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DE3020962A1 - Verfahren zur herstellung von backwaren - Google Patents

Verfahren zur herstellung von backwaren

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Publication number
DE3020962A1
DE3020962A1 DE19803020962 DE3020962A DE3020962A1 DE 3020962 A1 DE3020962 A1 DE 3020962A1 DE 19803020962 DE19803020962 DE 19803020962 DE 3020962 A DE3020962 A DE 3020962A DE 3020962 A1 DE3020962 A1 DE 3020962A1
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DE
Germany
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another
baked goods
filling
assigned
deposits
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Application number
DE19803020962
Other languages
English (en)
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DE3020962C2 (de
Inventor
Karl 8551 Gößweinstein Rinderle
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schoeller LebensMittel GmbH and Co KG
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE3020962A1 publication Critical patent/DE3020962A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3020962C2 publication Critical patent/DE3020962C2/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A21BAKING; EDIBLE DOUGHS
    • A21BBAKERS' OVENS; MACHINES OR EQUIPMENT FOR BAKING
    • A21B5/00Baking apparatus for special goods; Other baking apparatus
    • A21B5/02Apparatus for baking hollow articles, waffles, pastry, biscuits, or the like
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A21BAKING; EDIBLE DOUGHS
    • A21CMACHINES OR EQUIPMENT FOR MAKING OR PROCESSING DOUGHS; HANDLING BAKED ARTICLES MADE FROM DOUGH
    • A21C15/00Apparatus for handling baked articles
    • A21C15/007Apparatus for filling baked articles

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Bakery Products And Manufacturing Methods Therefor (AREA)
  • Manufacturing And Processing Devices For Dough (AREA)
  • Confectionery (AREA)

Description

  • Verfahren zur Herstellung von Backwaren
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Backwaren, bei dem der Teig zwischen zwei gegeneinander drückbare Formhälften eingefüllt, geformt und ausgebacken wird, wobei zwischen die Formhälften eine band- oder plattenförmige Einlage mit den ausgestanzten Konturen der Backwaren eingebracht und der Teig jeweils in die ausgestanzten Öffnungen eingefüllt und mit der Einlage weitertransportiert wird, nach Patent .. .. ...
  • (P 29 32 156.0).
  • Im Hauptpatent ist ein Verfahren zur Herstellung von Backwaren, insbesondere von Oblaten oder Lebkuchen beschrieben, dessen Hauptvorteil darin zu sehen ist, daß gegenüber der bis dahin angewandten Art der Herstellung von Oblaten od.dgl. wesentlich weniger Abfall an Oblatenteig notwendig ist und auch auf ein Ausstanzen der fertig gebackenen Teigplatten verzichtet werden kann.
  • Mit dem im Hauptpatent vorgeschlagenen Verfahren, die bis dahin als Abfallstücke abfallenden Teigteile durch band- oder plattenförmige Einlagen zu ersetzen, in deren öffnungen der Teig dosiert eingefüllt wird, lassen sich aber auch, wie sich gezeigt hat, noch weitere vorteilhafte Herstellungsverfahren für Backwaren spezieller Art verwirklichen, bei denen bisher ebenfalls relativ aufwendig gearbeitet werden mußte. Das ist beispielsweise bei der Herstellung von gefüllten Hohlkörpern, wie beispielsweise schaumgefüllten Waffeln oder auch Eiswaffeln der Fall, bei denen bisher eine weitgehend mechanisierte Herstellung nicht oder nur mit großem Aufwand erzielbar war.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das Verfahren des Hauptpatentes weiter auszubilden, insbesondere soll die Möglichkeit eröffnet werden, Backwaren aus mehreren Teilen zusammengesetzt herzustellen, insbesondere Hohlkörper, wie gefüllte Waffeln o.dgl.,maschinell herzustellen.
  • Ausgehend von dem Verfahren des Hauptpatentes besteht die Erfindung darin, daß jeweils mindestens ein Paar von Einlagen einander zugeordnet und die in den ausgestanzten Öffnungen transportierten Backwaren untereinander zusammengefügt werden.
