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EP1318221B1 - Strick- oder Wirkmaschine - Google Patents

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Publication number
EP1318221B1
EP1318221B1 EP03001002A EP03001002A EP1318221B1 EP 1318221 B1 EP1318221 B1 EP 1318221B1 EP 03001002 A EP03001002 A EP 03001002A EP 03001002 A EP03001002 A EP 03001002A EP 1318221 B1 EP1318221 B1 EP 1318221B1
Authority
EP
European Patent Office
Prior art keywords
knitting
guide
groove side
shaft
groove
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
EP03001002A
Other languages
English (en)
French (fr)
Other versions
EP1318221A1 (de
Inventor
Eckhard Fehrenbacher
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Groz Beckert KG
Original Assignee
Groz Beckert KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Groz Beckert KG filed Critical Groz Beckert KG
Publication of EP1318221A1 publication Critical patent/EP1318221A1/de
Application granted granted Critical
Publication of EP1318221B1 publication Critical patent/EP1318221B1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D04BRAIDING; LACE-MAKING; KNITTING; TRIMMINGS; NON-WOVEN FABRICS
    • D04BKNITTING
    • D04B15/00Details of, or auxiliary devices incorporated in, weft knitting machines, restricted to machines of this kind
    • D04B15/10Needle beds
    • DTEXTILES; PAPER
    • D04BRAIDING; LACE-MAKING; KNITTING; TRIMMINGS; NON-WOVEN FABRICS
    • D04BKNITTING
    • D04B35/00Details of, or auxiliary devices incorporated in, knitting machines, not otherwise provided for
    • D04B35/02Knitting tools or instruments not provided for in group D04B15/00 or D04B27/00

Definitions

  • circular knitting machines work with one Needle cylinder having axially parallel guide grooves which are separated by guide bars and in which latch needles moved back and forth are.
  • the needle cylinder is of a so-called cylinder lock surrounded, the at least one castle channel has in the over the guide webs of the needle cylinder radially projecting foot of the individual latch needles engages, wherein by a relative movement between the Needle cylinder and the cylinder lock in a known manner the reciprocating required for stitching Movement of the latch needles in the guide grooves of the Needle cylinder is generated.
  • the needle cylinder usually associated with the dial, which also depends on the type of machine equipped with latch needles or boards and the one is associated with so-called Rippsch.
  • the shaft is on at least one of its two broadsides with lubricant distributors provided that at least a portion of reduced Shank thickness, in the form of a transverse to the shank longitudinal direction extending chamfer and / or Recess is formed by an area in the recess Starting from the upper edge of the shaft, until or extends almost to the lower edge of the shaft.
  • latch needles which have only one foot 80
  • the free space located in front of the foot 240 present to which, if necessary, the tracking 170 assigned free space 242 added.

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Knitting Machines (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Strick- oder Wirkmaschine mit wenigstens einem Führungsnuten für hin- und herbeweglich geführte Strickwerkzeuge aufweisenden Träger.
Unter Strickwerkzeugen sind hierbei Zungen- oder Hakennadeln, Platinen etc. verstanden, wie sie in Textilmaschinen der verschiedenartigsten Bauarten zur Maschenbildung verwendet werden.
Zum Beispiel Rundstrickmaschinen arbeiten mit einem Nadelzylinder, der achsparallele Führungsnuten aufweist welche durch Führungsstege voneinander getrennt sind und in denen Zungennadeln hin- und herverschieblich geführt sind. Der Nadelzylinder ist von einem sogenannten Zylinderschloss umgeben, das wenigstens einen Schlosskanal aufweist in den der über die Führungsstege des Nadelzylinders radial vorstehende Fuss der einzelnen Zungennadeln eingreift, wobei durch eine Relativbewegung zwischen dem Nadelzylinder und dem Zylinderschloss in bekannter Weise die für die Maschenbildung erforderliche, hin- und hergehende Bewegung der Zungennadeln in den Führungsnuten des Nadelzylinders erzeugt wird. Grundsätzlich Gleiches gilt für die dem Nadelzylinder in der Regel zugeordnete Rippscheibe, die abhängig von der Maschinenbauart ebenfalls mit Zungennadeln oder Platinen bestückt ist und der ein sogenanntes Rippschloss zugeordnet ist.
