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Verfahren zur Herstellung von Backwaren
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Backwaren,
bei dem der Teig zwischen zwei gegeneinander drückbare Formhälften eingefüllt, geformt
und ausgebacken wird, wobei zwischen die Formhälften eine band- oder plattenförmige
Einlage mit den ausgestanzten Konturen der Backwaren eingebracht und der Teig jeweils
in die ausgestanzten Öffnungen eingefüllt und mit der Einlage weitertransportiert
wird, nach Patent .. .. ...
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(P 29 32 156.0).
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Im Hauptpatent ist ein Verfahren zur Herstellung von Backwaren, insbesondere
von Oblaten oder Lebkuchen beschrieben, dessen Hauptvorteil darin zu sehen ist,
daß gegenüber der bis dahin angewandten Art der Herstellung von Oblaten od.dgl.
wesentlich weniger Abfall an Oblatenteig notwendig ist und auch auf ein Ausstanzen
der fertig gebackenen Teigplatten verzichtet werden kann.
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Mit dem im Hauptpatent vorgeschlagenen Verfahren, die bis dahin als
Abfallstücke abfallenden Teigteile durch band- oder plattenförmige Einlagen zu ersetzen,
in deren öffnungen der Teig dosiert eingefüllt wird, lassen sich aber auch, wie
sich gezeigt hat, noch weitere vorteilhafte Herstellungsverfahren für Backwaren
spezieller Art verwirklichen, bei denen bisher ebenfalls
relativ
aufwendig gearbeitet werden mußte. Das ist beispielsweise bei der Herstellung von
gefüllten Hohlkörpern, wie beispielsweise schaumgefüllten Waffeln oder auch Eiswaffeln
der Fall, bei denen bisher eine weitgehend mechanisierte Herstellung nicht oder
nur mit großem Aufwand erzielbar war.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das Verfahren des
Hauptpatentes weiter auszubilden, insbesondere soll die Möglichkeit eröffnet werden,
Backwaren aus mehreren Teilen zusammengesetzt herzustellen, insbesondere Hohlkörper,
wie gefüllte Waffeln o.dgl.,maschinell herzustellen.
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Ausgehend von dem Verfahren des Hauptpatentes besteht die Erfindung
darin, daß jeweils mindestens ein Paar von Einlagen einander zugeordnet und die
in den ausgestanzten Öffnungen transportierten Backwaren untereinander zusammengefügt
werden.
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Der Erfindung liegt dabei die Erkenntnis zugrunde, daß es mit dem
Verfahren des Hauptpatentes in sehr einfacher Weise möglich ist, Backwarenteile
in ausgerichteter und geordneter Lage einander zuzuordnen, weil diese Backwaren
fest in ihren Einlagen gehalten sind, solange sie nicht aus dieser Lage-herausgedrückt
werden. Es genügt daher mindestens ein Paar von Einlagen band- oder plattenförmiger
Art mit der fla-chen Seite gegeneinander zu bringen, so daß dann, wenn die Öffnungen
in der Einlage in entsprechender Zuordnung vorhanden sind, auch die in diesen Öffnungen
gehaltenen Backwaren einander zugeordnet und untereinander zusammengefügt werden
können.
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Vorteilhaft ist es dabei, wenn die Einlagen so aneinander gedrückt
werden, daß die in ihnen geführten Backwaren paarweise aufeinanderliegen und daß
auf die so zueinander ausgerichteten und zusammengeführten Backwaren mindestens
von einer Seite her gedrückt wird, um den aus zwei Backwarenhälften bestehenden
Backkörper aufzubauen und dann aus den Einlagen herauszudrücken.