  • Der Erfindung liegt dabei die Erkenntnis zugrunde, daß es mit dem Verfahren des Hauptpatentes in sehr einfacher Weise möglich ist, Backwarenteile in ausgerichteter und geordneter Lage einander zuzuordnen, weil diese Backwaren fest in ihren Einlagen gehalten sind, solange sie nicht aus dieser Lage-herausgedrückt werden. Es genügt daher mindestens ein Paar von Einlagen band- oder plattenförmiger Art mit der fla-chen Seite gegeneinander zu bringen, so daß dann, wenn die Öffnungen in der Einlage in entsprechender Zuordnung vorhanden sind, auch die in diesen Öffnungen gehaltenen Backwaren einander zugeordnet und untereinander zusammengefügt werden können.
  • Vorteilhaft ist es dabei, wenn die Einlagen so aneinander gedrückt werden, daß die in ihnen geführten Backwaren paarweise aufeinanderliegen und daß auf die so zueinander ausgerichteten und zusammengeführten Backwaren mindestens von einer Seite her gedrückt wird, um den aus zwei Backwarenhälften bestehenden Backkörper aufzubauen und dann aus den Einlagen herauszudrücken.
  • Mit diesem Verfahren läßt sich besonders einfach die Herstellung der eingangs angedeuteten Hohlkörper verwirklichen, dadurch, daß die den beiden Einlagen zugeordneten Backwaren jeweils Hälften eines Hohlkörpers, insbesondere einer Hohlwaffel,sind. Die Ränder der einander zugeordneten Hälften brauchen dann nur so ausgebildet werden, was durch Gestaltung der entsprechenden Back -formen geschehen kann, daß sie ineinander drückbar sind, so daß die beiden, aneinander anliegenden Einlagen mit den spiegelsymmetrisch zueinander ausgerichteten Halbhohlkörpern beim Durch -laufen entsprechende Andrückvorrichtungen zum Zusammenfügen des Hohlkörpers führen.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn beide Halbhohlkörper vor dem Zusammenfügen mit einer Füllung versehen werden, die beispielsweise eine Cremfüllung, aber auch Eis, sein kann. Es wird dann in der Regel nicht mehr notwendig, die Ränder der Halbhohlkörper ineinander haftend zu drücken, weil die Füllmasse selbst fflr den genügenden Zusammenhalt der beiden Halbhohlkörper aufgrund ihrer Haftungseigenschaften führt. Selbstverståndlich können die Halbhohlkörper vor dem Füllen innen mit einer Versiegelung versehen werden, so daß beispielsweise vor dem Einbringen der Eisfüllung eine Fettglasur oder auch eine Schokoladenschicht eingelegt wird, die das Durchweichen der beispielsweise als Halbhohlwaffeln ausgebildeten Backkörper verhindert.
  • Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird vorteilhaft eine Vorrichtung eingesetzt, bei der,wie beim Hauptpatent, gegeneinander drückbare Backformen und eine zwischen diese führbare band- oder plattenförmige Einlage mit den ausgestanzten Konturen der Backwaren sowie Beheizungseinrichtungen für die Backformen und vor den Backformen angeordnete Dosiereinrichtungen zum Auffüllen der ausgestanzten Konturen der Einlage mit Teig o.dgl. vorgesehen sind und bei der mindestens zwei Einlagen mit den zugeordneten Backformen und Schließ- und Öffnungseinrichtungen für die Backformen sowie Führungseinrichtungen für die Einlagen vorgesehen sind, die diese zum gegenseitigen Aneinanderliegen bringen und bei der diesen Führungseinrichtungen und den Einlagen Andrtckelemente zugeordnet sind, mit denen die in den Einlagen befindlichen Backwarenteile gegeneinander und aus den Einlagen herausdrückbar sind.
  • Die neue Vorrichtung kann auf verschiedene Weise ausgebildet sein. In jedem Fall sollten die einander zugeordneten Backformen von zwei Einlagen mindestens in ihrer gemeinsamen Berührungsebene spiegelbildlich zueinander ausgebildet sein, damit der durch das Zusammenfügen entstehende Körper an der Nahtstelle gleiche Abmessungen aufweist. Natürlich ist es nicht unbedingt notwendig, daß die beiden zusammengefügten Hälften unter sich spiegelbildlich aufgebaut sind. In der Regel sind aber die gewünschten, gefüllten Hohlwaffeln insgesamt zu ihrer Trennebene symmetrisch aufgebaut, was entsprechende Ausbildung der Backformen voraussetzt. Natürlich müssen die Backformen auch nicht unbedingt als Formen für schalenförmige Halbhohlkörper ausgebildet sein, wenngleich diese Ausbildung besondere Vorteile aufweist, weil sich anders aufgebaute, nicht mit einer Füllung zu versehende Backkörper auch auf andere Weise herstellen lassen.
