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DE20001194U1 - Vorrichtung zum Fertigen von Nahrungs- und Genußmitteln - Google Patents

Vorrichtung zum Fertigen von Nahrungs- und Genußmitteln

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DE20001194U1
DE20001194U1 DE20001194U DE20001194U DE20001194U1 DE 20001194 U1 DE20001194 U1 DE 20001194U1 DE 20001194 U DE20001194 U DE 20001194U DE 20001194 U DE20001194 U DE 20001194U DE 20001194 U1 DE20001194 U1 DE 20001194U1
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DE
Germany
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dispensing
carrier
food
conveyor
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DE20001194U
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Breuko Fleisch und Wurstw GmbH
Original Assignee
Breuko Fleisch und Wurstw GmbH
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    • A23G3/02Apparatus specially adapted for manufacture or treatment of sweetmeats or confectionery; Accessories therefor
    • A23G3/20Apparatus for coating or filling sweetmeats or confectionery
    • A23G3/2007Manufacture of filled articles, composite articles, multi-layered articles
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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
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  • Confectionery (AREA)

Description

PATe^t1ANWalte* : :'· '· .:
Dipl.-lng. A. Wasmeier Dipl.-lng. H. Graf Zugelassen beim Europäischen Patentamt + Marfcenamt · Professional Representatives before the European Patent Office + Trade Mark Office
Patentanwälte Postfach 10 08 26 93008 Regensburg D-93008 REGENSBURG
POSTFACH 10 08 26
Deutsches Patentamt D-93055 REGENSBURG
GREFLINGERSTRASSE 7
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Zweibrückenstr. 12 (0941)79 20 86
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E-mail wasmeier-graf
80297 München @t-online.de
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B/g 19.340a
Datum Date
21. Januar 2000 gr-kar
Anmelder:
BREUKO GmbH
Fleisch- und Wurstwarenvertrieb
Waldmünchener Straße 13
93437 Furth im Wald
Titel:
Vorrichtung zum Fertigen von Nahrungs- und Genußmitteln
Konten: HypoVereinsbank(BLZ7SO*200 73J*5 8392(io · I ! ! ! ***: **:* \ $eri<jhtsstand Regensburg Postgiroamt München (BtT ?00 1W 80)^893 69-801 ai93WDOC
Vorrichtung zum Fertigen von Nahrungs- und Genußmitteln
Die Neuerung bezieht sich auf eine Vorrichtung gemäß Oberbegriff Schutzanspruch
Aufgabe der Neuerung ist es, eine Vorrichtung aufzuzeigen, mit der bei besonders einfacher und preiswerter Ausbildung eine rationelle Fertigung von Nahrungs- und Genußmitteln, insbesondere solchen im Backbereich mit hoher Leistung möglich ist. Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Vorrichtung entsprechend dem Schutzanspruch 1 ausgebildet.
Nahrungs- und Genußmitteln im Sinne der Neuerung sind insbesondere auch Teigwaren, beispielsweise solche in Schnecken- oder Brezenform, aber auch andere Formen, aber auch andere Produkte z.B. Backwaren, die garniert und/oder gefüllt werden, wie z.B. Torten, Krapfen usw..
Das Fertigen von Nahrungs- und Genußmitteln bedeutet im Sinne der Neuerung also u.a. das Formen, das Dekorieren, Verzieren von Nahrungs- und Genußmitteln, insbesondere von Backwaren der unterschiedlichsten Art, sowie das Aufbringen von Zusatzstoffen und/oder Füllungen auf und/oder in Nahrungs- und Genußmittel, insbesondere auf und/oder in Backwaren der unterschiedlichsten Art.
Weiterbildungen der Neuerung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Neuerung wird im folgenden anhand der Figuren am Beispiel einer Vorrichtung zum Fertigen von Backwaren näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in vereinfachter Darstellung und in Seitenansicht einer Vorrichtung gemäß der
Neuerung;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Vorrichtung der Figur 1.
Die in Figuren 1 und 2 schematisch dargestellte und allgemein mit 1 bezeichnete Vorrichtung dient zum Herstellen bzw. Formen von Backwaren 2 in Spiral- oder
&bull; ··· t?
t · &Oacgr;*
Schneckenform. Die Backwaren werden aus einer üblichen Teigmasse durch Extrudieren spiralförmig oder schneckenförmig gelegter Teigstranglängen geformt und dann anschließend gebacken und/oder gefrostet, beispielsweise nach einem Vorbacken
Die Vorrichtung 1 besteht im wesentlichen aus einem von einem Band oder einem anderen geeigneten Element gebildeten Transporteur 3, der eine obere, horizontale Auflage für Bleche 4 oder andere geeignete Ablagen bildet, auf denen jeweils eine Vielzahl von Backwaren 2 geformt werden und auf denen diese Backwaren 2 dann durch Weiterbewegen des Transporteurs 3 durch einen in der Figur 2 allgemein mit bezeichneten Ofen zumindest zum Vorbacken hindurch bewegt werden.