Bei dieser Bewegung der Zungennadeln oder Platinen in ihren Führungsnuten liegen sie schmalseitig auf dem Boden der Führungsnuten auf, wobei sie gleichzeitig breitseitig durch die die jeweilige Führungsnut seitlich begrenzenden Führungsstege seitlich abgestützt sind. Häufig ist der Schaft der Zungennadeln mit einer sogenannten Federbiegung ausgebildet, d.h. der Schaft ist an einer Stelle um eine rechtwinklig zu seiner Längsachse verlaufende Linie seitlich etwas abgebogen um damit zu erreichen, dass der Schaft zumindest in seinem dem Nadelhaken zugewandten Bereich federnd an einen Führungssteg angedrückt gehalten bleibt und damit insoweit seitlich im Wesentlichen spielfrei geführt ist.
Mit der Erhöhung der Strickgeschwindigkeit, wie sie durch moderne Nadel- und Schlosskonstruktionen ermöglicht wurde (z. B. bei Nadelzylinderdrehzahlen von mehr als ca. 28 Umdrehungen pro Minute bei einem Nadelzylinderdurchmesser von 30") gewinnt die von der Nadelbewegung in den Führungsnuten herrührende Wärmeentwicklung eine zunehmende Bedeutung. Sie führt dazu, dass der Nadelzylinder und ggfs. die Rippscheibe sowie die konstruktiv mit diesen Teilen in wärmeleitender Verbindung stehenden Maschinenelemente im Dauerbetrieb auf Betriebstemperaturen kommen, die in der Größenordnung von 80° C und mehr liegen. Diese hohen Betriebstemperaturen ergeben u.a., meist örtlich unterschiedliche, Dimensionsänderungen der beweglich miteinander zusammenwirkenden Teile, mit der Folge, dass eng tolerierte Teile, z. B. Führungsstege, Nadeln, Schlossteile etc. einem erhöhten Verschleiss unterliegen oder gar sich gegenseitig verklemmen. Darüber hinaus tritt eine unerwünschte Erhöhung der für die Maschine erforderlichen Antriebsleistung auf.
Insgesamt gesehen wirkt diese Erhöhung der Betriebstemperatur häufig heute als Begrenzung für eine weitere Steigerung der Betriebsdrehzahl der Maschine. Da die Produktionsleistung einer Rundstrickmaschine unmittelbar von deren Betriebsdrehzahl abhängt, wird damit auch die Wirtschaftlichkeit der Maschine beschränkt.
Zur Abhilfe wurden schon Versuche unternommen die Schmierungsverhältnisse der Strickwerkzeuge in den Führungsnuten zu verbessern, um damit die auftretende Reibung bei der hin- und hergehenden Bewegung zu verringern. So wurde z. B. der Nadelschaft von Zungennadeln auf wenigstens einer seiner Breitseiten mit längsverlaufenden, parallel zum Nadelrücken ausgerichteten Längsnuten ausgebildet (US-A 4625527, US-A 4681150, DE 3612316 A1). Abgesehen von einer mit Rücksicht auf die Reduzierung der bei der Beschleunigung und Verzögerung der Nadeln auftretenden Kräfte und Stoßwirkungen auf den Nadelhaken angestrebten Verringerung der trägen Masse der Nadel soll auf diese Weise eine bessere Schmiermittelverteilung über die Führungslänge des Nadelschaftes erzielt werden. Einem ähnlichen Zweck dient auch eine aus der japanischen Patentveröffentlichung 5-195395 bekannte Ausbildung des Schaftes einer Zungennadel, deren Schaft in dem Bereich zwischen dem Nadelkopf und dem Fuss wenigstens eine, im Vergleich zu dem Nadelkopf, höher liegende Brücke aufweist. In einem den Fuss mit der Brücke verbindenden Nadelschaftteil ist eine Vertiefung ausgebildet, in welche während des Betriebes von einer in dem Schlossmantel angeordneten Ölzufuhreinrichtung Schmieröl eingeführt wird. Der in der Vertiefung befindliche Ölvorrat soll bei der Hin- und Herbewegung der Zungennadel eine wirksamere Schmierölverteilung über die Länge des Führungsbereiches des Nadelschaftes in der Führungsnut und insbesondere eine Verbesserung der Schmierung im Bereich des Fusses selbst ergeben.