  • Die band- oder plattenförmigen Einlagen können ebenfalls in verschiedener Weise angeordnet und geführt werden. So ist es beispielsweise denkbar, daß zwei umlauf ende endlose Bänder die Einlage bilden und daß die beiden Bänder jeweils um Umlenkwalzen gelagert sind, deren Achsen zueinander parallel sind, so daß die Einlagenbänder sich auf einem umlaufenden Trum gegenseitig berühren können, wo dann das Zusammenfügen der Backwaren stattfindet.
  • Es ist aber auch möglich und zweckmäßig, wenn die Einlagen jeweils über Klappscharniere untereinander verbundene Einzelplatten sind, die zu einer Reihe hintereinander gereiht sind, die beispielsweise von einem Kettenantrieb in einer Richtung bewegbar ist. Diese Ausgestaltung weist den Vorteil auf, daß die Backformen, wie an sich bekannt, ebenfalls als aufklappbare und über ein Scharnier verbundene Platten ausgebildet sein können, wobei deren Scharniere aber jeweils am äußeren Rand der Einzelplatten liegen, so daß jede Einzelplatte mit den Öffnungen, die mit Teig gefüllt werden, an ihrer der anderen Einzelplatte zugewandten Seite mit dieser über ein Scharnier verbunden ist und selbst wiederum zwischen zwei Backformen einschließbar ist, deren gemeinsames Scharnier am anderen äußeren Rand der Einzelplatten liegt. Sowohl die Backformen als auch die Einzelplatten können dann wiederum zu endlosen umlaufenden Bändern zusammen gefügt werden, wobei zweckmäßig das die Einzelplatten enthaltende Band länger ausgebildet ist als jenes der Backformen, weil die mit den Einzelplatten weiter transportierten Halbhohlkörper nach dem Ausbacken noch einer Weiterbehandlung, beispielsweise einer Versiegelung und anschließend der Füllung und dem Zusammenfügen, unterworfen werden müssen.
  • Die so aufgebaute neue Vorrichtung kann natürlich hinter der Ausstoßstelle der fertigen gefüllten Backwaren mit Reinigungseinrichtungen versehen sein. Die Ausstoß- und Andrückeinrichtung können bei dieser Ausführungsform in einfacher Weise als ein umlaufendes Andrückwalzenpaar ausgebildet sein, dessen Umfang der Außenkontur der Halbhohlkörper angepaßt ist, wobei dieses Zusammendrücken dann erfolgt, wenn die jeweils gefüllten Halbhohlkörper zusammen mit-den Einzelplatten um deren gemeinsames Scharnier zusammengeklappt und damit gegenseitig zugeordnet und aneinanderfügbar sind.
  • Weitere Merkmale und Vorteile des neuen Verfahrens und der neuen Vorrichtung gehen aus den Unteransprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles hervor, das in der Zeichnung dargestellt und--in der Beschreibung erläutert ist.
  • Es zeigen: Fig. 1 die schematische Seitenansicht einer neuen Vorrichtung zur Herstellung von gefüllten hohlen Backwaren, insbesondere von cremgefüllten Hohlwaffeln, Fig. 2 die Draufsicht auf die Vorrichtung der Fig. 1, Fig. 3 eine vergrößerte Detaildarstellung einer Draufsicht auf die Vorrichtung der Fig. 1 in Richtung des Pfeiles III, Fig. 4 eine vergrößerte Teildarstellung der Ansicht auf zwei aufgeklappte Backformen der Vorrichtung der Fig. 1 in Richtung des Pfeiles IV, Fig. 5 die weiter vergrößerte Darstellung einer Einzelausnehmung für einen Halbhohlkörper in einer Backform, Fig. 6 die analoge Darstellung des anderen Halbhohlkörpers, der mit jenem, der in Fig. 5 gezeigt ist, zu dem Gesamthohlkörper zusammengefügt werden soll, Fig. 7 die vergrößerte Teildarstellung der Draufsicht auf die Vorrichtung der Fig. 1, ähnlich Fig. 3, jedoch im Bereich des Pfeiles VII, Fig. 8 die schematische Schnittdarstellung der in der Fig. 7 vorgesehenen Einlagen beim Füllvorgang der in den Einlagen gehaltenen Halbhohlkörper, Fig. 9 das anschließend an den Füllvorgang stattfindende Zusammenklappen der Einlagen im Bereich des Schnittes gemäß der Linie IX in Fig. 7, Fig. 10 die vergrößerte schematische Darstellung des Zusammendrückvorganges der beiden Hohlkörperhälften, gemäß den Fig. 5 und 6 an der Stelle X der Fig. 7 bzw. der Fig.1 und rig. 11 schließlich den noch in den beiden Einlagen befindlichen aus zwei Hälften zusammengefügten und gefüllten Hohlkörper, der dann aus den Einlagen ausgestoßen wird.
