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Feuchtraumleuchte Die Erfindung bezieht sich auf eine Feuchtraumleuchte
mit parallel oder annähernd parallel zur Anlagefläche der Leuchte liegender Glühlampe
und senkrecht oder annähernd senkrecht verlaufender Trennfuge zwischen Leuchtenkörper
und Glasglocke. Es sind Feuchtraumleuchten, sogenannte Winkelarmaturen bekannt,
die eine kugel- oder zylinderförmige Glasglocke aufweisen und durch ein Schraubengewinde
mit dem Leuchtenkörper verbunden sind. Nachteilig hierbei ist die große Bauhöhe
der Leuchten, so daß die Glühlampe verhältnismäßig weit von der Anlagefläche der
Leuchte entfernt ist. Infolge des großen Abstandes der Leuchte von der Wand muß
die Zuführungsleitung unter mehrfachem Abknicken zu den Anschlußkontakten innerhalb
des Leuchtenkörpers geführt werden. Hierdurch wird die Montage erschwert, und es
können überdies die Leitungen beschädigt werden.
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Weiterhin sind Schrägleuchten bekannt, bei denen die Glühlampe und
das Rundglas geneigt zur Anlagefläche angeordnet sind. Durch diese Bauform werden
zwar die Leitungsführung und die Montage etwas vereinfacht, dafür haben diese Leuchten
den Nachteil, daß sie weit in den Raum hineinragen, also im Vergleich zu den Winkelarmaturen
eine noch größere Bauhöhe aufweisen.
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Um die Glühlampe möglichst an die Anlagefläche der Leuchte anzunähern,
hat man Ovalleuchten, sogenannte Schiffsarmaturen entwickelt. Die Trennfuge zwischen
Leuchtenkörper und Glasglocke verläuft bei diesen Leuchten parallel zur
Anlagefläche.
Nachteilig ist die Z-förmige Abknickung der Leitung beim Anschließen. Ferner ist
ein besonderer Fassungsteil erforderlich, der meist in Form eines brückenartigen
Gliedes am Leuchtenkörper befestigt ist. Außerdem bereitet die Abdichtung der verhältnismäßig
großen Trennfläche zwischen Leuchtenkörper und Ovalglas Schwierigkeiten.
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Neben den angeführten Mängeln der einzelnen Leuchtentypen haben alle
genannten Ausführungsformen den Nachteil, daß sich der jeweilige Leuchtenkörper
nicht einstöckig in Achsenrichtung pressen läßt, so daß die Herstellung erschwert
und die Kosten vergrößert werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Feuchtraumleuchte zu
schaffen, deren Glühlampe möglichst dicht der Wand anliegt und die unter Vermeidung
der angeführten Mängel einfach und wohlfeil zweiteilig herstellbar ist.
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Dieses Ziel ist erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß bei im wesentlichen
parallel zur Anlagefläche der Leuchte liegender Glühlampe die auf der Wandseite
abgeflachte Glasglocke sich bei nur geringem Spielraum unmittelbar der Wand anschmiegt
und die abdichtbare Trennfuge zwischen Leuchtenkörper und Glasglocke senkrecht zur
Glühlampenachse verläuft. Dies gestattet nicht nur eine Verkleinerung der Leuchtenabmessungen,
sondern auch eine gleichgerichtete Anordnung aller am Leuchtenkörper vorzusehender
Vertiefungen, Kanäle und Vorsprünge, so daß der Leuchtenkörper in Achsenrichtung
in einfacher Weise formbar ist.
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Um weiterhin ein Knicken der Leitungen zu vermeiden, empfiehlt es
sich, erfindungsgemäß dem Leuchtenkörper einen in der Achse der Glühlampe liegenden
Fassungsteil und Anschlußstutzen zu geben, wobei die gemeinsame Achse vorteilhaft
leicht geneigt zur Befestigungswand verläuft. Zweckmäßig ist der Leuchtenkörper
mit dem Fassungsteil einstöckig.
