Verfahren sowie Vorrichtung zum Herstellen von Eßwϋrsten sowie eine unter Verwendung einer solchen Wurst hergestellten Backware
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1 , auf eine Vorrichtung gemäß Oberbegriff Patentanspruch 7 sowie auf eine Backware.
Es wurde bereits vorgeschlagen, Eßwürste in Spiral- oder Schneckenform dadurch herzustellen, daß eine vorgegebene Länge einer Eiweiß und/oder Fleisch enthaltenden Wurstmasse durch Extrudieren aus einer Abgabeöffnung auf eine Ablage abgelegt und hierbei durch Bewegen der Abgabeöffnung relativ zur Ablage in eine Schnecke oder Spirale geformt wird. Anschließend wird die Wurstmasse durch Hitzebehandlung, beispielsweise durch Brühen oder Behandlung im Wasserdampf, an der Außenfläche zur Bildung einer Eigenhaut modifiziert und hierbei zugleich auch die Formgebung der Wurst durch Verbinden der Windungen fixiert.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren sowie eine Vorrichtung aufzuzeigen, mit dem bzw. mit der bei besonders einfacher und preiswerter Ausbildung eine rationelle Fertigung mit hoher Leistung möglich ist. Zur Lösung dieser Aufgabe sind ein Verfahren entsprechend dem Patentanspruch 1 und eine Vorrichtung entsprechend dem Patentanspruch 7 ausgebildet. Eine Backware hergestellt unter Verwendung einer nach dem Verfahren hergestellte Wurst ist Gegenstand des Patentanspruchs 16.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 in vereinfachter Darstellung und in Seitenansicht einer Vorrichtung gemäß der
Erfindung; Fig. 2 eine Draufsicht auf die Vorrichtung der Figur 1 ; Fig. 3 in vereinfachter Darstellung und in Draufsicht eine mit der Vorrichtung der
Fig. 1 und 2 hergestellte darmlose Eßwurst in Form einer Schnecke; Fig. 4 einen Schnitt entsprechend der Linie I - 1 der Figur 1 ;
ERSATZBLÄTT (REGEL 26)
Fig. 5 in einer Schnittdarstellung ähnlich Figur 3 eine die Eßwurst enthaltene Backware gemäß der Erfindung.
Die in Figuren 1 und 2 schematisch dargestellte und allgemein mit 1 bezeichnete Vorrichtung dient zum Herstellen bzw. Formen von Eßwürsten 2 in Spiral- oder Schneckenform. Die Würste werden aus einer Eiweiß und/όder Fleisch haltigen Wurstmasse durch Extrudieren ohne Darm als spiralförmig oder schneckenförmig gelegte Wurststrang länge geformt und dann anschließend zur Bildung einer Eigenhaut durch Modifizierung der Wurstmasse an der Außenfläche sowie zugleich auch zum Verbinden der Windungen der Schnecken- oder Spiralform, d. h. zum Fixieren dieser Form einer Hitzebehandlung, beispielsweise durch Wasserdampf unterzogen.
Die Vorrichtung 1 besteht im wesentlichen aus einem von einem Band oder einem anderen geeigneten Element gebildeten Transporteur 3, der eine obere, horizontale Auflage für Bleche 4 oder andere geeignete Ablagen bildet, auf denen jeweils eine Vielzahl von Würsten 2 geformt werden können und auf denen diese Würste 2 dann durch Weiterbewegen des Transporteurs 3 durch eine in der Figur 2 allgemein mit 5 bezeichnete Station zur Hitzebehandlung hindurch bewegt werden.
Über der Transportebene des Transporteurs 3 ist ein Träger 6 angeordnet, und zwar im Abstand von und im wesentlichen parallel zu der horizontalen Oberseite des Transporteurs 3 und damit mit einem gewissen Abstand auch über dem jeweiligen Blech 4. Der Träger 6, der bei der dargestellten Ausführungsform als Rahmen ausgebildet ist, ist durch einen Antrieb 7 entsprechend dem Doppelpfeil A in Transportrichtung des Transporteurs 3 sowie entgegen dieser Transportrichtung und entsprechend dem Doppelpfeil B in horizontaler Richtung und quer zur Förderrichtung des Transporteurs 3 oszillierend bewegbar, und zwar gesteuert durch eine elektronische Steuereinrichtung 8 bzw. durch ein in dieser Einrichtung abgelegtes Programm.
Am Träger 6 sind mehrere Schläuche 9 jeweils mit jeweils einem offenen Ende derart befestigt, daß jedes offene Ende 10 der Oberseite des Transporteurs 3 gegenüberliegt, und zwar mit der Achse seiner Öffnung senkrecht oder in etwa senkrecht zur Oberseite des Transporteurs 3 und mit einem gewissen Abstand von dieser Oberseite bzw. von der Oberseite der auf dem Transporteur 3 angeordneten Bleche 4. Bei der dargestellten Ausführungsform sind die Schläuche 9 mit ihren Enden am Träger 6 so angeordnet, daß sie quer zur Förderrichtung des Transporteurs 3 mehrere Gruppen bilden, und zwar bei der dargestellten Ausführungsform insgesamt vier Gruppen, wobei jede Gruppe bei der dargestellten Ausführungsform insgesamt drei Schläuche bzw. Schlauchenden 10 aufweist, die dann in jeder Gruppe in Förderrichtung des Transporteurs 3 angeordnet sind. Bei der dargestellten Ausführungsform sind also insgesamt 12 Schläuche 9 bzw. Schlauchenden 10 am Träger 6 vorgesehen. Die Schläuche 10 sind jeweils an den Ausgang 1 1 einer nicht dargestellten Wurstmaschine angeschlossen, die die Wurstmasse unter einem gewissen Druck in die Schläuche 9 liefert, so daß diese Wurstmasse dann an jedem Schlauchende 10 austritt und als Wurststrang auf ein unter dem Träger 6 angeordnetes Blech 4 abgelegt werden kann. Während dieses Ablegens wird der Träger 6 durch den Antrieb 7 so bewegt, daß jede abgelegte Wurststrang eine Schnecken- oder spiralförmige Wurst 2 formt.