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Mit diesem Verfahren läßt sich besonders einfach die Herstellung der
eingangs angedeuteten Hohlkörper verwirklichen, dadurch, daß
die
den beiden Einlagen zugeordneten Backwaren jeweils Hälften eines Hohlkörpers, insbesondere
einer Hohlwaffel,sind. Die Ränder der einander zugeordneten Hälften brauchen dann
nur so ausgebildet werden, was durch Gestaltung der entsprechenden Back -formen
geschehen kann, daß sie ineinander drückbar sind, so daß die beiden, aneinander
anliegenden Einlagen mit den spiegelsymmetrisch zueinander ausgerichteten Halbhohlkörpern
beim Durch -laufen entsprechende Andrückvorrichtungen zum Zusammenfügen des Hohlkörpers
führen.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn beide Halbhohlkörper vor dem Zusammenfügen
mit einer Füllung versehen werden, die beispielsweise eine Cremfüllung, aber auch
Eis, sein kann. Es wird dann in der Regel nicht mehr notwendig, die Ränder der Halbhohlkörper
ineinander haftend zu drücken, weil die Füllmasse selbst fflr den genügenden Zusammenhalt
der beiden Halbhohlkörper aufgrund ihrer Haftungseigenschaften führt. Selbstverståndlich
können die Halbhohlkörper vor dem Füllen innen mit einer Versiegelung versehen werden,
so daß beispielsweise vor dem Einbringen der Eisfüllung eine Fettglasur oder auch
eine Schokoladenschicht eingelegt wird, die das Durchweichen der beispielsweise
als Halbhohlwaffeln ausgebildeten Backkörper verhindert.
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Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird vorteilhaft
eine Vorrichtung eingesetzt, bei der,wie beim Hauptpatent, gegeneinander drückbare
Backformen und eine zwischen diese führbare band- oder plattenförmige Einlage mit
den ausgestanzten Konturen der Backwaren sowie Beheizungseinrichtungen für die Backformen
und vor den Backformen angeordnete Dosiereinrichtungen zum Auffüllen der ausgestanzten
Konturen der Einlage mit Teig o.dgl. vorgesehen sind und bei der mindestens zwei
Einlagen mit den zugeordneten Backformen und Schließ- und Öffnungseinrichtungen
für die Backformen sowie Führungseinrichtungen für die Einlagen vorgesehen sind,
die diese zum gegenseitigen Aneinanderliegen bringen und bei der diesen Führungseinrichtungen
und den Einlagen Andrtckelemente zugeordnet sind, mit denen die in den
Einlagen
befindlichen Backwarenteile gegeneinander und aus den Einlagen herausdrückbar sind.
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Die neue Vorrichtung kann auf verschiedene Weise ausgebildet sein.
In jedem Fall sollten die einander zugeordneten Backformen von zwei Einlagen mindestens
in ihrer gemeinsamen Berührungsebene spiegelbildlich zueinander ausgebildet sein,
damit der durch das Zusammenfügen entstehende Körper an der Nahtstelle gleiche Abmessungen
aufweist. Natürlich ist es nicht unbedingt notwendig, daß die beiden zusammengefügten
Hälften unter sich spiegelbildlich aufgebaut sind. In der Regel sind aber die gewünschten,
gefüllten Hohlwaffeln insgesamt zu ihrer Trennebene symmetrisch aufgebaut, was entsprechende
Ausbildung der Backformen voraussetzt. Natürlich müssen die Backformen auch nicht
unbedingt als Formen für schalenförmige Halbhohlkörper ausgebildet sein, wenngleich
diese Ausbildung besondere Vorteile aufweist, weil sich anders aufgebaute, nicht
mit einer Füllung zu versehende Backkörper auch auf andere Weise herstellen lassen.
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Die band- oder plattenförmigen Einlagen können ebenfalls in verschiedener
Weise angeordnet und geführt werden. So ist es beispielsweise denkbar, daß zwei
umlauf ende endlose Bänder die Einlage bilden und daß die beiden Bänder jeweils
um Umlenkwalzen gelagert sind, deren Achsen zueinander parallel sind, so daß die
Einlagenbänder sich auf einem umlaufenden Trum gegenseitig berühren können, wo dann
das Zusammenfügen der Backwaren stattfindet.