Ein anderer Weg zur Verminderung des Bewegungswiderstandes von hin- und herbeweglichen Strickwerkzeugen durch Verbesserung der Schmierung ist in der DE 19604954 C1 beschrieben. Bei diesem gestanzten Strickwerkzeug, z.B. Haken- oder Zungennadel, ist der Schaft auf wenigstens einer seiner beiden Breitseiten mit Schmiermittelverteilermitteln versehen, die zumindest einen Bereich verminderter Schaftdicke aufweisen, der in Gestalt einer quer zu der Schaftlängsrichtung verlaufenden Anschrägung und/oder Aussparung ausgebildet ist, die von einem Bereich im Abstand von der Schaftoberkante ausgehend, sich bis oder nahezu bis zu der Schaftunterkante erstreckt. In einer alternativen Ausführungsform ist die Anordnung derart getroffen, dass die auf wenigstens einer der beiden Breitseiten des Schaftes vorgesehen Schmiermittelverteilermittel zumindest einen Bereich verminderter Schaftdicke aufweisen, der in Gestalt einer quer zu der Schaftlängsrichtung verlaufenden, sich zu oder nahe zu der Schaftunterkante hin erstreckenden Vertiefung ausgebildet ist, die eine im Wesentlichen keil- oder wannenförmige Querschnittsgestalt aufweist. Die in Schaftlängsrichtung gesehene Breite einer solchen Vertiefung ist mit Rücksicht auf ihre Zweckbestimmung aber beschränkt.
Die erwähnten Maßnahmen zur Verbesserung der Schmiermittelverteilung in den Führungsnuten sind an sich durchaus wirksam. Sie erlauben es aber nicht die Betriebsdrehzahl der Rundstrickmaschine über einen bestimmten Grenzwert hinaus zu erhöhen. Auch kann Schmiermittel grundsätzlich nicht in beliebiger Menge in die Führungskanäle des Nadelzylinders oder der Rippscheibe eingebracht werden, weil die Gefahr besteht, dass es von dort aus auf die Ware gelangt und diese verschmutzt, mit der Folge, dass die Ware anschließend gewaschen oder sonstwie behandelt werden muss, was aufwendig und in bestimmten Fällen nicht möglich ist.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb durch Maßnahmen im Bereiche der Führungsnuten einer Strick- oder Wirkmaschine, die im Betrieb insbesondere bei hoher Arbeitsgeschwindigkeit, auftretende Erwärmung der Maschine zu verringern, und zwar ohne dass dazu die Gefahr einer Beeinträchtigung der Ware in Kauf genommen werden muss. Außerdem will die Erfindung eine Strick- oder Wirkmaschine schaffen, die die Möglichkeit bietet, die Arbeitsgeschwindigkeit gegenüber vergleichbaren herkömmlichen Maschinen zu erhöhen.
Zur Lösung dieser Aufgabe weist die Strick- oder Wirkmaschine gemäß der Erfindung die Merkmale des Patentanspruchs 1 auf.
Eine erfindungsgemäße Strick- oder Wirkmaschine zeichnet sich dadurch aus, dass die Führungsnuten ihrer Nadel- bzw. Platinenträger jeweils an wenigstens einer ihrer Nutenseitenwände mit zumindest einer zurückgesetzten Freifläche ausgebildet sind, die sich von einer ersten Begrenzung in der Nähe des dem maschenbildenden Bereich zugewandten Endes der Führungsnut bis zu einer zweiten Begrenzung erstreckt, die außerhalb des bei der Hin- und Herbewegung des Strickwerkzeuges von dessen Fuß überstrichenen Gebietes liegt. Damit ist das Strickwerkzeug an wenigstens zwei in Schaftlängsrichtung voneinander beabstandeten Stellen dauernd gegen die Nutenseitenwand abgestützt. Das Strickwerkzeug weist in der Regel eine konstante Schaftdicke auf. Grundsätzlich sind aber auch Ausführungsformen denkbar, bei denen die mit zumindest einer zurückgesetzten Freifläche im Bereiche wenigstens einer Nutenseitenwand ausgebildeten Führungsnuten mit Strickwerkzeuge mit seitlichen Freiflächen bestückt sind. Dabei muss lediglich sichergestellt sein, dass das Strickwerkzeug in seiner jeweiligen Führungsnut an mindestens zwei, in Schaftlängsrichtung voneinander beabstandeten Stellen, von denen eine nahe des Endes der Führungsnut liegt, an dem der Schaft des Strickwerkzeuges aus der Führungsnut austritt, dauernd seitlich einwandfrei abgestützt ist.
