Beschreibung
Postenwaschmaschine
Die Erfindung betrifft eine Postenwaschmaschine mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruches.
Aus der DE-OS 25 27 502 und der DE-OS 28 01 381 ist eine Postenwaschmaschine mit einer zweischaligen Waschtrommel bekannt, bei der der innere Zylinder in mehreren Ketten hängend gelagert und rotierend angetrieben ist. Die Posten Waschmaschine ist als Durch Laufwaschmaschine ausgebildet, bei der im inneren Zylinder durch Schotts mehrere Wsschabteile definiert werden, die mit unterschiedlicher Lauge gefüllt sind und durch die die Wäsche Schritt für Schritt durchtrar. sportiert wird. Zum Wäschetransport sind im inneren Zylinder wendelformige Förderrippen angeordnet, die bei einer entsprechenden Drehbewegung des Zylinders die Wäsche über die Schotts bewegen. Der innere, bewegte Zylinder wird von einem äußeren, stehenden Zylinder, oder auch einer Halbschale umgeben, die zwischen sich einen Freiraum bilden, der entsprechend den Waschabteilen in Abschnitte unterteilt ist und in dem sich die verschiedenen Waschflotten befinden. Der innere Zylinder ist zumindest in seinem unteren Bereich perforiert, so daß die Waschflotte auch in dessen Innenraum gelangt.
Postenwaschmaschinen mit zwei schaliger Waschtrommel besitzen zwar die beste Waschwirkung, werfen aber Probleme mit der Lagerung des rotierenden inneren Zylinders auf. Die Kette muß nämlich durch den Bereich der Waschlauge geführt werden, die eine Kettenschmierung beeinträchtigt und zu einer erheblich verkürzten Standzeit der Kette führt. Die DE-OS 25 27 502 löst dieses Problem mit einer speziellen Abdichtung, die allerdings im praktischen Betrieb nur unzureichende
Ergebnisse zeigt.
Außerdem führt die Doppelfunktion der Kette als Lagerungs- und als Antriebsmittel zu erheblichen konstruktiven Schwierigkeiten. Der angefiebeene Zylinder läuft nicht überall rund und weist außerdem durch Wäscheverlagerungen in seinem Inneren bedingte Unwuchten auf. Dies führt zusammen mit unterschiedlich starken Kettenlängungen in der Reihe der Kettentriebe zu einer Anstreifgefahr zwischen innerem und äußerem Zylinder und einer Funktionsbehinderung. Die DE-OS 28 01 381 begegnet diesem Problem mit einer sehr aufwendigen Antriebstechnik mit dynamischem Kräfteausgleich.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit für eine einfachere und betriebssichere Lagerung und Antriebsmöglichkeit für den rotierenden Zylinder aufzuzeigen.
Die Erfindung Löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Kennzeichen des Hauptanspruchs.
Die erfindungsgemäße Lösung läßt sich für alle Arten von Postenwaschmaschinen verwenden, gleichgültig ob die Waschtrommel ein- oder zweischalig ist. Diese ausschließlich endseitige Lagerung mit unmittelbar benachbartem Antrieb hat den Vorteil, daß der Rundlauf des angetriebenen und entsprechend ausgesteiften Zylinders an den Stellen sichergestellt ist, wo er letztendlich benötigt wird. An den Zylinderenden greifen nämlich Zuführ- und Entnahmevorrichtungen für die Wäsche ins Zylinderinnere, gegenüber denen der Zylinder nun sauber fluchtet.