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Es ist aber auch möglich und zweckmäßig, wenn die Einlagen jeweils
über Klappscharniere untereinander verbundene Einzelplatten sind, die zu einer Reihe
hintereinander gereiht sind, die beispielsweise von einem Kettenantrieb in einer
Richtung bewegbar ist. Diese Ausgestaltung weist den Vorteil auf, daß die Backformen,
wie an sich bekannt, ebenfalls als aufklappbare und über ein Scharnier verbundene
Platten ausgebildet sein können, wobei deren Scharniere aber jeweils am äußeren
Rand der Einzelplatten liegen, so daß jede Einzelplatte mit den Öffnungen, die
mit
Teig gefüllt werden, an ihrer der anderen Einzelplatte zugewandten Seite mit dieser
über ein Scharnier verbunden ist und selbst wiederum zwischen zwei Backformen einschließbar
ist, deren gemeinsames Scharnier am anderen äußeren Rand der Einzelplatten liegt.
Sowohl die Backformen als auch die Einzelplatten können dann wiederum zu endlosen
umlaufenden Bändern zusammen gefügt werden, wobei zweckmäßig das die Einzelplatten
enthaltende Band länger ausgebildet ist als jenes der Backformen, weil die mit den
Einzelplatten weiter transportierten Halbhohlkörper nach dem Ausbacken noch einer
Weiterbehandlung, beispielsweise einer Versiegelung und anschließend der Füllung
und dem Zusammenfügen, unterworfen werden müssen.
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Die so aufgebaute neue Vorrichtung kann natürlich hinter der Ausstoßstelle
der fertigen gefüllten Backwaren mit Reinigungseinrichtungen versehen sein. Die
Ausstoß- und Andrückeinrichtung können bei dieser Ausführungsform in einfacher Weise
als ein umlaufendes Andrückwalzenpaar ausgebildet sein, dessen Umfang der Außenkontur
der Halbhohlkörper angepaßt ist, wobei dieses Zusammendrücken dann erfolgt, wenn
die jeweils gefüllten Halbhohlkörper zusammen mit-den Einzelplatten um deren gemeinsames
Scharnier zusammengeklappt und damit gegenseitig zugeordnet und aneinanderfügbar
sind.
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Weitere Merkmale und Vorteile des neuen Verfahrens und der neuen Vorrichtung
gehen aus den Unteransprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles
hervor, das in der Zeichnung dargestellt und--in der Beschreibung erläutert ist.
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Es zeigen: Fig. 1 die schematische Seitenansicht einer neuen Vorrichtung
zur Herstellung von gefüllten hohlen Backwaren, insbesondere von cremgefüllten Hohlwaffeln,
Fig. 2 die Draufsicht auf die Vorrichtung der Fig. 1,
Fig. 3 eine
vergrößerte Detaildarstellung einer Draufsicht auf die Vorrichtung der Fig. 1 in
Richtung des Pfeiles III, Fig. 4 eine vergrößerte Teildarstellung der Ansicht auf
zwei aufgeklappte Backformen der Vorrichtung der Fig. 1 in Richtung des Pfeiles
IV, Fig. 5 die weiter vergrößerte Darstellung einer Einzelausnehmung für einen Halbhohlkörper
in einer Backform, Fig. 6 die analoge Darstellung des anderen Halbhohlkörpers, der
mit jenem, der in Fig. 5 gezeigt ist, zu dem Gesamthohlkörper zusammengefügt werden
soll, Fig. 7 die vergrößerte Teildarstellung der Draufsicht auf die Vorrichtung
der Fig. 1, ähnlich Fig. 3, jedoch im Bereich des Pfeiles VII, Fig. 8 die schematische
Schnittdarstellung der in der Fig. 7 vorgesehenen Einlagen beim Füllvorgang der
in den Einlagen gehaltenen Halbhohlkörper, Fig. 9 das anschließend an den Füllvorgang
stattfindende Zusammenklappen der Einlagen im Bereich des Schnittes gemäß der Linie
IX in Fig. 7, Fig. 10 die vergrößerte schematische Darstellung des Zusammendrückvorganges
der beiden Hohlkörperhälften, gemäß den Fig. 5 und 6 an der Stelle X der Fig. 7
bzw. der Fig.1 und rig. 11 schließlich den noch in den beiden Einlagen befindlichen
aus zwei Hälften zusammengefügten und gefüllten Hohlkörper, der dann aus den Einlagen
ausgestoßen wird.
