DE966905C - Verfahren zur Herstellung elektrisch unsymmetrisch leitender Systeme - Google Patents
Verfahren zur Herstellung elektrisch unsymmetrisch leitender SystemeInfo
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- H10D—INORGANIC ELECTRIC SEMICONDUCTOR DEVICES
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- H10P95/00—
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Description
Es sind bereits mehrere Verfahren bekanntgeworden,
um Halbleiter, besonders Halbleiter-Einkristalle, vor ihrer Verarbeitung zu elektrisch unsymmetrisch
leitenden Systemen einer- Behandlung zu unterwerfen, durch die ihre Oberfläche teilweise
abgetragen wird, um Verunreinigungen und Unebenheiten zu entfernen. Jedoch hat es sich herausgestellt,
daß bei späteren Arbeitsgängen, die auf die Veränderung der Leitfähigkeit oder des Leitfähigkeitseharakters
abzielten, weitere Verschmutzungen, etwa in Form von Legierungen oder Verbindungen
des Halbleiters mit dem zur Bearbeitung erforderlichen Material, auftraten, die die Eigenschaften
der hergestellten Systeme ebenfalls wesentlich beeinflußten.
Die Erfindung bezieht sich auf Verfahren zur Herstellung von elektrisch unsymmetrisch leitenden
Systemen,, insbesondere Transistoren, mit hochschmelzendem Halbleitermaterial, wie Germanium
oder Silizium, von einem Leitfähigkeitscharakter, z. B. η-leitend. Erfindungsgemäß wird eine den
Leitfähigkeitscharakter, z. B. in p-leitend, umwandelnde Behandlung an zwei oder mehreren einander
benachbarten Bereichen der Halbleiteroberfläche angewandt, durch die diese umgewandelten
Bereiche zu einem Gebiet gleichen Leitfähigkeitscharakters zusammenwachsen und sich überlappen,
und die umgewandelten Bereiche werden von der Halbleiteroberfläche her so weit abgetragen, daß
ihre Überlappung aufgehoben wird.
709 682/74
Durch die Abtragung wird nicht nur die Überlappung der umgewandelten Bereiche aufgehoben,
sondern auch die unvermeidliche Verschmutzung der Oberfläche des Halbleiters beseitigt. Es werden
auch die Ausnehmungen, die bei der Behandlung des Halbleiters, beispielsweise bei der thermischen
Formierung mittels eines Stromstoßes, durch, besondere, nur zur Formierung aufgesetzte Spitzen,
entstehen, gesäubert. In den Ausnehmungen befinden sich nach der Behandlung nämlich noch Verunreinigungen,
die von der Behandlung herrühren; beispielsweise Reste des Spitzenmaterials oder
Legierungen, die das Halbleitermaterial enthalten. Da die gesamte Wandung des Kraters bzw. der
' Ausnehmung nach der Behandlung aus einem Material besteht, dessen Leitfähigkeitscharakter dem
des übrigen Halbleitermaterials entgegengesetzt ist, wirken sich diese Verunreinigungen im Betrieb
sehr störend aus, da sie den Leitfähigkeitscharakter der Wandung der Ausnehmung in unkontrollierbarer
Weise beeinflussen.
Die die Leitfähigkeit oder den Leitfähigkeitscharakter verändernde Behandlung besteht günstig
in einer örtlichen thermischen Formierung oder/ und in einer Behandlung mit Ionen oder Atomen
von den Leitfähigkeitscharakter beeinflussenden Substanzen. Ganz besonders vorteilhaft ist es, die
thermische Formierung mittels eines Ladungsträgerstrahles oder/und mittels Stromdurchgang
vorzunehmen.