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Der Leuchtenkörper wird vorteilhaft in Form einer Schuhkappe gestaltet,
wobei die Sohlenebene der Dichtungsebene entspricht, während die Glasglocke der
vorderen Hälfte eines Holzschuhes gleicht, dessen Sohlenebene längs der Befestigungswand
verläuft. Die Wandanlagefläche des Leuchtenkörpers erhält dabei zweckmäßig drei
die Spitzen eines Dreiecks bildende Aufnahmen für Elemente zur Befestigung des Leuchtenkörpers
an der Wand und die Glasglocke an ihrer Öffnung einen nach außen vorstehenden Flansch,
der als Anlage für einen auch die Unterseite der Glocke .>;n,#rgreifenden Bügel
eines der Glocke zugeordneten Schutzkorbes dient und mit Unterbrechungen für am
Schutzkorb gelagerte Glocke und Leuchtengehäuse trennbar zusammenhaltende und in
Hinterschneidungen des Leuchtengehäuses einschnappbare Klammern versehen ist. Doch
kann zur trennbaren Verbindung der Glasglocke mit dem Leuchtenkörper dem Schutzkorb
statt der Klammern ein Hebelverschluß zugeordnet werden, z. B. dann, wenn ein besonders
kräftiger Zug verlangt wird. Schließlich empfiehlt es sich erfindungsgemäß, die
Teilfuge zwischen Leuchtenkörper und Glasglocke geneigt zur Befestigungswand anzuordnen,
und zwar zweckmäßig um den gleichen Winkel, den die Achse des Fassungsteiles mit
der Wand einschließt, mithin senkrecht zur Glühlampenachse.
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Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Leuchte ist ein Abknicken
der Leitungen innerhalb der Leuchte nicht mehr erforderlich. Die gewöhnlich parallel
zur Wand verlaufende Zuführungsleitung braucht nur wenig aus ihrer Ebene heraus
angehoben zu werden, um in den'Fassungsteil zu münden, der die Anschlußkontakte
für die Glühlampe enthält. Trotzdem hält die Feuchtraumleuchte eine niedrige Bauform
bei kleiner Dichtungsfläche ein. Auch ist ein guter und einfacher Berührungsschutz
vorhanden.
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Durch die Dreipunkthalterung der Leuchte wird auch an den meist unebenen
Wänden eine einwandfreie Befestigung gewährleistet.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt,
und zwar zeigt Fig. i eine Feuchtraumleuchte im Schnitt, Fig.2 eine Seitenansicht
des Schutzkorbes der Feuchtraumleuchte, Fig. 3 einen Schutzkorb in Draufsicht.
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Der Leuchtenkörper q. der erfindungsgemäßen Feuchtraumleuchte hat
im wesentlichen schuhkappenförmige Gestalt, mit einer der Anlagefläche zugekehrten,
abgeflachten Seite. An dem freien Stirnende des Leuchtenkörpers q. ist ein zur Kabeleinführung
benutzbarer Stutzen 5 vorgesehen, der durch Einsetzen einer Dichtungsbuchse aus
Gummi und eines Schraubnippels 6 als Stoffbuchse ausgebildet ist. An den Stutzen
5 schließt sich ein im wesentlichen zylindrischer Fassungsteil 7 an, der zur Aufnahme
der elektrischen Anschlußelemente dient und dessen Wandungen 8 mit dem Leuchtenkörper
q. einstöckig sind. Auf dem dem Stutzen 5 zugekehrten Teil der Innenwandung 8 sind
abgesetzte Längsrippen g vorgesehen, gegen die sich ein Fassungsstein io anlegen
kann. Ferner sind an der Innenwandung des Fassungsteiles Vorsprünge angebracht,
die mit entsprechenden Bohrungen des Fassungssteines io zusammenwirken und ein Verdrehen
des Steines sicher verhindern. Der Fassungsstein io wird durch einen Innenschraubring
i i in seiner Lage gehalten. Der Innenschraubring i i weist eine innere Schulter
12 auf, die ein Gewinde trägt, in das die Glühlampe 13 eingeschraubt wird. Der Einführungsstutzen
5, die Lampenfassung io, ii und die Glühlampe 13 haben eine gemeinsame Achse, die
mit der Anlagefläche einen kleinen spitzen Winkel von vorzugsweise io° einschließt.