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In den Fig. 1 und 2 ist eine Anlage zur Herstellung von gefüllten
Hohlkörpern, beispielsweise zur Herstellung von mit crem-oder schaumgefüllten Hohlwaffeln
gezeigt. Die Anlage ist im wesentlichen aufgebaut aus zwei umlaufenden endlosen
Bandförderern 1 und 2, von denen der-Förderer 1 aus zwei parallel zueinander verlaufende
Ketten o.dgl. besteht, denen nicht gezeigte Führungsschienen zugeordnet sind und
die zur Förderung von aufklappbaren Backformen 3 dienen. Der Förderer 2 besteht
aus einer umlaufenden Kette, die zusammen mit den beiden Ketten 1 um die Umlenkwalze
4 -geführt ist, dann aber über die Umlenkwalze 5 der Ketten 1 hinaus bis zu einer
Umlenkwalze 6 geführt ist, so daß der Förderer 2 wesentlich länger ist als der Förderer
1. Der als umlaufende Kette, ebenfalls mit zugeordneten und nicht gezeigten Führungsschienen
ausgerüstete Förderer 2 dient zum Transport von aufklappbaren Einlagen 7, die, wie
sich im einzelnen aus Fig. 3 ergibt, mit ausgestanzten Öffnungen 8 versehen sind,
die im Ausführungsbeispiel die Form von Hasen besitzen. Die Einlageplatten 7 sind
jeweils paarweise symmetrisch zu dem Kettenförderer 2 ausgerichtet und jeweils über
ein Klappscharnier 9 untereinander verbunden. Mit ihrem Scharnier 9 sind sie in
nicht näher dargestellter Weise an dem Kettenförderer 2 angebracht und werden mit
diesem in Richtung des Pfeiles X kontinuierlich oder auch schrittweise vorwärts
bewegt.
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Jeder der beiden über das Scharnier 9 miteinander verbundenen Einlageplatten
7 ist eine Backform, bestehend aus zwei über ein Scharnier 11 untereinander verbundenen
Backplatten 3 und 3a zugeordnet, von denen in der Ausgangslage der Fig. 4 die eine,
nämlich die Backplatte 3, senkrecht hochsteht und die andere, die Backplatte 3a,
so unterhalb der Einlage 7 liegt, daß ihre entsprechenden Ausnehmungen 12, die gestrichelt
angedeutet sind, jeweils genaut unterhalb von den Öffnungen 8 in den Einlagen 7
zu liegen kommen. Diese Ausnehmungen 12 sind der Form der Hasen im Ausführungsbeispiel
angepaßt und es sind daher in jeder Backplatte 3a auch fünf halbe konkave Hasenformen
12 vorgesehen, die den Ausstanzungen 8 der Einlagen 7 jeweils entsprechen.
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Den senkrecht hochstehenden Backplatten 3 sind konvexe Ausformungen
13 zugeordnet, die jeweils, wie auch aus Fig. 5 ersichtlich wird, so ausgebildet
sind, daß zwischen ihnen und den entsprechenden Hohlformen 12 der Backplatten 3a
ein Zwischenraum 14 verbleibt, der von dem auszubackenden Teig ausgefüllt wird.
Jeweils einer Einlageplatte 7 ist ein Paar der klappbaren Backformen 3, 3a zugeordnet
und es sind, wie aus den Fig. 4 bis 6 hervorgeht, jeweils einer der beiden Einlageplatten
7 Backplatten 3 und 3a und der anderen Backplatten 3', 3a' zugeordnet, die sich
nicht hinsichtlich der Form ihrer Ausnehmungen 12 oder Auswölbungen 13, aber im
Hinblick auf die Ausbildung im Randbereich des verbleibenden Raumes 14 unterscheiden.
