Beschreibung
Oberfläche von keramischem Material mit hydrophoben oder ultraphoben Eigenschaften und Verfahren zu ihrer
Erzeugung
Die Erfindung betrifft eine Oberfläche von keramischem Material, mit hydrophoben oder ultraphoben Eigenschaften sowie ein Verfahren zu ihrer Erzeugung.
Es sind verschiedene Verfahren bekannt, bei denen Oberflächen von Gegenständen mit selbstreinigenden oder leicht zu reinigenden Oberflächen versehen werden, insbesondere solche Oberflächen, die mit Wasser in Berührung kommen. Dazu werden organische Verbindungen wie Paraffine, Organosilane, Fluorsilane oder sogenannte Hybridpolymere aufgetragen und an der Oberfläche fixiert. Häufig werden diese Verfahren in Verbindung mit einer Erhöhung der Oberflächenrauhigkeit, wie in WO96/04 123, US-A-3 354 022, CH-A-268 258, DE-A-19 746 053, DE-A-19 803 787 oder DE19 947 524 beschrieben, angewendet.
Die mechanische und chemische Beständigkeit derart erzeugter Oberflächen ist jedoch gering, da grundsätzlich durch die Erhöhung der Rauhigkeit eine Verminderung der Beständigkeit einhergeht. Es sind andere Verfahren bekannt, bei denen Haltbarkeit dadurch erreicht wird, daß die Beschichtungsmaterialien in die kapillare Oberfläche von z. B. Dachziegeln eindringen und dadurch höhere Stabilität erreicht wird (EP1 076 050, EP1 072 571 ).
In DE69 508 369 wird eine Oberflächenbehandlung beschrieben, bei der ein Grundiermittel im Beschichtungsmaterial integriert wird. Hintergrund dafür ist die bessere Anbindung an verfügbare OH-Guppen der Oberfläche. In DE19 938 551 wird eine Beschichtung beschrieben, bei der in einer ersten Stufe ein Metalloxidsol aufgetragen und verfestigt wird und danach die funktionale Beschichtung in Form eines Organosilans erfolgt. Durch die Verfügbarkeit von freien OH-Gruppen der
Metalloxide in einer porösen Schicht soll damit die Haltbarkeit erhöht werden.
Auch bei diesen Verfahren ist die Beständigkeit begrenzt, da in jedem Fall die Stabilität der Organosilan-Bindung für die chemische und mechanische Beständigkeit ausschlaggebend ist, und durch die beschriebene Rauhigkeit die Beständigkeit ungünstig beeinflußt wird.
Ferner ist es bekannt, bei Silikon- bzw. PTF/PTEE-Beschichtungen (von Kochgeschirr oder Backblechen) eine Zwischenschicht aufzutragen, die die Haltbarkeit bzw. Festigkeit erhöht. Diese Zwischenschichten zeichnen sich in der Regel durch verhältnismäßig große Schichtdicken aus und verändern dadurch die Oberflächencharakteristik. Diese Verfahren werden üblicherweise nicht für silikatkeramische Gegenstände verwendet.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, Oberflächen zu schaffen, die die größtmögliche mechanische und chemische Beständigkeit der hydrophoben bzw. ultraphoben bzw. sonstiger gewünschter Eigenschaften aufweisen, und sich idealerweise selbständig regenerieren.
Erfindungsgemäß wird dies durch ein Verfahren gemäß Patentanspruch 1 erreicht. Somit wird erfindungsgemäß die Erzeugung von speziell strukturierten hydrophoben Oberflächen vermieden und gleichzeitig größtmögliche Beständigkeit der Oberflächeneigenschaften erreicht.
Weiterhin wird erfindungsgemäß vermieden, daß bei den bekannten
Verfahren zwar die Selbstreinigungswirkung erhöht werden kann, dafür aber durch die strukturierte und damit künstlich vergrößerte bzw. rauhere Oberfläche die chemische und mechanische Beständigkeit abnimmt.
