„Transportable Massageliege"
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine transportable Massageliege nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Transportable Massageliegen sind bekannt. Sie werden beispielsweise dann benötigt, wenn ein Masseur bei kranken, nicht transportfähigen Personen Hausbesuche ausführt, um medizinische Massagen darauf durchzuführen.
Um eine optimale Massage auf derartigen Liegen zu ermöglichen, ist es erforderlich, daß eine durchgehende Polsterung vorgesehen ist, ohne daß Kanten oder andere harte Teile in der Behandlungszone vorhanden sind, da sich der Masseur und/oder der zu behandelnde Patient daran stoßen könnte.
Weiter müssen derartige Massageliegen nach Möglichkeit höhenverstellbar sein und die Möglichkeit geben, den Patienten von allen Seiten gleichermaßen gut zu massieren. Sie müssen ein hohes Gewicht tragen können, da es bei bestimmten Massagearten und schwerem Masseur und/oder Patienten zu dynamischen Belastungen von beispielsweise bis 300 kg oder darüber kommen kann.
Ungeachtet dieser Anforderungen soll die transportable Massageliege leicht zu transportieren sein.
Auf dem Markt sind verschiedene faltbare Massageliegen kommerziell erhältlich. Eine erste Art, wie sie beispielsweise von
der Fa. Robert Hunter, Portland, Oregon vertrieben wird, ist in der Mitte faltbar und besitzt einen kabelverspannten Fußaufbau. Die nur in der Mitte der Liege vorzunehmende Faltung bedingt große Abmessungen im zusammengefalteten Zustand, was es schwierig macht, die gefaltete Massageliege beispielsweise durch ein enges Treppenhaus zu tragen, ohne durch Anecken Wände und/oder Liege zu beschädigen.
Weiter sind bereits zu einem Koffer faltbare, dreiteilige Aluminiumliegen bekannt, wie sie beispielsweise hergestellt werden von der Firma Medimobil in Oberhausen. Diese faltbaren Massageliegen mit Aluminiumrahmen weisen einen mittleren Bereich für den Rumpf des Patienten auf, einen davon abklappbaren Fußbereich und einen dritten, mit dem Rumpfbereich gelenkig verbundenen Kopfbereich. Die Standbeine sind an den mittleren Rahmen angelenkt und nach außen unter den Kopf- bzw. Fußbereich geführt, die sich über Streben daran abstützen. Diese Anordnung hat aufgrund der zentralen Anordnung der Standbeine eine vergleichsweise niedrige Stabilität und ist zudem in den Abmessungen durch die für den Rumpf vorgesehene Liegefläche bestimmt. Durch die Anordnung der bei Zusammenfaltung auf den Rumpfteil faltbaren, ausziehbaren Standbeine ist es zudem nicht möglich, den Patienten von allen Seiten her gleich gut zu erreichen oder die Fläche des Rumpfbereiches wesentlich zu verkleinern, ohne die maximal mögliche Höhe oder die Standfähigkeit weiter zu beeinträchtigen.
Weiter ist auch eine Massageliege verfügbar, welche aus zwei gleich großen Liegebereichen und einem kleineren Kopfbereich besteht, wobei insgesamt sechs Beine für die Liege vorgesehen sind, um eine hinreichende Stabilität zu erreichen, was jedoch in der Praxis dazu führt, daß wiederum nicht alle Bereiche des Patienten problemfrei erreicht werden können, denn die sechs
Beine beeinträchtigen auch hier die Positionierung des Masseurs .
Es sind auch dreiteilig faltbare Tapeziertische bekannt. Die Anbringung einer Polsterung auf denselben würde jedoch nicht zu einer Massageliege führen, welche allseitig gute Massage bei hoher Stabilität erlaubt.
Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine kompakt faltbare, leichte und leicht transportable Massageliege vorzusehen, welche einen stabilen Stand trotz allseitiger einfacher und guter Erreichbarkeit des Patienten gewährleistet.