Wie den Fig. 5 und 6 entnommen werden kann, sind die im Ausführungsbeispiel gezeigten
Ausnehmungen 8 in den Einlagen 7 um den Randbereich a größer ausgestaltet als jene
der Einlagen 7'. Der Rand 15 des im Raum 14' der Backformen 3', 3a' ausgebackenen
Teile, die mit A bezeichnet werden sollen, kann daher, wie aus Fig. 10 ersichtlich
wird, in den Absatz 16 hereingedrückt werden, der am Rand der mit B bezeichneten
korrespondierenden Teile entsteht, die zwischen den Backformen 3 und 3a ausgebacken
werden. Es wird bei der späteren Beschreibung aber deutlich werden, daß diese Ausgestaltung
nicht unbedingt notwendig ist, die zwar zu einem ganz besonders vorteilhaften Zusammenhalt
der beiden Halbhohlkörper A, B führt, die aber auch, wie noch erläutert werden wird,
durch die zwischen sie selbst einzubringende Füllmasse gut und ausreichend aneinanderkleben,
so daß auf eine gesonderte Randgestaltung in der Regel verzichtet werden kann, wenn
die Halbhohlkörper A, B mit einer Füllung versehen werden. In dem Ausführungsbeispiel
der Fig. 5, 6 und 10 allerdings, halten sie auch ohne eine solche Füllung zusammen.
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Der Anlage der Fig. 1 und 2 ist im Bereich des Förderers 1 ein Backofen
10 zugeordnet, durch den die zusammengeklappten Backformen 3 hindurchgeführt werden,
nachdem, wie anhand von Fig. 3 geschildert wurde, der Teig in die Ausnehmungen 8
und in die
Aussparungen 12 eingefüllt, die beiden Platten 3, 3a
geschlossen sind und sich in Richtung des Pfeiles X in den Backofen 17 hineinbewegen.
Nicht dargestellt sind automatische Steuernocken o.dgl., durch die die Backplatten
3, 3a selbsttätig geschlossen werden, wenn sie die in der Fig. 3 gezeigten vollkommen
geöffnete Lage verlassen haben, in der die Formen mit Teig gefüllt werden.
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Ähnliche Steuernocken o.dgl. sind hinter dem Backofen 7 vorgesehen,
die dafür sorgen, daß sich die obere Backplatte 3 wieder öffnet, wie das in der
Fig. 1 dargestellt ist. An dieser Stelle befinden sich daher in den Einlagen 7 bereits
ausgebackene Halbhohlkörper A bzw. B, die aber noch bezüglich der durch die strichpunktierte
Linie des Kettenförderers 2 gekennzeichnete Symmetrieebene getrennt sind und selbst
in einer senkrecht zu dieser Symmetrieebene stehenden Förderebene liegen. Erreichen
die Backformen 3 mit den Einlagen 7 das Ende des Förderers 1, so werden die Backformen,
wie mit 3'' angedeutet, die ja geöffnet sind, nach unten weggekippt und im Uhrzeigersinn
um die Umlenkwalze 5 herum wieder zum Anfang des Förderers 1 in die Lage 3 vor dem
Backofen 17 zurückgebracht. Auf diesem Weg entlang des unteren Trumes des Förderers
1 können die Backformen 3 in bekannter Weise gereinigt werden-.