Über der Transportebene des Transporteurs 3 ist ein Träger 6 angeordnet, und zwar im Abstand von und im wesentlichen parallel zu der horizontalen Oberseite des Transporteurs 3 und damit mit einem gewissen Abstand auch über dem jeweiligen Blech 4. Der Träger 6, der bei der dargestellten Ausführungsform als Rahmen ausgebildet ist, ist durch einen Antrieb 7 entsprechend dem Doppelpfeil A in horizontaler Richtung und in Transportrichtung des Transporteurs 3 sowie entgegen dieser Transportrichtung und entsprechend dem Doppelpfeil B in horizontaler Richtung und quer zur Förderrichtung des Transporteurs 3 oszillierend bewegbar, und zwar entsprechend der gewünschten Form und gesteuert durch eine elektronische Steuereinrichtung 8 bzw. durch ein in dieser Einrichtung abgelegtes Programm.
Am Träger 6 sind mehrere Schläuche 9 jeweils mit jeweils einem offenen Ende derart befestigt, daß jedes offene Ende 10 der Oberseite des Transporteurs 3 gegenüberliegt, und zwar mit der Achse seiner Öffnung senkrecht oder in etwa senkrecht zur Oberseite des Transporteurs 3 und mit einem gewissen Abstand von dieser Oberseite bzw. von der Oberseite der auf dem Transporteur 3 angeordneten Bleche 4. Bei der dargestellten Ausführungsform sind die Schläuche 9 mit ihren Enden am Träger 6 so angeordnet, daß sie quer zur Förderrichtung des Transporteurs 3 mehrere Gruppen bilden, und zwar bei der dargestellten Ausführungsform insgesamt vier Gruppen, wobei jede Gruppe bei der dargestellten Ausführungsform insgesamt drei Schläuche bzw.
Schlauchenden 10 aufweist, die dann in jeder Gruppe in Förderrichtung des Transporteurs 3 angeordnet sind. Bei der dargestellten Ausführungsform sind also insgesamt 12 Schläuche 9 bzw. Schlauchenden 10 am Träger 6 vorgesehen. Die Schläuche 10 sind jeweils an den Ausgang 11 einer nicht dargestellten Teigmaschine angeschlossen, die die Teigmasse unter einem gewissen Druck in die Schläuche 9 liefert, so daß diese Teigmasse dann an jedem Schlauchende 10 austritt und als Teigstrang auf ein unter dem Träger 6 angeordnetes Blech 4 abgelegt werden kann. Während dieses Ablegens wird der Träger 6 durch den Antrieb 7 so bewegt, daß jede abgelegte Teigstrang eine schnecken- oder spiralförmige Backware 2 formt.
In einem Arbeitsgang können somit mehrere Backwaren 2, d.h. bei der dargestellten Ausführungsform insgesamt 12 Backwaren auf dem jeweils bereitstehenden Blech 4 geformt werden. Es versteht sich, daß die Anzahl der Reihen und Gruppen der Schlauchenden 10 bzw. die Anzahl der Schläuche 9 wesentliche größer sein kann, und zwar insbesondere auch abhängig von der Größe der verwendeten Bleche 4, so daß in einem Arbeitsgang jeweils das gesamte Blech 4 mit Backwaren 2 belegt wird.
Es versteht sich auch, daß die Teigmaschine intermittierend gesteuert wird, d.h. nach dem Formen der Backwaren 2 auf einem Blech 4 wird die weitere Zufuhr von Teigmasse an die Schläuche 9 unterbrochen, und zwar so lange, bis ein neues Blech mit dem Transporteur 3 unter den Träger 6 bewegt wurde. Weiterhin versteht es sich, daß der Transporteur 3 intermittierend bzw. getaktet betätigt wird, d.h. während des Formens der Backwaren 2 ist der Transporteur 3 abgeschaltet. Sobald der vom Prozeß abgeschlossen ist, d.h. auf das jeweilige Blech 4 die Backwaren 2 z.B. in spiral- oder Schneckenform abgelegt wurden, wird der Transporteur 3 eingeschaltet und zumindest soweit bewegt, bis ein neues Blech 4 sich unter dem Träger 6 befindet.
Die Neuerung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es versteht sich, daß zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Neuerung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird. So ist es beispielsweise möglich, die Schlauchenden 10 an einem Schlitten
vorzusehen, der an dem Träger oder Rahmen 6 beispielsweise in Richtung des Doppelpfeiles B geführt und durch einen Antrieb bewegt wird, während der Antrieb des Trägers 6 in der senkrecht zu dieser Bewegung verlaufenden horizontalen Achsrichtung bewegt wird, beispielsweise in Richtung des Doppelpfeil A. Beide Antriebe sind dann wieder durch die Steuereinrichtung 8 gesteuert.
Die Neuerung wurde vorstehend am Beispiel einer Vorrichtung zum Formen von Backwaren beschrieben. Die Vorrichtung eignet sich aber auch für andere Anwendungen im Rahmen der Fertigung von Nahrungs- und Genußmitteln, wobei z.B. die Abgabeöffnungen der jeweiligen Anwendung entsprechend ausgebildet sind. So sind die Schlauchenden 10 zum Füllen von Nahrungs- und Genußmitteln beispielsweise mit Kanülen oder Rohrstücken versehen.
.: * ·.·" ·:· ·" Vorrichtung
Bezugszeichenliste Backware
1 Transporteur
2 Blech
3 Station für Hitzebehandlung
4 Träger
5 Antrieb
6 Steuereinrichtung
7 Schlauch
8 Schlauchende
9 Teigmaschinenanschluß
10
11