Auf die Zwischenschicht wird die hydrophobe bzw. ultraphobe äußere Schicht aufgetragen, die aufgrund der festen chemischen Verbindung der Zwischenschicht an die Oberfläche des Gegenstandes
sowie der äußeren Schicht an bzw. in der Zwischenschicht maximale chemische und mechanische Beständigkeit aufweist.
Die Gegenstände, die erfindungsgemäß mit einer hydrophoben bzw. ultraphoben Oberfläche versehen werden können, sind z. B.
Gegenstände aus keramischem Material wie z. B. Dachziegel,
Vormauerziegel, grobkeramische Fliesen oder Platten, Wand- und
Bodenfliesen und sanitärkeramische Produkte.
Die äußere Schicht vermittelt insbesondere hydrophobierende bzw. ultraphobierende sowie selbstreinigende und schmutzabweisende Eigenschaften. Aber auch die Abrieb- bzw. Kratzfestigkeit von Werkstoffen kann durch die Zwischenschicht erhöht werden. Auch spezielle chemische Eigenschaften wie z. B. "Anti-Graphity"- Beschichtung können durch die äußere Schicht erzielt werden.
Besonders vorteilhaft läßt sich die Zwischenschicht dazu verwenden, um in der Zwischenschicht selbst antibakterielle Eigenschaften zu erzielen. So kann in die vorgeschlagene Zwischenschicht Hg, Ag, Cu, Zn, Fe, Pb, Bi oder photocatalytisches Tiθ2, vorzugsweise Ag, Cu oder Zn eingelagert werden, wodurch antibakterielle Eigenschaften erzielt werden können.
Die vorteilhafte Wirkung, die erfindungsgemäß durch die Oberflä- chenschicht erzielt wird, könnte dadurch erklärt werden (ohne daß die Erfindung durch diese theoretischen Ausführungen beschränkt wird), daß für die Anbindung von Beschichtungsmaterialien auf Silikaten überwiegend ein Mechanismus zugrunde liegt, der darauf beruht, daß freie OH-Gruppen ersetzt und Si-O-Si - Brücken gebildet werden. Bei der Her- Stellung von großtechnisch hergestellten silikatischen Werkstoffen wie Kalknatrongläsern oder keramischen Werkstoffen werden schmelz- punkternierigende Zusätze (Netzwerkwandler bei Gläsern) oder Flußmittel (bei keramischen Produkten oder Glasuren) zugegeben, um eine hinreichende Verarbeitbarkeit bei ausreichender Festigkeit zu erzielen. Dane-
ben erhalten insbesondere Rohstoffe für grobkeramische Produkte größere Mengen chemischer Verunreinigungen, die jedoch notwendig sind, um eine Verfestigung bei den angewendeten Brenntemperaturen zu ermöglichen. Als Nebeneffekt wird dabei jedoch in Kauf genommen, daß eigent- lieh sehr stabile Silikatgerüste oder Strukturen geschwächt werden. Im Inneren von Werkstoffen ist dies jedoch akzeptabel, weil durch dreidimensionale Vernetzung hinreichende Festigkeit erzielt wird.
An der Oberfläche liegen aber eine Vielzahl von Fehlstellen in den Silikatgerüsten oder -Strukturen vor. Diese Fehlstellen stehen insbesondere bei alkalihaltigen Silikat-Werkstoffen und damit annähernd allen großtechnisch hergestellten Silikat-Werkstoffen nicht für die Anbindung von üblicherweise verwendeten Beschichtungsmaterialien zur Verfügung.
Folglich wird erfindungsgemäß ein Verfahren vorgeschlagen, das eine optimale Anbindung von Beschichtungsmaterialien durch die maximale Anzahl verfügbarer OH-Gruppen an Gerüst- oder Netzwerkbildern ermöglicht und durch gezielte Kapillarporosität ein Eindringen der Beschichtung in die erzeugte Oberfläche ermöglicht.