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Die Einlagen 7, 7' dagegen werden vom Förderer 2 in der gleichen Ebene
in Richtung des Pfeiles X weiterbefördert und gelangen zu einer Fülleinheit 18,
in der die Halbhohlkörper A und B durch die Öffnungen 8 der Einlagen 7 hindurch
mit einer Füllmasse gefüllt, vorher gegebenenfalls auch versiegelt werden. So wird
beispielsweise für den Fall, daß als Füllmasse Eis vorgesehen sein soll, vorher
die Innenwand der Halbhohlkörper A und B mit einer Fettglasur oder mit einer Schokoladenschicht
überzogen, was durch Besprühen der Innenwandung dieser Halbhohlkörper A, B geschehen
kann. Anschließend wird, wie in Fig. 8 dargestellt ist, in die Halbhohlkörper B
durch die Düsen 19 die Füllmasse, beispielsweise Schaum, eingebracht, die von außen
über ein Zuführrohr 20 zugeleitet wird. Diese Füllmasse wird dann eben gestrichen,
was in
bekannter und einfacher Weise dadurch geschehen kann, daß
über die Oberfläche der Einlagen 7, 7' ein entsprechendes Streichmesser geführt
wird. Die so aufgefüllten Halbhohlkörper A und B verlassen dann die Fülleinrichtung
18 zusammen mit den entsprechenden Einlageplatten 7 und 7', wie das in Fig. 7 dargestellt
ist. Hinter dieser Fülleinrichtung 18 sind nun Vorkehrungen getroffen, die dafür
sorgen, daß die Einlageplatten 7', 7, so wie das in Fig. 9 gezeigt ist, um ihr Scharnier
9 herum nach oben zusammenklappen, bis sie in der vorher schon erwähnten Symmetrieebene
21 aneinander zur Anlage kommen. Aus Fig. 4 ergibt sich, daß dann auch die beiden
Halbhohlkörper A und B, von denen einer zweckmäßig nicht ganz voll gefüllt ist,
was durch entsprechende Dosierung geschehen kann, mit ihren Rändern in der Ebene
21 liegen, während die Einlageplatten7, 7' flach aneinander anliegen. Die so hoch
geklappten Einlageplatten 7, 7' zusammen mit den Halbhohlkörpern A und B, werden
dann durch ein Andrückwalzenpaar 22, 23 hindurchgeführt, das an seinem Umfang mit
der gestrichelt angedeuteten Profilierung 24 versehen ist, die so ausgebildet ist,
daß sie beim Umlauf jeweils satt an der Außenfläche der Halbhohlkörper A und B zur
Anlage kommt. Dadurch wird erreicht, daß die beiden Halbhohlkörper A und B gegeneinander
gedrückt werden, so daß der Rand 15 in die entsprechende Ausnehmung 16 hereingedrückt
wird und im übrigen der Zusammenhalt der Halbhohlkörper A, B durch die darin befindliche
Füllmasse, die ebenfalls miteinander in Berührung kommt, zusammengehalten werden.
Selbstverständlich können die Andrückwalzen 22 und 23 so ausgebildet sein, daß sie
an allen fünf Halbhohlkörpern A und B zur Anlage kommen, die einer Einlageplatte
7 zugeordnet sind. Nach Durchlaufen dieses Andrückwalzenpaares 22, 23 sind die gefüllten
Hohlkörper, im Ausführungsbeispiel die mit Schaum gefüllten Hohlwaffeln fertig und
müssen nur noch in Richtung des Pfeiles 25 gemäß Fig. 11, aus den Einlageplatten
7, 7' herausgestoßen werden. Die Einlageplatten7, 7' werden dann, sie aus Fig. 1
und 2 hervorgeht, wieder auseinandergeklappt, so daß sie in einer durch das Scharnier
9 getrennten Ebene senkrecht zu der Symmetrieebene 21 liegen. Die Einlageplatten
7, 7' werden
dann um die Umlenkwalze 6 herum zum unteren Trum des
Förderers 2 geführt und im Uhrzeigersinn, gegebenenfalls durch ein Reinigungswalzenpaar
26 hindurch, wieder den Backplatten 3'' zugeordnet und gelangen dann wieder an den
Anfang der in der Fig. 1 und 2 gezeigten Anlage.
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Es ist natürlich auch vorstellbar, anstelle der um das Scharnier 9
klappbaren Einlageplatten 7, 7' die über den Förderer 2 zu einer Reihe zusammengesetzt
sind, von vornherein zwei umlaufende Stahl- oder Kunststoffbänder vorzusehen, die
an einem Trum zur Anlage kommen, wo dann die beiden Halbhohlkörper A und B zusammengesetzt
werden.
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Die gezeigte Anlage ist aber in ihrem Aufbau, insbesondere hinsichtlich
der Möglichkeit der Teigeinfüllung,sehr einfach.