Das Ziel der vorliegenden Erfindung wird durch eine Massageliege mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruches erreicht. Bevorzugte Ausführungsformen werden in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
Erfindungsgemäß wird somit vorgeschlagen, daß bei einer transportablen Massageliege, deren Auflagefläche aus drei gelenkig miteinander verbundenen und gepolsterten Rahmen gebildet ist, zwischen welchen im gefalteten Zustand die Standbeine aufgenommen sind, die Rahmen etwa gleich groß gebildet sind und längs der Auflagenflachen verlaufende Leisten oder zumindest Leistenteile aufweisen, wobei die Leisten bzw. Leistenteile an den beiden äußeren Rahmen eine solche Höhe aufweisen, also sich so weit weg von der gepolsterten Fläche erstrecken, daß die vorzugsweise an den Kopf- bzw. Fußkanten der Liege angelenkten Füße bzw. Fußaufbauten bzw. Standbeine wenigstens zu einem wesentlichen Teil zwischen die Leisten einfaltbar sind. Hierbei ist es nicht erforderlich, daß eine vollständige Ein- faltung dazwischen ermöglicht wird, wohl aber, daß ein erheblicher Teil der Höhe, welche für die eingefalteten Standbeine
erforderlich ist, durch die Leisten vorgesehen wird, die Leisten den Fußaufbau also zumindest im wesentlichen umfassen. Die Leisten des mittleren Rahmens sind zugleich mit z.B. in Wangen gebildeten Anlenkpunkten versehen, an welchen die beiden äußeren Rahmen angelenkt sind. Der erste äußere Rahmen kann dabei sowohl in Längs- als auch in Querrichtung nach innen angelenkt sein, also unterhalb der Polster, so daß er beim Einfalten mit seinem eingefalteten Standbein auf der Unterseite des mittleren Rahmens zu liegen kommt, während der zweite äußere Rahmen in Längsrichtung nach außen und in einer Höhe unterhalb des ersten Rahmens angelenkt ist, so daß er mit seinem Fußaufbau auf der Polsterfläche des ersten äußeren Rahmens zu liegen kommt. Wichtig ist dabei die Anordnung der vorzugsweise, jedoch nicht zwingend durchgehenden Leisten an den Rahmen, die einerseits die Aufnahme des Fußaufbaus ermöglichen und andererseits die erfindungsgemäß gewünschte Faltung ermöglichen, wobei insbesondere die Beine im Außenbereich der Liege angeordnet werden können.
Bei der erfindungsgemäßen Liege ist der erste äußere Rahmen bevorzugt geringfügig schmaler als der mittlere Rahmen, so daß er zwischen diesem und dem zweiten äußeren Rahmen bei Einfal- tung aufgenommen werden kann.
Das am ersten äußeren Rahmen angelenkte Standbein bzw. die Fußanordnung des Fußaufbaus kann bei zusammengefalteter Liege eine so große Dicke bzw. Höhe aufweisen, daß er geringfügig über die Längsleiste übersteht und somit auf der Unterseite des mittleren Rahmens zu liegen kommt. Da das Standbein auch von der Leiste am mittleren Rahmen umfaßt wird, sofern das Schwenkgelenk zwischen erstem äußeren Rahmen und mittlerem Rahmen etwas versetzt nach unten angeordnet wird, kann die Leiste insgesamt etwas schmaler ausfallen.
Es sind bevorzugt Querleisten am ersten äußeren, schmaleren und mittleren Rahmen vorgesehen, welche allgemein bündig zur Polsterung liegen und sich beim Auffalten der Liege in Anschlag miteinander bewegen. Dadurch wird eine hohe Stabilität gegen von oben wirkende Druckkräfte erreicht. Die allgemein bündige Anordnung zur Polsterung bewirkt, daß sich die Polsterung des mittleren und des äußeren Rahmens unmittelbar aneinander anschließt, so daß keine harten Stoßkanten freiliegen und dennoch, dank der Nachgiebigkeit der Polsterung, die Kraft an den Querleisten übertragen wird.
Zwischen dem zweiten äußeren Rahmen und dem mittleren Rahmen ist quer nach innen bevorzugt ein Verbindungsstück vorgesehen, über welches die beiden Rahmen aneinander angelenkt sind. So können der zweite äußere Rahmen und der mittlere Rahmen dieselbe Breite aufweisen und die darunter vorgesehenen Leisten bzw. Leistenteile zueinander bündig sein.