  • In den Fig. 1 und 2 ist eine Anlage zur Herstellung von gefüllten Hohlkörpern, beispielsweise zur Herstellung von mit crem-oder schaumgefüllten Hohlwaffeln gezeigt. Die Anlage ist im wesentlichen aufgebaut aus zwei umlaufenden endlosen Bandförderern 1 und 2, von denen der-Förderer 1 aus zwei parallel zueinander verlaufende Ketten o.dgl. besteht, denen nicht gezeigte Führungsschienen zugeordnet sind und die zur Förderung von aufklappbaren Backformen 3 dienen. Der Förderer 2 besteht aus einer umlaufenden Kette, die zusammen mit den beiden Ketten 1 um die Umlenkwalze 4 -geführt ist, dann aber über die Umlenkwalze 5 der Ketten 1 hinaus bis zu einer Umlenkwalze 6 geführt ist, so daß der Förderer 2 wesentlich länger ist als der Förderer 1. Der als umlaufende Kette, ebenfalls mit zugeordneten und nicht gezeigten Führungsschienen ausgerüstete Förderer 2 dient zum Transport von aufklappbaren Einlagen 7, die, wie sich im einzelnen aus Fig. 3 ergibt, mit ausgestanzten Öffnungen 8 versehen sind, die im Ausführungsbeispiel die Form von Hasen besitzen. Die Einlageplatten 7 sind jeweils paarweise symmetrisch zu dem Kettenförderer 2 ausgerichtet und jeweils über ein Klappscharnier 9 untereinander verbunden. Mit ihrem Scharnier 9 sind sie in nicht näher dargestellter Weise an dem Kettenförderer 2 angebracht und werden mit diesem in Richtung des Pfeiles X kontinuierlich oder auch schrittweise vorwärts bewegt.
  • Jeder der beiden über das Scharnier 9 miteinander verbundenen Einlageplatten 7 ist eine Backform, bestehend aus zwei über ein Scharnier 11 untereinander verbundenen Backplatten 3 und 3a zugeordnet, von denen in der Ausgangslage der Fig. 4 die eine, nämlich die Backplatte 3, senkrecht hochsteht und die andere, die Backplatte 3a, so unterhalb der Einlage 7 liegt, daß ihre entsprechenden Ausnehmungen 12, die gestrichelt angedeutet sind, jeweils genaut unterhalb von den Öffnungen 8 in den Einlagen 7 zu liegen kommen. Diese Ausnehmungen 12 sind der Form der Hasen im Ausführungsbeispiel angepaßt und es sind daher in jeder Backplatte 3a auch fünf halbe konkave Hasenformen 12 vorgesehen, die den Ausstanzungen 8 der Einlagen 7 jeweils entsprechen.