Claims (14)

1. Vorrichtung zum Fertigen von Nahrungs- und Genußmitteln, gekennzeichnet durch mehrere an einem Träger (6) vorgesehene Abgabe- bzw. Austrittsöffnungen (10) zum Ausbringen einer Nahrungs- und Genußmittelmasse, sowie durch einen Antrieb zum Bewegen des Trägers (6) mit den Austrittsöffnungen (10) in wenigstens einer Achsrichtung (A, B).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Antrieb zum Bewegen des Trägers (6) mit den Austrittsöffnungen (10) in wenigstens zwei senkrecht zueinander verlaufenden Achsrichtungen (A, B), die in einer Ebene parallel zur Ablage (5) liegen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch einen Antrieb zum Bewegen des Trägers (6) mit den Austrittsöffnungen (10) in wenigstens zwei senkrecht zueinander verlaufenden Achsrichtungen (A, B), die in einer Ebene parallel zu einer Ablage (5) für die herzustellenden Nahrungs- und Genußmittel liegen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablage (4) von einem Transporteur (3) oder von auf diesem angeordneten Ablageelementen bzw. Blechen (4) gebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, daß die Austrittsöffnungen (10) am Träger (6) in mehreren Gruppen angeordnet sind, wobei jede Gruppe wenigstens eine Abgabeöffnung (10) aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß jede Gruppe wenigstens zwei, vorzugsweise mehr als zwei Abgabeöffnungen (10) aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abgabeöffnungen (10) der Gruppen jeweils in einer Achsrichtung parallel zur Förderrichtung des Transporteurs (3) angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsöffnungen jeweils von dem offenen Ende eines flexiblen Zuführungskanal, beispielsweise eines Schlauches (9) gebildet sind.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abgabeöffnungen (10) jeweils an einen Ausgang (11) einer Abgabemaschine für die Nahrungs- und Genußmittelmasse angeschlossen sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen getakteten Antrieb für den Transporteur (3).
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine getaktete Steuerung der Abgabemaschine.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ihre Ausbildung als Vorrichtung zum Herstellen von Backwaren aus einer Teigmasse, die über die Abgabe- bzw. Austrittsöffnungen (10) als Teigstranglängen auf die unter den Austrittsöffnungen (10) angeordnete Ablage (4) aufgebracht wird.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ihre Ausbildung als Vorrichtung zum Garnieren von Nahrungsmitteln mit einer Garniermasse, die über die Abgabe- bzw. Austrittsöffnungen (10) auf die unter den Austrittsöffnungen (10) angeordneten Nahrungsmittel aufgebracht wird.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ihre Ausbildung als Vorrichtung zum Füllen von Nahrungsmitteln mit einer Füllmasse, die über die Abgabe- bzw. Austrittsöffnungen (10) in die unter den Austrittsöffnungen (10) angeordneten Nahrungsmittel eingebracht wird.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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