In einem solchen Fall wird es bevorzugt sein, wenn die auf gleicher Breite am Außenrand der Massageliege angeordneten Längsleisten Anschlags- bzw. Stoßflächen besitzen, welche im aufgeklappten Zustand der Liege miteinander in Anschlag stehen und welche allgemein bündig mit der Polsterung der Rahmen abschließen.
Die Längsleisten am zweiten äußeren und mittleren Rahmen können zudem auf der von ihrer gelenkigen Verbindung abgewandten Seite unten Anschlagsflächen vorsehen, die im gefalteten Zustand aneinander anstehen. Sie halten die Rahmen dort so weit auseinander, daß dazwischen sowohl der erste äußere Rahmen mitsamt seiner Fußkonstruktion als auch die eingefaltete Fußkonstruktion des zweiten äußeren Rahmens vollständig ohne
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Platzverschwendung aufgenommen werden können. Dies ist dann der Fall, wenn die beiden Fußkonstruktionen während des Tragens nicht klappern und zugleich die am zweiten äußeren Rahmen angelenkteFußkonstruktion die Polsterung des ersten äußeren Rahmens, auf welchem sie eingefaltet aufliegt, sofern sie nicht vollständig von der Leiste des zweiten äußeren Rahmens aufgenommen sind, nicht beschädigen.
Die Rahmen-Leisten-Anordnung der vorliegenden Erfindung erlaubt jedoch nicht nur, trotz hochstabiler Konstruktion eine kompakte Liege zu schaffen, sondern ermöglicht zugleich auch, die Polsterung abnehmbar und austauschbar zu gestalten, z.B. auf einer vom Rahmen abnehmbaren Grundplatte. Die Verbindung von Rahmen und Grundplatte erfolgt bevorzugt durch Anschrauben.
Der Fußaufbau kann jeweils ein oder mehrere Standbeine umfassen, die ausziehbar sind und insbesondere mit Drahtseilen in per se bekannter Weise verspannbar. Bevorzugt sind sie nicht exakt senkrecht nach unten geführt, sondern ragen in einen Winkel größer als 90° nach außen über Kopf- und Fußseite hinaus .
Bevorzugt sind in Rahmen auf der Kopfseite Befestigungsmittel für eine separate Kopfstütze und/oder Armstütze vorgesehen, z.B. Löcher, durch welche diese eingeschoben und eingexxx wird.
Die Erfindung wird im folgenden nur beispielsweise anhand der Zeichnung beschrieben. In dieser zeigt
Fig.l die Massageliege der vorliegenden Erfindung in aufgefaltetem Zustand mit angefügter Kopfstütze
Fig.2 die Liege von Fig.l in zusammengefaltetem Zustand;
Fig.3 eine Seitenansicht der zusammengefalteten Massageliege, teilweise im Schnitt;
Nach Fig.l umfaßt eine allgemein mit 1 bezeichnete Massageliege 1 eine gepolsterte Liegefläche 2, welche aus drei Einzelpolstern 2a, 2b, 2c gebildet ist, welche auf gelenkig miteinander verbundenen Rahmen 3a, 3b, 3c vorgesehen sind. Am Fußbereich lc sowie im Kopf- bzw. Schulterbereich la der Liege, sind nach unten ausgeschwenkte ausziehbare Standbeine 4a bzw. 4b vorgesehen, die über ein Seilsystem 5 und Verstrebungen 6 zu den Rahmen 2a, 2c hin stabilisiert sind. An der Liege 1 ist weiter eine Kopf- bzw. Nackenstütze 7 sowie eine Armablage 8 vorgesehen, die insbesondere eine Polsterung 7c aus wärmeformbarem Schaumstoff oder dergleichen aufweist, welche sich unter der Körperwärme des Massierten dessen Körperkontur anpasst.
Nach Fig.2 befinden sich im zusammengefalteten Zustand der Massageliege 1 die Polsterungen 2b und 2c außen, während die Polsterung 2a mitsamt den Standbeinen 4a, 4b, den Streben 6 und der Verkabelung β nach innen geklappt und zwischen den anderen Teilen aufgenommen ist. Kopfstütze 7 und Armablage 8 sind abgenommen.