Es empfiehlt sich, die Abtragung so durchzuführen, daß die Oberfläche des Halbleiters außerhalb
der behandelten Bereiche stärker abgetragen wird als die Oberfläche der behandelten Bereiche. Die
Abtragung kann sowohl auf chemischem als auch auf elektrochemischem Wege erfolgen. Zur rein
chemischen Abtragung von Germanium eignet sich besonders ein Gemisch aus Flußsäure, Salpetersäure,
Kupfernitrat und Wasser, während sich für die elektrochemische Abtragung von Germanium
ein Elektrolyt bewährt hat, der in wäßriger Lösung H3 P O4 enthält oder daraus besteht, und zwar derart,
daß er 10 bis 70% H3PO4, vorzugsweise 45%
H3 P O4 enthält. Nach der Abtragung empfiehlt es
sich, den gesamten Halbleiterkörper einer thermischen Nachbehandlung, gegebenenfalls in einer
Schutzgasatmosphäre oder im Vakuum, zu unterwerfen.
Die Abtragung gemäß der Erfindung kann so vorgenommen werden, daß eine vorgesehene kleinste
Entfernung der Grenzen der Bereiche erzielt wird.
Diese kleinste Entfernung kann einige μ oder einige 10 μ betragen.
Nach der Abtragung werden auf dem bzw. jedem umgewandelten Bereich eine Elektrode angebracht.
Es hat sich besonders bewährt, Elektroden zu wählen, die mindestens an der Kontaktfläche aus
Nickel oder einer nickelhaltigen Legierung bestehen. In besonderem Maße eignen sich in vielen
Fällen jedoch Elektroden, die mindestens an der Kontaktfläche aus Edelmetall, vorzugsweise aus
Gold, oder einer edelmetallhaltigen Legierung bestehen.
Die Elektroden wird man vorteilhaft als Spitzen ausbilden und beispielsweise in die entstehenden
Ausnehmungen einführen. Außerdem können eine oder mehrere weitere Elektroden auf dem nicht behandelten
Teil der Halbleiteroberfläche, aber in unmittelbarer Nähe der oder gegebenenfalls jeder,
vorzugsweise kraterförmigen Ausnehmungen angebracht werden.
Das Verfahren gemäß der Lehre der Erfindung eignet sich besonders zur Herstellung von Dioden,
Flächengleichrichtern oder steuerbaren Halbleitern, vorzugsweise zur Herstellung von Transistoren.
Die Zeichnung zeigt in zum Teil schematischer Darstellung drei Arbeitsgänge zur Herstellung
eines steuerbaren Halbleiters.
In Fig. ι ist 1 ein beispielsweise n-leitender
Block aus Germanium, auf den zwei zum Formieren bestimmte Spitzen 2 und 3 aufgesetzt sind.
Fig. 2 zeigt ein System nach dem Stromdurchgang durch die Spitzen beim Formieren. Die
Spitzen 2 und 3 sind ein Stück in den Germaniumblock ι eingedrungen und haben zwei kraterförmige
Ausnehmungen 4 und 5 geschaffen, die an der Oberfläche von je einem Kraterwall 6 und 7
umwandet sind. Durch die Erwärmung des Germaniums beim Stromdurchgang sind zwei umgewandelte
Bereiche 8 und 9 entstanden, die sich in einem kleinen Bereich 10 überlappen. Sodann wurden
die Spitzen entfernt und die Abtragung vorgenommen.
Fig. 3 zeigt das fertige System. Die umgewandelten Bereiche 8 und 9 sind weniger stark abgetragen
als der übrige Germaniumblock, so daß die Überlappung bei 10 aufgehoben ist und ein bestimmter
Abstand 11 zwischen den Bereichen 8 und 9 auftritt. In die Krater 4 und 5, deren Wandungen
nun vollständig aus p-leitendem Germanium bestehen, sind die Spitzen 12 und 13, die beispielsweise
aus Gold bestehen, als Elektroden eingeführt.