Die parallel zur Wand verlaufende Zuführungsleitung 14 braucht daher nur wenig aus
ihrer Ebene heraus angehoben zu werden, um in den Schraubstutzen 5 einzumünden.
Da sich der Fassungsteil 7 unmittelbar an den Stutzen 5 anschließt, können die Leitungen
ohne mehrfaches Abknicken mit den Kontakten 15 verbunden werden. Zur Befestigung
der Feuchtraumleuchte
an einer Decke oder einer Wand dienen vorzugsweise
drei an der abgeflachten Seite des Leuchtenkörpers 4 liegende Füße 16, die senkrechte
Bohrungen bzw. Schlitze zum Durchtritt von Befestigungsschrauben 17 aufweisen. Die
Dreipunkthalterung wird gewählt, um auch auf rauhen Wänden einen einwandfreien Sitz
zu erhalten. Die Füße 16 liegen an einem verstärkten Rand 18 des Leuchtenkörpers
4, der eine ringsum laufende Vertiefung zur Aufnahme eines Dichtungsringes ig hat.
Sockelrand 18 und Dichtungsring ig liegen an dem Dichtungsflansch einer Glasglocke
2o an. Der der Anlagefläche der Leuchte benachbarte Teil der Glasglocke 2o verläuft
bei nur geringem Spielraum unmittelbar parallel zur Befestigungsfläche. Die Form
der Glocke 2o ähnelt der vorderen Hälfte eines Holzschuhes. An ihrem offenen Ende
weist sie einen nach außen vorspringenden Rand 21 äuf. Die Ebene des Randes 21 bildet
mit der Glühlampenachse einen rechten Winkel und mithin mit der Senkrechten zur
Auflagefläche den gleichen Winkel, den die Auflagefläche mit der Fassungsachse einschließt.
Beim dargestellten-Ausführungsbeispiel beträgt dieser Winkel io°. Bei dieser Anordnung
lassen sich alle Vertiefungen des Lampenkörpers in Achsenrichtung pressen, so daß
hierdurch die Herstellung wohlfeiler und einfacher als bisher erfolgen kann. Zum
Schutz der Glasglocke 2o ist ein Drahtkorb 22 vorgesehen, der im vorliegenden Ausführungsbeispiel
zugleich dazu dient, die Glocke 2o zu halten. Der Schutzkorb 22 ist der Form der
Glocke 2o angepaßt, jedoch im ganzen etwas weiter gehalten. Er besitzt an seinem
dem Sockel zugekehrten Ende einen leicht nach außen durchgewölbten, an der Unterseite
der Glocke 2o offenen Ring, mit dem er sich hinter den Dichtungsflansch 21 der Glocke
20 legt. In dem mittleren Teil des Ringes 23 sind Einbuchtungen 24 vorgesehen, die
zur Aufnahme von federnden Klammern 25 dienen, die sich schnappverschlußartig hinter
Vorsprünge des Leuchtenkörpers 4 legen und die Glocke 2o mit dem Leuchtenkörpex
4 verbinden. Die Durchwölbung des Halteringes 23 gewährleistet zusammen mit der
nachgiebigen Dichtung ig zwischen Glasglocke 2o und Leuchtenkörper 4 eine Sicherung
gegen ein Lösen. des Verschlusses. Während der Ring 23 an der Unterseite der Glocke
2o offen ist, um einen freien Raum für die Füße 16 zu schaffen, sind die im Durchmesser
größeren Drahtringe 26 auch an ihrer Unterseite geschlossen und legen sich gegen
die Anlagefläche an.
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Die Ringe 23, 26 des Schutzkorbes sind einseitig abgeflacht und in
Abständen voneinander angeordnet. Sie verlaufen quer zur Anlagefläche und sind durch
längs verlaufende Bügel 22 miteinander verbunden. Dabei sind die Bügel 22 mit dem
Ring 23 einstöckig.
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Wie bereits erwähnt, ist die dargestellte Ausführung nur eine beispielsweise
Verwirklichung der Erfindung und diese nicht darauf beschränkt. Vielmehr sind noch
mancherlei andere Ausführungen und Anwendungen möglich. Insbesondere kann der Leuchtenkörper
eine andere Gestaltung und Ausbildung erhalten.