Lagerung und Antrieb greifen bei einer einschaligen Waschtrommel direkt außen am rotierenden Zylinder an. Bei einer zweischaligen Waschtrommel steht erfindungsgemäß der innere Zylinder ein Stück über den äußeren feststehenden Zylinder hinaus und wird an diesen überstand durch Rollen gelagert und angetrieben. Der
Antrieb kann gemäß der Erfindung in beiden Fällen in beliebiger Weise getroffen sein. Neben dem vorerwähnten Kettenantrieb ist auch ein Zahnradantrieb, ein Reibradantrieb oder dergleichen möglich. Im Vergleich zu den bekannten, zwei schaligen Waschtrommeln hat die Kette nur noch Antriebsaufgaben, wodurch sich die Betriebssicherheit und Standzeit des Kettenantriebs erhöht.
Die Erfindung ermöglicht auch eine kostengünstige Konstruktion, da der erfindungsgemäße Ringflansch Führungs- und Antriebsbahn in sich vereinigt.
Für die Abdichtung des rotierenden Innenzylinders gegenüber dem feststehenden Außenzylinder im Bereich des Überstandes ist eine erfindungsgemäße Dichtungsanordnung vorgesehen, die für sich selbständigen Charakter hat und auch bei anderen Waschmaschinen Verwendung finden kann. Nachdem die beiden Zylinder im Waschbereich gegeneinander nicht mehr abgestützt sind, kann die erfindungsgemäße Dichtungsanordnung auch dort zum absolut sauberen Trennen der Waschflotten eingesetzt werden. Dies ist vor allem für die Durchführung v o n Waschprozessen von Bedeutung, bei denen durch Flottenvermischung Farbverschleppungen zu befürchten sind, die zu einem unverwünschten Einfärben der Wäsche führen. Für den Einsatz im Waschbereich kommt die Elastizität der Dichtungsanordnung vorteilhaft zum Tragen, die jeden Versatz des inneren Zylinders gegenüber dem äußeren ausgleicht.
Für den Dichtungseinsatz am Zylinderende kann über die Flutkammer eine Frischwassergegenströmung in den Freiräum zwischen den beiden Zylindern geleitet werden, der dafür sorgt, daß keine Feststoffpartikel (Sand, Nadeln etc.) an die Dichtlippe kommen. Die erfindungsgemäße Dichtungsanordnung hat für die erfindungsgemäße Postenwaschmaschine den besonderen Vorteil, daß die beiden Zylinder auch in ihren
Endbereichen keine Abstufungen für Dichtungszwecke aufzuweisen brauchen, sondern gerade durchgehen können. Dies hat Vorteile für die mechanische Stabilität der Maschine und erlaubt den Bau kostengünstiger Zylinder.
Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im einzelnen zeigen:
Fig. (1) eine Postenwaschmaschine mit zweischaliger Waschtrommel in Seitenansicht,
Fig. (2) eine Stirnansicht der
Posten Waschmaschine gemäß Pfeil (II) aus Fig. (1),
Fig. (3) eine Stirnansicht der
Postenwaschmaschine gemäß Pfeil (III) aus Fig. (1) und
Fig. (4) einen Querschnitt durch eine Dichtungsanordnung am Zylinderende.
Fig. (1) zeigt eine Postenwaschmaschine (1) mit einem inneren rotierenden Zylinder (2) und einem äußeren, in einem Gestell (14) ortsfest gelagerten Zylinder (3). Das Innere der beiden Zylinder (2,3) ist im Waschbereich in an sich bekannter Weise ausgebildet, indem durch Schotts Waschabteile im inneren Zylinder (2) gebildet werden, in denen unterschiedliche Waschflotten stehen. Für den Waschvorgang wird der innere Zylinder (2) reversierend hin- und herbewegt. Nach Beendigung der Waschtakte dreht der innere Zylinder (2) um einen größeren Winkel, wodurch die innenseitig angeordneten, wendelartigen Förderrippen in Funktion treten und die Wäsche über die Schotts ins nächste Waschabteil fördern. Danach startet der nächste Waschtakt mit einer reversierenden Zylinderbewegung. Die geschilderten Details sind in den
Zeichnungen nicht dargestellt.