Dies wird dadurch erreicht, daß auf die zu beschichtende Oberfläche von Gegenständen eine dünne Zwischenschicht aus anorganischen oder organischen Verbindungen von Silizium und ggf. zusätzlich von mindestens 2-wertigen, bevorzugt jedoch 4-wertigen Metallen aufgebracht wird. Diese dünne Zwischenschicht liegt praktisch im Mikrometerbereich, z. B. 0,01 - 50 μm, insbesondere 0, 1 - 5 μm. Es sind jedoch auch größere Schichtdicken denkbar, da dadurch eine größere Menge Beschichtungsmaterial deponiert werden kann. Negativ kann dabei lediglich die Veränderung der Oberflächencharakteristik sein.
Es eignen sich Sole oder Gele der entsprechenden Metalle, die in vergleichbarer Weise aufgetragen werden. Es ist ferner möglich, die Metalle in Form metallorganischer Verbindungen aufzubringen. Je nach
Werkstoff und Herstellungsverfahren kommen dafür andere Verbindungen oder Zusammensetzungen in Frage.
Während des Auftragens oder danach muß eine Wärmebehandlung erfolgen, bei der eine Temperatur anzuwenden ist, die ausreichend ist, um über Schmelzen oder keramisches Sintern maximale Festigkeit der Bindung der Zwischenschicht zu bewirken. Je nach der Natur des keramischen Materials, aus dem der Gegenstand besteht, liegt diese Temperatur bei 500 bis 1450 °C insbesondere bei 900 bis 1 300 °C. Durch die Wärmebehandlung wird eine Zwischenschicht geschaffen, die einerseits durch Schmelzen bzw. Sinterprozesse mit maximaler Festigkeit an den Werkstoffen gebunden ist, andererseits die größtmögliche Zahl freier OH-Gruppen für das Anbinden von Werkstoffen, die die äußere Schicht bilden aufweist. Die Zwischenschicht kann günstiger Weise nur so dick sein, daß die natürliche Rauhigkeit der zu beschichtenden Oberfläche nicht verkleinert wird. Im Hinblick auf die Beständigkeit ist es jedoch von Vorteil, eine Reduzierung der natürlichen Rauhigkeit anzustreben.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung wird die Verwendung von metallorganischen Verbindungen für die Erzeugung einer Zwischenschicht vorgeschlagen. Dabei werden entsprechende metallorganische Verbindungen auf die Oberfläche gebracht und durch thermisch aktivierte Reaktion bzw. Abspaltung der organischen Bestandteile die resultierende Metallverbindung gebildet. Dieses Verfahren ist dem Fachmann allgemein als Precursor-Technologie bekannt. Ein entscheidender Vorteil besteht darin, daß die Struktur und auch die Porosität der gebildeten Schicht gezielt beeinflußt werden kann. Die Verwendung von metallorganischen Verbindungen erlaubt es, über Länge oder geometrische Anordnung der Si-O-Ketten oder Netzwerke im
Ausgangsmolekül sowie über die Art der organischen Komponente die Struktur der resultierenden Schicht gezielt zu beeinflussen. So hinterlassen die beim Erhitzen entweichenden organischen Bestandteile Hohlräume, die im günstigsten Fall bis auf Molekülebene beeinflußt sind.