Der Aufbau der transportablen Massageliege in gefaltetem Zustand wird nachfolgend unter Bezug auf Fig.3 beschrieben. In Fig.3 sind aus Gründen der Übersichtlichkeit keine Füße bzw. Standbeine 4a, 4b eingezeichnet, genauso wenig wie das Spannsystem 5 oder die Streben 6. Die Stellen, an welchen die aus¬ ziehbaren Standbeine 4a, 4b angelenkt sind, sind jedoch mit
Bezugszahl 9 gekennzeichnet. Weiter sind zur Erhöhung der Übersichtlichkeit bei der realen Liege übereinstimmende und bündig miteinander endende Teile zum Teil nicht bündig gezeichnet, um die zum Teil hintereinander liegenden Einzelteile besser graphisch trennen zu können. Es sei auch noch darauf hingewiesen, daß die Zeichnung nicht maßstabsgetreu ist und insbesondere eine Liege gezeigt ist, die aufgefaltet deutlich kürzer wäre als in der Praxis sinnvoll. Die einzelnen Teile müssen daher gegenüber der Zeichnung in der Praxis typisch deutlich gestreckt werden. Dies vorangestellt, ist der Aufbau der Liege wie folgt:
Nach Fig.3 umfaßt die Liege an ihrem mittleren Rahmen 3b auf einer ersten Seite ein von der Polsterung 2b beabstandetes Gelenk lOab, an welchem der Rahmen 3a angelenkt ist und um welches dieser Rahmen geschwenkt werden kann. Auf der der Längsrichtung gegenüberliegenden Seite des Rahmens 3a ist ein Lager 9a für den Fuß parallel zum Lager lOab vorgesehen. Für eine häufige verschleißfreie und reibungsarme Betätigung können die Gelenke lOab und 9a mit Kunststoffbuchsen oder dergleichen ausgestattet sein, in welchen sich passende Bolzen drehen.
Auf der in Längsrichtung dem Gelenk lOab entgegengesetzten Seite ist am Rahmen 3b und nach unten versetzt eine Wange 11 vorgesehen, an welcher in einem Anlenkpunkt lObc der dritte Rahmen 3c über ein Verbindungsstück 12 (gestrichelt gezeichnet) angelenkt ist. Der dritte Rahmen 3c weist nahe seinem dem Gelenk lObc gegenüberliegenden Ende des Rahmens 2c einen Anlenkpunkt 9c für den Fuß 4b auf.
Bei der beschriebenen Anordnung ist nun folgendes hervorzuheben:
Die Rahmen 3a, 3b und 3c sind an ihrer Längsseite mit Längsleisten 13a, 13b und 13c gebildet, deren allgemeine Form aus Fig.3 klar erkennbar ist. Diese Leisten 13a bis* 13c sind durch Querstreben 14 (vgl. Fig.l und 2; in Fig.3 nicht gezeigt) miteinander verbunden. Die bei aufgefalteter Liege benachbart gegenüberliegenden Querleisten an Rahmen 3a und Rahmen 3b stoßen dabei unmittelbar aneinander an und verhindern so, daß der Rahmen 3a um mehr als 180° um das Gelenk 10a, 10b gedreht werden kann. Die Längsleiste 13b des Rahmens 3b und die Längsleiste 13c des Rahmens 3c weisen an ihrem von der Wange 11 abgewandten Ende Stoßkanten 15b, 15c auf, an welchen die Rahmen gegeneinander stoßen.
Die Querstreben 14 und die Leisten 13 sind über Winkel oder dergleichen so miteinander verbunden, insbesondere verschraubt, daß die Rahmen 3 auch ohne darauf befindliche Auflagefläche selbsttragend und formstabil sind. Die Polsterung kann somit auf Grundplatten lβa, 16b, 16c angeordnet werden, welche mit den jeweiligen Rahmen verschraubt werden und leicht austauschbar sind.