Der innere Zylinder (2) ist als selbsttragendes Rohr ausgebildet und nur an den beiden Enden (4,5) gelagert. Eine Zwischenlagerung braucht bei entsprechend steifer Rohrausbildung auch bei längeren Zylinder (2) nicht stattzufinden.
An den Enden (4,5) ragt der innere Zylinder (2) ein Stück über den äußeren Zylinder (3) vor (vergleiche Fig. (4)). An diesem überstand (23) greifen Lagerung und Antrieb an. An den beiden Enden (4,5) sind in an sich bekannter Weise Trichter oder dergleichen Mittel zum Einfüllen und Auswerfen der Wäsche angeordnet.
Im Ausführungsbeispiel der Fig. (1) ist der innere Zylinder (2) nur an einem Ende (4) angetrieben. Der Antrieb kann auch am anderen Ende (5) oder als Doppelantrieb an beiden Enden (4,5) vorgesehen sein.
Lagerung und Antrieb sind bei der Postenwaschmaschine
(1) unmittelbar benachbart. Dazu ist am Ende (4) des inneren Zylinders (2) ein abgestufter Ringflansch (10) befestigt, der mit dem Zylinder (2) umläuft. Gemäß Fig. (4) weist der Ringflansch (10) eine Ringnut (11) und daneben einen höhergesetzten Zahnkranz (12) auf. In die Ringnut (11) greifen Lagerrollen (6,7) ein, die an den Enden (4 und 5) auf Stützen (15) im Gestell (14) angeordnet sind. Die Rollen (6,7) stützen den inneren Zylinder (2) im gezeigten Ausführungsbeispiel nur von unten (vergleiche Fig. (2 und 3). In anderen Ausführungsformen kann eine größere Zahl von Lagerrollen vorgesehen sein, die auch rund um den inneren Zylinder
(2) angeordnet sein können.
Im Ausführungsbeispiel der Fig. (1) bei einseitigem Antrieb ist die Ringnut (11) als Radial- und Axialführung für den Eingriff der LagerroLlen (6,7) ausgebildet. Der Ringflansch (10) am anderen Ende (5)
ist damit als einfacher Lagerring ohne Zahnkranz (12) und ohne axialführende Ringnut (11) ausgebildet. Für die Lagerrollen (6,7) besteht am Ende (5) damit nur eine Racialführung, die einen Längenausgleich durch Erwärmung des Zylinders (2) oder dergleichen zuläßt.
Für den Antrieb des inneren Zylinders (2) ist ein Kettentrieb (8) vorgesehen, der eine endlos umlaufende Kette (9) aufweist, die im oberen Zylinderbereich mit dem Zahnkranz (12) im Eingriff steht. Für den Kettenantrieb sind vier Motore (13) vorgesehen, die als elektrische Steckmotore ausgebildet und am Fuß des Gestells (14) gelagert sind. Der Antrieb erfolgt über zwei Kettenritzel (16), auf die jeweils zwei der kleinbauenden Motore (13) treiben. Die Kettenritzel (16) sind so angeordnet, daß die Kette (9) über den Zahnkranz (12) in einem 180 Umschlingungswinkel und zwischen den Kettenritzeln (16) geradegeführt ist.
Die Zylinder (2,3) sind als gerade, miteinander fluchtende Rohre ausgebildet. Dies bedingt am überstand (23) eine axiale Abdichtung des mit Waschlauge gefüllten Freiraumes (21) zwischen den beiden Zylindern (2,3). Der innere Zylinder (2) ist nur im Waschbereich bis zu dieser Dichtungsanordnung perforiert, nicht aber im Bereich des Überstandes (23). Die Abdichtung erfolgt über eine axiale, ringförmige Scheibendichtung (18), die am äußeren Zylinder (3) angeflanscht ist. Die Scheibendichtung (18) ist als biegesteifes, dem Wasserdruck wiederstehendes Teil ausgebildet und läßt einen kleinen Spalt zum inneren Zylinder (2) frei. Die Scheibendichtung (18) wirkt zusammen mit einer elastischen Lippendichtung (17), die vor allem eine radiale Dichtwirkung entfaltet.