Durch eine solche seitliche Freifläche, die auf der rechten oder linken Breitseite oder auf beiden Breitseiten des Schaftes in der Nutseitenwand im Wesentlichen in dem Führungsbereich des Strickwerkzeuges vorgesehen ist, wird die in der Führungsnut, insbesondere bei kleinem Spiel, auftretende Reibung wesentlich herabgesetzt, während gleichzeitig der Schmierölwiderstand deutlich verringert wird.
Da der Schaft im Bereiche des Fußes (bzw. der Füße bei Nadeln mit mehreren Füßen) dauernd seitlich gegen den Führungssteg abgestützt ist, werden die Eingriffsverhältnisse des Fußes mit dem zugeordneten Schlosskanal nicht beeinträchtigt. Gleichzeitig bleibt der Schaft, unabhängig von seiner Hin- und Herbewegung, immer an wenigstens zwei, in Schaftlängsrichtung voneinander beabstandeten Bereichen seitlich gegen den zugeordneten Führungssteg abgestützt. Weil nämlich die Freifläche(n), zumindest im Wesentlichen innerhalb des Führungsbereiches liegt bzw. liegen, ist sichergestellt, dass auch bei in seiner maximalen Austriebsstellung stehendem Strickwerkzeug, dieses eine einwandfreie seitliche Führung in der Führungsnut behält.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass es aus der US-A-3,949,572 bekannt ist, Strickmaschinennadeln für Rund- oder Flachstrickmaschinen im Bereich des Fußes mit einer seitlichen Schaftvertiefung zu versehen, oder die Wanddicke der Führungsstege in dem jeweiligen Nadelfuß gegenüber liegenden Bereichen zu verringern, um so im Nadelfußbereich einen seitlichen Freiraum zu schaffen, der ein begrenztes elastisches Ausbiegen der Nadeln im Fußbereich ermöglicht. Auf diese Weise sollen beim Auftreffen des Nadelfußes auf Betätigungsteile des Nadelschlosses auftretende Stoßbelastungen der Nadel gedämpft werden. Ein solches seitliches Ausweichen des Nadelfußes beim Zusammenwirken mit dem Nadelschloss soll aber bei der Erfindung gerade vermieden werden.
Weiterbildungen der neuen Strick- oder Wirkmaschine sind Gegenstand von weiteren Unteransprüchen.
Die Erfindung ist im Übrigen nicht auf Rundstrickmaschinen beschränkt. Sie gilt genauso für Flachstrickmaschinen, Wirkmaschinen und dergleichen, kurz für alle Textilmaschinen, bei denen Strickwerkzeuge Verwendung finden, die in einer Führungsnut eines Trägers hin und herbewegt werden.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Die Figur zeigt: Einen Ausschnitt aus dem Nadelträger einer Strick- oder Wirkmaschine gemäß der Erfindung in schematischer Darstellung und in einer Draufsicht.
In der Figur ist von der Rundstrickmaschine an sich bekannter Bauart der Nadelzylinder 1 im Ausschnitt schematisch veranschaulicht. Am Außenumfang des Nadelzylinders 1 sind achsparallele Führungsnuten 2 ausgebildet, die durch radiale Führungsstege 3 seitlich begrenzt ist.
Die durch die parallelen Führungsstege 3 seitlich begrenzten Führungsnuten 2 enthalten jeweils eine eingesetzte Zungennadel 40, die bspw. als Vollschaftnadel ausgebildet sein kann und die lediglich schematisch dargestellt ist. Sie weist einen Nadelschaft 50 auf, an dem zwei in Schaftlängsrichtung voneinander beabstandete Füße 80 angeformt sind, die grundsätzlichen über die außenliegende Berandung der Führungsstege 3 vorstehen und in den nicht weiter dargestellten Schlosskanal ragen. Der Nadelschaft weist über seine Länge eine gleichmäßige Schaftdicke 280 auf. Er trägt an seinem einen Ende einen Haken 60, der mit einer bei 70 angedeuteten Nadelzunge in an sich bekannter Weise zusammenwirkt. Der Nadelhaken 60 und die Nadelzunge 70 liegen in dem sogenannten maschenbildenden Bereich der Strick- oder Wirkmaschine. Der maschenbildende Bereich ragt bis an die mit 81 bezeichnete Abschlagkante des Nadelzylinders 1 heran.