Claims (16)
1. Verfahren zur Herstellung von elektrisch unsymmetrisch leitenden Systemen, insbesondere
Transistoren, mit hochschmelzendem Halbleitermaterial, wie Germanium oder Silizium,
von einem Leitfähigkeitscharakter, z. B. n-leitend, dadurch gekennzeichnet, daß eine den
Leitfähigkeitscharakter, z. B. in p-leitend, umwandelnde Behandlung an zwei oder mehreren
einander benachbarten Bereichen der Halbleiteroberfläche angewandt wird, durch die diese umgewandelten
Bereiche zu einem Gebiet gleichen Leitfähigkeitscharakters zusammenwachsen und sich überlappen, und daß die umgewandelten
Bereiche von der Halbleiteroberfläche her so weit abgetragen werden, daß ihre Überlappung
aufgehoben ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß als den Leitfähigkeitscharakter umwandelnde Behandlung eine örtliche thermische
Formierung oder/und eine Behandlung mit Ionen oder Atomen von den Leitfähigkeits-
Charakter beeinflussenden Substanzen angewendet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die thermische Formierung mittels eines Ladungsträgerstrahles oder/und mittels Stromdurchganges vorgenommen wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Halbleiteroberfläche außerhalb der umgewandelten Bereiche stärker als in den umgewandelten
Bereichen abgetragen wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Halbleiteroberfläche chemisch oder elektrochemisch
abgetragen wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß Germanium als Halbleitermaterial und zur chemischen Abtragung ein Gemisch
aus Flußsäure, Salpetersäure, Kupfernitrat und Wasser verwendet wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß Germanium als Halbleitermaterial
und zur elektrochemischen Abtragung ein Elektrolyt aus einer wäßrigen Lösung von
ι ο bis 70 % H3 P O4, vorzugsweise 45 % H3 P O4,
verwendet wird.
8. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der gesamte Halbleiterkörper einer thermischen Nachbehandlung,
gegebenenfalls in einer Schutzgasatmosphäre oder im Vakuum, unterworfen wird.
9. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtragung der umgewandelten Bereiche derart
durchgeführt wird, daß eine vorgegebene kleinste Entfernung der Grenzen der umgewandelten
Bereiche erzielt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abtragung derart durchgeführt wird, daß die kleinste Entfernung einige μ beträgt.
11. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abtragung derart durchgeführt wird, daß die kleinste Entfernung einige 10 μ beträgt.
12. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem
der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß nach der erfolgten Abtragung auf dem bzw.
jeden umgewandelten Bereich eine Elektrode angebracht wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Elektroden mindestens an der Kontaktfläche aus Nickel oder einer nickelhaltigen Legierung hergestellt werden.
14. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Elektroden mindestens an der Kontäktfläche aus Edelmetall, vorzugsweise
aus Gold, oder einer edelmetallhaltigen Legierung hergestellt werden.
15. Verfahren nach Anspruch 12 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet,
daß die Elektroden als Spitzen ausgebildet werden.
16. Verfahren nach Anspruch 12 oder einem
der folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder mehrere Elektroden auf dem
nicht behandelten Teil der Halbleiteroberfläche, aber in unmittelbarer Nähe der oder gegebenenfalls
jeder, vorzugsweise kraterförmigen Ausnehmung angebracht werden.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentanmeldung I 4677 VIIIc/2ig;
USA.-Patentschrift Nr. 2586080;
bekanntgemachte Unterlagen der deutschen Patentanmeldung L13150 VIIIe/2ig (Bekanntmachungsdatum
21. i. 1954);
Proc IRE, Bd. 40, 1952, S. 445 bis 454;
H. C. Torrey und Ch. A. Whitmer, »Crystal
rectifiers«, 1948, New York und London, S. 315,
369·
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 709 682/74 9.57
Priority Applications (7)
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|---|---|---|---|
| DEL13149A DE969508C (de) | 1952-08-18 | 1952-08-18 | Verfahren zur Herstellung einer gesteuerten, elektrisch unsymmetrisch leitenden Halbleiteranordnung |
| DEL13147A DE966905C (de) | 1952-08-18 | 1952-08-18 | Verfahren zur Herstellung elektrisch unsymmetrisch leitender Systeme |
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Also Published As
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