Günstig ist bei Verwendung langkettiger Ausgangsmoleküle ferner die Ausbildung von nadelig verfilzten Strukturen. Diese wirken wie auch bei verschiedenen Faserverbundwerkstoffen oder bei sekundärem Mullit in silikatkeramischen Werkstoffen festigkeitssteigemd.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, daß z.B. bei Verwendung von elastische Komponenten enthaltenden, metallorganischen Verbindungen die Möglichkeit geschaffen wird, die resultierende Struktur vor der endgültigen Erhitzung mechanisch zu beeinflussen. Dies kann dadurch geschehen, daß durch Polieren der aufgetragenen Schicht eine räumliche Ausrichtung der Moleküle erreicht werden kann, wodurch die resultierende Rauhigkeit zumindest positiv beeinflußt werden kann. Dies ist ferner durch die Art des Auftrages möglich. So sind durch mechanische Auftragsverfahren wie z. B. direkte oder indirekte Druckverfahren Möglichkeiten gegeben, mechanischen Einfluß auszuüben. Darüber hinaus ist es erfindungsgemäß möglich, durch Oberflächeneigenschaften der verwendeten organischen Komponenten die räumliche Verteilung von weiteren Komponenten wie zusätzlichen Metalloxiden oder Zusatzstoffen wie Sinterhilfs- oder Flußmittel oder anorganischen Bioziden in der Schicht zu beeinflussen. Dies kann z.B. dadurch geschehen, daß nach dem Lösen entsprechender metallorganischer Verbindungen Zusatzstoffe beigemengt werden, die an den organischen Bestandteilen anhaften, wodurch deren Wirkung im späteren Brand oder der späteren Nutzung gezielt beeinflußt werden kann. Eine chemische Einbindung auf molekularer Ebene, ähnlich der bekannten OrmocereM (OrmocereM = Organisch-Metallorganische-Ceramic; registriertes Markenzeichen des Fraunhofer-Instituts für Silikatforschung) ist in gleicher Weise denkbar. Ferner ist es möglich, Mischungen von organischen Verbindungen und entsprechenden Metallverbindung zu verwenden.
Ein weiterer Vorteil der Verwendung von metallorganischen Siliziumverbindungen besteht darin, daß z.B. über Silazane, Methychlorsilane, natürliche Ausgangsstoffe wie Reisschalen oder andere
Verbindungen eine SiC-Schicht gebildet werden kam, die erfindungsgemäß als Zwischenschicht fungiert.
Da SiC insbesondere bei erhöhten Temperaturen in oxidierender
Atmosphäre oxidische Passivierungsschichten an der Oberfläche ausbildet und derartige Schichten tribologisch hoch belastbar sind, sind diese
Schichten erfindungsgemäß in besonderer Weise für das Verfahren geeignet.
Von besonderem Vorteil ist bei beschriebenen Verfahren, daß eine kapillare Porosität in der Schicht erzeugt werden kann, die durch Kapillarkräfte ein Eindringen der äußeren Beschichtung in die so erzeugte Oberfläche unterstützt.
Weitere Untersuchungen haben gezeigt, daß es auch möglich ist, diese Kapillarporosität durch Zusatz entsprechender Verbindungen zu bzw.
Mischungen mit herkömmlichen Glasuren oder Engoben zu erzeugen.
Ebenso ist es möglich, natürliche oder künstliche organische Verbindungen zu verwenden, die als Ausbrennstoffe dienen. Günstig ist es, wenn diese
Stoffe fasrig sind, da dadurch die Bildung von Kapillaren gefördert wird. Besonders vorteilhaft sind Materialien, die nach dem Ausbrennen der organischen Bestandteile Verbindungen hinterlassen, die eine hohe Anzahl von OH-Gruppen aufweist, die für die Anbindung der äußeren Beschichtung günstig sind. So sind z.B. Reisschalen durch die Bildung von SiC in reduzierender Atmosphäre und anschließender Oxidation besonders geeignet. Auch feingemahlene Papierfasern sind gut geeignet, da in vielen
Papiersorten Kaoline enthalten sind, die nach dem Ausbrennen der organischen Bestandteile in den Poren verbleiben und gebunden werden.
Weiterhin ist es möglich Zusammensetzungen zu wählen, die bei der angewendeten Brenntemperatur nicht vollständig schmelzen und eine Kapillarporosität hinterlassen, wie dies bei verschiedenen Engoben der Fall ist. Auch auf naturgemäß kapillarporösen Oberflächen, wie engobierten Dachziegeln, läßt sich durch das erfindungsgemäße Verfahren eine gezielte Verbesserung der Kapillarität erreichen. Es ist ferner möglich, durch Auftrag
entsprechender Verbindungen auf poröse Oberflächen (ungebrannte oder gebrannte Gegenstände, mit oder ohne Glasur) eine gezielte Kapillarität zu erzeugen.