Auf ihrer eine Nutenseitenwand 42 bildende Innenseite sind die Führungsstege 3 jeweils mit drei gegenüber der Wandfläche 43 zurückgesetzten Freiflächen 240, 241, 242 ausgebildet, die sich bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel, ausgehend von dem Nutboden 44 über die gesamte Höhe der Führungsstege 3 erstrecken. Die Freiflächen 240, 241 sind jeweils auf dem Boden einer trogartigen Vertiefung 260 ausgebildet, die randseitig bei 270 ausgerundet ist. Eine die Freifläche 242 enthaltende Vertiefung 261 weist lediglich eine Ausrundung 270 auf und erstreckt sich an ihrem Ende bis zum Ende der Führungsnut 2.
Das Maß um das die Freifläche 240, 241 und 242 gegenüber der Seitenwandfläche 43 zurückgesetzt sind entspricht zum Beispiel einem Betrag von 05/10 -5/10 mm.
In der Figur ist die Zungennadel in ihrer maximalen Austriebsstellung dargestellt. Bei der Maschenbildung wird sie, ausgehend von dieser Austriebsstellung, bis zur Abschlagstellung um einen bestimmten Hub, bezogen auf die Figur, nach rechts bewegt der in der Figur bei 45 angedeutet ist und in der Praxis in der Regel etwa 9 bis 15 mm beträgt. Demgemäß wird von jedem der Füße 80 bei der Hin- und Herbewegung der Zungennadel in Schaftlängsrichtung maximal ein Gebiet bestrichen, dessen Länge bei 46 angedeutet ist.
Die vor dem ersten Fuß liegende Freifläche 240 erstreckt sich von einer ersten Begrenzung 47 in der Nähe des dem maschenbildenden Bereich zugewandten Endes der Führungsnut 2 bis zu einer zweiten Begrenzung 48, die außerhalb des bei der Hin- und Herbewegung der Zungennadel von deren ersten Fuß 80 überstrichenen Gebietes 46 liegt.
Die zweite Freifläche 241 liegt zwischen den von den beiden Füßen bei der Hin- und Herbewegung der Zungennadel überstrichenen Gebieten 46, während die dritte Freifläche 242 in dem Bereich zwischen dem von dem zweiten Fuß überstrichenen Gebiet 46 und dem dem maschenbildenden Bereich abgewandten Ende der Führungsnut 2 sich erstreckt, wie dies die Figur veranschaulicht.
Auf diese Weise wird erreicht, dass der Schaft 50-der Zungennadel in dem Bereich, in dem er aus der Führungsnut 2 aus und in den maschenbildenen Bereich eintritt sowie im Bereich der beiden Füße 80 dauernd einwandfrei seitlich gegen den Führungssteg 3 abgestützt ist, gegen dessen die Nutenseitenwand 42 bildende Flanke der Nadelschaft 50 dauernd angepresst ist. In den dazwischenliegenden Bereichen, in denen sich die zurückgesetzten Freiflächen 240, 241 und 242 erstrecken, ist der Schaft 50 seitlich freigestellt mit der Folge, dass der Verschiebewiderstand des Nadelschaftes in der Führungsnut 2 wesentlich herabgesetzt ist. In Nadellängsrichtung gesehen, erstreckt sich die Freifläche 240 im Wesentlichen über die Vorführung 110, über einen Großteil der zwischen den beiden benachbarten Füßen 8β0 liegenden Schaftlänge und über die Nachführung 170.
Bei Zungennadeln, die lediglich einen Fuß 80 aufweisen, ist zumindest die vor dem Fuß angeordnete Freifläche 240 vorhanden, zu der gegebenenfalls die der Nachführung 170 zugeordnete Freifläche 242 hinzutritt.
Zu erwähnen ist, dass die beschriebenen Freiflächen 240, 241 und 242 naturgemäß auch auf beiden einander zugewandten Nutenseitenwänden der Führungsnuten 2 vorgesehen sein können, wenn die Bauart und Funktionsweise der Wirk- oder Strickmaschine dies erforderlich machen. Auch ist es vom Prinzip her denkbar, in die so gestalteten Führungsnuten Nadeln einzusetzen, deren Schäfte mit Freiflächen ausgebildet sind. In diesem Falle muss nur sichergestellt bleiben, dass der Schaft 50 in den in der Figur gestrichelt angedeuteten Bereichen an dem dem maschenbildenden Bereich zugewandten Ende der Führungsnut 2 sowie in den von den Füßen 80 bei der Hin- und Herbewegung der Nadel überstrichenen Gebieten 46 dauernd seitlich abgestützt ist.