L
Die Li ppendichtung (17) ist als endtiches Dichtband ausgebildet und auf den liegenden Schenkel (26) eines ringförmigen, auf dem Überstand (23) befestigten Winkelflansch (25) lösbar angeordnet. Die Lippendichtung (17) dreht dadurch mit oem Zylinder (2) mit. Die Lippendichtung (17) drückt gegen einen S-förmig gesogenen Kammerflansch (22), der am feststehenden äußeren Zylinder (3) befestigt ist. Dadurch wird zwischen den beiden Dientungen (17,18), dem überstand (23) und dem Kammerflansch (22) eine Flutkammer (19) gebildet. Der Kammerflansch (22) weist einen Wasseranschluß (20) in Form eines Stutzens auf, durch den von außen in die Flutkammer (19) Frischwasser geführt werden kann, das durch den Spalt zum Zylinder (2) über die Screibendichtung (18) in den Freiraum (21) fließen kann und durch αiese Gegenströmung verhindert, daß grobe Verunreinigungen an die Dichtlippen gelangen können.
Soweit keine Gegenström-Dichtwirkung beabsichtigt ist, kann in der Flutkammer (19) auch die ü b e r die Scheibendichtung (18) und den kleinen Spalt in geringfügigen Mengen austretende Waschlauge aufgefangen und durch die ortsfesten Stutzen (20) abgeleitet werden.
Zusätzlich kann hinter der Lippendichtung (17) durch den Kammerflansch (22) eine weitere Sammelkammer gebildet werden, aus der bei einem Versagen der Lippendichtung (17) eventuell doch austretende Lauge über einen Abfluß (24) kontrolliert aufgefangen werden kann.
Der Kammerflansch (22) wirkt damit an seinem Ende zusammen mit einem ringförmigen Steg (28), der als radialer Steg in den Mantel des metallischen Zylinders (2) eingeschweißt ist. Am Steg (28) werden auch der Winkelflansch (25) und der Ringflansch (10) miteinander ver schraubt, die dadurch keinen Paßsitz auf dem Zylinder (2) aufweisen müssen.
Die Dichtungsanordnung von Scheibencichtung (18), Flutkammer (19) und Lippendichtung (17) kann auch im Innenbereich zwischen den beiden Zylindern (2,3) in Höhe der die Waschaoteile trennenden Schotts angeordnet sein. Hierdurch wird d e r Freiraum (21) abgedichtet, so daß die Waschlauge nicht mehr von einem Abteil ins andere gelangen kann. Dazu wird die Scheibendichtung (18) wiederum mit einem kleinen Spalt zum Zylinder (2) am äußeren Zylinder (3) angeflanscht. f ü r einfache Dichtaufgaben, bei denen kleine Laugenverschleppungen unbedeutend sind, kann die alleinige Verwendung d e r Scheibendichtung (18) genügen. Sebald absolute Dicntigkeit gefordert ist, wird mit Abstand zur Scheibendichtung (18) auf dem Zylinder (2) die Lippendichtung (17) lösbar befestigt, was vorzugsweisedurch ein aufgeschnalites Dichtband realisiert wird. Die
Dichtungen sind nach Abnanme von Teilen des äußeren Zylinders (3) gut zugängtion. Die Lippendichtung (17) kann dabei direkt gegen die Wand des äußeren Zylinders (3), oder gegen einen dort angeprachten Ringflansch drücken.
Die Anlage der Lippendichtung (17) erfolgt vorzugsweiseradial, so daß auch im Ausführungsbeispiel d e r Fig. (4) durch einen eventuell in d e r Flutkammer (19) auftretenden Flüssigkeitsdruck die Lippendichtung (17) durch ihre gebogene Form eine zusätzliche Anpreßkraft erfährt.