht sein. Es ist aber auch möglich, der Dose eine Schutz- platte nach Art eines Aufklebers zuzuordnen, der nach dem Öffnen der Dose so auf dem Deckel der Dose geklebt wird, daß die Entnahmeöffnung abgedeckt ist. Die Schutzplatte muß nicht unbedingt die gesamte Fläche der Entnahmeöffnung abdecken. Es kann auch ein schmaler Randbereich stehenbleiben, dessen Breite so gering ist, daß auch hier das Eindringen einer Biene oder eines anderen Insekts in den Innenraum der geöffneten Dose nicht möglich ist.
Für die Ausbildung der Schutzplatte gibt es zahlreiche Realisierungsmöglichkeiten, von denen einige nachfolgend im einzelnen beschrieben werden. Die Schutzplatte kann beispielsweise als durchgehende Platte ohne jegliche Durchbrechungen ausgebildet sein. Eine solche Schutzplatte ist dann zweckmäßig schwenkbar am Deckel gelagert, so daß sie zum Trinken aus der Dose von der Entnahmeöffnung abgeschwenkt werden kann, während sie in den trinkfreien Pausen so vor bzw. über die Entnahmeδffnung verbracht wird, daß sie ihren Schutzzweck erfüllt.
Es ist aber auch möglich, daß die Schutzplatte eine Mehrzahl von Durchbrechungen aufweist, und daß der freie Querschnitt jeder Durchbrechung eine das Eindringen einer Biene oder eines anderen Insekts in die geöffnete Dose verhindernde Größe und/oder Gestalt aufweist . Die Anordnung von Durchbrechungen an der Schutzplatte ermöglicht es, die Schutzplatte auch während des Trinkens im Bereich der Entnahmeöffnung zu belassen. Dann kann zwar das Getränk durch die Durchbrechungen in der Schutzplatte ausgegossen oder getrunken werden, der Zutritt von Bienen, Wespen, Fliegen und entsprechenden Insekten ist jedoch verhindert. Die Größe und/oder Gestalt der Durchbrechungen ist so ausgebildet, daß die angestrebte Schutzwirkung erreicht wird.
Die Durchbrechungen in der Schutzplatte können wiederum in verschiedener Weise ausgebildet sein. So ist es möglich, daß die Schutzplatte mit ihren Durchbrechungen als Lochplatte oder Gittersieb ausgebildet ist. Die Schutzplatte besitzt eine Vielzahl z. B. kreisrunder Durchbrechungen, deren Durchmesser im Bereich eines oder weniger Millimeter liegt. Die Schutzplatte kann auch aus einem siebartigen Gewebe bestehen oder einen solchen Bereich aufweisen.
Für die Anordnung der Schutzplatte relativ zur Dose gibt es wiederum zahlreiche Möglichkeiten. Vorzugsweise kann die Schutz- platte im Bereich des zur Handhabung des Verschlußteils dienenden Rings vorgesehen sein. Der Ring ist in der Regel aus dünnem Blech hergestellt und randseitig durch Einrollungen verstärkt. Er besitzt bisher eine Ausnehmung, die dem erleichterten Ergreifen des Rings dienen soll . Gleichwohl ist diese Ausnehmung so klein, daß das Eindringen eines Fingers in die Ausnehmung nicht möglich ist. Diese Ausnehmung bzw. dieser Freiraum kann durch Umgestaltung genutzt werden, um die Schutzplatte zu realisieren. Auch hierbei kann die Schutzplatte wiederum als durchgehende geschlossene Platte oder als mit Durchbrechungen versehene Platte ausgebildet sein. Da der Ring bisher ohnehin schwenkbar um eine Vertikalachse an dem Deckel der Dose angeordnet bzw. gelagert ist, besteht die einfache Möglichkeit, den Ring für die Doppelfunktion zu nutzen. Er dient einmal zur Handhabung des Verschlußteils. Wenn der Verschlußteil unter Bildung der Entnahmeöffnung in das Innere der Dose abgeschwenkt worden ist, kann der Ring mit seiner Schutzplatte um die Vertikalachse um etwa 180° verschwenkt werden, so daß er über die gebildete Entnahmeöffnung zu liegen kommt und dort seine Schutzfunktion erfüllt. Da der Ring mit der Schutzplatte in dieser Schutzstellung die Entnahmeöffnung nicht hermetisch abschließt, sondern sich in einer gewissen, wenn auch kleinen Entfernung oberhalb der Entnahmeöffnung befindet, kann sogar die Entnahme von Getränk in dieser Schutzstellung erfolgen, ohne daß der Ring und die Schutzplatte zurückverschwenkt werden. Damit ist gleichzeitig sichergestellt, daß sich nach dem Gebrauch der Dose wie
bisher nur ein Teil ergibt, welches entsorgt werden muß.