Besonders vorteilhaft ist, wenn sich unter der erzeugten, kapillarporösen Oberfläche Bereiche mit vergleichsweise erhöhter Porosität befinden, da in diesen Poren vermehrt Beschichtungsmaterial eingelagert werden kann, das durch die Kapillarwirkung der darüberliegenden Schicht an die Oberfläche transportiert wird.
Die in der ersten Stufe des erfindungsgemäßen Verfahrens erzeugte kapillarporöse Zwischenschicht bietet die Voraussetzung, um übliche organische Beschichtungen, wie Organosilane (Silikane, Silane oder sog. Hybridmaterialien), oder Beschichtungen auf Acryl- oder Polyurethanbasis mit maximaler chemischer und mechanischer Beständigkeit anzubinden. Dabei wird für die Zwischenschicht eine Dicke bevorzugt, die die natürliche Oberflächenrauhigkeit der Werkstoffe idealerweise nicht erhöht. Daneben bietet die erste Stufe des erfindungsgemäßen Verfahrens eine ideale Voraussetzung, um eine direkte chemische oder thermische Hydrophobierung der Oberfläche durch Austausch der OH-Gruppen durch hydrophobe Gruppen, z. B. Methylgruppen, durchzuführen.
Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht weiterhin darin, daß eine keramische Anbindung d.h. eine Anbindung, die auf Schmelz- oder Sinterprozessen beruht, der Zwischenschicht vorgeschlagen wird. Dadurch kann maximale Festigkeit erzielt werden. Zudem wird insbesondere auf glasierten Flächen bei Überschreiten der Erweichungstemperatur der Gläser durch Einschmelzen der Zwischenschicht eine Glättung der Oberfläche erreicht.
Ein entscheidender Vorteil nach dem erfindungsgemäßen Verfahren besteht darin, daß in Verbindung mit dem so erzeugten Kapillarsystem eine äußere, funktionale Beschichtung mit thermoplastischen und/oder dauerelastischen Eigenschaften aufgetragen wird. Dadurch wird erreicht,
daß das Beschichtungsmaterial bei Erhitzen durch Kapillarkräfte in das Innere transportiert wird. In umgekehrter Richtung wird es nach chemischem oder mechanischem Abtrag wieder an die Oberfläche zurücktransportiert. Es kann dadurch eine Regene erbarkeit dieser Oberflächen und damit größtmögliche Haltbarkeit der hydrophoben bzw. ultraphoben Eigenschaften erzielt werden, da der begrenzende Faktor nicht mehr die Beständigkeit der Anbindung der funktionalen Gruppe von z.B. Organosilanverbindungen ist.
Als Elastomere seien beispielsweise genannt: Acrylatkautschuk, Polyester-Urethankautschuk, bromierter Butylkautschuk, Polybutadien, chlorierter Butylkautschuk, chloriertes Polyethylen, Epichlorhydrin (Homopolymer), Polychloropren, sulfriertes Polyethylen, Ethylen-Acrylat- Kautschuk, Epichlorhydrin (Copolymere), Ethylen-Propylen-Terpolymer, schwefelvernetzt, Ethylen-Propylen-Copolymer, peroxidisch vernetzt, Polyether-Urethankautschuk, Ethylen-Vinylacetat-Copolymer,
Fluorkautschuk, Fluorsilicon-Kautschuk, hydrierter Nitrilkautschuk, Butylkautschuk, Dimethylpolysiloxan, Vinyl-haltig, Nitrilkautschuk, Naturkautschuk (synth. Polyisopren), Thioplaste, Polyfluorphosphazene, Polynorbomen, Styrolbutadien-Kautschuk, Carboxy-Gruppen-haltiger NBR.