In einem Arbeitsgang können somit mehrere Würste 2, d.h. bei der dargestellten Ausführungsform insgesamt 12 Würste auf dem jeweils bereitstehenden Blech 4 geformt werden. Es versteht sich, daß die Anzahl der Reihen und Gruppen der Schlauchenden 10 bzw. die Anzahl der Schläuche 9 wesentliche größer sein kann, und zwar insbesondere auch abhängig von der Größe der verwendeten Bleche 4, so daß in einem Arbeitsgang jeweils das gesamte Blech 4 mit Würsten 2 belegt wird.
Es versteht sich auch, daß die Wurstmaschine intermittierend gesteuert wird, d.h. nach dem Formen der Würste 2 auf einem Blech 4 wird die weitere Zufuhr von Wurstmasse an die Schläuche 9 unterbrochen, und zwar so lange, bis ein neues Blech 4 mit dem Transporteur 3 unter den Träger 6 bewegt wurde. Weiterhin versteht es sich, daß der Transporteur 3 intermittierend bzw. getaktet betätigt wird, d.h. während des Formens
der Würste 2 ist der Transporteur 3 abgeschaltet. Sobald der vom Prozeß abgeschlossen ist, d.h. auf das jeweilige Blech 4 die Würste 2 in spiral- oder Schneckenform abgelegt wurden, wird der Transporteur 3 eingeschaltet und zumindest soweit bewegt, bis ein neues Blech 4 sich unter dem Träger 6 befindet.
In den Figuren 3 und 4 ist eine Eßwurst 2, die ohne Darm aus einer Wurst-Masse bzw. Brät aus Fleischbasis hergestellt wurde, nochmals gezeigt. Darmlos im Sinne der Erfindung bedeutet, daß die äußere Hülle oder Haut 103 der Wurst 2 weder von einem Naturdarm, noch von einem Kunstdarm gebildet ist, sondern diese äußere Haut 103 durch entsprechende Modifizierung der Wurst-Masse, d.h. durch Brühen im heißen oder kochenden Wasser oder in Dampf aus der Masse 102 erzeugt ist. Wobei insbesondere das Eiweiß der Masse 102 an der Außenfläche der Wurst 2 die diese bzw. die Masse zusammenhaltende Haut 103 bildet. Zur Herstellung der Masse eignen sich die üblicherweise für Würste verwendeten Fleischsorten, wie z.B. Rindfleisch und Schweinefleisch. Weiterhin enthält die Masse 102 die üblichen Zusätze und Gewürze.
Wie bereits beschrieben, ist die Grillwurst 2 Schnecken- oder spiralförmig ausgebildet, d.h. sie besteht aus einem langgestreckten Wurststrang, der zu der Schnecke zusammengerollt ist, wobei die Verbindung 104 zwischen benachbarten Windungen der Schnecke ebenfalls durch das auch die Haut 3 bildende Modifizieren der Masse 102, d.h. durch das Brühen im heißen bzw. kochenden Wasser und/oder in Wasserdampf erzeugt wird.
Wie in der Figur 5 dargestellt ist, ist die Eßwurst 2 in einem Teig 105, der aus Mehl mit weiteren Bestandteilen hergestellt ist, eingebacken und bildet zusammen mit diesem Teig eine semmelartige Backware 106. Vor dem Einbacken erfolgte eine Vorbehandlung der Wurst 2 durch Brühen und/oder Braten und/oder Grillen. Für den Transport und/oder die Lagerung ist die Backware beispielsweise tief- oder schockgefroren.
ERSÄTZBLATT (REGEL 26)
Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, daß zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
So ist es beispielsweise möglich, das Fixieren der Würste 2 in ihrer Form durch Tiefoder Schockfrieren oder -frosten vorzunehmen, und zwar der der rohen Würste 2 oder der behandelten Würste (nach dem Modifizieren). Erfolgt das Fixieren durch Frosten, so ist z.B. die Station 5 eine Gefrierstation.
Weiterhin ist es u.a. möglich, die Schlauchenden 10 an einem Schlitten vorzusehen, der an dem Träger oder Rahmen 6 beispielsweise in Richtung des Doppelpfeiles B geführt und durch einen Antrieb bewegt wird, während der Antrieb des Trägers 6 in der senkrecht zu dieser Bewegung verlaufenden horizontalen Achsrichtung bewegt wird, beispielsweise in Richtung des Doppelpfeil A. Beide Antriebe sind dann wieder durch die Steuereinrichtung 8 gesteuert.
Bezugszeichenliste
1 Vorrichtung
2 Wurst
3 Transporteur
4 Blech
5 Station für Hitzebehandlung
6 Träger
7 Antrieb
8 Steuereinrichtung
9 Schlauch
10 Schlauchende
1 1 Wurstmaschinenanschluß
102 Wurstmasse
103 Wursthaut
104 Verbindungsbereich
105 Backware
106 Teig
ERSATZBLAπ (REGEL 26)