Die Schutzplatte kann also in der Öffnung des Rings angeordnet sein. Die Schutzplatte kann aus dem Material des Rings einstückig hergestellt sein. Es ist aber auch möglich, bei dem Umbördeln des Randes des Rings die Schutzplatte als separates Teil mit dem Ring dauerhaft zu verbinden.
In einer anderen vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Schutzplatte als separates Bauteil zwischen Ring und Deckel angeordnet ist und daß die Schutzplatte aus einer Bereitschaftsstellung um eine auf dem Deckel senkrecht stehende Schwenkachse in eine Schutzstellung verschwenkbar ist, in der sie die Entnahmeöffnung in dem Deckel abdeckt. Ähnlich wie der Ring ist die Schutzplatte, jedoch hier als separates, getrenntes Bauteil, an dem für die Anordnung des Rings ohnehin erforderlichen Schwenkzapfen getrennt zum Ring schwenkbar angeordnet. Auch damit besteht die Möglichkeit, nach dem Herstellen der Entnahmeöffnung durch die Handhabung über den Ring die Schutz- platte willkürlich über die Entnahmeöffnung zu verschwenken, so daß sie ihre Schutzfunktion erfüllt.
Die Schutzplatte kann aber noch an grundsätzlich anderer Stelle als in Verbindung mit dem Ring an der Dose angeordnet sein oder werden. So besteht eine Möglichkeit darin, daß die Schutzplatte außen am Deckel ortsfest angeordnet ist und den nach innen umbiegbaren Verschlußteil der Entnahmeöffnung abdeckt . Die Schutzplatte ist in diesem Falle mit Durchbrechungen versehen und kann als Metallteil, als Gitter, als Aufkleber aus Papier o. dgl . ausgebildet sein. Sie ist oder wird außen am Deckel ortsfest so befestigt, daß sie mit ihrem Umfang den Verschlußteil, nach dessen Abschwenken die Entnahmeöffnung gebildet wird, abdeckt . Die Schutzplatte verbleibt während des Gebrauches der Dose an Ort und Stelle. In besonders vorteilhafter Ausführungsform ist die Schutzplatte als Aufkleber ausgebildet. Der Aufkleber kann aus Papier, Kunststoff o. dgl. bestehen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, daß die Schutzplatte innen am Deckel ortsfest angeordnet ist und den abreißbaren Verschlußteil der Entnahmeöffnung abdeckt. Diese Version wird in der Regel dann eingesetzt, wenn der Ring und der Verschlußteil beim Öffnen der Dose, also beim Herstellen der Entnahmeöffnung, von der Dose gänzlich abgetrennt werden oder wenn es möglich ist, den Verschlußteil nach außen ab- und hinwegzuschwenken, damit die innen am Deckel angeordnete Schutzplatte nicht beeinträchtigt wird.
Bei allen aufgezeigten Ausführungsformen besteht die Möglichkeit, daß die Schutzplatte ein das Hindurchstecken eines Trinkhalmes gestattendes Loch aufweist. Dies kann also sowohl bei ansonsten geschlossen durchgehender Schutzplatte der Fall sein oder auch dann, wenn die Schutzplatte mit Durchbrechungen versehen ist . Das Loch für das Hindurchstecken eines Trinkhalms ist in der Regel größer als die Durchbrechungen.
Die Erfindung wird anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele weiter erläutert und beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf den Deckel der Dose in einer ersten Ausführungsform der Schutzplatte,
Fig. 2 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 1, jedoch mit einer anders ausgebildeten Schutzplatte,
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform mit durchgehender Schutz- platte,
Fig. 4 einen Vertikalschnitt durch den oberen Teil der Dose mit der Anordnung der Schutzplatte in einer weiteren Ausführungsform,
Fig. 5 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 4 bei einer weiteren Ausführungsform,
Fig. 6 eine symbolhafte Darstellung der Schutzplatte relativ zum Deckel der Dose, und
Fig. 7 die Anordnung der Schutzplatte unterhalb des Deckels der Dose .