Als Thermoplaste seien beispielsweise genannt: Styroltypen, wie SBS, SIS, SEBS, Elastomerlegierungen, wie EPDM/PP, NR/PP, EVA/PVDC, NDR/PP, Polyurethane, Polyetherester und Polyetheramide.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, daß z.B. biozide, anorganische Komponenten wie z.B. Kupfer, Zink und/oder ihre Verbindungen in die Oberfläche integriert werden können.
Bei Zusatz piezokeramischer (durch reversible Wärmedehnung in Folge Temperaturänderung) oder photoelektrischer Komponenten lassen sich darüber hinaus Oberflächen erzeugen, die wasserabstoßende Wirkung haben (Benetzungswinkel theoretisch 180°). Dies kann, ohne daß diese Ausführungen Einfluß auf den Schutzbereich haben, so erklärt werden, daß sich in Wassertropfen die negativen Partialladungen - durch Ausrichtung der
Wassermoleküle im Tropfen - an der Oberfläche ansammeln. Trifft ein Wassertropfen auf eine homogen hydrophobe, elektrisch geladene Oberfläche, wird er elektrisch abgestoßen.
Die äußere Schicht kann vorteilhafterweise eine biozide Substanz, wie z. B. Cu und/oder ZN und/oder ihre Verbindungen enthalten.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform wird auf einen Gegenstand eine dünne Schicht einer mindestens 2-wertigen Metallverbindung durch Abscheiden aus der Gasphase (SVD, PVD oder ähnliche Verfahren) oder durch ein direktes oder indirektes Druckverfahren aufgetragen und der Gegenstand während oder nach dem Auftrag erhitzt. Das Erhitzen dient dazu, ausreichend Aktivierungsenergie zuzuführen um die Bildung der gewünschten Reaktionsprodukte und eine Bindung dieser Reaktionsprodukte an die Oberfläche zu ermöglichen.
Durch die geringe Schichtdicke der Zwischenschicht, wird die natürliche Oberflächenrauhigkeit im Idealfall nicht erhöht, die Festigkeit der Bindung aber signifikant erhöht. Dies stellt gegenüber dem Stand der Technik eine wesentliche Verbesserung dar.
Bei dieser Ausführungsform wird über chemische Reaktionen, Schmelzen oder keramisches Sintern eine maximale Festigkeit der Zwischenschicht bewirkt. Je nach Natur des Werkstoffes und der Art der aufgetragenen Verbindungen liegt diese Temperatur bei 300°C - 1450°C, insbesondere bei 500°C - 900°C.
Durch die Wärmebehandlung wird eine Zwischenschicht geschaffen, die mit maximaler Festigkeit an den Werkstoff bzw. in sich selbst gebunden ist und dabei die größtmögliche Anzahl von Bindungspunkten für das Anbinden von Werkstoffen, die die äußere Schicht bilden, aufweist.
Die großtechnisch zweckmäßige Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens richtet sich nach der Art des zu beschichtenden Werkstoffs.
Für unglasierte sowie glasierte, im Einbrandverfahren hergestellte Keramikprodukte, wie Vormauerziegel, Tondachziegel, Wand- oder Bodenfliesen, Spaltplatten, Fassadenplatten oder sanitärkeramische Produkte bietet sich an, feine Dispersionen, Sole oder Lösungen von metallorganischen Verbindungen nach dem Trocknen oder Glasieren aufzusprühen.
Glasierte, im Mehrbrandverfahren hergestellte Erzeugnisse werden bevorzugt vor dem letzten Brand gespritzt oder getaucht.
Günstig ist es, den Auftrag in der Abkühlzone des Ofens vorzunehmen und anschließend nochmals auf die gewünschte Temperatur zu erhitzen.