Zur Vereinfachung der Herstellung sind die Führungsnuten über die gesamte Höhe mit den zurückgesetzten Freiflächen 240, 241, 242 versehen, die beispielsweise eingeschliffen werden können, bevor die Führungsstege in den Nadelträger eingesetzt werden. Es sind aber auch Ausführungsformen möglich, bei denen die Freiflächen 240, 241, 242 nicht über die gesamte Höhe der jeweiligen Nutenseitenwand 42 sich erstrecken, sondern beispielsweise etwas unterhalb der Schaftoberkante enden.
Die Freifläche 240, 241,, 242 können in Schaftlängsrichtung auch unterteilt sein oder punkt- oder stegförmige Abstützstellen für den Schaft 50 enthalten. Da bspw. bei einer Rundstrickmaschine die Nadeln mit ihrem Schaft 5 zufolge der Drehbewegung des Nadelzylinders bzw. der Rippscheibe gegen eine Seitenwand der Nadelkanäle oder Führungsnuten angedrückt gehalten sind, genügt es in der Regel, die Freiflächen im Bereiche dieser einen Nutenseitenwand anzuordnen. Abhängig von der Art der Strick- oder Wirkmaschine sowie der Führung deren Strickwerkzeugen in den Führungsnuten können aber beide jeweils eine Führungsnut 2 begrenzende Nutenseitenwände mit solchen zurückgesetzten Freiflächen versehen werden.

Claims (7)

  1. Strick- oder Wirkmaschine mit wenigstens einem Fürungsnuten für hin- und herbeweglich geführte Strickwerkzeuge aufweisende Träger (1), wobei die in die Führungsnuten (2) eingesetzten gestanzten Strickwerkzeuge jeweils einen Schaft (50) aufweisen, der wenigstens einen Fuß (80) trägt und der an einem Ende zu einem maschenbildenden Bereich hin gerichtet ist und wobei
    die von einem Nutenboden (44) und zwei einander im Abstand gegenüberstehenden Nutenseitenwänden (42) begrenzten Führungsnuten (2) an wenigstens einer ihrer Nutenseitenwände mit zumindest einer zurückgesetzten Freifläche (241) ausgebildet sind, die sich von einer ersten Begrenzung (47) in der Nähe des dem maschenbildenden Bereich zugewandten Endes der Führungsnut (2) bis zu einer zweiten Begrenzung (48) erstreckt, welche zweite Begrenzung außerhalb des bei der Hin- und Herbewegung des Strickwerkzeuges von dessen Fuß (80) überstrichenen Gebietes (46) liegt, derart, dass das Strickwerkzeug bei dauernder seitlicher Abstützung des Bereiches des Fußes (80) an einer Nutenseitenwand (42) an wenigstens zwei in Schaftlängsrichtung voneinander beabstandeten Stellen gegen die Nutenseitenwand abgestützt ist.
  2. Strick- oder Wirkmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in wenigstens Nutenseitenwand (42) zumindest eine zurückgesetzte Freifläche (242) ausgebildet ist, die in dem Bereich zwischen dem von dem Fuß (80) überstrichenen Gebiet und dem maschenbildenden Bereich abgewandten Ende der Führungsnut (2) sich erstreckt.
  3. Strick- oder Wirkmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Strickwerkzeug mehrere in Schaftlängsrichtung voneinander beabstandete Füße (80) aufweist, und in wenigstens einer Nutenseitenwand (42) zumindest eine zurückgesetzte Freifläche (241) ausgebildet ist, die zwischen von benachbarten Füßen (80) überstrichenen Gebieten (46) liegt.
  4. Strick- oder Wirkmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Nutenseitenwände durch in den Träger eingesetzte Führungsstege (3) gebildet sind, in denen zumindest eine zurückgesetzte Freifläche (240, 241, 242) über die Steghöhe durchgehend ausgebildet ist.
  5. Strick- oder Wirkmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Freifläche von dem Nutboden (44) ausgehend bis zu dem äußeren Rand der Nutenseitenwand sich erstreckt.
  6. Strick- oder Wirkmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Freifläche sich lediglich über einen Teil der Höhe der Nutenseitenwand erstreckt.
  7. Strick- oder Wirkmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Freifläche in der Nutenseitenwand sich bis zu einer unterhalb der Oberkante des Schaftes (50) des in die Führungsnut eingesetzten Strickwerkzeuges liegenden Höhe (49) erstreckt.
EP03001002A 1997-09-18 1998-08-13 Strick- oder Wirkmaschine Expired - Lifetime EP1318221B1 (de)

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