  • Den senkrecht hochstehenden Backplatten 3 sind konvexe Ausformungen 13 zugeordnet, die jeweils, wie auch aus Fig. 5 ersichtlich wird, so ausgebildet sind, daß zwischen ihnen und den entsprechenden Hohlformen 12 der Backplatten 3a ein Zwischenraum 14 verbleibt, der von dem auszubackenden Teig ausgefüllt wird. Jeweils einer Einlageplatte 7 ist ein Paar der klappbaren Backformen 3, 3a zugeordnet und es sind, wie aus den Fig. 4 bis 6 hervorgeht, jeweils einer der beiden Einlageplatten 7 Backplatten 3 und 3a und der anderen Backplatten 3', 3a' zugeordnet, die sich nicht hinsichtlich der Form ihrer Ausnehmungen 12 oder Auswölbungen 13, aber im Hinblick auf die Ausbildung im Randbereich des verbleibenden Raumes 14 unterscheiden. Wie den Fig. 5 und 6 entnommen werden kann, sind die im Ausführungsbeispiel gezeigten Ausnehmungen 8 in den Einlagen 7 um den Randbereich a größer ausgestaltet als jene der Einlagen 7'. Der Rand 15 des im Raum 14' der Backformen 3', 3a' ausgebackenen Teile, die mit A bezeichnet werden sollen, kann daher, wie aus Fig. 10 ersichtlich wird, in den Absatz 16 hereingedrückt werden, der am Rand der mit B bezeichneten korrespondierenden Teile entsteht, die zwischen den Backformen 3 und 3a ausgebacken werden. Es wird bei der späteren Beschreibung aber deutlich werden, daß diese Ausgestaltung nicht unbedingt notwendig ist, die zwar zu einem ganz besonders vorteilhaften Zusammenhalt der beiden Halbhohlkörper A, B führt, die aber auch, wie noch erläutert werden wird, durch die zwischen sie selbst einzubringende Füllmasse gut und ausreichend aneinanderkleben, so daß auf eine gesonderte Randgestaltung in der Regel verzichtet werden kann, wenn die Halbhohlkörper A, B mit einer Füllung versehen werden. In dem Ausführungsbeispiel der Fig. 5, 6 und 10 allerdings, halten sie auch ohne eine solche Füllung zusammen.
  • Der Anlage der Fig. 1 und 2 ist im Bereich des Förderers 1 ein Backofen 10 zugeordnet, durch den die zusammengeklappten Backformen 3 hindurchgeführt werden, nachdem, wie anhand von Fig. 3 geschildert wurde, der Teig in die Ausnehmungen 8 und in die Aussparungen 12 eingefüllt, die beiden Platten 3, 3a geschlossen sind und sich in Richtung des Pfeiles X in den Backofen 17 hineinbewegen. Nicht dargestellt sind automatische Steuernocken o.dgl., durch die die Backplatten 3, 3a selbsttätig geschlossen werden, wenn sie die in der Fig. 3 gezeigten vollkommen geöffnete Lage verlassen haben, in der die Formen mit Teig gefüllt werden.
  • Ähnliche Steuernocken o.dgl. sind hinter dem Backofen 7 vorgesehen, die dafür sorgen, daß sich die obere Backplatte 3 wieder öffnet, wie das in der Fig. 1 dargestellt ist. An dieser Stelle befinden sich daher in den Einlagen 7 bereits ausgebackene Halbhohlkörper A bzw. B, die aber noch bezüglich der durch die strichpunktierte Linie des Kettenförderers 2 gekennzeichnete Symmetrieebene getrennt sind und selbst in einer senkrecht zu dieser Symmetrieebene stehenden Förderebene liegen. Erreichen die Backformen 3 mit den Einlagen 7 das Ende des Förderers 1, so werden die Backformen, wie mit 3'' angedeutet, die ja geöffnet sind, nach unten weggekippt und im Uhrzeigersinn um die Umlenkwalze 5 herum wieder zum Anfang des Förderers 1 in die Lage 3 vor dem Backofen 17 zurückgebracht. Auf diesem Weg entlang des unteren Trumes des Förderers 1 können die Backformen 3 in bekannter Weise gereinigt werden-.