In Fig. 1 ist eine Dose 1 mit ihrer Draufsicht von oben auf einen Deckel 2 dargestellt . Die Dose 1 weist eine Seitenwandung 3 auf, mit der der Deckel auf herkömmliche Weise verbunden, beispielsweise gebördelt, ist. Aus dem Material des Deckels 2 ist durch einen Anschnitt 4 ein Verschlußteil 5 gebildet. Es versteht sich, daß der Anschnitt 4 das Material des Deckels nicht vollständig durchsetzt, sondern die Dichtheit der Dose garantiert . Andererseits ist der Verschlußteil 5 in bekannter Weise austrennbar bzw. abschwenkbar, so daß nach diesem Öffnen der Dose in dem Deckel 2 eine Entnahmeöffnung 6 entsteht, deren Gestalt dem Umriß des Verschlußteils 5 entspricht und durch die das in der Dose befindliche Getränke entnommen werden kann.
Etwa im Mittelbereich des Deckels 2 ist ein Lagerzapfen 7 angeordnet, durch den eine sich im wesentlichen vertikal zur Fläche des Deckels 2 erstreckende Schwenkachse 8 realisiert wird. Der Lagerzapfen 7 dient der Anordnung eines Rings 9 oberhalb des Deckels 2. Der Ring 9 weist einen Fortsatz 10 auf, der zur Handhabung des Verschlußteils 5 dient. Insbesondere ermöglicht es der Ring 9, durch einen Aufziehvorgang, also ein Verschwenken um eine parallel zur Fläche des Deckels 2 liegende Achse, den Verschlußteil 5 im Bereich des Anschnitts 4 von dem übrigen Material des Deckels 2 zu lösen und in Richtung auf den Innenraum der Dose abzuschwenken, so daß auf diese Weise die Dose geöffnet werden kann und die Entnahmeöffnung 6 entsteht .
Der Dose 1 ist eine Schutzplatte 11 zugeordnet. Die Schutzplatte 11 besteht bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 aus einem Gittersieb 12, also aus einem Gewebe aus Drähten, zwischen denen sich Durchbrechungen 13 erstrecken bzw. bilden. Die Größe der hier etwa mit quadratischer Gestalt ausgebildeten Durchbrechun-
gen 13 liegt in der Regel zwischen etwa 1 und 3 mm. Die Schutzplatte 11 weist darüber hinaus ein etwas größeres Loch 14 auf, dessen Durchmesser auf den Außendurchmesser eines Trinkhalms abgestimmt ist. Die Schutzplatte 11 bzw. das Gittersieb 12 können aus dem Material des Rings 9 einstückig mit diesem hergestellt sein. Es ist auch möglich, die Schutzplatte 11 als separates Bauteil auszubilden und mit dem randseitigen Umbördeln des Rings 9 mit diesem dauerhaft zu verbinden.
Die Handhabung der Dose 1 geschieht wie folgt :
Zunächst wird der Ring 9 in der gewohnten Weise so durch Abkippen hochgeschwenkt, daß sein Fortsatz 10 auf den Verschlußteil 5 auftrifft. Dadurch wird der Anschnitt 4 durchtrennt, der Verschlußteil 5 in Richtung auf den Innenraum der Dose abgebogen und so die Entnahmeöffnung 6 gebildet. Die Entnahme des Getränks ist so möglich, sei es durch Ausgießen, sei es durch direktes Trinken an der Dose 1. Oft erfolgt die Entnahme so, daß nur ein Teil des Getränks aus der Dose entnommen wird. Um nun die Dose mit ihrer Entnahmeöffnung 6 vor dem Eindringen von Bienen, Wespen und ähnlichen Insekten zu schützen, wird der Ring 9 mit der Schutzplatte 11 um die Schwenkachse 8 des Lagerzapfens 7 um etwa 180° verschwenkt, so daß er vor bzw. über die Entnahmeoffnung 6 gelangt. Durch diesen Verschwenkvorgang gelangt die Schutzplatte 11 aus der in Fig. 1 dargestellten Bereitschaftsstellung in ihre Schutzstellung. Da die Durchbrechungen 13 das Eindringen einer Biene oder ähnlicher Insekten wirksam verhindert, kann die Dose bedenkenlos zum wiederholten Trinken bzw. Ausgießen genutzt werden. Zu diesem Zweck kann die Schutzplatte 11 