Beispiel 1 :
Eine handelsübliche, glasierte Steinzeugfliese wurde mit einer
Mischung aus einer Fluorsilanlösung (Fluorsilan: Sivento Dynasilan) und einer Sanitärsilikonlösung [Fa. Knauf Sanitärsilikon (dauerelastisch, UV- beständig)] (Mischungsverhältnis 1 : 1 ) beschichtet. Das Fluorsilan war zu 2% in Ethanol gelöst. Die Lösung enthielt 5% HCI (20%) als Katalysator. Das Sanitärsilikon war zu 4% in Methanol gelöst und enthielt ebenfalls 5% HCI. Nach einer Reaktionszeit von 24h wurde diese Mischung mittels einer Gummirolle aufgetragen und anschließend bei 900°C im Elektroofen gebrannt. Um Abdampfen zu verhindern und den Sauerstoffgehalt zu vermindern, wurden die Fliesen bis 650°C abgedeckt. Nach dem Brand zeigte sich ein leichter irisierender Effekt. Der Benetzungswinkel zu Wasser war kleiner 10°.
Eine derart vorbeschichtete und eine nicht vorbeschichtete Fliese wurden jeweils mit einer Mischung eines Fluorsilans (3MFC405) und
Sanitärsilikon beschichtet und auf 200°C erhitzt. An diesen Proben wurde die chemisch mechanische Abriebfestigkeit getestet. Dazu wurden die Fliesen drucklos mit Scheuerpulver gebürstet (Erichson). Als Beurteilungskriterium galt die Anzahl der Zyklen bis der Benetzungswinkel zu Wasser von ursprünglich 90° auf kleiner 30° abgenommen hatte. Für die Referenzproben ohne Zwischenschicht betrug die Anzahl dieser Zyklen 200. Für die Proben mit Zwischenschicht wurden Werte von 1000 ermittelt. Dabei war nach jeweils ca. 200 Zyklen die Schicht abgetragen, regenerierte sich aber nach jeweils ca. 20min von selbst.
Beispiel 2:
Ein handelsüblicher unglasierter Dachziegel wurde mit einer Mischung aus Engobe und im Mörser fein gemahlenem, ungeschälten Naturreis (ca. 30 Vol.-% Zusatz) gespritzt und bei 980°C im Elektroofen gebrannt und anschließend mit Sanitärsilikon [Fa. Knauf Sanitärsilikon (dauerelastisch, UV-beständig)] (2% in Waschbenzin) beschichtet und auf 250°C erhitzt. Anschließend wurde wie in Beispiel 3 beschrieben, die Abriebfestigkeit getestet. Auch hier regenerierte sich die hydrophobe Schicht nach ca. 20 min. von selbst.
Beispiel 3:
Eine ungebrannte, glasierte Probefliese aus sanitärkeramischem Material wurde mit einer Mischung aus Sanitärsilikon [Fa. Knauf Sanitärsilikon (dauerelastisch, UV-beständig)] und Kieselerde (10% in Waschbenzin mit 10% Kieselerde) gespritzt und getrocknet. Anschließend wurde diese Fliese mit einer weiteren Schicht aus Sanitärsilikon und Feldspat (Saarfeldspat) (10% in Waschbenzin mit 10% Feldspat) versehen und bei 1230°C gebrannt. Es war wiederum eine ausgeprägte Regenerierbarkeit nach Abtrag der Schicht festzustellen.
Beispiel 4:
Eine handelsübliche Steinzeugfliese wurde mit einer Mischung aus Sanitärsilikon (wie oben) und ca. 5 Gew.-% im Mörser feingemahlenem piezokeramischen Material (Feuerzeugzünder) beschichtet und bei 900°C im Elektroofen gebrannt. Anschließend wurde diese Fliese wiederum mit Sanitärsilikon (wie oben) beschichtet und auf 250°C erhitzt. Nach dem Abkühlen wurde Wasser auf die Oberfläche gespritzt. Es war kein Benetzungswinkel bestimmbar, da die Wassertropfen an der Oberfläche abgeprallt sind.