  • Die Einlagen 7, 7' dagegen werden vom Förderer 2 in der gleichen Ebene in Richtung des Pfeiles X weiterbefördert und gelangen zu einer Fülleinheit 18, in der die Halbhohlkörper A und B durch die Öffnungen 8 der Einlagen 7 hindurch mit einer Füllmasse gefüllt, vorher gegebenenfalls auch versiegelt werden. So wird beispielsweise für den Fall, daß als Füllmasse Eis vorgesehen sein soll, vorher die Innenwand der Halbhohlkörper A und B mit einer Fettglasur oder mit einer Schokoladenschicht überzogen, was durch Besprühen der Innenwandung dieser Halbhohlkörper A, B geschehen kann. Anschließend wird, wie in Fig. 8 dargestellt ist, in die Halbhohlkörper B durch die Düsen 19 die Füllmasse, beispielsweise Schaum, eingebracht, die von außen über ein Zuführrohr 20 zugeleitet wird. Diese Füllmasse wird dann eben gestrichen, was in bekannter und einfacher Weise dadurch geschehen kann, daß über die Oberfläche der Einlagen 7, 7' ein entsprechendes Streichmesser geführt wird. Die so aufgefüllten Halbhohlkörper A und B verlassen dann die Fülleinrichtung 18 zusammen mit den entsprechenden Einlageplatten 7 und 7', wie das in Fig. 7 dargestellt ist. Hinter dieser Fülleinrichtung 18 sind nun Vorkehrungen getroffen, die dafür sorgen, daß die Einlageplatten 7', 7, so wie das in Fig. 9 gezeigt ist, um ihr Scharnier 9 herum nach oben zusammenklappen, bis sie in der vorher schon erwähnten Symmetrieebene 21 aneinander zur Anlage kommen. Aus Fig. 4 ergibt sich, daß dann auch die beiden Halbhohlkörper A und B, von denen einer zweckmäßig nicht ganz voll gefüllt ist, was durch entsprechende Dosierung geschehen kann, mit ihren Rändern in der Ebene 21 liegen, während die Einlageplatten7, 7' flach aneinander anliegen. Die so hoch geklappten Einlageplatten 7, 7' zusammen mit den Halbhohlkörpern A und B, werden dann durch ein Andrückwalzenpaar 22, 23 hindurchgeführt, das an seinem Umfang mit der gestrichelt angedeuteten Profilierung 24 versehen ist, die so ausgebildet ist, daß sie beim Umlauf jeweils satt an der Außenfläche der Halbhohlkörper A und B zur Anlage kommt. Dadurch wird erreicht, daß die beiden Halbhohlkörper A und B gegeneinander gedrückt werden, so daß der Rand 15 in die entsprechende Ausnehmung 16 hereingedrückt wird und im übrigen der Zusammenhalt der Halbhohlkörper A, B durch die darin befindliche Füllmasse, die ebenfalls miteinander in Berührung kommt, zusammengehalten werden. Selbstverständlich können die Andrückwalzen 22 und 23 so ausgebildet sein, daß sie an allen fünf Halbhohlkörpern A und B zur Anlage kommen, die einer Einlageplatte 7 zugeordnet sind. Nach Durchlaufen dieses Andrückwalzenpaares 22, 23 sind die gefüllten Hohlkörper, im Ausführungsbeispiel die mit Schaum gefüllten Hohlwaffeln fertig und müssen nur noch in Richtung des Pfeiles 25 gemäß Fig. 11, aus den Einlageplatten 7, 7' herausgestoßen werden. Die Einlageplatten7, 7' werden dann, sie aus Fig. 1 und 2 hervorgeht, wieder auseinandergeklappt, so daß sie in einer durch das Scharnier 9 getrennten Ebene senkrecht zu der Symmetrieebene 21 liegen. Die Einlageplatten 7, 7' werden dann um die Umlenkwalze 6 herum zum unteren Trum des Förderers 2 geführt und im Uhrzeigersinn, gegebenenfalls durch ein Reinigungswalzenpaar 26 hindurch, wieder den Backplatten 3'' zugeordnet und gelangen dann wieder an den Anfang der in der Fig. 1 und 2 gezeigten Anlage.
  • Es ist natürlich auch vorstellbar, anstelle der um das Scharnier 9 klappbaren Einlageplatten 7, 7' die über den Förderer 2 zu einer Reihe zusammengesetzt sind, von vornherein zwei umlaufende Stahl- oder Kunststoffbänder vorzusehen, die an einem Trum zur Anlage kommen, wo dann die beiden Halbhohlkörper A und B zusammengesetzt werden.
  • Die gezeigte Anlage ist aber in ihrem Aufbau, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit der Teigeinfüllung,sehr einfach.