Die Leiste 13c ist in ihrem Bereich nahe dem Anlenkpunkt lObc so geformt, daß sie um die Wange 11 herumgedreht werden kann, und zwar unter Anlage der Kante 17c des Rahmens 3c an der Kante 17b des Rahmens 3b. Wie aus Fig.2 ersichtlich ist, weisen die Rahmen 3b und 3c dieselbe Breite auf, während der Rahmen 3a eine andere Breite besitzt, wobei zu beachten ist, daß nur aus Gründen der Übersichtlichkeit die Rahmen 3a und 3b nahe des Gelenkes lOab nicht als bündig dargestellt sind, genauso wie die Teile im Bereich 3c, 17c, 12 als nichtbündig gezeich¬ net sind.
Weiter ist festzuhalten, daß der Abstand des Anlenkpunktes lOab von der Grundplatte 16b des Rahmens 2b signifikant kleiner ist als der Lotpunkt des Anlenkpunktes lObc zur Basisplatte 16b. Der Abstand zwischen Anlenkpunkt lOab und Grundplatte 16b ist so gewählt, daß die am Fuß 9a angelenkte Fußkonstruktion gut und insbesondere ohne Klappern im Rahmen 3a zwischen Grundplatte 16a und 16b aufgenommen ist. Der Abstand 10b, 10c ist so gewählt, daß der Rahmen 3a mitsamt dem zugehörigen Fuß zwischen die Rahmen 2b und 2c aufgenommen werden kann, ohne daß durch den Fuß 9c das Polster 18a auf der Grundplatte 16a des Rahmens 2a beschädigt wird.
Die Massageliege der vorliegenden Erfindung wird aus dem in Fig.l gezeigten Betriebszustand zusammengefaltet, indem nach Abnahme der Kopfstütze zunächst die Füße 4a, 4b vollständig eingefahren werden, die Stützstreben 6a, 6b nach innen geklappt werden, wobei sich das Seilsystem 5 automatisch entspannt und zugleich die Füße 4a, 4b auf die Grundplatten 16b, 16c gelegt werden, der kleinere Rahmen 10a um das Gelenk lOab eingeklappt wird und dann die Liege durch Schwenken des Rahmens 2c um das Gelenk lObc restlich eingefaltet wird, bis die Stoßkanten 15b, 15c aufeinander liegen. Sie kann jetzt gegebenenfalls mit einem Sperrmechanismus gegen Aufklappen verriegelt werden (nicht gezeigt) oder in einer Tasche samt der Kopfstütze untergebracht werden. Da die Polsterung außen liegt, ist die Gefahr eines Aneckens oder einer Beschädigung beim Transport reduziert. Zudem wird durch die Faltung ein kompaktes Paket erhalten, welches sich ohne weiteres im Kofferraum auch eines Kleinwagens oder dem Gepäckträger eines Fahrrades transportieren läßt.
Wenn die Liege wieder aufgefaltet und in Betrieb genommen wird, wird die umgekehrte Reihenfolge der vorbeschriebenen Schritte ausgeführt.
Die aufgebaute Liege ist stabil gegen Belastungen und Kippen, zumal die Beine über die eigentliche Grundfläche noch etwas hinausragen. Dennoch ist jeder Punkt eines auf der Liege plazierten Patienten ohne weiteres gut und dauerhaft zu erreichen, wobei auch die Beine oder deren Stützstreben bzw. das Seilsystem nicht stören, und es besteht keine Verletzungsgefahr durch harte Kanten oder dergleichen für Masseur oder Massierten, da eine durchgehende Polsterfläche ohne Stufen vorgesehen wird.
Anders als dargestellt, sind statt durchgehender Leisten auch Leistenteile einsetzbar, welche zumindest nahe den Ecken die erforderliche Ausgestaltung zur Fuß- und Rahmenanlenkung und zur Distanzschaffung zwischen den Rahmen aufweisen.
Es sei erwähnt, daß die Füße insbesondere rastbar mit einem Nut- und Federsystem aus Holz hergestellt sein können und daß die gesamte Liege bevorzugt aus Multiplexholz hergestellt wird. Dabei sind auch für die Erreichung hoher Belastbarkeiten der Liege Schichtholzdicken von z.B. 12-16mm ausreichend, so daß die gesamte Liege auch bei typischen Größen nicht mehr als 16kg zu wiegen braucht.