wiederum in ihre BereitSchaftsstellung verbracht werden, so daß die Entnahmeöffnung 6 gänzlich frei bzw. zugänglich wird. Für ein einfaches Ausgießen des Getränks aus der Dose ist das Zurückschwenken der Schutzplatte 11 in die Bereitschaftsstellung nicht einmal erforderlich. Es versteht sich, daß das Loch 14 in der Schutzstellung dazu benutzt werden kann, um einen Trinkhalm von außen in das Innere der Dose einzufädeln. Auch hier wird bei einem erneuten Trinken die Schutzstellung nicht verlassen. Der Trinkhalm verbleibt vielmehr in dem Loch 14, bis die Dose ganz-
lieh geleert ist.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform kann zunächst auf die Beschreibung der Fig. 1 in vollem Umfange Bezug genommen werden. Die Schutzplatte 11 ist hier jedoch als Lochplatte 15 ausgebildet. Die Durchbrechungen 13 sind als kreisrunde Ausnehmungen vorgesehen. Auch hier kann wiederum ein Loch 14 für einen Trinkhalm vorgesehen sein.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 3 ist wiederum ganz ähnlich aufgebaut. Hier besitzt jedoch die Schutzplatte 11 keine Durchbrechungen 13. Sie ist vielmehr als durchgehende Platte 16 ausgebildet . Bei der Handhabung erfolgt hier zweckmäßig bei jedem Trinkvorgang ein Hin- und Herschwenken aus der Bereit- Schaftsstellung in die Schutzstellung bzw. umgekehrt. Fig. 4 zeigt eine weitere Ausführungsform der Dose 1 mit Schutzplatte 11. Die Schutzplatte 11 ist hier nicht dem Ring 9, sondern von vornherein der Entnahmeöffnung 6 zugeordnet. Die Schutzplatte 11 besitzt Durchbrechungen 13 und ist außen am Deckel 2 befestigt, und zwar so, daß der Verschlußteil 5 überspannt und abgedeckt wird. Diese Ausführungsform wird insbesondere in Verbindung mit einem nach innen abschwenkbaren Verschlußteil 5 benutzt, wie des in gestrichelter Linienführung angedeutet ist . Die Schutzplatte 11 verbleibt während des gesamten Verbrauchs an Ort und Stelle und wird zusammen mit der Dose 1 entsorgt. Die Schutzplatte 11 kann aus Metall, Kunststoff, Papier o. dgl. bestehen.
Fig. 5 zeigt eine weitere Ausführungsform, bei der die Schutz- platte 11 direkt aus dem Material des Deckels 2 gebildet ist. Der Verschlußteil 5 ist dem Innenraum der Dose 1 zugekehrt unterhalb der Schutzplatte 11 angeordnet. Er dichtet die Schutz- platte 11 ab. Zur Entnahme des Getränks wird die Verschlußplatte 5 mit Hilfe des Rings 9 nach innen abgeschwenkt, so daß die Durchbrechungen 13 der Schutzplatte zu Entnahmezwecken genutzt werden können.
Die Fig. 6 und 7 zeigen schematische Darstellungen des Deckels
2, wobei der Übersichtlichkeit halber der Ring 9 und das Verschlußteil 5 nicht dargestellt bzw. nicht besonders kenntlich gemacht sind. Diese Darstellungen sollen verdeutlichen, daß die Schutzplatte 11 oberhalb (Fig. 6) oder unterhalb (Fig. 7) des Deckels 2 angeordnet sein kann. Wenn die Schutzplatte 11 unterhalb des Deckels 2, also dem Innenraum zugekehrt, angeordnet ist, wird vorzugsweise ein aus dem Deckel austrennbares Verschlußteil 5 eingesetzt, welches allein oder in Verbindung mit dem Ring von der Dose abgerissen und damit abgetrennt werden kann, um durch die Durchbrechungen 13 in der Schutzplatte 11 eine Entnahme des Getränks zu ermöglichen.
B E Z U G S Z E I C H E N L I S T E
1 - Dose 11 - Schutzplatte
2 - Deckel 12 - Gittersieb
3 - Seitenwandung 13 - Durchbrechung
4 - Anschnitt 14 - Loch
5 - Verschlußteil 15 - Lochplatte
6 - Entnahmeδffnung 16 - durchgehende Platte
7 - Lagerzapfen
8 - Schwenkachse
9 - Ring
10 - Fortsatz