Claims (19)

  1. Patent- und Schutzansprüche 1. Verfahren zur Herstellung von Backwaren, bei dem der Teig zwischen zwei gegeneinander drückbare Formhälften eingefüllt, geformt und ausgebacken wird, wobei zwischen die Formhälften eine band- oder plattenförmige Einlage mit den ausgestanzten Kon turen der Backwaren eingebracht und der Teig jeweils in die ausgestanzten Öffnungen gefüllt und mit der Einlage weitertransportiert wird, nach Patent .. .. ... (PatentanmeldungsP 29 32 156.0), dadurch gekennzeichnet, daß jeweils mindestens ein Paar von Einlagen (7,7') einander zugeordnet und die in den ausgestanzten Öffnungen (8) transportierten Backwaren (A, B) untereinander zusammengefügt werden.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlagen (7,7') so aneinandergedrückt werden, daß die in ihnen geführten Backwaren (A,B) paarweise aufeinanderliegen und daß auf die so zueinander ausgerichteten und zusammengeführten Backwaren mindestens von einer Seite her gedrückt wird, um den aus zwei Backwarenhälften (A,B) bestehenden Backkörper aufzubauen und dann aus den Einlagen herauszudrücken.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die den beiden Einlagen (7,7') zugeordneten Backwaren (A,B) jeweils Hälften eines Hohlkörpers, insbesondere einer Hohlwaffel sind.
  4. 4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß d.e Ränder (15,16) der einander zugeordneten Hälften der Backwaren (A,B) ineinander drückbar sind.
  5. 5. Verfahren nach den Ansprüchen 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß beide Halbhohlkörper (A,B) vor dem Zusammenfügen mit einer Füllung (C) versehen werden.
  6. 6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Halbhohlkörper (A,B) vor dem Füllen innen mit einer Versiegelung versehen werden.
  7. 7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, bei der gegeneinander drückbare Backformen und eine zwischen diese führbare band- oder plattenförmige Einlagen mit den ausgestanzten Konturen der Backwaren sowie Beheizungseinrichtungen für die Backformen und vor den Backformen angeordnete Dosiereinrichtungen zum Auffüllen der ausgestanzten Konturen der Einlagen mit Teig o.dgl. vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Einlagen (7,7') mit den zugeordneten Backformen (3,3a) und Schließ- und öffnungseinrichtungen für die Backformen sowie Führungseinrichtungen für die Einlagen vorgesehen sind, die diese zum gegenseitigen flachen Aneinanderliegen bringen und daß diesen--CQhrungseinrichtungen und den Ein -lagen Andrückelemente (-22,23) zugeordnet sind, mit denen die in den Einlagen befindlichen Backwarenteile (A,B) gegeneinander und aus den Einlagen herausdrückbar sind.
  8. 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die einander zugeordneten Backformen (3,3a) von zwei Einlagen (7, 7') mindestens in der Berührungsebene (21) jeweils spiegelbildlich zueinander ausgebildet sind.
  9. 9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Backformen (3,3a) als Formen für schalenförmige Halbhohlkörper (A,B) ausgebildet sind.
  10. 10. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlagen (7,7') jeweils zwei Reihen zugeordnet sind, die bezüglich einer Symmetrieebene (21) nebeneinander laufen und im Bereich der Führungseinrichtungen (hinter 18) aufeinander klappbar sind.
  11. 11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlageplatten (7,7') jeweils über Klappscharniere (9) untereinander verbundene Einzelplatten sind, die an einem gemeinsamen Förderer (2) hintereinander angeordnet sind.
  12. 12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Einzelplatte (7,7') Backformen (3,3a) zugeordnet sind, die ihrerseits um ein am äußeren Rand der Einzelplatten (7,7') liegendes Scharnier (11) aufklappbar sind.
  13. 13. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Backformen (3) ebenfalls zu einer endlosen Reihe an einem Förderer (1) aneinander aufgereiht sind.
  14. 14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl der Förderer (2) für die Einzelplatten (7,7') als auch der Förderer (1) für die Backformen (3) jeweils ein um Umlenkrollen (4,6 bzw. 4,5) laufendes endloses Band bilden.
  15. 15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens dem einen Bandförderer (2) für die Einlageplatten (7, 7') eine Reinigungseinrichtung (26) zugeordnet ist.
  16. 16. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Andrückelemente als ein umlaufendes Andrückwalzenpaar (22,23) ausgebildet sind, deren Umfang mit Ausnehmungen (24) versehen ist, die der Außenkontur der Halbhohlkörper (A,B) angepaßt sind 17. Vorrichtung nach den Ansprüchen 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß hinter der Beheizungseinrichtung (Backofen
  17. 17) Einfülleinrichtungen (18) zum Auffüllen der Halbhohlkörper (A,B) vorgesehen sind.
  18. 18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfülleinrichtung als bekannte Dressiereinrichtun-gen ausgebildet sind.
  19. 19. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfülleinrichtung als eine bekannte Einstreicheinrichtung ausgebildet ist.
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